Immer neue Sumpfblasen aus dem Krater, den der gescheiterte Wunderwuzzi hinterliess.
René Benko war nicht nur der typische Hasardeur, der ein Kartenhaus immer höher türmte, bis es zusammenkrachte und leichtgläubigen Gläubigern Milliardenverluste bescherte.
Er wusste auch, wo man in Europa sein Geld am besten verstaut und versteckt. Grossbritannien, Schweiz, Andorra? Ach was, das Fürstentum bietet normalerweise Schirm und Schutz.
Das gilt sogar für den mit Abstand grössten Skandal, den Fall der Bacardí-Witwe, die seit Jahren vergeblich darum kämpft, Zugriff auf ihrer Tochter gehörende mehr als 800 Millionen Dollar zu erlangen.
Nun ist der tiefe Fall Benkos finanziell noch etwas grösser und erregt auch anhaltend internationale Aufmerksamkeit. Dumme Lage, mal wieder.
Gerade wurde gegen den erbitterten Widerstand Benkos (und seiner Anwälte) die Kleinigkeit von 16 Millionen Euro in zwei Schliessfächern in Liechtenstein entdeckt, wie news.at und Spiegel übereinstimmend berichten. Die Öffnung sei unter notarieller Aufsicht erfolgt. Da kann man beim Ruf der fürstlichen Notare nur hoffen, dass nichts wegkam.
14 Millionen davon gab es in Goldbarren, der Rest war Bargeld. Diese Schliessfächer gehören der Ingbe-Stiftung mit Sitz in Schaan. Das sind offenbar die letzten Überbleibsel von mehr als 100 Millionen Euro, die aus dem Signa-Imperium Benkos in diese Stiftung flossen.
Interessant dabei ist die Struktur der Stiftung. Wie immer im Ländle herrscht über sie ein Stiftungsrat. Seine Mitglieder heissen Robert Schimanko, Michael Hagen und René B. Ott. Die Begünstigten sind, soweit eurierbar ,Benkos Mutter Ingeborg Benko und weitere Familienmitglieder wie Nathalie Benko, des Wunderwuzzis Noch-Frau.
Da sie sich inzwischen von ihm scheiden lässt, dürfte er diese Begünstigung wohl bereuen. Aber Benko selbst ist natürlich nicht Begünstigter, weswegen er behaupten kann, dass das Geld gar nicht ihm gehöre und daher auch nicht in die Konkursmasse.
Der Stiftungsrat ist so zusammengesetzt, wie es sich für eine Schwiemel-Stiftung nach Fürstenart gehört. Schimanko ist österreichischer Staatsbürger, Bankier und langjähriger Freund und Geschäftspartner von Benko. Also sein Vertrauensmann in der Stiftung.
Hagen und Ott sind zwei typische liechtensteinische Treuhänder und Multi-Stiftungsräte, beides Eingeborene mit Wohnsitz in Vaduz.
Sie betreiben das übliche Geschäft mit den üblichen Worthülsen auf seiner Homepage:

Im Verwaltungsrat tummeln sich die üblichen Verdächtigen: René B. Ott, Martin Batliner, Michael Hagen und Simon Ott, der auch schon im Stiftungsrat von Ingbe sass.
Batliner hingegen ist als Stiftungsrat der Hartlaub-Stiftung in einen üblen Rechtsstreit verwickelt, weil er zusammen mit seinem Kumpanen Philipp Wanger den Stiftungspräsidenten rauskübelte, ihm sogar die Begünstigung absprechen wollte und sich seit Jahren dafür mit Stiftungsgeldern fürstlich honorieren lässt.
So passt in Liechtenstein immer alles zusammen.
Während Ott und Hagen auf ihrer Webseite den üblichen Schmus bringen, verdienen sie sich seit Jahren dumm und krumm an der Verwaltung der Ingbe-Stiftung.
Natürlich hatte Benko noch weitere Stiftungen am Laufen, darunter die Laura Privatstiftung, von anderen sind nur bruchstückhaft Informationen bekannt.
Was aber bekannt ist: immer wieder tauchen Hagen und Ott als Stiftungsräte auf, sowie Schimanko als Vertrauter Benkos.
