Wer sein Geld einem anderen anvertraut, braucht Vertrauen.
Vertrauen ist ein grosses Wort, das aber leicht mit Inhalt gefüllt werden kann.
Vertrauen ist die Erwartung, dass ein Akteur (Bank, Treuhänder, Staat, Gegenpartei) seine vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen korrekt, vollständig und fristgerecht erfüllt – auch dann, wenn der andere diese Erfüllung nicht laufend kontrollieren kann.
Dahinter steht eine Informationsasymmetrie:
- Anleger wissen weniger als Vermögensverwalter
- Gläubiger wissen weniger als Schuldner
- Begünstigte wissen oft weniger als Stiftungsräte
Das bedeutet, dass Anleger, Gläubiger und Begünstigte sich darauf verlassen müssen, dass ihre Interessen geschützt werden. Notfalls durch die Justiz, durch Gerichte. Wobei sie darauf zählen können, dass ein Anwalt ihre Interessen vertritt und dem juristischen Laien hilft, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Das findet statt, wenn sich ein allfälliger Konflikt in einem Rechtsstaat abspielt.
So ist das in einer zivilisierten, modernen, mitteleuropäischen Gesellschaft.
Allerdings gibt es eine Ausnahme. Eine grosse Ausnahme, obwohl es sich nur um ein Ländle handelt. Um das Fürstentum Liechtenstein. Ein rechtsstaatfreier Raum.
Hier herrscht nicht nur ein Erbprinz mit absolutistischer Macht. Wodurch er es eigentlich in der Hand hätte, dem wilden Treiben und Unwesen von Untreuhändern einen Riegel zu schieben. Was er aber nicht tut.
So kann es sein, dass als Stiftungsräte verkleidete räuberische Treuhänder die Begünstigten enteignen und bei Gegenwehr von allen Informationen über ihre Stiftung abschneiden.
So kann es passieren, dass der gleiche Anwalt, der eigentlich den Bestohlenen vertreten sollte, der mit ihm einen ungekündigten Mandatsvertrag hat, gegen seinen eigenen Mandanten die Interessen der Stiftungsräte vertritt. Das nennt man ausserhalb von Liechtenstein Parteienverrat.
Das ist das Schlimmste, was man einem Anwalt vorwerfen kann. Normalerweise führt das zum Entzug der Anwaltslizenz und einer Bestrafung. In Liechtenstein ist das nicht der Rede wert. Die Staatsanwaltschaft sieht keinerlei Handlungsbedarf, die Anwaltskammer ebenso wenig. Selbst wenn es sich beim Verräter um den stellvertretenden Regierungschef handelt.
Oder vielleicht gerade deswegen.
So kann es sein, dass die Liechtensteinische Landesbank (LLB), zur Hälfte im Besitz des Fürsten, zur anderen Hälfte im Besitz des Staates, also eigentlich vollständig in der Hand des Monarchen, auf das Bankgeheimnis und die Vertraulichkeit von Kundenbeziehungen pfeift und einem Untreuhänder, der sich in einem Prozess mit dem Begünstigten einer von ihm gekaperten Stiftung sieht, ohne Weiteres die Korrespondenz mit diesem Bankkunden herausgibt.
Damit er sie gegen den Kunden verwenden kann.
So kann es sein, dass Gerichtsentscheide gegen Begünstigte einer Stiftung in Windeseile gefällt werden und gelenkig und schnell die Instanzenleiter hinaufklettern. So dass nur wenige Wochen, höchstens Monate vergehen, bis ein letztinstanzliches Urteil gefällt ist. Mit oder ohne hanebüchene Begründung wie «blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision».
Geht es aber gegen einen oder mehrere liechtensteinische Untreuhänder, kann es schon mal in der ersten Instanz ein, zwei, drei oder mehr Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird. Natürlich zugunsten des Untreuhänders, versteht sich.
So kann es sein, dass Hunderte von Trusts und Stiftungen herrenlos herumstehen und ihr Inhalt, schätzungsweise im Wert von über 20 Milliarden US-Dollar, langsam aber sicher verrottet, weil keinerlei Unterhalktsarbeiten möglich sind. Das Einzige, was hier noch funktioniert, ist die Bezahlung der happigen Honorarnoten der Stiftungsräte.
