Liechtenstein zwingt Frauen ins Ausland – und der Erbprinz entscheidet über ihren Körper.
Es gibt europäische Staaten, die über den Schutz ungeborenen Lebens streiten. Und es gibt Liechtenstein. Das Fürstentum hat es geschafft, im 21. Jahrhundert eine Rechtslage zu konservieren, die eher an eine moraltheologische Zuchtanstalt erinnert als an einen modernen Rechtsstaat.
Wer in Liechtenstein ungewollt schwanger wird und eine Schwangerschaft abbrechen will, hat im Grunde drei Möglichkeiten: gegen das Strafrecht verstossen, ins Ausland fahren oder das Kind austragen. Eine vierte Möglichkeit – eine legale medizinische Versorgung im eigenen Land – existiert nicht.
Damit nicht genug. Es geht längst nicht mehr nur um ein Abtreibungsverbot. Es herrscht eine Atmosphäre, in der selbst sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten sind. Wer Hilfe sucht, stösst auf Schweigen, Ausweichen oder den diskreten Hinweis, man möge sich bitte im Ausland erkundigen. Ein Staat, der Frauen nicht nur eine medizinische Leistung verweigert, sondern sie auch möglichst ohne Informationen auf den Weg schickt, macht sich zum moralischen Vormund seiner Bürgerinnen.
Besonders unerquicklich ist die finanzielle Seite. Wer den Eingriff im benachbarten Österreich oder in der Schweiz vornehmen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Reise, Unterkunft, medizinischer Eingriff – alles privat zu bezahlen. Das Signal ist eindeutig: Der Staat verbietet den Eingriff im Inland, hilft aber auch dann nicht, wenn Frauen gezwungen werden, ihn ausserhalb des Landes vornehmen zu lassen. Die moralische Verurteilung wird durch eine finanzielle Bestrafung ergänzt.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um Medizin. Es geht um Macht.
Immer wieder wurde versucht, die Gesetzgebung wenigstens vorsichtig zu modernisieren. Bürgerinitiativen wollten erreichen, dass Frauen innerhalb einer Fristenregelung selbst entscheiden können. Doch über jeder Debatte schwebt ein Mann, der überhaupt nicht gewählt ist: der Erbprinz.
Als Alois von und zu Liechtenstein erklärte, er werde ein entsprechendes Gesetz nötigenfalls mit seinem Veto blockieren, setzte er ein Signal, das weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet am Ende das Parlament oder das Volk. In Liechtenstein kann letztlich der Monarch den Daumen heben oder senken.
Damit wird jede Volksabstimmung zur Veranstaltung unter Vorbehalt. Wozu politische Diskussionen führen, wenn am Ende ein einzelner Mann erklärt, dass das Ergebnis seinen moralischen Vorstellungen widerspricht? Die Botschaft ist unmissverständlich: Über den Körper der Frauen entscheidet im Zweifel nicht die betroffene Frau, nicht das Parlament und nicht einmal zwingend das Volk – sondern der Fürst.
Inzwischen ist die nächste Volksinitiative für die Legalisierung der Abtreibung – die vorherige wurde knapp abgelehnt – auf der Zielgeraden. Es sollten genügend Unterschriften zusammenkommen, damit der Souverän abstimmen kann. Souverän? Ach was. Sollte es der Untertan wagen, dem katholischen Fundamentalismus des Fürstenhauses zu widersprechen, dann wird er in den Senkel gestellt.
Liechtenstein präsentiert sich gerne als moderner Finanzplatz, als innovativer Wirtschaftsstandort und als international vernetzter Kleinstaat. Doch beim Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirkt das Land wie ein politisches Freilichtmuseum. Während fast ganz Europa anerkennt, dass reproduktive Gesundheit Teil der persönlichen Freiheit ist, hält das Fürstentum an einem System fest, das Frauen bevormundet, ausgrenzt und ihnen signalisiert: Für eure Entscheidungen seid ihr nicht zuständig.
Ein Rechtsstaat misst sich nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sondern daran, ob er seinen Bürgerinnen zutraut, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Genau an diesem Massstab scheitert Liechtenstein, scheitern Fürstenhaus und Erbprinz bis heute.




