Am 1. Juli ist das neue Trustrecht im Fürstentum in Kraft getreten. Wie immer ein Gebastel auf Druck von aussen.
Kurz vor ihrem 100. Geburtstag unterzieht Liechtenstein sein Trustrecht einer Generalüberholung. Offiziell soll die Reform den Finanzplatz stärken und die Governance verbessern. Tatsächlich liest sich die Gesetzesrevision aber auch wie ein spätes Eingeständnis, dass das bisherige System gravierende Schwächen aufwies – Schwächen, die in internationalen Streitigkeiten um Trusts, Begünstigte und treuwidrig handelnde Trustee immer deutlicher zutage traten.
Die Regierung verkauft die Reform als Modernisierung. Kritiker sehen darin dagegen vor allem den Versuch, jahrelange strukturelle Mängel zu kaschieren, die Liechtensteins Ruf als internationaler Truststandort zunehmend belasteten.
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines sogenannten Informationsberechtigten. Bislang konnten Begünstigte eines Trusts – insbesondere bei Ermessens-Trusts – unter Umständen weder Einsicht in Unterlagen verlangen noch den Trustee wirksam gerichtlich kontrollieren. Nach der Reform soll künftig eine ausdrücklich bezeichnete Person diese Kontrollfunktion übernehmen. Sie erhält umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Möglichkeit, gerichtliche Aufsichtsverfahren einzuleiten.
Gerade diese Änderung wirft aber Fragen auf. Denn anstatt die Rechte der wirtschaftlich Betroffenen – der Begünstigten – zu stärken, verlagert das Gesetz die Kontrolle auf eine dritte Person. Diese kann durchaus unabhängig sein, sie kann aber ebenso vom Trustgründer bestimmt worden sein. Ob dadurch tatsächlich mehr Transparenz entsteht oder lediglich eine weitere Ebene zwischen Trustee und Begünstigten geschaffen wird, wird erst die Praxis zeigen.
Auch die übrigen Governance-Regeln werden deutlich verschärft. Trustee müssen umfangreicher dokumentieren, Auskünfte erteilen und ihre Tätigkeit nachvollziehbar machen. Das klingt selbstverständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die unbequeme Frage, weshalb all diese Instrumente erst jetzt eingeführt werden. Wenn heute zusätzliche Kontrollmechanismen als notwendig gelten, bedeutet das zwangsläufig, dass sie bislang fehlten.
Die Reform reagiert damit indirekt auf eine jahrelange Kritik internationaler Anwälte und Prozessparteien. Immer wieder wurde beanstandet, Begünstigte hätten kaum Möglichkeiten gehabt, sich gegen intransparente oder pflichtwidrige Trustee zur Wehr zu setzen. Dass der Gesetzgeber nun genau diese Lücken schliesst, kann schwerlich als bloss technische Anpassung dargestellt werden.
Besonders bemerkenswert ist zudem der Paradigmenwechsel im liechtensteinischen Trustrecht. Traditionell stehen im angelsächsischen Trustrecht die Begünstigten im Zentrum der Kontrolle des Trustees. Liechtenstein entfernt sich mit dem neuen Modell bewusst von diesem Ansatz. Künftig soll nicht mehr zwingend der Begünstigte selbst die Kontrollrechte ausüben, sondern der Informationsberechtigte als eigens geschaffene Instanz. Ob dieses Modell international Akzeptanz findet, ist fraglich.
Für gemeinnützige Trusts werden zusätzlich Aufsicht und Revision ausgebaut. Sie werden künftig stärker nach dem Vorbild gemeinnütziger Stiftungen überwacht. Dagegen bleiben das Stiftungsrecht selbst sowie die liechtensteinische Anstalt weitgehend unverändert. Das überrascht kaum.
Die eigentliche politische Botschaft der Reform liegt deshalb weniger in den einzelnen Gesetzesartikeln als in ihrer Existenz. Jahrzehntelang galt das liechtensteinische Trustrecht als angeblich grossartiges Erfolgsmodell. Nun räumt der Gesetzgeber selbst ein, dass zentrale Kontrollmechanismen fehlten und nachgebessert werden müssen. Die Reform ist deshalb zweifellos eine Modernisierung – zugleich aber auch ein spätes Eingeständnis, dass der bisherige Rechtsrahmen den Anforderungen an Transparenz und Governance nicht mehr genügte.
Entscheidend war wie immer gewaltiger Druck. Bis heute hängen rund 800 Zombie-Trusts in der Twilight Zone. Nachdem ihre Verwalter aus Angst vor US-Sanktionen feige die Flucht ergriffen, sind sie Untote – handlungsunfähig, sie können weder agieren, noch abgewickelt werden. Ihre Besitzer, grösstenteils Russen, haben seit Jahren keinen Zugang mehr; Immobilien, Yachten, Flugzeuge, andere Besitztümer zerfallen mangels Unterhalt.
Daran ändert auch dieses neue Trustrecht nichts. Die Skandale bei Stiftungen und Anstalten werden sowieso nicht abreissen. Eine peinliche Veranstaltung.