Soll wenigstens ein Liquidator eingesetzt werden, der diese Zombies ins Grab legt, haben alle liechtensteinischen Treuhänder Schiss, damit in den Fokus der US-Sanktionsbehörde OFAC zu geraten und lehnen diese Tätigkeit dankend ab.
Das einzig Wunderbare und Unverständliche im Fürstentum ist: trotz all diesen skandalösen Zuständen ist der Finanzplatz noch nicht zusammengebrochen.
Allerdings mit Betonung auf noch.




Der Artikel beschreibt Liechtenstein als das„letzte große Geld‑Paradies Europas“, dessen zentrales Versprechen – sichere Verwahrung von Vermögen – zunehmend in Zweifel gerät. Die zentralen Kritikpunkte sind.
1. Zweifel an der Sicherheit von Vermögen
Der Standort lebt vom Versprechen „hier ist Geld sicherer als anderswo“.
Laut WELT entstehen jedoch immer mehr Fälle, die genau dieses Versprechen infrage stellen.
Kritik:
– Zugriff auf Vermögen kann nicht immer garantiert werden
– rechtlicher Schutz wirkt nicht absolut verlässlich
2. Einzelfälle mit systemischer Wirkung
Der Artikel spricht nicht von einem klar nachgewiesenen „Systemproblem“, aber wiederkehrende Fälle lassen Zweifel wachsen.
Typische Vorwürfe:
– Vermögen wird schwer zugänglich
– Begünstigte geraten in Konflikte
– Strukturen funktionieren nicht wie erwartet
Entscheidend ist, dass schon einzelne Fälle das Vertrauen eines Finanzplatzes untergraben.
3. Erosion des klassischen Geschäftsmodells
Historisch: Liechtensteinbestand aus Diskretion und Steueroptimierung und Vermögensschutz
Heute: mehr Regulierung (OECD, EU, AIA) und weniger Geheimhaltung
Ergebnis:
– das alte Geschäftsmodell als „Geldparadies“ gerät unter Druck
– der Standort verliert ein Alleinstellungsmerkmal
4. Reputationsproblem durch Skandale und Berichte
Der Name Liechtenstein taucht immer wieder im Zusammenhang mit großen Vermögen und Finanzkonstruktionen auf
Kritik:
– das Image ist ambivalent:
– „sicherer Hafen“
– aber gleichzeitig anfällig für Kritik und Skandale
5. Gefährdung des zentralen Standortversprechens
Der entscheidende Punkt im Artikel: Wenn Zweifel am Vermögensschutz entstehen, ist das für Liechtenstein existenziell.
Warum?
Vertrauen ist die wichtigste Ressource eines Finanzplatzes. Wenn dieses Vertrauen wackelt, werden Investoren vorsichtiger, empfehlen Berater Alternativen und steigen die Risikoaufschläge.
Die Kritik im WELT‑Artikel lässt sich auf drei Kernpunkte verdichten:
(1) Das zentrale Versprechen („Geld ist hier sicher“) wird angezweifelt
(2) wiederkehrende Fälle erzeugen strukturelles Misstrauen
(3) das Geschäftsmodell „Geldparadies“ steht unter wachsendem Druck
Der Artikel zeichnet das Bild eines Finanzplatzes, dessen Reputation und Alleinstellungsmerkmal erodieren.
welt.de/wirtschaft/plus251034324/Geld-Abschied-von-Europas-letztem-Geld-Paradies.html
Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) hat bankgeheimnis‑ und datenschutzrechtlich geschützte Kundendaten trotz ausdrücklichen und dokumentierten Widerspruchs des betroffenen Kunden an dessen Prozessgegner offengelegt.
Auslöser war eine Anfrage eines liechtensteinischen Rechtsanwalts und Treuhänders, der die Herausgabe vertraulicher Bankkorrespondenz eines Kunden verlangte, gegen den er selbst in einem laufenden Gerichtsverfahren stand. Der Kunde verweigerte die Zustimmung zur Datenweitergabe ausdrücklich und wies schriftlich auf den klaren Verstoß gegen Bankgeheimnis und Datenschutzrecht hin.