Nachdem nun diese Schliessfächer aufgeflogen sind, darf sich der Konkursverwalter die nächsten Jahre mit den Stiftungsräten darum prügeln, ob dieses Geld Benkos Gläubigern zugute kommen wird oder nicht.
Da fürstliche Gerichte prinzipiell auf der Seite von fürstlichen Treuhändern auf dem fürstlichen Finanzplatz stehen, wird das langwierig und nicht unbedingt erfolgreich werden. Aber kostenintensiv.
Wobei sich hier die Treuhänder, so wie Batliner und Wanger in ihrem Fall, beste und skrupellose anwaltliche Vertretung gönnen. Geld spielt keine Rolle, die Stiftung zahlt …




Es ist unglaublich, jeden Monat ein neuer Skandal in Liechtenstein.
Und immer wieder, wenn es die gleichen Akteure, in ihre Finger im Spiel haben…
Der Treuhänder Martin Batliner hat mit der Richterin am Fürstlichen Landgericht ein uneheliches Kind.
Man liest ja öfters, dass die Richter*innen in Liechtenstein Dienstleister der Treuhänder sind… 🤪
Die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen am Fall der Hartlaub Stiftung, wie Treuhändern in Liechtenstein richtig funktioniert.
Schritt 1:
Man genehmigt sich selbst aus der Stiftung, deren Interessen man eigentlich wahrnehmen sollte, monatlich zwischen 75’000 und 100’000 Franken – pro Person, versteht sich. Die 25’000 Franken Grundpauschale im Jahr pro Person kommen noch dazu. Also knapp 1 Mio. Franken im Jahr pro Person.
Schritt 2:
Wagt es ein Begünstigter, gegen dieses Geschäftsmodell juristisch vorzugehen, wird er kurzerhand kaltgestellt. Einfach das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht entziehen – und schon ist für drei Jahre Ruhe im Karton. Kontrolle? Transparenz? Nicht im Drehbuch in Liechtenstein vorgesehen. Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich nicht.
Schritt 3:
Falls der unliebsame Begünstigte danach immer noch nicht aufgibt, wird ihm eben die Begünstigung entzogen. Problem gelöst – denn ohne Begünstigung kein Antragsrecht. Zack, juristisch aus dem Spiel genommen. Soll er doch jahrelang dagegen klagen! Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich keine.
Schritt 4:
Zur Abrundung gibt’s dann noch Strafanzeigen wegen angeblicher Untreue gegen Begünstigte. Angriff ist die beste Verteidigung – auf Kosten der Stiftung, versteht sich. Konsequenz durch das Gericht? Natürlich keine.
Und das Beste daran:
Die Kriegskasse für all diese Manöver stammt natürlich direkt aus dem Stiftungsvermögen. Man kämpft also auf fremde Rechnung – gegen die, deren Interessen man eigentlich schützen sollte. Und auf deren Kosten.
Wenn das auch in der zweiten Instanz durchgeht – ohne Abberufung durch das Gericht – dann verdienen Batliner und Wanger wahrlich einen Ehrenplatz in der Hall of Fame der liechtensteinischen Treuhänder. Und das Komturkreuz am Bande. Eine Million Franken jährlich als Belohnung für das perfekte Drehbuch zum Dekantieren, also Ausnehmen einer Stiftung. Und jeder Liechtensteiner Treuhänder, der dieses Modell nicht kopiert, wäre dumm.
Die Richterin am Fürstlichen Landgericht Diana Kind konnte in dem Verhalten der Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner keinen Interessenskonflikt erkennen…
Solches Verhalten Liechtensteiner Treuhänder ist ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes systematisches Vorgehen und Muster.
Das Verhalten der Justiz, nämlich ein solches Verhalten der Liechtensteiner Treuhänder zu akzeptieren und nicht zu sanktionieren, ist ebenso ein etabliertes, wiederkehrendes systematisches Vorgehen und Muster.
Das Zusammenspiel des Verhaltens der Treuhänder und des Verhaltens parteiischer Richter:innen ist ein seit Jahren eingespieltes System. Pflichtverletzungen erfolgen und werden systematisch folgenlos gelassen. Das ist «DAS SYSTEM» in Liechtenstein.
Damit zerstört Liechtenstein seine internationale Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit zugunsten einiger Akteure, die sich dadurch unkontrolliert bereichern können.
