Bacardí, Bastille und die wundersame Unsterblichkeit eines Trusts
Unrühmliches Schicksal eines rumreichen Konstrukts.
Wer sein Vermögen vor seinen Erben schützen will, bringt es nach Liechtenstein. Wer seine Erben vor seinem Vermögen schützen will, offenbar auch.
Der Fall des Bastille Trust ist eine dieser Geschichten, bei denen man irgendwann nicht mehr weiss, ob man sich in einem Rechtsstaat, einem Roman von Kafka oder in einer besonders schwarzen Folge von «Succession» befindet.
Am Anfang steht Luis Adalberto Facundo Gómez del Campo Bacardí, Grossaktionär des Rum-Konzerns Bacardí. 2003 wird in Liechtenstein der Bastille Trust errichtet. Darin steckt der eigentliche Schatz: über die Anstalten Rantex und Arateo gehaltene Aktien von Bacardí Ltd. – insgesamt 1’404’222 Stück. Der Anteil wurde in Gerichtsakten mit rund sechs Prozent und damals ungefähr einer halben Milliarde Dollar bewertet.
Gedacht war die Konstruktion als Nachfolgeinstrument zugunsten seiner Frau Monika Bacardí und insbesondere seiner einzigen Tochter Maria Luisa.
Dann bemerkte Bacardí offenbar, was für ein hübsches Instrument er geschaffen hatte: Zwei seiner drei Treuhänder konnten ihn überstimmen.
2004 wollte er deshalb raus.
Ein Urteil des Supreme Court der Bahamas rekonstruiert den Vorgang bemerkenswert deutlich: Bacardi wollte den Bastille Trust widerrufen und die Aktien auf die eigens gegründete Baron’s Court Holdings Ltd. übertragen. Die beiden anderen Trustees, Ernst Walch und Louis Mudry, wiesen Bacardí Ltd. jedoch an, seinen Weisungen nicht zu folgen. Bacardí verlangte ihren Rücktritt. Sie weigerten sich. Am 29. Oktober 2004 zog Bacardí vor Gericht.
Das ist der Moment, an dem die Geschichte ihren besonderen Liechtensteiner Duft entwickelt.
Der Mann, dessen Vermögen im Trust steckte, wollte die Treuhänder loswerden. Die Treuhänder blieben.
Im Januar 2005 starb Bacardí.
Und der Trust lebte.
2006 kam es dann knüppeldick. Das Fürstliche Landgericht setzte Louis Mudry, Ernst Walch, WalPart Trust, John Iglehart und Facundo Luis Bacardí als Treuhänder ab. Das ist keine Behauptung der Witwe, sondern steht im Urteil.
Besonders appetitlich ist ein weiteres Detail aus dem Verfahren: Für den Bastille Trust wurde vom Juli 2003 bis Anfang 2005 zunächst keine Buchhaltung geführt.
Bei einem Gebrauchtwagenhändler wäre das ungewöhnlich. Bei einer Struktur mit Bacardí-Aktien im dreistelligen Millionenwert darf man es wohl unter «innovatives Asset Management» verbuchen.
Damit hätte die Geschichte enden können.
Natürlich tat sie das nicht.
2009 wurde Monika Bacardí selbst zusammen mit professionellen Treuhändern in die Verwaltung des Bastille Trust eingesetzt. Danach entbrannte über Jahre ein immer groteskerer Kampf darüber, wer den Trust kontrolliert, wie der letzte Wille Luis Bacardís auszulegen sei und wann seine Tochter tatsächlich über das Vermögen verfügen dürfe.
2019 wurde Maria Luisa volljährig. Gerade jetzt hätte man erwarten können, dass sich der Nebel lichtet.
Stattdessen wurde er dichter.
Nach Darstellung von Mutter und Tochter sollten gestaffelt Teile der aufgelaufenen und laufenden Dividenden verfügbar werden. Die Trustees vertreten eine andere Interpretation. Der heutige Treuhänder Bernhard Lorenz erklärte gegenüber der «Zeit», der Trust solle Maria Luisa schrittweise an das Vermögen heranführen. Nach einer später veröffentlichten Darstellung erhält sie Millionen an Dividenden, während die Aktien selbst weiterhin im Trust gebunden bleiben.
