So muss man das Verhalten des Fürstentums beim Datenklau inzwischen nennen.
Peinlich war gestern, schamlos ist heute. Denn allen Beteiligten und Verantwortlichen muss jegliches Schamgefühl abgehen. Inzwischen ist knapp ein Monat seit dem grössten Datenraub in Liechtenstein vergangen.
Die Kronjuwelen, die 31’000 Adressen von wirtschaftlich Berechtigten an all den schönen Konstrukten wie Stiftung, Trust, Anstalt & Co. wurden abgesaugt. Das ist peinlich.
Der Einbruch in den angeblich hochgesicherten Datentresor war kinderleicht. Ein Spaziergang. Mit gefälschten Account rein, dann stundenlang ungestört stöbern und kopieren. Nix
«gezielter Angriff auf hohem technischen Niveau auf eine komplexe Sicherheitsstruktur».
Die Datendiebe brauchten nicht mal einen Dietrich. Ein paar Tastenklicks genügten. Das ist peinlich.
Diskretion, Vertrauen, Verlässlichkeit, moderne Sicherheitssysteme? Alles futsch, der Super-GAU fürs Ländle. Das ist mehr als peinlich.
Seit dem Datenraub soll ein Krisenstab angeblich Tag und Nacht an der Arbeit sein. Ab hier wird’s schamlos. Denn offensichtlich ist er ungefähr so wirkungsvoll wie der Krisenstab, der sich seit inzwischen fast zwei Jahren um Lösungen für die 800 Zombie-Trusts bemühen soll. Bislang vergeblich, denn kein Liechtensteiner Treuhänder will sich auch nur als Liquidator daran die Finger verbrennen.
Der neue Krisenstab sieht inzwischen auch ziemlich alt aus. Denn auf der extra aufgeschalteten Seite der Regierung über den Daten-GAU stammt die letzte Mitteilung vom 19. August. Seither ist peinliches und schamloses Schweigen.
Vermutungen über die Täter, über deren Absichten, über den Verbleib der raubkopierten Daten? Nichts.
Dafür hat es die letzte Meldung in sich. Denn sie behauptet, die Sicherheitsanalyse sei inzwischen abgeschlossen. Wunderbar. Aber dann kann das ja wohl kein Argument mehr sein, um Auskünfte über die Verantwortlichen für dieses Desaster mit Hinweis auf die anhaltenden Untersuchungen zu verweigern. Oder nicht?
Denn mangels neuen Erkenntnissen kann über die Täterschaft nur spekuliert werden. Allerdings kann dabei Logik nützlich sein. Wären es Kriminelle mit finanziellen Absichten, dann wäre schon längst ein Angebot im Darknet erschienen. Wäre es ein staatlicher Geheimdienst eines Konkurrenten von Liechtenstein, würde schon längst irgend ein Hehlerkollektiv von Journalisten die Liechtenstein Leaks heraustrompeten.
Also bleiben ja wohl nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist es ein Insider. Also ein saurer fürstlicher Treuhänder, dem sein Platz an den Futtertrögen abspenstig gemacht wurde. Und der sich sagte: also gut, wenn ich mich nicht mehr dumm und krumm verdienen darf, dann ihr auch nicht.
Oder aber, es sind grantige Besitzer der Zombie-Trusts, die aufgegeben haben, im Unrechtsstaat Liechtenstein über legale Wege endlich wieder an ihre Besitztümer zu kommen. Denn nicht nur das Fürstentum ist schamlos, einige seiner Kunden sind es auch.
Aber richtig schamfrei wird es, wenn es um die offizielle Weigerung geht, zuzugeben, was inzwischen selbst das fürstliche Vaterland öffentlich vermutet: dass die liechtensteinische Bude Aviita dafür verantwortlich ist, die dank bester Beziehungen via First Advisory an diese lukrativen Aufträge herankam.
In einem Rechtsstaat gäbe es keinen Grund mehr, der Öffentlichkeit gegenüber jegliche Auskünfte zu verweigern, wer diese Plattform, diese Plattformen entwickelt hat, wer für die Sicherheit verantwortlich ist und wer die üblichen Prüfungen vor Inbetriebnahme durchgeführt hat.
Denn natürlich kann das teuer werden. Schadenersatz, Haftung, Genugtuung, da gibt es genügend Opfer, die aus ehrenhaften oder weniger ehrenhaften Gründen stocksauer sind, dass sich ihre Namen und Adressen in unbefugten Händen befinden.
Unglaublich, aber wahr: statt hier die Öffentlichkeit zu informieren, wie es geboten wäre, schweigt die fürstliche Regierung. Schweigt der Fürst. Schweigt der herrschende Erbprinz Alois.
Schamlos.
Wobei die Frage ist, ob Blaublüter auch rot werden können.




