Wie Liechtensteins Treuhänder Begünstigte loswerden – und die Justiz zusieht.
In den Hochglanzbroschüren des Finanzplatzes lächeln diskrete Vermögensverwalter, die angeblich nichts anderes im Sinn haben, als Stiftungen sorgfältig und im Interesse der Begünstigten zu führen.
Die Realität sieht deutlich düsterer aus.
Denn wo enorme Vermögen verwaltet werden, wo die Kontrolle gering und die Verfahren intransparent sind, entstehen Anreize. Und diese Anreize können dazu führen, dass einzelne Stiftungsräte die Menschen, für die eine Stiftung ursprünglich geschaffen wurde, plötzlich als Störfaktor betrachten.
Das Muster ist stets ähnlich. Zunächst wird bestritten, dass die Betroffenen überhaupt gesicherte Ansprüche besitzen. Viele Begünstigte verfügen nur über sogenannte Anwartschaften. Das verschafft dem Stiftungsrat einen enormen Interpretationsspielraum. Wer gestern noch als schützenswertes Familienmitglied galt, wird heute zum lästigen Bittsteller erklärt.
Dann beginnt die juristische Zermürbung. Auskunftsbegehren werden verzögert oder mit Verweis auf die Vertraulichkeit abgeschmettert. Akteneinsicht wird erschwert. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über Anwälte, die jede Frage mit neuen Gutachten, Formalien und Fristerstreckungen beantworten. Natürlich bezahlt aus dem Stiftungsvermögen.
Nicht selten wird argumentiert, der Begünstigte gefährde den Stiftungszweck oder störe den Familienfrieden. Aus dem Opfer wird der Schuldige gemacht. Wer sich wehrt, gilt plötzlich als aggressiv, irrational oder unkooperativ.
Währenddessen laufen die Gebühren weiter.
Treuhänder verrechnen ihre Honorare, externe Rechtsvertreter schreiben Rechnungen, Gutachter verdienen mit. Je länger ein Verfahren dauert, desto grösser wird die Belastung des Stiftungsvermögens. Die wirtschaftlichen Anreize sind offensichtlich: Der Begünstigte verliert Zeit, Geld und Nerven – die Verwalter verdienen.
Besonders perfide wird es dort, wo dieselben kleinen Netzwerke aus Treuhändern, Anwälten und Experten immer wieder auftauchen. In einem Land mit knapp 40’000 Einwohnern kennt man sich. Man sitzt in denselben Verbänden, besucht dieselben Anlässe und bewegt sich in denselben gesellschaftlichen Kreisen.
Und dann kommt die Justiz ins Spiel.
Kritiker sprechen seit Jahren von einer strukturellen Schieflage. Verfahren ziehen sich über Jahre hin. Einstweilige Massnahmen bleiben aus. Entscheidungen fallen spät – manchmal zu spät. Wer finanziell ausblutet, hat oft längst aufgegeben, bevor ein endgültiges Urteil vorliegt.
Hinzu kommt eine Besonderheit des liechtensteinischen Systems: Die starke Stellung des Fürsten bei der Ernennung von Richtern und die geringe Grösse des Landes nähren Zweifel daran, ob die notwendige institutionelle Distanz immer gewährleistet ist. Bereits der blosse Anschein fehlender Unabhängigkeit genügt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu beschädigen.
Selbstverständlich arbeiten einige Treuhänder korrekt und pflichtbewusst. Doch gerade deshalb müssten die schwarzen Schafe konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Was aber nicht geschieht.
Denn eine Stiftung ist kein Selbstbedienungsladen für ihre Verwalter.
Wenn Begünstigte faktisch entrechtet werden können, wenn die Kosten des Widerstands prohibitiv werden und wenn die Justiz nicht rasch und wirksam korrigierend eingreift, dann entsteht ein System, in dem Machtmissbrauch nicht die Ausnahme bleibt, sondern zum Geschäftsmodell wird.
Der eigentliche Skandal liegt deshalb nicht nur im Verhalten einzelner Treuhänder. Er liegt darin, dass ein Finanzplatz, der vom Versprechen der Rechtssicherheit lebt, den Eindruck entstehen lässt, die Schutzmauern funktionierten vor allem für jene, die bereits innerhalb der Mauern sitzen.
