Für alle, die es immer noch nicht kapiert haben – und nicht sinnlos Geld verlogen wollen.

Eine Geldanlage über eine liechtensteinische Stiftung wird gern als diskrete, elegante Lösung für Vermögensschutz verkauft – tatsächlich ist sie oft ein überteuertes Konstrukt mit erheblichen Fallstricken. Hinter der Fassade von „Stabilität“ und „Steueroptimierung“ lauern Probleme, die viele Anleger entweder unterschätzen oder bewusst ignorieren.

Erstens: die Intransparenz. Stiftungen in Liechtenstein sind notorisch komplex aufgebaut. Genau das ist ja der Verkaufsargument – „Diskretion“. In Wahrheit bedeutet es aber: Sie geben die Kontrolle aus der Hand. Entscheidungen werden von Stiftungsräten getroffen, deren Interessen überhaupt nicht deckungsgleich mit Ihren sind. Wer glaubt, er parke sein Geld dort und behalte die Zügel, hat das Prinzip nicht verstanden. Sie bauen sich eine Blackbox – und hoffen, dass schon nichts schiefgeht.

Zweitens: die Kostenstruktur. Diese Konstrukte sind keine Schnäppchen. Gründungskosten, laufende Verwaltungsgebühren, Honorare für Treuhänder, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter – das summiert sich schnell zu einem fünfstelligen Betrag jährlich. Und wofür genau? Oft für Leistungen, die ein solides, transparentes Portfolio bei einer Bank zu einem Bruchteil der Kosten ebenfalls bieten würde. Die Stiftung frisst Rendite, lange bevor der Markt überhaupt eine Chance bekommt, etwas zu erwirtschaften.

Drittens: regulatorische Risiken. Der Mythos vom „sicheren Hafen Liechtenstein“ ist spätestens seit dem internationalen Druck auf Steueroasen stark angekratzt. Automatischer Informationsaustausch, verschärfte Compliance-Regeln und zunehmende internationale Kooperation machen das Modell weniger attraktiv und potenziell riskanter. Was heute legal und clever erscheint, kann morgen politisch unerwünscht sein – und dann sitzen Sie in einer Struktur fest, die sich nicht schnell auflösen lässt.

Viertens: steuerliche Unsicherheiten im Wohnsitzland. Die Stiftung mag in Liechtenstein steuerlich begünstigt sein – entscheidend ist aber, wie Ihr Heimatland das Konstrukt bewertet. In vielen Fällen drohen Nachbesteuerungen, komplizierte Deklarationspflichten oder sogar der Vorwurf der Steuerumgehung. Wer glaubt, mit einer Stiftung „Steuern zu sparen“, landet nicht selten in einem Dschungel aus Doppelbesteuerungsfragen und Rechtsgutachten.

Fünftens: mangelnde Flexibilität. Einmal errichtet, ist eine Stiftung ein schwerfälliges Vehikel. Änderungen sind oft nur mit erheblichem juristischem Aufwand möglich. Wenn sich Ihre Lebenssituation, Ihre Anlagestrategie oder die regulatorische Lage ändert, reagieren Sie nicht agil – Sie sind gefangen in Ihrer eigenen Konstruktion.

Sechstens: Abhängigkeit von Intermediären. Ohne Treuhänder, Berater und Vermögensverwalter läuft nichts. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Klumpenrisiko: Sie müssen darauf vertrauen, dass alle Beteiligten kompetent, ehrlich und dauerhaft verfügbar sind. Ein Personalwechsel oder ein Interessenkonflikt kann schnell zum Problem werden.

Kurz gesagt: Die liechtensteinische Stiftung ist kein magisches Instrument zur Vermögensvermehrung, sondern oft ein teures, starres und intransparentes Konstrukt. Für sehr große Vermögen mit spezifischen Nachfolge- oder Schutzbedürfnissen kann sie sinnvoll sein – für viele Anleger ist sie jedoch vor allem eines: eine aufwendig verpackte Illusion von Kontrolle.

Und dabei haben wir noch gar nicht von der kriminellen Energie vieler Untreuhänder gesprochen, deren verbrecherisches Tun von der fürstlichen Justiz gedeckt wird …

25 Kommentare
  1. Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung
    Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung sagte:

    Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.

    Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.

    Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.

    Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.

    Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.

    Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.