Dieser Beispielsfall geht über den Einzelfall hinaus und stellt die liechtensteinische Justiz, das liechtensteinische Finanzsystem als Institution und die Integrität des Staates Liechtenstein insgesamt infrage.
Dieses System, dass Treuhänder und Richter Hand in Hand zusammenarbeiten und so bewirken, dass Treuhänder systematisch die Kontrolle über Stiftungen erhalten, und das dies dann im Land unter den Teppich gekehrt wird, erinnert an organisierte Kriminalität.
Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung
Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidgeplagte%20liechtensteinische%20discretionary%20trusts.pdf
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verschleiern
veruntreuen
Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Richterin Schöpf Herberstein des Landgerichts entschied, dass der Entzug des gesetzlich vorgesehenen Informations- und Kontrollrechts durch die Liechtensteiner Stiftungsräte nicht zu beanstanden sei. Denn wenn die Begünstigten Einsicht in die Stiftungsverwaltung bekämen, dann könnten sie diese Informationen zum Nachteil der Stiftung verwenden.
Mit dieser Argumentation und dieser Entscheidung wurde die vom Gesetzgeber vorgesehene Kontrollinstanz und der Kontrollmechanismus, nämlich dass nicht der Staat, sondern die Begünstigten das Verwalten der Stiftungsverwaltung kontrollieren, bewusst ausgehebelt. Die zu Gunsten der Liechtensteiner Treuhänder. Damit gab sie den Liechtensteiner Treuhändern einen Freibrief.
Aber wenn man als österreichische Richterin alle fünf Jahre als Richterin in ihrem Amt bestätigt werden möchte, muss sie eben so entscheiden, wie es den Liechtensteiner Treuhändern gefällt – und eben nicht so, wie es das Gesetz vorsieht.
Der Skandal der saudischen Königsfamilie ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Justiz in Liechtenstein systematisch die einheimischen Treuhänder schützt, selbst wenn dabei absichtlich die gesetzlich vorgesehenen Regelungen und Schutzmechanismen ausgehebelt werden.
Das ist kein Einzelfall, so dass das gesamte liechtensteinische Stiftungs- und Rechtssystem infrage gestellt werden dürfte.
Der Stiftungsrat Robert Schimanko ist ein österreichischer Finanzmanager, der für seine Tätigkeit im Umfeld von René Benko bekannt wurde. Durch die Rolle in dessen zusammengebrochenem Signa-Imperium geriet er jüngst in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit und behördlicher Ermittlungen.
Bekannte Verbindungen: Signa Holding (René Benko), SilverArrow Capital, INGBE Foundation
Untersuchung wegen mutmaßlicher Vermögensverschiebungen (seit 2024). Ermittler der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüfen, ob Schimanko an einer Verschleierung von Vermögenswerten beteiligt war.
Witzig: Ein Trickser schafft Geld zur Seite und versteckt es wo? In einer Räuberhöhle. Schön dumm.
Da kann man wohl abwarten, bis auch die Begünstigten, die Mutter und die Ehefrau von René Benko von ihrem Informationsrecht abgeschnitten werden, wie dies bei Liechtensteiner Treuhändern so üblich ist. Und dann fliegen sie irgendwann als Begünstigte raus und das Stiftungsvermögen gehört den Stiftungsräten. So ist es eben ständig in Liechtenstein.
Gegen den Stiftungsrat Robert Schimanko ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen möglicher Verschleierung von Vermögenswerten.
Gegen das Verwaltungsratsmitglied Martin Batliner ermittelt die deutsche Staatsanwaltschaft u.a. wegen Steuerhinterziehung.
Das Verwaltungsratsmitglied der INGBE-Stiftung, der Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner ist auch Verursacher der E-Mail-Affäre der Liechtensteinischen Landesbank (LLB).
Er hat die LLB angestiftet, gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz zu verstossen und vom Bankgeheimnis geschützte Bankkundenkorrespondenz eines Prozessgegners von ihm herauszugeben. Die LLB hat daraufhin tatsächlich gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz verstossen und ihm die gesamte, vom Bankkundengeheimnis geschützte Korrespondenz mit dem Kunden herausgegeben.
