Wäre es ein Roman, niemand würde es glauben.
Es ist inzwischen ein ganzer Monat seit dem grössten Datenraub in der Geschichte des Fürstentums Liechtenstein vergangen. Die Kronjuwelen kamen abhanden. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen an sämtlich Stiftungen, Trusts und all den anderen angeblich diskreten Geldaufbewahrungsvehikeln.
Auf der extra eingerichteten Webseite herrscht Schweigen. Seit dem 19. August gibt es nichts Neues. Und auch bis dahin waren die Informationen spärlich und oftmals falsch. Denn der Einbruch war kinderleicht, ein Spaziergang.
Inzwischen wird es immer bedrückender, was man alles nicht weiss. Es gibt anscheinend
- keinen Täter,
- keine Tätergruppe,
- kein Lösegeld,
- kein Bekennerschreiben,
- keine bekannte Veröffentlichung der Daten,
- keine erkennbare kommerzielle Verwertung,
- keine Reaktion der 31’000 betroffenen Opfer,
- keine Erkenntnisse aufgrund der Fahndung.
Dafür gibt es jede Menge Vernebelungstaktik. Denn eines ist klar: das ist nicht nur das Ende des diskreten, vertrauenswürdigen und verschiedenen Finanzplatzes Ländle. Das wird zudem ziemlich teuer, wenn Haftungsfragen, Schadenersatz usw. in den Raum gestellt werden.
Da ist nicht nur wichtig: Wer war das, wer hat’s gestohlen? Sondern auch: Wer war das, wer hat’s zu verantworten, dass die geheimsten Daten Liechtensteins einfach mal so geklaut werden konnten?
Da schwafelte die Regierung zuerst von einem «gezielten Angriff auf hohem technischem Niveau auf eine hochkomplexe Sicherheitsstruktur». Um dann kleinlaut einzuräumen: Der Zugriff wurde durch eine «fehlerhafte Logik zur Überprüfung der Berechtigungen» ermöglicht.
Oder auf Deutsch: einen Fake Account einrichten, anschliessend ungeniert und ungestört über Stunden Daten absaugen.
Seit Tagen verdichten sich die Gerüchte, dass die Liechtensteiner Bude Aviita für dieses Desaster verantwortlich ist. Ihr CEO Viktor Frick liess es bislang nur zu einem lauwarmen Dementi kommen. Aviita sei Softwarehersteller, entwickle Software und warte diese durch Updates; Kundendaten würden grundsätzlich nicht auf Aviita-Systemen gehalten.
Das hatte auch niemand behauptet. Alter Trick: was bestreiten, was gar nicht gesagt wird. Denn das ist kein Dementi der entscheidenden Frage: Hat Aviita das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen entwickelt und gewartet und seine Sicherheit garantiert?
Oder konkreter: Wer hat das VwbP ausgeschrieben, wer hat es programmiert, wer hat die API/Berechtigungslogik konzipiert, wer war für Wartung und Security verantwortlich, welche Penetrationstests wurden vor Inbetriebnahme und danach durchgeführt – und weshalb weigert sich die Regierung, den Auftragnehmer zu nennen?
Offensichtlich hat die fürstliche Regierung inzwischen gemerkt, dass auf einheimische Buden kein Verlass ist – und um ausländische Hilfe gebeten.
Interessant ist zudem ein typisch liechtensteinisches Phänomen: nix wie weg, wenn irgendwo die Hütte brennt. In den Medien wurde zu recht bemerkt, dass es enge Beziehungen zwischen Aviita und der Treuhand-Mega-Bude First Advisory gibt. Die hat bekanntlich das Treuhandgeschäft der Fürstenbank LGT übernommen, nachdem es dort zu einem Riesen-Datenklau kam.
Und Aviita nennt unter anderem stolz die First Advisory als Kunden. Für den ähnliche Arbeiten ausgeführt wurden wie sie zur Erstellung dieses Verzeichnisses nötig sind.
Aber inzwischen lässt First Advisory via das Sprachrohr Vaterland verlauten, dass es überhaupt keine «engen Verbindungen» mit Aviita gebe.
Das ist die typische Schwiemelei im Ländle. Schlägt der Blitz ein, wird zunächst überall eisern geschwiegen. In der Hoffnung, dass das Gewitter schon vorbeigehe.
Geht es nicht vorbei, werden windige Statements abgegeben. Zieht sich die Schlinge um den Hals von Aviita enger, will plötzlich der Grosskunde First Advisory nichts mehr von Verbindungen mit der Software-Bude wissen.
Interessant dürften lautstarke Gespräche hinter den Kulissen sein. Zunächst einmal das Gebrüll, das den Treuhändern entgegenschallte, als sie ihre Kunden informieren mussten, dass bedauerlicherweise das Allerheiligste abhanden gekommen ist.