Vertrauen weg, Finanzplatz kaputt.
Das Hacken des vertraulichsten Verzeichnisses des Landes ist eine Katastrophe für Liechtenstein, die vermeidbar gewesen wäre. Das Verhalten der Regierung nach dem Hacken, nämlich das Verschweigen und Vertuschen, ist eine Katastrophe, die mit Absicht erfolgte.
Das Problem in Liechtenstein sind nicht einzelne schwarze Schafe. Das Problem ist ein System, in dem Treuhänder, Anwälte, Banken, Richter und Institutionen vom Fortbestand derselben Strukturen profitieren.
Wer an Missständen verdient, hat wenig Interesse an ihrer Aufklärung. Wer kontrollieren soll, wird Teil des Netzwerks. Wer geschützt werden sollte, bleibt außen vor.
Korruption beginnt nicht mit Bestechung. Korruption beginnt dort, wo Loyalität wichtiger wird als Recht und Aufklärung zum Risiko für die eigenen Interessen wird.
Ein System ist nicht deshalb rechtsstaatlich, weil es Gesetze hat. Es ist rechtsstaatlich, wenn die Gesetze auch gegen die eigenen Leute durchgesetzt werden.
Die Weigerung der Regierung, transparent aufzuklären und selbst den Namen der liechtensteinischen IT-Firma offenzulegen, ist politisch höchst bedenklich.
Wer Verantwortlichkeiten verschleiert, schafft den Verdacht, dass politische Netzwerke und Vetternwirtschaft in Liechtenstein über Transparenz, Recht und Gesetz gestellt werden.
Was gibt es zu verbergen – und wen versucht die Regierung zu schützen?
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, wird das Vertrauen in Liechtenstein als Rechtsstaat und verlässlicher Wirtschaftsstandort weiter beschädigt.
Als ob der unzureichende Schutz der geheimen Daten nicht schon katastrophal genug wäre, Ist das Verhalten Liechtensteins jetzt, nämlich transparente Aufklärung zu versprechen, aber genau das Gegenteil zu tun, ebenso katastrophal und zeigt einmal mehr, dass man Liechtenstein nicht vertrauen kann.
Das scheint in Liechtenstein immer so zu sein. Märchenhochzeiten werden groß in die Medien gebracht, hunderte verwaiste Zombie-Trusts und 31.000 gehackte Datensätze der Rechtsträger aller Stiftungen und Trusts werden totgeschwiegen. Und die Betroffenen werden entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht informiert. Das ist eine Räuberhöhle!
Der Hackerangriff hat das Vertrauen in die Sicherheit Liechtensteins erschüttert.
Das Verhalten des Landes nach dem Hackerangriff hat das Vertrauen in die Redlichkeit Liechtensteins zerstört.
Der Standard am 22. August 2026: „Datenklau in Liechtenstein: Welche Folgen könnte der Cyberangriff haben?“
Der Cyberangriff dürfte nun einen Rattenschwanz an rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Regierung in Vaduz musste die Betroffenen informieren, so wie das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen ist. Je nachdem, wie sich die Situation weiter entwickelt, könnten auch finanzielle Schäden entstehen, erklärt Andreas Grünbichler, Adjunct Professor an der Universität St. Gallen und ehemaliges Vorstandsmitglied der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA). «Das Register verrät, wer welches Vermögen kontrolliert. Das ist eine potenzielle Zielliste für Erpressungsversuche.»
Denkbar sind auch geschäftliche Folgen, erklärt Grünbichler: «Stiftungen dienen häufig der Unternehmensnachfolge. Wird sichtbar, wie ein Familienunternehmen tatsächlich funktioniert, verändert das Verhandlungspositionen gegenüber Banken, Mitgesellschaftern und Wettbewerbern.» Der Experte weist zudem auf einen Standortschaden hin. Am Finanzplatz Liechtenstein gibt es ein Ökosystem an Treuhändern, Stiftungen und Banken, die einen Schaden erleiden, selbst wenn ihre Klienten individuell nicht betroffen sind.
https://www.derstandard.at/story/3000000335930/datenklau-in-liechtenstein-welche-folgen-koennte-der-cyberangriff-haben
In Liechtenstein scheint es ein „Wir“ und ein „Ihr“ zu geben: Das „Wir“ – Fürst, Erbprinz und Regierung. Und das „Ihr“ – die Ausländer, deren Daten vom Hackerangriff betroffen sind.
Statt Transparenz gibt es Schweigen. Statt Verantwortung gibt es Vertuschung. Selbst die liechtensteinische IT-Firma, die für die Sicherheit verantwortlich war, wird nicht genannt.
Die Botschaft an die Betroffenen ist damit unmissverständlich: Ihr seid uns egal.
Fürst, Erbprinz und Regierung schweigen und zeigen damit dem Rest der Welt den Stinkefinger.
