Justiz mit Bremsklötzen
Die liechtensteinische Justiz kann schnell sein. Man muss nur der Richtige sein. Oder der Falsche.
Sieben Wochen. So lange brauchte das Fürstliche Landgericht 2021, um einen ausländischen Stiftungsrat abzusetzen. Nicht etwa, weil ihm eine Straftat nachgewiesen worden wäre. Nicht einmal eine Pflichtverletzung war nötig. Es genügte der berühmt-berüchtigte
«blosse äussere Anschein einer möglichen Interessenkollision».
Das Obergericht bestätigte die Abberufung noch im selben Jahr. Die entsprechende Rechtsprechung ist dokumentiert; auch Fachpublikationen haben sich mit diesem bemerkenswert niedrigen Eingriffsschwellenwert beschäftigt.
Wenn Liechtensteins Justiz will, kann sie also sprinten.
Nun zum Gegenexperiment: Man drehe die Rollen um.
Ende 2021 wurde beim gleichen Fürstlichen Landgericht die Abberufung zweier liechtensteinischer Treuhänder beantragt. Nun ging es plötzlich nicht mehr um sieben Wochen. Das Verfahren schleppte sich über Jahre. Der Antragsteller veröffentlichte den Abberufungsantrag und die darin erhobenen Vorwürfe; über den Fall wurde wiederholt berichtet.
Bis heute ist noch kein rechtsgültiges Urteil ergangen.
Das ist der faszinierende Teil der liechtensteinischen Relativitätstheorie: Die Zeit vergeht offenbar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Seite des Richtertisches ein Treuhänder sitzt.
Irgendwann wird aus dem Zufall ein erklärungsbedürftiges Muster.
Dass Wirtschaftsstrafverfahren in Liechtenstein sehr lange dauern können, ist jedenfalls keine Erfindung bösartiger Kritiker. Gegen einen Vaduzer Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft wurde seit 2020 ermittelt. Erst 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts unter anderem auf Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Mehr als fünf Jahre bis zur Anklage.
Dabei beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe selbst erfrischend eindeutig: Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüfe sie alle Anzeigen wegen Offizialdelikten und leite bei genügenden Gründen ein Verfahren ein. Bei Offizialdelikten sei sie zur Prüfung beziehungsweise Verfolgung verpflichtet.
Zwischen diesem Anspruch und der erlebten Geschwindigkeit kann allerdings ein bemerkenswert grosses Fürstentum liegen.
Das Problem ist nicht, dass jedes Verfahren gleich lange dauern müsste. Das wäre Unsinn. Das Problem beginnt dort, wo der Eindruck entsteht: Geht es darum, einen ausländischen Stiftungsrat aus dem Weg zu räumen, entdeckt die Justiz den Turbolader. Geht es gegen einheimische Treuhänder oder Anwälte, wird aus dem Porsche plötzlich ein Ochsenkarren.
Und genau dieser Eindruck ist für einen Finanzplatz Gift.
Denn Liechtenstein verkauft nicht nur Stiftungen, Trusts und Vermögensverwaltung. Es verkauft vor allem eines: Rechtssicherheit. Aber in Liechtenstein herrscht zumindest Rechtsunsicherheit. Wenn nicht Rechtlosigkeit.
Dazu gehört eine Justiz, bei der es keine Rolle spielen darf, ob vor ihr ein ausländischer Begünstigter oder ein bestens vernetzter einheimischer Treuhänder steht.
Handelt es sich gar um den stellvertretenden Regierungschef, der als Anwalt nachgewiesenermassen Parteiverrat begangen hat, wird’s noch skandalöser. Der Fall ist dokumentiert; der Anwalt hat eine gültige Vereinbarung mit einem Mandanten geschlossen, der ihn sogar im Voraus ein Honorar entrichtete. Später vertritt der Anwalt die inzwischen von Untreuhändern gekaperte Stiftung – gegen seinen eigenen Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft geruhte nicht einmal, auf eine Strafanzeige zu regieren, ebenso wenig wie die Anwaltskammer, die in diesem Verhalten, das überall ausserhalb des Fürstentums zum Verlust der Zulassung als Anwalt führen würde, offensichtlich kein Problem sehen.
