Der Anschein genügt – willkommen im Fürstentum der juristischen Fata Morgana

Die Rechtswissenschaft hat viele bemerkenswerte Konstruktionen hervorgebracht. Den Eventualvorsatz. Die culpa in contrahendo. Die Geschäftsführung ohne Auftrag. Alles kompliziert, aber immerhin nachvollziehbar. Doch Liechtenstein hat offenbar eine neue Disziplin erfunden: die Jurisprudenz des blossen Anscheins.

Dort genügt unter Umständen nicht einmal ein Interessenkonflikt. Nicht einmal eine mögliche Interessenkollision. Nein, es reicht bereits der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision. Man muss sich diese sprachliche Pyramide der Beliebigkeit langsam auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anschein. Von einer Möglichkeit. Einer Kollision. Vier Ebenen von Unsicherheit, Spekulation und Vermutung – und am Ende steht die Abberufung eines Stiftungsrats oder Begünstigten.

Jeder Strafrichter würde bei einer derartigen Konstruktion vermutlich den Sitzungssaal verlassen. Jeder Zivilrechtler würde fragen: Wo sind die Tatsachen? Welche konkreten Handlungen? Welcher nachweisbare Schaden? Welche Pflichtverletzung?

Die liechtensteinische Fürstenjustiz antwortet sinngemäss: Ach, Tatsachen sind doch etwas für Formalisten.

Der eigentliche Skandal liegt nicht einmal in der Formulierung selbst, sondern in ihrer praktischen Wirkung. Wer einen unliebsamen Begünstigten loswerden will, muss keinen Interessenkonflikt mehr beweisen. Er muss lediglich eine Atmosphäre schaffen. Ein Verdachtsklima. Einen Nebel. Irgendetwas, das den Eindruck entstehen lässt, es könnte vielleicht irgendwann unter Umständen möglicherweise eine Interessenkollision entstehen.

Juristisch ist das ungefähr so präzise wie die Aussage, morgen könne eventuell schlechtes Wetter herrschen.

Übertragen wir dieses Prinzip einmal auf den Alltag.

Ein Autofahrer verliert seinen Führerschein, weil der Anschein besteht, dass er möglicherweise irgendwann zu schnell fahren könnte.

Ein Chirurg wird aus dem Operationssaal entfernt, weil der Eindruck entstehen könnte, er könnte vielleicht eines Tages einen Kunstfehler begehen.

Ein Richter wird seines Amtes enthoben, weil jemand den Verdacht äussert, er könnte theoretisch befangen wirken.

Jeder würde eine solche Rechtsordnung als kafkaesk bezeichnen.

Nur im liechtensteinischen Stiftungsrecht scheint daraus eine ernsthafte Entscheidungsgrundlage zu werden. Und das ist kein blosser Anschein.

Dabei lebt jeder Rechtsstaat von einem simplen Grundsatz: Nicht Vermutungen entscheiden, sondern Tatsachen. Nicht Stimmungen, sondern Beweise. Nicht der Eindruck, sondern das nachweisbare Verhalten.

Wer bereits aufgrund eines blossen Anscheins einer bloss möglichen Interessenkollision seine Stellung verliert, befindet sich nicht mehr auf dem Boden klassischer Rechtsstaatlichkeit. Er bewegt sich in einer Welt, in der subjektive Einschätzungen objektive Tatsachen ersetzen. Also in einem Unrechtsstaat.

Gerade im Stiftungsrecht ist das besonders heikel. Dort verfügen Stiftungsräte oft über erhebliche Vermögenswerte und weitreichende Entscheidungskompetenzen. Wer mit einer derart elastischen Begründung Personen aus ihren Funktionen entfernen kann, erhält ein Instrument, das sich auch strategisch einsetzen lässt. Aus einem Schutzmechanismus wird plötzlich ein Machtinstrument.

Vielleicht ist genau das der eigentliche Charme dieser Formel. Sie ist nahezu unangreifbar. Denn wie widerlegt man einen blossen Anschein? Wie beweist man, dass etwas nicht den Eindruck erweckt, irgendwann möglicherweise geschehen zu können?

Man kann es nicht.

Genau darin liegt ihre Eleganz – und ihre Gefährlichkeit.

Rechtsstaaten versuchen normalerweise, richterliche Willkür möglichst eng einzuhegen. Das gelingt durch klare Tatbestände, überprüfbare Kriterien und hohe Anforderungen an den Sachverhalt.