Dann das Gebrüll, als es intern darum ging und geht: wer ist für das Schlamassel mit dieser Amateur-IT-Sicherheit verantwortlich? Innerhalb der Regierung, innerhalb der Behörde und auch ausserhalb.
Schliesslich fragen nun viele Treuhänder und Treuhandbuden in Liechtenstein, die ebenfalls Software von Adviita verwenden, dort an, wie sicher denn eigentlich ihre IT sei. Ob man da auch einfach mal so reinspazieren und sämtliche Kundendaten klauen könnte.
Aber der ganz grosse weisse Elefant im Raum, an dem vorbeigeschwafelt oder geschwiegen wird, ist: Wer war das? Mit welchen Motiven?




Mandanten unserer Kanzlei sind Begünstigte, also wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 31. August 2026. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes sind Liechtenstein doch egal. Die Verletzen lieber vorsätzlich das Datenschutzgesetz, als dass sie 31’000 Kunden anschreiben und die darauf hinweisen, dass deren Daten gehackt worden sind.
Wenn Liechtenstein der Pflicht zur Information der von dem schweren Datenschutzverstoss Betroffenen nicht nachkommt, kann Beschwerde zur Liechtensteiner Datenschutzstelle (DSS) eingelegt werden. Aber ebenso wie das Amt für Justiz, dessen Dsten gestohlen wurde, gehört auch die Datenschutzstelle zur Liechtensteiner Landesverwaltung. Man kann sich also bei der Landesverwaltung über die Landesverwaltung beschweren, was sinnlos zu sein scheint.
Daher kann Beschwerde zur EFTA Surveillance Authority (ESA) eingelegt werden.
Liechtenstein ist Mitglied des EWR und an große Teile des europäischen Datenschutzrechts gebunden.
Die ESA überwacht, ob EWR-Staaten außerhalb der EU (Liechtenstein, Norwegen, Island) ihre Verpflichtungen aus dem EWR-Recht erfüllen.
Wenn der Vorwurf lautet:
Liechtenstein verletzt systematisch vorsätzlich DSGVO-Pflichten, insbesondere die Informationspflichten nach Art. 34 DSGVO,
Daher kann eine Eingabe an die ESA geprüft werden.
Nähere Infos: http://www.eftasurv.int
NZZ am 27. August 2026.
Nach dem Hackerangriff auf den Finanzplatz Liechtenstein werden erneut Forderungen nach einer Reform der Schweizer Familienstiftung laut.https://www.nzz.ch/wirtschaft/hacker-in-liechtenstein-datendiebstahl-heizt-debatte-um-schweizer-stiftungen-an-ld.10020847
In Liechtenstein wird so getan, als sei der Diebstahl sämtlicher 31.000 wirtschaftlich Berechtigter schon gar kein Thema mehr.
Das Internet wird soweit möglich von negativen Berichten gesäubert (diese werden bei Google-Suchen nicht indiziert) und es erfolgt „content flooding“, d.h. Berichte, darüber, dass auch Frauen Fürstin werden könnten oder dass sich ein Sohn des Erbprinzen verlobt hat, scheinen massenhaft auf, wenn man Liechtenstein googelt.
Die katastrophale Cyberattacke soll so unter den Teppich gekehrt werden.
Liechtenstein hatte nie das Bedürfnis anständig und redlich zu sein.
Erst wurden jahrelang Stiftungen und Trusts von untreuen Treuhändern, die Hand in Hand mit willfährigen, korrupten Richtern zusammengearbeitet haben, gekapert und dann unkontrolliert geplündert.
Jetzt wurde die wichtigste und geheimste Datenbank gehackt und es wird wieder alles vertuscht. So wird die verantwortliche liechtensteinische EDV-Firma verheimlicht. Ebenso werden die Betroffenen trotz gesetzlicher Pflicht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht informiert, das könnte ja der Kulisse des unfehlbaren Finanzplatzes schaden.
Medien werden durch teure Werbeanzeigen für die Banken ebenso wie Journalisten „gekauft“, so wird kritische Berichterstattung minimiert. Das Internet wird professionell gesäubert und die zuletzt negativen Berichte werden durch Lobhudeleien darüber, dass Frauen nun auch Fürstin werden können und die nächste Märchenhochzeit überlagert.
Es geht weiter wie bisher.
In Liechtenstein werden wirtschaftliche Eigeninteressen von Treuhändern, Banken und Beratern teilweise stärker geschützt als die Rechte von Stiftern, Begünstigten und Erben. So sorgt eine korrupte Justiz dafür, dass Ansprüche gegen untreue Treuhänder nicht wirksam durchgesetzt werden können, schützen Fürst, Erbprinz und Regierung ein Unrechtssystem.