Endlich spricht es einmal jemand aus. Dass Frauen für einen legalen medizinischen Eingriff ins Ausland geschickt werden, ist eines europäischen Staates unwürdig.
Wer diesen Blog aufmerksam liest, erkennt rasch: Was auf den ersten Blick wie eine Abfolge bedauerlicher Einzelfälle erscheint, fügt sich bei näherer Betrachtung zu einem beunruhigend klaren Gesamtbild. Die einzelnen Vorfälle sind keine isolierten Ereignisse, sondern Fragmente eines Systems, das nach festen Regeln funktioniert – wie Teile eines Puzzles, die sich unweigerlich zu einer dunklen Landschaft zusammensetzen.
Im Zentrum steht eine seit Jahren praktizierte Methode, mit der liechtensteinische Trusts und Stiftungen systematisch ausgehöhlt werden. Das Vorgehen folgt einem präzisen Drehbuch: kriminelle Treuhänder, die ihre Stellung missbrauchen, veranlassen mit Unterstützung willfähriger Richterinnen und Richter die Abberufung von Stiftern oder Begünstigten aus den zuständigen Gremien. Die Hürden für deren Entmachtung sind auffallend niedrig. Ist dieser Schritt vollzogen, haben die Treuhänder völlig ungehindert Kontrolle über das Trust- oder Stiftungsvermögen. Das gesetzliche Informationsrecht wird nicht gewährt und muss erst jahrelang eingeklagt werden. Regelmäßig wird sogar die Begünstigtenstellung bestritten, so dass auch diese erst jahrelang eingeklagt werden muss. Während dieser Zeit wird der Trust oder die Stiftung ungehindert geplündert.
Auffällig ist dabei die Asymmetrie der Maßstäbe: Während Begünstigte mit minimaler Begründung aus ihren Funktionen abberufen werden, sind die Anforderungen an die Abberufung liechtensteinischer Stiftungsräte nahezu unüberwindbar hoch. Selbst gravierende Pflichtverletzungen bleiben folgenlos, Verfahren gegen Begünstigte gehen sehr schnell über die Bühne, Verfahren gegen die liechtensteiner Treuhänder hingegen ziehen sich über Jahre hin – verschleppt, vertagt, im Sande verlaufend. Für die Betroffenen bedeutet das faktische Rechtlosigkeit.
Wer sich zur Wehr setzt, sieht sich nicht selten mit Gegenangriffen der liechtensteiner Treuhänder konfrontiert. Strafanzeigen gegen Begünstigte – sowohl in Liechtenstein als auch in deren Heimatländern – dienen als Druckmittel und Abschreckung.
Schlußendlich tragen die liechtensteinischen Rechtsanwälte ihren Teil dazu bei, das System nach außen hin als tragische Ausnahme erscheinen zu lassen. Man spricht vom „bedauerlichen Einzelfall“, während hinter den Kulissen ein klares Muster, ein System erkennbar ist, das sich seit Jahren regelmäßig wiederholt – strukturiert, kalkuliert, eingespielt, hoch profitabel.
Was bleibt, ist ein kriminelles System, das sich selbst schützt. Und eine Maschinerie, die nur funktioniert, weil viele Zahnräder ineinandergreifen – diskret, effizient und mit staatlicher Duldung.
Es ist bezeichnend: Wenn der Europarat
– Reformbedarf bei Korruptionsbekämpfung sieht,
-Veruntreuung als häufige Wirtschaftskriminalität gilt,
– Skandale Schlagzeilen machen,
– hunderte „Zombie-Trusts“ verwaist sind und
– die Justiz unter dem Verdacht mangelnder Neutralität steht –
bleibt der Erbprinz auffallend still.
Doch sobald es um vermeintlich katholische Werte wie die Fristenregelung geht, meldet er sich mit Nachdruck zu Wort.
Diese selektive Lautstärke wirkt nicht wie Prinzipientreue, sondern wie Kalkül.
Wer moralische Maßstäbe öffentlich einfordert, darf bei strukturellen Missständen im eigenen Land nicht schweigen. Sonst bleibt am Ende nur ein Eindruck: hochgradige Doppelmoral – und der bittere Beigeschmack von Heuchelei.
