Tiefes Schweigen
Der grösste Datenraub aller Zeiten in Liechtenstein. Und nichts regt sich.
Das komplette Verzeichnis aller 31’000 Stiftungen, Trusts & Co. kam durch einen kinderleichten Einbruch ins Geheimarchiv abhanden.
Der GAU, das Ende des diskreten und vertrauenserweckenden Finanzplatzes Liechtenstein. Mit Auswirkungen in alle Richtungen.
Man stelle sich nur vor, dass sich unter den nun identifizierbaren Besitzern ein sanktionierter Russe befindet, der nicht zu den rund 800 Betroffenen der Zombie Trusts gehört.
Und dieser Russe hätte ein Konto bei der Fürstenbank LGT. Ui. Denn gestohlen wurden Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzstaat und Rolle der wirtschaftlich Berechtigten.
Darunter mag es einige geben, die sicherheitshalber eine Holding auf Guernsey Island oder auf einer anderen kleinen Insel im Meer zwischengeschaltet haben.
Aber auch andere, die im Vertrauen auf die Diskretion und Seriosität des fürstlichen Finanzplatzes höchstpersönlich hier auftauchen.
Nehmen wir an, dass diese Liste in die Hände der US-Behörden gelangt ist. Die würden kein grosses Geschrei machen, sondern diskret bei der Fürstenbank LGT anklopfen und sagen: Wir haben Anlass zur Vermutung, dass Sie Geschäftsbeziehungen zu einem von uns sanktionierten Russen unterhalten.
Und wie Sie wissen, ist das ein tödliches Risiko, wenn dieser Russe auf unserer OFAC-Liste steht, die Ihnen bekannt sein sollte. Worin besteht das?
US-Banken können verpflichtet werden, Korrespondenzkonten der Liechtensteiner Bank zu schliessen beziehungsweise dürfen keine neuen eröffnen. OFAC nennt ausdrücklich das Verbot oder strenge Beschränkungen von correspondent accounts und payable-through accounts
OFAC kann gegen die ausländische Bank blocking sanctions verhängen. Dann werden ihre Vermögenswerte, soweit sie sich in den USA oder unter Kontrolle von US-Personen befinden, eingefroren. Zudem greift grundsätzlich die OFAC-50-Prozent-Regel auf von ihr mindestens zur Hälfte gehaltene Unternehmen.
Dann gibt es noch die Neutronenbombe im Arsenal. Die US-Justizbehörde verbietet der Bank die Benutzung von Dollar. Damit ist sie spätestens nach 48 Stunden tot.
All dem kann sie nur entkommen, wenn sie eine schmerzliche Busse plus Gewinnherausgabe an die USA überweist.
Aus all diesen Gründen scheint klar zu sein: alle diese 31’000 Konstrukte hängen letztlich an einem liechtensteinischen Treuhänder. Der hat inzwischen den oder die nur ihm bekannten wirtschaftlich Berechtigten informiert. Und ihnen dringend, aber ganz dringend davon abgeraten, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Da gibt es mal die Inhaber, die das sowieso nicht vorhaben. Weil sie aus verschiedenen Gründen keinerlei Interesse haben, öffentlich bekannt zu werden. Weil die Gelder krimineller Herkunft sind. Weil sie Familienangehörigen gegenüber nicht bekannt geben wollen, dass sie in Liechtenstein eine Stiftung oder einen Trust betreiben. Oder weil sie befürchten, dann selbst Opfer von Erpressungen zu werden.
Schliesslich werden die Treuhänder noch darauf hinweisen, dass ein Gang an die Öffentlichkeit bezüglich Schadenersatzforderungen gegen das Land, gegen sie selbst oder gegen die IT-Verantwortlichen nicht förderlich sei.
Anders sieht es dann allerdings bei der Einreichung von Klagen aus. Diese selbst sind natürlich nicht öffentlich. Aber sowohl ein Zivil- wie ein Strafverfahren findet im Fürstentum vor Publikum statt.
Also ist damit zu rechnen, dass hinter den Kulissen zurzeit zähe und von beiden Seiten mit Energie betriebene Verhandlungen stattfinden.
Das Opfer möchte Schadenersatz erhalten, die andere Seite versucht, diese Ansprüche abzuschmettern, indem sie darauf hinweist, dass eine allfällige Klage unweigerlich das Opfer outen würde – was doch wohl nicht in dessen Interesse sei.
