Der Fall Benko illustriert, wie unterschiedlich im Fürstentum und in europäischen Rechtsstaaten vorgegangen wird.
René Benko sitzt in Untersuchungshaft. Seine Signa-Gruppe ist kollabiert. Insolvenzverwalter, Staatsanwälte und Ermittler in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchforsten Aktenberge, rekonstruieren Geldflüsse und versuchen herauszufinden, wo Milliarden geblieben sind. Was dabei immer wieder auftaucht, sind Stiftungen, Trusts und andere Konstruktionen, die den Blick auf Vermögen erschweren.
Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anfang Juni 2026 eine weitere Betrugsanklage gegen Benko eingebracht.
Doch während die Behörden in Wien, München oder Zürich zunehmend den Verdacht äussern, dass solche Konstruktionen nicht nur der Nachfolgeplanung oder dem Vermögensschutz dienten, sondern auch der Abschirmung wirtschaftlicher Kontrolle, herrscht in Liechtenstein eine bemerkenswerte Gelassenheit.
Der Kontrast könnte kaum grösser sein.
In Österreich wird gegen Benko wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt. Deutsche Behörden beschäftigen sich mit mutmasslichen Vermögensverschiebungen und Fragen der tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügungsgewalt. Schweizer Gerichte und Behörden arbeiten mit internationalen Rechtshilfeersuchen zusammen und unterstützen die Aufarbeitung eines der grössten Wirtschaftsskandale im deutschsprachigen Raum.
Liechtenstein hingegen ist die Insel der Ruhe und der Rechtlosigkeit.
Dabei spielen gerade liechtensteinische Stiftungen seit Jahrzehnten eine zentrale Rolle in internationalen Vermögensstrukturen. Offiziell dienen sie legitimen Zwecken: Nachlassplanung, Vermögensschutz, philanthropischen Aktivitäten. In der Praxis haben sie jedoch noch einen weiteren Vorteil: Sie erschweren die Feststellung, wer tatsächlich über Vermögenswerte verfügt und wer wirtschaftlich davon profitiert.
Genau diese Funktion steht im Zentrum der Benko-Affäre.
Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht, wem Vermögen auf dem Papier gehört. Die entscheidende Frage lautet, wer darüber faktisch verfügen kann.
In Deutschland und Österreich wird diese Frage offensiv gestellt. Dort interessiert die Ermittler nicht nur die juristische Form, sondern die wirtschaftliche Realität. Wer gibt Anweisungen? Wer entscheidet über Ausschüttungen? Wer kontrolliert Stiftungsräte? Wer kann Vermögen verschieben?
In Liechtenstein dagegen dominiert traditionell ein formaler Ansatz. Solange die juristischen Dokumente stimmen, gilt die Konstruktion als unangreifbar. Die Stiftung erscheint als eigenständiges Rechtssubjekt. Der Stifter verschwindet hinter einer Wand aus Urkunden, Reglementen und Treuhändern. So wie bei der Ingbe- und der Arual-Stiftung.
Genau darin liegt das Problem. Typisch Fürstenjustiz: Das Oberlandesgericht in Liechtenstein hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der rund 50 Millionen Franken der Ingbe-Stiftung eingefroren waren. Besonders bitter für den Insolvenzverwalter: Gemäss dem Beschluss muss er Verfahrenskosten von insgesamt rund 317’000 Franken tragen.
Wenn eine Stiftung zwar formal unabhängig ist, tatsächlich aber weiterhin dem Willen ihres Gründers folgt, stellt sich die Frage, ob sie nicht eher Tarnkonstruktion als unabhängige Institution ist.
Bei gewöhnlichen Bürgern würden Behörden eine solche Diskrepanz zwischen Form und Realität kaum akzeptieren. Wer einem Gläubiger Vermögen entziehen will, kann sich schliesslich auch nicht einfach hinter einem Stück Papier verstecken. Bei milliardenschweren Stiftungskonstruktionen scheint jedoch häufig ein anderer Massstab zu gelten.
Das Benko-System legt diese Widersprüche schonungslos offen.