Statt Rechtssicherheit Rechtlosigkeit, statt Rechtsstaat Willkür und Unrecht.
Und ausserhalb? Dort stehen die Begünstigten – mit leeren Händen, hohen Anwaltsrechnungen und der bitteren Erkenntnis, dass eine Stiftung, die einst dem Schutz des Familienvermögens dienen sollte, zu ihrem grössten Risiko geworden ist.




Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.
Wenn man das hier liest, dann bekommt man den Eindruck, als sei Liechtenstein, der kleine Horrorladen. Entweder rauben einem Treuhänder das Vermögen, oder ein Trust verwaist. Und dann kassiert man noch Strafanzeigen vom eigenen Treuhänder. So stellt man sich eine sichere Geldanlage vor.
Wie übel! Das hat ja System!
Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Die Richterin am Fürstlichen Landgericht Martina Schöpf-Herberstein hatte dem Antrag der Treuhänder, den Begünstigten, also der Witwe und dem Sohn von König Fahd, deren gesetzliches Auskunftsrecht nicht zu gewähren, da diese mit den Informationen an die Öffentlichkeit gehen könnten und dadurch der Stiftung schaden könnten, stattgegeben. Sie hat der Witwe und dem Sohn von König Fahd deren gesetzliches Auskunftsrecht verweigert – und ihnen dadurch unmöglich gemacht, die Handlungen der Treuhänder zu kontrollieren, was der Sinn und Zweck des gesetzlichen Auskunftsrechts ist. So wurde der gesetzlich vorgesehene Schutz der Begünstigten vom Gericht verhindert. Das Gericht als Dienstleister der Treuhänder.
Treuhänder sind die Liechtensteiner Treuhänder Markus Kolzoff und Robert Beck.
Die österreichische Richterin am Fürstlichen Landgericht Martina Schöpf-Herberstein ist seit 2016 mit dem österreichischen Richter am Fürstlichen Landgericht Hermann Schöpf verheiratet. Richter:innen in Liechtenstein müssen alle fünf Jahre vom Liechtensteinischen Richterwahlgremium im Amt bestätigt werden. Wann werden Richter:innen vom Liechtensteinischen Richterwahlgremium im Amt bestätigt? Wenn die Liechtensteiner mit den Entscheidungen der Richter:innen zufrieden sind. Wann sind die Liechtensteiner mit den Richter:innen zufrieden? Vielleicht wenn diese zugunsten der Liechtensteiner entscheiden?
Selbst die saudische Königsfamilie wird übers Ohr gehauen, ausgenommen und verarscht – Liechtenstein schreckt vor aber auch gar nichts zurück.
Liechtenstein weist strukturelle Risiken für Vermögensschutz und Rechtsdurchsetzung auf. Kritiker verweisen insbesondere auf folgende Risiken:
* Vermögen ist möglicherweise nicht sicher
* Rechte sind nicht immer zuverlässig durchsetzbar
* Bankgeheimnis und Datenschutz können versagen
* Justiz und Aufsicht wirken nicht durchgehend unabhängig oder effektiv
Es ist doch immer das gleiche Muster, DAS SYSSTEM:
– Begünstigte von der Stiftung fernhalten
– Informationsrecht verweigern
– die Begünstigten müssen ihre Rechte in ewig langen Prozessen über zwei Instanzen einklagen
– in der Zwischenzeit (manchmal Jahre) völlig unkontrollierte Plünderung der Stiftung
– das Gericht spielt mit und lässt dies ohne irgendwelche Sanktionen für die Treuhänder
Hände weg von Liechtenstein!
So funktioniert das eingespielte System für Treuhänder in Liechtenstein, hier am Beispiel der Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie:
1. systematische Selbstbereicherung
2. Ausschaltung von Begünstigtenrechten
3. fehlende gerichtliche Kontrolle
4. Missbrauch von Stiftungsvermögen
Ein Mafia-Thriller ist nichts dagegen, wenn man das hier liest.