Noch wilder wird es im Fall der rund 800 herrenlosen Zombie Trusts. Seit mehr als zwei Jahren warten deren Besitzer darauf, wieder Zugang zu ihren Vermögenswerten zu bekommen. Bislang vergeblich. Auch im Fall der gestohlenen Kronjuwelen, 31’000 streng geheime Datensätze, ruht die fürstliche Strafverfolgung.
Justitia trägt eigentlich eine Augenbinde.
In Liechtenstein ist es so: sie hebt sie kurz an, schaut nach, wer vor ihr steht – und entscheidet dann, ob sie zur Stoppuhr oder zum Kalender greift.










Die fehlende Neutralität der Justiz wird von vielen Kritikern als die eigentliche Kernursache zahlreicher Missstände in Liechtenstein betrachtet. Wäre die Justiz bereit, ohne Ansehen von Personen, Vermögen oder Einfluss konsequent gegen Missstände im Treuhand- und Stiftungswesen vorzugehen, könnte ein erheblicher Teil der Wirtschafts- und Finanzkriminalität wirksam eingedämmt werden. Dass dies bis heute nicht in ausreichendem Mass geschieht, hat bei vielen Betroffenen die Überzeugung entstehen lassen, dass bestimmte Macht- und Interessenkreise faktisch besonderen Schutz genießen. Dadurch geraten nicht nur einzelne Entscheidungen, sondern die Glaubwürdigkeit des gesamten (Rechts-)Staats zunehmend in Zweifel.
The question is: What is left after the trust is lost?
Wer bringt denn noch sein Vermögen zu einem Treuhänder oder einer Bank in einem Land, wenn er davon ausgehen muss, dass die Justiz in dem Land nicht neutral, sondern korrupt ist?
Betroffene nicht neutraler Gerichtsentscheidungen benötigen nur minimale Kontakte in die USA, allein ein Bankkonto reicht aus, dann können sie bei den US-Behörden Anzeige erstatten, zuständig ist die US-Botschaft in Bern. Einfach ein Konto bei einer amerikanischen Bank eröffnen, das reicht.
1. Auf Grundlage des RICO-Act, wenn sie meinen, es handele sich um wiederholte bestimmte Straftaten, die Teil eines kriminellen Systems sind. Typische Fälle wären Korruption.
2. Auf Grundlage des Global Magnitsky Act, wenn sie meinen, ein Richter sei korrupt.
Man sollte nicht nur den Richter oder die Richterin anzeigen und deren Verhalten überprüfen lassen, sondern auch den oder die Präsidenten des Gerichts sowie den oder die jeweiligen Justizminister, die die Aufsicht hatten.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Dass die Justiz in Liechtenstein mit zweierlei Mass misst, hat sich herumgesprochen. Einheimische werden geschützt, Ausländer werden für dumm verkauft.
Selber schuld! Wer nach Liechtenstein geht, weiss, dass er das rechtsstaatliche Europa verlässt.
In dem Zwergstaat Liechtenstein halten alle zusammen: Die Gerichte beschützen selbst kriminelle Treuhänder, die Regierung beschützt die für den Datendiebstahl verantwortliche Softwarefirma, keiner vernadert einen anderen. Am besten Liechtenstein weiträumig umfahren, um nicht das nächste Opfer zu werden.
Das Verfahren gegen den Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder Norbert Seeger zieht sich bereits seit Frühjahr 2020 hin.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem bekannten liechtensteinischen Treuhänder Norbert Seeger, Träger des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens, unter anderem Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei vor. Laut Anklage soll es um einen Schaden von mehr als 20 Millionen Franken gehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch die eigentliche Frage lautet längst nicht mehr, was in diesem einzelnen Fall geschehen ist.
Die eigentliche Frage lautet: Wie viele solcher Fälle braucht es noch, bis niemand mehr an den „bedauerlichen Einzelfall» glaubt?
Seit Jahren erschüttern immer neue Affären das Treuhand- und Stiftungswesen. Immer wieder stehen Treuhänder im Zentrum schwerwiegender Vorwürfe. Immer wieder wird behauptet, es handle sich um Ausnahmen. Doch irgendwann wird aus einer Kette von Ausnahmen ein Muster.
