Der fürstliche Staatsgerichtshof wurde 100. Kein Grund zum Feiern.
Das sieht das oberste Gericht des absolutistischen Staates Liechtenstein natürlich anders. Also feierte er sich mit einer Kleinstaatenkonferenz.
Der Pressemitteilung kann man entnehmen:
«Im Zentrum standen die Verfassungsgerichte von Andorra, Monaco, San Marino und Liechtenstein.»
Also alles ausgewiesene Rechtsstaaten mit einer völlig unabhängigen Justiz.
Weiter im offiziellen Geschwurbel: «Justizminister Emanuel Schädler überbrachte die Grussworte der Regierung. Zudem wurden die Teilnehmenden von S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein zu einem Gedankenaustausch auf Schloss Vaduz empfangen.»
Gedankenaustausch? Das ist eine schöne Formulierung. Befehlsempfang würde es für die liechtensteinischen Verfassungsrichter besser treffen, wenn es der Erbprinz nötig hätte, den Richtern klar zu machen, wo der Hammer hängt. Aber das ist überflüssig.
Denn, gelinde ausgedrückt: Wegen der besonderen konstitutionellen Monarchie Liechtensteins bewegt sich der Gerichtshof in einem Spannungsfeld zwischen Demokratie, richterlicher Kontrolle und den starken Kompetenzen des Fürsten. Dabei hat er sogar die Kompetenz, Entscheidungen des demokratisch gewählten Landtags zu korrigieren oder gar zu blockieren. Sollte der mal etwas tun, was den höchsten Unwillen in der Trutzburg ob Vaduz erregt.
Die Richter des Staatsgerichtshof hingegen sind weder demokratisch, noch sonst wie legitimiert. Denn damit da nichts schiefgehen kann, werden die 5 Richter plus 5 Ersatzrichter von einem Richterauswahlgremium vorgeschlagen. Damit sich der Fürst, bzw. sein Statthalter auf Erden, nicht über untaugliche Vorschläge ärgern muss, sind in diesem Gremium der Landtag und vom Fürsten gestellte Wahlmänner im Verhältnis eins zu eins vertreten.
Damit überhaupt nichts schiefgehen kann, hat der Fürst zudem den Stichentscheid, sollte es der Landtag doch einmal wagen, einen Kandidaten vorzuschlagen, der nicht das allerhöchste Wohlwollen erregte.
Als wäre das der Karikatur eines Rechtsstaats nicht genug, sind sämtliche Richter nur im Nebenamt tätig. Sie haben daneben noch Professuren, andere Richterämter oder gar anwaltliche Tätigkeiten im Ländle selbst oder in Österreich oder der Schweiz.
Denn sie bekommen eine schmale Pauschale und 2800 Franken pro Sitzungstag. Als Anwalt können sie problemlos das Doppelte herausschlagen.
Auch das ist in anderen, normalen Rechtsstaaten, unvorstellbar. Die obersten Richter sind selbstverständlich immer im Vollamt angestellt. Alleine schon, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Aber da sagt natürlich das Fürstentum: was für Interessenskonflikte wären denn im Ländle denkbar? Die Richter sind doch handverlesen, dass sie die Interessen der Monarchie und des Fürsten im Auge behalten bei all ihren Entscheidungen. Und indem sie auch anwaltlich tätig sind, haben sie vollstes Verständnis für das Wirken von fürstlichen Treuhändern und Stiftungsräten.
Nimmt deren Geldgier mal wieder unerhörte Formen an, wagen es verzweifelte Enteignete gelegentlich, den Rechtsweg einzuschlagen und landen dann früher oder später vor dem fürstlichen Staatsgerichtshof.
Der erstaunlicherweise eigentlich immer zugunsten der eingeklagten Stiftungsräte oder Treuhänder entscheidet. Denn schliesslich wirken die wiederum eng mit den Fürstenbanken LGT und LLB zusammen, und da wäre es doch blöd, diese gedeihliche und für alle Beteiligten sehr profitable Seilschaft zu unterbinden.
