Nicht der Stein der Weisen, aber eine munter sprudelnde Geldquelle.

Die mittelalterliche Alchemie widmete sich dem Veredeln unedler Metalle in Gold. Sie wandte dafür viel Energie und Hirnschmalz und Geld auf. Allerdings erfolglos. Für diese Transmutation brauchten sie den Stein der Weisen, eine legendäre Substanz, die das bewerkstelligen sollte.

Da wurde zusammengerührt und geschmolzen und berechnet – und geflucht. Denn niemals gelang es, aus irgend einem anderen Stoff Gold herzustellen.

Inzwischen gibt es einen modernen Stein der Weisen. Man muss dafür nicht mal besonders weise sein. Nur geldgierig. Das waren die Alchemisten auch. Ihre modernen Nachfahren nennen sich nicht so. Sondern liechtensteinischer Treuhänder. Hört sich gleich viel seriöser an.

Diese Treuhänder bemühen sich auch nicht, aus irgendwelchen Substanzen Gold herzustellen. Denn sie wissen: das funktioniert nicht. Aber ihre Methode funktioniert mit Bankgarantie und fürstlichem Segen und lässt zwar nicht Gold, aber Geld in Hülle und Fülle sprudeln.

Zunächst einmal macht’s die Masse. Da im Fürstentum Angaben dazu, wie viel Geld eigentlich in Stiftungen und Trusts verwaltet wird, als Staatsgeheimnis behandelt werden, kann man sich nur auf Schätzungen abstützen.

Die gehen davon aus, dass in Stiftungen bis zu 100 Milliarden lagern. In den Tausenden von Trusts kommen noch mindestens 300 Milliarden dazu. Alleine in den herrenlosen russischen  Zombietrusts liegen mehr als 20 Milliarden Dollar.

Also nehmen wir die runde Zahl von 400 Milliarden Franken. Darin sind natürlich die von Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern gemanagten Summen nicht enthalten.

Aus diesen 400 Milliarden können nun die etwas mehr als 100 Treuhänder unglaubliche Summen herausmelken. Denn der Fürst hatte in seiner unendlichen Weisheit geruht, dekretieren zu lassen, dass in jeder solcher Konstruktion mindestens ein liechtensteinischer Treuhänder im allmächtigen Stiftungsrat Einsitz zu nehmen hat.

Das ist wie die Lizenz zum Gelddrucken. Nehmen wir nur mal eine minimale Verwaltungsgebühr von handelsüblichen 0,5 bis 1,0 Prozent des Vermögens.

Nehmen wir den Mittelwert von 0,75 Prozent, obwohl sich viele der liechtensteinischen Beutelschneider mit erfundenen, zusätzlichen Tätigkeiten ein paar weitere, dicke Scheiben abschneiden. Aber alleine diese 0,75 Prozent läppern sich bereits zu sagenhaften 3 Milliarden Franken. Pro Jahr. Bei ungefähr 130 Treuhändern sind das unglaubliche 23 Millionen pro Nase.

Natürlich ist diese Beute nicht gleichmässig verteilt, natürlich haben die Treuhänder auch ein wenig Aufwand. Reputationsmanagement, im oberen Segment edle Repräsentationsräume. Dazu ein Maschinenraum von nicht so gut bezahlten Angestellten, die die Erbsenzählerei übernehmen müssen, Jahresberichte aus Textbausteinen zusammensetzen, eine Bilanz erstellen, eine Steuererklärung machen, Hochglanzprospekte zwecks Kundenwerbung verteilen, usw.

Aber es bleibt doch noch genügend übrig, dass sich viele Treuhänder dicke Schlitten und einen aufwendigen Lebensstil leisten können. Oder gleich die gröbste Rolls-Royce-Sammlung der Welt anlegen. Gut, das Geschäftsmodell ist dann, shit happens, explodiert, die Sammlung wurde versteigert, der Besitzer unter Anklage gestellt.

Aber wenn man nicht übertreibt, kann man so eine ruhige Kugel schieben, die Präsenz im Büro auf ein Minimum und auf dem Golfplatz auf ein Maximum setzen.

Und so würden diese Treuhänder Geld scheffeln bis ans selige Ende ihrer Tage, wenn sie nicht zu skrupellos geworden wären. Das Explodieren des Geschäftsmodells Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat sie nicht gelehrt, vorsichtiger zu agieren. Im Gegenteil, da das die Anzahl Stiftungen schmerzlich auf ein Zehntel im Vergleich zu den besten Zeiten zusammenschrumpfen liess, mussten sie sich dringend neue Einkommensquellen erschliessen.