All das hat natürlich mit einem seriösen Finanzplatz überhaupt nichts mehr zu tun …










Mandanten unserer Kanzlei sind Begünstigte, also wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung „unverzüglich» darüber informiert werden.
Heute ist der 9. September 2026. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Die Liechtensteinische Landesverwaltung verstößt damit gegen die DSGVO, was sehr bemerkenswert ist.
Wen interessieren in Liechtenstein schon Gesetze, da herrscht fürstliche Willkür.
Liechtenstein ist eben ein rechtsfreier Raum. Keine Rechtsstaatlichkeit, kein Rechtsschutz, kein Eigentumsschutz, kein Datenschutz. Nur Schutz der Interessen der Liechtensteiner.
Vertrauen ist schnell verspielt – gerade wenn es um große Vermögen geht. Wenn vertrauliche Daten aus Liechtenstein plötzlich öffentlich werden, dürfte sich mancher Kunde fragen, wie sicher sein Geld dort tatsächlich noch ist. Und wer an der Diskretion zweifelt, schaut sich irgendwann nach einem anderen Standort um.
Der Finanzplatz Liechtenstein hat offenbar ein ernstes Glaubwürdigkeitsproblem – und trägt selbst erheblich dazu bei. 800 mutmassliche „Zombie-Trusts“, der Diebstahl von rund 31.000 Datensätzen und eine wachsende Zahl von Berichten über Skandale im Stiftungs- und Trustgeschäft ergeben ein Bild, das man nicht einfach mit PR und Beschwichtigungen wegkommunizieren kann.
Für die Banken in Liechtenstein ist der Vorfall deutlich relevanter, als es auf den ersten Blick scheint – allerdings nicht primär, weil Bankkundendaten gestohlen wurden. Nach aktuellem Kenntnisstand wurden gerade keine Bankkonten, Vermögenswerte, Transaktionen oder Kundendaten der Banken kompromittiert. Gestohlen wurden Daten aus dem staatlichen Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP).
Aber:
Das größte aktuelle Risiko: Social Engineering. Das ist der unmittelbarste Risikokanal.
Ein Angreifer weiß beispielsweise:
Person X ist wirtschaftlich Berechtigter der Y AG.
Wenn er zusätzlich aus anderen Quellen weiß, dass Y AG ein Konto bei einer bestimmten Bank hat, kann er wesentlich glaubwürdigere Angriffe durchführen:
* gefälschte Zahlungsinstruktionen
* CEO-Fraud
* gefälschte E-Mails des Treuhänders
* gefälschte KYC-/Compliance-Anfragen
* Identitätsvortäuschung gegenüber der Bank
* gezielte Angriffe auf Relationship Manager
* Phishing gegen wirtschaftlich Berechtigte
Der entscheidende Punkt ist: Die Daten sind nicht besonders wertvoll, weil sie allein einen Kontozugriff ermöglichen, sondern weil sie als „Puzzle-Teil“ für weitere Angriffe dienen.
Die Banken sind daher sogar sehr betroffen.
In Liechtenstein scheint Aussitzen noch immer als Krisenstrategie zu gelten: Kopf einziehen, schweigen und hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt.
Doch diesmal geht es nicht um irgendeinen Sturm, der vorüberzieht. Mit dem Hackerangriff und dem Herunterladen der sensibelsten Daten wurde das Fundament des Finanzplatzes getroffen: das Vertrauen.
Wer jetzt weiter auf Aussitzen setzt, macht aus einem massiven Sicherheitsversagen eine noch grössere Vertrauenskrise. Man kann einen Hackerangriff vielleicht aussitzen. Den Vertrauensverlust der Kunden ganz sicher nicht.
Die Tatsache, dass die USA bereits gegen über 50 Banken wegen Sanktionsverstössen vorgegangen sind, zeigt vor allem eines: Das Risiko für Finanzinstitute in Liechtenstein dürfte erheblich sein. Nicht die Statistik steht im Vordergrund, sondern die Wirkung solcher Massnahmen. Schon ein möglicher Verdacht oder eine negative Wahrnehmung im Zusammenhang mit Sanktionen kann ausreichen, um Unsicherheit bei Kunden auszulösen und internationale Partner zu größerer Zurückhaltung zu bewegen.
