Wenn die Justiz nicht funktioniert, herrschen Willkür und Barbarei. Wie in Liechtenstein.
Die Fassade ist makellos: ein moderner Kleinstaat im Herzen Europas, wohlhabend, stabil, geschniegelt. Doch hinter der glatten Oberfläche Liechtensteins verbirgt sich ein strukturelles Problem, das in einem Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte: eine Justiz, deren Unabhängigkeit nicht garantiert, sondern letztlich vom Wohlwollen des Fürsten abhängig ist.
In der politischen Theorie gilt die Gewaltenteilung als unantastbares Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Legislative, Exekutive und Judikative sollen sich gegenseitig kontrollieren und ausbalancieren. In Liechtenstein jedoch wird dieses Prinzip auf bemerkenswerte Weise ausgehöhlt. Der Fürst verfügt über weitreichende Kompetenzen, die tief in das Justizsystem hineinreichen – von der Ernennung von Richtern bis hin zu Möglichkeiten der Einflussnahme, die mehr als den Anschein politischer Abhängigkeit erzeugen.
Befürworter des Systems argumentieren gern mit Tradition, Stabilität und Effizienz. Der Fürst, so heisst es, sei eine Art überparteilicher Garant für Kontinuität und Ordnung. Doch genau hier liegt das Problem: In einem Rechtsstaat darf die Unabhängigkeit der Justiz nicht vom Charakter oder der Integrität einer einzelnen Person abhängen. Sie muss institutionell abgesichert sein – unantastbar, selbst dann, wenn politische Winde drehen oder Machtinteressen wachsen.
Die Realität in Liechtenstein wirft unbequeme Fragen auf. Wie frei kann ein Richter urteilen, wenn seine Karriere – direkt oder indirekt – von einer Instanz abhängt, die zugleich politische Macht ausübt? Wie glaubwürdig ist ein Rechtssystem, wenn die Trennung zwischen politischer Autorität und richterlicher Entscheidungsgewalt verschwimmt? Und vor allem: Wie lange lässt sich dieses Modell mit europäischen Rechtsstaatsstandards vereinbaren?
Es geht hier nicht um konkrete Einzelfälle oder spektakuläre Justizskandale. Es geht um etwas Grundsätzlicheres: um Vertrauen. Vertrauen in die Neutralität der Gerichte, in faire Verfahren, in die Gleichheit vor dem Gesetz. Dieses Vertrauen wird nicht allein durch faktische Unabhängigkeit geschaffen, sondern auch durch deren sichtbare, institutionelle Verankerung. Und genau daran mangelt es.
Liechtenstein steht damit in einem Spannungsfeld zwischen monarchischer Tradition und modernen rechtsstaatlichen Anforderungen. Während andere europäische Monarchien ihre Systeme konsequent demokratisiert und die Rolle des Staatsoberhaupts auf repräsentative Funktionen reduziert haben, hält Liechtenstein an einer Konstruktion fest, die dem Fürsten substanzielle, gar absolutistische Macht einräumt – auch über die Justiz.
Das mag historisch gewachsen sein, doch Geschichte ist kein Argument gegen Reformen. Im Gegenteil: Gerade ein Staat, der sich als modern und international vernetzt versteht, muss bereit sein, seine Institutionen kritisch zu hinterfragen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der Fürst seine Macht missbraucht, sondern ob ein System, das einen solchen Missbrauch überhaupt ermöglicht, noch zeitgemäss ist. Solange diese Frage nicht überzeugend beantwortet wird, bleibt ein Schatten über Liechtensteins Justiz – und mit ihm ein Zweifel, der sich nicht so leicht polieren lässt wie die glänzende Fassade des Landes.




Liechtenstein hat sich vom einst renommierten Finanzplatz zu einem Paradebeispiel für institutionalisierte Rechtsverweigerung entwickelt. Über Jahre wurden internationale Stiftungen und Trusts durch ein Netzwerk aus Treuhändern, Anwälten und mutmaßlich nicht neutralen Richtern systematisch enteignet – ein kriminelles System, das unter dem Tarnbegriff „Dekantierung“ operierte.
Die Opfer wurden bewusst getäuscht: Jeder Fall wurde ihnen als „Einzelfall“ verkauft, während in Wahrheit ein strukturiertes und systematisches Vorgehen dahinterstand. Profit gemacht haben alle – außer den rechtmäßigen Eigentümern: lokale Treuhänder, Anwälte und möglicherweise auch Richter. Die politische Spitze schwieg – und durch ihr Schweigen schützte oder unterstützte sie das System.