Während Insolvenzverwalter und Ermittler in mehreren Ländern versuchen, die tatsächlichen Machtverhältnisse hinter einem Geflecht von Gesellschaften und Stiftungen zu rekonstruieren, verteidigt Liechtenstein jenes System, das solche Verschleierungen überhaupt erst ermöglicht. Die Fürstentumsbehörden betonen regelmässig die Qualität ihres Rechtsstaats und die Professionalität ihres Finanzplatzes. Doch gerade der Fall Benko wirft die Frage auf, ob diese Professionalität nicht allzu oft mit institutioneller Blindheit verwechselt wird.
Die eigentliche Bewährungsprobe für Liechtenstein beginnt deshalb erst jetzt.
Nicht die Frage, ob die Stiftungen formal korrekt errichtet wurden, ist entscheidend. Sondern ob der politische Wille vorhanden ist, hinter die juristische Fassade zu blicken.
Österreich, Deutschland und die Schweiz scheinen dies zunehmend zu tun. Liechtenstein dagegen ist noch immer ein Ort, an dem die Hülle wichtiger ist als der Inhalt.
Und genau deshalb steht nicht nur Benko vor Gericht der öffentlichen Meinung, sondern auch ein Geschäftsmodell, das jahrzehntelang davon lebte, wirtschaftliche Macht hinter rechtlichen Konstruktionen zu verstecken.




Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Scheinbar dient die Justiz in Liechtenstein nicht der Kontrolle, sondern den Tätern.
Der Skandal der saudischen Königsfamilie ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Justiz in Liechtenstein systematisch die einheimischen Treuhänder schützt, selbst wenn dabei absichtlich die gesetzlich vorgesehenen Regelungen und Schutzmechanismen ausgehebelt werden.
Immer wieder erstaunlich, dass der Fürst das alles mitträgt.
Recht ist in Liechtenstein, was gut für Fürst und Volk ist. Das, was im Gesetzbuch steht, ist doch nur Makulatur. Die Gerichte entscheiden, wie es gut für die Liechtensteiner ist. Und wenn ein Liechtensteiner vor Gericht vorträgt, dass die Erde eine Scheibe ist, dann ist in dem Fall die Erde eine Scheibe. Durch alle Instanzen. Im Namen von Fürst und Volk.
Liechtenstein weist strukturelle Risiken für Vermögensschutz und Rechtsdurchsetzung auf. Kritiker verweisen insbesondere auf folgende Risiken:
1. Vermögen ist möglicherweise nicht sicher
2. Rechte sind nicht immer zuverlässig durchsetzbar
3. Bankgeheimnis und Datenschutz können versagen
4. Justiz und Aufsicht wirken nicht durchgehend unabhängig oder effektiv
So ist das eben in einer Vetternwirtschaft, wenn Regierung, Justiz und Aufsicht nur der Finanzelite dienen.
Die Entscheidung des Fürstlichen Obergerichts, die einstweilige Verfügung, mit welcher die Gelder eingefroren worden waren, aufzuheben, ist eine rein politische Entscheidung.
Vorteile für Liechtenstein:
– auf den ersten Blick die Rechtssicherheit bestehender Stiftungen.
* Bestätigt möglicherweise die Eigenständigkeit liechtensteinischer Stiftungen gegenüber Ansprüchen Dritter.
* Könnte von Teilen der Vermögensverwaltungsbranche als Schutz der Stiftungsautonomie begrüßt werden.
Nachteile für Liechtenstein:
* International entsteht der Eindruck, dass in Liechtenstein Vermögen dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden kann.
* Medien und politische Akteure in Österreich, Deutschland und anderen Ländern werden dies vermutlich kritisch kommentieren.
* Das Reputationsrisiko für den Finanzplatz ist deutlich größer.
Für Liechtenstein im Jahr 2026 ist wahrscheinlich nicht die maximale Abschirmung von Vermögen der wichtigste Wettbewerbsvorteil, sondern Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und internationale Akzeptanz. Diese sind durch die Entscheidung gefährdet.