Mandanten unserer Kanzlei sind Begünstigte, also wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteiner Stiftungen. Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen in Liechtenstein wurde in der Nacht zum 30. Juli 2026 gehackt, sämtliche 31.000 Rechtsträger wurden heruntergeladen. Es handelt sich daher um einen sehr schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO müssen betroffene Personen einer schweren Datenschutzverletzung unverzüglich darüber informiert werden.
Heute ist der 28. August 2026. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften des Art. 34 DSGVO wurde keiner unserer Mandanten informiert.
Das stellt einen erneuten Verstoss gegen die DSGVO durch die Liechtensteinische Landesverwaltung dar.
Die Regierung müsste die wirtschaftlich betroffenen Personen unverzüglich informieren. Das kann sie aber nicht, da in dem Verzeichnis, der wirtschaftlich berechtigten Personen die Adressen dieser Personen nicht enthalten sind. Daher sind die Treuhänder, von denen die Stiftungen und Trusts verwaltet werden, gefragt. Die Regierung muss daher die Treuhänder bitten, sie bleibt nach der DSGVO Jedoch in der Verantwortung.
Wird ein Betroffene nicht unverzüglich informiert, Was bislang der Fall war, Kann man sich ja beschweren. Zuständig wäre, die Datenschutzstelle (DSS), Welche theoretisch, unabhängig von der Regierung wäre, aber de facto bei der Landesverwaltung angesiedelt ist. Man kann sich also bei der Landesverwaltung über die Regierung beschweren.
Der eigentliche Reputationsschaden für Liechtenstein entsteht nicht durch den Hackerangriff. Cyberangriffe können jeden treffen. Der wahre Schaden entsteht durch das Verhalten danach.
Wenn die Regierung weiß, welcher Dienstleister für die IT-Sicherheit verantwortlich war, diesen Namen aber bewusst verschweigt, geht es längst nicht mehr nur um einen technischen Fehler. Dann geht es um Transparenz, Verantwortung und die Frage, ob in Liechtenstein mit zweierlei Maß gemessen wird.
Für einen Finanzplatz, der von Vertrauen, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit lebt, ist das fatal. Kunden und Investoren fragen sich nicht mehr nur: „Wie konnte dieser Angriff passieren?“ Sondern vor allem: „Wer wird hier geschützt – und warum?“
Wer Verantwortung trägt, muss benannt werden. Wer Fehler macht, muss dafür einstehen. Und wer aufklären will, darf nichts zu verbergen haben.
Schweigen schafft kein Vertrauen. Es schafft Misstrauen. Und wenn eine Regierung Transparenz verweigert, entsteht zwangsläufig der Verdacht, dass politische Beziehungen und persönliche Interessen wichtiger sind als Aufklärung und Verantwortung.
Für einen Finanzplatz ist das brandgefährlich: Ein Hacker kann Daten stehlen. Eine Regierung kann Vertrauen verspielen.
Vertuschen, Verheimlichen, unter den Teppich kehren, die für den Datenskandal Zuständige IT-Firma protegieren, das ist Korruption in Höchstform.
Typisch Liechtenstein:
Erst wird der Auftrag an eine liechtensteinische IT Firma vergeben, die offensichtlich nicht in der Lage ist, den Datenschutz zu gewährleistet. Aber der Auftrag musste natürlich an eine einheimische Firma vergeben werden.
Nach dem Datendiebstahl schwurbelt die Regierung etwas von Transparenz, weigert sich aber, den Namen der einheimischen IT Firma zu nennen, damit die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Vetternwirtschaft pur.
Und die wirtschaftlich berechtigten Personen wurden entgegen der gesetzlichen Verpflichtung in der Datebschutzgrundverordnung (DSGVO) bis heute nicht informiert. Liechtenstein pfeift auf die gesetzliche Verpflichtung.
Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Datensicherheit und Vertraulichkeit werden suggeriert, bestehen aber faktisch nicht.
6. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit, noch einem Eigentumsschutz.
Das sind sensible Daten, weil sie Auskunft über Vermögensverhältnisse und Beteiligungen geben und Rückschlüsse auf die Vermögensverhältnisse von Personen geben können.
Schätzen Sie diesen Angriff als gravierend ein?
Ja, durchaus. Das Vertrauen in die Fähigkeit zur Digitalisierung in Liechtenstein ist natürlich erschüttert. Andererseits profitiert der Finanzmarktplatz Liechtenstein vom Vertrauen in die Vertraulichkeit von solchen Daten.
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
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3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
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3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
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3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Jeder Rechtsanwalt, jeder Vermögensberater, jede Bank muss ihren Kunden von Liechtenstein abraten, ansonsten sie dich doch haftbar machen können.
The end of Liechtenstein is a bitter one. But it’s hardly something to mourn.