Wenn ein Land nach einem Datenskandal nicht einmal den Mut aufbringt, die verantwortlichen Akteure beim Namen zu nennen, ist das ein alarmierendes Signal. Die beharrliche Weigerung der Regierung, die betroffene Softwarefirma offenzulegen, wirkt wie ein Musterbeispiel für Intransparenz und Filz. Statt Aufklärung gibt es Abschottung, statt Verantwortungsübernahme Ausflüchte. So zerstört man Vertrauen nicht über Nacht, sondern Schritt für Schritt. Wer soll einem System glauben, das offenbar mehr Interesse am Schutz einzelner Akteure hat als an der Wahrheit?
ZDF heute Artikel vom 3. August 2026
Das ZDF stellt den Cyberangriff nicht nur als IT-Sicherheitsvorfall dar, sondern als Ereignis mit potenziell weitreichenden Folgen für den Ruf des liechtensteinischen Finanzplatzes. Die zentrale Kritik lautet, dass der Hack die Transparenz über Vermögensstrukturen erhöhen könnte und gleichzeitig alte Fragen zu Steuervermeidung, Geldwäsche und der Rolle Liechtensteins als internationaler Finanzplatz wieder aufwirft.
Der Artikel enthält mehrere kritische Untertöne:
– Vertrauensproblem des Finanzplatzes:
Der Hack trifft einen Kernbereich des liechtensteinischen Finanzplatzes, der von Stiftungen, Trusts und Vermögensstrukturen geprägt ist.
– Mögliche Steuervermeidung:
Das ZDF weist darauf hin, dass die Daten möglicherweise offenlegen könnten, wer Vermögen vor dem heimischen Fiskus versteckt hat.
– Historische Belastung:
Der Artikel erinnert an frühere Steuerskandale und die LGT-Affäre, wodurch der Eindruck entsteht, dass Liechtenstein trotz Reformen weiterhin mit seiner Vergangenheit als diskreter Finanzplatz kämpft.
– Zweifel an der Sauberkeit des Finanzplatzes:
Besonders deutlich wird der Satz, dass „ganz sauber das Geld in Liechtenstein nicht“ sei. Als Beispiele nennt das ZDF frühere US-Ermittlungen und Geschäfte mit vermögenden russischen Kunden.
– Sicherheitsversagen:
Indirekt kritisiert der Artikel, dass ein derart sensibles Register erfolgreich gehackt werden konnte.
Kernaussage
Das ZDF stellt den Cyberangriff nicht nur als IT-Sicherheitsvorfall dar, sondern als Ereignis mit potenziell weitreichenden Folgen für den Ruf des liechtensteinischen Finanzplatzes. Die zentrale Kritik lautet, dass der Hack die Transparenz über Vermögensstrukturen erhöhen könnte und gleichzeitig alte Fragen zu Steuervermeidung, Geldwäsche und der Rolle Liechtensteins als internationaler Finanzplatz wieder aufwirft.
Die für den Datendiebstahl Verantwortlichen werden verschwiegen und damit beschützt. In Liechtenstein ist Vetternwirtschaft höherrangig als Aufklärung, Transparenz, Recht und Gesetz.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat bezüglich Liechtenstein festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
Für einen Finanzplatz ist diese Feststellung des Europarats kritisch, da sie Vertrauen in Produkte und Strukturen (Stiftungen, Anlagen) unterminiert und Kunden- und Investorenschutz infrage stellt.
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Transparente Aufklärung der Cyberattacke und des Datendiebstahls? Leider nicht möglich wegen des vorrangigen Schutzes der Liechtensteinischen Softwarefirma.
Neutrale Justiz? Leider nicht möglich wegen des vorrangigen Schutzes der Liechtensteiner Akteure.
Rechtsstaatlichkeit, Rechtsschutz, Eigentumsschutz? Leider nicht möglich wegen der systemischen, vorrangigen Vetternwirtschaft.
Der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 5. August 2026 „Liechtenstein: Regierungschefin Brigitte Haas muss den Ruf ihres Landes retten» stellt den Cyberangriff nicht lediglich als IT-Sicherheitsproblem dar. Seine zentrale These ist deutlich weitergehend:
Der Vorfall berührt das Geschäftsmodell Liechtensteins als Finanzplatz.
Beim Hackerangriff wurden Daten aus dem VwbP gestohlen. Regierungschefin Brigitte Haas versuchte anschließend, den Schaden zu begrenzen. Sie betonte insbesondere, dass keine Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Finanzdaten wie Vermögenswerte, Umsätze und Bankdaten in den abgeflossenen Daten enthalten seien. Solche Finanzdaten würden im VwbP ohnehin nicht gespeichert.