Ein geschickter Trick der PR Agentur des Fürstenhauses.
Jetzt, wo ans Tageslicht gekommen ist, dass in Liechtenstein ein kriminelles System schwerer und organisierter Kriminalität besteht, stellt sich der Erbprinz gegen eine Fristenregelung. Damit demonstriert er eine katholische, konservative Einstellung. Wer würde da noch jemandem mit so einer Einstellung zutrauen, die systematische Kriminalität in seinem Land zu dulden oder diese gar zu fördern?
Mich schockiert am meisten, dass die Betroffenen auch noch alles selbst bezahlen müssen. Verboten, aber gleichzeitig allein gelassen.
Der Artikel ist polemisch, aber in der Sache trifft er einen wunden Punkt. Das Vetorecht des Erbprinzen wirft tatsächlich grundsätzliche Fragen zur Demokratie auf.
Man kann gegen Abtreibung sein. Aber man sollte Frauen nicht kriminalisieren.
Liechtenstein lebt in manchen Bereichen noch immer im 20. Jahrhundert.
Sehr guter Beitrag. Wer immer von Eigenverantwortung spricht, sollte Frauen wenigstens zutrauen, selbst über ihr Leben zu entscheiden.
Interessant, dass ein einzelner Mann letztlich mehr Macht haben soll als Volk und Parlament zusammen.
Ich kenne Betroffene. Für sie war nicht nur der Eingriff belastend, sondern auch die Heimlichkeit und die Kosten. Das vergisst die Politik völlig.
Wer vom christlichen Menschenbild spricht, sollte auch Mitgefühl mit den Frauen haben.
Die Doppelmoral ist unerträglich. Reichere Frauen fahren einfach in die Schweiz oder nach Österreich. Ärmere haben ein Problem.
Nicht jede Polemik ist schlecht. Diese hier regt wenigstens zum Nachdenken an.
Ein Staat, der Informationen unterdrückt, hat Angst vor der Realität.
Das ist kein Kulturkampf, sondern eine Frage persönlicher Freiheit.
Ausgezeichneter Artikel. Besonders der Hinweis auf die finanzielle Belastung wird viel zu selten erwähnt.
Liechtenstein präsentiert sich international als modern und innovativ. Bei diesem Thema wirkt das Land wie ein Museum.
Ich bin eigentlich konservativ. Trotzdem finde ich, dass niemand den Frauen solche Entscheidungen abnehmen sollte.
Der Artikel mag zuspitzen, aber genau das ist Aufgabe eines Kommentars.
Mich würde interessieren, weshalb die Krankenkassen sich komplett aus der Verantwortung ziehen.
Ich bin gegen Abtreibung. Trotzdem überzeugt mich das Strafrecht nicht. Verbote lösen persönliche Tragödien nicht.
Die Kombination aus Verbot, Schweigen und Eigenfinanzierung ist besonders zynisch.
Der Artikel ist einseitig. Das ungeborene Kind kommt praktisch gar nicht vor. Gerade das müsste in einer fairen Diskussion ebenfalls berücksichtigt werden.
Ob man für oder gegen Abtreibung ist – das Vetorecht eines Monarchen über Gewissensfragen wirkt aus der Zeit gefallen.
Mir ist der Ton zu aggressiv. Inhaltlich werden zwar berechtigte Fragen gestellt, aber mit weniger Polemik hätte der Text vermutlich mehr Menschen überzeugt.
Die Politik sollte endlich aufhören, Frauen wie unmündige Kinder zu behandeln.
Wer Freiheit predigt, muss sie auch dann gelten lassen, wenn ihm persönliche Entscheidungen anderer nicht gefallen.
Sich auf der einen Seite streng katholisch darstellen, auf der anderen Seite jedoch eine erhebliche Finanzkriminalität zu dulden, ist eine schwer erträgliche Doppelmoral.
Ein männlicher Monarch, den niemand gewählt hat, entscheidet alleine über die Rechte der Frauen über ihren eigenen Körper. Im Jahr 2026 ist das inakzeptabel.
