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Schlagwortarchiv für: Abkassieren

Kontrolldefizit, neu nur anders

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Am 1. Juli ist das neue Trustrecht im Fürstentum in Kraft getreten. Wie immer ein Gebastel auf Druck von aussen.

Kurz vor ihrem 100. Geburtstag unterzieht Liechtenstein sein Trustrecht einer Generalüberholung. Offiziell soll die Reform den Finanzplatz stärken und die Governance verbessern. Tatsächlich liest sich die Gesetzesrevision aber auch wie ein spätes Eingeständnis, dass das bisherige System gravierende Schwächen aufwies – Schwächen, die in internationalen Streitigkeiten um Trusts, Begünstigte und treuwidrig handelnde Trustee immer deutlicher zutage traten.

Die Regierung verkauft die Reform als Modernisierung. Kritiker sehen darin dagegen vor allem den Versuch, jahrelange strukturelle Mängel zu kaschieren, die Liechtensteins Ruf als internationaler Truststandort zunehmend belasteten.

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines sogenannten Informationsberechtigten. Bislang konnten Begünstigte eines Trusts – insbesondere bei Ermessens-Trusts – unter Umständen weder Einsicht in Unterlagen verlangen noch den Trustee wirksam gerichtlich kontrollieren. Nach der Reform soll künftig eine ausdrücklich bezeichnete Person diese Kontrollfunktion übernehmen. Sie erhält umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Möglichkeit, gerichtliche Aufsichtsverfahren einzuleiten.

Gerade diese Änderung wirft aber Fragen auf. Denn anstatt die Rechte der wirtschaftlich Betroffenen – der Begünstigten – zu stärken, verlagert das Gesetz die Kontrolle auf eine dritte Person. Diese kann durchaus unabhängig sein, sie kann aber ebenso vom Trustgründer bestimmt worden sein. Ob dadurch tatsächlich mehr Transparenz entsteht oder lediglich eine weitere Ebene zwischen Trustee und Begünstigten geschaffen wird, wird erst die Praxis zeigen.

Auch die übrigen Governance-Regeln werden deutlich verschärft. Trustee müssen umfangreicher dokumentieren, Auskünfte erteilen und ihre Tätigkeit nachvollziehbar machen. Das klingt selbstverständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die unbequeme Frage, weshalb all diese Instrumente erst jetzt eingeführt werden. Wenn heute zusätzliche Kontrollmechanismen als notwendig gelten, bedeutet das zwangsläufig, dass sie bislang fehlten.

Die Reform reagiert damit indirekt auf eine jahrelange Kritik internationaler Anwälte und Prozessparteien. Immer wieder wurde beanstandet, Begünstigte hätten kaum Möglichkeiten gehabt, sich gegen intransparente oder pflichtwidrige Trustee zur Wehr zu setzen. Dass der Gesetzgeber nun genau diese Lücken schliesst, kann schwerlich als bloss technische Anpassung dargestellt werden.

Besonders bemerkenswert ist zudem der Paradigmenwechsel im liechtensteinischen Trustrecht. Traditionell stehen im angelsächsischen Trustrecht die Begünstigten im Zentrum der Kontrolle des Trustees. Liechtenstein entfernt sich mit dem neuen Modell bewusst von diesem Ansatz. Künftig soll nicht mehr zwingend der Begünstigte selbst die Kontrollrechte ausüben, sondern der Informationsberechtigte als eigens geschaffene Instanz. Ob dieses Modell international Akzeptanz findet, ist fraglich.

Für gemeinnützige Trusts werden zusätzlich Aufsicht und Revision ausgebaut. Sie werden künftig stärker nach dem Vorbild gemeinnütziger Stiftungen überwacht. Dagegen bleiben das Stiftungsrecht selbst sowie die liechtensteinische Anstalt weitgehend unverändert. Das überrascht kaum.

Die eigentliche politische Botschaft der Reform liegt deshalb weniger in den einzelnen Gesetzesartikeln als in ihrer Existenz. Jahrzehntelang galt das liechtensteinische Trustrecht als angeblich grossartiges Erfolgsmodell. Nun räumt der Gesetzgeber selbst ein, dass zentrale Kontrollmechanismen fehlten und nachgebessert werden müssen. Die Reform ist deshalb zweifellos eine Modernisierung – zugleich aber auch ein spätes Eingeständnis, dass der bisherige Rechtsrahmen den Anforderungen an Transparenz und Governance nicht mehr genügte.