Die Definition von Rechtsstaat ist, das sich der Staat an die Gesetzte hält, die er sich selbst gegeben hat, nicht das jemand gerecht behandelt wird, oder Gerechtigkeit erhält, sondern das Recht gesprochen wird. Und das wird es eben nicht. Nichtnur nicht in FL sondern in vielen westlichen Staaten die sich selbst als Rechtsstaat bezeichnen.
Eine „transparente Aufklärung“ des Hackerangriffs erfolgt von Liechtenstein nicht, wenn sogar die Softwarefirma, die die Software hergestellt hat, verheimlicht wird.
Die Kritik in dem Artikel der FAZ vom 11. August 2026 ist, dass Liechtenstein lange von einem Finanzmodell profitierte, das ausländisches Vermögen besonders diskret und steuerlich attraktiv verwaltete. Durch internationale Transparenz- und Steuerregeln funktioniert dieses Modell immer weniger.
Die zentrale These des Artikels: Liechtensteins traditionelles Geschäftsmodell ist deshalb fundamental unter Druck.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/das-geschaeftsmodell-von-liechtenstein-ist-fundamental-bedroht-accg-201114036.html
Liechtenstein hat sich jahrzehntelang als märchenhafte Idylle inszeniert: Fürstenschloss, katholische Tradition, konservative Werte und der Anschein makelloser Seriosität. Doch hinter der Fassade sieht die Realität weit weniger märchenhaft aus.
Das Frauenwahlrecht kam als letztes in Europa. Die gleichgeschlechtliche Ehe blieb bis vor Kurzem verboten, und beim Schwangerschaftsabbruch gelten weiterhin äußerst restriktive Regeln.
Auch der Finanzplatz bekommt Risse. Der Europarat mahnt zu Maßnahmen gegen Korruption – ausdrücklich mit Blick auf Richter, Regierungsmitglieder und das Staatsoberhaupt. Gleichzeitig wird Veruntreuung als häufige Form der Wirtschaftskriminalität genannt. Wirtschafts- und Finanzkriminalität sind längst kein Randthema mehr.
Und dann sind da die Zombie-Trusts und der Diebstahl hochsensibler Daten von rund 31.000 wirtschaftlich Berechtigten. Beides wirft eine unangenehme Frage auf: Wie belastbar ist ein Finanzplatz, der weder seine Altlasten in den Griff bekommt noch die Vertraulichkeit seiner Kunden ausreichend schützen kann?
Das Märchen vom sauberen, sicheren und diskreten Finanzstandort ist damit endgültig entzaubert. Hinter der Fassade stehen politische Versäumnisse, regulatorische Defizite und ein Finanzmodell, dessen Glanz zunehmend verblasst.
Die Seifenblase ist geplatzt. Was bleibt, ist die Realität.
Das vermeintliche Märchenland brauchte eine positive Schlagzeile, die von den katastrophalen Schlagzeilen über Finanzkriminalität, zombie trusts und gestohlenen Verzeichnissen ablenkt:
Wunderbare Nachrichten aus dem Fürstentum Liechtenstein: Prinz Georg, der jüngere Sohn von Erbprinz Alois und Erbprinzessin Sophie, hat sich mit Prinzessin Maria-Nives von der Leyen verlobt. Das hat das Fürstenhaus in einer Meldung bekannt gegeben. https://www.gala.de/royals/allgemein/erbprinz-alois–fuerstentum-liechtenstein-verkuendet-verlobung-24665930.html
Die Kernvertrauensfaktoren eines Finanzplatzes fehlen in Liechtenstein:
1. Rechtsstaatlichkeit
2. Unabhängigkeit der Justiz
3. Sicherheit von Vermögen
4. Integrität einiger Treuhänder
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
6. Institutionelle Glaubwürdigkeit
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit, noch Datensicherheit.
Das eigentliche Problem ist nicht die Veruntreuung allein. Das eigentliche Problem entsteht, wenn die Beute so verteilt wird, dass möglichst viele davon profitieren. Der Autohändler verkauft mehr Fahrzeuge, das Restaurant füllt seine Tische, der Handwerker erhält Aufträge und plötzlich wird aus einem Verbrechen ein lokales Konjunkturprogramm.
So entsteht eine Gemeinschaft der Mitprofiteure. Niemand will genau hinsehen, niemand will Fragen stellen, niemand will den Ast absägen, auf dem er selbst sitzt. Die moralische Hemmschwelle verschwindet hinter wirtschaftlichen Eigeninteressen.
Wenn der Wohlstand einer ganzen Umgebung teilweise auf unrechtmäßig erlangtem Geld beruht, wird Schweigen zur Währung und Wegsehen zur Bürgerpflicht. Aus einzelnen Tätern entsteht ein System. Und genau das macht solche Strukturen so gefährlich.