Fristenlösung? Nein, niemals!
Wirtschaftskriminalität? Ja gerne.
Die Glaubwürdigkeit Liechtensteins als Stiftungs‑ und Vermögensstandort leidet erheblich unter einer Reihe struktureller und systemischer Probleme, die in den vergangenen Jahren öffentlich geworden sind. Die Vielzahl der Skandale beschädigt die Glaubwürdigkeit Liechtensteins deshalb nachhaltig, weil sie keine Einzelfälle, sondern strukturelle Schwächen offenbaren, nämlich
– mangelhafte Aufsicht
– schwache Rechtsdurchsetzung
– Interessenkonflikte in Justiz und Treuhänderwesen
– internationale Sanktionen
– ein massiver Vertrauensverlust der Banken und Nutzer
Solange diese systemischen Probleme nicht wirksam adressiert werden, wird Liechtenstein international als Stiftungsstandort weiter an Reputation verlieren.
Die Einführung des Frauenwahlrechts als letztes Land in Europa 1984 war wohl auch ein Fehler, oder Herr Erbprinz?
Wenn der Erbprinz wenigstens gewählt wäre, könnte man das vielleicht gerade noch akzeptieren. Aber so will ein nicht gewählter Mann über das Selbstbestimmungsrecht von Frauen entscheiden. Lebt der noch im Mittelalter?
Will der Erbprinz vielleicht auch noch das Recht der ersten Nacht?
Der Erbprinz soll sich um die bekannte Korruption und Finanzkriminalität in Liechtenstein kümmern und nicht um die Körper fremder Frauen.
Erbprinz Alois sehe bei Abtreibungen das «zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes» nicht gewährleistet.
Aber bei 800 Zombie Trusts und den häufigen Veruntreuungen in Liechtenstein (so die Behörde MONEYVAL des Europarats) sieht er das «zentrale Rechtsgut des Vermögensschutzes» gewährleistet?
Das ist doch alles nur eine bewusst inszenierte Show: man gibt sich streng katholischen und erzkonservativ. Dies, um davon abzulenken, dass der Europarat / MONEYVAL festgestellt hat, dass in Liechtenstein Wirtschaftskriminalität häufig vorkommt, dass der Europarat / GRECO festgestellt hat, dass Massnahmen gegen die Korruption in der Justiz, bei Regierungsmitgliedern und selbst beim Fürsten erforderlich sind. Dies, um davon abzulenken, dass kein Land im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl so viele von der US Behörde OFAC sanktionierte Personen hat wie Liechtenstein.
Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.
So viel Scheinheiligkeit auf so wenig Platz:
Man gibt sich streng katholisch, der Schutz des ungeborenen Lebens ä, bla, bla, bla.
Gleichzeitig ist Liechtenstein eine Hochburg der Finanz- und Wirtschaftskriminalität und Fürst und Erbprinz schauen zu.
Das ist doch nur eine Masche, um der Welt vorzuspielen, man sei so gläubig, so katholisch, habe so katholische Werte.
Tatsächlich hat das Land Liechtenstein selbst nach den Feststellungen des Europarats dringend Maßnahmen gegen die Korruption nötig und ist in Liechtenstein nach Feststellungen des Europarats Wirtschaftskriminalität häufig. Um hiervon abzulenken, dass man mit der Korruption und der Wirtschaftskriminalität kein Problem hat, macht msn eben bewusst so sehr auf streng katholisch. Schlau gemacht, aber leicht durchschaubar.
Das glaube ich auch, dass die PR-Agentur, die das Fürstenhaus berät, vorgeschlagen hatte, dass der Erbprinz erklären solle, er würde ein Gesetz mit einer Fristenregelung nicht unterschreiben und damit verhindern. Denn das wirke so erzkonservativ, so katholisch und grundsolide, dass man dem Erbprinzen dann nicht zutrauen würde, dass er die seit Jahren bestehende schwere Wirtschaftskriminalität im Ländle dulden oder gar fördern würde.
Ein Land, das im Mittelalter lebt, kann kein moderner Finanzplatz sein.
Was für Drecksäcke.