Das Fürstentum hat einen anderen Weg gewählt: Je unbestimmter der Begriff, desto grösser der richterliche Spielraum.

Der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ist deshalb weniger ein juristischer Begriff als eine Einladung zur freien Interpretation. Er ersetzt Beweise durch Bauchgefühl, Tatsachen durch Vermutungen und Rechtssicherheit durch Unsicherheit.

Vielleicht sollte Liechtenstein diesen Gedanken konsequent weiterentwickeln. Künftig könnte bereits der blosse Anschein bestehen, dass ein Urteil möglicherweise rechtsstaatliche Defizite aufweist. Das wäre zwar noch kein Beweis.

Aber offenbar genügt dort manchmal schon der Anschein.

53 Kommentare
  1. Asymetrie der Rechtsprechung
    Asymetrie der Rechtsprechung sagte:

    In Liechtenstein genügt der „blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision“, um einen vom Stifter eingesetzten Stiftungsrat abzuberufen. So im Fall der Hartlaub Stiftung, entschieden von Richter Rosenberger.

    In der selben Stiftung gilt der Abberufungsmassstab „blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision“ jedoch nicht, wenn es um die Abberufung von zwei Liechtensteiner Treuhändern geht, entschied Richterin Diana Kind.

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    • Bedienungsanleitung für Treuhänder von Martin Batliner und Philipp Wanger
      Bedienungsanleitung für Treuhänder von Martin Batliner und Philipp Wanger sagte:

      Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht (Richterin Diana Kind) abberufen zu werden:

      1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.

      2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

      3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

      4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.

      Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

      Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.

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      • Strafverfahren gegen Martin Batliner und Philipp Wanger
        Strafverfahren gegen Martin Batliner und Philipp Wanger sagte:

        Gegen die beiden Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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      • Romina
        Romina sagte:

        Die Liechtensteiner Richterin am Fürstlichen Landgericht Diana Kind konnte bei den beiden Liechtensteiner Treuhändern Martin Batliner und Philipp Wanger weder eine Pflichtverletzung noch einen Interessenskonflikt erkennen.

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  2. Achtung: Willkürliche Justiz in Liechtenstein ⚠️
    Achtung: Willkürliche Justiz in Liechtenstein ⚠️ sagte:

    Wenn das selbe Gericht für eine Entscheidung über die Abberufung eines vom Stifter eingesetzten Ausländers nur sieben Wochen braucht, für die Entscheidung über die Absetzung von zwei Liechtensteiner Stiftungsräten hingehen drei Jahre und acht Monate, dann zeigt das in aller Deutlichkeit, dass es in Liechtenstein keine Gleichheit vor dem Gesetz gibt, dass Rechtsschutz In Liechtenstein nicht gesichert ist, dass Liechtenstein kein Rechtsstaat ist.

    Wenn zusätzlich auch unterschiedliches Recht gilt, je nachdem um es um die Abberufung eines lästigen vom Stifter eingesetzten Stiftungsrat oder um zwei Liechtensteiner Treuhänder geht, dann ist die Justiz restlos willkürlich.

    Für jeden Investor sollte dies eine dringende Warnung sein.

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    • Das Muster in Liechtensteins Justiz ist stets dasselbe
      Das Muster in Liechtensteins Justiz ist stets dasselbe sagte:

      • Treuhänder entrechten Begünstigte gezielt.
      • Richter wirken dabei aktiv mit.
      • Gerichte ermöglichen Verfahren zur Begünstigung von Treuhändern.
      • Vermögensverschiebungen und persönliche Bereicherung werden dadurch erleichtert.
      • Rechtsmittel dienen der Verzögerung.
      • Das Muster wird regelmäßig wiederholt.

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  3. In Liechtenstein können Treuhänder Vermögen kontrollieren, Begünstigte ausschalten – und die Justiz hält sie nicht auf.
    In Liechtenstein können Treuhänder Vermögen kontrollieren, Begünstigte ausschalten – und die Justiz hält sie nicht auf. sagte:

    Das zeigt, dass in Liechtenstein

    – die Justiz das System schützt. Das ist ein systemisches Problem. Selbst wenn etwas schiefläuft, funktioniert die Kontrolle nicht. Es fehlt an Durchsetzbarkeit von Rechten, einer unabhängigen Kontrolle und funktionierenden, neutralen Gerichten.