FINANZ BUSINESS titelte: «Big trouble in little Liechtenstein – Email Affäre bei Landesbank»
https://www.liechtensteinaktuell.com/_files/ugd/9b7aa5_c3d81121831b468baf6dd6d582dadb2c.pdf
Wenn eine staatlich relevante Bank wie die LLB auf Veranlassung eines Treuhänders gegen Bankgeheimnis und Datenschutz verstossen hat, stellt sich eine grundlegende Frage nach der Verlässlichkeit zentraler Prinzipien des Finanzplatzes Liechtenstein – insbesondere Vertraulichkeit, Rechtssicherheit und effektiver Compliance.
Sollten diese Vorwürfe Substanz haben, reden wir nicht über einen Einzelfall, sondern über ein Governance‑Problem. In einem solchen Umfeld lassen sich weder komplexe Strukturen noch langfristige Mandate sauber vertreten – und genau das registrieren internationale Investoren sehr genau.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
1. Nicht wenige Treuhänder handeln rein eigennützig
2. Begünstigte werden systematisch ausgeschaltet
3. Gerichte greifen in dieses Verhalten der untreuen Treuhänder nicht ein sondern protegieren dies
4. Endlose Gerichtsverfahren dienen nicht der Rechtsfindung, sondern sind nur Schaukämpfe, die der Zermürbung dienen sollen
Wirtschaftskriminalität und organisierte kriminelle Strukturen sind ein ernstes strukturelles Problem in Liechtenstein. Aus unserer Erfahrung als überregional tätige Rechtsanwaltskanzlei wissen wir, dass der Umgang mit entsprechenden Sachverhalten besondere rechtliche und strategische Sorgfalt erfordert. Vor diesem Hintergrund möchten wir einige wesentliche Hinweise geben.
1. Überprüfung und Anfechtung liechtensteinischer Gerichtsentscheidungen
Sollten Sie Entscheidungen liechtensteinischer Gerichte erhalten haben, deren Unabhängigkeit oder Neutralität aus Ihrer Sicht zweifelhaft erscheint, sollte eine Weiterverfolgung des Rechtswegs bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgen. Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil der gegen Liechtenstein gerichteten Beschwerden vor dem EGMR erfolgreich war. Die Entscheidungen des EGMR sind für Liechtenstein verbindlich und können entsprechende innerstaatliche Urteile korrigieren.
2. Information des Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft
Darüber raten wir, den Sachverhalt dem Legal Attaché’s Office der Botschaft der Vereinigten Staaten in Bern zu melden. Diese Stelle ist dem amerikanischen Justizministerium zugeordnet und befasst sich unter anderem mit der Bekämpfung international agierender krimineller Vereinigungen. Auf Grundlage des RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) besteht eine weitreichende Zuständigkeit für grenzüberschreitende Fälle organisierter Kriminalität. Dieses Instrument wurde beispielsweise auch in international bedeutenden Verfahren mit globalem Bezug angewandt.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Unabhängigkeit der rechtlichen Beratung
Sollten liechtensteinische Rechtsberater von solchen Schritten abraten, ist eine kritische Prüfung der Beweggründe ratsam. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass lokale Interessen oder strukturelle Abhängigkeiten die Empfehlung beeinflussen. Eine unabhängige, grenzüberschreitend erfahrene rechtliche Einschätzung ist daher häufig von Vorteil.
Fazit
Die konsequente Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Rechte ist ein zentraler Baustein im Umgang mit Wirtschafts- und organisierter Kriminalität. Betroffene sollten verfügbare nationale und internationale Rechtsmittel sorgfältig prüfen und nutzen. Entschlossenes, informiertes Vorgehen kann entscheidend dazu beitragen, bestehende Missstände rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Liechtensteiner Rechtsanwaltskammer drängt ihre Mitglieder, keine Fälle zu übernehmen, bei denen der Europäische Gerichtshof eine Liechtensteiner Entscheidung aufgehoben hat, denn das würde der Glaubwürdigkeit der Liechtensteiner Gerichte schaden.
Damit stellt sich die Liechtensteiner Rechtsanwaltskammer auf die Seite des Unrechts, korrupter Gerichtsentscheidungen und gegen das Recht. Die Liechtensteiner Rechtsanwaltskammer macht sich damit zum Teil des korrupten Systems in Liechtenstein.
