Immer schlimmer
Je genauer man den Datenraub anschaut, desto dilettantischer wird alles.
31’000 Datensätze über die wirtschaftlich Berechtigten an allen Stiftungen, Trusts & Co. von Liechtenstein. Die Kronjuwelen, die geheimsten der geheimen Daten. Geklaut. Kinderleicht. Ungestört.
Der GAU. Das Ende des Finanzplatzes, wie wir ihn kennen.
Denn wer will schon sein Vermögen ins Fürstentum tragen, wenn er damit rechnen muss, dass dort nicht Diskretion und Verschwiegenheit herrschen. Sondern blanker Dilettantismus.
Dafür ist die Seite symbolisch, die erscheint, wenn man in der fürstlichen Landesverwaltung nach dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) sucht. Nicht mal ein Statthalter, nicht mal ein Hinweis, dass zurzeit das Verzeichnis offline ist.
An anderer Stelle findet man das hier:

Diese Seite ist zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert worden, einen Monat vor dem Datenraub.
Aber das ist nur die Oberfläche des Skandals. Weiterhin ist unbekannt, wer die Täter waren, was sie mit den gestohlenen Daten anfangen wollen und ob es Lösegeldverhandlungen gibt.
Dabei wird immer offenkundiger, wieso es so kinderleicht war, in dieses angeblich streng geheime und vertrauliche Verzeichnis einzubrechen. Besser gesagt: hineinzuspazieren.
Aus dem einfachen Grund, weil das eigentlich jeder kann. Denn die Einträge haben durch die sogenannten «Rechtsträger» zu erfolgen. Also nicht etwa durch die Stifter oder Begünstigten, sondern durch ihre Vertreter, im Normalfall ein liechtensteinischer Treuhänder.
Also haben alle Treuhänder Zugang zu dieser Plattform, womit sie löchriger wird als ein Schweizer Käse. Aber das ist nicht alles.
Fürstliche Treuhänder sind nicht dafür bekannt, dass sie sich überanstrengen. Im Gegenteil, ihre Devise ist: wenig Arbeit, viel Geld. Also haben sie erreicht, dass nicht mal nur sie selbst in diesem Verzeichnis herumfuhrwerken dürfen.
Sondern sie können auch einen Stellvertreter dafür ernennen, beispielsweise einen Buchhalter. Also hat der Rechtsträger Zugang. Von ihm damit beauftragte Personen ebenfalls. Die Löcher werden scheunentorgross.
Wobei der Rechtsträger verantwortlich für die Richtigkeit des Inhalts ist. Mit anderen Worten: staatlich wird nicht nachgeprüft, ob die im Verzeichnis enthaltenen Angaben richtig sind – oder falsch.
Am Schluss ist es amtlich. Es findet aber keinerlei amtliche Überprüfung statt. Und obwohl die Verantwortung beim «Rechtsträger» bleibt, kann der beliebig viele andere Personen dazu autorisieren, in dieser Datenbank herumzufummeln.
Theoretisch natürlich nur in dem Konto, für das er zuständig ist.
Aber wie der Einbruch beweist, ist es kinderleicht, diese Sicherung auszuschalten und in alle Datensätze Einblick zu nehmen. Um sie dann gemütlich über Stunden hinweg abzusaugen.
Eigentlich verständlich, dass sich Fürst, Regierung und Krisenstab bis heute weigern, bekannt zu geben, wer diesen Schrott programmiert hat und wer für die IT-Sicherheit zuständig ist.
Dabei verdichten sich die Indizien, dass es sich um die liechtensteinische Bude Aviita handelt.
Die dürfte – wie in Liechtenstein üblich – auf dem kurzem Amtsweg zu diesem lukrativen Auftrag gekommen sein. Wohl deshalb weigert sich das Fürstentum auch, wenigstens Angaben dazu zu machen, wie dieser Auftrag ausgeschrieben wurde und welche Ansprüche an Sicherheitsmassnahmen gestellt wurden.
Gegen diesen Dilettantismus ist ein Selbstbedienungsladen geradezu eine Hochsicherheitszone, bei der diverse Massnahmen verhindern sollen, dass zu viel Ware abhanden kommt.
Dafür sorgen diverse Mittel. Videoüberwachung, Kontrolle durch das Personal, Alarmschranken am Ausgang und noch ein paar weitere Tricks.