Die Causa Benko ist ein Disaster für das Ländle. Denn Liechtenstein hat nun ein Dilemma:
– Entscheidet sich Liechtenstein dafür, dass Stiftungen Vermögen abschirmen, hilft Liechtenstein ggf. unterschlagene Gelder Krimineller abzuschirmen.
– Entscheidet sich Liechtenstein dafür, dass Gelder Krimineller nicht abgeschirmt werden, isr der Damm gebrochen und ist keine einzige Stiftung mehr sicher.
Und die Welt schaut jetzt auf Liechtenstein.
Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Veruntreuung ist nicht der Ausnahmefall, sondern häufig.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Veruntreuung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Mit einer willkürlichen Justiz, die nicht zuverlässig ist, sondern sich wie ein Fähnchen im Wind dreht, je nachdem ob Druck aus Österreich kommt (wie im Fall Benko in der ersten Instanz) oder aus den USA (wie bei den Zombie Trusts) oder von der einheimischen Finanzbranche (wie im Fall Benko in der zweiten Instanz) beschädigt Liechtenstein seine Reputation als seriöser, zuverlässiger und rechtsstaatlicher Finanzplatz nachhaltig. Damit verspielt Liechtenstein seine Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit.
Ein Hand wäscht die andere – so funktioniert das System Liechtenstein.
SZ‑Artikel mit dem zugespitzten Titel„Dreckig, unaufrichtig, vulgär“ vom 17. Mai 2010 richtet seine Kritik nicht nur gegen einzelne Fälle, sondern gegen das Geschäftsmodell und die politische‑wirtschaftliche Kultur des Finanzplatzes Liechtenstein insgesamt.
1. Nähe zu problematischen Geldern
Ein Kernvorwurf ist, dass Liechtenstein historisch Gelder zweifelhafter Herkunft angezogen und verwaltet hat.
2. Tradition der Intransparenz und Verschleierung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kritik an Geheimhaltung und Konstruktionen zur Verschleierung von Vermögen. Daher „unaufrichtig“ im Sinne von mangelnder Transparenz gegenüber anderen Staaten und der Öffentlichkeit.
3. Geschäftsmodell als Steueroase / Offshore-Zentrum
Andere Staaten verlieren Steuereinnahmen, das Modell basiert (zumindest früher) teilweise auf Regelunterschieden zwischen Ländern.
4. Moralische Kritik („vulgär“)
„Vulgär“ meint hier sinngemäß maßlose Bereicherung sowie fehlende Rücksicht auf gesellschaftliche Folgen.
5. Eliten‑ und Machtstrukturen
Implizit wird auch kritisiert die enge Verflechtung zwischen:
– Finanzplatz
– politischer Führung
– Fürstenhaus
Es besteht der Eindruck eines kleinen, abgeschotteten Systems, in dem wirtschaftliche Interessen stark gebündelt sind.
6. Reputationsproblem durch Vergangenheit
Auch wenn Reformen erfolgt sind, bleibt das Image geprägt durch frühere Skandale sowie internationale Kritik (z. B. Steuer- und Geldwäschedebatten).
Der Artikel spielt darauf an, dass der Ruf langsamer verschwindet als die Realität sich ändert.
Der SZ‑Artikel kritisiert Liechtenstein im Kern als kleinen, wohlhabenden Finanzplatz, dessen historisches Geschäftsmodell stark auf Diskretion, Steuervorteilen und der Verwaltung problematischer Vermögen beruhte – und der deshalb moralisch wie reputativ angreifbar bleibt.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/liechtenstein-dreckig-unaufrichtig-vulgaer-1.597433
Die Affäre Benko wird ein interessanter Test für den Stiftungsstandort Liechtenstein.
Entscheidet die fürstliche Justiz letztendlich, dass Stiftungen selbst ggf. kriminell erworbene Gelder abschirmen, hat Liechtenstein ein Problem, da es in dem Fall Kriminelle protegieren würde.
Entscheidet die Justiz, dass in gewissen Fällen Stiftungen nicht vor Zugriff schützen, hat Lieber ebenso ein Problem, da Stiftungen dann nicht mehr Vermögensschutz bieten würden.
So oder so hat Liechtenstein ein erhebliches Problem. Und dieses Problem lässt sich nicht unter den Teppich kehren.
