In Liechtenstein herrscht nicht das Recht, sondern reine Willkür.

Eigentlich haben Gerichte eine einfache Aufgabe: sie sprechen Recht. Sie legen die gültigen Gesetze in einem konkreten Fall möglichst korrekt und nach Treu und Glauben aus.

Damit regeln sie Streitfälle und vermitteln allen das Gefühl, dass jeder geschützt wird, wenn seine Rechte verletzt wurden. So ist das in den meisten Staaten Zentraleuropas. Aber leider nicht im Fürstentum.

Auf den ersten Blick sieht hier alles nach Rechtsstaat aus. In Zivil- und Strafverfahren gibt es drei Instanzen. Das fürstliche Landgericht, das fürstliche Obergericht und den fürstlichen Obersten Gerichtshof. Dazu noch den Verwaltungsgerichtshof und den Staatsgerichtshof.

Allerdings muss hier schon das Wort «fürstlich» leisen Argwohn wecken. Der verstärkt sich ungemein, wenn man weiss, wie Urteile verkündet werden:

«Im Namen des Fürsten und des Volkes».

Dazu noch in dieser Reihenfolge.

Der Argwohn verdichtet sich zum klaren Verdacht, wenn man weiss, wie Richter in Liechtenstein zu ihrem Amt kommen. Dorthin werden sie von einem Richterauswahlgremium befördert. Darin sind paritätisch Vertreter des Fürsten und des Landtags plus Regierung vertreten. Im Zweifelsfall hat der Fürst Stichentscheid – und ernennt dann den Richter.

Der weiss also von Anfang an sehr genau, wem er dienen sollte. Dem Recht? Nun ja, solange das nicht mit den Interessen des Fürstenhauses kollidieren würde.

Zum Gehorsam trägt auch bei, dass alle Richter nur für eine Periode von fünf Jahren gewählt werden. Durch die regelmässige Wiederwahl (oder eben Nicht-Wahl) wird zusätzlich sichergestellt, dass der Richter ein willfähriges Werkzeug des Monarchen ist.

Und schliesslich sind die meisten Richter nicht vollamtlich angestellt, sondern nur nebenamtlich. Kassieren aber so um die 1000 Franken pro Sitzungstag. Die wenigen vollamtlichen Richter kassieren bis zu 200’000 Franken im Jahr.

Das ist im Vergleich zu Österreich, wo die meisten herkommen, ein wahrhaft fürstliches Gehalt, das niemand gerne aufs Spiel setzen möchte. Dort beträgt das Einstiegsgehalt eines Richters um die 5000 Euro – brutto. Das kassiert der gleiche Richter im Ländle mit lediglich drei Sitzungstagen.

Zudem hat er als Teilzeitrichter noch Gelegenheit, als Anwalt oder Treuhänder noch mehr Geld hereinzuschaufeln.

Daraus ergibt sich die absurde Situation, dass ein Richter über einen Kollegen urteilen muss, der sich beispielsweise als Treuhänder dem Volkssport in Liechtenstein hingegeben hat: einen Begünstigten einer Stiftung übers Ohr hauen.

Will sich da der Richter wirklich bei seinen Kollegen – und beim Fürsten – unbeliebt machen, indem er den Treuhänder nach Recht und Gesetz verurteilt? Auf die Gefahr hin, dass die Treuhandkammer dann beim regierenden Erbprinzen interveniert und auf diesen skandalösen Vorfall hinweist.

Wiederwahl ade.

Zudem gibt es insgesamt nur rund 25 bis 30 Richter in allen Instanzen. Also wenige Posten stehen vielen gierigen Bewerbern gegenüber.

Und schliesslich verwendet die geschändete Justitia im Fürstentum noch einen weiteren Trick, um mühsam eine rechtsstaatliche Fassade aufrecht zu erhalten. Es kann, selten, ganz selten, sogar sein, dass ein fürstliches Landgericht tatsächlich Recht spricht – auch wenn das zum Nachteil eines geldgierigen Treuhänders sein sollte.

Aber der muss sich nicht gross grämen. Solche Fehlurteile werden dann routiniert von der nächsten Instanz korrigiert. Vom fürstlichen Obergericht oder spätestens vom fürstlichen Obersten Gerichtshof.

Dann ist wieder Recht in Unrecht verkehrt und somit alles in Ordnung in diesem scheinheiligen Ländle, wo Urteile nicht richten, sondern hinrichten.