Aber all diese Gedanken wurden sicherlich nicht während der Konferenz und auch nicht während des Meinungsaustausches auf dem fürstlichen Schloss gestreift.
Allerdings dürften sich die Gäste aus den anderen Kleinstaaten doch etwas gewundert haben, wie rustikal es in der Justiz des Fürstentums zugeht. Aber als Gast gebietet die Höflichkeit, nicht mit kritischen Bemerkungen unangenehm aufzufallen.
Denn schliesslich soll es in Zukunft regelmässig solche Treffen geben, und wenn man eingeladen ist, wieso soll man das gefährden, indem man ein Stirnrunzeln bei Erbprinz Alois auslöst?




Liechtenstein betreibt intensives Reputationsmanagement durch Suchmaschinenoptimierung («SEO-ORM»), also „Online-Image-Kontrolle“ oder „Suchmaschinenmanipulation“ oder «Narrativsteuerung».
Negative Berichte über den Finanzplatz werden unterdrückt, indem Suchmaschinenbetreiber aufgefordert werden, bestimmte Inhalte nicht mehr anzuzeigen (technisch «De-Indexierung» oder rechtlich nach EU-DSGVO), das Internet wird praktisch gesäubert.
Positive Berichte über Liechtenstein erscheinen prominent weit oben bei Suchen, indem viele neue, positive Inhalte veröffentlicht werden (sog. «Content Flooding»).
So erscheinen bei der Suche über Liechtenstein keine Artikel über die schwere Zombie-Trust Krise, die vielzähligen Skandale oder die Kritik des Europarats betreffend mangelnder Antikorruptionsmassnahmen, aber unzählige Artikel über Märchenhochzeit, Urlaubsparadies Liechtenstein etc..
Auf diese Weise soll die öffentliche Wahrnehmung des Landes gezielt gesteuert und manipuliert werden.
Die Gerichte in Liechtenstein sind die Dienstleister der untreuen Treuhänder.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Der Rechtsanwalt und Treuhänder Harry Gstöhl bekleidete nebenamtlich höchste Funktionen im liechtensteinischen Justizwesen: So war er 1978–1982 Richter und 1982–1992 Präsident des Verwaltungsgerichtshofs sowie 1991–2004 Präsident des Staatsgerichtshofs. Ausserdem fungierte er als Vorsitzender der Prüfungskommissionen für Treuhänder (1984–1992). 2005 wurde ihm der Titel Fürstlicher Justizrat verliehen.
Später wurde Gstöhl in zwei Gerichtsverfahren wegen schwerer Untreue, schweren gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt.
Wenn schon Kriminelle nicht nur Richter, sondern Präsident des Staatsgerichtshofs waren…
Der Fall Gstöhl markiert einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung der liechtensteinischen Justiz und des Finanzplatzes. Er verdeutlicht, wie eng wirtschaftliche, juristische und politische Interessen in dem Kleinstaat verflochten sind, und wird bis heute als Beispiel für notwendige Transparenz- und Aufsichtserweiterungen im Treuhandwesen und in der Justiz herangezogen.
Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein über Harry Gstöhl
https://historisches-lexikon.li/Gst%C3%B6hl,_Harry
III. Ziffer 15 des Berichts der Antikorruptionsbehörde GRECO des Europarats:
„Gleichzeitig besteht aufgrund der geringen Landesgrösse ein erhöhtes Risiko von Vettern- und Günstlingswirtschaft.“
https://rm.coe.int/grecoeval5rep-2024-1-final-deu-evaluation-report-liechtenste/1680b5ece0
In Liechtenstein wird doch nicht nach Recht und Gesetz entschieden, wer Recht bekommt, sondern nach dem Willen des Fürsten, der überall das letzte Wort hat. Das muss man wissen, wenn man mit Liechtenstein geschäften will.
