Systemisch ist die Komplizenschaft zwischen skrupellosen Treuhändern und der fürstlichen Justiz geworden.
Der Raubzug am helllichten Tag ist so einfach zu bewerkstelligen, dass es sogar ein liechtensteinischer Treuhänder zu Wege bringt. Aber nicht nur einer. Diese legale Form des Diebstahls ist nicht nur systemisch, sondern endemisch geworden.
Denn Dass es sich nicht um Einzel- und Skandalfälle, sondern um ein System handelt, dürfte wohl kaum jemand bezweifeln. Ausser natürlich den Lautsprechern und Fürstenbütteln im Ländle.
Das System ist ausgeklügelt, jahrelang x-fach durchexerziert und ausgesprochen perfide. Es besteht aus vier ganz einfachen Bestandteilen.
1. Vom Stifter eingesetzte Verwalter einer Stiftung oder eines Trusts werden mithilfe bestimmter Richter aus der Stiftung oder dem Trust abberufen, wobei kurzer Prozess gemacht wird und dem Gericht keine Begründung zu absurd ist («blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision»).
2. Die Liechtensteiner Treuhänder bestreiten die Begünstigung der Begünstigten, so dass diese ihre Begünstigung erst gerichtlich feststellen lassen müssen. Die Begünstigten gewinnen die erste Instanz, die Liechtensteiner Treuhänder gehen in Berufung, die Begünstigten gewinnen die zweite Instanz. Dadurch haben die Treuhänder aber erst einmal zwei Jahre Zeit gewonnen, in der sie die Stiftung oder den Trust völlig unkontrolliert verwalten und sich bereichern können. Und die Begünstigen sehen die Taten der Treuhänder nicht, da sie ja als Nicht-Begünstigte behandelt werden und deshalb keinerlei Informationen erhalten. Ihnen wird der Zugang zu ihrem Recht verweigert.
Stellt das Gericht dann nach vielleicht zwei Jahren Verfahrensdauer fest, dass die Begünstigten Begünstigte sind, so hat das Bestreiten der Begünstigten durch die Treuhänder keinerlei Konsequenzen für diese, die Richter spielen mit und sehen dies nicht als Interessenkollision an.
Muss man mal hinkriegen. Der Begünstigte ist nicht mehr Begünstigter, laut den ungetreuen Treuhändern im Stiftungsrat. Die Position zurückzuerobern via Gerichte, das dauert Jahre. Ist sie wieder erlangt, foutieren sich die Stiftungsräte darum. Ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
3. Als nächstes bestreiten die Liechtensteiner Treuhänder das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht der Begünstigten. Dies mit der Begründung, dass die Begünstigten die Informationen missbräuchlich verwenden würden, was der Stiftung schaden würde. Die Begünstigten dürfen ihr gesetzliches Recht erst wieder durch zwei Instanzen einklagen, da die Liechtensteiner Treuhänder natürlich gegen ein für sie nachteilige Entscheidung in Berufung gehen.
Dadurch gewinnen die Treuhänder wieder etwa zwei Jahre Zeit, in der sie die Stiftung oder den Trust völlig unkontrolliert verwalten und sich bereichern können. Und die Begünstigten sehen die Taten der Treuhänder nicht, da ihnen ja das Informationsrecht entzogen worden ist.
4. Die Begünstigten sollen von den Liechtensteiner Treuhändern nicht nur durch langjährige und kostspielige Verfahren zermürbt werden, sondern auch noch durch Strafanzeigen, die manche Liechtensteiner Treuhänder gegen die Begünstigten in Liechtenstein und in deren Heimatland initiieren. Besonders beliebt ist dabei der Vorwurf der angeblichen Steuerhinterziehung. Zwar eine haltlose Denunziation, aber hält den Begünstigten auf Trab und sorgt für weitere Umtriebe und Unkosten. Auch hierin sehen die Richter keine Interessenskollision der Treuhänder.
Regierung und Fürst wissen davon, gehen aber nicht dagegen vor.
Nicht einmal der internationale Skandal um rund 800 Zombie-Trusts ändert etwas an diesen Zuständen in der fürstlichen Räuberhöhle.