Internationale Schutzvorschriften wie aktuell die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ausländisches Recht werden zwar formell anerkannt, spielen in der Praxis aber häufig keine entscheidende Rolle oder werden, wie aktuell die Verpflichtung, die von der Cyberattacke betroffenen wirtschaftlich berechtigten Personen unverzüglich zu informieren, welche von der Liechtensteinischen Landesverwaltung einfach ignoriert wird. Man kann sich ja bei der Datenschutzstelle, die bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung angesiedelt ist, beschweren.
Recht und Gesetz spielen nur dann eine Rolle in Liechtenstein,. wenn sie zugunsten der Liechtensteiner herangezogen werden können.
Man kann daher vor Liechtenstein als Finanzstandort nur dringend warnen. Rechtsschutz, Eigentumsschutz und Datenschutz werden suggeriert, bestehen in Wahrheit aber nicht.
Der Finanzplatz, an dem Wirtschafts- und Finanzkriminalität unter dem Schutz der Obrigkeit gedeihen konnte, wird durch Cyberkriminalität zerstört.
Das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten steht früher oder später im Internet, die Finanzminister freuen sich schon.
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Liechtensteins Unfähigkeit ist frappierend:
Die Unfähigkeit, die ständigen Skandale zu unterbinden.
Die Unfähigkeit, die Krise der etwa 800 verwaisten zombie trusts zu lösen.
Die Unfähigkeit, die wichtigsten Daten, nämlich die 31.000 wirtschaftlich berechtigten Personen, zu schützen.
Die Unfähigkeit, die Cyberattacke transparent aufzuklären.
Liechtenstein geht an seiner Unfähigkeit zugrunde. Die Unfähigkeit, die ganzen Skandale in den Griff zu bekommen, die Unfähigkeit, die Krise der verwaisten Zombie Trusts zu lösen und die Unfähigkeit, seine wertvollsten Daten zu schützen
Korruption in Liechtenstein: GRECO empfiehlt Antikorruptionsreformen für die Justiz, die Regierungsmitglieder und das Staatsoberhaupt in Liechtenstein
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption in der Justiz und unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Das ist schon gewaltig, der Europarat empfiehlt Antikorruptionsmassnahemn für die Justiz. Ebenso für Regierungsmitglieder. Und sogar für den Fürsten. Und das ist ja alles in höchst diplomatisch formuliert. Auf deutsch würde es wohl lauten: Sogar der Europarat sagt, die Justiz, die Regierungsmitglieder und der Fürst sind korrupt.
NZZ: Datenklau in Liechtenstein: Ein Super-GAU für das „Sicherheitsparadies“
Die wesentliche Kritik lautet nicht einfach „Liechtenstein ist ein Steuerparadies“, sondern: Das Land hat seinen Finanzplatz historisch auf Diskretion und schwer durchschaubare Vermögensstrukturen aufgebaut – und genau diese Tradition kann Steuerhinterziehung, Geldwäsche und die Verschleierung von Vermögenseigentümern begünstigen; der Hackerangriff legt nun die Kehrseite dieses Geschäftsmodells offen.
Das Beschützen der einheimischen IT-Firma ist Liechtenstein wichtiger als eine Aufklärung der Verantwortlichkeiten des Datendiebstahls. Das ist einfach unglaublich.
Bild enthüllt geheime Finanzkonten von Putins Lieblings-Oligarchen:in diesem Artikel geht es um Anti- Sanktionen -Mechanismen ,sobald EU oder USA sanktioniert, werden Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte gelöscht und nur Treuhänder werden angezeigt.
Finews .com berichtet heute über den Fall Usmanov : Staatsanwalt in Zürich verweigern Deutschland einen Abschleppwern von Schweizer Banken…..
Auch in Liechtenstein wurden Treuhänder wegen Usmanov u.a. US -Sanktionen ausgesetzt, weitere dürften folgen,nicht nur in Liechtenstein, sondern auch der Schweiz !
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Mit dem RICO Act und dem Global Magnitsky Act können die USA gegen korrupte Netzwerke und korrupte Amtsträger vorgehen. Das ist weltweit möglich und hat sich vielfach bewährt.
Economic Crime and Organized Crime in Liechtenstein
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
Contact :
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Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Die eigentliche Katastrophe ist das Verhalten danach
Der Hackerangriff war schwerwiegend. Doch der eigentliche Skandal ist das Verhalten der Verantwortlichen danach.
Ein Staat, der vom Vertrauen in seine Verlässlichkeit, Diskretion und Rechtsstaatlichkeit lebt, müsste ein elementares Interesse daran haben, jeden Zweifel durch maximale Transparenz auszuräumen. Stattdessen erleben wir das Gegenteil: Schweigen, Ausweichen und die Weigerung, selbst zentrale Fragen offen zu beantworten.