Anders beim Geheimsten, was Liechtenstein zu schützen hätte. Da gilt offenbar auch die Devise eines Selbstbedienungsladens.
Hereinspaziert, bedienen Sie sich. Und keine Angst, lassen Sie sich nur Zeit dabei. Und befürchten Sie keinerlei Kontrollen am Ausgang.










Mandanten unserer Kanzlei sind Begünstigte, also wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 4. September 2026. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Da in Liechtenstein ansonsten alles vertuscht wird ist es sowieso ein Wunder, dass der Hackerangriff und das Herunterladen des gesamten Verzeichnisses wirtschaftlich berechtigter Personen öffentlich bekanntgegeben wurde. Die Korruption, die Finanzkriminalität, die Skandale, alles wird vertuscht, man spekuliert darauf, dass die Betroffenen glauben, was ihnen gesagt wird, nämlich dass ihr Fall ein „bedauerlicher Einzelfall» gewesen ist.
„Ihre vertraulichen Daten wurden aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen gestohlen? Das rut uns leid, so ein bedauerlicher Einzelfall,»
Dass das geheimste und streng vertraulichste Verzeichnis nicht nur für sämtliche Treuhänder, sondern auch für von diesen beauftragte Personen frei zugänglich war, ist ein kaum zu glaubender Pfusch. Dann braucht sich auch niemand wundern, wenn 31.000 Datensätze gestohlen werden.
Nachdem in Liechtenstein Aufträge grundsätzlich an Liechtensteiner Firmen vergeben werden und die Regierung über einen Monat gebraucht hat, sich dazu zu entschliessen, auch eine ausländische Firma mit der Aufklärung der Cyberattacke zu beauftragen, ist doch davon auszugehen, dass auch die Banken in Liechtenstein ihre „Sicherheitssysteme“ von liechtensteinischen Firmen haben. Dann kann man sich ausmalen, wie sicher diese „Sicherheitssysteme“ tatsächlich sind. Ich hätte daher Angst, mein Geld bei einer Liechtenstein Bank zu haben. Darüber hinaus müsste ich jeden Tag befürchten, dass diese von den US-Behörden sanktioniert werden könnte, weil sie irgendwelche sanktionierten Gelder verwahrt, was in Liechtenstein ja immer wieder vorkommt.
Was für Dilettanten in Liechtenstein am Werk sind, ist nicht zu fassen. Da geschieht ihnen das Eindringen in das geheime System und das Downloaden der streng geheimen, jedoch für das jeden zugänglichen Daten recht.
Die Kernversprechen des Finanzplatzes Liechtenstein sind:
1. Vertrauen
2. Rechtssicherheit
3. Vermögensschutz
4. Vertraulichkeit und
5. institutionelle Stabilität.
Genau deshalb treffen Vorwürfe oder Ereignisse, die diese Bereiche betreffen, Liechtenstein besonders empfindlich. Das wichtigste Kapital eines solchen Standorts sind letztlich nicht die verwalteten Vermögen, sondern die Überzeugung der Kunden, dass ihre Rechte, ihr Eigentum und ihre Daten zuverlässig geschützt werden.
Das Vertrauen. die Rechtssicherheit und der Vermögensschutz haben durch die ewigen Skandale gelitten, durch die Zombie-Trusts schweren Schaden genommen und wurden durch die 31’000 gehackten und kopierten Datensätze restlos zerstört. Die Vertraulichkeit wurde ebenso durch das Hacken und Herunterladen der 31’000 Datensätze zerstört.
Was bleibt da noch? Institutionelle Stabilität, also eine Stabilität der Unfähigkeit?
Daten können gehackt werden -> kein Datenschutz
Korrupte Justiz -> kein Rechtsschutz
800 Zombie Trusts -> kein Eigentumsschutz
Das soll ein Finanzplatz sein?
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Man könnte das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) einfach als Facebook-Gruppe führen, das läuft stabil und hat eine Mitgliederverwaltung, wo jeder Datensätze wie wirtschaftlich berechtigte Personen eingeben kann. Die Daten sind ähnlich leicht zugänglich wie beim liechtensteinischen Amt für Justiz.