Am 15. August ist Staatsfeiertag, da feiern die Untreuhänder zusammen mit den Richter*innen ihre Erfolge.
Ob die nicht-sanktionierten Russen, die wegen der verwaisten Zombie-Trusts seit eineinhalb Jahren nicht mehr an ihre Vermögen kommen, auch zu der Feier auf der Schlosswiese kommen? Und Vertreter der von Liechtensteiner Treuhändern und Richtern seit Jahren an der Nase herumgeführten Familie des saudischen Königshauses?
Im vergangenen Jahr war der Erbprinz von Leibwächtern umgeben und liess sich der Fürst wegen eines «Beinleidens» gar nicht erst sehen. Zum ersten Mal musste man Eintrittskarten haben, die es nur in den Gemeinden gab, um auf die Schlosswiese zu der Feier zu gelangen. Ob es dieses Jahr Sicherheitskontrollen gibt wie am Flughafen und Sprengstoffhunde?
Es mag sein, dass der Fürst der Monarch des Landes ist. Aber würde ihm wirklich etwas an Liechtenstein liegen, so würde er wegen des Skandals des kriminellen Systems, der jetzt hochgekommen ist, zurücktreten. Er trägt die moralische Verantwortlichkeit dafür, da er überall das letzte Wort hat.
Der Fürst wird nicht zurücktreten, da er sich wichtiger ist als ihm das Land Liechtenstein wichtig ist.
Genau dieses seit Jahren bekannte System haben die Treuhänder bei der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des verstorbenen Königs Fath von Saudi Arabien angewendet:
Erst deren Begünstigung bestritten, so dass die Witwe und der Sohn jahrelang prozessieren mussten.
Und anschließend deren gesetzliches Informationsrecht bestritten, weil die Begünstigten die Informationen „mißbräuchlich verwenden“ würden, so dass die Witwe und der Sohn dies wiederum jahrelang einklagen mussten.
So haben die Treuhänder die Begünstigten viele Jahre von der Stiftung fern gehalten, in denen sie die Stiftung völlig unkontrolliert verwalten und sich völlig unkontrolliert bereichern konnten.
Und die Gerichte lassen dieses Verhalten der Treuhänder ohne jede Konsequenz.
Die Treuhänder der Asturion Stiftung sind Markus Kalzoff und Robert Beck.
Landrichterin Martina Schöpf-Herberstein hat den Fall entschieden und hat sich auf die Seite der Treuhänder gestellt und den Begünstigten ihr gesetzliches Informationsrecht verweigert.
Die Treuhänder waren bestimmt sehr stolz auf sie.
Mit der Entziehung des gesetzlichen Auskunftsrechts wurde den Begünstigten sogar durch das Gericht, Richterin Schöpf-Herberstein, die Möglichkeit genommen, die Tätigkeit der Treuhänder wirksam zu kontrollieren und gegebenenfalls rechtlich überprüfen zu lassen. Das Auskunftsrecht, das dem Schutz der Begünstigten dienen soll, verlor damit seine praktische Wirksamkeit. Aus Sicht der Betroffenen wirkte die Entscheidung daher nicht zugunsten der Begünstigten, sondern zugunsten jener Personen, deren Handeln einer Kontrolle unterzogen werden sollte.
Das Muster ist leicht zu durchschauen.
Auch der Treuhänder Roland Wyss der Wyss & Partner AG in Mauren ist bekannt dafür, Strafanzeigen gegen für ihn lästige Begünstigte zu erstatten.
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht abberufen zu werden:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.
Die Liechtensteiner Richterin Diana Kind konnte bei dem Verhalten der Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger weder einen Interessenskonflikt noch Pflichtwidrigkeiten erkennen.
Gegen die beiden Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren.
DAS SYSTEM
1. Bestreiten der Begünstigung des Begünstigten, so dass er seine Begünstigung erst gerichtlich einklagen muss, natürlich durch zwei Instanzen, wodurch die Treuhänder ein bis zwei Jahre Zeit gewinnen, in denen sie die Stiftung völlig unkontrolliert verwalten und sich ihre Honorare selbst bestimmen können, hier etwa eine Million Franken im Jahr. Konsequenzen durch das Gericht? Keine.