Wer war verantwortlich? Wer hat die Systeme geprüft? Wer hat die Aufsicht geführt? Welche Konsequenzen wurden gezogen?
Auf diese Fragen erhalten die Betroffenen keine klaren Antworten. Gerade dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht die Aufklärung im Vordergrund steht, sondern der Schutz von Zuständigen, Netzwerken und Institutionen.
Der größte Schaden für einen Finanzplatz entsteht nicht durch einen Hacker. Der größte Schaden entsteht, wenn Kunden und Investoren glauben, dass Verantwortlichkeiten verschleiert werden.
Vertrauen lebt von Transparenz. Misstrauen lebt von Geheimhaltung.
Liechtenstein muss sich deshalb eine einfache Frage gefallen lassen:
Wenn man nicht bereit ist offenzulegen, wer für den größten Datenskandal der Landesgeschichte verantwortlich war, warum sollte die Öffentlichkeit dann glauben, dass wirklich schonungslos aufgeklärt wird?
Nicht der Datendiebstahl zerstört das Vertrauen. Das Schweigen darüber tut es.
Medienmitteilung der Regierung vom 31.08.2026:
Nach den bereits abgeschlossenen Sicherheitsanalysen nach dem Angriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) zieht die Regierung nun eine internationale Firma mit entsprechender Facherfahrung hinzu. Ziel ist es, ein zusätzliches Incident Review des konkreten Vorfalls zu erhalten, weitere sicherheitsrelevante Systeme mit sensiblen Daten einem umfassendem IT-Audit zu unterziehen sowie Beschaffung, Steuerung und Verwaltung der IT-Systeme zu überprüfen. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen werden zur weiteren Stärkung der Resilienz und Sicherheitslage beitragen. Derzeit läuft die entsprechende Einholung von Angeboten von grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfgesellschaften mit umfassender Expertise im Cybersicherheitsbereich…
https://www.llv.li/de/medienmitteilungen/nach-cyberangriff-zusaetzliche-externe-it-pruefung
Die kostengünstigste weltweit tätige Wirtschaftsprüfgesellschaft ist mit Spysoftware ausgestattet….
An einer Aufklärung ist doch kein Mensch in Liechtenstein interessiert. Es geht doch nur noch um Vertuschung, Verheimlichung und unter den Teppich kehren. Und weiter der Wirtschaftskriminalität und Finanzkriminalität fröhnen.
Den Datendiebstahl des gesamten Verzeichnisses wirtschaftlich berechtigter Personen übersteht kein Finanzplatz. Erst recht nicht, wenn danach keine Aufklärung, sondern ein Vertuschen erfolgt.
Liechtenstein ist ein geschlossenes System, Finanzkriminalität ist der Motor und Schweigen und Abstreiten die Versicherung.
Personen und Firmen aus Liechtenstein in den Panama Papers in der ICIJ Offshore Leaks Database:
Martin Batliner
Angelika Moosleithner-Batliner
Hubert Josef Büchel
Roland Ohri
Michael Grunstein
Maria Anna Theresia Dreier Nipp
Mario Zindel
Roman Eggenberger
Joachim Kais (DE/LI)
Peter Adolf Meier (CY/LI)
Frank Oliver Zindel (CH/LI)
Janet Fletcher (LI/MC)
Edmund Mag Freischer (AT/LI)
Christ Johann Collenberg (CH/LI)
Markus Johannes Wintsch (CH/LI)
Martin Peter Egli (CH/LI)
ATU Allgemeines Treuunternehmen.
Audina Treuhand AG.
BBT Treuhand AG.
Fidexa AG.
Fidarco Treuhand- und Verwaltungs-Anstalt.
Sequoia Treuhand Trust reg..
Sercor Treuhand Anstalt.
Schreiber & Zindel Treuhand Anstalt.
Industrie- und Finanzkontor (ADCO Trust / Establishment).
Coutts Trustees AG (Zurich Client).
Kanzlei Dr. Ritter.
H&P Corporate Services (Liechtenstein) AG (Zurich Client).
Kaiser Ritter ATU Allgemeines Treuunternehmen.
Audina Treuhand AG.
BBT Treuhand AG.
Fidexa AG
Sequoia Treuhand Trust reg.
Sercor Treuhand Anstalt.
Schreiber & Zindel Treuhand Anstalt.
Industrie- und Finanzkontor (ADCO Trust / Establishment).
Coutts Trustees AG (Zurich Client).
Kanzlei Dr. Ritter.
H&P Corporate Services (Liechtenstein) AG (Zurich Client).
Kaiser Ritter Partner (Liechtenstein Client).
Tremaco / Tremaco Trust reg..