Genau, Frauen sind zum Kinderkriegen da und gehören in die Küche.
Wenn das die Frau vom Erbprinz mitmacht, ist das ihre Sache. Aber über die anderen Frauen sollte der Erbprinz nicht glauben, bestimmen zu dürfen.
Im Hausgesetz des Hauses Liechtenstein haben Frauen kein Mitspracherecht. Dafür hat der Fürst Hans Adam gesorgt. Die Frauen werden im Fürstenhaushalt bestens versorgt, aber mehr steht Ihnen nicht zu.
Ablenkungsmanöver, um von der Korruption und dem kriminellen System in Liechtenstein abzulenken.
In Liechtenstein sind Vetternwirtschaft und Willkür höherrang als Recht und Gesetz. Das stellt die Rechtsstaatlichkeit selbst des Finanzplatzes und des Landes infrage. Interessenskonflikte sind offensichtlich systemisch, Justiz, Politik, Anwaltschaft und Treuhandwesen sind miteinander verbunden, so dass es keine Neutralität mehr gibt. Dies sind keine Einzelfälle, dies ist ein Problem des Standorts.
Das ist gravierend für einen Finanzplatz. Für Investoren heißt das: Rechte sind eventuell nicht verlässlich durchsetzbar.
Hallo Herr Erbprinz,
wer hat Sie eigentlich gewählt, dass Sie über Frauen entscheiden wollen? Und haben Sie schon mal an Folgendes gedacht:
* Selbstbestimmung
* Körperliche und psychische Gesundheit
* Schwierige Lebenssituationen
* Schutz nach sexueller Gewalt
* Medizinische Gründe
* Vermeidung unsicherer Abtreibungen
* Gleichberechtigung
Abtreibung ist Mord. Der Erbprinz hat recht.
Nach fünf Minuten auf dieser Webseite kriegt man schon mit, dass Liechtenstein ein Piratennest ist. Ein Piratennest mit einem Moralapostel.
Konservative gesellschaftspolitische Positionen werden genutzt, um von anderen politischen oder wirtschaftlichen Problemen abzulenken.
Der Erbprinz setzt sich stark für den Schutz ungeborenen Lebens ein, äussert sich aber nicht zu anderen Problemen des Landes, insbesondere zu Vorwürfen bezüglich Finanzkriminalität, Korruption und der Aufsicht über den Finanzplatz Liechtenstein, trotz der Bewertungen internationaler Gremien wie MONEYVAL und GRECO.
Das könnte als heuchlerisch empfunden werden.
So ein Getue, als sei man so hochgradig anständig. Und gleichzeitig ist Liechtenstein wohl das Land mit der meisten Finanzkriminalität in Europa.
Die Zahl der schwerwiegenden und detaillierten Vorwürfe gegen das liechtensteinische Justiz- und Finanzsystem steigt unübersehbar. Immer dringlicher stellt sich die Frage, ob Liechtenstein seinen Anspruch, ein glaubwürdiger und rechtsstaatlich verlässlicher Finanzplatz zu sein, überhaupt noch einlösen kann. Zahlreiche Betroffene treten erstmals an die Öffentlichkeit und berichten von Strukturen, die den Eindruck tiefgreifender systemischer Missstände und korruptionsähnlicher Praktiken erwecken.
Zugleich entsteht das Bild eingespielter Netzwerke aus Treuhändern, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die über Jahre hinweg ein hochgradig routiniertes Vorgehen etabliert haben. Während Geschädigten oft die vertraute Formel vom „bedauerlichen Einzelfall“ präsentiert wird, scheint ein kleiner Kreis von Akteuren weiterhin von einem System zu profitieren, das grundlegende rechtsstaatliche Standards aushebelt und demokratische Kontrolle unterläuft.
Der soll sich lieber mal um diese Zombie-Trusts kümmern als um die Körper fremder Frauen, die ihn nichts angehen.
Der Erbprinz zwingt jeden, der in einem Rechtsstaat leben möchte, das Land zu verlassen, da Liechtenstein kein Rechtsstaat ist. Für einen Rechtsstaat bräuchte es Gewaltenteilung, die es in Liechtenstein nicht wirklich gibt.