Wenn ein Staatsoberhaupt und sein Stellvertreter über weitreichende verfassungsrechtliche Befugnisse verfügen und maßgeblichen Einfluss auf die staatlichen Institutionen ausüben können, stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach ihrer politischen und institutionellen Verantwortung für die Zustände in ihrem Land.
Sollten Hinweise auf schwerwiegende Missstände wie organisierte Wirtschaftskriminalität, Korruption oder systematische Defizite bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards bestehen und sollten diese den verantwortlichen Staatsorganen bekannt sein, ohne dass wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden, ist eine Prüfung der jeweiligen Verantwortlichkeiten legitim.
In einem solchen Fall kann die Frage aufgeworfen werden, ob die Vorgänge durch unabhängige internationale Institutionen, Aufsichtsorgane oder Gerichte einer objektiven Überprüfung unterzogen werden sollten, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der betroffenen Institutionen zu stärken.
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Europarat und GRECO als Antikorruptionsbehörde haben bereits mehrfach die Vorgänge in Liechtenstein untersucht und Antikorruptionsreformen für die Regierung, die Polizei und das Staatsoberhaupt Liechtensteins empfohlen und veröffentlicht
Auf der Internetseite der Liechtensteinischen Landesverwaltung wird in der Medienmitteilung vom 31. August 2026 Regierungschefin Brigitte Haas zitiert:
«Die Sicherheit sensibler Daten und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen haben für die Regierung höchste Priorität. Wie bereits von der Regierung angekündigt, wollen wir die Hintergründe dieses Cyberangriffs aufklären und künftig vergleichbare Vorfälle bestmöglich verhindern. Deshalb wird die zusätzliche, umfassende Prüfung uns dabei unterstützen, Risiken zu identifizieren und bestehende Prozesse zu verbessern», so Regierungschefin Brigitte Haas.
Wenn die Sicherheit sensibler Daten höchste Priorität haben soll, warum hat man dann für so ein sensibles Verzeichnis so eine plumpe Sicherheitsstruktur mit einem «Fehler in der Logik» gewählt? Oder sind das nur leere Worthülsen?
Ist nicht Glaubwürdigkeit eines der wichtigsten Kriterien für einen Finanzplatz? Warum ist Liechtenstein dann bei der Aufklärung der Cyberattacke so zögerlich? Der Name der Softwarefirma, die die Platform für das Verzeichnis erstellt hat, wird verschwiegen. Einen Monat nach der Cyberattacke ist noch nicht einmal ein Auftrag für eine Untersuchung durch eine internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Die Krisenkommunikation ist katastrophal.
Der Hackerangriff auf das liechtensteinische Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten könnte sich als GAU für den Treuhandplatz erweisen.
Sollten die gestohlenen Daten veröffentlicht werden, könnten plötzlich PEPs, Politiker aus korruptionsanfälligen Staaten und womöglich sanktionierte Personen samt ihren liechtensteinischen Strukturen öffentlich werden. Nicht jeder Treffer bedeutet Rechtswidrigkeit. Aber öffentlich ist zuerst der Verdacht – nicht die Erklärung.
Für Treuhänder kann das sehr konkrete Folgen haben: Sonderprüfungen durch Banken und Behörden, verschärfte KYC-/AML-Abklärungen, Auskunfts- und Dokumentationspflichten, Meldungen an die FIU, Kündigung oder Einfrieren von Geschäftsbeziehungen und erhebliche Reputationsschäden. Bei tatsächlichen Sanktions- oder Geldwäscheverstößen können zudem aufsichtsrechtliche Verfahren, Berufsfolgen und persönliche Haftungsrisiken hinzukommen.
Besonders brisant: Ein öffentlich gewordener Datensatz zeigt den wirtschaftlich Berechtigten – aber nicht die gesamte Compliance-Akte dahinter. Außenstehende sehen den Namen, nicht die Prüfung.
Der eigentliche Schaden des Hacks könnte deshalb erst mit der Veröffentlichung beginnen: Aus einem vertraulichen Register würde eine weltweit durchsuchbare Verdachtsdatenbank.
Für Liechtenstein wäre das mehr als ein Datenleck. Es wäre eine Vertrauenskrise.