Economic crime and organized criminal structures constitute a serious structural problem in Liechtenstein. Based on our experience as a law firm operating across jurisdictions, we are aware that dealing with such matters requires particular legal and strategic diligence. Against this background, we would like to outline several key considerations.
1. Review and Challenge of Liechtenstein Court Decisions
If you have received decisions from Liechtenstein courts that, in your view, raise doubts as to their independence or impartiality, consideration should be given to pursuing legal remedies up to the European Court of Human Rights (ECHR). Empirical experience indicates that a significant proportion of applications brought against Liechtenstein before the ECHR have been successful. The judgments of the ECHR are binding on Liechtenstein and may result in the correction of relevant domestic court decisions.
2. Notification of the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy
In addition, we strongly recommend reporting the matter to the Legal Attaché’s Office of the Embassy of the United States in Bern. This office operates under the authority of the U.S. Department of Justice and is, among other things, involved in combating internationally operating criminal organizations. Pursuant to the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), there is extensive jurisdiction over cross-border cases of organized crime. This legal instrument has also been applied in internationally significant proceedings involving global networks.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independence of Legal Advice
If Liechtenstein-based legal advisers discourage the above steps, a critical assessment of the underlying reasons is advisable. In individual cases, it cannot be ruled out that local interests or structural dependencies may influence such recommendations. An independent legal assessment by counsel experienced in cross-border matters is therefore often beneficial.
Conclusion
The consistent assertion and enforcement of one’s legal rights is a key element in addressing economic crime and organized criminal activity. Affected parties should carefully assess and make use of available domestic and international legal remedies. A determined and well-informed approach can play a decisive role in ensuring that alleged misconduct is subjected to legal review.
La delincuencia económica y las estructuras de delincuencia organizada constituyen un grave problema estructural en Liechtenstein. A partir de nuestra experiencia como despacho de abogados con actividad suprarregional, sabemos que el tratamiento de este tipo de situaciones requiere una especial diligencia jurídica y estratégica. En este contexto, deseamos exponer algunas consideraciones fundamentales.
1. Revisión e impugnación de resoluciones judiciales de Liechtenstein
Si ha recibido resoluciones de tribunales de Liechtenstein cuya independencia o imparcialidad le parezca cuestionable, debe considerarse la continuación de la vía judicial hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). La experiencia demuestra que una parte significativa de las demandas presentadas contra Liechtenstein ante el TEDH ha tenido éxito. Las sentencias del TEDH son vinculantes para Liechtenstein y pueden dar lugar a la corrección de resoluciones judiciales nacionales correspondientes.
2. Comunicación al Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos
Asimismo, recomendamos poner los hechos en conocimiento del Legal Attaché’s Office de la Embajada de los Estados Unidos en Berna. Esta oficina depende del Departamento de Justicia de los Estados Unidos y se ocupa, entre otras funciones, de la lucha contra organizaciones criminales con actividad internacional. En virtud de la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), existe una amplia competencia en casos transfronterizos de delincuencia organizada. Este instrumento legal ha sido aplicado, por ejemplo, en procedimientos de relevancia internacional con alcance global.
Contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Independencia del asesoramiento jurídico
Si asesores jurídicos establecidos en Liechtenstein desaconsejan la adopción de estas medidas, resulta recomendable realizar un análisis crítico de los motivos subyacentes. En casos concretos, no puede excluirse que intereses locales o dependencias estructurales influyan en dichas recomendaciones. Por ello, suele ser ventajoso contar con una evaluación jurídica independiente por parte de profesionales con experiencia en asuntos transfronterizos.
Conclusión
La defensa y ejecución coherente de los propios derechos constituye un elemento central en la lucha contra la delincuencia económica y organizada. Las personas afectadas deben examinar detenidamente y utilizar los recursos legales disponibles a nivel nacional e internacional. Un enfoque decidido e informado puede contribuir de manera determinante a que posibles irregularidades sean sometidas a revisión judicial.
La criminalité économique et les structures de criminalité organisée constituent un problème structurel grave au Liechtenstein. Forts de notre expérience en tant que cabinet d’avocats exerçant à l’échelle suprarégionale, nous savons que le traitement de ce type de situations exige une diligence juridique et stratégique particulière. Dans ce contexte, nous souhaitons formuler plusieurs observations essentielles.