 

23 Kommentare
  1. Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung
    Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung sagte:

    Der Skandal der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.

    Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.

    Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.

    Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.

    Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.

    Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.

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    • Martina
      Martina sagte:

      Da hat die Richterin am fürstlichen Landgericht Martina Schöpf-Herberstein den einheimischen Treuhändern aber einen grossen Gefallen getan, man muss ja zusammenhalten…

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    • Respekt!
      Respekt! sagte:

      Respekt! Die Liechtensteiner Treuhänder schrecken nicht einmal davor zurück, selbst die Witwe des saudischen Königs für dumm zu verkaufen. Warum auch, wenn die Liechtensteinische Justiz sie dabei unterstützt. Was für eine Räuberhöhle!

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  2. Richterin Schöpf-Herberstein
    Richterin Schöpf-Herberstein sagte:

    Ein Stifter gründet bei dem Treuhänder Roland Wyss eine Stiftung und bringt Aktien einer Gesellschaft in die Stiftung ein. Nach seinem Tod möchten die Begünstigten die Aktien erhalten. Treuhänder Roland Wyss verweigert dies und behauptet, der Stifter habe ihm die Aktien «geschenkt». Die Begünstigten legen Klage zum Fürstlichen Landgericht ein. Richterin Martina Schöpf-Herberstein entschied, dass es keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Behauptung des Treuhänders Roland Wyss gebe. Wenn dieser sagt, der Stifte, habe die Stiftung zwar gegründet, aber die Aktien ihm geschenkt, dann sei das absolut glaubwürdig.
    So geht fürstliche Justiz.

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    • Und noch Strafanzeigen
      Und noch Strafanzeigen sagte:

      Treuhänder Roland Wyss Hat dann noch Strafanzeige gegen die Begünstigten erstattet, wie man das als Treuhänder In Liechtenstein eben so macht. Gehört zum Standard-Repertoire gewisser Treuhänder in Liechtenstein.

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  3. Bacardi Skandal
    Bacardi Skandal sagte:

    Der Rechtsanwalt und Mit-Trustverwalter Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser) beantragt die Abberufung der Witwe von Lord Bacardi, der den Trust für seine Frau und die gemeinsame Tochter gegründet hatte. Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht beruft Lady Bacardi mit der Begründung ab, sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die ihrer minderjährigen Tochter vertritt. Zum einen ist dass ihre gesetzliche Pflicht, zum anderen hat die Tochter sobald sie volljährig war, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt. Aufgrund der Genehmigung der Tochter hätte ihre Mutter nicht mehr abberufen werden können..Bernhard Lorenz trägt noch vor, dass die Genehmigung der Tochter nicht wirksam gewesen sei, da die Tochter bei Abgabe der Genehmigung erst vier Tage volljährig gewesen ist (was für ein Unsinn!). Richter Mag. Stefan Rosenberger ignoriert die Genehmigung der Tochter einfach und beruft die Mutter aus der Trustverwaltung ab. Das Obergericht, 1. Senat unter Richter Ungerank bestätigt erwartungsgemäss die Entscheidung von Richter Rosenberger.

    Witwe Bacardi erhält anders als in Liechtenstein in der Schweiz Recht und erwirkt in der Schweiz ein Gerichtsurteil, dass sie Zugriff auf ein Schweizer Konto des Trusts erhält. Was macht Treuhänder Bernhard Lorenz kurz vor Rechtskraft des Urteils? Er räumt das Konto ab und verfrachtet das Geld nach Liechtenstein.

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    • Was für eine Justiz!
      Was für eine Justiz! sagte:

      In dem Rechtsstreit der vorerwähnten Sache führt Richter am Fürstlichen Landgericht Mg. Stefan Rosenberger in seinem Beschluss vom 20. Januar 2022 wörtlich aus:

      «Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 (ON x) regte RA Dr. Bernhard Lorenz LL.M. „in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxx xxxxxxxx Trust» an, das Fürstliche Landgericht als Aufsichsgericht wolle von Amts wegen u.a. RA Dr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx für ein weiteres Jahr zu Treuhändern des The Bastille Trust bestellen und dazu einen Amtsbefehl erlassen und die Genannten bis vier Wochen nach rechtskräfigem Abschluss des aufgrund dieser Mitteilung allenfalls eingeleiteten Aussersteitverfahrens zu einstweiligen zusätzliche Treuhändern des xxx xxxxxxxx Trust, in eventu zu Treuüberwachern, bestellen.
      Noch am selben Tag erliess das Erstgericht einen Beschluss (ON x), mit welchem es Folgendes aussprach:
      „Die Treuhänder Dr. xxxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx sind auch nach dem 31.12.2019 bis auf weiteres Treuhänder des xxxxxxxx Trust.»»

