Statt seriös und anständig: geldgierig und räuberisch.
Im Fürstentum Liechtenstein beginnt für einen betrogenen Stiftungsbegünstigten der Albtraum häufig erst dann richtig, wenn er merkt, dass Geld verschwunden ist. Oder schlimmer: dass er selbst aus der Stiftung entfernt wurde, die eigentlich seinem Schutz dienen sollte. Denn wer glaubt, ein Liechtensteiner Treuhänder sei einfach ein Dienstleister, der irrt gewaltig. In vielen Fällen sitzt er am längeren Hebel – abgesichert durch ein hochkomplexes Stiftungsrecht, enorme finanzielle Ressourcen und eine Justiz, die von Kritikern immer wieder als treuhänderfreundlich beschrieben wird. Wenn die Kritiker ganz sanft gestimmt sind.
Theoretisch hat ein Begünstigter durchaus Rechte. Er kann Auskunft verlangen, Einsicht in Rechnungen fordern, die Absetzung eines Stiftungsrats beantragen oder Schadenersatz einklagen. Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht kennt entsprechende Instrumente. Auf dem Papier klingt das rechtsstaatlich sauber.
In der Praxis sieht das ganz anders aus.
Denn der erste Schutzwall besteht bereits darin, dass der Begünstigte häufig gar nicht weiss, was innerhalb der Stiftung passiert. Die Informationsrechte sind beschränkt, gestaffelt oder können mit juristischen Spitzfindigkeiten verzögert werden. Der zweite Schutzwall: Die Stiftung bezahlt die Anwälte des Stiftungsrats – also mit dem Geld des Geschädigten selbst. Wer gegen einen ungetreuen Treuhänder kämpft, finanziert oft unfreiwillig dessen Verteidigung gleich mit.
Besonders perfid wird es, wenn Begünstigte schlicht entfernt werden. Genau dieser Vorwurf tauchte in mehreren aufsehenerregenden Fällen der letzten Jahre auf. Im Fall der Hartlaub-Stiftung eskalierte ein Familienkonflikt zu einem exemplarischen Lehrstück darüber, wie schnell ein Begünstigter und Stiftungsrat aus seiner eigenen Struktur gedrängt werden kann. Die Gerichte argumentierten teilweise mit dem
«blossen Anschein einer möglichen Interessenkollision».
Kritiker sprechen von kafkaesker Logik.
Der Fall Thomas Kindler machte international Schlagzeilen. Nachdem er als Stiftungsrat auf mögliche Vermögensverschiebungen hingewiesen hatte, wurde er selbst entfernt. Anschliessend kassierten neu eingesetzte Anwälte laut Berichten hohe Honorare aus dem Stiftungsvermögen. Gleichzeitig wurde sogar seine Stellung als Begünstigter infrage gestellt – womit ihm am Ende auch das Klagerecht hätte entzogen werden können.
Auch die Bacardí-Affäre beschädigte den Ruf des Finanzplatzes massiv. Mitglieder der Bacardí-Familie werfen Liechtensteiner Treuhändern vor, Kontrolle über milliardenschwere Vermögenswerte übernommen und Begünstigtenrechte systematisch unterlaufen zu haben. In öffentlichen Stellungnahmen war gar von einem «kriminellen Netzwerk» die Rede.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Liechtenstein ist winzig. Jeder kennt jeden. Anwälte, Richter, Treuhänder, ehemalige Politiker und Verwaltungsräte bewegen sich oft im selben gesellschaftlichen Biotop. Natürlich bedeutet das nicht automatisch Korruption. Aber es erzeugt einen fatalen Eindruck von Nähe und Abschottung. Kritiker sprechen deshalb regelmässig von einer «fürstlichen Justiz», die eher die Stabilität des Finanzplatzes schützt als die Rechte einzelner Geschädigter.
Und dennoch: Hoffnungslos ist der Kampf nicht. Einzelne Begünstigte gewinnen Prozesse, erzwingen Vergleiche oder bringen Fälle an internationale Öffentlichkeit. Der mediale Druck ist oft wirksamer als die juristische Auseinandersetzung selbst. Denn nichts fürchtet der Finanzplatz mehr als den Verdacht, dass Liechtensteiner Stiftungen nicht Vermögen schützen, sondern deren wahre Eigentümer entrechten könnten.