Ungeachtet dieser eindeutigen Ablehnung übermittelte die LLB die vollständige vertrauliche Bankkorrespondenz an den Prozessgegner. Die offengelegten Informationen wurden anschließend im Gerichtsverfahren zulasten des Kunden verwendet.
Der Liechtensteinische Verwaltungsgerichtshof bestätigte rechtskräftig – übereinstimmend mit der Datenschutzstelle und der Verwaltungsbeschwerdekommission –, dass die Datenweitergabe durch die LLB einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften darstellt.
Aus Compliance‑ und Investorenperspektive wirft dieser Vorgang erhebliche Fragen hinsichtlich der internen Kontrollmechanismen, der Durchsetzung des Bankgeheimnisses sowie des Umgangs mit Interessenkonflikten auf. Ein gerichtlich festgestellter Verstoß gegen den Schutz hochsensibler Kundendaten stellt für eine staatlich geprägte Bank ein wesentliches Reputations‑ und Vertrauensrisiko dar.
Für Investoren und Geschäftspartner ist insbesondere relevant, dass selbst ein ausdrücklicher Kundenwiderspruch nicht ausreichte, um die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Dies begründet Zweifel an der Verlässlichkeit zentraler Schutzmechanismen und erhöht das wahrgenommene strukturelle Risiko des Standorts.
https://www.liechtensteinaktuell.com/_files/ugd/9b7aa5_c3d81121831b468baf6dd6d582dadb2c.pdf
Der liechtensteinische Rechtsanwalt und Treuhänder, der die Herausgabe vertraulicher Bankkorrespondenz eines Kunden verlangte, war Martin Batliner.
Die Liechtensteinische Landesbank wirbt ganz gross am Flughafen Zürich und in deutschen Medien. Aber wenn eine Bank so mit dem Bankgeheimnis und dem Datenschutz umgeht, dann ist diese nicht vertrauenswürdig.
Bankgeheimnis, Datenschutz und Vertraulichkeit sind Kernversprechen einer Bank. Wenn die Liechtensteinische Landesbank (LLB) diese absichtlich missachtet und trotz ausdrücklicher Erklärung des Kunden sensible Daten offenlegt, dann ist das keine Bank, der man Vertrauen entgegenbringen kann. Denn die Bank verursacht Zweifel an genau den Mechanismen, die Vertrauen schaffen sollten. Vor so einer Bank kann man nur warnen.
Dass bei Liechtensteiner Stiftungen ein erhebliches Risiko besteht, war allgemein bekannt. Dass aber auch bei Liechtensteiner Banken das Risiko besteht, dass Vetternwirtschaft über dem Bankgeheimnis und dem Datenschutz steht, ist sehr bedenklich.
Offenbar ist das keine Affäre, die nur eine Bank betrifft, sondern eine Frage, die den gesamten Finanzplatz Liechtenstein betrifft.
Selbst die Institutionen in Liechtenstein, die Sicherheit garantieren sollen, schützen Kunden nicht zuverlässig.
Die Kombination, dass die Liechtensteinische Landesbank, eine staatlich geprägte Bank, die zur Hälfte dem Fürsten gehört, gegen den Datenschutz verstösst, noch dazu gegen den ausdrücklichen Kundenwiderspruch, und die Daten dann gegen den Kunden der Bank verwendet werden, belegt, dass in Liechtenstein Vetternwirtschaft höher gewichtet wird als das Bankgeheimnis, also Recht und Gesetz. Wenn Vetternwirtschaft in Liechtenstein höherrangig ist als Recht und Gesetz, dann ist das ein Standortproblem, welches Liechtensteins zentrales Standortversprechen, nämlich «Geld ist sicher» zerstört. Die Erosion des Geschäftsmodells, die Erosion der Vertrauenswürdigkeit nicht nur der LLB, sondern des Finanzplatzes Liechtenstein wird sehr deutlich.