2020 eskalierte der Krieg endgültig. Monika und Maria Luisa Bacardí erhoben schwerste Vorwürfe gegen Beteiligte und sprachen sogar von einem «kriminellen Netzwerk».
Monika Bacardí verlor schliesslich ihre Stellung als Treuhänderin; im Handelsregister ist ihr Ausscheiden dokumentiert. 2022 trat Daniel Tschikof als Treuhänder hinzu. Bernhard Lorenz ist weiterhin eingetragen; noch im Juli 2025 wurde eine Änderung seiner Staatsangehörigkeitsangabe publiziert. Der Bastille Trust existiert also weiterhin.
Und damit sind wir in der Gegenwart.
Mehr als zwanzig Jahre nach seiner Errichtung lebt die Konstruktion weiter.
Der Mann, um dessen Willen es angeblich geht, ist seit 2005 tot. Seine Tochter ist längst erwachsen. Mehrere Generationen von Anwälten, Treuhändern und Gerichten haben sich mit der Konstruktion beschäftigt. Prozesse liefen oder laufen in mehreren Jurisdiktionen. Der wirtschaftliche Wert des Aktienpakets wurde inzwischen auf Hunderte Millionen Dollar beziffert.
Und über allem schwebt die geradezu philosophische Frage:
Wem dient eigentlich ein Trust, wenn derjenige, der ihn errichtete, ihn noch zu Lebzeiten wieder loswerden wollte, seine Witwe seit Jahren dagegen kämpft und seine erwachsene Tochter weiterhin nicht frei über die Aktien verfügen kann?
Die Trustees haben darauf eine Antwort: Sie vollstrecken den Willen des Verstorbenen und schützen die Begünstigte.
Monika und Maria Luisa Bacardí sagen das Gegenteil.
Vielleicht liegt genau darin das Geschäftsgeheimnis des liechtensteinischen Treuhandwesens.
Ein normaler Mensch stirbt irgendwann.
Ein Trust hat dieses Problem nicht.










Das ist interessant. Dann war also der spätere Aussenminister Ernst Walch einer der ersten Trustverwalter für Bacard und wurde später vom Gericht abgesetzt?
Ernst Walch kandidierte 2025 für das Amt des Regierungschefs der FBP. Die FBP nominierte ihn im August 2024 als Spitzenkandidaten.
Das ist interessant. Dann war also der spätere Aussenminister Ernst Walch einer der ersten Trustverwalter für Bacard und wurde später vom Gericht abgesetzt?
Ernst Walch kandidierte 2025 für das Amt des Regierungschefs der FBP. Die FBP nominierte ihn im August 2024 als Spitzenkandidaten.
Ernst Walch muss sich den Vorwurf gefallen lassen, die Interessen eines Clans vertreten zu haben, dessen Vermögen aus einem korrupten Regime stammte – und dessen Millionen Liechtenstein später einziehen und an Nigeria zurückführen musste.
Es ging um rund 179 Millionen Euro. 174,6 Millionen Euro flossen schließlich zurück nach Nigeria.
Und ausgerechnet während Walchs Zeit als Außenminister vertrat seine Kanzlei die Interessen des Abacha-Clans. Der Vorgang wurde im Liechtensteinischen Landtag öffentlich thematisiert.
Das ist politisch brisant.
Denn wer die Interessen dieses Clans vertrat und später selbst Regierungschef von Liechtenstein werden wollte, muss eine einfache Frage beantworten:
Warum wurde für die Interessen derjenigen gekämpft, deren Vermögen am Ende als rechtswidrig erlangt eingezogen und an den bestohlenen Staat zurückgeführt wurde?
Die Abacha-Millionen sind zurück in Nigeria.
Doch die politische Verantwortung dafür, auf welcher Seite Ernst Walch damals stand, ist damit nicht erledigt.
Ernst Walch wollte als Regierungschef den Umgang mit US-Sanktionen politisch beeinflussen – und bekam dafür eine öffentliche Zurechtweisung vom US-Botschafter.
US-Botschafter Scott Miller widersprach Walchs Darstellung und warnte vor politischen Manövern zur Umgehung des normalen OFAC-Sanktionsprozesses.
Deutlicher kann eine diplomatische Ohrfeige kaum sein.