Liechtenstein hat nicht nur Vertrauen verspielt – es hat seine rechtliche Glaubwürdigkeit geopfert. Wer hier noch von einem sicheren Rechtsstaat spricht, macht sich zum Komplizen eines perfiden Machtmissbrauchs.
Was für ein widerlich korruptes Nest!
Regieren à la Kim-Dikatatur – es fehlt nicht mehr viel. Nur für die Gulags ist das Land zu klein.
Mit nur etwa 39’000 Einwohnern ist Liechtenstein sehr klein. In solchen Systemen kennen sich viele Akteure persönlich oder beruflich. Kritiker sehen darin ein Risiko für Befangenheit oder zumindest den Eindruck mangelnder Distanz – selbst wenn formell korrekt gearbeitet wird.
Richter werden in Liechtenstein für eine bestimmte Amtszeit gewählt, nicht auf Lebenszeit.
Die Amtsperiode beträgt in der Regel 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie wiedergewählt (bestätigt) werden. Zuständig für die Wahl ist der Landtag des Fürstentums Liechtenstein, auf Vorschlag eines speziellen Gremiums.
Dieses Gremium ist die sogenannte Richterauswahlkommission, in der u. a. Vertreter von Politik und auch das Staatsoberhaupt (der Fürst) eine Rolle spielen. Der Fürst hat den Stichentscheid.
Genau dieser Punkt – die begrenzte Amtszeit mit Wiederwahl – ist einer der Gründe, warum manche die Unabhängigkeit der Justiz kritisch sehen.
Die Sorge lautet: Richter könnten (bewusst oder unbewusst) Rücksicht auf ihre Wiederwahl nehmen.
Eine Justiz sollte unabhängig sein. Aber wenn Richter*innen von einem Liechtensteiner Gremium alle paar Jahre wieder bestätigt werden müssen, dann denken sie doch in erster Linie an ihre Wiederwahl, die davon abhängen wird, ob ihre Entscheidungen den Liechtensteinern genehm waren oder nicht. Und nicht an Recht und Gesetz. Die Abhängigkeit liegt doch klar auf der Hand.
Korrupte Justiz unter der Schirmherrschaft des Fürsten.
Dass die Richter in Liechtenstein nicht neutral sind, sondern nur eine Illusion von Neutralität, ist inzwischen allgemein bekannt. Recht ist, was den Liechtensteinern dient.
Wenn ein österreichischer Richter in Liechtenstein das Doppelte verdient wie in Österreich, aber alle paar Jahre wiedergewählt werden muss, dann muss er sich eben so verhalten, wie es die Liechtensteiner des Richterwahlausschusses gerne sehen. Also massiv pro Liechtensteinern. Denn nur ein Richter, der verstanden hat, dass die Liechtensteiner immer Recht haben, wird wiedergewählt. So kauft man sich in Liechtenstein die Richter.
Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Wenn selbst der Europarat Bedenken hinsichtlich der Korruption bei der Justiz in Liechtenstein äußert, dann kann diese wohl als offiziell bezeichnet werden.
Das Ländle ist näher am Mond als an einem Rechtsstaat.
Wie soll denn ein Liechtensteiner Richter oder eine Richterin zu Ungunsten seiner Landsleute entscheiden, wenn in dem Zwergstaat jeder mit jedem verwandt, verschwägert oder sonst irgendwie verbandelt ist. Man sieht sich doch ständig im Städtle, beim Einkaufen, im Restaurant, bei Feiern. Da würde er oder sie doch als Nestbeschmutzer geächtet und wie ein Aussätziger behandelt werden. Ein Ausländer hingegen ist wie eine Eintagsfliege, die sieht der Richter oder die Richterin nie mehr wieder. Also werden selbst kriminelle Machenschaften Liechtensteiner Akteure von den Richtern oder Richterinnen gedeckt, man muss ja zusammenhalten.
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit und des Rechts hat bei ihrem letzten Besuch in Liechtenstein unbestätigten Berichten zufolge einen Nervenzusammenbruch erlitten und liegt im Koma.
Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Schönes Beispiel für die Justiz in Liechtenstein:
Die österreichische Richterin am Fürstlichen Landgericht Martina Schöpf-Herberstein hat das Verhalten der Liechtensteiner Treuhänder, nämlich
1. zuerst einmal die Begünstigtenstellung der Begünstigten zu bestreiten, damit die Begünstigten diese erst durch alle Instanzen hindurch verteidigen müssen, währenddessen sich die Liechtensteiner Treuhänder ungehindert Monate oder Jahre aus dem Stiftungsvermögen bedienen können,
2. danach die Verweigerung des gesetzlichen Auskunftsrechts, damit die Begünstigten dieses ebenso erst durch alle Instanzen hindurch zurück erkämpfen müssen, währenddessen sich die Liechtensteiner Treuhänder erneut ungehindert Monate oder Jahre aus dem Stiftungsvermögen bedienen können,
abgesegnet und für rechtens erklärt. Damit haben die Liechtensteiner Treuhändern Jahre gewonnen, in denen sie die Asturion Stiftung völlig ohne jede Kontrolle verwalten und sich aus dem Stiftungsvermögen bedienen konnten.
Wetten, dass sie und ihr österreichischer Mann Hermann Schöpf, der ebenfalls Richter am selben Gericht ist, ihre Verlängerung nach 5 Jahren erhalten?
Und wenn ja, zahlt man in Cash, Gold oder Bitcoin?
Ist das nicht korrupt, wenn ein Gericht so etwas durchgehen lässt?
Whatever it takes? Agiert man so in Liechtenstein??
Die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen am Fall der Hartlaub Stiftung, wie Treuhändern in Liechtenstein richtig funktioniert.
Schritt 1:
Man genehmigt sich selbst aus der Stiftung, deren Interessen man eigentlich wahrnehmen sollte, monatlich zwischen 75’000 und 100’000 Franken – pro Person, versteht sich. Die 25’000 Franken Grundpauschale im Jahr pro Person kommen noch dazu. Also knapp 1 Mio. Franken im Jahr pro Person.
Schritt 2:
Wagt es ein Begünstigter, gegen dieses Geschäftsmodell juristisch vorzugehen, wird er kurzerhand kaltgestellt. Einfach das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht entziehen – und schon ist für drei Jahre Ruhe im Karton. Kontrolle? Transparenz? Nicht im Drehbuch in Liechtenstein vorgesehen. Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich nicht.
Schritt 3:
Falls der unliebsame Begünstigte danach immer noch nicht aufgibt, wird ihm eben die Begünstigung entzogen. Problem gelöst – denn ohne Begünstigung kein Antragsrecht. Zack, juristisch aus dem Spiel genommen. Soll er doch jahrelang dagegen klagen! Konsequenz durch das liechtensteinische Gericht? Natürlich keine.
Schritt 4:
Zur Abrundung gibt’s dann noch Strafanzeigen wegen angeblicher Untreue gegen Begünstigte. Angriff ist die beste Verteidigung – auf Kosten der Stiftung, versteht sich. Konsequenz durch das Gericht? Natürlich keine.
Und das Beste daran:
Die Kriegskasse für all diese Manöver stammt natürlich direkt aus dem Stiftungsvermögen. Man kämpft also auf fremde Rechnung – gegen die, deren Interessen man eigentlich schützen sollte. Und auf deren Kosten.
Wenn das auch in der zweiten Instanz durchgeht – ohne Abberufung durch das Gericht – dann verdienen Batliner und Wanger wahrlich einen Ehrenplatz in der Hall of Fame der liechtensteinischen Treuhänder. Und das Komturkreuz am Bande. Eine Million Franken jährlich als Belohnung für das perfekte Drehbuch zum Dekantieren, also Ausnehmen einer Stiftung. Und jeder Liechtensteiner Treuhänder, der dieses Modell nicht kopiert, wäre dumm.
Die Richterin in dem Verfahren Diana Kind ist eben Liechtensteinerin und möchte den Liechtensteiner Treuhändern nicht deren fette Beute wegnehmen…
Die Richterin Diana Kind sollte gleichzeitig Präsidentin der Treuhänderkammer werden. 😜😜😜
Liechtenstein hat rund 39.000 Einwohner. Das führt zwangsläufig zu einem Justizumfeld, in dem Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Treuhänder:innen, Politiker:innen und sonstige Wirtschaftsbeteiligte sich persönlich kennen, oft über Jahre oder Jahrzehnte. Diese personelle Verflechtung wird international als klassisches Risiko für Befangenheit in Kleinstaaten beschrieben. Liechtenstein ist ein Musterbeispiel dafür.
Das gilt in Liechtenstein vielleicht als ‚Zusammenhelfen‘, in anderen Ländern nennt man das ‚organisierte Kriminalität‘.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Philipp Wanger und Martin Batliner wegen Betrugs.