Liechtenstein präsentiert sich als sauberer Finanz‑ und Rechtsstaat, praktiziert aber andere „Sitten“, in denen Macht, Nähe und Schutzmechanismen über Rechtsschutz und Transparenz gestellt werden.
Der Artikel „Liechtensteiner Regierungs-Mitglied angezeigt» in INside Paradeplatz am 1. Dezember 2025 beschreibt das Bild eines Staates, in dem Anwälte, Treuhänder, Justiz und Politik zu eng verflochten sind, Interessenkonflikte bagatellisiert werden, effektive Kontrolle fehlt, und das Treuhand‑ und Stiftungssystem systematisch zulasten der Begünstigten funktioniert.
1. Schwere Interessenkonflikte im Anwaltswesen
Der Artikel schildert den Fall des liechtensteinischen Rechtsanwalts Christoph Büchel, der zunächst von einem Mandanten ein Honorar und Vorschuss kassiert und später gegen denselben Mandanten auf der Gegenseite auftritt.
Es wird kritisiert, dass ein Verhalten, das außerhalb Liechtensteins als klarer Interessenkonflikt gelten würde, dort lediglich als „bloßer Anschein“ behandelt wird – mit faktischer Straffreiheit.
2. Aushöhlung des Begriffs „Interessenkollision“
Der Artikel stellt infrage, wie Liechtenstein mit Interessenkonflikten umgeht Der Begriff des „bloßen Anscheins einer Interessenskollision“ wird als juristisch nebulös und schützend für Machtträger dargestellt. Internationale Juristen könnten diese Logik nicht nachvollziehen.
Der Maßstab für berufsethisches Verhalten sei daher systematisch abgesenkt.
3. Justiz schützt Treuhänder statt Begünstigte
Im konkreten Stiftungsstreit wurde ein Begünstigter und zugleich Stiftungsrat aus „seiner“ Stiftung entfernt,
während die Treuhänder im Amt blieben und die Gerichte Anträge auf deren Absetzung zurückwiesen.
Die Justiz stelle sich daher strukturell auf die Seite der Treuhänder – nicht der wirtschaftlich Berechtigten.
4. Selbstbedienung am Stiftungsvermögen
Der Artikel kritisiert scharf, dass Anwälte und Treuhänder ihre umfangreichen Honorare
aus dem Stiftungsvermögen finanzieren, also aus dem Vermögen, das sie eigentlich schützen sollen.
Es wird bemängelt, dass das System eine asymmetrische Machtposition ermögliche, in der sich Verwalter aus dem verwalteten Vermögen selbst verteidigen und bereichern.
5. Fehlende Disziplinaraufsicht
Weder das Fürstliche Obergericht noch die Rechtsanwaltskammerreagierten laut Artikel auf Disziplinarbeschwerden.
Standesrechtliche Kontrolle existiere faktisch nicht oder werde nicht angewandt.
6. Machtkonzentration im Staat
Der Artikel betont die politische Dimension: Über allem stehe der absolutistisch regierende Fürst bzw. Erbprinz.
Hohe staatliche und juristische Ämter seien eng verflochten.
Gewaltenteilung sei zwar formell vorhanden, funktioniere aber faktisch nicht unabhängig.
7. Systematische Skandale im Treuhandwesen
Der Artikel ordnet den Einzelfall in eine lange Reihe von Skandalen ein:
– Selbstbegünstigung von Treuhändern
– Entzug von Stiftungen von Begünstigten
– internationale Großfälle (z. B. Bacardí)
– hunderte „Zombie‑Trusts“, die aus Angst vor US‑Sanktionen aufgegeben wurden
Es handle sich daher nicht um Ausnahmen, sondern um ein strukturelles Muster.
https://insideparadeplatz.ch/2025/12/01/liechtensteiner-regierungsmitglied-angezeigt/
Rechtsanwalt Christoph Büchel wird vorgeworfen, einen gravierenden Interessenkonflikt begangen zu haben, indem er nach Annahme eines Mandats und Honorars später auf der Gegenseite gegen denselben Mandanten auftrat – ohne dafür berufsrechtliche Konsequenzen zu erfahren.