Der Autor bewertet diese Argumentation allerdings kritisch: Er stellt sie als Versuch dar, das Ausmaß des Datenlecks zu relativieren.
Der entscheidende Punkt
Besonders reputationsrelevant ist bereits die Überschrift:
„Liechtensteins Regierungschefin versucht, den Ruf ihres Landes zu retten“
und noch stärker der Vorspann:
„Es geht um nichts weniger als das Geschäftsmodell des Fürstentums.“
Damit wird der Cyberangriff in einen wesentlich größeren Kontext gestellt:
Datenleck → Vertrauensproblem → Finanzplatz → Geschäftsmodell des Landes.
Das ist eine für Liechtenstein sehr ungünstige argumentative Kette.
Was der Artikel beim Leser vermittelt
Der Artikel transportiert im Wesentlichen vier Botschaften:
1. Liechtenstein befindet sich in einer Erklärungsnot.
Das wird bereits im Untertitel ausdrücklich so formuliert.
2. Die Regierung steht unter Rechtfertigungsdruck.
Haas wird nicht primär als souverän handelnde Regierungschefin dargestellt, sondern als Politikerin, die Schadensbegrenzung betreiben muss.
3. Der Datenverlust wird als Vertrauensproblem des Finanzplatzes interpretiert.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Daten gestohlen wurden, sondern was der Vorgang über die Sicherheit und Verlässlichkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes signalisiert.
4. Das Problem reicht über den konkreten Hackerangriff hinaus.
Durch die Formulierung vom „Geschäftsmodell des Fürstentums“ wird der Vorfall mit dem grundlegenden wirtschaftlichen Selbstverständnis Liechtensteins verbunden.
Besonders interessant
Für die Reputation des Finanzplatzes ist der Artikel deutlich schädlicher, als es die Kürze von nur zwei Minuten Lesezeit vermuten lässt.
Der Grund liegt weniger in neuen konkreten Vorwürfen als in der Rahmung. Ein Cyberangriff kann normalerweise als externes kriminelles Ereignis dargestellt werden:
„Hacker greifen Liechtenstein an.“
Die SZ macht daraus aber sinngemäß:
„Hackerangriff → Regierung in Erklärungsnot → Ruf Liechtensteins gefährdet → Geschäftsmodell des Landes betroffen.“
Damit wird ein einzelner Sicherheitsvorfall zu einem Symbol für die Vertrauenswürdigkeit des gesamten Finanzplatzes.
Gerade für einen Finanzplatz ist das eine besonders ungünstige Rahmung, weil dessen zentrale immaterielle Ressource Vertrauen ist.
Die Wirkung des Artikels ist subtil:
Er stellt die Vertrauenswürdigkeit und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes infrage, ohne dafür eine lange Liste einzelner Vorwürfe zu benötigen.
Und gerade deshalb ist die Formulierung „Es geht um nichts weniger als das Geschäftsmodell des Fürstentums“ der ausdrucksstärkste Satz des gesamten Artikels.
Mit Totschweigen und unter den Teppich kehren konnte Liechtenstein jahrelang die vielen Skandale aussitzen. Aber einen Hackerangriff auf die sensibelsten Daten, nämlich die Daten sämtlicher geheimer wirtschaftlich berechtigter Personen sämtlicher Stiftungen, Trusts und sonstiger Rechtsträger kann man nicht totschweigen und unter den Teppich kehren. Das Verhalten Liechtensteins beweist, dass es sich in dem Land um ein kleines, geschlossenes System handelt, welches nicht aufrichtig ist, sondern von Nepotismus und Vetternwirtschaft beherrscht wird. Die Betroffenen sind ja nur Ausländer, minderwertige Melkkühe.
Die Katze lässt das Mausen nicht.
Und Liechtenstein bleibt sich treu und ferkelt immer weiter.
Dass Liechtenstein die Betroffenen bis heute nicht über den Diebstahl ihrer vertraulichen Daten informiert hat, ist eine Rechtsverletzung und eine Sauerei. Passt aber ins Bild.
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Fürstliche Geschäfte
Liechtenstein hat sich vom Schwarzgeld verabschiedet. Dafür schaden jetzt Treuhänder der Reputation des Landes.