• Fehlende Rechtssicherheit
• Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz
• Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats
• Unzureichender Vermögensschutz
• Mangelnder Rechtsschutz für Begünstigte
• Vorwürfe struktureller Korruption
• Vorwürfe wirtschaftskrimineller Strukturen
• Institutionelles Wegsehen
• Mangelnde Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen
• Gefährdung des Eigentumsschutzes
• Versagen beim Datenschutz
• Versagen der IT-Sicherheit
• Mangelnde Vertraulichkeit
• Zweifel an der Wirksamkeit staatlicher Aufsicht
• Interessenkonflikte im Treuhandwesen
• Zweifel an der Integrität des Treuhandwesens
• Treuhänderwillkür
• Selbstbereicherung von Treuhändern
• Struktureller Machtmissbrauch
• Aushöhlung von Begünstigtenrechten
• Mangelnde Aufsicht und Kontrolle
• Vertrauensverlust in Stiftungen und Trusts
• Fundamentale Infragestellung der Zuverlässigkeit des Finanzplatzes
• Erosion der Kernversprechen des Finanzplatzes: Sicherheit, Vertraulichkeit, Rechtsschutz und Vertrauen
• Verlust von Vertrauen
• Gefahr einer nachhaltigen Glaubwürdigkeitskrise
• Vertrauensverlust bei internationalen Investoren
• Beschädigung der internationalen Reputation
• Reputationskrise
• Image eines unsicheren Finanzplatzes
• Gefährdung des Geschäftsmodells des Finanzplatzes
• Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit
• Standortrisiko für Investoren
• Schwäche des Stiftungsstandorts
• Zweifel an der Belastbarkeit des Finanzplatzes
• Intransparenz
Ein technischer Fehler kann passieren. Eine Regierung, die Transparenz verweigert, trifft eine bewusste Entscheidung. Wer den Namen der verantwortlichen Firma verschweigt, obwohl ein ganzer Finanzplatz um seine Glaubwürdigkeit kämpft, erzeugt genau das, was er angeblich verhindern will: Misstrauen. Vertrauen stirbt nicht durch Fehler. Vertrauen stirbt durch Geheimhaltung.
Reputational damage is not caused by a cyberattack alone. Cyber incidents can affect any government, financial center, or corporation. The critical factor is how the incident is managed once it has occurred.
If the government is aware of which service provider was responsible but chooses not to disclose that information, a second risk emerges: the perception of insufficient transparency. For a financial center whose value proposition depends on trust, legal certainty, and institutional reliability, that perception can be just as damaging as the underlying technical failure.
Investors and clients will no longer ask only, “How did this happen?” They will also ask, “Is the investigation being conducted transparently?” and “Are responsible parties being identified and held accountable?”
Trust is not restored by concealing mistakes. Trust is restored through a transparent investigation, clear accountability, and demonstrable corrective action. Where transparency is lacking, speculation fills the gap. For a financial center, speculation is often more damaging than an uncomfortable truth.
From a risk management perspective, withholding information can quickly create a trust vacuum. In the absence of credible and timely disclosures, assumptions, rumors, and uncertainty inevitably take hold. Once confidence begins to erode, stakeholders often focus less on the cyber incident itself and more on the possibility that material information is being withheld.
This is why many institutions view transparency not merely as a communications issue, but as a core component of reputational risk management. A cyberattack may compromise data, but a perceived lack of transparency can undermine confidence in the institutions responsible for protecting it. For a financial center whose primary asset is trust, that distinction is critically important.
Verstecken, Verheimlichen, unter den Teppich kehren…
Haha, das Ländle ist an seiner Vetterliwirtschaft, an seinem Nepotismus zugrunde gegangen. Dass sämtliche wirtschaftlich Berechtigten gehackt wurden, weil die IT-Bude des Schwagers des Cousins vom Neffen den Auftrag erhalten sollte, überlebt kein Finanzplatz.
Als ob der Datendiebstahl sämtlicher wirtschaftlich Berechtigter nicht schlimm genug wäre. Der Umgang Liechtensteins mit diesem schweren Verstoss gegen den Datenschutz mach das noch viel schlimmer:
Die Weigerung, der Regierung, den Namen der EDV-Firma zu nennen, die für das Register verantwortlich ist, zeigt, dass die Protektion einer einheimischen Firma wichtiger ist, als transparente Aufklärung.
Die Nicht-Information der Betroffenen trotz der gesetzlichen Pflicht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigt, dass Liechtenstein Gesetze schlicht egal sind.
Wenn Informationen bewusst verschwiegen und nicht weitergegeben werden, wie die Identitäten der verantwortlich IT-Firma, weil diese aus Liechtenstein kommt und geschützt werden soll, dann ist das eine ausgeprägte Schweige- bzw. Loyalitätskultur, die Aufklärung absichtlich verhindern will.