    – Missbrauch rational möglich ist. Treuhänder entnehmen Geld, schalten Begünstigte aus, entziehen den Begünstigen Rechte und setzen Begünstigte unter Druck. Das ist kein Zufall, sondern ein reproduzierbares Vorgehensmodell. Ein System mit Spielregeln.

    – Selbstbedienung auf Kosten der Begünstigung möglich ist.

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  4. Finanzplatz ohne Rechtsschutz
    Finanzplatz ohne Rechtsschutz sagte:

    Wenn für die Absetzung von vom Stifter eingesetzten ausländischen Verwaltern aus der Verwaltung von Trusts und Stiftungen anderes Recht gilt als für die Absetzung von Liechtensteiner Treuhändern, nämlich

    – unterschiedliche Verfahrensdauern von z.B. nur 7 Wochen, wenn es um den Ausländer geht bzw. 3 Jahre und 8 Monate, wenn es um die Liechtensteiner geht,

    – unterschiedliche Massstäbe, so gilt der absurde Massstab „blosser anscheinend einer möglichen Interessenkollision“ nur bei der Absetzung von Ausländern, jedoch nicht bei der Absetzung von Liechtensteinern,

    dann ist ersichtlich, dass es in Liechtenstein keine Gleichheit vor dem Gesetz gibt, dass es für Ausländer keinen Rechtsschutz und damit keinen Vermögensschutz gibt.

    Ein Finanzplatz benötigt Vertrauen in seine Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlichkeit ist in Liechtenstein jedoch nicht gegeben

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  5. WELT: „Liechtenstein: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“
    WELT: „Liechtenstein: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“ sagte:

    Der WELT‑Artikel „‚Kriminelles System‘? Die Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“ behandelt Liechtenstein sehr kritisch. Die Kernaussage ist, dass Liechtenstein offiziell als sicherer Hafen für große Vermögen gilt, doch konkrete Einzelfälle dieses Versprechen zunehmend infrage stellen. Der Beitrag stellt die Frage, ob hinter dem Image des sicheren Geldparadieses strukturelle Probleme stecken – und warnt, dass schon einzelne glaubwürdige Fälle ausreichen, um das Vertrauen massiv zu beschädigen.

    Zentrale Inhalte und Vorwürfe

    1. Zweifel am Kernversprechen des Finanzplatzes
    Liechtenstein wirbt damit, dass Vermögen in Stiftungen und Trusts sicher und geschützt sind. Genau dieses Versprechen wird im Artikel angegriffen:
    In einzelnen Fällen soll der Zugriff auf Vermögen plötzlich entzogen worden sein.
    Das ist besonders brisant, weil:
    – viele internationale Kunden genau deshalb nach Liechtenstein gehen
    – Vertrauen der entscheidende Faktor ist

    2. Konflikte zwischen Begünstigten und Treuhändern
    Der Artikel beschreibt Fälle, in denen Begünstigte oder wirtschaftlich Berechtigte nicht mehr an ihr eigenes Vermögen gelangen. Ursache sollen Strukturen der Treuhand- und Stiftungsverwaltung sein.
    Implizite Kritik: Wer die Kontrolle hat (Treuhänder), hat faktisch die Macht

    3. Reicht das Rechtssystem aus?
    Es wird die Frage aufgeworfen: Funktionieren Kontrollmechanismen und Gerichte ausreichend?
    Hintergrund:
    Wenn Betroffene keinen Zugriff bekommen oder Verfahren lange dauern, entsteht ein systemisches Misstrauen.

    4. Reputationsrisiko für das Land
    Der Artikel betont dass solche Vorwürfe gefährlich für den Finanzplatz insgesamt sind.
    Warum?
    Liechtenstein lebt davon, als:
    – stabil
    – rechtsstaatlich
    – verlässlich
    wahrgenommen zu werden.

    Der Artikel sagt im Kern: konkrete Streitfälle um Trusts und Stiftungen und eingeschränkter Zugriff auf Vermögen untergraben das zentrale Verkaufsversprechen des Landes. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.

    https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html

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    • Die Verantwortung des Fürsten und des Erbprinzen für die Wirtschaftskriminalität ist zu überprüfen
      Die Verantwortung des Fürsten und des Erbprinzen für die Wirtschaftskriminalität ist zu überprüfen sagte:

      Dass es sich in Liechtenstein nicht um vereinzelte Fälle von Wirtschaftskriminalität, sondern um ein immer wiederkehrendes Muster handelt, ist leicht zu durchschauen.