Ein Mann, der Liechtenstein führen wollte, geriet damit ausgerechnet beim Thema Sanktionen ins Visier der öffentlichen Kritik aus Washington.
Wer Regierungschef werden will, muss erklären, warum er bei Sanktionen politische Einflussnahme ins Spiel bringt – statt sie konsequent durchzusetzen.
Es ist genau diese Verflechtung von Treuhandwesen, Politik und staatlicher Macht. Die Tatsache, dass eine Person eine berufliche Funktion als Trustee hatte und zugleich ein politisches Amt bekleidete. Mit Neutralität hat das nichts mehr zu tun.
Ist etwas dran an dem Gerücht, dass der morgige Tatort aus Vaduz kommt, Tatort Gerichtsgebäude?
Der Mann wäre doch der perfekte Regierungschef für Liechtenstein. Der weiss wie man Begünstigte von dem ihnen zustehenden Vermögen auf grösstmögliche Distanz hält. Das ist wichtig in Liechtenstein.
Und der würde auch zu dem sanktionierten Vizepräsidenten der Liechtensteiner Treuhandkammer Anton Wyss passen und zu dem aktuellen Präsidenten der Treuhandkammer Stefan Wenaweser, der bekanntlich bei einer Akteneinsicht bei Gericht Dokumente entwendet hatte und dennoch (oder gerade deswegen) von den Treuhändern zu ihrem Repräsentanten gewählt wurde.
Sehe ich auch so: niemand repräsentiert das halbseidene Liechtenstein besser als so einer.
Wen ich das gewusst hätte, hätte ich mich auch als Kandidat als Regierungschef aufstellen lassen.
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können..Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter einfach und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht, 1. Senat unter Richter Ungerank bestätigt erwartungsgemäss die Entscheidung von Richter Rosenberger.
Witwe Bacardi erhält anders als in Liechtenstein in der Schweiz Recht und erwirkt in der Schweiz ein Gerichtsurteil, dass sie Zugriff auf ein Schweizer Konto des Trusts erhält. Was macht Treuhänder Bernhard Lorenz kurz vor Rechtskraft des Urteils? Er räumt das Konto ab und verfrachtet das Geld nach Liechtenstein.
Nach dem zuletzt veröffentlichten liechtensteinischen Handelsregistereintrag zum Bastille (Bacardí) Trust wurde am 24. Juli 2025 die Staatsangehörigkeit von Bernhard Lorenz geändert:
* bisher: StA: Österreich
* neu: StA: Liechtenstein
Bernhard ist eben einer von uns, ein echter Treuhänder eben.
Die liechtensteinische Staatsangehörigkeit hat ja auch Vorteile, z.B. liefert Liechtenstein Straftäter nicht aus.
Die sieben Stufen der Entrechtung: Das seit Jahren eingespielte Drehbuch zur Ausschaltung von Begünstigten Liechtensteiner Stiftungen und Trusts, über das Betroffene immer wieder berichten
1. Begünstigtenrechte bestreiten.
2. Jahrelange Prozesse erzwingen.
3. Auskünfte verweigern.
4. Kontrolle ausschalten.
5. Vermögensverschiebungen ermöglichen.
6. Strafanzeigen gegen Begünstigte initiieren
7. Auf ausbleibende Sanktionen vertrauen.
Wenn man diesen Blog so sieht, dann scheint das eine kurze Zusammenfassung der Bedienungsanleitung für Treuhänder zu sein. Wird die von der Treuhänderkammer an die Mitglieder verteilt?
Das Drehbuch ist eine Bedienungsanleitung für untreue Treuhänder. So liefen auch
– Perry-Skandal
– Bacardi-Skandal
– Hartlaub-Skandal
– Asturion-Skandal (Stiftung der saudischen Königsfamilie)
Es ist bekannt bei der Regierung, dem Fürsten, dem Erbprinzen und wird anscheinend von diesen geduldet.
Es ist doch immer das gleiche Muster, DAS SYSSTEM:
– Begünstigte von der Stiftung fernhalten
– Informationsrecht verweigern
– die Begünstigten müssen ihre Rechte in ewig langen Prozessen über zwei Instanzen einklagen
– in der Zwischenzeit (manchmal Jahre) völlig unkontrollierte Plünderung der Stiftung
– das Gericht spielt mit und lässt dies ohne irgendwelche Sanktionen für die Treuhänder
Hände weg von Liechtenstein!
