Justiz nach Fürstenart
In Liechtenstein sind vor dem Gesetz alle gleich. Manche sind nur viel gleicher.
Wer verstehen will, wie der Finanzplatz Liechtenstein funktioniert, sollte nicht bei Banken, Treuhändern oder Stiftungen anfangen. Sondern bei der Justiz.
Denn dort entscheidet sich, was passiert, wenn ein Begünstigter auf die verrückte Idee kommt, das Geld einer Stiftung gehöre nicht den Treuhändern, sondern müsse entsprechend dem Stiftungszweck verwaltet werden.
Dann kann die fürstliche Justiz erstaunliche Geschwindigkeiten entwickeln.
2021 wurde die Abberufung eines ausländischen Stiftungsrats betrieben, der zugleich Begünstigter war. Sein Vergehen? Keine Veruntreuung. Kein Betrug. Nicht einmal eine nachgewiesene Pflichtverletzung.
Es genügte der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision.
Der Mann hatte sich für eine Rechnungslegung über Vorgänge beim Stiftungsvermögen eingesetzt. Davon, so die bemerkenswerte Logik, hätte er als Begünstigter mittelbar profitieren können. Das Landgericht entschied am 2. März 2021 gegen ihn. Die Rechtsprechung hielt: Der Staatsgerichtshof bestätigte später die Abberufung.
So funktioniert Hochgeschwindigkeitsjustiz im Fürstentum.
Nun drehen wir die Rollen um.
Nicht ein Treuhänder geht gegen einen Begünstigten vor, sondern Begünstigte verlangen Rechenschaft von denjenigen, die ihr Vermögen verwalten. Sie wollen Stiftungsräte oder Treuhänder wegen Interessenkollisionen, Pflichtverletzungen oder anderer Vorwürfe loswerden.
Plötzlich verwandelt sich der Ferrari der fürstlichen Rechtspflege in einen Ochsenkarren.
In einem dokumentierten Parallelfall dauerte allein das Verfahren gegen zwei liechtensteinische Treuhänder bereits Jahre. Derselbe Konfliktkomplex, dasselbe Land, dieselbe überschaubare Justiz – aber eine völlig andere Gangart. Während gegen den ausländischen Stiftungsrat in erster Instanz innert Wochen entschieden wurde, zog sich das Verfahren gegen die liechtensteinischen Finanzdienstleister über Jahre hin.
Das kann Zufall sein.
Man kann in Liechtenstein offenbar sehr lange Pech mit Zufällen haben.
Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die Begünstigten keineswegs überall die Türen weit öffnet. Fachjuristen weisen ausdrücklich auf die Beschränkung der Parteistellung von Begünstigten in Aufsichtsverfahren hin. Wer kontrollieren will, muss zunächst beweisen, dass er überhaupt kontrollieren darf.
Das ist praktisch. Zumindest für die Kontrollierten.
Natürlich wird kein Richter morgens seinen Talar anziehen und sich fragen: Wie helfe ich heute einem Treuhänder?
So plump funktioniert ein System nicht.
Es funktioniert subtiler. Durch Verfahrensdauer. Durch Kosten. Durch immer neue Schriftsätze, Instanzen und formale Hürden. Durch eine Rechtsprechung, die beim Begünstigten schon beim Anschein einer Interessenkollision das Skalpell ansetzt, während Verfahren gegen heimische Finanzdienstleister eine erstaunliche Lebenserwartung entwickeln können.
Das Resultat ist entscheidend.
Wer als Begünstigter gegen mächtige Finanzdienstleister antritt, braucht Geld, Nerven und vor allem Jahre.
Wer auf der anderen Seite steht, braucht offenbar vor allem Geduld. Das Geld ist kein Problem, es kommt aus dem Stiftungsvermögen und wird gegen den Begünstigten eingesetzt. Aberwitzig, aber bittere Realität im Ländle.
Ob wohl das Wort Komplizenschaft hierher passt? Nun, wenn nicht hier, wo sonst?
Erschwerend kommt hinzu: man kann Liechtenstein nicht wirklich Rechtsstaat nennen. Denn in einem wirklichen Rechtsstaat gibt es keinen absolutistisch herrschenden Fürsten, der nach Gutdünken Richter ernennen kann – oder auch nicht. Die dann bei ihrer Wiederwahl von seiner Gunst abhängig sind.
Das Ergebnis hingegen liegt offen auf dem Tisch:
Ein Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell auf Treuhändern und Stiftungen beruht, verfügt über eine Justiz, deren Langsamkeit und formale Hürden ausgerechnet denjenigen nützen, die von diesem Geschäftsmodell leben.