      Da der Fürst und der Erbprinz die Monarchen sind und überall das letzte Wort haben, sollte ein internationales Gericht oder eine internationale Behörde ihre Verantwortung hierfür überprüfen.

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      • Kristin
        Kristin sagte:

        Fürst und Regierung gehen nicht gegen das kriminelle System vor, als sei dies ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells Liechtensteins.

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  6. Warnung vor Liechtenstein!
    Warnung vor Liechtenstein! sagte:

    Man kann vor Liechtenstein nur warnen:

    1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
    2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
    3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
    4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
    5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.

    Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.

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  7. Moonraker
    Moonraker sagte:

    Liechtenstein lebt doch davon, dass zwar die deutschsprachigen Rechtsanwälte, Vermögensverwalter und Banker von der kriminellen Masche in Liechtenstein wissen, es aber noch Milliarden Menschen gibt, die (noch) nichts davon wissen. Und es finden sich immer wieder neue Dumme.

    Das ist wie bei den Hütchenspielern, da finden sich auch immer wieder Dumme, die auf die kriminelle Masche reinfallen.

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  8. Das Märchen vom sicheren Vermögen: Die strukturellen Risiken liechtensteinischer Stiftungen und Trusts
    Das Märchen vom sicheren Vermögen: Die strukturellen Risiken liechtensteinischer Stiftungen und Trusts sagte:

    Es ist längst kein Geheimnis mehr: Wer Vermögen in liechtensteinische Stiftungen oder Trusts einbringt, riskiert zunehmend, den Zugriff darauf zu verlieren.

    Die Ursachen sind weder neu noch überraschend – sie sind seit Jahren bekannt und strukturell angelegt:
    – fehlender effektiver Rechtsschutz,
    – ein massives Machtgefälle zugunsten der Treuhänder,
    – eine Justiz, die in entscheidenden Fällen zu oft wirkungslos bleibt,
    – sowie ein System, das genau diese Risiken begünstigt statt verhindert.

    Wer das noch als Einzelfall abtut, verkennt das eigentliche Problem: Es geht nicht um Ausreißer – es geht um ein Systemversagen.

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  9. SPIEGEL: „Die Affäre Perry"
    SPIEGEL: „Die Affäre Perry" sagte:

    Der SPIEGEL‑Artikel zur „Affäre Perry“ kritisiert Liechtenstein über die Darstellung eines konkreten Falls.

    1. Kern des Falls
    Im Mittelpunkt steht ein großer Erbschaftsfall:
    Ein wohlhabender Unternehmer (Israel Perry) hinterlässt ein großes Vermögen. Teile dieses Vermögens liegen in liechtensteinischen Strukturen (Stiftungen/Trusts). Nach seinem Tod kommt es zu einem massiven Streit zwischen Erben und Verwaltern. Liechtenstein ist dabei der zentrale juristische Ort des Systems.

    2. Kritikpunkt: Macht der Treuhänder
    Der Artikel zeigt ein strukturelles Problem:
    Die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen liegt bei den Treuhändern – nicht bei den wirtschaftlichen Eigentümern (Begünstigten). Treuhänder verwalten die Strukturen, Begünstigte haben oft keine direkte Zugriffsmacht. In Konfliktfällen können sie ihre Rechte nur schwer durchsetzen.
    In vergleichbaren Darstellungen wird betont, dass Begünstigte teils keine effektiven rechtlichen Ansprüche geltend machen können.

    3. Kritikpunkt: Intransparenz
    Ein zentraler Vorwurf: Strukturen in Liechtenstein (Stiftungen, Trusts) sind sehr intransparent, Außenstehende – auch Begünstigte – haben lediglich eingeschränkten Einblick und wenige Kontrollmöglichkeiten. Das erschwert Aufklärung, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

    4. Kritikpunkt: Begünstigung von Konflikten
    Ein wichtiger impliziter Vorwurf ist, dass die Struktur selbst Konflikte erzeugt oder verschärft. Dies wegen unklarer Machtverhältnisse, fehlender Transparenz und einer komplexen Rechtslage.
    Dies kann leicht zu Streit, Blockaden und gegenseitigen Vorwürfen kommen.

    5. Subtile, aber zentrale Botschaft
    Der Artikel zeigt durch den Fall:
    Das System kann dazu führen, dass Vermögen faktisch der Kontrolle der eigentlichen Eigentümer entzogen wird.