Die Kanzlei Lorenz Rabanser Nesensohn (LRN) ist bekannt für ihre auffallenden Erfolge bei gewissen Richtern.
Bernhard Lorenz war auffallend erfolgreich bei Richter Rosenberger im Bacardi-Skandal.
Wolfgang Rsbanser war auffallend erfolgreich bei Richter Rosenberger im Hartlaub-Skandal.
Wie geht es denn dem Partner der Kanzlei LNR Oliver Nesensohn mit der hunderte Millionen schweren Stiftung mit den kanadischen Rohstoffen? Schon geknackt und die lästigen Stiftungsräte rausgekübelt? Hat LNR noch den engen Draht zu den Richtern am Fürstlichen Landgericht wie zu Zeiten von Richter Rosenberger?
Wenn eine Mutter allein für ihre Tochter sorgeberechtigt ist und einen Interessensgegensatz hätte, dann müsste man einen Beistand für das Kind bestellen.
Die Mutter deswegen aus einer Trustverwaltung abzuberufen, ist jedoch offensichtlich eine falsche gerichtliche Entscheidung. Aber vielleicht wollte der Richter dieses Ergebnis irgendwie rechtfertigen, anders ist das nicht zu erklären. Das ist schon auffallend merkwürdig.
Die rage, ob die Mutter einen Interessensgegensatz mit ihrer Tochter hat, ist eine familienrechtliche Frage, aber keine Frage des Stiftungsrechts. Der Richter hat sich in familieninterne Angelegenheiten eingemischt, obwohl er nur über Stiftungsrecht entscheiden hätte dürfen.
Wenn Treuhänder ihre Pflichten verletzen können und die Gerichte dabei nicht für Korrektur, sondern für deren Absicherung sorgen, stellt sich eine erschütternde Frage: Sind die Richter dann noch Kontrolleure – oder werden sie zu Komplizen der untreuen Treuhänder?
Maria Luisa Bacardi: «Seit Jahren werden offenbar durch eine kriminelle Vereinigung, deren Aktionsradius vom Fürstentum Liechtenstein bis auf die Bermudas reicht, Versuche unternommen, meine Ansprüche als Erbin von Don Luis Bacardi zu untergraben und den letzten Willen meines Vaters wissentlich zu ignorieren. Das kriminelle Netzwerk versucht, die Kontrolle über Aktien an der Bacardi LTD aus dem Nachlass meines Vaters Don Luis Bacardi als auch die Kontrolle über Stimmrechte an der Bacardi LTD zu sichern. Dadurch wurde meine Mutter, Monika Bacardi, vor einigen Wochen in Liechtenstein rechtswidrig von sämtlichen Funktionen jener Gesellschaften entfernt, die die Aktienpakete an Bacardi LTD hielten. Dies geschah gegen ihren und meinen Willen.» https://www.presseportal.de/pm/146423/4651536
In dem Rechtsstreit um den Bacardi Trust führt Richter am Fürstlichen Landgericht Mg. Stefan Rosenberger in seinem Beschluss vom 20. Januar 2022 wörtlich aus:
«Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 (ON x) regte RA Dr. Bernhard Lorenz LL.M. „in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxx xxxxxxxx Trust» an, das Fürstliche Landgericht als Aufsichsgericht wolle von Amts wegen u.a. RA Dr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx für ein weiteres Jahr zu Treuhändern des The Bastille Trust bestellen und dazu einen Amtsbefehl erlassen und die Genannten bis vier Wochen nach rechtskräfigem Abschluss des aufgrund dieser Mitteilung allenfalls eingeleiteten Aussersteitverfahrens zu einstweiligen zusätzliche Treuhändern des xxx xxxxxxxx Trust, in eventu zu Treuüberwachern, bestellen.
Noch am selben Tag erliess das Erstgericht einen Beschluss (ON x), mit welchem es Folgendes aussprach:
„Die Treuhänder Dr. xxxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx sind auch nach dem 31.12.2019 bis auf weiteres Treuhänder des xxxxxxxx Trust.»»