2. Verweigerung des gesetzlichen Auskunftsrechts, so dass der Begünstigte dies erst gerichtlich einklagen muss, wodurch die Treuhänder wieder ein bis zwei Jahre Zeit gewinnen, in denen sie eine Stiftung ausnehmen können. Konsequenzen durch das Gericht? Keine.
3. Die üblichen Strafanzeigen gegen Begünstigte, um zu versuchen, diese zu zermürben, das ist Standard-Vorgehensweise bestimmter Liechtensteinischer Treuhänder. Konsequenzen durch das Gericht? Keine.
Eine korrupte Justiz zerstört jegliches Vertrauen in einen Finanzplatz. Wenn Rechtsschutz nicht gewährleistet ist, ist auch kein Eigentumsschutz gewährleistet.
Die Informations- und Kontrollrechte der Begünstigten sind im Liechtensteiner Stiftungsrecht gesetzlich verankert und wurden vom Obersten Gerichtshof Liechtensteins als „Kernelement des Stiftungsrechtes” bezeichnet..Sie dienen der Kontrolle der Rechtsmässigkeit der Verwendung und Verwaltung des Stiftungsvermögens.
Seit einiger Zeit ist leider zu beobachten, dass das Informations- und Auskunftsrecht regelmässig von Treuhändern den Begünstigten entzogen wird, dies mit fadenscheinigen und rechtlich unhaltbaren Argumenten. Auf diese Art und Weise erreichen die Treuhänder, dass sie während der Verfahrensdauern der entsprechenden Klagen dagegen unkontrolliert über das Stiftungsvermögen verfügen können. Dies kann problemlos über zwei Jahre oder länger dauern. Der Entzug des Informations- und Auskunftsrechts ist schon bald als Standardmassnahme untreuer Treuhänder zu bezeichnen.
Besonders frappierend ist, dass die Gerichte in Liechtenstein diese rechtswidrige und unredliche Massnahme der Treuhänder nicht sanktionieren. Die Gerichte leisten damit dem Entzug des Informations- und Kontrollrechts regelrecht Vorschub. Das Informations- und Kontrollrecht, welches das zentrale Element des Stiftungsrechts sein sollte, wird so faktisch mithilfe der Gerichte ausser Kraft gesetzt.
Von wem werden die Richterinnen und Richter in Liechtenstein eigentlich bezahlt? Vom Land oder von der Treuhänderkammer?
Der letzte Vizepräsident der Treuhandkammer Anton Wyss wurde von der US-Behörde OFAC wegen eines Verstosses gegen Sanktionen selbst sanktioniert.
Der aktuelle Präsident der Treuhandkammer Stefan Wenaweser hat bei einer Akteneinsicht Dokumente aus Gerichtsakten entwendet. Trotzdem (oder gerade deswegen?) wählten ihn die Treuhänder zu ihrem Präsidenten.
1. Nicht wenige Treuhänder handeln rein eigennützig
2. Begünstigte werden systematisch ausgeschaltet
3. Gerichte greifen in dieses Verhalten der untreuen Treuhänder nicht ein sondern protegieren dies
4. Endlose Gerichtsverfahren dienen nicht der Rechtsfindung, sondern sind nur Schaukämpfe, die der Zermürbung dienen sollen
Critics argue this has been the playbook in Liechtenstein for years. If rights cannot be enforced, they don’t really exist. Investors should proceed with extreme caution.
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können..Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter einfach und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht, 1. Senat unter Richter Ungerank bestätigt erwartungsgemäss die Entscheidung von Richter Rosenberger.
Witwe Bacardi erhält anders als in Liechtenstein in der Schweiz Recht und erwirkt in der Schweiz ein Gerichtsurteil, dass sie Zugriff auf ein Schweizer Konto des Trusts erhält. Was macht Treuhänder Bernhard Lorenz kurz vor Rechtskraft des Urteils? Er räumt das Konto ab und verfrachtet das Geld nach Liechtenstein.