Liechtenstein macht sich damit noch weniger vertrauenswürdig.
«Wie lässt sich eine deutsche Rückzahlungsanordnung in Liechtenstein durchsetzen? »
Artikel in Diebewertung.de
Anton Daniel Wyss und TGI AG vernetzt,heute ist er auf der US Sanktionsliste.
Die BaFin hat der in Vaduz ansässigen TGI AG untersagt, das Produkt „Sales Premium“ in Deutschland weiter anzubieten, und die unverzügliche Rückzahlung der eingesammelten Gelder angeordnet. Nach Auffassung der BaFin betrieb TGI ohne die erforderliche Erlaubnis ein Einlagengeschäft.
Der Artikel behandelt die zentrale Frage:
Wie kann eine deutsche Behörde ihre Rückzahlungsanordnung gegen eine Gesellschaft durchsetzen, die in Liechtenstein sitzt?
Kernaussagen
Die BaFin kann in Deutschland weitreichende Maßnahmen anordnen, ihre Hoheitsgewalt endet jedoch an der deutschen Grenze. Sie kann in Liechtenstein weder Konten sperren noch Vermögen pfänden.
Deshalb kommt der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eine Schlüsselrolle zu.
Auch die FMA ist bereits gegen TGI vorgegangen und kam offenbar zu einem ähnlichen Ergebnis wie die BaFin: Die angebotenen Produkte seien bewilligungspflichtige Einlagengeschäfte.
Die FMA ist jedoch nicht der „Vollstreckungsarm“ der BaFin, sondern handelt auf Grundlage des liechtensteinischen Rechts.
Entscheidend wird letztlich sein, wo sich die Kundengelder befinden und ob sie noch vorhanden sind. Eine Rückzahlungsanordnung schafft keinen neuen Vermögenswert, wenn das Geld bereits abgeflossen ist.
Nach Darstellung von TGI soll die Beschwerdekommission die sofortige Vollziehbarkeit einer FMA-Rückführungsanordnung vorläufig aufgehoben haben. Der Artikel weist jedoch darauf hin, dass diese Information von TGI selbst stammt und die Verfahren der BaFin und FMA getrennt zu betrachten sind.
Fazit des Artikels
Die BaFin kann TGI zur Rückzahlung verpflichten, die tatsächliche Durchsetzung hängt aber wesentlich von den liechtensteinischen Behörden, den dortigen Verfahren und vor allem davon ab, ob und wo die Kundengelder noch vorhanden sind. Der Fall zeigt die praktischen Grenzen nationaler Finanzaufsicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.https://www.diebewertung.de/bafin-gegen-tgi-ag-wie-laesst-sich-eine-deutsche-rueckzahlungsanordnung-in-liechtenstein-durchsetzen/
Mit dem US-amerikanischen RICO-Act und dem Global Magnitsky Act könnte gegen kriminelle Netzwerke vorgegangen werden. Sollte es beispielsweise ein kriminelles System in Liechtenstein geben, in welchem untreue Treuhänder mit Unterstützung von Richtern kollusiv zu Lasten von Stiftern und Begünstigten handeln, wie dies in den Medien häufiger berichtet wird.
Der RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) wurde geschaffen, um organisierte kriminelle Strukturen zu bekämpfen. Er erfasst nicht nur klassische Mafiaorganisationen, sondern auch Netzwerke aus Unternehmen, Beratern, Amtsträgern oder anderen Personen, die gemeinsam wiederholt bestimmte Straftaten begehen.
Der Global Magnitsky Act erlaubt den USA Sanktionen gegen ausländische Personen zu verhängen, die an erheblicher Korruption oder schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Dazu gehören unter anderem die Veruntreuung von Vermögen, Korruption staatlicher Funktionsträger, Bestechung oder die rechtswidrige Bereicherung durch Amtsträger.
In Liechtenstein werden wirtschaftliche Eigeninteressen von Treuhändern, Banken und Beratern teilweise stärker geschützt als die Rechte von Stiftern, Begünstigten und Erben. So sorgt eine korrupte Justiz dafür, dass Ansprüche gegen untreue Treuhänder nicht wirksam durchgesetzt werden können, schützen Fürst, Erbprinz und Regierung ein Unrechtssystem.
Internationale Schutzvorschriften wie aktuell die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ausländisches Recht werden zwar formell anerkannt, spielen in der Praxis aber häufig keine entscheidende Rolle oder werden, wie aktuell die Verpflichtung, die von der Cyberattacke betroffenen wirtschaftlich berechtigten Personen unverzüglich zu informieren, welche von der Liechtensteinischen Landesverwaltung einfach ignoriert wird. Man kann sich ja bei der Datenschutzstelle, die bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung angesiedelt ist, beschweren.