Es ist bemerkenswert, dass der Richter am Fürstlichen Landgericht Mag. Stefan Rosenberger einen Antrag von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorernt Nesensohn Rabanser) in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxxxxxxx Trust AM SELBEN TAG, verbeschieden hat. AM SELBEN TAG, an welchem der Antrag von Rechtsanwalt Lorenz, dem Mit-Trustverwalter von Monika Bacardi und Antragsteller ihrer Abberufung den Antrag gestellt hatte.
AM SELBEN TAG… wenn es PRO Liechtensteiner Treuhänder ist
Der Gegenantrag von Lady Bacardi auf Abberufung wurde über dreieinhalb Jahre lang nicht entschieden.
Steht bestimmt im liechtensteinischen Zivilprozessgesetz (interne Fassung, nur für den dienstlichen Gebrauch):
§ 1: Anträgen gegen störende Ausländer ist sofort stattzugeben.
§ 2: Anträge gegen einen Liechtensteiner müssen erst um Monate oder Jahre verzögert und dann abgewiesen werden.
Den Richter Rosenberger kennt man auch aus dem Perry-Skandal und dem Hartlaub-Skandal.
Die Familie Bacardi wirft dem Treuhänder Bernhard Lorenz insbesondere vor, seine frühere Rolle als Vertrauensanwalt von Monika Bacardi später gegen sie verwendet zu haben.
Dabei ist das doch in Liechtenstein ganz normal, dass ein Treuhänder in dem Moment, in dem er an der Macht ist, gegen die Begünstigten, deren Rechte er eigentlich schützen sollte, vorgeht. Als Kriegskasse verwendet er dazu das Geld des Trusts.
Selber schuld, wer Liechtenstein vertraut.
Mandanten unserer Kanzlei sind wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 2. Oktober 2026, seit dem Entdecken des schweren Datendiebstahls sind nunmehr über zwei Monate vergangen. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Wir haben in unserer Familie auch eine liechtensteinische Stiftung. Deshalb verfolge ich diesen Blog mit Interesse. Auch wir wurden bis heute nicht über den Hackerangriff informiert.
Das darf doch alles nicht wahr sein:
Da stellt eine der großen Parteien so eine Person als Kandidaten als Regierungschef auf.
Und da gibt Liechtenstein so einem Treuhänder die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft.
Schlimmer geht’s nimmer.
Die Kernkompetenz in Liechtenstein besteht offenbar darin, diejenigen, denen die Gelder zustehen, möglichst weit entfernt von den Geldern halten.
So hat sich Ernst Walch dafür eingesetzt, dass die von Abacha veruntreuten 180 Millionen nicht an Nigeria zurückgeführt werden und setzt sich Bernhard Lorenz dafür ein, dass Monika Bacardi aus der Trustverwaltung entfernt wird und dass sie und ihre Tochter soweit wie möglich von dem ihnen zugedachten Geld entfernt gehalten werden.
Widerlich! Aber Liechtenstein eben.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
Für einen Finanzplatz ist diese Feststellung des Europarats kritisch, da sie Vertrauen in Produkte und Strukturen (Stiftungen, Anlagen) unterminiert und Kunden- und Investorenschutz infrage stellt.
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Der liechtensteinische Rechtsanwalt und Treuhänder genehmigt sich selbst in der Stiftung des verstorbenen Dirigenten Herbert von Karajan ein jährliches Honorar von 100.000 Schweizer Franken, obwohl üblich 4.000 – 8.000 Schweizer Franken wären. Aber nachdem er sich selbst kontrolliert…
Ich habe kein Mitleid mit den Liechtenstein-Opfern. Jeder weiss, dass das Ländle ein schwarzes Loch ist, in dem immer wieder viel Geld veruntreut wird oder gleich ganze Vermögen verschwinden und einem die dortige korrupte Justiz nicht hilft. Wer sich dennoch darauf einlässt ist selber schuld.
Wer Kritiker als Querulanten abgetan hat, steht nun vor einem unangenehmen Problem: Die Warnung kommt nicht mehr von Betroffenen, sondern vom Europarat.
Wenn selbst internationale Antikorruptionsexperten Reformbedarf bis zur Staatsspitze sehen, ist das Vertrauen in die Institutionen längst zum Standortproblem geworden.
Liechtenstein ist ein Wimmelbild von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Treuhänder bedienen sich ungehemmt an Stiftungs- und Trustvermögen und die Justiz lässt sie gewähren.