Auch im Bacardi-Skandal wiederholt sich das System:
1. Die vom Stifter eingesetzte Witwe wird auf Antrag ihres Mit-Trustverwalters, dem Treuhänder Bernhard Lorenz vom Gericht, nämlich Richter Stefan Rosenberger abberufen, weil sie einen angeblichen Interessenskonflikt habe. Dies, weil sie gleichzeitig ihre eigenen Interessen als auch die Interessen ihrer minderjährigen Tochter vertreten würde. Dass dies normal ist und ihre gesetzliche Pflicht als Mutter juckt den Richter nicht, irgendeine Begründung muss ja her, und sei sie noch so abwegig.
2. Die Witwe und die inzwischen volljährige Tochter werden so gut es nur irgendwie geht, von dem Trust ferngehalten, ihnen werden ihre gesetzlichen Auskunftsrechte verweigert.
Die Masche ist stets die gleiche, Treuhänder und Gericht im Einklang.
Marktteilnehmer, Investoren sowie Begünstigte sollten bei der Errichtung oder Nutzung liechtensteinischer Stiftungen und Trusts erhöhte Vorsicht walten lassen.
Seit Jahren werden schwerwiegende und wiederkehrende Vorwürfe erhoben, die darauf hindeuten, dass es sich bei den beanstandeten Vorgängen möglicherweise nicht lediglich um vereinzelte Fehlentwicklungen handelt, sondern um strukturelle Defizite mit potenziell systemischen Auswirkungen.
Wesentliche Risikofaktoren
1. Strukturelle Anreize zur Selbstbegünstigung
Es bestehen wiederholt vorgebrachte Vorwürfe, wonach bestimmte Treuhand- und Stiftungsstrukturen in einer Weise genutzt werden können, die es Treuhändern, Stiftungsräten oder sonstigen Intermediären ermöglicht, eigene wirtschaftliche Interessen gegenüber den Interessen der Begünstigten zu priorisieren.
Kritiker sehen darin das Risiko eines strukturell angelegten Interessenkonflikts, der Missbrauchsmöglichkeiten begünstigen könnte.
2. Zweifel an der Wirksamkeit gerichtlicher Schutzmechanismen
Darüber hinaus werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit und Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrollmechanismen geäußert.
Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob Begünstigte und wirtschaftlich Berechtigte ihre Rechte in Auseinandersetzungen mit Treuhändern oder Stiftungsorganen effektiv, unparteiisch und innerhalb angemessener Fristen durchsetzen können.
3. Wahrnehmung institutioneller Duldung problematischer Praktiken
Kritiker vertreten die Auffassung, dass bestehende Missstände nicht mit der erforderlichen Konsequenz auf regulatorischer, gerichtlicher oder politischer Ebene adressiert würden.
Hieraus ergibt sich die Wahrnehmung, dass problematische Verhaltensweisen möglicherweise nicht konsequent unterbunden werden und strukturelle Schwächen fortbestehen.
4. Zweifel an der Verlässlichkeit der Rechtssicherheit
Obwohl Liechtenstein international als Standort für Vermögensschutz, Stabilität und Rechtssicherheit auftritt, werden Zweifel geäußert, ob diese Erwartungen im Konfliktfall stets in vollem Umfang erfüllt werden.
Insbesondere bei Streitigkeiten über Begünstigtenrechte, Vermögenszugriff oder Kontrollrechte wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein könne.
5. Hinweise auf strukturelle statt lediglich vereinzelte Probleme
Die genannten Kritikpunkte werden von ihren Vertretern nicht als isolierte Einzelfälle beschrieben, sondern als mögliche Indikatoren grundlegender Schwächen innerhalb des Treuhand-, Stiftungs- und Rechtsschutzsystems.
Gerade die wiederholte und inhaltlich ähnliche Natur der Vorwürfe führt dazu, dass vereinzelt von systemischen Risiken gesprochen wird.
Schlussfolgerung: Erhöhtes Risikoumfeld
Vor diesem Hintergrund sollte die Reputation Liechtensteins als sicherer und rechtlich besonders verlässlicher Finanz- und Vermögensverwaltungsstandort nicht ohne sorgfältige unabhängige Prüfung als gegeben vorausgesetzt werden.