Market participants, investors, and beneficiaries should exercise extreme caution when considering Liechtenstein foundations and trusts.
There are serious and recurring allegations indicating that the jurisdiction may be affected not merely by isolated misconduct, but by structural deficiencies with potentially systemic implications.
Key Risk Factors
1. Structural Incentives for Self-Enrichment
There are credible claims that certain fiduciary structures may be exploited in ways that allow trustees and intermediaries to prioritize their own financial interests over those of beneficiaries, creating a persistent risk of abuse embedded within the system itself.
2. Lack of Effective Judicial Safeguards
Substantial concerns have been raised regarding the practical effectiveness and independence of judicial oversight. In particular, there is a perception that legal proceedings may fail to deliver impartial and enforceable outcomes where fiduciary interests are involved.
3. Institutional Tolerance of Misconduct
It is alleged that deficiencies are not adequately addressed at the highest institutional levels. Critics point to a pattern of insufficient intervention by regulatory, judicial, and political authorities, raising questions about systemic tolerance of problematic practices.
4. Questionable Reliability of Legal Certainty
Although Liechtenstein promotes itself as a jurisdiction of legal stability and asset protection, there are serious doubts as to whether this promise is consistently upheld in practice. In contentious cases, the enforceability of rights and access to assets may be materially uncertain.
5. Evidence of Structural, Not Isolated, Problems
The concerns outlined above are repeatedly described not as exceptional cases, but as indicators of potentially systemic weaknesses affecting the integrity of the fiduciary and legal framework as a whole.
Conclusion: Elevated Risk Environment
Given these factors, reliance on Liechtenstein’s reputation as a secure and legally robust financial center may be misplaced without rigorous, independent verification.
Investors should assume a heightened risk profile, particularly with respect to:
– control over assets once transferred into fiduciary structures
– enforceability of beneficiary rights
– independence and effectiveness of dispute resolution mechanisms
Accordingly, engagement with Liechtenstein structures should be approached only with enhanced due diligence, robust safeguards, and a clear understanding that legal protections may not perform as expected in practice.
Omertà bezeichnet das Schweigegebot innerhalb der Mafia und anderer krimineller Organisationen.
Es bedeutet vereinfacht:
* Keine Informationen weitergeben.
* Über Verbrechen und Mitglieder schweigen, auch wenn man selbst davon weiß.
* Konflikte sollen intern geregelt werden, nicht durch staatliche Institutionen.
* Wer die Omertà bricht, kann mit Drohungen, Gewalt oder anderen Vergeltungsmaßnahmen rechnen.
Der Begriff stammt aus dem süditalienischen Sprachraum und wird besonders mit der sizilianischen Mafia (Cosa Nostra) verbunden. Die Omertà ist weniger ein einzelnes schriftliches Gesetz als vielmehr eine soziale Norm und ein Machtinstrument, das Loyalität und Angst miteinander verbindet.
Ein Finanzplatz lebt von vier Dingen: Vertrauen, Rechtssicherheit, Transparenz und dem Schutz von Vermögen. Gehen diese verloren, bleibt nur Fassade.
Wenn Datenschutz versagt, Verantwortlichkeiten verschwiegen werden, Betroffene im Unklaren bleiben und Transparenz durch Schweigen ersetzt wird, stellt sich für Investoren eine einfache Frage: Wer wird hier geschützt, die Kunden oder das System?
Ein Finanzplatz kann verlorene Daten vielleicht ersetzen. Verlorenes Vertrauen nicht.
Wer sein Vermögen nach Liechtenstein bringt, sollte sich bewusst sein: Das größte Risiko könnte nicht der Hacker sein, sondern das System, das danach die Aufklärung verweigert.
Liechtenstein ist einfach nicht aufrichtig und wird es unter diesem Fürsten und diesem Erbprinzen nicht mehr werden.
Die wichtigsten Kriterien eines Finanzplatzes für vermögende Privatkunden, Unternehmen, Fonds und Investoren sind vor allem:
1. Vertrauen
Das wichtigste Gut eines Finanzplatzes ist Vertrauen. Kunden müssen darauf vertrauen können, dass:
– ihr Vermögen sicher ist,
– Verträge eingehalten werden,
– Behörden professionell handeln,
– Krisen kompetent bewältigt werden.
Vertrauen ist oft wichtiger als Steuervorteile oder Gebühren.
-> Es gibt Zweifel, dass in Liechtenstein Vermögen sicher ist, da die Justiz den Ruf hat, nicht neutral zu sein.
2. Rechtsstaatlichkeit
Investoren wollen wissen:
– Eigentumsrechte werden geschützt.
– Gerichte entscheiden unabhängig.
– Verträge sind durchsetzbar.
– Streitigkeiten werden fair gelöst.