Auch Professor Martin Schauer, der die Liechtensteiner Regierung bei der Reformierung des Stiftungsrechts beriet, kritisiert in Vaterland «Rechtsunsicherheit» für den Begünstigten und Mandatsverträge als «willkommenes Mittel für Haftungsbefreiung». Immer häufiger und oft vergeblich kämpfen Stifter juristisch gegen ihre eigenen Stiftungsräte oder Treuhänder. Nicht selten fällt dabei der Name Angelika Moosleithner-Batliner.
https://liechtensteinwegwerfartikel.blogspot.com/2018/04/betrugs-und-abzock-system-liechtenstein.html
Das ist kein Schweigen, das ist Schockstarre.
Das Problem in Liechtenstein sind nicht einzelne schwarze Schafe. Das Problem ist ein System, in dem Treuhänder, Anwälte, Banken, Richter und Institutionen vom Fortbestand derselben Strukturen profitieren.
Wer an Missständen verdient, hat wenig Interesse an ihrer Aufklärung. Wer kontrollieren soll, wird Teil des Netzwerks. Wer geschützt werden sollte, bleibt außen vor.
Korruption beginnt nicht mit Bestechung. Korruption beginnt dort, wo Loyalität wichtiger wird als Recht und Aufklärung zum Risiko für die eigenen Interessen wird.
Ein System ist nicht deshalb rechtsstaatlich, weil es Gesetze hat. Es ist rechtsstaatlich, wenn die Gesetze auch gegen die eigenen Leute durchgesetzt werden.
Wenn ein angeblich so sicherer, glaubwürdiger und vertrauenswürdiger Finanzplatz so einfach gehackt werden kann, dann hat er sein Vertrauen verloren.
Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Datensicherheit und Vertraulichkeit werden suggeriert, bestehen aber faktisch nicht.
6. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit, noch einem Eigentumsschutz, noch einem Datenschutz.
In dem Zwergstaat Liechtenstein halten alle zusammen: Die Gerichte beschützen selbst kriminelle Treuhänder, die Regierung beschützt die für den Datendiebstahl verantwortliche Softwarefirma, keiner vernadert einen anderen. Am besten Liechtenstein weiträumig umfahren, um nicht das nächste Opfer zu werden.
Was hier über Jahre geschehen sein soll, lässt sich kaum noch als bedauerliches Versagen einzelner Beteiligter abtun\. Stifter und Begünstigte wurden durch das pflichtwidrige Verhalten einzelner Treuhänder offenbar systematisch um ihre Rechte und Vermögensinteressen gebracht – und dort, wo man Schutz und Korrektur erwarten durfte, blieb die wirksame Kontrolle offenbar aus\.
Besonders brisant ist der Verdacht, dass einzelne gerichtliche Entscheidungen ein solches Vorgehen nicht verhindert, sondern faktisch begünstigt haben könnten\. Wenn diejenigen, die Recht sprechen und Rechtsschutz gewährleisten sollen, bei offensichtlichen oder zumindest hinreichend konkreten Missständen nicht wirksam eingreifen, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer schützt in einem solchen System eigentlich noch die Stifter und Begünstigten?
Damit steht weit mehr auf dem Spiel als das Schicksal einzelner Vermögen\. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines gesamten Rechts\- und Finanzplatzes\.
Der Stiftungsplatz Liechtenstein lebt von seinem Ruf: Rechtssicherheit, Verlässlichkeit, Treuhandtreue und wirksamer Rechtsschutz\. Doch was ist von diesem Ruf übrig, wenn diejenigen, die einem solchen System ihr Vermögen und ihr Vertrauen anvertraut haben, am Ende feststellen müssen, dass ihre Rechte offenbar weniger Gewicht haben als die Interessen derjenigen, die über ihr Vermögen verfügen?
Sollten sich die geschilderten Vorgänge bestätigen, wäre dies ein politischer, institutioneller und rechtsstaatlicher Skandal von erheblicher Tragweite\. Denn dann hätte nicht nur das System einzelne Menschen im Stich gelassen – dann hätte das System möglicherweise seine eigenen Versprechen gebrochen\.
Und spätestens an diesem Punkt muss die Frage erlaubt sein: Ist der liechtensteinische Stiftungsplatz tatsächlich ein Hort der Rechtssicherheit – oder wird hier lediglich der Anschein von Rechtssicherheit aufrechterhalten, während Betroffene jahrelang um ihr Recht und ihr eigenes Vermögen kämpfen müssen?
Ein solcher Zustand wäre nicht nur ein Armutszeugnis für die Verantwortlichen\. Er wäre eine ernsthafte Belastungsprobe für die Glaubwürdigkeit des gesamten Stiftungsstandorts Liechtenstein.