Investoren und Begünstigte sollten insbesondere folgende Risikobereiche einer vertieften Analyse unterziehen:
– tatsächliche Kontrolle über Vermögenswerte nach deren Übertragung in Treuhand- oder Stiftungsstrukturen,
– praktische Durchsetzbarkeit von Begünstigten- und Informationsrechten,
– Effizienz, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit gerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen.
Eine Nutzung liechtensteinischer Trust- und Stiftungsstrukturen sollte daher nur auf Grundlage einer vertieften Due-Diligence-Prüfung, geeigneter Schutzmechanismen sowie eines realistischen Verständnisses der damit verbundenen rechtlichen und operativen Risiken erfolgen.
Die Anzahl der Stiftungen in Liechtenstein ist seit der Hochphase von etwa 60.000 auf heute nurmehr etwa 8.000 geschrumpft. Manche Treuhänder versuchen die Einkommensverringerung durch kriminelle Methoden auszugleichen.
Es ist längst kein Geheimnis mehr: Wer Vermögen in liechtensteinische Stiftungen oder Trusts einbringt, riskiert zunehmend, den Zugriff darauf zu verlieren.
Die Ursachen sind weder neu noch überraschend – sie sind seit Jahren bekannt und strukturell angelegt:
– fehlender effektiver Rechtsschutz,
– ein massives Machtgefälle zugunsten der Treuhänder,
– eine Justiz, die nicht neutral ist,
– sowie ein System, das genau diese Risiken begünstigt statt verhindert.
Wer das noch als Einzelfall abtut, verkennt das eigentliche Problem: Es geht nicht um Ausreisser – es geht um ein System.
Das es sich in Liechtenstein nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles System, sieht ein Blinder.
Das Land Liechtenstein, also Fürst und Regierung, sollten vor ein internationales Gericht gestellt werden und es sollte genau untersucht werden, ob hier nicht internationale Rechtsvorschriften verletzt werden.
Das eigentliche Problem sind nicht einzelne Fehlentwicklungen. Das eigentliche Problem ist die ausbleibende Reaktion darauf.
Wer wie das Staatsoberhaupt die Macht hat einzugreifen und nicht eingreift, muss sich fragen lassen, weshalb. Wer Missstände kennt und dennoch keine wirksamen Konsequenzen herbeiführt, trägt zumindest politische Verantwortung für deren Fortbestand.
Für einen Staat ist nicht entscheidend, was auf dem Papier steht. Entscheidend ist, ob Recht auch dann durchgesetzt wird, wenn einflussreiche Personen betroffen sind. Genau daran wird die Glaubwürdigkeit Liechtensteins gemessen.
Nicht die Kriminalität ist das Problem. Das Problem ist ein System, das den Eindruck erweckt, sie zu schützen statt zu bekämpfen.
Liechtenstein, das ist Wohlstand, aufgebaut mit fremden Geld.
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
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3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
Criminalité Économique et Criminalité Organisée au Liechtenstein
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
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3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Wenn Begünstigtenrechte in Liechtenstein praktisch nicht durchsetzbar sind, selbst untreue Treuhänder von Gerichten geschützt werden und wirtschaftliche Eliten faktisch über dem Recht stehen, wo bleiben dann die Kriterien, die ein Finanzplatz braucht wie Rechtssicherheit, Vermögensschutz, Stabilität und verlässliche Institutionen?
Schon der Erfinder der Familienstiftungen, Herbert Batliner soll nach Angabe seines früheren IT-Mitarbeiters Klaus Lins nach dem Tod der Stifter Stiftungen einfach umbenannt haben, so dass er den Erben des Stifters, den Begünstigten erklären konnte, dass er die von diesen genannte X-Stiftung leider nicht verwalte (da er die Stiftung nach dem Tod des Stifters in Y-Stiftung umbenannt hatte).
Bei Betrugsmaschinerien sollten diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die letztendlich ganz oben dieVerantwortung tragen.