Seit Jahren leidet Liechtenstein unter einem massiven Glaubwürdigkeitsproblem. Die enge Verflechtung von Politik, Justiz, Banken und Treuhandwesen erweckt den Eindruck eines geschlossenen Machtkartells, in dem Transparenz und unabhängige Kontrolle auf der Strecke bleiben.
Für viele Kritiker wirkt der Rechtsstaat dort nicht wie ein Schutzmechanismus für Bürger und Investoren, sondern wie ein System, das vor allem die Interessen der etablierten Akteure absichert. Wenn das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Verfahren schwindet, ist das kein Kommunikationsproblem mehr, sondern eine fundamentale Krise der Institutionen.
Dass immer mehr Banken und Berater ihren Kunden zu Vorsicht oder sogar zur Distanz gegenüber Liechtenstein raten, sollte ein Warnsignal sein. Ein Finanzplatz, dessen Ruf dauerhaft von Intransparenz, Interessenkonflikten und mangelnder Rechenschaftspflicht geprägt wird, verspielt seine wichtigste Währung: Vertrauen.
Wer Kritik über Jahre ignoriert, darf sich nicht wundern, wenn aus einem internationalen Standortvorteil ein internationales Reputationsrisiko wird.
Wer Macht besitzt, trägt Verantwortung. Und wer als Monarch über außergewöhnlich weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse verfügt, kann sich nicht dauerhaft aus der politischen Verantwortung ziehen.
Seit Jahrzehnten stehen Themen wie Wirtschafts- und Finanzkriminalität, mangelnde Transparenz und die Nähe zwischen Macht, Politik und wirtschaftlichen Interessen immer wieder in der Kritik. Dass diese Debatten nie wirklich verstummen, ist kein Zufall, sondern ein Warnsignal.
Gerade deshalb braucht es unabhängige internationale Überprüfung statt Selbstkontrolle. Vertrauen entsteht nicht durch Hochglanzbroschüren oder offizielle Verlautbarungen, sondern durch Transparenz, unabhängige Justiz und die Bereitschaft, sich extern prüfen zu lassen.
The problem in Liechtenstein is at the very top.
Ich würde dem Fürst oder dem Erbprinz nicht die Hand geben…
Diese ganz Internetseite ist einfach nur lächerlich. Jeder weiss doch, dass Liechtenstein einer der sichersten Finanzplätze der Welt ist. Wer hier ständig von Korruption, Treuhändern oder Justizversagen schwurbelt, hat einfach keine Ahnung. Wenn wirklich etwas dran wäre, hätten internationale Behörden längst eingegriffen. Der Finanzplatz läuft hervorragend – und genau das scheint manche zu stören.
Wer verstehen will, warum der Finanzplatz Liechtenstein unter zunehmendem Druck steht, muss sich weniger mit Einzelfällen beschäftigen als mit den Mustern, die dahinter sichtbar werden.
Was sich in einschlägigen Fällen wie dem Bacardi-Skandal, dem Asturion-Skandal der Stiftung der saudischen Königsfamilie oder dem Hartlaub-Skandal zeigt, wirkt wie ein immer gleiches Drehbuch: Zunächst werden innerhalb von Stiftungen oder Trusts von den neuen Treuhändern Vergütungsmodelle eingeführt mit Vergütungen von bis zu 1 Mio. Franken pro Treuhänder pro Jahr, die in ihrer Höhe zumindest erklärungsbedürftig erscheinen. Transparenz darüber bleibt für die eigentlich Berechtigten oft begrenzt.
Sobald Betroffene beginnen, ihre Rechte aktiv einzufordern, verschiebt sich das Kräfteverhältnis weiter. Informations- und Kontrollrechte werden zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die sich über Jahre hinziehen können. Die Neutralität der Justiz steht dabei sehr in Frage. In dieser Zeit bleibt effektive Kontrolle häufig theoretisch anstatt wie gesetzlich vorgesehen praktisch.