Genau deshalb sind Fälle wie Hartlaub, Bacardí oder die Debatte um die «Zombie-Trusts» so gefährlich für Vaduz. Sie zerstören das zentrale Geschäftsmodell des Landes: Vertrauen.




Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Die Verweigerung des Auskunftsrechts ist eine weitverbreitete Vorgehensweise der untreuen Treuhänder in Liechtenstein. Denn wenn die Begünstigten keine Auskünfte und keine Akteneinsicht mehr erhalten, dann können sie ja nicht sehen, wie sich die untreuen Treuhänder bereichern. Dann können sie ihnen auch nicht vorwerfen, wie sie sich bereichern. Damit verwehren die untreuen Treuhänder den Begünstigten auch den Zugang zum Gericht, denn was sollen die Begünstigten den untreuen Treuhändern vorwerfen? Und die korrupten Gerichte in Liechtenstein schreiten nicht ein, sie lassen die untreuen Treuhänder ihre Spielchen spielen.
Es ist schier unglaublich, dass die in Liechtenstein nicht einmal davor zurückschrecken, die saudische Königsfamilie auszunehmen. Der Fürst sollte sich schämen!
Das ist systematische Praxis in Liechtenstein: die Justiz greift nicht ein und der Staat duldet diese Machenschaften
Die Richterin Martina Schöpf-Herberstein hat den Fall am Fürstlichen Landgericht entschieden – zugunsten der Liechtensteiner Treuhänder. Sie und ihr Ehemann Hermann Schöpf, der auch Richter am Fürstlichen Landgericht ist, sind beide Österreicher. Sie verdienen in Liechtenstein deutlich besser als an einem Gericht in Österreich. Allerdings müssen sie alle fünf Jahre vom Richterwahlgremium widergewählt werden. Man sollte es sich also nicht mit den Liechtensteinern verderben.
Liechtensteiner Stiftungen sehen kontrolliert aus – bis man im Ernstfall feststellt, wer tatsächlich die Kontrolle hat.
Man kann vor Liechtenstein nur warnen:
1. Es besteht ein ausgeklügeltes System der systematischen Selbstbereicherung von Treuhändern.
2. Es fehlt richterliche Kontrolle, die Liechtensteinische Justiz dient nicht dem Recht, sondern den Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.
3. Es existiert ein System der institutionellen Protektion, Fürstenhaus und Regierung dulden die Missstände.
4. Rechtssicherheit wird suggeriert, besteht aber faktisch nicht.
5. Es handelt sich um strukturelle Missstände, und keineswegs um Einzelfälle.
Investoren können weder den Gerichten vertrauen, noch einer angeblichen Rechtssicherheit.
In Liechtenstein kannst du deinem Recht nicht vertrauen.
Das kennen wir doch vom Wolf von Wall Street: Gier, Normalisierung von Betrug und Untreue, fehlende innere Grenzen. Bloss war das ein Film und Liechtenstein ist Realität.
Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht (Richterin Diana Kind) abberufen zu werden:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.
Gegen die beiden Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger läuft in Deutschland ein Strafverfahren.
Im Fall des verstorbenen Dirigenten Herbert von Karajan hat sich Martin Batliner selbst ein Honorar von 100.000 Franken im Jahr bestimmt und selbst genehmigt. Die Arbeit macht eine externe Vermögensverwaltung, er kassiert einfach so. Selbstbedienungsland Liechtenstein.
Der Fall zeigt, dass in Liechtenstein
– die Justiz das System schützt. Das ist ein systemisches Problem. Selbst wenn etwas schiefläuft, funktioniert die Kontrolle nicht. Es fehlt an Durchsetzbarkeit von Rechten, einer unabhängigen Kontrolle und funktionierenden, neutralen Gerichten.
– Missbrauch rational möglich ist. Treuhänder entnehmen Geld, schalten Begünstigte aus, entziehen den Begünstigen Rechte und setzen Begünstigte unter Druck. Das ist kein Zufall, sondern ein reproduzierbares Vorgehensmodell. Ein System mit Spielregeln.