Indem sie Gelder aus der ganzen Welt, ohne grosse Prüfung, due diligence oder KYC und so Zeugs annahmen.

Das rächt sich nun gewaltig. Also überlegen sich immer mehr Treuhänder eine Exit-Strategie. Noch einmal gross absahnen, und dann auf der Yacht in den Sonnenuntergang. Wie das?

Fortsetzung folgt.

29 Kommentare
  1. So geht‘s
    So geht‘s sagte:

    Richtiges Geld macht man als Treuhänder, wenn man behauptet, der verstorbene Stifter habe Teile des Stiftungsvermögens ihm, dem Treuhänder, geschenkt. Sollen die Erben doch klagen, die Justiz gibt ja sowieso dem liechtensteiner Treuhänder recht.
    Nicht wahr Herr Treuhänder Roland Wyss? Nicht wahr Frau Richterin Martina Schöpf-Herberstein?

    Antworten
    • Strafanzeigen gegen Begünstigte
      Strafanzeigen gegen Begünstigte sagte:

      Und wenn sich Begünstigte gerichtlich wehren, dann erstattet man eben Strafanzeigen in Liechtenstein und in ihrem Heimatland gegen sie. So wie der Treuhänder Roland Wyss.

      Antworten
    • Strafanzeigen gegen Begünstigte
      Strafanzeigen gegen Begünstigte sagte:

      Strafanzeigen gegen Begünstigte haben auch die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger im Hartlaub Skandal erstattet. Ist wohl Standardprogramm gewisser Treuhänder in Liechtenstein.

      Antworten
  2. Zusammenhelfen, gäll?
    Zusammenhelfen, gäll? sagte:

    Die Richterin Martina Schöpf-Herberstein hat auch den Treuhändern im Asturion-Skandal einen riesigen Dienst erwiesen. Sie ist dem Argument der Liechtensteiner Treuhänder gefolgt, dass den Begünstigten, also der Witwe und dem Sohn des verstorbenen saudischen Königs Fahd deren gesetzliches Auskunftsrecht vorenthalten werden dürfe, da dies angeblich gegen das Interesse der Stiftung sei.
    Das Obergericht hat diese (absichtlich?) falsche Entscheidung von Richterin Martina Schöpf-Herberstein aufgehoben- aber die Treuhänder haben durch ihre (absichtlich?) falsche Entscheidung sehr viel sehr wertvolle Zeit gewonnen, in der sie unkontrolliert handeln konnten.

    Antworten
  3. Das systematische Vorgehen - mit Duldung der Justiz
    Das systematische Vorgehen - mit Duldung der Justiz sagte:

    Der Fall der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.

    Am Landgericht hat Landrichterin Schöpf-Herberstein die Machenschaften der Treuhänder nicht beanstandet oder gar Konsequenzen gegen diese gezogen. Natürlich nicht.

    Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.

    Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.

    Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.

    Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.

    Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.

    Richterin Schöpf-Herberstein hat das Verhalten der Treuhänder mitgetragen.

    Antworten
    • Eine immer wiederkehrende Masche
      Eine immer wiederkehrende Masche sagte:

      Die Justiz schützt und stützt die Treuhänder, Recht und Gesetz spielen in Liechtenstein keine Rolle. Diese Masche ist sehr leicht zu durchschauen. Der Fürst sollte sich schämen.

      Antworten
  4. Justiz als Dienstleister der Treuhänder
    Justiz als Dienstleister der Treuhänder sagte:

    In Liechtenstein ist die Justiz Dienstleister der Treuhänder. Entscheidend ist nicht Recht und Gesetz, sondern Vetternwirtschaft.

    Antworten
  5. Vetterlijustiz im Ländle
    Vetterlijustiz im Ländle sagte:

    Im Fall der Karajan Stiftung hat sich der Treuhänder Martin Batliner selbst (!) ein Jahreshonorar von 100‘000 Franken genehmigt. Hätte er das Honorar mit den Begünstigten aushandeln müssen, wären 5‘000 – 10‘000 üblich gewesen. Aber er hält die Begünstigten von der Stiftung fern und verlässt sich drauf, dass die fürstliche Justiz das als „ortsüblich und angemessen“ absegnet. Es lebe die Vetterlijustiz im Ländle. Mit Duldung ihrer Durchlaucht.

    Antworten
  6. Der große Coup
    Der große Coup sagte:

    Der große Coup wird doch erst gelandet, wenn man sich das gesamte Stiftungsvermögen unter den Nagel reißt.