      Es ist bemerkenswert, dass der Richter am Fürstlichen Landgericht Mag. Stefan Rosenberger einen Antrag von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorernt Nesensohn Rabanser) in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxxxxxxx Trust AM SELBEN TAG, verbeschieden hat. AM SELBEN TAG, an welchem der Antrag von Rechtsanwalt Lorenz, dem Mit-Trustverwalter von Monika Bacardi und Antragsteller ihrer Abberufung den Antrag gestellt hatte.

      AM SELBEN TAG… wenn es PRO Liechtensteiner Treuhänder ist.

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  4. Welt: Liechtenstein - „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen
    Welt: Liechtenstein - „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen sagte:

    Die Welt titelt: Liechtenstein – „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen

    Liechtenstein gilt als ideale Schutzzone für große Geldsummen. Doch Einzelfälle wecken Zweifel daran: So soll vereinzelt der Zugriff auf gebunkertes Vermögen entzogen worden sein. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.

    https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html

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  5. Bedienungsanleitung für Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

    Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen, wie man es richtig macht:

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist ererst einmal drei Jahre lang kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

    3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

    4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.

    Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Sollten sie deswegen nicht vom Gericht abberufen werden, so wäre dies das Drehbuch dafür, wie man Stiftungen kapert und dekantiert. Jeder Treuhänder in Liechtenstein, der es nicht genauso machen würde, wäre dann dumm.

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    • Matthias
      Matthias sagte:

      Die Richterin am Fürstlichen Landgericht, Diana Kind konnte keine Pflichtverletzung und keine Interessenkollision erkennen. 🤪

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    • Gleiches Recht für alle? 😂😂😂
      Gleiches Recht für alle? 😂😂😂 sagte:

      Derartiges Verhalten Liechtensteiner Treuhänder ist also nach Ansicht der fürstlichen Justiz, Richterin Kind, kein Interessenkonflikt.

      Ausländer hingegen werden, wie man in diesem Blog lesen kann, bereits als Stiftungsräte rausgeworfen, wenn sie nur den „blossen Anschein eines möglichen Interessenkonflikts“ haben. So Richter Rosenberger.

      Das ist interessant.So funktioniert also das System in Liechtenstein.

      Und das unter der Schirmherrschaft des Fürsten.

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  6. 007
    007 sagte:

    Da es in Liechtenstein keine echte Gewaltenteilung gibt und der Fürst bzw. der Erbprinz überall das letzte Wort haben, tragen Sie auch die Verantwortlichkeit für die Missstände in ihrem Land, wie beispielsweise eine korrupte Justiz. Sie haben Kenntnis davon, unternehmen jedoch nichts dagegen.

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  7. Beobachter
    Beobachter sagte:

    Seit 2004 führt Erbprinz Alois die Regierungsgeschäfte. In dieser Zeit gab es sehr viele Skandale, so z.B.
    – Skandal Mario Staggl
    – Skandal Harry Gstöhl
    – Skandal Norbert Seeger
    – Perry Skanda
    – Bacardi Skandal
    – Skandal Hartlaub Stiftung
    – Skandal Asturion Stiftung der saudischen Königsfamilie

    Was hat Erbprinz Alois gegen die korrupte Justiz und die Vetternwirtschaft in Liechtenstein unternommen?

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  8. Korruption in der Justiz?
    Korruption in der Justiz? sagte:

    Wenn ein Staat wie Liechtenstein eine korrupte oder nicht unabhängige Justiz hätte, würde das vor allem gegen folgende internationale Rechtsgrundlagen verstossen:

    1. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 6:
    – Recht auf ein faires Verfahren
    – Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht

    Wenn Richter bestechlich sind oder politisch gesteuert werden, ist dieses Recht verletzt. Betroffene können dann zum Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

    2. UN-Übereinkommen gegen Korruption

    Dieses Abkommen verpflichtet Staaten:
    – Korruption zu verhindern und zu bestrafen
    – die Integrität der Justiz zu schützen

    Systematische Korruption in Gerichten wäre ein klarer Verstoss gegen diese Verpflichtungen.

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