Die Fürstenknechte und seine Büttel nennen das tatsächlich Rechtsstaat..
Man kann aber auch einfach auf die Stoppuhr schauen.










Die fehlende Neutralität der Justiz wird von vielen Kritikern als die eigentliche Kernursache zahlreicher Missstände in Liechtenstein betrachtet. Wäre die Justiz bereit, ohne Ansehen von Personen, Vermögen oder Einfluss konsequent gegen Missstände im Treuhand- und Stiftungswesen vorzugehen, könnte ein erheblicher Teil der Wirtschafts- und Finanzkriminalität wirksam eingedämmt werden. Dass dies bis heute nicht in ausreichendem Mass geschieht, hat bei vielen Betroffenen die Überzeugung entstehen lassen, dass bestimmte Macht- und Interessenkreise faktisch besonderen Schutz genießen. Dadurch geraten nicht nur einzelne Entscheidungen, sondern die Glaubwürdigkeit des gesamten (Rechts-)Staats zunehmend in Zweifel.
Betroffene nicht neutraler Gerichtsentscheidungen benötigen nur minimale Kontakte in die USA, allein ein Bankkonto reicht aus, dann können sie bei den US-Behörden Anzeige erstatten, zuständig ist die US-Botschaft in Bern. Einfach ein Konto bei einer amerikanischen Bank eröffnen, das reicht.
1. Auf Grundlage des RICO-Act, wenn sie meinen, es handele sich um wiederholte bestimmte Straftaten, die Teil eines kriminellen Systems sind. Typische Fälle wären Korruption.
2. Auf Grundlage des Global Magnitsky Act, wenn sie meinen, ein Richter sei korrupt.
Man sollte nicht nur den Richter oder die Richterin anzeigen und deren Verhalten überprüfen lassen, sondern auch den oder die Präsidenten des Gerichts sowie den oder die jeweiligen Justizminister, die die Aufsicht hatten.
Der FIFA-Fall hat gezeigt, welche Sprengkraft RICO entwickeln kann: Die US-Justiz ging nicht nur gegen einzelne Personen vor, sondern gegen ein über Jahre gewachsenes Korruptionsnetzwerk – mit Anklagen, Verurteilungen, Einziehungen und Rückzahlungen an Geschädigte.
Der Global Magnitsky Act setzt an einer anderen Stelle an: Er kann korrupte Personen und Netzwerke vom US-Finanzsystem abschneiden und international isolieren – wie zahlreiche Fälle von Guatemala bis Südafrika zeigen.
Die Botschaft ist brutal einfach: Wo nationale Kontrolle versagt, können internationale Ermittlungen und Sanktionen ein vermeintlich unangreifbares System plötzlich sehr angreifbar machen.
Man kann die Opfer offensichtlich nicht neutraler Gerichtsentscheidungen nur dazu auffordern, die Richter:innen bei den entsprechenden internationalen Institutionen anzuzeigen.
Wenn vor einem Gericht nicht mehr entscheidend ist, was Recht und Gesetz verlangen, sondern wer dazugehört und wer nicht, dann ist das keine Rechtsstaatlichkeit mehr, sondern die Bevorzugung der eigenen Leute. Für einen internationalen Finanzplatz wäre das ein verheerendes Signal: Nicht das Recht entscheidet – sondern die Zugehörigkeit.
Der grösste Reputationsschaden für Liechtenstein sind nicht die Kritiker. Es ist der Eindruck, dass manche näher am Recht stehen als andere.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob einzelne Vorwürfe berechtigt sind, sondern ob die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend Vertrauen schaffen. Für einen international tätigen Finanzplatz sind Transparenz, eine unabhängige Justiz und eine zeitnahe Klärung von Streitigkeiten zentrale Voraussetzungen. Wo daran Zweifel entstehen, wird aus einem Einzelfall schnell ein Reputationsrisiko für das gesamte System.
Mit einer korrupten Justiz ist ein Land kein Finanzplatz, sondern eine Räuberhöhle.
Wenn die Justiz nicht über allen Zweifeln erhaben ist, muss man die Finger von so einem Finanzstandort lassen.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption in der Justiz und unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Wenn es in einer Organisation, einer Gruppe oder einem Land Korruption und organisierte Kriminalität gibt, liegt die Ursache oft bei der Führung bzw. an der Spitze.