Entscheidend war wie immer gewaltiger Druck. Bis heute hängen rund 800 Zombie-Trusts in der Twilight Zone. Nachdem ihre Verwalter aus Angst vor US-Sanktionen feige die Flucht ergriffen, sind sie Untote – handlungsunfähig, sie können weder agieren, noch abgewickelt werden. Ihre Besitzer, grösstenteils Russen, haben seit Jahren keinen Zugang mehr; Immobilien, Yachten, Flugzeuge, andere Besitztümer zerfallen mangels Unterhalt.

Daran ändert auch dieses neue Trustrecht nichts. Die Skandale bei Stiftungen und Anstalten werden sowieso nicht abreissen. Eine peinliche Veranstaltung.

1. Juli 2026/64 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-30-um-14.41.53.png 572 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-01 07:02:192026-06-30 14:47:13Kontrolldefizit, neu nur anders

Tri, tra, Treuhänder

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Wer sieht harmlos aus, ist aber brandgefährlich?

Der Liechtensteiner Treuhänder weiss, was Reputationsmanagement ist. Bescheidenes, ja biederes Büro. Verbindliche Umgangsformen. Hilfsbereiter Empfang: «Sie tragen sich mit dem Gedanken, hier eine Stiftung zu errichten? Da sind sie bei mir genau richtig.»

Der Porsche Macan Turbo, ohne Extras locker 140’000 Franken, ist vor Blicken geschützt in der Garage verstaut.

Dann die x-mal heruntergeleierte Erklärung, wie das funktioniert. Ganz einfach. Es braucht einen Stifter, einen Stiftungszweck, eine Stiftungsurkunde, «das habe ich in spätestens einer Woche für Sie parat».

Gerne werden auch Extraleistungen angeboten. «Oh, Sie möchten nicht, dass Ihre Frau davon erfährt? Kein Problem, gegen eine kleine Gebühr können wir alle Mitteilungen hier bei mir verwahren. Da können Sie sich dann jederzeit informieren, wie wir das Stiftungsvermögen redlich und seriös verwalten.»

Die Gelegenheit für den Treuhänder, einen kleinen Widerhaken beiläufig unterzubringen: «Wissen Sie, die Stiftung ist ja unabhängig von Ihnen. Deshalb ist anzuraten, dass Sie nicht selbst im Stiftungsrat Einsitz nehmen. Das gilt dann auch für die von Ihnen Begünstigten.»

Fragt einer nach, kommt gleich die nächste Antwort: «Der Stiftungsrat ist sozusagen der Verwalter zu treuen Händen. Er sorgt dafür, dass der von Ihnen bestimmte Stiftungszweck buchstabengetreu umgesetzt wird. Um das zu garantieren, nimmt ein Liechtensteiner Treuhänder darin Einsitz. Sie haben natürlich die freie Wahl, aber es ist üblich, dass in diesem Fall ich das wäre. Da habe ich langjährige Erfahrung.»

Nickt das potenzielle Opfer, schiebt der Treuhänder noch hinterher: «Es braucht mindestens zwei Mitglieder im Stiftungsrat, ist Vorschrift. Da kann ich meinen Kanzleikollegen empfehlen, der mein vollstes Vertrauen geniesst. dann bleibt auch alles unter einem Dach, nicht wahr.»

Auch auf eine mögliche, heikle Frage hat der Treuhänder eine Antwort parat: «Gut, dass Sie das erwähnen, das erkläre ich Ihnen gerne. Bei den Tausenden von Stiftungen, die wir hier in Liechtenstein verwalten, gibt es trotz strengster Kontrollen – ich darf erwähnen, dass auch das Fürstenhaus rigide überwacht – das eine oder andere schwarze Schaf. Sehr bedauerlich. Aber solche Einzelfälle werden dann von den Medien zu Skandalen aufgebauscht. Das tut weh, denn eigentlich alle meine Kollegen und ich bemühen uns erfolgreich, unserer Berufsehre nachzuleben. Schliesslich bekommen wir auch bedeutende Vermögenswerte zu treuen Händen anvertraut.»

Kaum hat das potenzielle Opfer die Kanzlei mit einem guten Gefühl verlassen und die Errichtung beauftragt, verwandelt sich Dr. Jekyll in Mr. Hyde.