Für einen Finanzplatz, der von Vertrauen, Rechtsschutz und Vermögensschutz lebt, ist das verheerend. Denn Anleger und Stifter fragen sich nicht, ob jeder Vorwurf berechtigt ist. Sie fragen sich, warum solche Vorwürfe immer wieder gerade in Liechtenstein auftauchen.
Der größte Schaden sind nicht die Ermittlungen. Der größte Schaden ist, dass immer mehr Menschen beginnen, dem „System Liechtenstein“ selbst zu misstrauen.
Dass ein Einzelanwalt und Treuhänder in Liechtenstein das Sammeln von Rolls-Royce als Hobby hat und dabei so nebenbei mehr als 11 Millionen Franken für sein Hobby ausgeben kann. Ganz normal in Liechtenstein, muss ja vielleicht nicht alles eigenes Geld sein…www.bilanz.ch/archiv/a-passion-for-elegance-rolls-royce-auktion-erzielt-millionen/b41108h
Die schwerste Anschuldigung gegen Liechtenstein lautet nicht Korruption, Vetternwirtschaft oder Straflosigkeit.
Die schwerste Anschuldigung lautet, dass auf jeden Skandal der nächste Skandal folgt und jedes Mal der Hinweis kommt, es handele sich um einen Einzelfall. Irgendwann wird aus Einzelfällen ein Geschäftsmodell.
Endlose Skandale: alles Einzelfälle?
800 zombie trusts: 800 bedauerliche Einzelfälle?
31’000 gehackte Rechtsträger: 31’000 bedauerliche Einzelfälle?
Im Fall der Hartlaub Stiftung wurde ein vom Stifter eingesetzter Stiftungsrat abberufen:
Erste Instanz (Richter Rosenberger): 7 Wochen
Zweite Instanz (Richter Ungerank): 6 Monate
Gesamte Verfahrensdauer für beide Instanzen: 8 Monate
Der abberufene Stiftungsrat hat im Dezember 2021 in derselben Stiftung einen Abberufungsantrag gegen die aktuellen Stiftungsräte Martin Batliner und Philipp Wanger eingereicht:
Erste Instanz (Richter Rosenberger, dann Richterin Kind): 3 Jahre und 8 Monate
Zweite Instanz: seit einem Jahr nicht entschieden
Gesamte Verfahrensdauer bisher: 4 Jahre und 8 Monate, Entscheidung steht noch aus
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht (Richterin Diana Kind) abberufen zu werden:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat 2025 ein Strafverfahren gegen die beiden Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger eingeleitet.
Die sieben Stufen der Entrechtung: Das Drehbuch zur Ausschaltung von Begünstigten, über das Betroffene seit Jahren immer wieder berichten
1. Begünstigtenrechte bestreiten.
2. Jahrelange Prozesse erzwingen.
3. Auskünfte verweigern.
4. Kontrolle ausschalten.
5. Vermögensverschiebungen ermöglichen.
6. Strafanzeigen gegen Begünstigte initiieren.
7. Auf ausbleibende Sanktionen vertrauen.
Da hat die Richterin Diana Kind den Treuhändern Martin Batliner und Philipp Wanger aber eine grosse Freude gemacht. Oder ist es im Ländle schon selbstverständlich, dass einheimische Treuhänder sich alles erlauben können, ohne abberufen zu werden?
Jeder Treuhänder, der nicht genauso handelt, ist dumm, denn man kann sich ja darauf verlassen, dass die Justiz derartiges Verhalten absegnet.
Wenn das nicht mafiös ist..
Mandanten unserer Kanzlei sind Begünstigte, also wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 21. September 2026. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Es gab eine Initiative für eine Volksabstimmung über eine Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch. Der Erbprinz erklärte, er werde einem solchen Gesetz seine erforderliche Zustimmung verweigern. Jetzt hat der Landtag die Initiative selbst aufgenommen, so dass der Erbprinz ein Dilemma hat:
Unterzeichnet er das Gesetz, knickt er ein und verliert er sein Gesicht.
Unterzeichnet er das Gesetz nicht, käme es zu einem direkten Konflikt zwischen der demokratisch legitimierten Volks- bzw. Parlamentsmehrheit und der Monarchie. Die Debatte würde sich sehr schnell von der Frage der Fristenregelung auf die grundsätzlichere Frage verlagern, ob ein nicht gewähltes Staatsoberhaupt den Willen einer demokratischen Mehrheit blockieren soll.