    Ein Mitarbeiter namens Klaus Lins arbeitete im Büro des berühmten Treuhänders Herbert Batliner und warf später der Branche vor, dass Gelder aus anonymen Stiftungen verschwinden und gemeinnützig vorgesehene Vermögenswerte nicht bei den vorgesehenen Empfängern ankommen würden. Er nahm eine Kopie von Daten aus der Kanzlei mit und gab sie zunächst an Journalisten weiter.

    So hatte Batliner reihenweise Stiftungen nach dem Tod des Stifters umbenannt und den Erben erklärt, dass er die von den Begünstigten genannte Stiftung X gar nicht verwalte. Oder er informierte Begünstigte nach dem Tod des Stifters nicht über ihre Begünstigung, so dass das Stiftungsvermögen… tja.

    Antworten
    • Millionenbeträge „verschwinden“
      Millionenbeträge „verschwinden“ sagte:

      Klaus LINS, Mitarbeiter in einer der verschwiegensten Treuhandkanzleien weltweit, konkret bei der Kanzlei «Prof. Dr. Herbert BATLINER» in Vaduz, Liechtenstein, vermag es nicht mehr mit seinem Gewissen zu vereinbaren, wenn nach dem Ableben der Stiftungsgeber Millionenbeträge beim Treuhänder einfach so ‚verschwinden‘. Bei einer anonymen Stiftung gibt es nur zwei Personen, die Bescheid wissen: der Stiftungsgeber und sein Treuhänder. LINS wurmt es auch, dass oftmals Gelder, die nach dem Tod der Stiftungsgründer für gemeinnützige Zwecke vorgesehen sind, dort nicht ankommen. Er kündigt. Und nimmt eine kleine Datensammlung mit. Auf einer CD. Er übergibt sie dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL.

      In Hamburg macht man 1997 eine Geschichte daraus. Eine allererste. Als Interview mit «Prof. Dr. Herbert BATLINER». Der kann sich denken, wer die Daten mitgenommen und seinen Ruf der absoluten Diskretion beschädigt hat: Klaus LINS.

      BATLINER verklagt ihn, LINS wird in Österreich verhaftet, zu Gefängnis verurteilt und zu einer Strafzahlung: an BATLINER. Weil LINS das Geld nicht hat, verkauft er den gleichen Datensatz an die Illustrierte stern.
      https://www.anstageslicht.de/themen/finanzsystem/whistleblower-rudolf-elmer-gegen-bank-julius-baer/vom-ende-des-schweizer-bankgeheimnis

      Antworten
    • Drogenfinanzskandal
      Drogenfinanzskandal sagte:

      Ein weiterer Skandal war die „Operation Wirbelsturm“: Im Zuge einer internationalen Fahndung nach Drogengeldern aus Ecuador tauchten zwei Stiftungen auf, die über Batliners Kanzlei errichtet worden waren und bei denen später der Verdacht bestand, dass Gelder eines Drogenbarons über Liechtenstein anonymisiert wurden. Batliner sagte mit treuem Blick, er habe nichts von illegaler Herkunft gewusst.

      Antworten
  7. Bedienungsanleitung für Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

    Die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen am Fall der Hartlaub Stiftung, wie Treuhändern in Liechtenstein richtig funktioniert. Alles abgesegnet in erster Instanz von Landrichterin Diana Kind.

    Schritt 1:
    Man genehmigt sich selbst aus der Stiftung, deren Interessen man eigentlich wahrnehmen sollte, monatlich zwischen 75’000 und 100’000 Franken – pro Person, versteht sich. Die 25’000 Franken Grundpauschale im Jahr pro Person kommen noch dazu.

    Schritt 2:
    Wagt es ein Begünstigter, gegen dieses Geschäftsmodell juristisch vorzugehen, wird er kurzerhand kaltgestellt. Einfach das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht entziehen – und schon ist für drei Jahre Ruhe im Karton. Kontrolle? Transparenz? Nicht im Drehbuch in Liechtenstein vorgesehen. Konsequenz durch das Gericht? Keine.

    Schritt 3:
    Falls der unliebsame Begünstigte danach immer noch nicht aufgibt, wird ihm eben die Begünstigung entzogen. Problem gelöst – denn ohne Begünstigung kein Antragsrecht. Zack, juristisch aus dem Spiel genommen. Soll er doch jahrelang dagegen klagen! Konsequenz durch das Gericht? Keine.