Und der Fürst? Schaut zu, unternimmt nichts dagegen, obwohl er dies als Monarch könnte und gibt sich seriös und streng katholisch.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption in der Justiz und unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Wenn ein Trust mit hunderten Millionen Dollar über Jahrzehnte in Rechtsstreitigkeiten verstrickt bleibt – und dabei Treuhänder, Gerichte, Begünstigte und verschiedene Jurisdiktionen beteiligt sind – wie sicher ist dann das grundlegende Versprechen des Standorts?
Was für ein unsäglicher Sumpf und Moloch!
Die Themen des Finanzstandorts Liechtenstein sind immer die gleichen:
* Streitigkeiten mit Treuhändern von Stiftungen und Trusts, die ihre eigenen Interessen vertreten
* Kritik, dass die Justiz korrupt sei
* Vorwürfe der Korruption, selbst vom Europarat
* Politische Macht und Einflussnahme
* Fehlende Cybersecurity
* Fehlender Datenschutz
Die Kumulation dieser Themen ist für einen Finanzstandort problematisch.
Das Produkt, das Liechtenstein im internationalen Wealth-Management verkauft, ist:
– Rechtssicherheit
– Schutz des Vermögens
– Verlässlichkeit der Treuhänder und
– institutionelle Kontrolle durch eine neutrale Aufsicht und eine neutrale Justiz
Das ist längst keine Bacardí-Geschichte mehr. Es ist eine Vertrauensfrage für den Finanzplatz Liechtenstein.
Wer sein Vermögen dort schützen lässt, muss wissen: Wer hat die Macht darüber? Wer kontrolliert diese Macht? Und steht das Recht tatsächlich über ihr?
Ein Finanzplatz lebt nicht von Milliarden unter Verwaltung. Er lebt von Rechtssicherheit, Vermögensschutz, unabhängiger Justiz und wirksamer Kontrolle.
Wenn dieses Fundament fehlt, wird aus Vermögensschutz ein Vermögensrisiko.
Ein Tresor schützt Geld. Nur Recht schützt Vertrauen.
Unglaublich, wieviel Kriminalität in so einem winzigen Land Platz hat. Und alles unter den Augen des Fürsten, der so tut, als wisse er von nichts.
Der eigentliche Exportartikel Liechtensteins scheint nicht Vertrauen zu sein, sondern Wirtschaftskriminalität.
Die Bezeichnung Bermudadreieck passt besser als „Finanzplatz“.
Man sollte tatsächlich die Verantwortlichkeit des Fürsten undxdes Erbprinzen international überprüfen lassen.
Mit der Ankündigung, ein Gesetz zur Fristenlösung zu verhindern, hat sich der Erbprinz selbst in ein Dilemma manövriert. Entweder gibt er nach und verliert dadurch seine Autorität, oder er stellt sich gegen den Willen des Volkes und stellt damit die Frage, ob im Jahr 2026 überhaupt noch Platz für eine Monarchie ist.
Die Skandale, die 800 Zombie Trusts, die Cyberattacke mit dem heruntergeladenen Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen…
Schön war es, aber als Finanzplatz hat Liechtenstein ausgedient.
Die wichtigsten Kriterien eines Finanzplatzes für vermögende Privatkunden, Unternehmen, Fonds und Investoren sind vor allem:
1. Vertrauen
Das wichtigste Gut eines Finanzplatzes ist Vertrauen. Kunden müssen darauf vertrauen können, dass:
– ihr Vermögen sicher ist,
– Verträge eingehalten werden,
– Behörden professionell handeln,
– Krisen kompetent bewältigt werden.
Vertrauen ist oft wichtiger als Steuervorteile oder Gebühren.
-> Es gibt Zweifel, dass in Liechtenstein Vermögen sicher ist, da die Justiz den Ruf hat, nicht neutral zu sein.
2. Rechtsstaatlichkeit
Investoren wollen wissen:
– Eigentumsrechte werden geschützt.
– Gerichte entscheiden unabhängig.
– Verträge sind durchsetzbar.
– Streitigkeiten werden fair gelöst.
Viele Experten betrachten die Rechtssicherheit als eine der zentralen Grundlagen eines Finanzzentrums.