Bei 1 Mio. Franken im Jahr Honorar für jeden der zwei Liechtensteiner Stiftungsverwalter Wanger und Batliner darf die Richterin Kind die doch auf keinen Fall abservieren. Das sind doch Liechtensteiner! Das gaht gar nöd!
Die wollen sich doch jedes Jahr einen neuen Bentley kaufen und der Richterin vielleicht auch ein Ferrari Cabrio spendieren. Hey, mir sind doch i Liechtestei – mir sölled doch alli schön brav zämehalte 😉
Wenn ein Gericht so entscheidet, dann ist dies kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, ein systematisches, wiederkehrendes Muster für die funktionale Abhängigkeit der Justiz von den Erwartungen der politischen Spitze des Zwergstaates.
Das ist eine seit Jahren bekannte Praxis der Zusammenarbeit von Treuhändern und Richtern, ähnelt anderen Fällen und bleibt für die Treuhänder in Liechtenstein regelmässig folgenlos. Dieses Problem ist strukturell, systematisch und institutionell geduldet in Liechtenstein.
Was ist das nur für ein Sumpf, wenn Richter:innen untreuen Treuhändern scheinbar deren Machenschaften erst ermöglichen.
Kritik an der Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz in Liechtenstein taucht seit Jahren immer wieder auf – nicht nur in Medien, sondern auch in Fachkreisen, der Wissenschaft, bei internationalen Institutionen und innerhalb Liechtensteins selbst.
Es gibt strukturelle Gründe, weshalb Zweifel an einer „100 %igen“ Neutralität der liechtensteinischen Justiz nachvollziehbar sind.
Ein erheblicher Teil komplexer Gerichtsverfahren betrifft Stiftungen, Trusts, Vermögensstrukturen oder internationale Erbfälle. Diese Verfahren sind wirtschaftlich lukrativ, international sensibel und betreffen häufig lokal stark vernetzte Akteure.
Ein Justizsystem, das stark von einem Wirtschaftssektor lebt, ist anfällig für systemische Verzerrungen, auch ohne individuelle Rechtsverstösse.
Sprich, die Justiz ist abhängig vom „guten Funktionieren“ dieses Geschäftsmodells.
Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können..Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter einfach und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht, 1. Senat unter Richter Ungerank bestätigt erwartungsgemäss die Entscheidung von Richter Rosenberger.
Witwe Bacardi erhält anders als in Liechtenstein in der Schweiz Recht und erwirkt in der Schweiz ein Gerichtsurteil, dass sie Zugriff auf ein Schweizer Konto des Trusts erhält. Was macht Treuhänder Bernhard Lorenz kurz vor Rechtskraft des Urteils? Er räumt das Konto ab und verfrachtet das Geld nach Liechtenstein.
Richter Rosenberger war auch der Richter im Perry Skandal…
Wenn Richter nicht neutral sind und Treuhänder, die unrechtmäßig, handeln, protestieren, dann nennt man das organisierte Kriminalität.
*protegieren
Die Justiz Liechtenstein ist ganz klar strukturell anfälliger für Interessenskonflikte als die Justiz größere Staaten.
Mit anderen Worten ist eine systematischen Rechtsbeugung nicht abwegig.
Die USA haben gesetzliche Möglichkeiten, weltweit gegen organisierte Kriminalität und Korruption, z.B. in der Justiz vorzugehen:
RICO Act
Dient dazu, organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Er erlaubt es, ganze kriminelle Netzwerke (z. B. Mafia) strafrechtlich zu verfolgen – auch wenn jemand nur indirekt beteiligt ist (z. B. als Teil einer Organisation).
Magnitsky Act
Dient dazu, Menschenrechtsverletzer und korrupte Beamte weltweit zu sanktionieren.
Betroffene brauchen nur ihren Fall der auch für Liechtenstein zuständigen US-Botschaft in Bern melden.
Sind solche Richter nicht kriminell?
US is seeking hidden Iranian assets. Why not search in Liechtenstein?
CNN:
US freezes $344 million in cryptocurrency said to be linked to Iran
“We will follow the money that Tehran is desperately attempting to move outside of the country and target all financial lifelines tied to the regime,” he said in a statement.
Wer diesen Blog aufmerksam liest, erkennt rasch: Was auf den ersten Blick wie eine Abfolge bedauerlicher Einzelfälle erscheint, fügt sich bei näherer Betrachtung zu einem beunruhigend klaren Gesamtbild. Die einzelnen Vorfälle sind keine isolierten Ereignisse, sondern Fragmente eines Systems, das nach festen Regeln funktioniert – wie Teile eines Puzzles, die sich unweigerlich zu einer dunklen Landschaft zusammensetzen.