Wer Kritiker als Nörgler abgetan hat, steht nun vor einem unangenehmen Problem: Die Warnung kommt nicht mehr von Betroffenen, sondern vom Europarat. Wenn selbst internationale Antikorruptionsexperten Reformbedarf bis zur Staatsspitze sehen, ist das Vertrauen in die Institutionen längst zum Standortproblem geworden.
Man fragt sich unweigerlich: Was war zuerst – die Henne oder das Ei? Waren zuerst kriminelle Treuhänder da, die auf Richter trafen, die ihre Aufgabe nicht korrekt wahrnahmen? Oder waren es zuerst korrupte Richter, die ein Umfeld geschaffen haben, in dem Treuhänder ungestört kriminell werden konnten?
Denn wenn diejenigen, die kontrollieren sollen, selbst versagen oder korrumpiert sind, stellt sich irgendwann nicht mehr nur die Frage, wer kriminell geworden ist – sondern wer das System geschaffen hat, in dem sich Kriminalität überhaupt lohnen konnte.
Liechtenstein ist ein kriminelles Pflaster mit einem kriminellen System. Es gibt keine Rechtsstaatlichkeit, keinen Rechtsschutz, keinen Eigentumsschutz und auch keinen Datenschutz.
Wer einem Finanzplatz vertrauen möchte, in welchem sein Vermögen nicht geschützt ist, der soll nach Liechtenstein gehen. Alle anderen Anleger kann man nur dringend vor Liechtenstein warnen!
Mandanten unserer Kanzlei sind wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 28. September 2026, seitdem entdecken des schweren Datendiebstahls sind nunmehr mehr als acht Wochen vergangen. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Im Fall der Hartlaub Stiftung wurde ein vom Stifter eingesetzter Stiftungsrat abberufen:
Erste Instanz (Richter Rosenberger): 7 Wochen
Zweite Instanz (Richter Ungerank): 6 Monate
Gesamte Verfahrensdauer für beide Instanzen: 8 Monate
Der abberufene Stiftungsrat hat im Dezember 2021 in derselben Stiftung einen Abberufungsantrag gegen die aktuellen Stiftungsräte Martin Batliner und Philipp Wanger eingereicht:
Erste Instanz (Richter Rosenberger, dann Richterin Kind): 3 Jahre und 8 Monate
Zweite Instanz: seit einem Jahr nicht entschieden
Gesamte Verfahrensdauer bisher: 4 Jahre und 8 Monate, Entscheidung steht noch aus
Das sieht ja ein Blinder 🤪
Der IWF sieht wegen der internationalen Ausrichtung des Finanzplatzes Liechtensteins besondere Integritäts-, Aufsichts-, Sanktions- und Reputationsrisiken. Besonders beim Treuhandsektor verlangt er eine stärkere und durchsetzungsfähigere Aufsicht.
Das eigentliche Risiko liegt nicht bei einem einzelnen Treuhänder. Wenn bei einer liechtensteinischen Stiftung AML- oder Sanktionsregeln versagen, sehen internationale Banken und Aufsichtsbehörden nicht nur den Einzelfall – sie sehen Liechtenstein. Aus einem Compliance-Problem wird so ein Reputationsproblem für den gesamten Finanzplatz. Genau deshalb ist „reputational risk“ beim IWF keine Nebensache. http://www.imf.org/en/news/articles/2025/03/26/pr25078-principality-of-liechtenstein-imf-executive-board-concludes-2025-article-iv-consultation
Einfach zu viel Wirtschaftskriminalität, Finanzkriminalität und Kriminalität in der Justiz.
Als Anleger muss man sich doch fragen: wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder einem Rechtsstreit mit meinem liechtensteiner Treuhänder oder meiner liechtensteiner Bank kommt, kann ich mich dann 100-prozentig darauf verlassen, dass die Justiz vollkommen neutral entscheidet?
Wenn Treuhänder ihre Pflichten verletzen können und die Gerichte dabei nicht für Korrektur, sondern für deren Absicherung sorgen, stellt sich eine erschütternde Frage: Sind die Richter dann noch Kontrolleure – oder werden sie zu Komplizen der untreuen Treuhänder?
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht (Richterin Diana Kind) abberufen zu werden:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.
Wenn Treuhänder sich ungehindert am Stiftungsvermögen bedienen, den Begünstigten ausschalten und anschließend auch noch strafrechtlich unter Druck setzen können, stellt sich die entscheidende Frage: Wer kontrolliert in Liechtenstein eigentlich wen?
Wenn Gerichte ein solches Vorgehen trotz der erhobenen Vorwürfe nicht wirksam stoppen, entsteht der erschütternde Eindruck eines kollusiven Systems, in dem Treuhänder und Justiz sich gegenseitig absichern. Dann wird aus dem Schutz des Stiftungsvermögens dessen Gefährdung – und aus Rechtsschutz Systemschutz.
Die sieben Stufen der Entrechtung: Das seit Jahren eingespielte Drehbuch zur Ausschaltung von Begünstigten Liechtensteiner Stiftungen und Trusts, über das Betroffene immer wieder berichten
1. Begünstigtenrechte bestreiten.
2. Jahrelange Prozesse erzwingen.
3. Auskünfte verweigern.
4. Kontrolle ausschalten.
5. Vermögensverschiebungen ermöglichen.
6. Strafanzeigen gegen Begünstigte initiieren
7. Auf ausbleibende Sanktionen vertrauen.
Das sind Methoden wie bei uns in Sizilien…
Die Richterin am Fürstlichen Landgericht Diana Kind Konnte weder einen Interessenskonflikt, noch eine Pflichtverletzung der beiden Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner erkennen.
Ich frage mich: wäre das nicht ein Fall für eine Anzeige an die US-Behörden nach den Anti-Mafia Gesetzen? Das dort mal überprüfen zu lassen?
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragte die Abberufung von Lady Bacardi als Mit-Trustverwalterin eines Trusts, den ihr verstorbener Ehemann zugunsten seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter errichtet hatte.
Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht entsprach dem Antrag mit der Begründung, Lady Bacardi befinde sich in einem Interessenkonflikt, da sie zugleich eigene Interessen und jene ihrer minderjährigen Tochter vertrete. Diese Argumentation erscheint sehr seltsam, da die Wahrnehmung der Interessen eines minderjährigen Kindes zu den grundlegenden Pflichten eines Elternteils gehört. Hinzu kommt, dass die Tochter nach Erreichen der Volljährigkeit die Handlungen ihrer Mutter ausdrücklich genehmigte.
Dennoch vertrat Bernhard Lorenz die Auffassung, diese Genehmigung sei unbeachtlich, weil die Tochter zum Zeitpunkt ihrer Erklärung erst vier Tage volljährig gewesen sei. Dass die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen faktisch an eine zusätzliche „Wartefrist“ geknüpft werden soll, ist absurd. Gleichwohl wurde die Genehmigung von den Gerichten nicht einmal erwähnt, geschweige denn gewürdigt. Lady Bacardi wurde aus der Trustverwaltung entfernt, und das Obergericht bestätigte diese Entscheidung.
Während Lady Bacardi in Liechtenstein unterlag, erhielt sie in der Schweiz Recht und erwirkte einen gerichtlichen Anspruch auf Zugang zu einem Schweizer Trustkonto. Noch vor Rechtskraft des Urteils wurden die Vermögenswerte von dem Treuhänder Bernhard Lorenz vom Schweizer Konto nach Liechtenstein transferiert, so dass Lady Bacardi der Zugriff entzogen wurde.
Der Fall wirft damit grundsätzliche Fragen auf: Wie wirksam ist gerichtlicher Rechtsschutz in Liechtenstein Und welches Signal sendet ein solches Vorgehen an internationale Anleger, die Liechtenstein wegen seiner angeblichen Rechtssicherheit und seines Vermögensschutzes wählen?
Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Die Richterin Martina Schöpf-Herberstein hat den Entzug des gesetzlich vorgesehenen Informations- und Kontrollrechts durch die Treuhänder abgesegnet. Treuhändern der Asturion Stiftung sind Markus Kalzoff und Robert Beck.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Die sieben Stufen der Entrechtung: Das seit Jahren eingespielte Drehbuch zur Ausschaltung von Begünstigten Liechtensteiner Stiftungen und Trusts, über das Betroffene immer wieder berichten
1. Begünstigtenrechte bestreiten.
2. Jahrelange Prozesse erzwingen.
3. Auskünfte verweigern.
4. Kontrolle ausschalten.
5. Vermögensverschiebungen ermöglichen.
6. Strafanzeigen gegen Begünstigte initiieren
7. Auf ausbleibende Sanktionen vertrauen.
Das eigentliche Problem ist nicht, ob die Vorwürfe stimmen. Das eigentliche Problem ist, dass sie seit Jahren im Raum stehen und niemand sie überzeugend widerlegt. Ein Finanzplatz lebt von Vertrauen. Wenn sich Verfahren über Jahre ziehen, Begünstigte zermürbt werden und immer dieselben Namen auftauchen, entsteht ein Eindruck, der irgendwann stärker wird als jede PR-Kampagne. Nicht die Kritiker gefährden den Finanzplatz, sondern die unbeantworteten Fragen.