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    • Justiz als Dienstleister der Treuhänder
      Justiz als Dienstleister der Treuhänder sagte:

      Die Richterin am Fürstlichen Landgericht Martina Schöpf-Herberstein hatte dem Antrag der Treuhänder, den Begünstigten, also der Witwe und dem Sohn von König Fahd, deren gesetzliches Auskunftsrecht nicht zu gewähren, da diese mit den Informationen an die Öffentlichkeit gehen könnten und dadurch der Stiftung schaden könnten, stattgegeben. Sie hat der Witwe und dem Sohn von König Fahd deren gesetzliches Auskunftsrecht verweigert – und ihnen dadurch unmöglich gemacht, die Handlungen der Treuhänder zu kontrollieren, was der Sinn und Zweck des gesetzlichen Auskunftsrechts ist. So wurde der gesetzlich vorgesehene Schutz der Begünstigten vom Gericht verhindert. Das Gericht als Dienstleister der Treuhänder.

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      • Richterin am Fürstlichen Landgericht Schöpf-Herberstein
        Richterin am Fürstlichen Landgericht Schöpf-Herberstein sagte:

        Ein Stifter gründet bei dem Treuhänder Roland Wyss eine Stiftung und bringt Aktien einer Gesellschaft in die Stiftung ein. Nach seinem Tod möchten die Begünstigten die Aktien erhalten. Treuhänder Roland Wyss verweigert dies und behauptet, der Stifter habe ihm die Aktien «geschenkt». Die Begünstigten legen Klage zum Fürstlichen Landgericht ein. Richterin Martina Schöpf-Herberstein entschied, dass es keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Behauptung des Treuhänders Roland Wyss gebe. Wenn dieser sagt, der Stifte, habe die Stiftung zwar gegründet, aber die Aktien ihm geschenkt, dann sei das absolut glaubwürdig.

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  2. Michael
    Michael sagte:

    Die nicht neutrale Justiz in Liechtenstein dient als Dienstleister für untreue Treuhänder. Die zahlreichen Skandale wären mit einer neutralen Justiz nicht möglich gewesen.

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  3. Welt: „Liechtenstein: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“
    Welt: „Liechtenstein: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen“ sagte:

    Liechtenstein gilt als ideale Schutzzone für große Geldsummen. Doch Einzelfälle wecken Zweifel daran: So soll vereinzelt der Zugriff auf gebunkertes Vermögen entzogen worden sein. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.

    https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html

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    • Organisierte Kriminalität
      Organisierte Kriminalität sagte:

      Wenn Trusts und Stiftungen wiederholt nach einem ausgefeilten Muster ausgeraubt werden und dies von offiziellen Stellen gedeckt wird, so lautet der Fachbegriff dafür organisierte Kriminalität.

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  4. Treuhänder
    Treuhänder sagte:

    Sie wollen eine Stiftung in Liechtenstein errichten? Ein paar Beispiele der kürzlichen Skandale betreffend Liechtensteinische Stiftungen:
    – Skandal Mario Staggl
    – Skandal Harry Gstöhl
    – Skandal Norbert Seeger
    – Perry Skanda
    – Bacardi Skandal
    – Skandal Hartlaub Stiftung
    – Skandal Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie

    Kommen Sie, wir freuen uns auf Sie!

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  5. Christian Hartmann
    Christian Hartmann sagte:

    Der Treuhänder Martin Batliner hat sich im Fall der Stiftung von Herbert von Karajan sein jährliches Honorar als Stiftungsrat selbst genehmigt:

    100‘000 Franken im Jahr.

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  6. Korruption in Liechtenstein: GRECO empfiehlt Antikorruptionsreformen für die Justiz, die Regierungsmitglieder und das Staatsoberhaupt in Liechtenstein
    Korruption in Liechtenstein: GRECO empfiehlt Antikorruptionsreformen für die Justiz, die Regierungsmitglieder und das Staatsoberhaupt in Liechtenstein sagte:

    Die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) fordert in einem neuen Bericht Liechtenstein auf, seine Maßnahmen zur Verhütung von Korruption unter Personen in hohen Exekutivämtern fortzusetzen, einschließlich der Regierungsmitglieder, des Regierungssekretärs bzw. der Regierungssekretärin, der Generalsekretäre bzw. Generalsekretärinnen und Persönlichen Mitarbeitenden sowie der Mitglieder der Landespolizei. Der Bericht umfasst auch den Fürsten, der gemäß der Verfassung an der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive mitwirkt.
    https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state

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  7. Das "beredete Schweigen"
    Das "beredete Schweigen" sagte:

    Es ist interessant, dass dieser Blog in Liechtenstein nicht öffentlich thematisiert wird. Das „beredte Schweigen“ (Non Response) als Nicht-Reaktion ist selbst eine Reaktion. Während die Zeitung Vaterland über den Blog «Schwarze Schafe» berichtet hatte, wird über den Blog Untreuhaender kein Wort verloren. In Systemen mit funktionierender Streitkultur würde man eine Reaktion wie öffentliche Gegendarstellungen oder juristische Auseinandersetzungen erwarten. Eine funktionierende Streitkultur ist aber in Liechtenstein nicht vorhanden.