Wir sind eine Laien-Theatergruppe und bieten uns an, als Senate der Fürstlichen Gerichte mitzuspielen.
Wir sind sehr geübt, sehr ernst zu schauen, können routiniert irgendwelche juristischen Phrasen abspulen und hören natürlich auf das, wie wir am Ende urteilen sollen. Wir machen das zusammen für die Hälfte der Honorare der derzeitigen nebenamtlichen Truppe.
Nebenamtlichkeit der Richter, anwaltliche Tätigkeit im gleichen Rechtsraum und Nähe zu Treuhändern/Stiftungsräten sind ein strukturelles Problem in Liechtenstein, dessen man sich bewusst sein muss.
Herbert Batliner war wie Harry Gstöhl Rechtsanwalt, Treuhänder sowie Präsident des Staatsgerichtshofs. Er war Fürstlicher Kommerzienrat, erhielt das Grosskreuz des Päpstlichen Gregoriusordens und das Grosskreuz mit Brillanten des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens.
Später wurde Herbert Batliner ebenfalls verurteilt. Und auch da war es ein Betrugsvorwurf. Das höchste Gericht strafte Batliner ab. Es galt als erwiesen, dass Batliner den Gesundheitszustand einer dementen Witwe ausgenutzt hatte, um sich persönlich in Millionenhöhe zu bereichern.
https://www.capital.de/geld-versicherungen/liechtenstein-zu-untreuen-haenden
Selbst die höchste verfassungsgerichtliche Elite, die eng mit dem Treuhandwesen verbunden war, wurde später in schwerste Vorwürfe persönlicher Bereicherung verwickelt.
«Die Millionen der alten Witwe»
Herbert Batliner, zentrale Figur der deutschen Parteispendenaffäre, erleidet in Liechtenstein vor Gericht eine schwere Niederlage.
Der ungeheuerliche Vorwurf: Der Träger des Komturkreuzes des päpstlichen Silvesterordens mit Stern, des Großen Tiroler Adler-Ordens und auch der Goldenen Pfadfinderlilie habe den Gesundheitszustand einer an Altersdemenz leidenden Witwe ausgenutzt und sich unrechtmäßig bereichert.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/der-fall-batliner-die-millionen-der-alten-witwe-1.483811
Wenn Herbert Batliner 5 Jahre Präsident des Staatsgerichtshofes war und Harry Gstöhl 13 Jahre, dann hatte der Staatsgerichtshof 18 Jahre lang Präsidenten, die später verurteilt wurden.
Und wenn der Staatsgerichtshof jetzt sein 100. Jubiläum feiert, dann hatte er ganze 18 Prozent seiner Existenz Präsidenten, die danach verurteilt wurden.
Die Tatsache, dass Personen an der Spitze des Verfassungsgerichts später wegen schwerer Verfehlungen verurteilt werden, wirft die Frage auf: wie verlässlich ist dann der Rechtsschutz für Außenstehende?
Liechtensteinische Gerichte entscheiden systematisch zugunsten der Einheimischen. Das Recht in Liechtenstein ist nicht neutral, sondern abhängig von Herkunft, Netzwerk oder Status. Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wird systematisch verletzt, was faktisch eine Aushöhlung des Rechtsstaats und fehlende «fair trial
Allesamt Laien-Darsteller
Rechtssicherheit und unabhängige Gerichte, die für einen Finanzplatz von grundlegender Bedeutung sind, scheinen in Liechtenstein nicht gewährleistet zu sein.
Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein sind ein ernstes Problem, das viele Betroffene vor große Herausforderungen stellt. Als überregionale Rechtsanwaltskanzlei haben wir solche Fälle bearbeitet und möchten Ihnen wichtige Ratschläge geben:
1. Entscheidungen der Liechtensteiner Gerichte anfechten:
Sollten auch Sie Entscheidungen von Liechtensteiner Gerichten erhalten haben, die nicht neutral erscheinen, eskalieren Sie Ihren Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oft nicht neutral sind. Acht von zehn Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Meldung an das Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft:
Melden Sie Ihren Fall dem Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Außenstelle des amerikanischen Justizministeriums. Aufgrund des RICO Act, eines besonderen amerikanischen Gesetzes, hat dieses Büro weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen. Der RICO Act wurde beispielsweise im Verfahren gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA angewendet.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, bedenken Sie, dass diese möglicherweise ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Zusammenfassend möchten wir betonen, wie wichtig es ist, entschlossen gegen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorzugehen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Economic crime and organized crime in Liechtenstein are a serious problem that poses significant challenges for many affected individuals. As a law firm, we have handled such cases and would like to offer you some important advice:
1. Challenge Decisions of Liechtenstein Courts:
If you as well have received decisions from Liechtenstein courts that do not appear to be neutral, escalate your case to the European Court of Human Rights (ECHR). It is well-known that decisions from Liechtenstein courts are often not neutral. Eight out of ten complaints to the ECHR have been successful. Liechtenstein courts are bound by the decisions of the ECHR.
2. Report to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy:
Report your case to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy in Bern, a branch of the U.S. Department of Justice. Due to the RICO Act, a special US-law, this office has worldwide jurisdiction in the fight against criminal organizations. The RICO Act was, for example, applied in the proceedings against FIFA officials scattered around the world.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
If your Liechtenstein lawyers advise against this, be aware that they may be representing their own interests as Liechtensteiners and not yours.
In conclusion, we emphasize the importance of taking decisive action against economic and organized crime. Do not hesitate to assert your rights and take the necessary steps.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
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Sulgeneckstrasse 19
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3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
In einem kleinen Staat wie Liechtenstein mit 38.000 Einwohnern stellt sich zwangsläufig die Frage, wie institutionelle Unabhängigkeit und persönliche Nähe miteinander in Einklang gebracht werden können. Wo gesellschaftliche Netzwerke eng verflochten sind und man sich im Alltag regelmäßig begegnet, entstehen besondere Herausforderungen für die Wahrnehmung richterlicher Neutralität.
Gerade in solchen Strukturen ist es entscheidend, dass Transparenz, klare Compliance-Regeln und wirksame Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören etwa strenge Befangenheitsregelungen sowie eine nachvollziehbare Begründung gerichtlicher Entscheidungen.
Es geht dabei nicht um pauschale Unterstellungen gegenüber einzelnen Richterinnen und Richtern, sondern um die berechtigte Frage, wie Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz unter spezifischen strukturellen Bedingungen langfristig gesichert werden kann.
Wer gut bezahlt wird und zugleich regelmäßig um seine Wiederwahl bangen muss, richtet sich automatisch nach den Erwartungen derer, die über seine Zukunft entscheiden. Unabhängigkeit kann gegen ein höheres Gehalt eingetauscht werden, so dass man zugunsten der Einheimischen urteilen könnte.
Das liechtensteinische System mit befristeten Mandaten und Wiederwahlmechanismen unterscheidet sich von klassischen Modellen lebenslanger oder sehr langfristiger richterlicher Unabhängigkeit. Solche Strukturen können Anreize schaffen, sich opportunistisch zu verhalten.
Das institutionelle Set up (Ernennung, Nebenämter, Nähe zu Treuhändern, Einfluss des Fürsten) produziert konsequent gleiche Ergebnisse – meist zulasten von ausländischen Begünstigten. Für Investoren ist das ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Jeder in der Branche weiß, dass es in der Praxis so läuft, dass spätestens der Staatsgerichtshof die Gerichtsentscheidungen so hindreht, dass sie zugunsten der Liechtensteiner sind. Sonst wird man nicht Richter am Staatsgerichtshof bzw. wird nicht bestätigt.
Der Staatsgerichtshof entscheidet im Namen von Fürst und Volk und im Sinne von Fürst und Volk.
It is well known in the financial industry that in Liechtenstein the rule of law, an independent judiciary, resolving disputes and delivering impartial justice, are not guaranteed.