Habe ich mir mein Vermögen hart erarbeitet um dann nicht zu wissen, ob es in Liechtenstein tatsächlich sicher ist. Was ist im Ernstfall, wenn zu zu einem Konflikt kommt? Bin ich dann einer Justiz ausgeliefert, die nicht neutral ist?
Wer nicht sieht, wie Liechtenstein durch und durch korrupt ist, ist wirklich blind.
Der WELT‑Artikel „‚Kriminelles System‘? Die Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“ behandelt Liechtenstein sehr kritisch. Die Kernaussage ist, dass Liechtenstein offiziell als sicherer Hafen für große Vermögen gilt, doch konkrete Einzelfälle dieses Versprechen zunehmend infrage stellen. Der Beitrag stellt die Frage, ob hinter dem Image des sicheren Geldparadieses strukturelle Probleme stecken – und warnt, dass schon einzelne glaubwürdige Fälle ausreichen, um das Vertrauen massiv zu beschädigen.
Zentrale Inhalte und Vorwürfe
1. Zweifel am Kernversprechen des Finanzplatzes
Liechtenstein wirbt damit, dass Vermögen in Stiftungen und Trusts sicher und geschützt sind. Genau dieses Versprechen wird im Artikel angegriffen:
In einzelnen Fällen soll der Zugriff auf Vermögen plötzlich entzogen worden sein.
Das ist besonders brisant, weil:
– viele internationale Kunden genau deshalb nach Liechtenstein gehen
– Vertrauen der entscheidende Faktor ist
2. Konflikte zwischen Begünstigten und Treuhändern
Der Artikel beschreibt Fälle, in denen Begünstigte oder wirtschaftlich Berechtigte nicht mehr an ihr eigenes Vermögen gelangen. Ursache sollen Strukturen der Treuhand- und Stiftungsverwaltung sein.
Implizite Kritik: Wer die Kontrolle hat (Treuhänder), hat faktisch die Macht
3. Reicht das Rechtssystem aus?
Es wird die Frage aufgeworfen: Funktionieren Kontrollmechanismen und Gerichte ausreichend?
Hintergrund:
Wenn Betroffene keinen Zugriff bekommen oder Verfahren lange dauern, entsteht ein systemisches Misstrauen.
4. Reputationsrisiko für das Land
Der Artikel betont dass solche Vorwürfe gefährlich für den Finanzplatz insgesamt sind.
Warum?
Liechtenstein lebt davon, als:
– stabil
– rechtsstaatlich
– verlässlich
wahrgenommen zu werden.
Der Artikel sagt im Kern: konkrete Streitfälle um Trusts und Stiftungen und eingeschränkter Zugriff auf Vermögen untergraben das zentrale Verkaufsversprechen des Landes. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html
So korrupt wie die FIFA ist, könnte sie eigentlich ihren Sitz in Vaduz haben.
Die Finanzelite hält sich an keine Regeln, weil sie wissen es passiert sowieso nichts.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.
Liechtenstein bietet keinen Rechtsschutz.
Liechtenstein bietet keinen Vermögensschutz.
Und Liechtenstein möchte ein vertrauenswürdiger Finanzplatz sein?
Eines muss man Liechtenstein lassen: durch eine perfekte Inszenierung ist es dem Land, der Regierung und dem Fürsten gelungen, Anleger aus der ganzen Welt an der Nase herum zu führen und ihnen die Kulisse eines sicheren Finanzstandorts vorzuspielen. Und diese sind reihenweise darauf reingefallen. Die Bacardis, Karajans und die saudische Königsfamilie und wie sie alle heissen.
Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Toll dieses Kasperlitheater „rechtsstaatlicher Finanzplatz“.
Wie lange das Ländle wohl noch so weiter geschäften kann, bevor die Amis mit ihren Anti-Mafia-Gesetzen kommen und den Laden ausräuchern?
Ein institutionalisiertes strukturelles System, das regelmässig praktiziert wird, in dem Treuhänder und Gerichte kollusiv zusammenwirken und staatliche Stellen zusehen und alles unter den Teppich kehren.