Warum zeigen die Opfer solcher Gerichtsentscheidungen die Richter:in nicht bei den USA an und lassen das unter dem Gesichtspunkt des RICO Act und Global Magnitsky Act untersuchen?
BBC on 3. September 2026:
Liechtenstein’s parliament narrowly voted 13–12 to support a citizens’ initiative that would legalize abortion during the first 12 weeks of pregnancy, allow the publication of abortion information, and make the procedure eligible for health insurance coverage.
However, the proposal is unlikely to become law because Hereditary Prince Alois, who has extensive constitutional powers, has previously said he would veto such legislation.
Currently, abortion in Liechtenstein is only permitted in limited cases, such as when the woman’s life is at risk or when the pregnancy resulted from rape. Many women therefore travel to Austria or Switzerland for the procedure.
The initiative was led by Tatjana As’Ad and gained enough public support through a petition. Supporters argue that most European countries already allow abortion within similar time limits, while opponents, including the princely family and the Roman Catholic Church, emphasize protection of unborn life.
Immer, wenn es negative Schlagzeilen über Liechtenstein gibt, muss ein Kind des Prinzen sich entweder verloben oder heiraten, um positive Schlagzeilen zu sorgen.
Zombie-Trusts: katastrophale Nachrichten über die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein.
Also musst du die Tochter des Erbprinzen heiraten und für positive Schlagzeilen sorgen.
Cyberattacke und Datendiebstahl: grauenhafte Nachrichten, die die Datensicherheit und die Vertrauenswürdigkeit des Finanzplatzes erschüttern. Also musste sich ein Sohn des Erbprinzen verloben.
So viele Kinder kann der Erbprinz gar nicht haben, wie es Skandale gibt.
Vier Namen. Vier Fälle. Und ein Alarmsignal, das Liechtenstein nicht ignorieren kann. Es geht längst nicht mehr nur um einzelne Stiftungen oder Vermögen, sondern um die fundamentale Frage: Gilt in Liechtenstein tatsächlich das Recht – oder schützen sich Macht, Beziehungen und Netzwerke gegenseitig?
Wenn sich dieser Eindruck in immer neuen Fällen verfestigt, wird aus einzelnen Fällen ein Musterverdacht – und daraus eine existenzielle Gefahr für die Glaubwürdigkeit des gesamten Finanzplatzes.
Denn ein Finanzplatz kann vieles verkraften. Was er nicht verkraftet, ist der Verdacht, dass am Ende nicht das Recht entscheidet.
The fact that financial crime in Liechtenstein appears to be tolerated even at the highest levels is deeply concerning. For a financial center, that is absolutely unacceptable.
Korruption und Kriminalität können einen Finanzplatz eine Zeit lang reich machen. Wenn dahinter aber ein kritiminelles System steht, das schmutziges Geld systematisch verschiebt und reinwäscht, ist irgendwann Schluss mit dem schönen Schein.
Denn sobald dieses System auffliegt, wird nicht nur über einzelne Täter gesprochen – der gesamte Finanzplatz gerät unter Verdacht. Geld kann man anziehen. Vertrauen aber nicht zurückkaufen. Wer am kriminellen Geld verdient, zahlt am Ende mit seiner Reputation.
Wo Richter das Recht nicht schützen, sondern es für ein korruptes System zurechtbiegen, wird aus Justiz ein Machtinstrument. Wer sich hinter dem Amt und den Landesgrenzen versteckt, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen: Korruption kann internationale Konsequenzen haben – bis hin zu Strafverfolgung und Sanktionen, wo die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der liechtensteinische Rechtsanwalt und Treuhänder genehmigt sich selbst in der Stiftung des verstorbenen Dirigenten Herbert von Karajan ein jährliches Honorar von 100.000 Schweizer Franken, obwohl üblich 4.000 – 8.000 Schweizer Franken wären. Aber nachdem er sich selbst kontrolliert…
Wegen offensichtlich falscher Gerichtsentscheidungen sollte in jedem Fall Anzeige an die US Behörden wegen den Richter oder die Richterin auf Grundlage des RICO und Global Magnitsky Act erstattet werden. Zuständig ist die US Botschaft in Bern. Das System ist offensichtlich.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung…
Blick:
Volk umgangen, Fürsten-Veto droht, Politiker legen sich mit Erbprinz an
In Liechtenstein droht jetzt die grosse Staatskrise!