– Selbstbedienung auf Kosten der Begünstigung möglich ist. Dem Artikel zufolge 75k 100k monatlich, was zu einem Honorar von 1 Mio. jährlich pro Stiftungsrat führen würde. Vermögen kann unkontrolliert abgeschöpft werden.
In solchen Fällen zeigt sich, wie viel der versprochene Rechtsschutz in Liechtenstein im Ernstfall tatsächlich wert ist…
Eine Million im Jahr für so ein bisschen wichtig tun? So etwas gibt es nur im Ländle und nur unter der fürstlichen Justiz und unter den Augen des Fürsten.
In Fachkreisen wird seit geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass liechtensteinische Strukturen wie Stiftungen und Trusts mit erheblichen Risiken verbunden sein können. Dazu zählen insbesondere potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit Veruntreuung, eingeschränkten Durchsetzungsmöglichkeiten von Rechten sowie Fragen hinsichtlich der praktischen Effektivität des Rechtsschutzes.
Vor diesem Hintergrund sind auch Berater – insbesondere Banken, Vermögensverwalter und Rechtsanwälte – gehalten, diese Risikofaktoren in der Kundenberatung angemessen zu berücksichtigen. Andernfalls könnten sich aus unterlassener oder unzureichender Aufklärung haftungsrechtliche Risiken ergeben.
Der «Fall Kindler» kam im Deutschen Fernsehen. Ein Skandal größten Ausmaßes, was dem Mann in Liechtenstein passiert ist. Das wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
Solange der Stifter lebt, scheint alles unter Kontrolle. Doch genau danach beginnt das eigentliche Risiko: Wenn es darauf ankommt, sitzen plötzlich andere am Hebel. Und die handeln nicht immer im Sinne der Familie, sondern oft im eigenen.
Dann wird aus einem angeblichen Steuersparmodell schnell ein Totalverlust des Vermögens mit Ansage. Ein paar Prozent weniger an den Fiskus gezahlt – dafür aber im Zweifel das gesamte Vermögen aus der Hand gegeben.
Wer das für eine kluge Entscheidung hält, geht ein erstaunlich leichtfertiges Risiko mit seinem Lebenswerk ein.
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können..Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter einfach und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht unter Richter Ungerank bestätigt erwartungsgemäss die Entscheidung von Richter Rosenberger.
Witwe Bacardi erhält anders als in Liechtenstein in der Schweiz Recht und erwirkt in der Schweiz ein Gerichtsurteil, dass sie Zugriff auf ein Schweizer Konto des Trusts erhält. Was macht Treuhänder Bernhard Lorenz kurz vor Rechtskraft des Urteils? Er räumt das Konto ab und verfrachtet das Geld nach Liechtenstein.
Maria Luisa Bacardi: «Seit Jahren werden offenbar durch eine kriminelle Vereinigung, deren Aktionsradius vom Fürstentum Liechtenstein bis auf die Bermudas reicht, Versuche unternommen, meine Ansprüche als Erbin von Don Luis Bacardi zu untergraben und den letzten Willen meines Vaters wissentlich zu ignorieren. Das kriminelle Netzwerk versucht, die Kontrolle über Aktien an der Bacardi LTD aus dem Nachlass meines Vaters Don Luis Bacardi als auch die Kontrolle über Stimmrechte an der Bacardi LTD zu sichern. Dadurch wurde meine Mutter, Monika Bacardi, vor einigen Wochen in Liechtenstein rechtswidrig von sämtlichen Funktionen jener Gesellschaften entfernt, die die Aktienpakete an Bacardi LTD hielten. Dies geschah gegen ihren und meinen Willen. https://www.presseportal.de/pm/146423/4651536
Der Artikel stellt fest, dass das liechtensteinische Treuhand‑ und Stiftungswesen – also der Kern des Finanzplatzes – anfällig für Missbrauch durch Treuhänder ist und dass dadurch genau das zentrale Versprechen des Standorts (Vermögensschutz) infrage gestellt wird. Der Artikel kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das System so funktionieren kann, dass diejenigen, die Vermögen schützen sollen, dieses auch missbrauchen können.