Das Ländle ist doch sonst so versiert, dass negative Berichte über das Land von Google und Yahoo bei Suchen nicht aufscheinen (sog. «De-Indexierung») und dass bei Suchen mit dem Suchbegriff Liechtenstein haufenweise positive Artikel über Urlaub in Liechtenstein, Liechtensteiner Hochzeiten, Verlobungen von Enkeln des Fürsten usw. aufscheinen (sog. «Content-flooding»). Warum konnten dann solche kapitalen Anfängerfehler bei der wichtigsten Datenbank des Landes passieren?
Wer das Register der wirtschaftlich Berechtigten kompromittiert, greift nicht nur eine Datenbank an, sondern das zentrale Geschäftsversprechen des Finanzplatzes: Vertraulichkeit, Vermögensschutz und Vertrauen.
Der wahre Schaden sind daher nicht die gestohlenen Datensätze. Der wahre Schaden ist der Verlust von Glaubwürdigkeit.
Ein Finanzplatz kann einen Hackerangriff überstehen. Ob er einen Vertrauensverlust übersteht, ist eine andere Frage.
Das war doch vermutlich einer, der von der korrupten Liechtensteiner Justiz enteignet wurde oder dessen Vermögen zu einem Zombie Trust wurde. Und von diesen Opfern Liechtensteins gibt es ja mehr als genug.
Die Namen der wirtschaftlich Berechtigten werden im Darknet auftauchen und dann wird es sehr ernst für einige Treuhänder und auch liechtensteinische Banken. Der Tag wird kommen.
Ein Monat nach einem massiven Cyberangriff erst eine externe Untersuchung anzustoßen, ist kein Zeichen von Kontrolle – es ist ein Armutszeugnis.
Bei hochsensiblen staatlichen Daten muss eine unabhängige forensische Untersuchung sofort beginnen. Nicht irgendwann, nicht nach wochenlangem internen Prüfen und schon gar nicht erst dann, wenn der öffentliche Druck wächst.
Wer einen Monat braucht, um externe Experten einzuschalten, muss sich die Frage gefallen lassen: Was genau sollte in dieser Zeit eigentlich aufgeklärt werden – und was vielleicht lieber nicht?
Für einen Staat, der gerne mit Effizienz, Seriosität und höchsten Standards wirbt, ist diese Verzögerung schlicht peinlich. Bei einem derart gravierenden Datenabfluss darf es keine Schonfrist geben: Aufklären, Verantwortlichkeiten benennen, Konsequenzen ziehen. Sofort.
Zwischen der Selbstdarstellung als seriös, sicher, vertrauenswürdig, kompetent und erfahren und der Realität klaffen in Liechtenstein Welten. So fehlt es an effektiven Rechtsschutz, Eigentumsschutz und Datenschutz. Deutlicher hätte Liechtenstein das in letzter Zeit nicht demonstrieren können.
Krisenmanagement kann manches auffangen… oder verschlimmern, wie im Fall Liechtenstein. Das Geheimhalten der liechtensteinischen IT-Firma schürt das Mißtrauen in Liechtenstein.
Wer einen Monat braucht, um externe Experten einzuschalten, muss sich fragen lassen: Was genau sollte in dieser Zeit eigentlich aufgeklärt werden – und was vielleicht lieber nicht?
From a risk-management and investor-protection perspective, Liechtenstein should be treated as a high-risk jurisdiction for certain fiduciary and asset-protection structures.
The following risks warrant particular attention:
1. Systemic fiduciary abuse risk
There are serious concerns that Liechtenstein’s fiduciary sector permits sophisticated structures through which trustees may extract substantial financial benefits from assets entrusted to them, potentially at the expense of beneficiaries and investors.
2. Lack of effective judicial protection
The availability of formal judicial remedies should not be confused with effective legal protection in practice. There are serious concerns regarding the independence, effectiveness and impartiality of judicial oversight in disputes involving Liechtenstein trustees and fiduciary structures.
3. Institutional protection and regulatory capture risk
There are substantial concerns regarding the degree to which political and institutional stakeholders tolerate, protect or fail to adequately address persistent deficiencies within the fiduciary sector. The apparent absence of effective corrective action raises serious questions about institutional accountability and regulatory independence.
4. Material legal-certainty risk
The perception of Liechtenstein as a highly stable and legally secure financial centre may create a false sense of security. Formal legal protections and the practical ability to enforce those protections may diverge materially, particularly where substantial assets, fiduciaries and local institutional interests are involved.