Viele Experten betrachten die Rechtssicherheit als eine der zentralen Grundlagen eines Finanzzentrums.
-> Zahlreiche Skandale haben zu erheblichen Zweifeln an der Neutralität der Justiz in Liechtenstein geführt. Kritiker bemängeln, dass allzu oft Vetternwirtschaft über Recht und Gesetz gestellt und die einheimische Finanzelite bevorzugt wird. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in Liechtenstein unterliegen erheblichen Zweifeln.
3. Sicherheit
Heute umfasst Sicherheit mehrere Ebenen:
– Sicherheit von Vermögenswerten
– Sicherheit der Banken
– Cybersicherheit
– Datenschutz
– Schutz vor Betrug und Wirtschaftskriminalität
-> Gerade Cyberangriffe auf sensible Register können deshalb erhebliche Aufmerksamkeit erzeugen. Aufgrund der nach zahlreichen übereinstimmenden Medienberichten nicht neutralen Justiz gibt es keine Sicherheit von Vermögenswerten. Dass Cybersicherheit und Datenschutz nicht bestehen, haben die erfolgreichen Datendiebstähle am 30. Juli 2026 gezeigt, in denen sämtliche wirtschaftlich Begünstigte sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten.
4. Reputation
Der Ruf eines Finanzplatzes ist häufig entscheidend. Fragen potenzieller Kunden sind:
– Wird dieser Standort international respektiert?
– Wird er mit Professionalität verbunden?
– Gibt es wiederkehrende Skandale?
– Wie berichten internationale Medien darüber?
-> Reputation kann über Jahrzehnte aufgebaut und in kurzer Zeit beschädigt werden. Nicht nur die Cyberattacke vom Juli 2026, in welcher sämtliche wirtschaftlich Berechtigten sämtlicher Stiftungen und Trusts erbeutet werden konnten, sondern auch die seit Jahren nicht abreissende Kette von Skandalen, mit welchen Begünstigte vermögender Stiftungen mithilfe der nicht neutralen Justiz um ihre Rechte gebracht wurden (Skandale wie z.B. Perry, Bacardi, Karajan, Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie) belegen, dass die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein mehr als zweifelhaft ist.
5. Kompetenz und Infrastruktur
Ein Finanzplatz braucht:
– gute Banken,
– Vermögensverwalter,
– Treuhänder,
– Anwälte,
– moderne IT-Systeme.
Die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen helfen wenig, wenn die Umsetzung schwach ist.
-> Die Zuverlässigkeit zahlreicher Treuhänder steht ebenso in Frage wie die angeblich modernen IT-Systeme, die eine Cyberattacke auf die vertraulichsten Daten, die der wirtschaftlich Berechtigten, nicht verhindern konnte.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Früher war dies oft der zentrale Wettbewerbsfaktor vieler Finanzplätze.
Heute sind aufgrund internationaler Transparenzstandards absolute Geheimhaltung und Bankgeheimnisse deutlich eingeschränkt. Dennoch erwarten Kunden weiterhin:
– Schutz sensibler Daten,
– Schutz vor Datenabfluss,
– professionelle Informationssicherheit.
-> Dass diese Kriterien in Liechtenstein nicht erfüllt werden, hat die Cyberattacke deutlich belegt.
8. Internationale Glaubwürdigkeit
Wichtig sind Bewertungen durch Organisationen wie:
– FATF
– MONEYVAL
– OECD
– EU
-> Der Expertenausschuss des Europarates MONEYVAL hat festgestellt: «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein».
Und der Expertenausschuss des Europarats GRECO hat Antikorruptionsmassnahmen für Richter, Regierungsmitglieder und selbst den Fürsten Liechtensteins angeordnet.
Die Financial Times berichtete am 28. August 2026 in ihrem Artikel «Liechtenstein prince tightens grip in succession shake-up».
Der Artikel der Financial Times beschreibt eine weitreichende Reform des Hausgesetzes der Fürstenfamilie Liechtenstein, die nach außen vor allem als Modernisierung verkauft wurde, tatsächlich aber nach Ansicht der FT zu einer weiteren Machtkonzentration bei Erbprinz Alois führt.
Offizielle Neuerung: Gleichberechtigte Thronfolge
Am Nationalfeiertag (15. August) kündigte Erbprinz Alois an, dass künftig auch Frauen das liechtensteinische Fürstenamt erben können. Damit wird eine rund 300 Jahre alte Tradition beendet. Die Reform wurde vielerorts als überfälliger Fortschritt gewertet.
Die eigentliche Veränderung: Mehr Macht für Alois
Laut internen Dokumenten, die der FT vorlagen, hatte die Fürstenfamilie bereits drei Tage zuvor eine umfassendere Reform beschlossen. Diese stärkt die Stellung des Erbprinzen innerhalb der Dynastie und schwächt gleichzeitig Kontrollrechte anderer Familienmitglieder.