Im Zentrum steht eine seit Jahren praktizierte Methode, mit der liechtensteinische Trusts und Stiftungen systematisch ausgehöhlt werden. Das Vorgehen folgt einem präzisen Drehbuch: kriminelle Treuhänder, die ihre Stellung missbrauchen, veranlassen mit Unterstützung willfähriger Richterinnen und Richter die Abberufung von Stiftern oder Begünstigten aus den zuständigen Gremien. Die Hürden für deren Entmachtung sind auffallend niedrig. Ist dieser Schritt vollzogen, haben die Treuhänder völlig ungehindert Kontrolle über das Trust- oder Stiftungsvermögen. Das gesetzliche Informationsrecht wird nicht gewährt und muss erst jahrelang eingeklagt werden. Regelmäßig wird sogar die Begünstigtenstellung bestritten, so dass auch diese erst jahrelang eingeklagt werden muss. Während dieser Zeit wird der Trust oder die Stiftung ungehindert geplündert.
Auffällig ist dabei die Asymmetrie der Maßstäbe: Während Begünstigte mit minimaler Begründung aus ihren Funktionen abberufen werden, sind die Anforderungen an die Abberufung liechtensteinischer Stiftungsräte nahezu unüberwindbar hoch. Selbst gravierende Pflichtverletzungen bleiben folgenlos, Verfahren gegen Begünstigte gehen sehr schnell über die Bühne, Verfahren gegen die liechtensteiner Treuhänder hingegen ziehen sich über Jahre hin – verschleppt, vertagt, im Sande verlaufend. Für die Betroffenen bedeutet das faktische Rechtlosigkeit.
Wer sich zur Wehr setzt, sieht sich nicht selten mit Gegenangriffen der liechtensteiner Treuhänder konfrontiert. Strafanzeigen gegen Begünstigte – sowohl in Liechtenstein als auch in deren Heimatländern – dienen als Druckmittel und Abschreckung.
Schlußendlich tragen die liechtensteinischen Rechtsanwälte ihren Teil dazu bei, das System nach außen hin als tragische Ausnahme erscheinen zu lassen. Man spricht vom „bedauerlichen Einzelfall“, während hinter den Kulissen ein klares Muster, ein System erkennbar ist, das sich seit Jahren regelmäßig wiederholt – strukturiert, kalkuliert, eingespielt, hoch profitabel.
Was bleibt, ist ein kriminelles System, das sich selbst schützt. Und eine Maschinerie, die nur funktioniert, weil viele Zahnräder ineinandergreifen – diskret, effizient und mit staatlicher Duldung.
Ein besonders häufig kritisierter Punkt – auch von offizieller Seite – ist die Tatsache, dass viele liechtensteinische Richter:innen nebenamtlich tätig sind und sie gleichzeitig Anwälte, Berater oder Richter in anderen Ländern sein können.
Die Regierung selbst räumt ein, dass daraus Interessenkonflikte entstehen können, weshalb 2024 eine umfassende Justizreform vorgeschlagen wurde. https://www.lie-zeit.li/2024/05/bericht-und-antrag-zur-justizreform-verabschiedet/
Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert als einziges Konjunkturinstitut die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen Ländern der Welt. In seiner Frühjahrsprognose wartet er mit einer kleinen Überraschung auf. Sie fällt nur ins Auge, wenn man sich die Schätzungen im Detail anschaut.
Denn gemäss IWF durchläuft unter den knapp vierzig Staaten in Europa dieses Jahr nur ein Land eine Rezession: Liechtenstein. Nachdem es 2025 stagnierte, wird das Bruttoinlandprodukt des Fürstentums 2026 im Jahresdurchschnitt real 0,4% zurückgehen.
Bereits 2025 hatte Liechtenstein gemäss IWF europaweit am schlechtesten abgeschnitten. Dass es wirtschaftlich im Fürstentum nicht zum Besten steht, hat kürzlich das Liechtenstein-Institut unterstrichen. Die Konjunkturforscher kommen sogar zu einer deutlich pessimistischeren Lageanalyse: 2025 sei das BIP real rund 3% niedriger ausgefallen als 2024.
Liechtenstein sei überdurchschnittlich exponiert gegenüber Handelskriegen, argumentieren sie. Ein grosser Teil seiner Wertschöpfung wird in der Industrie und im Finanzsektor erwirtschaftet. Beide sind international eng vernetzt.
https://www.fuw.ch/rezession-in-liechtenstein-353387827275
Der ehemalige deutsche Finanzminister Christian Lindner ist Keynote-Referent am Finance Forum Liechtenstein am 29. April 2026. Im Interview spricht er über geopolitische Verschiebungen und die Chancen der Schweiz und des Fürstentums:
«Wer künftig erfolgreich sein will, muss … Rechtssicherheit … bieten – und zugleich resilient gegenüber geopolitischen Schocks bleiben.»