Damit hätte niemand gerechnet: Das Volk wird nicht über die Abstimmungsfrage entscheiden. Damit wollte das Parlament wohl eine Staatskrise verhindern, geht aber trotzdem auf Konfrontation zum Fürstenhaus.
https://www.blick.ch/politik/kein-duell-zwischen-volk-und-fuerst-in-liechtenstein/4cmhk8c
Skandale wie Perry, Bacardi, Hartlaub, den der saudischen Königsfamilie (Asturion Stiftung), jahrelange Verfahren, immer neue Fragen zur Treuhandaufsicht und zur Justiz – und inzwischen sogar ein schwerer Cyberangriff.
Natürlich kann man jeden einzelnen Fall als Einzelfall betrachten. Aber irgendwann fragt man sich: Warum häufen sich solche Geschichten gerade in Liechtenstein?
Denn am Ende geht es um etwas ganz Einfaches: Wer sein Vermögen einem Finanzplatz anvertraut, muss darauf vertrauen können, dass Recht und Gesetz für alle gelten – unabhängig davon, wie mächtig, gut vernetzt oder einflussreich jemand ist.
Wenn dieses Vertrauen verloren geht, helfen auch die schönsten Hochglanzbroschüren nicht mehr.
Das eigentliche Risiko für Liechtenstein ist deshalb nicht der nächste Skandal. Es ist der Moment, in dem Menschen anfangen, dem Finanzplatz nicht mehr zu vertrauen.
Irgendwann geht es nicht mehr um einen einzelnen Treuhänder, einen einzelnen Richter*in oder einen einzelnen Fall.
Wenn sich immer wieder dieselben Fragen stellen, Verfahren sich über Jahre ziehen und wirksame Konsequenzen ausbleiben, entsteht ein viel grundsätzlicherer Verdacht: Wer kontrolliert in Liechtenstein eigentlich die Kontrolleure?
Ein Finanzplatz kann Fehler verkraften. Was er nicht verkraftet, ist der Eindruck, dass Macht, Beziehungen und Institutionen sich gegenseitig schützen – und der Einzelne am Ende gegen ein ganzes System steht.
Denn wenn Recht nicht mehr vor dem System schützt, sondern das System vor dem Recht, ist der Rechtsstaat in seinem Kern getroffen.
Kann man Gerichtsentscheidungen in Liechtenstein kaufen? Falls ja, wie werden die bezahlt, in Bitcoin? In Goldstücken? In Reitpferden?
Hat denn tatsächlich irgendjemand gemeint, dass man in einer Gemeinschaft von 39.000 Mitgliedern, die alle miteinander verwandt oder verschwägert sind, die gleichen Nachnamen haben, miteinander verbandelt oder sonst wie verbunden sind, auf eine Justiz treffen würde, die neutral ist? Wie naiv ist das denn?
Liechtenstein ist ein Clan mit einer Clan-Kultur, wo jeder den anderen protegiert und niemand niemanden verpfeift, da er sich ja sonst mit ihm und dessen Verwandtschaft anlegen würde. Dann wäre er ein Nestbeschmutzer, würde zum Außenseiter und kann gleich das Land verlassen. Deswegen ist die Justiz eine reine Showbühne, sonst nichts.
Als Ausländer ist man da rechtloses Ausbeutungsopfer, Mensch zweiter Klasse, sonst nichts.
The Global Magnitsky Act provides a mechanism to report corrupt judges and pursue sanctions against them.
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Was ist denn da los? Ich dachte immer, Liechtenstein sei so seriös, mit einem Fürsten in einer Burg und allem Tamtam.
For decades, Liechtenstein sold the world a simple proposition: discretion, stability and impeccable wealth-management infrastructure.
That proposition is now under serious strain.
The “zombie trust” crisis exposed a financial centre struggling with the consequences of its own complexity and sanctions exposure. The subsequent cyberattack on the beneficial-ownership register — compromising data linked to roughly 31,000 legal entities — added a very different but equally damaging risk: operational and information-security failure.
From a risk perspective, these are not isolated incidents. They are signals.
Liechtenstein’s competitive advantage was built on trust. Once trust becomes the risk, the business model changes.
The golden era of the Liechtenstein financial centre may not end with a collapse. It may end more quietly — through reputational erosion, higher compliance costs, stranded structures and clients asking a simple question:
Why take the risk?
The party may still be running. But the sun has already set.