Hält der Widerstand an, folgen weitere Eskalationsstufen: die rechtliche Stellung von Begünstigten wird infrage gestellt, Verfahren vervielfachen sich, die Neutralität der Justiz steht weiter in Frage, und die Durchsetzung von Ansprüchen wird zunehmend zur Frage von Ausdauer und Ressourcen. Der Eindruck entsteht, dass nicht Klärung, sondern Ermüdung Teil der Dynamik ist. Die Justiz tut das Ihrige dazu.
Besonders problematisch wirkt dabei die Finanzierung: Die Mittel für diese Auseinandersetzungen stammen regelmäßig aus genau jenen Vermögenswerten, um deren ordnungsgemäße Verwaltung es eigentlich geht. Damit steht ein strukturelles Ungleichgewicht im Raum.
Noch gravierender ist die Wahrnehmung auf institutioneller Ebene: Wenn solche Konstellationen ohne sichtbare Konsequenzen bleiben, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Wirksamkeit von Kontrolle, Aufsicht und gerichtlicher Korrektur.
Der eigentliche Schaden entsteht nicht durch den einzelnen Fall, sondern durch das Bild, das sich daraus ergibt: ein System, das Konflikte nicht auflöst, sondern verlängert – und in dem Verantwortlichkeit schwer greifbar bleibt.
Für einen Finanzplatz, der von Vertrauen lebt, ist genau dieses Bild das eigentliche Risiko.
Unsere Praxiserfahrung zeigt ein klares Muster: In Verfahren gegen liechtensteinische Treuhänder unterliegen ausländische Anspruchsteller auffallend häufig – mit Begründungen, die juristisch oftmals kaum nachvollziehbar sind.
Das Problem ist nicht der Einzelfall, sondern die Struktur: Rechtsschutz ist formal vorhanden, praktisch jedoch erkennbar asymmetrisch.
Wer auf liechtensteinische Trusts oder Stiftungen setzt, muss im Konfliktfall damit rechnen, seine Recht nicht zu erhalten.
Der Rechtsanwalt und Treuhänder Harry Gstöhl war nebenamtlich Präsident des Staatsgerichtshofs und wurde vom Fürsten zum «Fürstlichen Justizrat» ernannt – und wurde später wegen schwerer Vermögensdelikte zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt.
Eine solche Konstellation wirft zwangsläufig grundlegende Fragen auf: nicht nur zur Person, sondern zur Funktionsfähigkeit von Kontrolle und Distanz innerhalb des Systems.
Wenn sich beides in dieser Form verbindet, lässt sich der Eindruck struktureller Nähe kaum noch ausräumen.
Auch in Liechtenstein gibt es keine 10 Millionen-Grenze, damit gibt sich ein echter Liechtensteiner Treuhänder noch lange nicht zufrieden. Bei Harry Gstöhl waren es laut Historischem Lexikon Liechtenstein rund 42 Millionen Schweizer Franken, die er veruntreut hat.
Der Liechtensteiner Treuhänder Mario Staggl soll hingegen für Liechtensteiner Verhältnisse bescheidener gewesen sein und soll «nur» 30 Mio. Franken veruntreut haben.
https://www.bilanz.ch/archiv/haftstrafe-fuer-liechtensteiner-treuhaender-mario-staggl-der-untreuhaender-ist-am/gsp0d0m
Der «Oldtimer-Treuhänder» Norbert Seeger, der die weltweit grösste und einzige vollständige Rolls-Royce Sammlung hatte, war noch bescheidener und soll laut aktueller Anklage nur über 20 Mio. CHF veruntreut haben.
https://www.vaterland.li/liechtenstein/wirtschaft/30-millionen-veruntreut-art-392957
Herbert Batliner war wie Harry Gstöhl Rechtsanwalt, Treuhänder sowie Präsident des Staatsgerichtshofs. Er war Fürstlicher Kommerzienrat, erhielt das Grosskreuz mit Brillanten des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens.
Später wurde Herbert Batliner ebenfalls verurteilt. Und auch da war es ein Betrugsvorwurf. Das höchste Gericht strafte Batliner ab. Es galt als erwiesen, dass Batliner den Gesundheitszustand einer dementen Witwe ausgenutzt hatte, um sich persönlich in Millionenhöhe zu bereichern.
https://www.capital.de/geld-versicherungen/liechtenstein-zu-untreuen-haenden
Wenn bei 8 – 10 bisheriger Präsidenten des Staatsgerichtshofs jeder vierte oder fünfte wegen schwerer Vermögensdelikte in Millionenhöhe verurteilt wurde (Herbert Batliner, Harry Gstöhl), ist das keine Randnotiz mehr – das ist ein strukturelles Alarmzeichen.