Recht und Gesetz spielen nur dann eine Rolle in Liechtenstein,. wenn sie zugunsten der Liechtensteiner herangezogen werden können.
Man kann daher vor Liechtenstein als Finanzstandort nur dringend warnen. Rechtsschutz, Eigentumsschutz und Datenschutz werden suggeriert, bestehen in Wahrheit aber nicht.
Bruno Capone in finews:» Liechtenstein unter der Lupe»
Auch in diesem Fachbeitrag kritisiert Bruno Capone ,dass fast systematisch Gesetze in Liechtenstein missachtet werden….
Das Bankgeheimnis ist Geschichte. Die Transparenz ist offiziell eingezogen. Doch hinter den Fassaden des modernen Finanzplatzes liegt nach den Vorwürfen des Artikels ein anderes System: Trusts und Stiftungen, die Vermögen über Grenzen hinweg abschirmen können – und möglicherweise ausgerechnet diejenigen schwächen, denen dieses Vermögen eigentlich zusteht. Die brisante Frage lautet: Hat Liechtenstein sein altes Geschäftsmodell wirklich aufgegeben – oder nur perfektioniert?
Die Fassade der Transparenz
Liechtenstein hat gelernt, die Sprache der internationalen Finanzwelt zu sprechen: Transparenz, Compliance, Informationsaustausch, internationale Standards.
Das Image des diskreten Finanzplatzes sollte der Vergangenheit angehören.
Doch der Artikel von Bruno Capone stellt genau dieses Selbstbild infrage.
Seine These ist unbequem: Das alte Geschäftsmodell sei nicht verschwunden. Es habe lediglich seine Verpackung gewechselt.
Nicht mehr das Bankkonto hinter verschlossenen Türen steht im Mittelpunkt. Heute sind es Trusts, Stiftungen und Treuhandkonstruktionen, die Vermögen über internationale Grenzen hinweg strukturieren.
Alles legal? Möglicherweise.
Alles transparent? Genau das stellt der Autor infrage.
Wer schützt eigentlich den Begünstigten?
Auf dem Papier gibt es Eigentümer, Stifter, Treuhänder und Begünstigte.
In der Realität kann zwischen diesen Personen ein gewaltiges Machtgefälle entstehen.
Der Treuhänder kennt die Verträge. Er kennt die Struktur. Er kennt die Rechtsberater. Er kennt die Mechanismen.
Der Begünstigte dagegen kann – so die Kritik des Artikels – vor verschlossenen Türen stehen.
Welche Informationen bekommt er? Welche Rechte besitzt er? Kann er die Verwaltung des Vermögens wirksam kontrollieren? Und was passiert, wenn er der Auffassung ist, dass das Vermögen überhaupt nicht auf diese Weise gehalten werden dürfte?
Wer das Geld kontrolliert, besitzt in einem solchen System möglicherweise auch die Macht über diejenigen, denen das Geld wirtschaftlich zugutekommen soll.
Genau hier setzt die schärfste Kritik an.
Ein System, an dem viele verdienen
Denn Komplexität ist nicht kostenlos.
Trusts müssen errichtet, verwaltet, überwacht und rechtlich begleitet werden. Dahinter stehen Treuhänder, Anwälte, Berater und Finanzinstitute.
Je komplizierter die Struktur, desto größer kann der Bedarf an diesen Dienstleistungen sein.
Und damit entsteht ein möglicher Interessenkonflikt:
Was für den Begünstigten ein undurchdringlicher Dschungel ist, kann für die Finanzindustrie ein lukratives Geschäftsmodell sein.
Der Vorwurf des Artikels lautet sinngemäß: Während Erben und Begünstigte um Transparenz und ihre Ansprüche kämpfen müssen, verdient ein ganzer Wirtschaftszweig daran, dass das Vermögen in komplexen Strukturen gehalten wird.
Die moderne Vermögensabschirmung funktioniert möglicherweise raffinierter.
Sie braucht kein einziges großes Geheimnis. Sie braucht Komplexität.
Eine Stiftung. Ein Trust. Ein Treuhänder. Mehrere Rechtsordnungen. Unterschiedliche Zuständigkeiten. Vertragswerke, die selbst Fachleute wochenlang analysieren müssen.
Das Ergebnis kann dasselbe sein: Der Außenstehende sieht das Vermögen, aber erreicht es nicht.
Wenn diese Kritik zutrifft, wäre das keine Abschaffung des alten Modells, sondern seine Modernisierung.
Das Bankgeheimnis hätte dann nicht verloren.
Es hätte sich weiterentwickelt.
Die unbequeme Frage an Liechtenstein
Liechtenstein präsentiert sich als moderner und international regulierter Finanzplatz.
Doch der Artikel stellt eine Frage, die sich nicht mit Broschüren über Compliance beantworten lässt:
Was nützt Transparenz, wenn die eigentliche Macht über das Vermögen in Strukturen verborgen bleibt, die für die Betroffenen kaum zu durchdringen sind?