    Schritt 4:
    Zur Abrundung gibt’s dann noch Strafanzeigen wegen angeblicher Untreue gegen Begünstigte. Angriff ist die beste Verteidigung – auf Kosten der Stiftung, versteht sich. Konsequenz durch das Gericht? Keine.

    Und das Beste daran:
    Die Kriegskasse für all diese Manöver stammt natürlich direkt aus dem Stiftungsvermögen. Man kämpft also auf fremde Rechnung – gegen die, deren Interessen man eigentlich schützen sollte. Und auf deren Kosten.

    Wenn das auch in zweiter Instanz durchgeht – ohne Abberufung durch das Gericht – dann verdienen Batliner und Wanger wahrlich einen Ehrenplatz in der Hall of Fame der liechtensteinischen Treuhänder. Eine Million Franken jährlich als Belohnung für das perfekte Rezept zum Dekantieren, also Ausnehmen einer Stiftung. Und jeder Liechtensteiner Treuhänder, der dieses Modell nicht kopiert, wäre dumm.

    Antworten
    • Reinhard
      Reinhard sagte:

      Zwei Stiftungsräte genehmigen sich selbst aus einer Stiftung, deren Interessen wahren sollten, pro Person 75’000 bis 100’000 Franken? Das ist so etwa das Gehalt des CEO der LGT-Bank, und das für zwei Treuhänder? Und das Gericht segnet so etwas ab? Und das soll nicht korrupt sein?

      Antworten
    • Stiftungsstandort oder Räuberhöhle
      Stiftungsstandort oder Räuberhöhle sagte:

      Liechtenstein sollte sich entscheiden, ob es ein Stiftungsstandort oder eine Räuberhöhle sein möchte.

      Antworten
  8. Warnung vor liechtensteinischen Trusts
    Warnung vor liechtensteinischen Trusts sagte:

    Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung

    Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
    https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidgeplagte%20liechtensteinische%20discretionary%20trusts.pdf

    Antworten
  9. Von wegen Einzelfälle - es ist ein System!
    Von wegen Einzelfälle - es ist ein System! sagte:

    Die Zahl substantiierter und detailliert vorgetragener Vorwürfe gegen das liechtensteinische Justiz- und Finanzsystem nimmt sichtbar zu. Damit rückt zunehmend die Frage in den Fokus, ob das Fürstentum seinem Anspruch als glaubwürdiger, rechtsstaatlich verlässlicher Finanzplatz noch gerecht werden kann. Immer mehr Betroffene wenden sich an die Öffentlichkeit und schildern Strukturen, die auf tiefgreifende systemische Defizite sowie auf Praktiken hindeuten, die zumindest den Anschein institutioneller Verflechtungen mit problematischer Nähe erzeugen.

    Gleichzeitig verdichtet sich der Eindruck gewachsener Netzwerke aus Treuhändern, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die über Jahre hinweg ein eingespieltes und hochgradig standardisiertes Vorgehen etabliert haben sollen. Während Geschädigten gegenüber häufig auf das Narrativ des „bedauerlichen Einzelfalls“ verwiesen wird, entsteht der Eindruck, dass ein begrenzter Kreis von Akteuren von bestehenden Strukturen profitiert, die grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Frage stellen und effektive demokratische Kontrolle erschweren.

    Antworten
  10. DER SPIEGEL titelte: „Es ist ein Spinnennetz“
    DER SPIEGEL titelte: „Es ist ein Spinnennetz“ sagte:

    Längst hat sich auch der BND (Bundesnachrichtendienst) mit dem Fürstentum Liechtenstein befasst. Die Dienstler wissen allzugenau, wer dort sein Geld bunkert: rechtlich versteckt in einer anonymen Stiftung, gebunkert auf einem Schweizer Konto. Liechtenstein und die Schweiz stellen für derlei Zwecke ein einheitliches Geschäftsmodell bereit: Für Drogenbarone und Paramilitärs, gestürzte Tyrannen, Menschenhändler, Waffenschieber und andere Reiche, die sich zuhause im Glanz ihres unbefleckten Ruhmes sonnen wollen.
    https://www.anstageslicht.de/themen/finanzsystem/whistleblower-rudolf-elmer-gegen-bank-julius-baer/vom-ende-des-schweizer-bankgeheimnis

    Antworten
  11. Was für ein unsäglicher Sumpf
    Was für ein unsäglicher Sumpf sagte:

    Liechtenstein ist ein unsäglicher Sumpf. Die Show mit Fürst, streng katholisch und alles seriös ist doch längst durchschaut. Zum Vorschein kommt ein über viele Jahre ausgeklügeltes, kriminelles System.