«Kapital sucht Verlässlichkeit… Vertrauen ist am Kapitalmarkt eine harte Währung.»
«Wer Vertrauen bietet, bleibt relevant.»
Gerade die Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit sowie die Resilienz gegenüber geopolitischen Schocks bietet Liechtenstein heute nicht mehr. Die erheblichen Zweifel an der Neutralität seiner Justiz, der Verlust des Vertrauens und der Verlässlichkeit sowie der Resilienz gegenüber geopolitischen Schocks wurden durch die 800 verwaisten Zombie Trusts sehr eindrücklich demonstriert. https://www.finews.ch/news/finanzplatz/71379-finance-forum-liechtenstein-christian-lindner-deutschland-regulierung-finanzplatz-schweiz-interview-kapitalmarkt-europa-wachstum-bankenregulierung
Eine korrupte Justiz zerstört das Vertrauen in einen Finanzplatz.
Aus zahlreichen übereinstimmenden Schilderungen entsteht in Liechtenstein ein düsteres Bild:
Ein Zusammenspiel von kriminellen Treuhändern mit Richtern und Staatsanwälten soll dafür sorgen, dass Stifter und Begünstigte systematisch entmachtet, ihrer Informationsrechte beraubt und durch fragwürdige Strafanzeigen zermürbt werden sollen. Dann werden die Stiftungen und Trusts durch die Treuhänder geplündert.
Was hier beschrieben wird, sind keine Einzelfälle, sondern ist ein strukturelles Machtkartell, ein System, das Kontrolle ausschaltet und Missbrauch begünstigt. Wenn diese Vorgänge stimmen, kratzt das gefährlich an der Grenze zur schweren und organisierten Kriminalität.
Korrupte Justiz unter der Schirmherrschaft des Erbprinzen? Eine wahre Empfehlung für einen Finanzplatz.
Richter*innen, die das Recht beugen, um untreue Treuhänder zu schützen, können nach dem amerikanischen RICO Act verfolgt und vor Gericht gestellt werden. Der RICO Act dient dazu, weltweit organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Er erlaubt es, ganze kriminelle Netzwerke strafrechtlich zu verfolgen – selbst wenn jemand nur indirekt beteiligt ist.
Ebenso nach dem Global Magnitsky Act, der dazu dient, weltweit korrupte Beamte zu sanktionieren.
Wie, die Richter sind Mittäter in einem kriminellen System? Und jeder weiss es und alle halten das Tuch der Verschwiegenheit darüber, auch der Fürst und die Regierung? Das ist ja wie in einem Mafia-Thriller.
Ist ein eingespieltes System in Liechtenstein: die untreuen Treuhänder können sich auf die «Loyalität» (böse Zungen würden sagen Mittäterschaft) der Richter und Richterinnen verlassen und so systematisch ihre kriminellen Spielchen treiben. Die Liechtensteiner Rechtsanwälte erzählen den Opfern das Märchen vom ‚bedauerlichen Einzelfall‘ und Regierung und Erbprinz schauen nickend zu. Willkommen am Finanzplatz Liechtenstein.
Wenn man diesen Artikel und die Kommentare liest, dann zeichnet sich schon das Bild ab, dass Richter und Treuhänder Hand in Hand zusammenarbeiten könnten. Und dass von Fürst und Landesregierung nicht beanstandet wird. Und die ganze Gemeinschaft, das Zwergstaats den Mantel des Schweigens über diese Vorgehensweise hüllt, weil letztlich das ganze Land davon profitiert.
Fälle, in denen Liechtensteiner Richter und Richterinnen offensichtlich nicht neutrale Gerichtsentscheidungen gefällt haben, sollten der auch für Liechtenstein zuständigen US-Botschaft in Bern gemeldet werden. Stichwort RICO-Act / Magnitsky Act. Dorthin wurden schon mehrere Fälle gemeldet und dort ist das Thema schon bekannt. Die USA fühlen sich für solche Fälle weltweit zuständig und der Stein dürfte allmählich ins Rollen kommen.
Solange es Zweifel an der Neutralität der Justiz in Liechtenstein gibt, und die gibt es aufgrund der Medienberichte zuhauf, ist Liechtenstein kein vertrauenswürdiger und verlässlicher Finanzplatz.