-> Zahlreiche Skandale haben zu erheblichen Zweifeln an der Neutralität der Justiz in Liechtenstein geführt. Kritiker bemängeln, dass allzu oft Vetternwirtschaft über Recht und Gesetz gestellt und die einheimische Finanzelite bevorzugt wird. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in Liechtenstein unterliegen erheblichen Zweifeln.
3. Sicherheit
Heute umfasst Sicherheit mehrere Ebenen:
– Sicherheit von Vermögenswerten
– Sicherheit der Banken
– Cybersicherheit
– Datenschutz
– Schutz vor Betrug und Wirtschaftskriminalität
-> Gerade Cyberangriffe auf sensible Register können deshalb erhebliche Aufmerksamkeit erzeugen. Aufgrund der nach zahlreichen übereinstimmenden Medienberichten nicht neutralen Justiz gibt es keine Sicherheit von Vermögenswerten. Dass Cybersicherheit und Datenschutz nicht bestehen, haben die erfolgreichen Datendiebstähle am 30. Juli 2026 gezeigt, in denen sämtliche wirtschaftlich Begünstigte sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten.
4. Reputation
Der Ruf eines Finanzplatzes ist häufig entscheidend. Fragen potenzieller Kunden sind:
– Wird dieser Standort international respektiert?
– Wird er mit Professionalität verbunden?
– Gibt es wiederkehrende Skandale?
– Wie berichten internationale Medien darüber?
-> Reputation kann über Jahrzehnte aufgebaut und in kurzer Zeit beschädigt werden. Nicht nur die Cyberattacke vom Juli 2026, in welcher sämtliche wirtschaftlich Berechtigten sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten, sondern auch die seit Jahren nicht abreissende Kette von Skandalen, mit welchen Begünstigte vermögender Stiftungen mithilfe der nicht neutralen Justiz um ihre Rechte gebracht wurden (Skandale wie z.B. Perry, Bacardi, Karajan, Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie) belegen, dass die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein mehr als zweifelhaft ist.
5. Kompetenz und Infrastruktur
Ein Finanzplatz braucht:
– gute Banken,
– Vermögensverwalter,
– Treuhänder,
– Anwälte,
– moderne IT-Systeme.
Die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen helfen wenig, wenn die Umsetzung schwach ist.
-> Die Zuverlässigkeit zahlreicher Treuhänder steht ebenso in Frage wie die angeblich modernen IT-Systeme, die eine Cyberattacke auf die vertraulichsten Daten, die der wirtschaftlich Berechtigten, nicht verhindern konnte.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Früher war dies oft der zentrale Wettbewerbsfaktor vieler Finanzplätze.
Heute sind aufgrund internationaler Transparenzstandards absolute Geheimhaltung und Bankgeheimnisse deutlich eingeschränkt. Dennoch erwarten Kunden weiterhin:
– Schutz sensibler Daten,
– Schutz vor Datenabfluss,
– professionelle Informationssicherheit.
-> Dass diese Kriterien in Liechtenstein nicht erfüllt werden, hat die Cyberattacke deutlich belegt.
8. Internationale Glaubwürdigkeit
Wichtig sind Bewertungen durch Organisationen wie:
– FATF
– MONEYVAL
– OECD
– EU
-> Der Expertenausschuss des Europarates MONEYVAL hat festgestellt: «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein».
Und der Expertenausschuss des Europarats GRECO hat Antikorruptionsmassnahmen für Richter, Regierungsmitglieder und selbst den Fürsten Liechtensteins angeordnet.
Ich bin kein Liechtenstein Fan und habe auch keine Stiftung, aber der Finanzplatz Liechtenstein stinkt bis zum Himmel. und zurück.
Der Treuhänder der Bacardi Trust Daniel Tschikof ist nebenberuflich Richter bzw. Ersatzrichter beim liechtensteinischen Verwaltungsgerichtshof.
Eine Stellung als nebenberuflicher Richter eines der höheren Gerichte in Liechtenstein zeigt die Verflechtung und Abhängigkeit von Rechtsanwälten und Justiz in Liechtenstein.