    Der SPIEGEL kritisiert an Liechtenstein vor allem die starke Stellung der Treuhänder, die geringe Transparenz von Stiftungen/Trusts sowie die erschwerte Rechtsdurchsetzung für Begünstigte. Dieses System kann Konflikte begünstigen und schwer lösbar machen kann. https://www.spiegel.de/wirtschaft/die-affaere-perry-ein-betrueger-und-sein-raetselhafter-nachlass-a-4cea039c-2de8-45c2-8964-c1834c4140bb

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    • "If people are thinking of placing their assets in a trust registered in Liechtenstein, then they should run away as fast as possible"
      "If people are thinking of placing their assets in a trust registered in Liechtenstein, then they should run away as fast as possible" sagte:

      Israel Perry’s daughter Tamara Perry in an interview about the court case decided by judge Stefan Rosenberger:

      Ms Perry said: “I just want to warn people that if they are thinking of placing their assets in a trust registered in Liechtenstein, then they should run away as fast as possible because they will find that the trustees will become the beneficiaries.”

      “Then the judge and Liechtenstein Trust committee will take the side of the trustees. I’m sure I’m not the only one who has been set up in this way but I intend to be the last one. The lesson here is that you cannot always trust the trustees,” she added.

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  10. Die Vorwürfe gegen Liechtenstein sind seit vielen Jahren dieselben
    Die Vorwürfe gegen Liechtenstein sind seit vielen Jahren dieselben sagte:

    Die Vorwürfe gegen den Finanzplatz Liechtenstein sind seit vielen Jahren stets und immer wieder dieselben, wenn sie auch in den unterschiedlichsten internationalen Medien veröffentlicht werden:

    – Liechtenstein sei kein funktionierender Rechtsstaat.
    – Die Justiz handle willkürlich.
    – Liechtensteiner Treuhänder würden gegenüber Ausländern bevorzugt.
    – Begünstigte hätten keinen wirksamen Rechtsschutz.
    – Treuhänder könnten Vermögen weitgehend unkontrolliert zu ihren Gunsten verwenden.
    – Gerichte würden Fehlverhalten von Treuhändern decken.
    – Die Probleme seien systemisch und keine Einzelfälle.
    – Investoren sollten Liechtenstein meiden.

    Allein die Tatsache, dass sich die stets selben Vorwürfe seit vielen Jahren immer wieder wiederholen, sollte zu größer Vorsicht vor Liechtenstein mahnen.

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  11. Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein
    Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein sagte:

    Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.

    1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
    Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.

    2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
    Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.

    Kontakt:
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
    Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.

    Fazit
    Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.

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  12. Economic Crime and Organized Crime in Liechtenstein
    Economic Crime and Organized Crime in Liechtenstein sagte:

    Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.

    1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
    If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.

    2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
    In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.

    Contact:
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    3. Independence of Legal Advice
    If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.

    Conclusion
    The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.

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  13. Delincuencia Económica y Delincuencia Organizada en Liechtenstein
    Delincuencia Económica y Delincuencia Organizada en Liechtenstein sagte:

    La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.

    1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
    Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.

    2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
    Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.

    Contacto:
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    3. Independencia del asesoramiento jurídico
    Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.

    Conclusión
    La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.

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  14. Criminalité Économique et Criminalité Organisée au Liechtenstein
    Criminalité Économique et Criminalité Organisée au Liechtenstein sagte:

    La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.

    1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
    Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.

    2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
    Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.

    Contact :
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    3. Indépendance du conseil juridique
    Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.

    Conclusion
    L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.

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  15. Captain Cool
    Captain Cool sagte:

    Einfach unglaublich, wie schamlos und offensichtlich hier Anleger über den Tisch gezogen werden. Im Namen von Fürst und Volk.

    Antworten
  16. Keine Rechtsstaatlichkeit, kein seriöser Finanzplatz
    Keine Rechtsstaatlichkeit, kein seriöser Finanzplatz sagte:

    Ein Finanzplatz lebt von Vertrauen. Vertrauen setzt voraus, dass Gerichte unabhängig entscheiden und Rechtsschutz für alle gleichermassen gilt. Entsteht hingegen der Eindruck, dass Einfluss wichtiger ist als Recht, verliert jeder Finanzplatz seine Glaubwürdigkeit – unabhängig davon, wie oft er das Gegenteil behauptet.