Wer an der Spitze der Verfassungsgerichtsbarkeit steht, muss für Integrität stehen. Wenn selbst dort solche Fälle auftreten, stellt sich nicht die Frage nach Einzelfehlern, sondern nach dem System dahinter.
Jeder vierte oder fünfte Präsident des Staatsgerichtshof wurde wegen schwerer Vermögensdelikte verurteilt?
Und kein Land hat verhältnismäßig so viele sanktionierte Personen wie Liechtenstein?
Ist das die Vertrauenswürdigkeit, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein?
Investoren können in Liechtenstein weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.
Der Artikel in der Zeitung die Ostschweiz vom Juni 2020 zeichnet ein sehr kritisches Bild des liechtensteinischen Treuhandsektors und stellt vor allem einen Punkt in den Mittelpunkt:
Skandale rund um Treuhänder sind kein Ausnahmephänomen, sondern treten wiederholt auf – und strukturelle Verbesserungen greifen nur begrenzt. Das Problem scheint systemisch zu sein, nicht zufällig.
1. Regelmäßige Skandale im Treuhandbereich
Der Artikel beschreibt eine Serie von Fällen, in denen Treuhänder:
– Vermögenswerte missbrauchen
– sich selbst bereichern
– das ihnen anvertraute Kapital nicht im Interesse der Berechtigten verwalten
Kernaussage:
Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein wiederkehrendes Problem.
2. Zentrale Rolle der Treuhänder im Finanzplatz
Treuhänder werden als Schlüsselakteure im liechtensteinischen Finanzsystem dargestellt.
Sie verwalten Stiftungen und Trusts, also genau jene Strukturen, mit denen Vermögen geschützt werden sollen
Gerade die Akteure, die Schutz gewährleisten sollen, stehen im Zentrum der Kritik
3. Gesetzesreformen greifen nicht ausreichend
Der Artikel erwähnt, dass Gesetzgebung reformiert und strengere Regeln eingeführt wurden.
Aber: Diese Maßnahmen hätten die grundlegenden Probleme nicht beseitigt: „Auch eine neue Gesetzgebung ändert wenig daran.“
4. Reputationsproblem für den Finanzplatz
Die wiederkehrenden Fälle werfen laut Artikel Schatten auf:
– die Glaubwürdigkeit
– die Sicherheit von Strukturen
– das Vertrauen internationaler Kunden
Implizite Botschaft:
Der Finanzplatz lebt vom Vertrauen – und genau dieses steht zur Debatte
5. Strukturproblem statt Einzelfall
Der wichtigste Punkt: Es wird nicht nur Kritik an einzelnen Personen geübt, sondern es entsteht der Eindruck: eines systematischen Problems, einer Branche mit wiederkehrenden Mustern.
Zusammengefasst in einem Satz
Der Artikel argumentiert, dass wiederholte Treuhänder‑Skandale auf strukturelle Schwächen im liechtensteinischen Finanzsystem hindeuten und trotz Reformen anhalten.
Es ist immer das gleiche Schauspiel. Nur weil Liechtenstein so erfolgreich ist, kommen die Neider aus allen Richtungen gekrochen. Offenbar können Manche einfach nicht ertragen, dass ein kleines Land mit Kompetenz, Disziplin und wirtschaftlicher Vernunft erfolgreicher ist als ihre eigenen Länder. Deshalb werden aus Einzelfällen absurde Verschwörungstheorien konstruiert.
Unsere Justiz funktioniert einwandfrei, unsere Treuhänder geniessen weltweit einen ausgezeichneten Ruf und unser Finanzplatz ist seit Jahrzehnten ein Erfolgsmodell. Wer etwas Anderes behauptet, ist einfach nur neidisch.