1. Seitenwechsel trotz Vorbefassung
Büchel soll zunächst ein Mandat übernommen haben und einen Vorschuss kassiert haben, und später gegen denselben Mandanten auf der Gegenseite tätig geworden sein.
Das gilt außerhalb Liechtensteins regelmäßig als klarer, unzulässiger Interessenkonflikt.
2. Fehlende Sanktion / faktische Straffreiheit
Weder Gerichte noch Standesorgane (Rechtsanwaltskammer) hätten laut dem Artikel disziplinarisch eingegriffen.
Ein Verhalten, das anderswo berufsrechtliche Konsequenzen hätte, bleibt in Liechtenstein somit folgenlos.
3. Einbettung in ein strukturelles Problem
Der Fall Büchel ist aber offenbar nicht isoliert, sondern ist ein Beispiel für enge Verflechtungen von Anwaltschaft, Treuhandwesen, Justiz und Politik, fehlende unabhängige Kontrolle,
ein System, das Einheimische strukturell bevorzuge und Begünstigte strukturell benachteilige. Rechtsanwalt Büchel ist anscheinend stellvertretender Regierungschef, was den Fall umso brisanter und plakativer macht.
Der Fall Büchel steht damit symbolisch für ein größeres, systemisches Problem in Liechtenstein.
In Liechtenstein schützt Macht vor Konsequenzen und ersetzt Nähe zur Politik Kontrolle.
Das wirft grundlegende Zweifel an Rule of Law und Governance auf.
Offensichtlich sind in Liechtenstein Vetternwirtschaft und Willkür höherrang als Recht und Gesetz. Das stellt die Rechtsstaatlichkeit selbst des Finanzplatzes und des Landes infrage. Interessenskonflikte sind offensichtlich systemisch, Justiz, Politik, Anwaltschaft und Treuhandwesen sind miteinander verbunden, so dass es keine Neutralität mehr gibt. Dies sind keine Einzelfälle, dies ist ein Problem des Standorts.
Das ist gravierend für einen Finanzplatz. Für Investoren heißt das: Rechte sind eventuell nicht verlässlich durchsetzbar.
Alli Gschäft, wo über s Chaufe vo ere Ziitig usegönd, sött me i Liechtestei nid mache.
Rechtstaatlichkeit scheint es in Liechtenstein nicht zu geben. Es herrscht vielmehr Willkür und Vetternwirtschaft. Für ein Land, welches ein stabiler Finanzstandard sein möchte, ist das Gift.
Die aktuellen Entwicklungen und wiederkehrenden Vorwürfe im liechtensteinischen Treuhand- und Stiftungswesen begründen aus Risiko- und Governance-Sicht erhebliche Bedenken.
Es bestehen klare Hinweise auf eine problematische Machtkonzentration bei Treuhändern, begrenzte Transparenz für Begünstigte und komplexe Strukturen, die die effektive Durchsetzung von Rechten in der Praxis erheblich einschränken können.
Besonders kritisch ist die wahrgenommene Verlässlichkeit gerichtlicher und regulatorischer Kontrolle. Zweifel an Unabhängigkeit, Effektivität und Durchsetzbarkeit rechtlicher Ansprüche wirken sich unmittelbar auf die Einschätzung der Rechtssicherheit aus.
Hieraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko insbesondere hinsichtlich:
tatsächlicher Kontrolle über Vermögenswerte
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen
Neutralität von Gerichtsentscheidungen
Fazit:
Die Annahme belastbarer Rechtssicherheit sollte kritisch hinterfragt werden. Engagements in liechtensteinischen Strukturen erfordern erhöhte Vorsicht, vertiefte Due Diligence und zusätzliche Sicherungsmechanismen.
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der Fürst gemäss der Verfassung über weitreichende Kompetenzen verfügt. Dazu zählen insbesondere das Recht, Gesetze abzulehnen (Vetorecht), die Befugnis zur Auflösung des Landtags sowie ein erheblicher Einfluss auf Regierung und Justiz.