Und der Fürst ist mittendrin, nicht nur dabei…
RIP Liechtenstein.
Wenn ein Staatsoberhaupt und sein Stellvertreter über weitreichende verfassungsrechtliche Befugnisse verfügen und massgeblichen Einfluss auf die staatlichen Institutionen ausüben können, stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach ihrer politischen und institutionellen Verantwortung für die Zustände in ihrem Land.
Sollten Hinweise auf schwerwiegende Missstände wie organisierte Wirtschaftskriminalität, Korruption oder systematische Defizite bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards bestehen und sollten diese den verantwortlichen Staatsorganen bekannt sein, ohne dass wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden, ist eine Prüfung der jeweiligen Verantwortlichkeiten erforderlich.
In einem solchen Fall kann die Frage aufgeworfen werden, ob die Vorgänge durch unabhängige internationale Institutionen, Aufsichtsorgane oder Gerichte einer objektiven Überprüfung unterzogen werden sollten.
Wer einen Finanzplatz für internationale Milliardenvermögen betreibt, übernimmt eben auch Verantwortung für die Folgen.
Nicht das Datenleck schockiert am meisten, sondern das Schweigen danach. Namen werden verborgen, Verantwortlichkeiten verwischt. So sieht keine glaubwürdige Aufklärung aus.
Willst du Opfer krimineller Treuhänder und Richter sein
Dann bring dein Geld nach Liechtenstein
Das beharrliche Verheimlichen des Namens der Liechtensteiner Firma, die für das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten zuständig war, macht die Cyberattacke und den Datendiebstahl nur noch schlimmer. Der Eindruck, dass in Liechtenstein viel verheimlicht, klein geredet und vertuscht wird, wird dadurch bestätigt. Das macht misstrauisch, ob man in Liechtenstein anständig behandelt wird, oder ob man dort nicht für dumm verkauft wird.
Aus Sicht des Reputations- und Governance-Risikos liegt das Problem nicht in einzelnen Vorfällen, sondern in der Wahrnehmung systemischer Schwächen. Wenn sich Fälle von verzögerter Rechtsdurchsetzung, mangelhafter Transparenz und unzureichender Rechenschaftspflicht häufen, entsteht für Investoren das Bild eines Umfelds, in dem institutionelle Loyalitäten stärker wirken als unabhängige Kontrolle.
Für einen Finanzplatz ist das ein Hochrisikoszenario. Vermögen können Verluste verkraften, Reputation nur sehr begrenzt. Sobald Marktteilnehmer den Eindruck gewinnen, dass Fehlverhalten nicht konsequent aufgearbeitet wird oder bestimmte Akteure faktisch von wirksamer Kontrolle ausgenommen sind, wird Vertrauen durch Risikoaufschläge ersetzt.
Der eigentliche Reputationsschaden entsteht daher nicht durch den einzelnen Skandal, sondern durch die Wahrnehmung, dass das System sich selbst schützt. Für internationale Investoren ist dies eines der stärksten Warnsignale überhaupt. Ein Finanzplatz verliert seine Glaubwürdigkeit nicht an dem Tag, an dem Missstände auftreten, sondern an dem Tag, an dem Marktteilnehmer glauben, dass sie folgenlos bleiben.
Wer sein Geld und seinen Ruf schützen will, macht um Liechtenstein besser einen Bogen. Zu oft taucht das Land im Umfeld dubioser Vermögenskonstruktionen, Intransparenz und fragwürdiger Finanzgeschäfte auf. Vertrauen entsteht durch Transparenz, nicht durch ewige Skandale.
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
Contact :
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Trust, integrity and doing what’s right – all this is missing in Liechtenstein.
Man hört so viel über Liechtenstein. Gerät man an den einen oder anderen Treuhänder, so ist ist der ab dem Moment, in welchem man die Dokumente unterschrieben hat, nur damit beschäftigt, an das gesamte Stiftungsvermögen zu kommen. Da werden dem Stifter und den Begünstigten ihre gesetzlichen Informationsrechte nicht gewährt oder gleich ganz entzogen, da werden Strafanzeigen gegen die Begünstigten erstattet. Da ist die Justiz nicht neutral, sondern entscheidet stets zugunsten der Treuhänder.
Man kann sich nur wundern, dass überhaupt noch irgendjemand sich auf derartig extreme Risiken einlässt.
Wer sein Geld und seinen Ruf schützen will, macht um Liechtenstein besser einen Bogen.