Nicht die Entscheidung an sich wäre gefährlich, sondern die Symbolwirkung. Wenn ein Erbprinz eine von Volk und Landtag getragene Regelung verhindert, könnten Diskussionen über die Rolle und die Befugnisse des Fürstenhauses plötzlich sehr konkret werden. Die Frage würde lauten: Soll in einer konstitutionellen Monarchie die letzte Entscheidung beim demokratischen Gesetzgeber oder beim Monarchen liegen?
Kann man dem Finanzstandort Liechtenstein tatsächlich noch vertrauen?
Treuhänder → kann ich dem Verwalter meines Vermögens vertrauen?
Justiz → bekomme ich im Streitfall Rechtsschutz?
Aufsicht → wird Fehlverhalten effektiv kontrolliert?
Staat → sind die Institutionen unabhängig?
Cybersecurity → sind meine Daten sicher?
Banken → kann ich mein Geld diesem Standort anvertrauen?
Finanzplatz → ist Liechtenstein insgesamt ein sicherer Ort für mein Vermögen?
Wenn die Antwort auch nur ein einziges Mal „nein» lautet, sollte man Liechtenstein auf alle Fälle meiden.
Der Treuhänder Martin Batliner hat sich bei der Stiftung des berühmten Dirigenten Karajan sein Honorar als Stiftungsrat selbst genehmigt. Dies beträgt üblicherweise 4.000 – 8.000 Schweizer Franken im Jahr. Er hat sich selbst 100.000 Schweizer Franken im Jahr genehmigt.
Und das Gericht? Entscheidet, dass das „ortsüblich und angemessen» sei.
Ich kann nur warnen vor Liechtenstein und seinen Treuhändern.
Ein Land, welches eine korrupte Justiz hat, ist ein Unrechtsstaat.
Unrechtsstaaten sollten von der Staatengemeinschaft geächtet werden.
Der IWF sieht wegen der internationalen Ausrichtung des Finanzplatzes Liechtensteins besondere Integritäts-, Aufsichts-, Sanktions- und Reputationsrisiken. Besonders beim Treuhandsektor verlangt er eine stärkere und durchsetzungsfähigere Aufsicht.
Das eigentliche Risiko liegt nicht bei einem einzelnen Treuhänder. Wenn bei einer liechtensteinischen Stiftung AML- oder Sanktionsregeln versagen, sehen internationale Banken und Aufsichtsbehörden nicht nur den Einzelfall – sie sehen Liechtenstein. Aus einem Compliance-Problem wird so ein Reputationsproblem für den gesamten Finanzplatz. Genau deshalb ist „reputational risk“ beim IWF keine Nebensache. http://www.imf.org/en/news/articles/2025/03/26/pr25078-principality-of-liechtenstein-imf-executive-board-concludes-2025-article-iv-consultation
Man kann nur hoffen, dass das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigen Personen demnächst irgendwann einmal veröffentlicht wird. Dann werden bestimmt die nächsten Treuhänder und vielleicht die eine oder andere Liechtensteinische Bank von den USA sanktioniert.
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können. Treuhänder Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht, 1. Senat unter Richter Ungerank bestätigt die Entscheidung von Richter Rosenberger.
Während die Gerichte in Liechtenstein gegen Lady Bacardi entschieden, erhielt sie in der Schweiz Recht und erwirkte einen gerichtlichen Anspruch auf den Zugang zu einem Schweizer Trustkonto. Kurz vor Rechtskraft des Urteils ließ Bernhard Lorenz das Konto jedoch räumen und die Vermögenswerte nach Liechtenstein transferieren. Die praktische Durchsetzung des Schweizer Entscheids wurde damit vereitelt.