    Antworten
  12. Beobachter
    Beobachter sagte:

    Man fragt sich, weshalb die anständigen, redlichen Treuhänder nicht gegen dieses kriminelle System vorgehen, welches die Reputation des Stiftungsplatzes nachhaltig zerstört. Es sind doch keine Einzelfälle, sondern es ist ein korruptes System, wie das Ponzi Schema. Und die Rechtsanwaltskanzleien in der Schweiz und die grossen Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland und Österreich wissen es auch. Oder gibt es überhaupt keine anständigen, redlichen Treuhänder in Liechtenstein?

    Antworten
  13. Tagesspiegel: "Liechtenstein: Hort der Kriminellen"
    Tagesspiegel: "Liechtenstein: Hort der Kriminellen" sagte:

    Das Fürstentum Liechtenstein ist offenbar nicht nur für Steuerflüchtlinge sondern auch für alle Arten von Kriminellen ein Paradies. Eine spanische Zeitung berichtet über Gelder aus Drogengeschäften und Korruption, die in das Land geflossen sind.

    Mindestens vier große in Spanien zerschlagene Rauschgift- und Betrügerbanden haben Liechtensteiner Banken einem Pressebericht zufolge zur Geldwäsche genutzt. Die Kriminellen hätten dazu Stiftungen gegründet, die in dem Fürstentum Bankkonten eröffneten, berichtet die Madrider Zeitung «El País». Auch kolumbianische Drogenkartelle, hätten so große Geldmengen vor den Behörden versteckt. Über Liechtensteiner Bankkonten hätten die in den vergangenen Jahren ausgehobenen Banden Schiffe bezahlt, die Kokain von Kolumbien nach Spanien brachten.
    Gelder aus spanischem Korruptionsskandal

    «El País» berichtet weiter, auch Gelder aus dem großen Betrugs- und Korruptionsskandal im südspanischen Marbella seien in das Fürstentum geflossen. Im Zuge der Affäre waren vor zwei Jahren die gesamte Stadtverwaltung des Nobel-Badeortes abgesetzt und Dutzende Politiker festgenommen worden. Der Schaden durch Bestechung und Veruntreuung im Zusammenhang mit der Vergabe von Baugenehmigungen wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.https://www.tagesspiegel.de/politik/liechtenstein-hort-der-kriminellen-1619899.html

    Antworten
  14. Onkel Donald soll aufräumen
    Onkel Donald soll aufräumen sagte:

    Sollen die Amerikaner doch mal aufräumen. Mit dem Global Magnitsky Act können sie Personen sanktionieren, die an schwerer Korruption (wie korrupte Gerichtsentscheidungen) beteiligt sind. Mit dm RICO Act können sie einzelne Akteure aber auch ganze Netzwerke hochgehen lassen. Die dazu erforderlichen Minimum-Contacts zu den USA hat man schon sehr einfach, z.B. dadurch, dass man US-Server (gmail etc.) nutzt.

    Antworten
  15. Jerry Cotton
    Jerry Cotton sagte:

    Heutzutage muss jeder Rechtsanwalt seine Mandanten vor Liechtenstein warnen, wenn der Mandant irgendetwas in Liechtenstein unternehmen möchte wie einen Trust oder eine Stiftung gründen. Sonst macht sich der Rechtsanwalt haftbar, denn es ist inzwischen Allgemeinwissen, dass is Liechtenstein ganze Vermögen ‚verschwinden‘.

    Antworten
  16. Erst meins, dann deins
    Erst meins, dann deins sagte:

    Liechtenstein hat kein Problem damit, dass diese Webseite über die inhärenten kriminellen Strukturen im Land berichtet. Da ist man völlig abgebrüht. Den deutschsprachigen Raum hat Liechtenstein als zukünftige Ausbeutungsopfer doch schon verloren. Und bis die südamerikanischen Drogenbarone, die afrikanischen Diktatoren, die Entwicklungshilfegelder veruntreut haben, die osteuropäischen Oligarchen usw. das mitkriegen, solange können diese noch dankbare Opfer sein.

    Antworten
  17. Druide
    Druide sagte:

    Die Verantwortung für das, was in Liechtenstein passiert, trägt der Fürst. Ob Liechtenstein ein seriöser Finanzplatz oder aber eine kriminelle Räuberhöhle ist, die Verantwortung trägt der Fürst, denn er hat überall das letzte Wort.

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert