Der Fürst darf alles
Nur das Recht auf die erste Nacht existiert nicht mehr.
Wer wissen will, wie eine moderne Demokratiefassade aussieht, sollte nach Liechtenstein fahren. Wer wissen will, wie eine Monarchie aussieht, in der ein einzelner Mann gleichzeitig Legislative, Exekutive und Judikative entscheidend beeinflussen kann – ebenfalls.
Offiziell ist Liechtenstein eine
«konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage».
Das klingt beruhigend. Weniger beruhigend ist, was in der Verfassung steht.
Beginnen wir bei der Legislative.
Der Landtag darf beraten, streiten und Gesetze beschliessen. Das Volk darf sogar abstimmen. Nur: Jedes Gesetz bedarf zu seiner Gültigkeit der Sanktion des Landesfürsten. Verweigert er sie oder unterschreibt er sechs Monate lang einfach nicht, war’s das. Gesetz erledigt.
Das ist kein folkloristisches Grüezi vom Schloss Vaduz, sondern ein absolutes Gesetzesveto.
Damit nicht genug. Der Fürst kann den Landtag aus «erheblichen Gründen» vertagen oder auflösen. Und im Notstand darf er mittels Notverordnung vorübergehend selbst an die Stelle des Gesetzgebers treten – wenn auch mit verfassungsrechtlichen Schranken, Gegenzeichnung durch den Regierungschef und maximal sechsmonatiger Geltungsdauer.
Also:
- Gesetze: ohne Fürst keine Gültigkeit.
- Parlament: kann vom Fürsten aufgelöst werden.
- Notrecht: der Fürst kann vorübergehend gesetzgeberisch handeln.
Dann die Exekutive.
Die Regierung wird zwar auf Vorschlag des Landtags und im Einvernehmen mit ihm vom Fürsten ernannt. Aber Art. 80 hat einen besonderen Charme: Verliert die Regierung das Vertrauen des Landesfürsten, erlischt ihre Befugnis zur Amtsausübung. Der Fürst bestellt anschliessend eine Übergangsregierung.
Das offizielle Informationsportal formuliert es sogar in entwaffnender Schlichtheit: «Der Fürst kann die Regierung auch wieder entlassen. Der Fürst kann auch den Landtag auflösen.»
Fehlt noch die Judikative.
Richter fallen nicht vom Himmel. Sie werden ausgewählt. Und wer sitzt im Richterauswahlgremium ganz vorne? Der Landesfürst. Er führt den Vorsitz und besitzt den Stichentscheid. Noch hübscher: Ein Kandidat kann dem Landtag nur mit Zustimmung des Fürsten empfohlen werden. Der Landtag kann einen Kandidaten zwar ablehnen; für diesen Konflikt sieht die Verfassung ein Verfahren bis hin zur Volksabstimmung vor. Im normalen Auswahlverfahren führt am Fürsten aber kein Weg vorbei. Anschliessend ernennt er die Richter formell.
Also auch hier:
- Richterauswahl: Fürst sitzt dem Gremium vor.
- Kandidaten: keine Empfehlung gegen seinen Willen.
- Stimmengleichheit: Fürst entscheidet.
- Ernennung: Fürst.
Und wer kontrolliert eigentlich den Fürsten?
Nun wird es besonders liechtensteinisch. Der Fürst beziehungsweise sein Stellvertreter untersteht laut Art. 7 Abs. 2 nicht der Gerichtsbarkeit und kann weder zivil- noch strafrechtlich verfolgt werden.
Das Volk kann zwar ein Misstrauensverfahren gegen den Landesfürsten anstossen. Wird der Antrag in der Volksabstimmung angenommen, bedeutet das aber nicht automatisch seine Absetzung. Der Antrag wird dem Fürsten vielmehr «zur Behandlung nach dem Hausgesetz» mitgeteilt.
Man muss Liechtenstein deshalb nicht Absolutismus nennen. Staatsrechtlich wäre das zu grob: Es gibt einen gewählten Landtag, Volksrechte, Gerichte und eine parlamentarisch mitbestimmte Regierung.
Aber man darf staunen.
Denn in einer europäischen Demokratie des 21. Jahrhunderts kann ein nicht gewähltes Staatsoberhaupt Gesetze endgültig stoppen, das Parlament auflösen, der Regierung das Vertrauen entziehen, im Notfall gesetzgeberisch tätig werden und entscheidend daran mitwirken, wer Richter wird.
Gewaltenteilung auf Liechtensteinisch: Die Gewalten sind sauber getrennt. Sie treffen sich nur alle wieder beim Fürsten.










Blick:
Volk umgangen, Fürsten-Veto droht, Politiker legen sich mit Erbprinz an
In Liechtenstein droht jetzt die grosse Staatskrise!
Damit hätte niemand gerechnet: Das Volk wird nicht über die Abstimmungsfrage entscheiden. Damit wollte das Parlament wohl eine Staatskrise verhindern, geht aber trotzdem auf Konfrontation zum Fürstenhaus.
https://www.blick.ch/politik/kein-duell-zwischen-volk-und-fuerst-in-liechtenstein/4cmhk8c
Am Ende wird nicht über eine Fristenlösung abgestimmt, sondern über die Zukunft der Monarchie.
Der Fürst hatte in der Staatskrise 2002/2003 damit gedroht, nach Österreich zu gehen. Das könnte er diesmal wieder tun. Ob er die 64 % Rückhalt auch im Jahr 2026 wieder erhalten würde, bezweifele ich. Österreich ist doch auch schön!
Der Erbprinz hat sich mit seiner Erklärung, er werde einem Gesetz mit einer Fristenlösung für die Abtreibung nicht seine erforderliche Unterschrift erteilen, in eine für ihn gefährliche Situation gebracht. Der Landtag hat eine Initiative für ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es zur Konfrontation, bei der der Erbprinz nur verlieren kann. Gibt er nach, verliert er seine Autorität. Stellt er sich gegen die Volksvertreter, ergibt sich die Frage, wer das letzte Wort in Liechtenstein hat und riskiert er massiven Unmut gegen die Monarchie. Wie auch immer, er wird verlieren.
Wenn jemand so viel Macht hat, dann ist er auch für die ihm bekannten Missstände in seinem Land verantwortlich.
Gibt es in seinem Land massive Wirtschafts- und Finanzkriminalität, trägt er Verantwortlichkeit hierfür.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
Für einen Finanzplatz ist diese Feststellung des Europarats kritisch, da sie Vertrauen in Produkte und Strukturen (Stiftungen, Anlagen) unterminiert und Kunden- und Investorenschutz infrage stellt.
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Wenn ein Fürst in nahezu allen wesentlichen Fragen das letzte Wort hat – einschließlich der Richterwahl –, dann trägt er auch politische Verantwortung für die Integrität der Justiz. Wer die Kontrolle über die Besetzung der Richterämter beansprucht, kann sich bei Korruptionsvorwürfen nicht aus der Verantwortung ziehen.
Es gab eine Volksinitiative für eine Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch. Der Erbprinz kündigte unmissverständlich an, einem solchen Gesetz die notwendige Sanktion zu verweigern. Nun hat der Landtag die Vorlage selbst übernommen und den Erbprinzen in eine politische Falle manövriert.
Unterschreibt er das Gesetz, wirkt seine frühere Drohung wie ein Rückzieher. Verweigert er die Unterschrift, provoziert er einen offenen Machtkampf zwischen demokratischer Mehrheit und Monarchie.
Denn dann ginge es längst nicht mehr um die Fristenregelung. Im Zentrum stünde die viel grundlegendere Frage, warum ein nicht gewählter Monarch den Willen von Volk und Parlament blockieren können soll.
Genau darin liegt die politische Sprengkraft. Nicht das Gesetz selbst wäre die eigentliche Gefahr für das Fürstenhaus, sondern die Signalwirkung eines Vetos. Wer eine demokratisch legitimierte Entscheidung verhindert, riskiert eine Debatte über die Legitimität seiner eigenen Macht.
Die entscheidende Frage würde dann lauten: Wer hat im Staat das letzte Wort, die demokratisch gewählte Volksvertretung oder ein Erbprinz? Und das ist eine Diskussion, die für die Monarchie unerquicklich enden könnte.
Mandanten unserer Kanzlei sind wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 30. September 2026, seitdem entdecken des schweren Datendiebstahls sind nunmehr zwei Monate vergangen. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Datenschutz unterliegt in Liechtenstein wie auch der Rechtsschutz der Willkür.
So hat die Liechtensteinische Landesbank (LLB) vorsätzlich gegen den Datenschutz verstossen und die vom Bankgeheimnis und vom Datenschutz geschützte Korrespondenz eines ihrer Kunden an dessen Prozessgegner, den Treuhänder Martin Batliner herausgegeben, weil er darum gebeten hatte.
Die Zeitschrift FINANZ BUSINESS hat darüber berichtet: Big Trouble in little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank
Den vollständigen Artikel findet man hier:
http://www.liechtensteinaktuell.com
Uneingeschränkte Macht ist zugleich uneingeschränkte Verantwortung. Auch für Korruption und Kriminalität.
Macht bedeutet Verantwortung.
Wenn der Fürst in Liechtenstein über derart weitreichende verfassungsmässige Befugnisse verfügt – bis hin zur Ernennung der Richter und mit besonderen Eingriffsmöglichkeiten in Strafverfahren –, dann kann er sich bei Problemen der Rechtsstaatlichkeit nicht einfach auf die Rolle des Staatsoberhaupts zurückziehen.
Wenn Korruption und Wirtschaftskriminalität zum Problem werden und internationale Antikorruptionsexperten selbst des Europarats zugleich Reformbedarf gerade bei den Machtstrukturen des Staates sehen, stellt sich deshalb eine unbequeme Frage: Wer trägt dafür die politische und moralische Verantwortung?
Wer die Macht hat, kann sich bei den Folgen dieser Macht nicht aus der Verantwortung stehlen.
Denn Verantwortung beginnt dort, wo Macht beginnt
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption in der Justiz und unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Nicht die Kritik ist gefährlich. Gefährlich sind die Umstände, die sie glaubwürdig erscheinen lassen.
auch ein vom Liechtensteinischen Landtag verabschiedetes Gesetz für die Fristenregelung verhindern. Doch damit stellt er bzw. der Erbprinz sich dann gegen die Mehrheit des Volkes und es kommt zur Konfrontation. Und unweigerlich zur Frage, ob im Jahr 2026 die Monarchie noch gerechtfertigt ist, also ob ein nicht gewählter Monarch mehr zu sagen hat als das Volk.
Wer über außergewöhnliche politische Macht verfügt, muss sich auch an außergewöhnlich hohen Maßstäben der Verantwortung für die Zustände im Land messen lassen.
Wenn selbst der Europarat Defizite bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption feststellt, dann stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach der politischen Verantwortung jener, die über die größten Einflussmöglichkeiten verfügen.
Für Erbprinz Alois ist die Fristenregelung politischer Sprengstoff. Wer sich gegen den klaren Volkswillen stellt, riskiert, dass aus einer Sachfrage eine Machtfrage wird. Dann steht nicht die Fristenregelung auf dem Prüfstand, sondern die Frage, weshalb im 21. Jahrhundert ein einzelner, nicht gewählter Monarch den Willen einer demokratischen Mehrheit überstimmen können sollte.
Entstanden die Missstände im liechtensteinischen Treuhandwesen aufgrund einer mangelhaften Justizkontrolle, oder ist die mangelhafte Justizkontrolle selbst Ausdruck eines korrupten Systems, das wirtschaftlich und politisch einflussreiche Kreise schützt?
Ich sehe es auch so, in Österreich hat der Fürst doch so viel schönere Schlösser als in Liechtenstein. Und dort kann er tun was er will und dort muss er nicht eine vor der Tür stehende erneute Staatskrise durchmachen. Im Jahr 2026 ist man noch moderner als im Jahr 2003.
Es gibt keine strenge Gewaltenteilung in Liechtenstein, der Fürst hat überall das letzte Wort. Er ist der Monarch. Damit ist er auch verantwortlich für die Korruption, die Wirtschafts- und Finanzkriminalität, die selbst der Europarat festgestellt hat.
Liechtenstein mit seiner Monarchie ist im Mittelalter stehen geblieben. Und es will nicht wahrhaben, dass durch den automatischen Informationsaustausch, die Zombie Trusts, die vielen Skandale, und den Hackerangriff seine Glaubwürdigkeit als Finanzplatz am Ende ist. Und es meint, wenn man Krisen tot schweigt, kriegt es niemand mit. Willkommen im Jahr 2026!
During the tenure of Hereditary Prince Alois, Liechtenstein has faced a series of notable governance, compliance, cybersecurity, and reputational risk events, including the controversy involving approximately 800 so-called “Zombie Trusts,” a cyberattack involving the exfiltration of highly sensitive data from the Liechtenstein financial center, and various other publicly reported scandals. Taken together, these matters warrant heightened consideration from a governance, controls, and reputational-risk perspective.
• Treuhänder entrechten Begünstigte gezielt deren Rechte wie das gesetzliche Informationsrecht
• Richter wirken dabei aktiv mit.
• Gerichte ermöglichen Verfahren zur Begünstigung von Treuhändern.
• Vermögensverschiebungen und persönliche Bereicherung werden dadurch erleichtert.
• Rechtsmittel dienen der Verzögerung.
• Das Muster wird regelmäßig wiederholt.
Gegen Treuhänder und Richter*innen, die bei so einem Muster mitwirken, sollte Anzeige nach dem RICO- und dem Global Magnitsky Act erstattet werden.
Betroffene nicht neutraler Gerichtsentscheidungen benötigen nur minimale Kontakte in die USA, allein ein Bankkonto reicht aus, dann können sie bei den US-Behörden Anzeige erstatten, zuständig ist die US-Botschaft in Bern. Einfach ein Konto bei einer amerikanischen Bank eröffnen, das reicht.
1. Auf Grundlage des RICO-Act, wenn sie meinen, es handele sich um wiederholte bestimmte Straftaten, die Teil eines kriminellen Systems sind. Typische Fälle wären Korruption z.B. in der Justiz.
2. Auf Grundlage des Global Magnitsky Act, wenn sie meinen, ein Richter sei korrupt.
Man sollte nicht nur den Richter oder die Richterin anzeigen und deren Verhalten überprüfen lassen, sondern auch den oder die Präsidenten des Gerichts sowie den oder die jeweiligen Justizminister, die die Aufsicht hatten.
Stellt sich der Fürst gegen eine demokratische Mehrheit, geht es nicht mehr nur um die Fristenregelung. Dann steht das politische System selbst zur Debatte.
Denn wenn ein Erbmonarch den Volkswillen überstimmen kann, ist es Zeit, die Monarchie abzuschaffen.
Nicht das Volk muss sich vor dem Fürsten rechtfertigen. Der Fürst muss sich vor dem Volk rechtfertigen.
Die LGT wirbt in Österreich und Deutschland damit:
„Zudem profitieren Anlegerinnen und Anleger von der Währungsunion Liechtensteins mit der Schweiz – und damit von der Stabilität des Schweizer Franken.“
Das ist lustig, denn ein Konto in Schweizer Franken bekommt man bei jeder Bank und bei jeder Sparkasse in Österreich und Deutschland.
Die fehlende Neutralität der Justiz wird von vielen Kritikern als die eigentliche Kernursache zahlreicher Missstände in Liechtenstein betrachtet. Wäre die Justiz bereit, ohne Ansehen von Personen, Vermögen oder Einfluss konsequent gegen Missstände im Treuhand- und Stiftungswesen vorzugehen, könnte ein erheblicher Teil der Wirtschafts- und Finanzkriminalität wirksam eingedämmt werden. Dass dies bis heute nicht in ausreichendem Mass geschieht, hat bei vielen Betroffenen die Überzeugung entstehen lassen, dass bestimmte Macht- und Interessenkreise faktisch besonderen Schutz genießen. Dadurch geraten nicht nur einzelne Entscheidungen, sondern die Glaubwürdigkeit des gesamten (Rechts-)Staats zunehmend in Zweifel.