5. Structural risk — not merely isolated misconduct
The concerns described above should not be dismissed as isolated cases or individual misconduct. The available pattern of allegations raises the possibility of structural weaknesses in governance, judicial oversight, fiduciary regulation and institutional accountability.
INVESTOR CONCLUSION
Investors should not assume that assets placed into Liechtenstein fiduciary structures are protected merely because they are located in a jurisdiction marketed as legally stable and financially sophisticated.
Where significant assets are involved, reliance on Liechtenstein trustees, courts or purported legal protections should therefore be regarded as carrying material counterparty, governance, enforcement and jurisdictional risk.
In particular, investors should not rely solely on the local courts or on the presumed existence of effective legal remedies when assessing downside risk.
The fundamental risk is not simply that an individual trustee may act improperly. The more serious concern is that, where misconduct occurs, the institutional framework may not provide investors with an effective, independent and timely mechanism for obtaining redress.
Accordingly, Liechtenstein-based fiduciary arrangements should be subjected to enhanced due diligence, independent legal review and a heightened jurisdictional-risk assessment before any material assets are committed.
Risk classification: HIGH — heightened investor-protection, governance, enforcement and legal-certainty risk.
Liechtenstein ist so ein winziges Land, jeder ist mit jedem verwandt, verweigert oder irgendwie geschäftlich verbunden. Da gibt es kein Recht, da gibt es nur Vetternwirtschaft. Die Reaktion der Regierung, den Namen der liechtensteinischen Softwarefirma zu verheimlichen, zeigt dies einmal mehr. Als Ausländer ist man dem schutzlos ausgeliefert. Man sollte Liechtenstein daher meiden.
Das ist eine kleine, eingeschworene Gemeinschaft in Liechtenstein, die immer zueinanderhalten wird und immer Einheimische gegenüber Ausländern bevorzugen wird. Deswegen gibt es in Liechtenstein keinen Rechtsschutz und keinen Eigentumsschutz. Und wie sich jetzt gezeigt hat, gibt es auch keinen Datenschutz.
Where is my money?
Beware of Liechtenstein!
Erst die Tatsache, dass in das streng geheime Verzeichnis eingedrungen werden konnte. Dann, dass die Täter dort sieben Stunden lang Daten herunterladen konnten. Dann kommt heraus, dass das Eindringen wegen eines Fehlers im der Logik kinderleicht war. Dann wird noch der Name der Liechtensteiner Softwarefirma beharrlich verschwiegen. Und es dauert einen Monat, bevor eine kompetente Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt wird, die Defizite zu analysieren.
Liechtenstein hat sich so unprofessionell verhalten wie es nur geht. Für einen Finanzplatz ist das inakzeptabel.
Der größte Vermögensverlust in Liechtenstein betrifft nicht Geld, sondern Vertrauen. Wenn Vertraulichkeit versagt und Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit bestehen, bricht das Fundament eines Finanzplatzes weg. Ohne Vertrauen ist Liechtensteins wichtigster Standortvorteil nur noch ein Mythos.
Liechtenstein geht an seiner Unfähigkeit zugrunde. Die Unfähigkeit, die ganzen Skandale in den Griff zu bekommen, die Unfähigkeit, die Krise der verwaisten Zombie Trusts zu lösen und die Unfähigkeit, seine wertvollsten Daten zu schützen.
Wenn die Daten veröffentlicht werden, dann ist doch absehbar, dass sich darunter sanktionierte Personen befinden. Und dann ist absehbar, dass die nächsten Treuhänder und/oder Banken sanktioniert werden. Ich hätte Angst, dass mein Treuhänder oder meine Bank in Liechtenstein sanktioniert werden und ich mit in den Strudel gerate und nicht mehr an mein Geld käme.
Herrschaft der Schlechtesten, Unfähigsten und moralisch Skrupellosesten.
Der Begriff beschreibt Regierungen, in denen nicht Kompetenz oder Eignung zählen, sondern Vetternwirtschaft, Korruption und persönlicher Vorteil.
Was hier über Jahre geschehen sein soll, lässt sich kaum noch als bedauerliches Versagen einzelner Beteiligter abtun\. Stifter und Begünstigte wurden durch das pflichtwidrige Verhalten einzelner Treuhänder offenbar systematisch um ihre Rechte und Vermögensinteressen gebracht – und dort, wo man Schutz und Korrektur erwarten durfte, blieb die wirksame Kontrolle offenbar aus\.
Besonders brisant ist der Verdacht, dass einzelne gerichtliche Entscheidungen ein solches Vorgehen nicht verhindert, sondern faktisch begünstigt haben könnten\. Wenn diejenigen, die Recht sprechen und Rechtsschutz gewährleisten sollen, bei offensichtlichen oder zumindest hinreichend konkreten Missständen nicht wirksam eingreifen, stellt sich zwangsläufig die Frage: Wer schützt in einem solchen System eigentlich noch die Stifter und Begünstigten?
Damit steht weit mehr auf dem Spiel als das Schicksal einzelner Vermögen\. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines gesamten Rechts\- und Finanzplatzes\.
Der Stiftungsplatz Liechtenstein lebt von seinem Ruf: Rechtssicherheit, Verlässlichkeit, Treuhandtreue und wirksamer Rechtsschutz\. Doch was ist von diesem Ruf übrig, wenn diejenigen, die einem solchen System ihr Vermögen und ihr Vertrauen anvertraut haben, am Ende feststellen müssen, dass ihre Rechte offenbar weniger Gewicht haben als die Interessen derjenigen, die über ihr Vermögen verfügen?
Sollten sich die geschilderten Vorgänge bestätigen, wäre dies ein politischer, institutioneller und rechtsstaatlicher Skandal von erheblicher Tragweite\. Denn dann hätte nicht nur das System einzelne Menschen im Stich gelassen – dann hätte das System möglicherweise seine eigenen Versprechen gebrochen\.
Und spätestens an diesem Punkt muss die Frage erlaubt sein: Ist der liechtensteinische Stiftungsplatz tatsächlich ein Hort der Rechtssicherheit – oder wird hier lediglich der Anschein von Rechtssicherheit aufrechterhalten, während Betroffene jahrelang um ihr Recht und ihr eigenes Vermögen kämpfen müssen?
Ein solcher Zustand wäre nicht nur ein Armutszeugnis für die Verantwortlichen\. Er wäre eine ernsthafte Belastungsprobe für die Glaubwürdigkeit des gesamten Stiftungsstandorts Liechtenstein\.
Das liechtensteinische Trust- und Stiftungswesen steht seit Jahren unter dem massiven Verdacht, dass einzelne Treuhänder und Richter in einer Weise zusammenwirken, die weniger dem Rechtsschutz der Begünstigten als vielmehr der Machterlangung und der Bereicherung jener dient, die die Vermögensstrukturen kontrollieren. Wo Gerichte eigentlich Kontrolle ausüben sollten, entsteht der Eindruck eines Systems gegenseitiger Absicherung.
Treuhänder erhalten dadurch faktisch eine nahezu unangreifbare Stellung: Sie kontrollieren Vermögen in Millionen- oder Milliardenhöhe, während Begünstigte und Familienmitglieder systematisch an den Rand gedrängt werden. Wer sich gegen diese Machtstrukturen wehrt, sieht sich nicht selten Entscheidungen gegenüber, die den Eindruck erwecken, als würden Interessenkonflikte und offensichtliche Widersprüche bewusst ignoriert.
Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass dieses System seit Jahren von den politischen und institutionellen Spitzen des Landes geduldet wird. Solange Fürstenhaus, Regierung und Justiz keine wirksamen Konsequenzen ziehen, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass nicht Rechtsstaatlichkeit oberste Priorität hat, sondern der Schutz eines Netzwerks aus Einfluss, Vermögensverwaltung und gegenseitiger Loyalität.
Der eigentliche Skandal ist daher nicht nur das Verhalten einzelner Akteure, sondern ein System, das nach außen Stabilität und Rechtssicherheit verkauft, intern jedoch den Eindruck vermittelt, dass Kontrolle dort endet, wo die Interessen mächtiger Treuhänder beginnen.
Mit dem RICO-Act und dem Magnitzky-Act können die Amerikaner weltweit gegen kriminelle Netzwerke (sollten Treuhänder und Richter gemeinsam zu Lasten von Stiftern oder Begünstigte handeln, wie dies häufig berichtet wird) oder korrupte Amtsträger (z.B. Richter) vorgehen. Das haben sie schon vielfach gemacht.