Maria Luisa Bacardi: «Seit Jahren werden offenbar durch eine kriminelle Vereinigung, deren Aktionsradius vom Fürstentum Liechtenstein bis auf die Bermudas reicht, Versuche unternommen, meine Ansprüche als Erbin von Don Luis Bacardi zu untergraben und den letzten Willen meines Vaters wissentlich zu ignorieren. Das kriminelle Netzwerk versucht, die Kontrolle über Aktien an der Bacardi LTD aus dem Nachlass meines Vaters Don Luis Bacardi als auch die Kontrolle über Stimmrechte an der Bacardi LTD zu sichern. Dadurch wurde meine Mutter, Monika Bacardi, vor einigen Wochen in Liechtenstein rechtswidrig von sämtlichen Funktionen jener Gesellschaften entfernt, die die Aktienpakete an Bacardi LTD hielten. Dies geschah gegen ihren und meinen Willen.» https://www.presseportal.de/pm/146423/4651536
Der Gegenantrag von Lady Bacardi wurde mehr als 3 1/2 Jahren bei dem selben Fürstlichen Landgericht eingereicht nicht entschieden.
Einen Antrag auf Bestätigung, dass ein Treuhänder tatsächlich Treuhänder des Bacardi Trusts ist, entschied Richter Rosenberger am selben Tag.
Recht und Gesetz 🤪🤪🤪
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Aus Sicht des Reputations- und Governance-Risikos liegt das Problem nicht in einzelnen Vorfällen, sondern in der Wahrnehmung systemischer Schwächen. Wenn sich Fälle von verzögerter Rechtsdurchsetzung, mangelhafter Transparenz und unzureichender Rechenschaftspflicht häufen, entsteht für Investoren das Bild eines Umfelds, in dem institutionelle Loyalitäten stärker wirken als unabhängige Kontrolle.
Für einen Finanzplatz ist das ein Hochrisikoszenario. Vermögen können Verluste verkraften, Reputation nur sehr begrenzt. Sobald Marktteilnehmer den Eindruck gewinnen, dass Fehlverhalten nicht konsequent aufgearbeitet wird oder bestimmte Akteure faktisch von wirksamer Kontrolle ausgenommen sind, wird Vertrauen durch Risikoaufschläge ersetzt.
Der eigentliche Reputationsschaden entsteht daher nicht durch den einzelnen Skandal, sondern durch die Wahrnehmung, dass das System sich selbst schützt. Für internationale Investoren ist dies eines der stärksten Warnsignale überhaupt. Ein Finanzplatz verliert seine Glaubwürdigkeit nicht an dem Tag, an dem Missstände auftreten, sondern an dem Tag, an dem Marktteilnehmer glauben, dass sie folgenlos bleiben.
Der grösste Vermögensverlust Liechtensteins ist nicht in Bilanzen zu finden, sondern im Verlust von Vertrauen. Wo Vertrauen bröckelt und Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit aufkommen, verliert ein Finanzplatz seine wichtigste Währung. Denn Vertrauen lässt sich nicht verordnen und nicht zurückkaufen. Ist es erst verspielt, wird aus Liechtensteins einstigem Standortvorteil schnell ein Mythos.
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
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Attn: Legal Attaché’s Office
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3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
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Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
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3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
In einem Finanzstandort ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Justiz über jeden Zweifel erhaben ist. Das ist in Liechtenstein leider nicht der Fall.
Was für ein fürstliches System mit zwei Klassen: die Einheimischen und die ausländischen Opfer.
Was haben Harry Gstöhl, Mario Staggl und Norbert Seeger falsch gemacht, dass sie angeklagt wurden? Sie haben dich auch nichts anderes gemacht als viele andere Treuhänder? Oder gibt es so etwas wie eine Nichtaufgriffsgrenze bei 20 Millionen Franken, die sie überschritten haben?
Zu viel Korruption und Kriminalität für einen Finanzplatz.
Ich hätte Angst, dass wenn die Namen der wirtschaftlich berechtigten Personen im Internet auftauchen, die nächsten Treuhänder und Banken von den USA sanktioniert werden. Käme ich dann jemals noch an mein Geld?
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption in der Justiz und unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
In einem Zwergstaat wie Liechtenstein traut sich niemand, einen anderen zu verpfeifen. Zu sehr sind alle miteinander verwandt, verschwägert oder sonst irgendwie verbunden und man traut sich nicht, sich gegen einen der Clans aufzulehnen. Also schaut man weg und tut so, als wisse man von nichts. Und so macht sich einer nach dem anderen zum Mitwisser und Mittäter. Diese Gemeinschaft führt zu Nepotismus, Vetternwirtschaft und Korruption bis hin zu einer korrupten Aufsicht und Justiz.