In Fachkreisen ist es doch schon längst bekannt, dass Liechtensteiner Strukturen Stiftungen und Trusts ganz erhebliche Risiken bergen. Das Risiko der Veruntreuung, das Risiko fehlenden effektiven Rechtschutzes, das Risiko fehlender Rechtsstaatlichkeit des Landes Liechtensteins insgesamt. Banken, Anlageberater und Rechtsanwälte müssen ihren Kunden von Liechtenstein abraten, wenn sie sich nicht haftbar machen wollen.
Current developments and recurring allegations in the Liechtenstein fiduciary and foundation sector raise material concerns from a risk, governance, and enforceability perspective.
There are increasing indications that existing structures may allow for a concentration of control in the hands of fiduciary actors, combined with limited transparency for beneficiaries and complex legal arrangements. In such settings, the effective enforcement of rights may be materially constrained in practice, particularly in contentious situations.
Of specific concern is the perceived reliability of judicial oversight and regulatory enforcement. Questions regarding the independence, effectiveness, and practical enforceability of legal remedies – even if not universally substantiated – are highly relevant from a risk management standpoint. For institutional investors and asset holders, even the perception of such deficiencies can materially impact the assessment of legal certainty.
This creates a potentially elevated risk profile with regard to:
* effective control over transferred assets
* enforceability of beneficiary rights
* predictability and impartiality of dispute resolution
From a prudential perspective, jurisdictions where structural imbalances, limited transparency, and perceived gaps in oversight intersect require enhanced scrutiny. In such environments, legal protections may not perform as expected under stress scenarios.
Conclusion:
Reliance on the assumption of robust legal certainty and institutional neutrality should be critically reassessed. Engagement with Liechtenstein fiduciary structures may require enhanced due diligence, independent verification, and additional safeguards to mitigate potential structural risks.
Nachdem die Zombie-Trust-Krise bis heute nicht gelöst ist, muss doch ein Anleger eines liechtensteiner Treuhänders oder einer liechtensteiner Bank befürchten, das bei dem Treuhänder oder der Bank ebenfalls funktionierte. Gelder verwahrt werden, so dass der Treuhänder oder die Bank als nächstes sanktioniert werden. Und dann kann er wohl sein Geld abschreiben.
Liest man die Kommentare, ist das Muster seit Jahren immer und immer wieder dasselbe:
1. Treuhänder bestreiten die Stellung von Begünstigten und bestreiten das gesetzliche Informationsrecht von Begünstigten.
2. Begünstigte müssen ihre Rechte über Jahre einklagen.
3. Währenddessen behalten Treuhänder die unkontrollierte Kontrolle über die Vermögenswerte.
4. Gerichte greifen nach Darstellung der Kommentatoren nicht korrigierend ein.
Die Justiz, also die Kontrollinstanz, die solche Fehlentwicklungen verhindern müsste, funktioniert nicht ausreichend.
The Reuters article is critical of Liechtenstein mainly in three ways:
1) It highlights Liechtenstein as a hub for Russian wealth
The article stresses that Liechtenstein hosts thousands of low‑tax trusts, many linked to Russians, putting it “in the crosshairs” of Western sanctions efforts.
This implicitly criticizes the country for having allowed large amounts of opaque foreign wealth (including oligarch money) to be parked there.
In short: Liechtenstein is portrayed as part of the problem in hiding or structuring Russian assets.
2) It exposes weaknesses in oversight and transparency
U.S. sanctions triggered mass resignations of trust managers, who feared penalties.
As a result, hundreds of trusts were left unmanaged and in limbo, revealing a “far wider problem” with Russian money.
The criticism here is that:
– The system depends heavily on private intermediaries
– When pressure comes, it breaks down and becomes unmanageable
3) It suggests Liechtenstein still struggles with its reputation as a “safe haven”
The situation is described as a setback for a country trying to shed its image as a safe haven for foreign wealth.
The article also emphasizes deep and opaque financial ties between Russia and Europe via places like Liechtenstein.