Diese Machtkonzentration schränkt die klassische Gewaltenteilung ein und führt dazu, dass dem Fürsten in zentralen staatlichen Fragen faktisch die letzte Entscheidungsbefugnis zukommt.
Verfügt ein Monarch über derart umfassende Befugnisse und lässt ein politisch-rechtliches System zu oder fördert ein solches, in dem kriminelle Praktiken — etwa die Aneignung und Schädigung von Stiftungen und Trusts unter Mitwirkung staatlicher Akteure wie Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten — begünstigt werden, so begründet dies zumindest eine moralische Mitverantwortung.
Liechtenstein weist strukturelle Risiken für Vermögensschutz und Rechtsdurchsetzung auf. Kritiker verweisen insbesondere auf folgende Risiken:
* Vermögen ist möglicherweise nicht sicher
* Rechte sind nicht immer zuverlässig durchsetzbar
* Bankgeheimnis und Datenschutz können versagen
* Justiz und Aufsicht wirken nicht durchgehend unabhängig oder effektiv
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
Contact :
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Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung
Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidge
i Liechtenstein ist business as usual, dass Vermögen nicht sicher ist, Rechte nicht zuverlässig durchsetzbar sind, Justiz und Aufsicht nicht effektiv, sondern willkürlich sind. Deswegen ist Liechtenstein kein Rechtsstaat und ist grösste Vorsicht geboten.
Für einen Europäer ist es fast unvorstellbar, dass es ein Land in Europa gibt, welches tatsächlich kein Rechtsstaat ist, sondern in welchem Vetternwirtschaft und Willkür herrschen. Und all das unter der Schirmherrschaft des Fürsten.
Liechtenstein gilt als einer der Kriminalitätsschwerpunkte Europas für Finanz- und Wirtschaftskriminalität. Unterschlagung ist nicht der Ausnahmefall, sondern an der Tagesordnung.
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat festgestellt:
«Wirtschaftskriminalität, insbesondere Anlagebetrug und Unterschlagung, scheint auf nationaler Ebene eine relativ häufige Form der ertragsorientierten Kriminalität zu sein»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Der Artikel in RegTech Times thematisiert eine gravierende Situation rund um sogenannte„Zombie-Trusts“. Laut RegTech Times sind in Liechtenstein bis zu 800 Treuhandstrukturen betroffen, bei denen Treuhänder sich aufgrund von US-Sanktionsangst zurückgezogen haben – obwohl die Trusts oft rechtlich weiterhin existieren. Diese Trusts sind handlungsunfähig, Vermögen (Bargeld, Yachten, Immobilien) bleibt blockiert. Es entsteht ein verwaistes Vermögensmanagement.
Treuhänder fürchten:Sanktionen durch US‑Behörden (OFAC). Wegen sekundärer Sanktionen droht Reputations- und Haftungsrisiko. Deshalb sind sie zurückgetreten, haben die Trusts aufgegeben, die nun rechtlich bestehen, aber operativ lahmgelegt sind.
Dies führt zu einem Reputationsschaden für den Finanzplatz: Liechtenstein entwickelt sich zum„Financial Bermuda Triangle“, Multimilliarden-USA-Verflechtungen sind betroffen. Durch blockierte Trusts entsteht massiver Standortdruck.
Die Internationale Dimension ist beachtlich: Liechtensteiner Trusts fungieren als Global Wealth Vehicles, nicht nur für Russen. Viele Trusts hängen zuerst, weil nicht-sanktionierte Personen nicht mehr operativ handeln können.
Die Reputsationswirkung ist gravierend: Der Standort erscheint geopolitisch unsicher. Verfügbarkeit und Sicherung von Vermögen wird fraglich. Vertrauen in den Standort wird substanziell erschüttert, da Vermögen blockiert und Schutzmechanismen offenbar unzureichend sind.
ReTech Times Artikel vom 7. Juli 2025 «Europe’s Financial Bermuda Triangle: 800 Liechtenstein Trusts Abandoned in Sanctions Fallout»
Liechtenstein’s business model depends on the fact that most reasonable investors cannot imagine how much financial crime can be hidden inside such a small country.