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  8. Christian Heitmann
    Christian Heitmann sagte:

    Wir hatten auch einen Fall in unserer Familie: Unser Vater hatte in den 80er-Jahren eine Stiftung für unsere Familie in Liechtenstein gegründet. Bis zu seinem frühen Tod fuhr er jedes Jahr nach Liechtenstein und traf sich mit dem Treuhänder. Nach seinem Tod bin ich mit meiner Schwester zu dem Treuhänder und wir wollten unsere Begünstigungen. Der Treuhänder sagte uns, er verwalte keine Stiftung mit dem Namen. Heute weiß ich, dass dies ein Trick mancher Treuhänder ist, nach dem Tod des Stifters den Namen der Stiftung zu ändern und so den Erben sagen zu können, er verwalte keine Stiftung mit diesem Namen. Das habe ich aber erst durch diese Internetseite erfahren. Da unser Fall schon 16 Jahre her ist, wurde uns gesagt, wir hätten keine Möglichkeit mehr gegen den Treuhänder vorzugehen. Wir wurden also auch Opfer eines unrechtmäßig handelnden Treuhänders.

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  9. Konrad
    Konrad sagte:

    Bei dem heutigen Wissensstand über die Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit in Liechtenstein kann keine Bank und kein Rechtsanwalt noch eine Struktur (Stiftung oder Trust) dich nicht dann empfehlen, ohne sich selbst haftbar zu machen.

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  10. Organisierte Strukturen des Machtmissbrauchs in Liechtenstein
    Organisierte Strukturen des Machtmissbrauchs in Liechtenstein sagte:

    In Liechtenstein besteht ein systemisches Problem im Bereich von Trusts und Stiftungen. Sobald Vermögenswerte in einen liechtensteinischen Trust oder eine Stiftung eingebracht werden, verwandelt sich der zuvor vertrauensvolle Treuhänder mitunter in einen Akteur, der ganz gezielt darauf hinarbeitet, den ursprünglichen Stifter aus der Kontrolle zu drängen – unterstützt durch willfährige Netzwerke in Justiz (Richter und Staatsanwälte) und Verwaltung.

    Ist der Stifter erst entfernt, geht es im nächsten Schritt darum, auch die Begünstigten zu entmachten oder gänzlich auszuschalten. Nicht alle Treuhänder agieren in dieser Weise, doch die Vielzahl an dokumentierten Skandalen weist auf ein strukturelles Problem hin. Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass es sich hier um organisierte, wirtschaftskriminelle Praktiken handelt – bekannt auf höchster Ebene, aber von Fürst und Regierung bislang bewusst ignoriert.

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  11. Rechtsschutzverweigerung: Warnung vor Liechtensteiner Trusts
    Rechtsschutzverweigerung: Warnung vor Liechtensteiner Trusts sagte:

    Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung

    Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
    https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidgeplagte%20liechtensteinische%20discretionary%20trusts.pdf

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  12. Bedienungsanleitung für Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

    Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen im Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann, ohne in der ersten Instanz vom Fürstlichen Landgericht (Richterin Diana Kind) abberufen zu werden:

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

    3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

    4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.

    Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden Treuhänder damit auch in der nächsthöheren Instanz durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Und dies abgesegnet von der Liechtensteinischen Justiz.

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  13. Die Welt: «Lichtenstein: Abschied von Europas letztem Geld-Paradies»
    Die Welt: «Lichtenstein: Abschied von Europas letztem Geld-Paradies» sagte:

    Der Name Liechtenstein taucht immer dann auf, wenn es um große Vermögen geht. Denn im Fürstentum scheint Geld sicherer aufgehoben zu sein als anderswo. Doch immer mehr Fälle lassen Zweifel am zentralen Versprechen des Alpenlandes aufkommen.

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  14. Marcel
    Marcel sagte:

    Nicht sechs Gründe sprechen gegen eine Stiftung in Liechtenstein, sondern 800. So viele verwaiste Zombie Trusts gibt es in etwa seit über einem Jahr in Liechtenstein und belegen, dass Lichtenstein kein zuverlässiger Finanzstandort ist.

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  15. justaBene
    justaBene sagte:

    Als Stifter etc einfach den Lakmustest mit dem Treuhänder machen: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit vereinbaren, Sitz Wien, nach FL Recht. 3 Richter, einen davon selber bestimmen, dh fähigen und kritischen Anwalt aus AT. Da gibts genügend, die sich mit FL-Recht besser auskennen, als viele in FL.
    Stimmt Treuhänder zu, alles paletti, wenn nicht, ab zum nächsten. Es sind wenige Heuwender-Treuhänder, aber es werden offenbar immer mehr.

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