Man sollte sich sehr gut überlegen, ob man sich einem solchen System ausliefern möchte.
Der Hackerangriff und die gestohlenen Daten der 31.000 wirtschaftlich berechtigten Personen haben gezeigt, dass Liechtenstein kein sicheres Versteck mehr für die vielen Gelder aus den dubiosesten Quellen mehr ist. Was bleibt den Banken dann noch?
Nach fünf Minuten auf dieser Webseite weiss man Bescheid, woran man bei Liechtenstein ist. Diese Risiken, sein Geld zu verlieren, geht doch kein vernünftiger Mensch mehr ein.
Im Ländle herrschen mafiöse Seilschaften. Wer sich in dieses Spinnennetz begibt… eigene Schuld.
Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Wo Recht zur Hängepartie wird, verkommt der Rechtsstaat zur Maskerade: Rechtsgarantie auf dem Papier, Willkür in der Wirklichkeit.
Die Veröffentlichung des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Person kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen:
1. Ein liechtensteinischer Treuhänder betreut eine Stiftung.
2. Bei dieser Stiftung gibt es einen problematischen Kunden oder Vermögensbestand.
3. Es kommt heraus, dass AML-Regeln oder Sanktionen nicht ausreichend beachtet wurden.
4. Internationale Banken, Aufsichtsbehörden oder Geschäftspartner nehmen das wahr.
5. Dadurch entsteht der Eindruck: „Bei liechtensteinischen Strukturen gibt es Compliance-Probleme.“
6. Das kann das Ansehen Liechtensteins als Finanzplatz beeinträchtigen.
7. Weiterhin können der Treuhänder oder eine kooperierende Bank sanktioniert werden.
“There are compliance and reputational risks, particularly in AML/CFT, cross-border activities, and wealth management.
Nonadherence can jeopardize international banking and Liechtenstein’s status as a financial center.“
https://www.imf.org/-/media/files/publications/cr/2025/english/1lieea2025002-print-pdf.pdf?utm_source=chatgpt.com
Es ist unglaublich, wie es Liechtenstein geschafft hat, seine Reputation als seriöser und vertrauenswürdiger Finanzstandort innerhalb kurzer Zeit so schwer zu beschädigen. Nachdem man anfänglich nur gedacht hat, die Skandale seien nur vereinzelt, hat sich herausgestellt, dass es sich um ein seit Jahren regelmäßig wiederkehrendes Muster, um ein System handelt, in welches Treuhänder Richter involviert sind. Dann die rund 800 Zombie Trusts, bei denen auch nicht sanktionierte Personen seit eineinhalb Jahren nicht mehr an ihre Vermögen kommen und quasi enteignet wurden. Und jetzt noch, dass das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen gehackt und die vertraulichen Daten sämtlicher wirtschaftlich berechtigter Personen sämtlicher Stiftungen, Trusts usw. heruntergeladen wurden.
Was bleibt da noch an Vertrauen in den Finanzstandort Liechtenstein übrig?
Der Erbprinz hat sich mit seiner Erklärung, er werde einem Gesetz mit einer Fristenlösung für die Abtreibung nicht seine erforderliche Unterschrift erteilen, in eine für ihn gefährliche Situation gebracht. Der Landtag hat eine Initiative für ein solches Gesetz auf den Weg gebracht. Jetzt kommt es zur Konfrontation, bei der der Erbprinz nur verlieren kann. Gibt er nach, verliert er seine Autorität. Stellt er sich gegen die Volksvertreter, ergibt sich die Frage, wer das letzte Wort in Liechtenstein hat und riskiert er massiven Unmut gegen die Monarchie. Wie auch immer, er wird verlieren.
What a damn den of thieves!
Eine korrupte Justiz ist eine Säule, die das Gebäude des Finanzplatzes als Lügengebilde zusammen stürzen lässt.
The core concern is that recurring allegations of weak oversight, prolonged court proceedings, and lack of judicial independence point to systemic weaknesses rather than isolated cases. This undermines confidence in Liechtenstein as a financial center, where trust ultimately depends on effective and independent rule of law.