Kurioses aus der Justiz in Liechtenstein: Wer sich am österreichischen Bundesverwaltungsgericht krankgemeldet hat, kann am Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein Recht sprechen.
Zu einem Kuriosum kam es im Fall von Esther Schneider Ende Februar 2024: Damals wurden ihr am BVwG Akten abgenommen. Begründung: ein vorhersehbar längerer Krankenstand. In ebendiesem Krankenstand fand die Richterin jedoch Zeit, ihrem Nebenjob nachzugehen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes in Liechtenstein bestätigt der „Krone“, dass Schneider als eine von fünf Richtern sowohl am 15. März als auch am 5. April 2024 an den Sitzungen teilgenommen hat.
Vorbildliche Richter hat Liechtenstein!
https://www.krone.at/3955944
Es lebe die seit Jahren wieder und wieder erfolgreiche systematische Abzocke im Namen von Fürst und Volk.
So funktioniert das eingespielte System für Treuhänder in Liechtenstein:
1. systematische Selbstbereicherung
2. Ausschaltung von Begünstigtenrechten
3. fehlende gerichtliche Kontrolle
4. Missbrauch von Stiftungsvermögen
Liechtenstein ist ein strukturell problematisches System mit einem maximal konkreten Risiko für Anleger.
Das bis jetzt kein Mafiosi sein Killerkommando geschickt hat wundert mich
Die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen am Fall der Hartlaub Stiftung, wie Treuhändern in Liechtenstein richtig funktioniert.
Schritt 1:
Man genehmigt sich selbst aus der Stiftung, deren Interessen man eigentlich wahrnehmen sollte, monatlich zwischen 75’000 und 100’000 Franken – pro Person, versteht sich. Die 25’000 Franken Grundpauschale im Jahr pro Person kommen noch dazu. Also knapp 1 Mio. Franken im Jahr pro Person.
Schritt 2:
Wagt es ein Begünstigter, gegen dieses Geschäftsmodell juristisch vorzugehen, wird er kurzerhand kaltgestellt. Einfach das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht entziehen – und schon ist für drei Jahre Ruhe im Karton. Kontrolle? Transparenz? Nicht im Drehbuch in Liechtenstein vorgesehen. Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich nicht.
Schritt 3:
Falls der unliebsame Begünstigte danach immer noch nicht aufgibt, wird ihm eben die Begünstigung entzogen. Problem gelöst – denn ohne Begünstigung kein Antragsrecht. Zack, juristisch aus dem Spiel genommen. Soll er doch jahrelang dagegen klagen! Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich keine.
Schritt 4:
Zur Abrundung gibt’s dann noch Strafanzeigen wegen angeblicher Untreue gegen Begünstigte. Angriff ist die beste Verteidigung – auf Kosten der Stiftung, versteht sich. Konsequenz durch das Gericht? Natürlich keine.
Und das Beste daran:
Die Kriegskasse für all diese Manöver stammt natürlich direkt aus dem Stiftungsvermögen. Man kämpft also auf fremde Rechnung – gegen die, deren Interessen man eigentlich schützen sollte. Und auf deren Kosten.
Wenn das auch in der zweiten Instanz durchgeht – ohne Abberufung durch das Gericht – dann verdienen Batliner und Wanger wahrlich einen Ehrenplatz in der Hall of Fame der liechtensteinischen Treuhänder. Und das Komturkreuz am Bande. Eine Million Franken jährlich als Belohnung für das perfekte Drehbuch zum Dekantieren, also Ausnehmen einer Stiftung. Und jeder Liechtensteiner Treuhänder, der dieses Modell nicht kopiert, wäre dumm.
Dieser Fall beweist eindrücklich:
Im Konfliktfall steht der Anleger nicht unter dem Schutz des Systems, sondern ihm gegenüber.
Auch der Treuhänder Roland Wyss erstattet Strafanzeigen gegen lästige Begünstigte, die gegen ihn vorgehen. In Liechtenstein und in deren Heimatland. Lernt man das so in der Treuhänderausbildung?
Die Liechtensteiner Landrichterin Diana Kind konnte kein Fehlverhalten der Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner erkennen.
Das gleiche Muster, DAS SYSTEM wiederholt sich wieder und wieder und das seit Jahren:
– Begünstigte von der Stiftung fernhalten
– Informationsrecht verweigern
– die Begünstigten müssen ihre Rechte in ewig langen Prozessen über zwei Instanzen einklagen
– in der Zwischenzeit (manchmal Jahre) völlig unkontrollierte Plünderung der Stiftung
– das Gericht spielt mit und lässt dies ohne irgendwelche Sanktionen für die Treuhänder
Man kann nur warnen vor Liechtenstein!
So funktioniert das eingespielte System für Treuhänder in Liechtenstein:
1. systematische Selbstbereicherung
2. Ausschaltung von Begünstigtenrechten
3. fehlende gerichtliche Kontrolle
4. Missbrauch von Stiftungsvermögen
Gegen die Liechtensteiner Treuhänder läuft in Deutschland ein Strafverfahren, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In FL wird gelogen, betrogen und geraubt.
Die Liechtensteinische Justiz wird nicht als unabhängiger Schutzmechanismus wahrgenommen, sondern als strukturell parteiisches System mit begrenzter Durchsetzbarkeit von Rechten, insbesondere für Anleger bzw. Begünstigte.
1. Vorwurf fehlender Unabhängigkeit
Die Justiz stehe nicht unabhängig über den Parteien, sondern auf einer Seite.
2. Vorwurf struktureller Parteilichkeit zugunsten von Treuhändern
Die Justiz entscheide systematisch zugunsten lokaler Treuhänder.
3. Vorwurf faktischer Rechtsverweigerung
Rechtsschutz ist nur auf dem Papier vorhanden.
4. Vorwurf fehlender Durchsetzung / Konsequenzen
Die Justiz sanktioniere Fehlverhalten nicht wirksam.
5. Vorwurf systematischer Verzögerung und Zermürbung
Verfahren dienten nicht der schnellen Rechtsdurchsetzung, sondern wirken abschreckend.
6. Vorwurf struktureller Asymmetrie im Verfahren
Die Verfahrensstruktur benachteilige systematisch eine Seite.
7. Vorwurf unzureichender Kontrolle und Aufsicht
Kontrollmechanismen innerhalb des Systems würden nicht greifen.
8. Vorwurf von Nähe / Verflechtung
Es fehle die notwendige institutionelle Distanz.
9. Vorwurf konkreter Fehlentscheidungen
Gerichte würden in Einzelfällen gegen den Schutzzweck des Gesetzes entscheiden.
Das zeichnet das Bild einer Justiz, die formal existiert, aber im Ergebnis weder unabhängig noch effektiv schützt, sondern strukturelle Parteilichkeit und fehlende Kontrolle erkennen lässt.
Rechtsschutz erscheint damit nicht als verlässlicher Mechanismus, sondern als asymmetrisches System, das Rechte verzögert, erschwert oder faktisch entwertet.
Ein Finanzplatz ohne verlässlichen Rechtsschutz ist kein sicherer Ort für Vermögen.
Landrichter Rosenberger hat offenbar ausschliesslich Fälle zur Entscheidung bekommen, in denen die Begünstigten nicht Recht hatten, so dass er grundsätzlich für die Liechtensteiner Treuhänder entscheiden musste. So zum Beispiel
im Perry-Fall
im Bacardi-Fall
im Hartlaub-Fall
Wer will dort noch investieren?
Ich arbeite seit über 20 Jahren mit Liechtensteiner Treuhändern und hatte nie ein Problem. Wer hier ständig von Systemversagen spricht, verbreitet einfach Unsinn. Die Gerichte arbeiten einwandfrei, die Behörden ebenfalls. Ich kenne viele Leute, die seit Jahrzehnten beste Erfahrungen gemacht haben. Man sollte solchen Blogs überhaupt keine Aufmerksamkeit schenken.
Was hier verbreitet wird, ist einfach peinlicher Unsinn von Leuten, die offenbar weder das System noch ihre eigenen Fälle verstanden haben. Liechtenstein funktioniert seit Jahrzehnten hervorragend – wer hier behauptet, alles sei korrupt, disqualifiziert sich schlicht selbst.