    Antworten
  17. Johannes Kramer
    Johannes Kramer sagte:

    Liechtenstein ist nicht zu dumm. Da werden Anleger mit einer offensichtlich staatlich geduldeten korrupten Justiz um ihre Vermögen gebracht – und Fürst und Regierung sehen zufrieden zu. Offensichtlich in der Annahme, ihnen könne ja niemand.

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  18. Valeria
    Valeria sagte:

    Es hat doch niemand in Liechtenstein ein wirkliches Interesse daran, das seit langen Jahren eingespielte und ausgeklügelte kriminelle System zu stoppen. Das Land lebt doch prächtig davon.

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  19. Stiftungs‑ und Trustverwaltung in Liechtenstein: Wenn Rechtsdurchsetzung systematisch ins Leere läuft
    Stiftungs‑ und Trustverwaltung in Liechtenstein: Wenn Rechtsdurchsetzung systematisch ins Leere läuft sagte:

    Der Fall der Asturion‑Stiftung der Witwe des verstorbenen König Fahd ist kein bedauerlicher Ausreißer und kein einmaliges Fehlverhalten einzelner Akteure. Er steht exemplarisch für ein seit Jahren beobachtbares, wiederkehrendes Muster in der liechtensteinischen Stiftungs‑ und Trustpraxis – ein Muster, das auf Verzögerung, Abschottung und faktischer Rechtsverweigerung beruht.

    Der Ablauf ist auffallend konstant:
    Begünstigten wird ihre Berechtigung zunächst pauschal abgesprochen. Ihre Stellung wird nicht geprüft, sondern bestritten. Für die Betroffenen bedeutet das faktisch: Kein Zugang, keine Informationen, keine Rechte. Wer sich wehrt, muss zunächst jahrelang durch sämtliche Instanzen ziehen, nur um überhaupt als begünstigt anerkannt zu werden. Sanktionen für die verantwortlichen Treuhänder bleiben iregelmäßig aus.

    Ist diese erste Hürde genommen, folgt die nächste Blockade. Gesetzlich vorgesehene Auskunfts‑ und Rechenschaftsansprüche werden verweigert oder ausgehöhlt. Erneut bleibt nur der Gang vor Gericht – erneut über Jahre hinweg, erneut ohne spürbare Konsequenzen für die handelnden Treuhänder.

    So vergehen oft lange Zeiträume, bevor Begünstigte überhaupt erfahren, was mit dem ihnen zugeordneten Vermögen geschehen ist. In dieser Phase agieren Stiftungsorgane faktisch unbeaufsichtigt. Vermögenswerte können verschoben, Strukturen verändert und eigene finanzielle Interessen verfolgt werden – getragen von der berechtigten Erwartung, dass gerichtliche Eingriffe ausbleiben oder sich endlos verzögern.

    Diese Dynamik ist kein Zufallsprodukt und kein juristisches Missverständnis. Sie wird ermöglicht durch eine Praxis, in der Pflichtverletzungen systematisch folgenlos bleiben und wirksame aufsichtsrechtliche Korrektive nicht greifen. Der Eindruck verfestigt sich, dass Verzögerung und Zermürbung nicht bloße Nebenwirkungen, sondern funktionale Bestandteile des Systems sind.

    Dass dieses System über Jahre Bestand haben konnte, wirft zwangsläufig Fragen nach der Verantwortung der staatlichen Institutionen auf. Wo strukturelle Missstände bekannt sind, aber nicht wirksam unterbunden werden, entsteht faktische Mitverantwortung durch Untätigkeit. Der Schaden trifft nicht nur einzelne Begünstigte – er trifft die Glaubwürdigkeit des gesamten Finanz‑ und Rechtsstandorts.

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    • Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein
      Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein sagte:

      Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein hat dem Antrag der Treuhänder stattgegeben und den Begünstigten, also der Witwe und dem Sohn des saudischen Königs Fahd deren gesetzliches Informationsrecht verweigert. Man muss ja zusammenhalten.

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  20. Europarat: «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
    Europarat: «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein» sagte:

    Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Unterschlagung ist nicht der Ausnahmefall, sondern an der Tagesordnung.

    MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:

    «Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»

    https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86

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  21. Klartexter
    Klartexter sagte:

    Dass das Plündern von Trusts und Stiftungen ein gängiges Geschäftsmodell in Liechtenstein zu sein scheint, ist leicht zu durchschauen. Anscheinend wird es von Fürst und der liechtensteinischen Regierung geduldet. Man kann nur warnen vor Liechtenstein.