Und noch grundsätzlicher:
Wer schützt in diesem System den Menschen, dem das Vermögen wirtschaftlich gehört – und wer schützt vor allem die Struktur, die daran verdient?
Das ist der Kern der Kritik.
Nicht jeder Trust ist problematisch. Nicht jede Stiftung dient der Verschleierung. Und der Artikel beweist nicht, dass Liechtenstein generell rechtswidrig handelt.
Aber die darin erhobenen Vorwürfe zeichnen ein beunruhigendes Bild:
Ein Finanzplatz, der sein altes Image offiziell abgelegt hat, könnte nach dieser Interpretation Strukturen bewahren, die einen Teil der alten Funktion weiterhin erfüllen – nur juristisch eleganter, internationaler und wesentlich schwerer zu durchschauen.
Wenn das zutrifft, wäre die Geschichte des Liechtensteiner Bankgeheimnisses noch lange nicht zu Ende.
Es hätte nur aufgehört, so genannt zu werden.
finews : Ilvo Elkuch als Geschäftsführer der LI Treuhandkammer versucht den Beitrag von Bruno Capone : Liechtenstein unter der Lupe zu rechtfertigen ..
Sorry ,aber nimmt man die Präsidententen der Treuhandkammer genau unter die Lupe …
https://www.finews.ch/news/finanzplatz/43030-finews-first-lextray-bruno-capone-fuerstentum-liechtenstein-luxemburg-trusts-stiftungen-gesetz
Liechtenstein bleibt sich treu, Skandale werden vertuscht und verheimlicht, Einheimische werden protegiert, Anleger werden entgegen der Pflicht im Datenschutzgesetz nicht einmal informiert. Und so etwas gibt es mitten in Europa, das ist eine Schande. Der Fürst und sein Erbprinz sowie die Regierung Luechtensteins sollten sich in Grund und Boden schämen.
Anstand? Recht und Gesetz? Alles Fehlanzeige. Was einzig und allein zählt in Liechtenstein ist Geld. Fremdes Geld welches man zu eigenem Geld machen kann.
Man hat weniger Reputationsschaden, wenn man die 31’000 Betroffenen nicht informiert, als wenn man die 31’000 Betroffenen informiert. Also wird Liechtenstein einen Teufel tun und alle Betroffenen informieren. Selbst wenn das Land damit gegen die Datenschutzgrundverordnung, der es sich aufgrund des EWR unterwerfen musste verstösst. Was interessiert Liechtenstein schon Gesetze?
Liechtenstein hat seinen Sicherheitsversprechen gebrochen. Die Cyberattacke war nicht unvermeidbar, sondern möglich aufgrund einer „fehlerhaften Logik“. Das ist unentschuldbar und für einen Finanzplatz das Ende.
Hacker haben das „Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen“ des Fürstentums geknackt. Die Regierung hat einen Krisenstab einberufen.
Der Hauptpunkt lautet, dass Liechtenstein einen der schwersten Datenschutz- und Vertrauensschäden seiner Geschichte erlitten hat, weil die Daten von 31.000 wirtschaftlich Berechtigten aus einem besonders sensiblen Register abgegriffen werden konnten.https://www.handelsblatt.com/politik/international/cybersecurity-cyberangriff-auf-liechtenstein-31.000-datensaetze-betroffen/100244612.html
Wenn Liechtenstein der Pflicht zur Information der von dem schweren Datenschutzverstoss Betroffenen nicht nachkommt, kann Beschwerde zur EFTA Surveillance Authority (ESA) eingelegt werden.
Liechtenstein ist Mitglied des EWR und an große Teile des europäischen Datenschutzrechts gebunden.
Die ESA überwacht, ob EWR-Staaten außerhalb der EU (Liechtenstein, Norwegen, Island) ihre Verpflichtungen aus dem EWR-Recht erfüllen.
Wenn der Vorwurf lautet:
Liechtenstein verletzt systematisch DSGVO-Pflichten, insbesondere die Informationspflichten nach Art. 34 DSGVO,
kann eine Eingabe an die ESA zumindest geprüft werden.
Nähere Infos: http://www.eftasurv.int
Der Vorfall des Datendiebstahls des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen bekräftigt leider die Vermutung, dass es Liechtenstein mit ehrlich Gemeinde Aufklärung nicht ernst gemeint hat. Dass die verantwortliche liechtensteinische Gesellschaft verheimlicht wird, spricht Bände. Ebenso, dass es Liechtenstein vorzieht, entgegen der gesetzlichen Vorschrift im Datenschutzrecht die Betroffenen nicht zu informieren.
Ein aufrichtiges Land hätte beides getan. Liechtenstein eben nicht.