Und analysiert die Lage kurz. Vermögender Klient, nicht sehr informiert oder helle, will hier Geld vor seiner Frau verstecken, macht wohl kaum einen Aufstand. Also setze ich die Fee gleich einmal hoch, und die jährlichen Verwaltungsgebühren, nun, bei dem Vermögen liegen da 50 k locker drin. Sollte das Gemecker geben, bekommt er die Instrumente gezeigt. Drohung mit einer Anzeige beim Fiskus in seinem Steuerland. Nächste Stufe: möglicher Verdacht auf Geldwäscherei. Und wenn auch das nicht hilft: dekantieren.

Also das Umgiessen des Stiftungsinhalts in ein neues Gefäss, und so sorry, mein Anwaltsgeheimnis verbietet mir, weitere Auskünfte zu erteilen, he he.

Zudem sieht der Klient eher klapprig aus, kein Wunder bei seinem fortgeschrittenen Alter. Kratzt er ab, kommen dann seine Begünstigten und wollen an die Kohle. Da kommt dann Plan B: «So, so, Sie sind Begünstigte? Von welcher Stiftung? Können Sie das belegen? Ach, alle Unterlagen sollen bei mir sein? Das wüsste ich aber. Ausserdem, das müssen Sie verstehen, kann ich Ihnen im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses und der Diskretion doch nicht einfach Auskünfte erteilen, tut mir Leid.»

Kaum hat der Treuhänder das durchgedacht, verwandelt er sich wieder in Dr. Jekyll. Und empfängt das nächste Opfer.

25. Juni 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-11-um-14.04.12.png 1042 1910 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-06-25 07:36:222025-06-11 14:47:29Tri, tra, Treuhänder

Konglomerat Liechtenstein, Teil II

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Geldgier, umgesetzt mit kriminellen Mitteln. Das ist ein Zacken in der Krone Liechtensteins.

Im ersten Teil hat untreuhaender.li die Bestandteile des Reputationsmanagements von Liechtenstein dargelegt. ein Konglomerat von verschiedenen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Sie haben den einzigen Sinn und Zweck, den schönen Schein eines demokratischen Rechtsstaats aufrecht zu erhalten, über dem ein wohlwollender Fürscht thront und in dem alles mit rechten Dingen zugeht.

Von ein paar bedauerlichen Ausnahmen abgesehen. So die offizielle Mär.

Natürlich gibt es eine Mehrheit von wacker arbeitenden Liechtensteinern, die im Schweisse des Angesichts ihr Einkommen verdienen. Es gibt auch Treuhänder, die diesen Namen verdienen.

Aber dann gibt es auch Untreuhänder, die aus reiner Geldgier Methoden entwickelt haben, wie sie sich in den Besitz von Stiftungen bringen können, die sie eigentlich nur zu treuen Händen als Stiftungsrat verwalten sollten. Denn viele Stiftungsgründer und Begünstigte wissen nicht, dass sie mit dem obligatorischen Einsitz eines Liechtensteiner Treuhänders in diesen Rat bereits das trojanische Pferd in den eigenen Reihen haben.

Die kriminelle Energie, die hier angewendet wird, hat sich deutlich verstärkt, seit das Stiftungsmodell Schwarzgeldbunker sehr zum Unwillen von Fürscht und Treuhänderzunft geschleift wurde und zusammengebrochen ist.

Ganz grob kann man da einige Vorgehensweisen unterscheiden, die immer wieder gerne angewendet werden.