Es mag sein, dass der Fürst Immunität genießt, nicht nur im Ländle, sondern auch im Ausland. Das den USA derartige Formalitäten gleichgültig sind, hat man u.a. in Venezuela gesehen.
Es mag auch sein, dass in der liechtensteinischen Verfassung geregelt ist, dass auch der Erbprinz Immunität habe. Das aber gilt nur innerhalb Liechtensteins, nicht jedoch im Ausland. Ansonsten könnte man ja gleich in die Verfassung aufnehmen, dass jedes Mitglied der Fürstenfamilie Immunität geniesse, oder gleich jeder Bürger Liechtensteins. Dass das im Ausland nicht anerkannt wird, ist klar.
Die Einwohner Liechtensteins sind selber schuld, wenn sie sich so eine Monarchie gefallen lassen im Jahr 2026.
Das eigentliche Problem ist längst nicht mehr ein einzelner Fürst, ein einzelner Treuhänder oder ein einzelnes Gerichtsverfahren. Es geht um ein System, in dem sich politische Macht, wirtschaftliche Interessen und rechtsstaatliche Kontrolle zu nahe kommen können.
Wenn selbst der Europarat bei Liechtenstein Risiken für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz sieht und zugleich erhebliche Risiken durch Wirtschaftskriminalität und Korruption für den Finanzplatz feststellt, ist Wegsehen keine Lösung.
Dann lautet die entscheidende Frage nicht mehr: Wer hat was getan?
Sondern: Wer kontrolliert eigentlich diejenigen, die Macht haben?
Denn ein Finanzplatz kann sich vieles leisten – nur eines nicht: den begründeten Eindruck, dass Macht und Einfluss stärker sind als Recht und Kontrolle.
Wenn dieser Eindruck entsteht, verliert nicht nur ein Verfahren seine Glaubwürdigkeit. Es verliert ein ganzer Staat sein wichtigstes Kapital: Vertrauen.
Ist es wirklich erstrebenswert, Fürst oder Erbprinz eines Landes zu sein, dessen internationale Reputation zunehmend mit Korruption, Wirtschaftskriminalität und mangelnder Machtkontrolle belastet ist?
Was nützt der grösste Geldspeicher, wenn dafür Ansehen, Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit geopfert werden?
Vielleicht ist der Geldspeicher irgendwann so voll, dass man sich nur noch dort vor dem eigenen Spiegelbild verstecken kann.
Monarchien scheitern selten an ihren Gegnern. Sie scheitern, wenn die Menschen beginnen, ihre Notwendigkeit zu hinterfragen. Genau diese Diskussion droht jetzt.
Die wichtigsten Kriterien eines Finanzplatzes für vermögende Privatkunden, Unternehmen, Fonds und Investoren sind vor allem:
1. Vertrauen
Das wichtigste Gut eines Finanzplatzes ist Vertrauen. Kunden müssen darauf vertrauen können, dass:
– ihr Vermögen sicher ist,
– Verträge eingehalten werden,
– Behörden professionell handeln,
– Krisen kompetent bewältigt werden.
Vertrauen ist oft wichtiger als Steuervorteile oder Gebühren.
-> Es gibt Zweifel, dass in Liechtenstein Vermögen sicher ist, da die Justiz den Ruf hat, nicht neutral zu sein.
2. Rechtsstaatlichkeit
Investoren wollen wissen:
– Eigentumsrechte werden geschützt.
– Gerichte entscheiden unabhängig.
– Verträge sind durchsetzbar.
– Streitigkeiten werden fair gelöst.
Viele Experten betrachten die Rechtssicherheit als eine der zentralen Grundlagen eines Finanzzentrums.
-> Zahlreiche Skandale haben zu erheblichen Zweifeln an der Neutralität der Justiz in Liechtenstein geführt. Kritiker bemängeln, dass allzu oft Vetternwirtschaft über Recht und Gesetz gestellt und die einheimische Finanzelite bevorzugt wird. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in Liechtenstein unterliegen erheblichen Zweifeln.