Und auch die Stellung als nebenamtlicher Richter bedeutet in Liechtenstein nicht automatisch, dass man seriös ist: 2 der 8-10 bisherigen Richter des höchsten Gerichts in Liechtenstein, des Staatsgerichtshofs, Herbert Batliner und Harry Gstöhl, der sogar Präsident des Staatsgerichtshofs war, wurden wegen Vermögensdelikten verurteilt. Harry Gstöhl soll 42 Mio. Schweizer Franken veruntreut haben und bekam dafür insgesamt 8 Jahre Haftstrafe.
The Bacardí scandal is documented on the following website:
http://www.lord-luisbacardi.com
Copies of the relevant Liechtenstein court judgments and related legal documents are available under the «PRESS & CONTACT» tab. To access them, scroll to the bottom of the page, where the decisions are posted for public review.
Der Bastille Trust der Familie Bacardi ist ein Lehrbeispiel dafür, wie Treuhänder die Begünstigten von Trusts oder Stiftungen durch Verweigerung von deren Rechten jahrelang kaltstellen können, ohne irgendwelche Konsequenzen von der möglicherweise korrupten liechtensteinischen Justiz fürchten zu müssen.
Und das unter den Augen des Fürsten und des Erbprinzen.
Ich verstehe nicht, wie man heute noch Vermögen in Liechtenstein haben kann. Da kann man das Geld doch gleich in den Rhein werfen. Können diese Menschen nicht lesen?
Der Fürst sieht dem bunten Treiben der Kriminellen und Korrupten zu und lässt gewähren- obwohl er etwas dagegen unternehmen könnte.
Einmal mehr sieht man, was das für ein Spinnennetz ist in Liechtenstein. Wer sich darauf einlässt, läuft Gefahr, sein gesamtes Vermögen zu verlieren.
Eine korrupte Justiz ist natürlich eine feine Sache, da sie stets zu Gunsten der Einheimischen entscheidet. Dadurch kann man die einheimischen Treuhänder sehr reich machen und dem dummen Ausländern erzählen, es handelte sich jeweils um bedauerliche Einzelfälle.
Es ist nur dumm, wenn es auffliegt und damit die Reputation des Finanzplatzes schwer beschädigt. Sein Vermögen noch in einem Land anlegen, indem es keine Rechtsstaatlichkeit, keinen Rechtsschutz und keinen Eigentums gibt.
Die Frage, die sich stellt, ist einfach: Kann man Liechtenstein sein Vermögen noch guten Gewissens ohne Risiko anvertrauen?
Denn wer sein Geld dort schützten möchte, muss nicht nur fragen: Wer verwaltet es? Er muss fragen: Wer kontrolliert denjenigen, der es verwaltet? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Und was passiert, wenn Recht und Macht aufeinandertreffen?
Ein Finanzplatz lebt nicht davin, dass er Milliarden unter Verwaltung hat. Er lebt davon, dass Anleger darauf vertrauen, dass Recht vor Macht kommt, Kontrolle funktioniert und Vermögen tatsächlich geschützt ist.
Wenn dieses Vertrauen verloren geht, ist nicht die einzelne Stiftung das Problem. Dann wird der Finanzplatz selbst zum Risiko.
Denn wenn der Staat das Vermögen nicht schützt, schützt der Finanzplatz am Ende nur noch seine eigene Fassade.
Das eigentlich Beunruhigende am Bacardí-Fall ist nicht der einzelne Trust. Es ist die Frage, ob in Liechtenstein am Ende nicht das Recht entscheidet, sondern wer die besseren Verbindungen hat.
Wenn ein Trust hunderte Millionen schützen soll, aber die Begünstigten jahrelang um ihre Rechte kämpfen müssen, während Treuhänder, Gerichte und politische Netzwerke miteinander verflochten erscheinen, dann wird aus dem Standortversprechen „Vermögensschutz“ sein Gegenteil:
Das größte Risiko des Vermögens ist nicht mehr der Markt – sondern der Standort selbst.
Und genau daran entscheidet sich die Zukunft des Finanzplatzes: Nicht daran, wie viel Vermögen in Liechtenstein verwaltet wird, sondern daran, ob ein ausländischer Kunde darauf vertrauen kann, dass ihm sein eigenes Vermögen auch dann rechtlich geschützt bleibt, wenn er es mit einem Einheimischen zu tun bekommt.
Ein Finanzplatz, dessen Rechtsschutz vom richtigen Netzwerk abhängt, verkauft kein Vertrauen. Er verkauft ein Risiko.
Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.