So the criticism is reputational:
Even after reforms, Liechtenstein is still seen as
– secretive
– attractive for questionable or politically sensitive wealth
https://www.reuters.com/business/finance/under-us-pressure-liechtenstein-seeks-fix-stranded-russian-wealth-2025-05-30/
Das eigentliche Problem für den Finanzplatz Liechtenstein ist nicht einmal die Frage, ob jeder einzelne Vorwurf zutrifft. Das eigentliche Problem ist, dass inzwischen nahezu sämtliche zentralen Vertrauensversprechen des Standorts massiv in Zweifel gezogen werden.
Ein erfolgreicher Finanzplatz lebt nicht von Hochglanzbroschüren, sondern von Vertrauen.
1. Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.
2. Vertrauen in den Schutz von Vermögen.
3. Vertrauen in unabhängige und verlässliche Gerichte.
4. Vertrauen in die Integrität von Treuhändern und Stiftungsräten.
5. Vertrauen in die tatsächliche Durchsetzbarkeit von Begünstigtenrechten. Und letztlich
6. Vertrauen in die politische und institutionelle Stabilität eines Staates.
Genau diese Grundlagen stehen jedoch zunehmend zur Diskussion.
Was nützt der gesetzliche Vermögensschutz, wenn Begünstigte jahrelang um ihre Informationsrechte kämpfen müssen? Was nützt ein Anspruch auf Rechtsschutz, wenn Verfahren so lange dauern, dass die Betroffenen währenddessen von ihren eigenen Vermögenswerten abgeschnitten bleiben? Was nützt die rechtliche Existenz von Begünstigtenrechten, wenn deren praktische Durchsetzung für viele Betroffene als kaum erreichbar erscheint?
Noch schwerer wiegt die Wahrnehmung, dass Konflikte zwischen Treuhändern und Begünstigten nicht immer zu einem erkennbaren Ausgleich der Interessen führen. Sobald der Eindruck entsteht, dass Kontrollmechanismen nicht ausreichend funktionieren, wird das Vertrauen in die Integrität des gesamten Systems erschüttert.
Für einen Finanzplatz sind nicht einzelne Gerichtsverfahren das größte Risiko. Das größte Risiko ist der Verlust von Glaubwürdigkeit. Wenn internationale Investoren, Stifter und Begünstigte beginnen zu fragen, ob ihre Rechte tatsächlich geschützt werden, ob Gerichte unabhängig entscheiden und ob ihr Vermögen im Konfliktfall sicher ist, dann gerät das Fundament des Standorts ins Wanken.
Der wahre Schaden entsteht deshalb nicht erst durch Missstände, sondern durch die wachsende Wahrnehmung, dass zentrale Vertrauensversprechen möglicherweise nicht mehr uneingeschränkt gelten. Ein Finanzplatz kann vieles verkraften – den Verlust von Vertrauen jedoch nur sehr schwer.
Wir können aus den Erfahrungen unserer Mandanten bestätigen, dass der Entzug des Auskunftsrechts durch Treuhänder in Liechtenstein leider nicht ungewöhnlich ist. Dadurch wird den Begünstigten verunmöglicht, überhaupt Kenntnis von den Handlungen der Treuhänder zu erhalten. Ihnen wird dadurch die Kontrolle und der Zugang zum Rechtsschutz verwehrt. Die Gerichte lassen dies unserer Erfahrung nach ohne jede Konsequenz.
Dadurch wird das wesentliche Kontrollmittel einer Stiftung durch Treuhänder und Gericht schlichtweg wertlos. Stifter sollten damit rechnen, dass das Kontrollrecht der Begünstigten in Liechtenstein als wichtiges Kontrollmittel angepriesen wird, jedoch letztlich nur auf dem Papier steht und in der Praxis häufig nicht existiert.
Die korrupte Justiz in Liechtenstein hat zwar einer Reihe von Liechtensteiner Treuhändern Millionen beschert, hat aber, nachdem dies in den letzten Monaten ans Tageslicht gekommen ist, dem Finanzstandort Liechtenstein insgesamt erheblichen Schaden zugefügt. Das Wissen, dass Rechtschutz und Vermögensschutz in Liechtenstein nur auf dem Papier stehen, schädigt die Glaubwürdigkeit des Finanzstandorts nachhaltig.