Das ist genau der Punkt:
Wie frei kann ein Richter urteilen, wenn seine Karriere – direkt oder indirekt – von einer Instanz abhängt, die zugleich politische Macht ausübt?
Eben gar nicht, so dass man fragen muss, ob nicht der Fürst die Verantwortung dafür trägt, wenn die Justiz in seinem Land nicht neutral ist.
Ging ja viele Jahre gut und keiner hat‘s mitgekriegt. Nur dumm, dass die Masche jetzt aufgeflogen ist und es jetzt alle mitbekommen haben, wie im Ländle selbst Urteile geschoben werden.
Das in Liechtenstein bestehende System der zeitlich befristeten Amtsausübung von Richterinnen und Richtern, verbunden mit der Notwendigkeit einer Wiederwahl bzw. Bestätigung, begründet eine strukturelle Abhängigkeit vom zuständigen Richterwahlausschuss. Da in diesem Gremium dem Fürsten eine entscheidende Rolle zukommt, einschließlich des Stichentscheids, entsteht eine institutionelle Nähe zwischen der richterlichen Tätigkeit und den Erwartungen der politischen Spitze des Staates.
Diese Konstellation birgt das Risiko, dass richterliche Entscheidungen – bewusst oder unbewusst – von Überlegungen zur Wiederwahl beeinflusst werden. Insbesondere kann dadurch der Eindruck entstehen, dass Entscheidungen zulasten liechtensteinischer Akteure vermieden werden, um institutionelle Loyalität und persönliche Amtskontinuität nicht zu gefährden.
Unter solchen strukturellen Rahmenbedingungen ist eine uneingeschränkt unabhängige und neutrale Justiz systemisch nicht möglich. Eine funktionsfähige Rechtsstaatlichkeit setzt jedoch eine Justiz voraus, die nicht nur faktisch unabhängig ist, sondern deren Unabhängigkeit auch institutionell abgesichert und nach außen sichtbar gewährleistet wird.
Fehlt diese Gewährleistung, leidet die Verlässlichkeit des Rechtsrahmens insgesamt. Für einen Finanzplatz, der auf langfristiges Vertrauen, Rechtssicherheit und internationale Glaubwürdigkeit angewiesen ist, stellt dies ein erhebliches Reputations‑ und Standortrisiko dar.
Eine seltsame Gerichtsentscheidung: Zufall
Zwei ähnliche seltsame Gerichtsentscheidungen: Unglück
Mehrere ähnliche seltsame Gerichtsentscheidungen: Muster
Die Fälle seltsamer Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen zeigen Wiederholungen, Ähnlichkeiten, eine Struktur und eine Kongruenz über Zeit und Fälle hinweg erkennen. Die Ergebnisse in vielen Verfahren sind stets so, dass ausländische Parteien verlieren und inländische Akteure regelmässig Recht erhalten. Sanktionen gegen die inländischen Akteure gibt es nicht, Beschwerden verlaufen im Sande.
Das Muster ist deutlich als System erkennbar. Für einen Finanzplatz hat die Folgen für die Reputation.
Liechtenstein seems to have lost its reputation as safe haven:
THE GUARDIAN
Orbán associates rush to move wealth out of Hungary after election defeat
The wealth is being moved to countries in the Middle East – Saudi Arabia, Oman and the UAE – while others have their sights set on Australia and Singapore.
GRECO fordert Verbesserungen bei der Absicherung gegen Korruption in der Justiz und bei der politischen Elite.
Die Antikorruptionsbehörde des Europarats GRECO sieht deutlichen Verbesserungsbedarf bei der institutionellen Absicherung gegen Korruption – insbesondere in der Justiz, Regierungsmitgliedern und sogar beim Staatsoberhaupt, dem Fürsten.
https://rm.coe.int/grecoeval5rep-2024-1-final-deu-evaluation-report-liechtenste/1680b5ece0
Wenn in unabhängigen Berichten immer wieder ähnliche Konstellationen beschrieben werden – Entscheidungen zulasten ausländischer Parteien und zugunsten inländischer Akteure –, dann entsteht zwangsläufig der Eindruck eines Musters.