Bereits zuvor verfügte Alois über außergewöhnlich starke politische Befugnisse:
– Vetorecht gegen Gesetze,
– Entlassung der Regierung,
– Auflösung des Parlaments,
– Ernennung von Richtern,
– Blockade von Volksentscheiden.
Ein Politikwissenschaftler der Universität Leiden bezeichnet ihn deshalb als den wohl mächtigsten Monarchen Europas.
Neue Kompetenzen des Fürsten
Die Reform erweitert die Befugnisse des Fürsten insbesondere innerhalb der Familie:
mehr Entscheidungsspielraum darüber, wer zur Dynastie gehört, ausdrückliche Kompetenz zur Regelung von Familiennamen, Titeln und Wappen, Schwächung des Familienrates (Family Council), der bisher eine gewisse Kontrollfunktion hatte.
Der Familienrat wird zwar von drei auf fünf Mitglieder erweitert, verliert aber Einfluss. Beispielsweise benötigt der Fürst für Begnadigungen künftig nicht mehr dessen Zustimmung, sondern muss ihn nur noch anhören.
Gegenargument der Fürstenfamilie
Die Fürstenfamilie weist den Vorwurf einer Machtkonzentration zurück. Eine Sprecherin erklärte, viele Änderungen seien lediglich technischer Natur oder hätten bereits bestehende Praxis kodifiziert. Das Verhältnis zwischen Fürst und Volk werde dadurch nicht verändert.
Auffälliges Abstimmungsverfahren
Die Reform wurde weder vom Parlament noch von der Bevölkerung beschlossen, sondern ausschließlich von den stimmberechtigten Mitgliedern der Fürstenfamilie. Die Abstimmung erfolgte per Briefwahl. Nach Angaben der FT erhielten die Abstimmungsberechtigten nicht den vollständigen Gesetzestext, sondern lediglich einen Reformvorschlag.
Am 12. August wurde das Ergebnis auf Schloss Vaduz ausgezählt. Die Reform erhielt rund 70 Prozent Zustimmung. Die Familienmitglieder wurden zunächst zur Vertraulichkeit verpflichtet, bis Alois die Änderungen öffentlich bekannt gab. Interne Schreiben deuten darauf hin, dass es innerhalb der Familie durchaus Widerstand und unterschiedliche Auffassungen gab.
Kernaussage des Artikels
Die FT vertritt die These, dass die Einführung der weiblichen Thronfolge zwar als liberaler Fortschritt erscheint, gleichzeitig aber eine weniger beachtete Reform beschlossen wurde, die die Stellung von Erbprinz Alois innerhalb der Fürstenfamilie weiter stärkt und bestehende interne Kontrollen schwächt. Die Modernisierung der Erbfolge diene damit teilweise als politisch attraktive Begleitmusik zu einer umfassenderen Machtkonsolidierung.
Der Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 5. August 2026 „Liechtenstein: Regierungschefin Brigitte Haas muss den Ruf ihres Landes retten» stellt den Cyberangriff nicht lediglich als IT-Sicherheitsproblem dar. Seine zentrale These ist deutlich weitergehend:
Der Vorfall berührt das Geschäftsmodell Liechtensteins als Finanzplatz.
Beim Hackerangriff wurden Daten aus dem VwbP gestohlen. Regierungschefin Brigitte Haas versuchte anschließend, den Schaden zu begrenzen. Sie betonte insbesondere, dass keine Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Finanzdaten wie Vermögenswerte, Umsätze und Bankdaten in den abgeflossenen Daten enthalten seien. Solche Finanzdaten würden im VwbP ohnehin nicht gespeichert.
Der Autor bewertet diese Argumentation allerdings kritisch: Er stellt sie als Versuch dar, das Ausmaß des Datenlecks zu relativieren.
Der entscheidende Punkt
Besonders reputationsrelevant ist bereits die Überschrift:
„Liechtensteins Regierungschefin versucht, den Ruf ihres Landes zu retten“
und noch stärker der Vorspann:
„Es geht um nichts weniger als das Geschäftsmodell des Fürstentums.“
Damit wird der Cyberangriff in einen wesentlich größeren Kontext gestellt:
Datenleck → Vertrauensproblem → Finanzplatz → Geschäftsmodell des Landes.
Das ist eine für Liechtenstein sehr ungünstige argumentative Kette.
Was der Artikel beim Leser vermittelt
Der Artikel transportiert im Wesentlichen vier Botschaften:
1. Liechtenstein befindet sich in einer Erklärungsnot.
Das wird bereits im Untertitel ausdrücklich so formuliert.