1. Missbrauch durch Treuhänder (zentrale Kritik)
Treuhänder verwalten große Vermögen für Klienten. Gleichzeitig haben sie oft weitgehende Kontrolle und einen Informationsvorsprung.
Kritik:
Diese Struktur ermöglicht es, dass Treuhänder Vermögen zweckentfremden oder veruntreuen können. Beispielsweise die Nutzung von Stiftungsvermögen für eigene Zwecke
2. Strukturelles Ungleichgewicht (Treuhänder vs. Begünstigte)
Begünstigte erhalten oft nur eingeschränkten Einblick und nur geringe Durchgriffsmöglichkeiten.
Kritik:
Ein starkes Machtgefälle zugunsten der Treuhänder.
Betroffene können sich nur schwer wehren. Rechte sind formal vorhanden, praktisch jedoch nur schwer durchsetzbar.
3. Kontroll- und Aufsichtsdefizite
Zahlreiche Fälle werfen die Frage auf, ob die Branche ausreichend reguliert ist
Kritik:
Aufsicht greift nicht immer wirksam oder rechtzeitig
4. Wiederkehrende Skandale (kein Einzelfallargument)
Zahlreiche Fälle von Betrug, Untreue und Geldwäsche.
Zentrale Aussage:
Diese Vorfälle sind keine isolierten Ausreißer, sondern Teil eines Musters
Beispiel: mehrere hochrangige Treuhänder veruntreuten Millionenbeträge.
5. Widerspruch zwischen Image und Realität
Liechtenstein wirbt mit Vermögensschutz, Stabilität und Sicherheit.
Kritik:
Wenn diejenigen, die Vermögen schützen sollen, dieses missbrauchen, kippt das zentrale Narrativ des Finanzplatzes.
6. Reputationsrisiko für den Finanzplatz
Der Artikel impliziert, dass Vertrauen die zentrale Grundlage des Geschäftsmodells ist, jedoch jeder Missbrauchsfall dieses Vertrauen beschädigt.
Konsequenz:
Der Finanzplatz wird strukturell angreifbar.
https://www.capital.de/geld-versicherungen/liechtenstein-zu-untreuen-haenden
Current developments and recurring allegations in the Liechtenstein fiduciary and foundation sector raise material concerns from a risk, governance, and enforceability perspective.
There are increasing indications that existing structures may allow for a concentration of control in the hands of fiduciary actors, combined with limited transparency for beneficiaries and complex legal arrangements. In such settings, the effective enforcement of rights may be materially constrained in practice, particularly in contentious situations.
Of specific concern is the perceived reliability of judicial oversight and regulatory enforcement. Questions regarding the independence, effectiveness, and practical enforceability of legal remedies – even if not universally substantiated – are highly relevant from a risk management standpoint. For institutional investors and asset holders, even the perception of such deficiencies can materially impact the assessment of legal certainty.
This creates a potentially elevated risk profile with regard to:
* effective control over transferred assets
* enforceability of beneficiary rights
* predictability and impartiality of dispute resolution
From a prudential perspective, jurisdictions where structural imbalances, limited transparency, and perceived gaps in oversight intersect require enhanced scrutiny. In such environments, legal protections may not perform as expected under stress scenarios.
Conclusion:
Reliance on the assumption of robust legal certainty and institutional neutrality should be critically reassessed. Engagement with Liechtenstein fiduciary structures may require enhanced due diligence, independent verification, and additional safeguards to mitigate potential structural risks.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Ich kenne niemanden,der positiv über Liechtenstein berichten kann! Greco und der Europarat kritisieren die Korruption Liechtenstein ebenfalls …..
Man kann über eine liechtensteinische Stiftung Steuern sparen – das ist unbestritten. Die entscheidende Frage ist nur: Zu welchem Preis?
Die hier geschilderten Fälle lassen erkennen, dass es sich nicht um bloße Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem. In dem Moment, in dem der Stifter nicht mehr eingreifen kann, verschiebt sich die Kontrolle faktisch vollständig auf die Treuhänder – bei gleichzeitig begrenzten Durchsetzungsmöglichkeiten für die Begünstigten.