Typisch: Erst verlieren, dann laut „System“ schreien. Seriöse Investoren lachen über solche Beiträge und bleiben dem Standort treu. Dieses permanente Gejammer sagt mehr über die Schreiber als über Liechtenstein.
SZ‑Artikel mit dem zugespitzten Titel„Dreckig, unaufrichtig, vulgär“ vom 17. Mai 2010 richtet seine Kritik nicht nur gegen einzelne Fälle, sondern gegen das Geschäftsmodell und die politische‑wirtschaftliche Kultur des Finanzplatzes Liechtenstein insgesamt.
1. Nähe zu problematischen Geldern
Ein Kernvorwurf ist, dass Liechtenstein historisch Gelder zweifelhafter Herkunft angezogen und verwaltet hat.
2. Tradition der Intransparenz und Verschleierung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kritik an Geheimhaltung und Konstruktionen zur Verschleierung von Vermögen. Daher „unaufrichtig“ im Sinne von mangelnder Transparenz gegenüber anderen Staaten und der Öffentlichkeit.
3. Geschäftsmodell als Steueroase / Offshore-Zentrum
Andere Staaten verlieren Steuereinnahmen, das Modell basiert (zumindest früher) teilweise auf Regelunterschieden zwischen Ländern.
4. Moralische Kritik („vulgär“)
„Vulgär“ meint hier sinngemäß maßlose Bereicherung sowie fehlende Rücksicht auf gesellschaftliche Folgen.
5. Eliten‑ und Machtstrukturen
Implizit wird auch kritisiert die enge Verflechtung zwischen:
– Finanzplatz
– politischer Führung
– Fürstenhaus
Es besteht der Eindruck eines kleinen, abgeschotteten Systems, in dem wirtschaftliche Interessen stark gebündelt sind.
6. Reputationsproblem durch Vergangenheit
Auch wenn Reformen erfolgt sind, bleibt das Image geprägt durch frühere Skandale sowie internationale Kritik (z. B. Steuer- und Geldwäschedebatten).
Der Artikel spielt darauf an, dass der Ruf langsamer verschwindet als die Realität sich ändert.
Der SZ‑Artikel kritisiert Liechtenstein im Kern als kleinen, wohlhabenden Finanzplatz, dessen historisches Geschäftsmodell stark auf Diskretion, Steuervorteilen und der Verwaltung problematischer Vermögen beruhte – und der deshalb moralisch wie reputativ angreifbar bleibt.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/liechtenstein-dreckig-unaufrichtig-vulgaer-1.597433
The Prince of Liechtenstein is facing a credibility problem.
Dieser Blog hat das offensichtlich seit vielen Jahren bestehende perfide System in Liechtenstein entblösst.
Und der Fürst? Schaut zu.
Wer Liechtenstein kritisiert, ist einfach nur neidisch auf unseren Erfolg und versteht unser System nicht. Unsere Richter, Treuhänder und Behörden arbeiten hervorragend, und wir haben es nicht nötig, uns vor ausländischen Investoren zu rechtfertigen. Wer kein Vertrauen hat, soll sein Vermögen gefälligst woanders anlegen. Wir brauchen solche Kunden nicht. Diese Angriffe sind doch nur von neidischen Grossstaaten gesteuert, die den erfolgreichen Finanzplatz Liechtenstein zerstören wollen.
Das größte Vermögen Liechtensteins ist nicht das verwaltete Kapital, sondern das Vertrauen der Anleger. Wenn dieses schwindet, wird jeder Skandal zum Standortproblem.
Mafiastein
Die Amerikaner können mit dem RICO Act und Global Magnitsky Act auch ausserhalb der USA nicht nur einzelne Täter, sondern ein gesamtes kriminelles Netzwerk als Organisation angreifen. Der RICO Act ist strafrechtliches Schwert gegen organisierte Kriminalität, der Global Magnitsky Act ist ein aussenpolitisches Sanktionsinstrument gegen Menschenrechtsverletzer und korrupte Eliten weltweit.
Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Veruntreuung ist nicht der Ausnahmefall, sondern häufig.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Veruntreuung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86