2. Die Regierung steht unter Rechtfertigungsdruck.
Haas wird nicht primär als souverän handelnde Regierungschefin dargestellt, sondern als Politikerin, die Schadensbegrenzung betreiben muss.
3. Der Datenverlust wird als Vertrauensproblem des Finanzplatzes interpretiert.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Daten gestohlen wurden, sondern was der Vorgang über die Sicherheit und Verlässlichkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes signalisiert.
4. Das Problem reicht über den konkreten Hackerangriff hinaus.
Durch die Formulierung vom „Geschäftsmodell des Fürstentums“ wird der Vorfall mit dem grundlegenden wirtschaftlichen Selbstverständnis Liechtensteins verbunden.
Besonders interessant
Für die Reputation des Finanzplatzes ist der Artikel deutlich schädlicher, als es die Kürze von nur zwei Minuten Lesezeit vermuten lässt.
Der Grund liegt weniger in neuen konkreten Vorwürfen als in der Rahmung. Ein Cyberangriff kann normalerweise als externes kriminelles Ereignis dargestellt werden:
„Hacker greifen Liechtenstein an.“
Die SZ macht daraus aber sinngemäß:
„Hackerangriff → Regierung in Erklärungsnot → Ruf Liechtensteins gefährdet → Geschäftsmodell des Landes betroffen.“
Damit wird ein einzelner Sicherheitsvorfall zu einem Symbol für die Vertrauenswürdigkeit des gesamten Finanzplatzes.
Gerade für einen Finanzplatz ist das eine besonders ungünstige Rahmung, weil dessen zentrale immaterielle Ressource Vertrauen ist.
Die Wirkung des Artikels ist subtil:
Er stellt die Vertrauenswürdigkeit und Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes infrage, ohne dafür eine lange Liste einzelner Vorwürfe zu benötigen.
Und gerade deshalb ist die Formulierung „Es geht um nichts weniger als das Geschäftsmodell des Fürstentums“ der ausdrucksstärkste Satz des gesamten Artikels.
https://www.sueddeutsche.de/meinung/liechtenstein-cyberangriff-regierungschefin-brigitte-haas-erklaerungsnot-li.3526550?reduced=true
Reuters press release August 31, 2026:
Switzerland said on Monday it will go ahead with plans to publish a corporate transparency registry in October, despite calls from an industry group to reconsider based on fears of a cyber attack like one in neighbouring Liechtenstein last month.
Hackers illegally accessed and copied data from Liechtenstein’s register of beneficial owners during the night of July 29-30, compromising information relating to about 31,000 companies, foundations and trusts, the principality’s government said earlier this month.https://www.reuters.com/legal/transactional/switzerland-presses-ahead-with-transparency-register-after-liechtenstein-hack-2026-08-31/
Da geht der Liechtenstein Hack noch einmal um die ganze Welt, dieses Mal wegen der Schweiz. Dumm gelaufen für Liechtenstein.
29. August 2026, Financial Times
Swiss wealth managers urge delay to ownership register after Liechtenstein hack
Bankers also raised cyber security concerns over list of ultimate owners of more than 500,000 companies and other entities.
Der oder die Hacker haben die Daten nicht zum Spass gehackt, die haben damit schon etwas vor. Und diese Unsicherheit und Hilflosigkeit ist für den Finanzplatz eine Katastrophe.
Die Zombie-Trust-Affäre und die 31’000 gestohlene Daten aus dem geheimen Register sind einfach zu viele Skandale für eine Finanzplatz. Das ist das Ende vom Finanzplatz Liechtenstein. Das Vertrauen ist kaputt und die Glaubwürdigkeit auch.
This could soon become a RICO-act issue.
Auch wenn in Liechtenstein Einiges zum Himmel stinkt, der Europarat der Justiz, den Regierungsmitgliedern und dem Fürsten höchstpersönlich Antikorruptionsmassnahmen verordnet, der Europarat Veruntreuung als häufige Form der Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein erkannt hat, und die Wirtschaftskriminalität blüht, so muss man dem Fürsten, der mindestens eine moralische Verantwortung hierfür trägt immerhin zugute halten, dass er bislang nicht in den Epstein-Akten aufgetaucht ist.
In dem Artikel in der Financial Times vom 28. August 2026 mit der Überschrift «Liechtenstein prince tightens grip in succession shake-up» wird berichtet, dass die LGT-Bank dem Fürstenhaus für das Jahr 2025 eine Dividende in Höhe von $ 878 Millionen bezahlt hat.
Damit könnte man es sich leisten, anständig und redlich zu sein.
«The Princely House of Liechtenstein owns LGT, the international private banking group overseen by Alois’s brother, Prince Max, which manages about $482bn in client assets — including the family fortune. For 2025, the bank paid the princely family a dividend of about $878mn.»