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  22. Markus Schäfer
    Markus Schäfer sagte:

    Das liechtensteinische Trust- und Stiftungswesen steht seit Jahren unter dem massiven Verdacht, dass einzelne Treuhänder und Richter in einer Weise zusammenwirken, die weniger dem Rechtsschutz der Begünstigten als vielmehr der Machterlangung und der Bereicherung jener dient, die die Vermögensstrukturen kontrollieren. Wo Gerichte eigentlich Kontrolle ausüben sollten, entsteht der Eindruck eines Systems gegenseitiger Absicherung.

    Treuhänder erhalten dadurch faktisch eine nahezu unangreifbare Stellung: Sie kontrollieren Vermögen in Millionen- oder Milliardenhöhe, während Begünstigte und Familienmitglieder systematisch an den Rand gedrängt werden. Wer sich gegen diese Machtstrukturen wehrt, sieht sich nicht selten Entscheidungen gegenüber, die den Eindruck erwecken, als würden Interessenkonflikte und offensichtliche Widersprüche bewusst ignoriert.

    Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass dieses System seit Jahren von den politischen und institutionellen Spitzen des Landes geduldet wird. Solange Fürstenhaus, Regierung und Justiz keine wirksamen Konsequenzen ziehen, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass nicht Rechtsstaatlichkeit oberste Priorität hat, sondern der Schutz eines Netzwerks aus Einfluss, Vermögensverwaltung und gegenseitiger Loyalität.

    Der eigentliche Skandal ist daher nicht nur das Verhalten einzelner Akteure, sondern ein System, das nach außen Stabilität und Rechtssicherheit verkauft, intern jedoch den Eindruck vermittelt, dass Kontrolle dort endet, wo die Interessen mächtiger Treuhänder beginnen.

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  23. Robert
    Robert sagte:

    Liechtenstein urgently needs to take action to improve its reputation as a financial centre. The financial regulatory authority and the judiciary must become significantly more trustworthy.

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  24. Stefan Wagensonner
    Stefan Wagensonner sagte:

    Nachdem Liechtenstein das Problem mit den hunderten Zombie Trusts in eineinhalb Jahren nicht lösen konnte, zeigt der Finanzplatz Liechtenstein dich, dass er bei Druck von aussen handlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, das Problem in den Griff zu bekommen. Das ist kein vertrauenswürdiger Finanzplatz.

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  25. Hans-Peter
    Hans-Peter sagte:

    Bitte die Verantwortung des Fürsten für die kriminellen Machenschaften in seinem Land von unabhängigen internationalen Behörden oder Gerichten prüfen lassen. Immerhin ist er absolutistischer Monarch. Danke.

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  26. Nur was für Glücksspieler
    Nur was für Glücksspieler sagte:

    Ein Finanzplatz ohne Rechtssicherheit ist kein Finanzplatz, sondern ein Spielcasino. Nur etwas für Glücksspieler. Seriöse Anleger benötigen Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit, die Liechtenstein wohl nicht bietet.

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  27. Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein
    Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein sagte:

    Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein Hat, dem Antrag der Treuhänder stattgegeben und den Begünstigten, also der Witwe und dem Sohn des saudischen Königs Fahd deren gesetzliches Informationsrecht verweigert. Man muss ja zusammenhalten.

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  28. Don Quichote
    Don Quichote sagte:

    Die Finanzmarktaufsicht und die Justiz in Liechtenstein dienen doch mehr dazu, die einheimischen Treuhänder zu schützen als Recht und Gesetz zu wahren.

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  29. Warnung vor Liechtenstein! ⚠️
    Warnung vor Liechtenstein! ⚠️ sagte:

    Man kann vor Liechtenstein nur warnen:

    1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
    2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
    3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
    4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
    5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.

    Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.

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  30. Banker
    Banker sagte:

    Von den Betreuern der HNWI Kunden unserer Bank kenne ich keinen, der nicht von schlechten Erfahrungen seiner Kunden mit Liechtenstein berichten könnte.

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  31. Gerhard
    Gerhard sagte:

    Liechtensteins Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind fragwürdig. Es sind nicht nur die vielen Skandale, bei denen Anleger um ihre Vermögen gebracht worden sind, es stehen der Rechtsschutz und der Vermögensschutz insgesamt infrage.

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