  1. Die Auskunftsverweigerung. Häufig ist es so, dass ein Stifter mit der Errichtung dieses Gefäßes seinen Nachlass regeln möchte und dafür sorgen, dass sein Vermögen in einer von ihm gewünschten Art verteilt wird. Das hat aber zur Voraussetzung, dass er selbst eben nicht mehr Zugriffsrechte auf das Vermögen der Stiftung hat. Er wähnt sich aber in der Illusion, dass der Stiftungsrat auch nach dem Ableben des Stifters in seinem Sinne handeln wird. Tut der aber nicht immer. Klopfen allfällige Erben bei ihm an, bescheidet er denen, dass er, leider, leider, aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses zu keinerlei Auskünften über die Stiftung in der Lage sei. Inhalt, Verwendung, Ausschüttungen? So sorry, mein Beileid für Ihren Verlust, aber nun macht Euch vom Acker.
  2. Das Rauskübeln unangenehmer Stiftungsräte. Um solchen Diebstahl zu verhindern, sitzt immer häufiger mindestens ein Begünstigter im Stiftungsrat. Der muss also weg, damit der Untreuhänder freie Bahn hat. Also wird der «blosse Verdacht einer möglichen Interessenskollision» konstruiert, und zack, ist der Störenfried raus. Noch schöner: wehrt er sich dagegen, wird er auch noch als Begünstigter abgesägt, he, he. Der Untreuhänder hat freie Bahn.
  3. Das Totstellen. Im Prinzip ist der Untreuhänder auskunfts- und rechenschaftspflichtig. In der Praxis kann er sich einfach totstellen. Anfragen nicht beantworten, Auskunftsbegehren ins Leere laufen lassen. Sollte ein aufgebrachter Begünstigter versuchen, ihn in seiner Kanzlei aufzusuchen, wird flugs ein fürstlicher Gendarm aufgeboten, der den Eindringling des Büros verweist. Auf diese Art können viele Jahre ins Land gehen.
  4. Das berühmte Dekantieren. Eigentlich die einfachste Methode des Treuhänders. Kraft seiner Prokura giesst er einfach den Inhalt der von ihm verwalteten Stiftung in ein neues Gefäss, zu dem nur er Zugang hat. Wird nachgefragt, wohin denn plötzlich das ganze Vermögen verschwunden ist, verweist er auf sein Anwaltsgeheimnis, das ihm leider, leider jede Auskunft verbiete.
  5. Das Abkassieren. Im Vergleich zu den anderen Methoden der kriminellen Selbstbereicherung ist das fast harmlos. Der Untreuhänder stellt für seine Tätigkeit exorbitante Rechnungen. Sitzungen, Prüfungen, vertiefte Prüfungen, Besprechungen, allgemeine Verwaltungsarbeiten, Kontrolle der Bankauszüge, da können sich locker Hunderte, wenn nicht tausende von Stunden zusammenläppern. Und das bei einem Ansatz von mindestens 600 Franken, gerne auch mehr. Wobei auch eine Sekretärin oder andere Handlanger mit fürstlichen Gehältern auftauchen. Wozu ist man ein Fürstentum nicht wahr. Widerspruch, Reklamationen? Also bitte, wer wagt es, eine solche seriöse Aufstellung von Leistungen zu bezweifeln?

Ein solches kriminelles Verhalten ist auf Dauer nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen werden die Untreuhänder von Liechtensteiner Banken unterstützt und gedeckt. Auch die verweigern Auskünfte und stellen sich stur, wenn bestohlene Begünstigte oder Stifter sich bei ihnen melden. Denn schliesslich verdienen sie hübsch an den erklecklichen Vermögen, die Untreuhänder bei ihnen deponieren. Da wäscht dann eine Hand die andere.

Zum anderen spielt die Fürstenjustiz eine wesentliche Rolle bei dieser kriminellen Veranstaltung. Denn in einem Rechtsstaat wäre es ja nicht möglich, dass ständig solche Raubzüge stattfinden können. Aber sowohl das Straf- wie auch die Zivilgerichte verfallen in Schneckentempo, wenn es um die Behandlung eines Falles geht, in den ein Liechtensteiner Untreuhänder verwickelt ist. Die Staatsanwaltschaft erspart schon mal jede Menge unnötige Prozesse, indem sie meistens keinen Anfangsverdacht erkennen kann, wenn es gegen einen Untreuhänder geht.

Findet dennoch ein Prozess statt und richtet der sich gegen die Geldgier eines Unterhänders, dann kann er ohne weiteres Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte dauern – ohne zu einem rechtsgültigen Urteil zu gelangen. Geht es aber gegen einen aufmüpfig gewordenen Begünstigten oder Stifter, dann verwandelt sich die Schnecke in eine Gazelle und kommt in Windeseile zu einem – natürlich negativen – Urteil.

Hinter dem schönen Schein ist das die traurige Wirklichkeit. Was für riesige, übelreichende, hässliche Flecken auf der angeblich so blütenweissen Weste des Ländle.

18. Dezember 2024/19 Kommentare/von Treuhänder
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