1. Examen et contestation des décisions judiciaires liechtensteinoises
Si vous avez été destinataire de décisions émanant des juridictions du Liechtenstein dont l’indépendance ou l’impartialité vous paraît discutable, il convient d’envisager la poursuite des recours jusqu’à la Cour européenne des droits de l’homme (CEDH). L’expérience démontre qu’une proportion significative des requêtes introduites contre le Liechtenstein devant la CEDH a abouti favorablement. Les arrêts de la CEDH sont contraignants pour le Liechtenstein et peuvent conduire à la révision ou à la correction des décisions judiciaires internes concernées.
2. Information du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis
Nous recommandons en outre de porter les faits à la connaissance du Legal Attaché’s Office de l’Ambassade des États-Unis à Berne. Ce service relève du Département de la Justice des États-Unis et intervient notamment dans la lutte contre les organisations criminelles opérant à l’échelle internationale. En vertu du RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), il dispose d’une compétence étendue en matière de criminalité organisée transfrontalière. Cet instrument juridique a notamment été appliqué dans des procédures de portée internationale impliquant des réseaux mondiaux.
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Attn: Legal Attaché’s Office
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3. Indépendance du conseil juridique
Si des conseillers juridiques établis au Liechtenstein déconseillent l’adoption de telles démarches, il est recommandé de procéder à un examen critique des motifs invoqués. Dans certains cas, il ne peut être exclu que des intérêts locaux ou des dépendances structurelles influencent ces recommandations. Il est donc souvent opportun de solliciter une évaluation juridique indépendante auprès de praticiens disposant d’une expérience en matière de dossiers transfrontaliers.
Conclusion
L’exercice cohérent et déterminé de ses droits constitue un élément central dans la lutte contre la criminalité économique et la criminalité organisée. Les personnes concernées devraient examiner avec soin et utiliser les voies de recours disponibles tant au niveau national qu’international. Une approche résolue et éclairée peut jouer un rôle déterminant dans la soumission de situations litigieuses à un examen juridique effectif.
The message is straightforward and clear:
“The United States is focused on tackling sanctions circumvention wherever it occurs in the world. Neither our companies nor our people should be complicit in evading sanctions and helping to feed Putin’s war machine as the Kremlin continues its brutal war of aggression. Sanctions evaders and illicit finance facilitators are a significant threat to the United States’ and other countries’ financial systems.”
https://ch.usembassy.gov/u-s-government-announces-russia-related-sanctions-designations/
Der in dem Artikel erwähnte Treuhänder Dr. Martin Batliner genehmigt sich als Stiftungsrat der Karajan Stiftung selbst einjährliches Honorar von 100.000 Schweizer Franken, obwohl er mit der Vermögensverwaltung selber überhaupt nichts zu tun hat, da diese von einem externen Vermögensverwalter erledigt wird. Vertrauen Sie bloß Liechtenstein nicht!
The tiny principality of Liechtenstein attracts the super-rich for its secrecy and security but, as a bitter legal case shows, there’s a price: all legal right are held by the trustees. https://www.independent.co.uk/news/long_reads/liechtenstein-tax-haven-super-rich-trust-lost-beneficiaries-trustees-legal-laws-a8239956.html
Die Liechtensteinische Treuhandkammer hatte zum 01.06.2018 ihre Standesregeln geändert und in Art. 7 Abs. 2 die Möglichkeit vorgesehen, dass Begünstigte bei Vertrauensverlust in Stiftungsräte diese auszuwechseln. Diese Stärkung der Rechtsposition der Begünstigten wurde in der Neufassung der Standesregeln 2024 wieder aufgehoben.
Die Kehrtwende bei den Standesregeln macht deutlich, dass der Schutz von Begünstigten im liechtensteinischen Stiftungswesen kein verlässlicher Grundsatz ist, sondern von wechselnden Rahmenbedingungen abhängt. Ein Finanzplatz, der zentrale Kontrollrechte zunächst einführt und dann wieder zurücknimmt, setzt seine eigene Berechenbarkeit aufs Spiel.
Es ist erschreckend, was man hier alles über Liechtenstein liest. Und dass es sowas mitten in Europa gibt. Unter der Schirmherrschaft des Fürsten von Liechtenstein.
Was für ein unsäglicher Sumpf, dieses Liechtenstein!