3. Sicherheit
Heute umfasst Sicherheit mehrere Ebenen:
– Sicherheit von Vermögenswerten
– Sicherheit der Banken
– Cybersicherheit
– Datenschutz
– Schutz vor Betrug und Wirtschaftskriminalität
-> Gerade Cyberangriffe auf sensible Register können deshalb erhebliche Aufmerksamkeit erzeugen. Aufgrund der nach zahlreichen übereinstimmenden Medienberichten nicht neutralen Justiz gibt es keine Sicherheit von Vermögenswerten. Dass Cybersicherheit und Datenschutz nicht bestehen, haben die erfolgreichen Datendiebstähle am 30. Juli 2026 gezeigt, in denen sämtliche wirtschaftlich Begünstigte sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten.
4. Reputation
Der Ruf eines Finanzplatzes ist häufig entscheidend. Fragen potenzieller Kunden sind:
– Wird dieser Standort international respektiert?
– Wird er mit Professionalität verbunden?
– Gibt es wiederkehrende Skandale?
– Wie berichten internationale Medien darüber?
-> Reputation kann über Jahrzehnte aufgebaut und in kurzer Zeit beschädigt werden. Nicht nur die Cyberattacke vom Juli 2026, in welcher sämtliche wirtschaftlich Berechtigten sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten, sondern auch die seit Jahren nicht abreissende Kette von Skandalen, mit welchen Begünstigte vermögender Stiftungen mithilfe der nicht neutralen Justiz um ihre Rechte gebracht wurden (Skandale wie z.B. Perry, Bacardi, Karajan, Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie) belegen, dass die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein mehr als zweifelhaft ist.
5. Kompetenz und Infrastruktur
Ein Finanzplatz braucht:
– gute Banken,
– Vermögensverwalter,
– Treuhänder,
– Anwälte,
– moderne IT-Systeme.
Die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen helfen wenig, wenn die Umsetzung schwach ist.
-> Die Zuverlässigkeit zahlreicher Treuhänder steht ebenso in Frage wie die angeblich modernen IT-Systeme, die eine Cyberattacke auf die vertraulichsten Daten, die der wirtschaftlich Berechtigten, nicht verhindern konnte.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Früher war dies oft der zentrale Wettbewerbsfaktor vieler Finanzplätze.
Heute sind aufgrund internationaler Transparenzstandards absolute Geheimhaltung und Bankgeheimnisse deutlich eingeschränkt. Dennoch erwarten Kunden weiterhin:
– Schutz sensibler Daten,
– Schutz vor Datenabfluss,
– professionelle Informationssicherheit.
-> Dass diese Kriterien in Liechtenstein nicht erfüllt werden, hat die Cyberattacke deutlich belegt.
8. Internationale Glaubwürdigkeit
Wichtig sind Bewertungen durch Organisationen wie:
– FATF
– MONEYVAL
– OECD
– EU
-> Der Expertenausschuss des Europarates MONEYVAL hat festgestellt: «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein».
Und der Expertenausschuss des Europarats GRECO hat Antikorruptionsmassnahmen für Richter, Regierungsmitglieder und selbst den Fürsten Liechtensteins angeordnet.
Ich möchte nicht der Fürst oder der Erbprinz von Korruptistan und Absurdistan sein.
Das eigentlich Beunruhigende ist nicht, was hier alles behauptet wird. Es ist, wie viele unterschiedliche Warnsignale inzwischen auf dieselbe Frage hinauslaufen: Kann man einem Finanzplatz dauerhaft vertrauen, wenn selbst seine staatlichen Institutionen und Machtstrukturen immer wieder Gegenstand solcher Kritik sind?
Für einen Finanzplatz ist Vertrauen kein Image. Vertrauen ist das Geschäftsmodell.
Und wenn Kunden irgendwann nicht mehr fragen, wie sicher ihr Vermögen ist, sondern wer sie schützt, wenn Recht, Macht und Interessen miteinander kollidieren, dann ist der eigentliche Schaden längst eingetreten.
Denn Geld kann man verwalten. Vertrauen kann man verlieren. Zurückkaufen kann man es nicht.
Wenn die Macht hat, hat auch die Verantwortung.
Wie man sich wohl so fühlt in der Regierung oder der Justiz als Marionette des Fürsten…?