Was für eine verkommene Gesellschaft…
In dem Spiegel-Artikel wird Liechtenstein als dicht vernetztes, intransparentes Finanzsystem dargestellt, in dem persönliche Beziehungen, Diskretion und schwache Kontrolle problematische Geldflüsse begünstigen.
1. „Spinnennetz“ = eng verflochtenes System
Die zentrale Metapher des Artikels ist: Liechtenstein als „Spinnennetz“ aus Beziehungen. Das bedeutet konkret, dass Banken, Treuhänder, Politiker und Anwälte eng miteinander vernetzt sind, „jeder kennt jeden“ in diesem kleinen System.
Es entsteht ein System gegenseitiger Abhängigkeiten, Kontrolle wird erschwert, weil potenzielle Kontrolleure selbst Teil des Systems sind.
2. Nähe von Politik, Finanz und Justiz
Der Artikel kritisiert, dass selbst Politiker und öffentliche Akteure in Fälle verwickelt sein können.
Es fehlt eine klare Trennung zwischen Staat und Finanzplatz. Es besteht die Gefahr von Interessenkonflikten und mangelnder Unabhängigkeit.
3. Liechtenstein als Plattform für dubiose Geldflüsse
Der SPIEGEL beschreibt, dass sich im Land Hinweise auf viele problematische Geldgeschäfte finden lassen,
„wenn man nur danach sucht“. Gemeint sind Geldwäsche, Steuerumgehung oder Offshore‑Konstruktionen.
Solche Aktivitäten seien nicht zufällig, sondern strukturell möglich. Liechtenstein fungiere als Drehscheibe für internationale Vermögen zweifelhafter Herkunft.
4. Schwächen in Aufsicht und Kontrolle
Ein zentraler impliziter Vorwurf lautet: Ermittlungen mussten von außen oder durch spezielle Ermittler angestoßen werden, im normalen System seien Probleme zu lange unentdeckt geblieben.
Die Aufsicht funktioniert nicht effektiv genug, teilweise sei sie zu passiv und zu eng verbunden mit den beaufsichtigten Kreisen.
5. Tradition der Diskretion als Risiko
Liechtensteins vermeintliche Stärke wird als Schwäche dargestellt, nämlich hohe Diskretion, Verschwiegenheit, Schutz von Vermögen.
Das erleichtert Verschleierung und Intransparenz und damit auch missbräuchliche Nutzung.
6. Internationaler Druck & Imageproblem
Der Artikel steht im Kontext der damaligen Vorwürfe, so internationale Kritik (z. B. Deutschland, FATF). Der Verdacht besteht, Liechtenstein sei zu lax gegenüber Geldwäsche.
Tatsächlich führte das später zu Reformen und kurzfristig sogar zur Blacklist der FATF im Jahr 2000.
7. Gesamtbotschaft des Artikels
Der SPIEGEL sagt im Kern:Liechtenstein ist kein neutrales Finanzzentrum, sondern ein eng verflochtenes Netzwerk, das Intransparenz begünstigt, Kontrolle erschwert und problematische Geldflüsse anzieht.
Der Artikel ist heute ebenso aktuell wie damals, denn es hat sich kaum etwas geändert.
https://www.spiegel.de/politik/es-ist-ein-spinnennetz-a-19836f23-0002-0001-0000-000016466538
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
Contact :
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Würde man mich fragen, wem ich eher mein Vermögen anvertrauen würde, ob René Benko oder dem Fürsten… Ich wüsste es nicht. Ich würde keinem von beiden trauen.
Selbst der Europarat hat Liechtenstein Antikorruptionsmassnahmen für die Justiz verordnet. Dass die Justiz in Liechtenstein nicht unabhängig ist, ist daher allgemein bekannt. Sie wird sich in der Causa Benko nicht nach Recht und Gesetz, sondern danach entscheiden, wie es für Liechtenstein opportun ist.
Ein Rechtsstaat schützt Recht – nicht Tarnkonstruktionen. Wenn die Fassade wichtiger ist als die Wahrheit, wird aus Vermögensschutz systematische Verschleierung. Liechtenstein hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.