Besonders kritisch ist dabei weniger das Verhalten einzelner Akteure als vielmehr das Zusammenspiel der Strukturen:
Wenn Auskunftsrechte verzögert oder verweigert werden, Verfahren sich über Jahre hinziehen und gleichzeitig keine effektiven Sanktionen erfolgen, entsteht für Betroffene ein massives strukturelles Ungleichgewicht.
Für einen Finanzplatz, der mit Rechtssicherheit, Stabilität und Vermögensschutz wirbt, ist genau das ein zentrales Risiko. Denn Vertrauen basiert nicht auf gesetzlichen Regelungen allein, sondern auf deren verlässlicher Durchsetzung in der Praxis.
Im Ergebnis steht daher ein Spannungsverhältnis:
Ein begrenzter steuerlicher Vorteil auf der einen Seite – und auf der anderen Seite das reale Risiko, die Kontrolle über das eigene Vermögen zu verlieren oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten durchsetzen zu können.
Aus Investorensicht ist das keine Detailfrage, sondern eine Grundsatzfrage:
Wie belastbar ist Rechtssicherheit, wenn sie im Konfliktfall nicht zuverlässig greift?
Die spannende Frage ist nicht, wie eine Stiftung oder ein Trust im Normalfall funktioniert – sondern im Konfliktfall. Und da ist in Liechtenstein eben nicht sichergestellt, dass man praktisch an sein Recht kommt, nicht nur theoretisch. Steuervorteil ist das eine – Kontrolle das andere.
Der Artikel stellt nicht nur Einzelfälle dar, sondern zeigt ein wiederkehrendes strukturelles Problem im Finanzsystem:
Liechtenstein präsentiert sich seit Jahren als sauberer, reformierter Finanzplatz („weisse Weste“) – aber neue Skandale stellen dieses Selbstbild massiv infrage.
Zentrale Vorwürfe und Themen
1. Geldwäsche & internationale Kriminalität
Laut Artikel war Liechtenstein wiederholt Drehscheibe für internationale Geldwäsche.
Beispiele:
– italienische Mafia (‘Ndrangheta) soll dort Gelder geparkt haben
– Netzwerke rund um veruntreute venezolanische Staatsgelder (Milliardenhöhe) nutzten Strukturen im Fürstentum
Teilweise seien Bargeldsummen über Banken abgewickelt und physisch transportiert worden.
Aussage: Liechtenstein taucht immer wieder als Knotenpunkt für illegale Finanzströme auf.
2. Probleme im Bankensektor
Mehrere Banken gerieten in Turbulenzen oder Ermittlungen.
Insgesamt wird von fragwürdigen Geschäftspraktiken gesprochen.
Das beschädigt den Ruf des Landes zusätzlich.
3. Widerspruch zwischen Image und Realität
Regierung, Fürstenhaus und Finanzbranche betonen seit Jahren, man habe sich reformiert.
Der Artikel stellt dem entgegen: Hinter der „sauberen Fassade“ verbergen sich weiterhin „Abgründe“.
Hauptkritik: Reformen existieren – aber sie reichen offenbar nicht oder werden ausgehebelt.
4. Hoher Ermittlungsdruck
Staatsanwaltschaften und Finanzaufsicht haben viele laufende Verfahren, auch international.
Fälle betreffen oft grenzüberschreitende Netzwerke.
Das Problem ist nicht lokal begrenzt, sondern global vernetzt.
Gesamtbild
Der Artikel vermittelt im Kern:
Liechtenstein hat sich zwar nach früheren Steuerskandalen bemüht, Transparenz zu zeigen
doch:
– neue Fälle von Geldwäsche
– Verbindungen zu Mafia und Staatskorruption
– Probleme bei Banken
untergraben das Vertrauen erneut
https://www.bazonline.ch/liechtensteins-weisse-fassade-broeckelt-971207461924
Man verbringt ein Leben damit, Vermögen und Kontrolle aufzubauen – und übergibt beides am Ende in eine Struktur, bei der genau das im Ernstfall fraglich ist.
Am Ende entscheidet sich alles im Konfliktfall…
Die bekannten Fälle bzw. Skandale sprechen für sich (Perry, Bacardi, Hartlaub, Asturion, usw, …)