Auch ohne einzelne Fälle zu bewerten, stellt sich die Frage, ob hier nicht strukturelle Faktoren wirken, die eine wirklich neutrale Rechtsprechung erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Wir haben in unserer Kanzlei die abenteuerlichsten Liechtensteinischen Gerichtsentscheidungen erlebt, bei denen unsere ausländischen Mandanten so gut wie immer den Liechtensteinischen Treuhändern unterlegen sind. Und das mit haarsträubenden Begründungen. Man erhält fast den Eindruck, als sei die Vorgabe an die Richter, Ausländern nie Recht zu geben, selbst wenn sie im Recht sind. Wir können daher vor den Gerichten in Liechtenstein nur warnen. Liechtensteinische Strukturen wie Trusts und Stiftungen sind daher sehr riskant.
Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung
Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidge
Die Nähe von Justiz und Wirtschaftsakteuren führt nicht zu vereinzelten nicht neutralen Gerichtsentscheidungen bei Stiftungen und Trusts, sondern zu einem wiederkehrenden Muster nicht neutraler Gerichtsentscheidungen in Liechtenstein. Das Problem ist also nicht zufällig, es ist vorprogrammiert und systemisch. Es ist ein typisches Vorgehen mit regelmäßig vergleichbaren Fällen und regelmäßig identischen Abläufen:
– untreue Treuhänder halten vom Stifter eingesetzte Mit-Stiftungsverwalter fern von der Stiftung oder lassen diese gleich abberufen
– untreue Treuhänder spielen die Rolle, sie würden ja nur die Interessen der Stiftung wahren wollen, obwohl sie in Wahrheit nur ihre eigenen Interessen wahren
– die Argumente wiederholen sich: die untreuen Treuhänder bestreiten, dass die Begünstigten Begünstigte seien, die untreuen Treuhänder entziehen diesen deren gesetzliches Auskunftsrecht mit dem Argument, die Begünstigten würden mit den Auskünften der Stiftung oder dem Trust schaden
– die Richter*innen gehen auf das Rollenspiel und die Argumente ein
– die Begünstigten müssen ihre selbstverständlich bestehenden Rechte erst durch zwei Instanzen hindurch einklagen
– die Richter*innen beschleunigen Verfahren gegen vom Stifter eingesetzte Mit-Stiftungsverwalter und Begünstigte und verzögern Verfahren gegen die untreuen Treuhänder
– die Richter*innen sanktionieren das arglistige Verhalten der untreuen Treuhänder nicht
Beispiele:
– Perry Skandal
– Bacardi Skandal
– Hartlaub Skandal
– Skandal der Asturion Stiftung der Witwe des verstorbenen Königs Fahd
Liechtenstein gilt als ideale Schutzzone für große Geldsummen. Doch Einzelfälle wecken Zweifel daran: So soll vereinzelt der Zugriff auf gebunkertes Vermögen entzogen worden sein. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html
Und der Fürst weiss von all dem und trägt es mit.
Nothing poisons a financial center faster than zombie trusts and a judiciary investors don’t trust.
Die Justiz ist nicht unabhängig
Die nicht unabhängige Justiz in Liechtenstein trifft politisch beeinflusste Entscheidungen, es ist eine Justiz im Interesse bestimmter Kreise. Die Rechtsprechung ist nicht neutral. Zwischen Richtern und Treuhändern besteht eine institutionelle Nähe. Die Konsequenz ist: Verträge sind in Liechtenstein nicht sicher durchsetzbar.
Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein seit Jahren exerziertes Muster
Die nicht neutralen Gerichtsentscheidungen sind keine Einzelfälle, sondern diese gibt es regelmäßig seit Jahren. Es handeln immer wieder dieselben Akteure auf Seiten der Richter wie der Treuhänder. Es ist ein bekanntes Vorgehen und immer wiederkehrendes Muster.
Das Handeln der Akteure bleibt ohne Konsequenzen
Das Handeln der Akteure bleibt ohne Konsequenzen, es erfolgt keine Aufarbeitung, Sanktionen sind nicht erkennbar, das System wird geduldet. Für den Finanzplatz bedeutet das, das Risiken nicht korrigiert werden.
Asymetrische Behandlung von Inländern und Ausländern
Es erfolgt eine asymetrische Behandlung von Inländern und Ausländern, es werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt, bei Inländern wird Nachsicht geübt, bei Ausländern ist man sehr streng, die Parteien werden ungleich behandelt.
Das ist nicht vereinbar mit europäischen Standards, die Antikorruptionsbehörde des Europarats GRECO hat bereits Mängel bei der Bekämpfung der Korruption bei der Justiz, den Regierungsmitgliedern und selbst dem Staatsoberhaupt, dem Fürsten festgestellt. Die US-Behörden könnten mit dem RICO-Act und dem Global Magnitsky Act eingreifen, das Thema könnte eskalieren.