Liechtenstein plus Justiz gleich Skandal.

Dort, wo man sein Geld deponiert, sollten zwei Dinge garantiert sein. Das Vermögen wird sicher verwahrt. Und bei möglichen Streitigkeiten gibt es Rechtssicherheit durch ein funktionierendes Justizsystem.

An beidem hapert es im Fürstentum Liechtenstein beträchtlich.

Dafür gibt es gleich ein Büschel von Gründen.

Erstens ist es um Rechtsstaatlichkeit immer schütter bestellt, wenn es einen absolutistisch regierenden Herrscher gibt, der Legislative, Exekutive und Judikative beherrscht. Also im Ernst- und Zweifelsfall schalten und walten kann, wie er gerade lustig ist.

Zweitens ist es um die Sicherheit des zu treuen Händen überantworteten Geld schütter bestellt, wenn der Treuhänder immer wieder in die Geldtöpfe langt und meins und seins nicht unterscheiden kann. Wenn das keine Einzelfälle sind, sondern ein systematisch-kriminelles Vorgehen immer nach dem gleichen Schema, dann ist höchste Vorsicht geboten.

Wenn die Justiz Absurditäten wie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenkollision» erfindet, dann sollte man sein Geld so schnell wie möglich abziehen – wenn man kann.

Aber damit ist noch nicht alles aufgezählt, was Liechtenstein zu einem Unrechtsstaat, einer Räuberhöhle mit fürstlicher Fassade macht.

Dass rund 800 Zombie-Trusts ans Licht gekommen sind, die seit inzwischen anderthalb Jahren herrenlos als Untote herumstehen und langsam vor die Hunde gehen, ist ein klares und unübersehbares Indiz, dass die Mär des bedauerlichen Einzelfalls schlichtweg eine Lüge ist, die durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird.

Nun ist es aber so, dass selbst in Liechtenstein mit seiner absonderlichen fürstlichen Justiz eigentlich in einem solchen Fall Handlungsbedarf besteht. Denn ein Trust oder eine Stiftung kann nicht einfach beliebig lang inaktiv, aber doch irgendwie existent sein. Eben ein merkwürdiges Leben als Zombie führen. Nicht richtig lebendig, aber auch nicht richtig tot.

Für solche Fälle, dass die notwendigen Organe, also die Stiftungsräte, verlustig gegangen sind, gibt es eigentlich gesetzliche Regelungen. Es wird ein Zwangsverwalter oder Liquidator eingesetzt, der den Untoten zur letzten Ruhe bettet, also ihn liquidiert, auflöst, abwickelt.

Nachdem aber diverse fürstliche Treuhänder unangenehme Begegnungen mit der US-Sanktionsbehörde Ofac hatten, die ihre bürgerliche Existenz aufs schwerste beeinträchtigt, lassen sich auch mit guten Worten und verlockenden Geldsummen keine Liechtensteiner Treuhänder finden, die so tollkühn wären, hier einzuspringen.

Nun könnte der Fürst, beziehungsweise der regierende Erbprinz Alois, geruhen, zwangsweise einen solchen Treuhänder einzusetzen. Den braucht es leider, denn zwecks Einkommenssteigerung ist mindestens ein Liechtensteiner obligatorisch.

Aber natürlich will das die fürstliche Regentschaft ihren Untertanen nicht antun, in der unendlichen Güte, die das Haus von und zu Liechtenstein schon immer ausgezeichnet hat.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass die fürstlichen Banken LGT und LLB an der Lagerung und Verwaltung der stillgelegten Vermögenswerte von schätzungsweise 20 Milliarden Dollar weiterhin nett verdienen.

Aber selbst in Liechtenstein, wo Prozesse gerne auch mal viele Jahre dauern können, wenn sie gegen einen Einheimischen angestrengt werden, muss da irgendwas passieren.

Dafür wurde schliesslich extra eine Task Force, eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die ruhelos eine Lösung für dieses eklige Problem findet sollte. Die tagte sicherlich ohne Unterlass und wälzte und verwarf unzählige Lösungsmöglichkeiten.

Also was tun? Wahrscheinlich hatte es Sportler in dieser Task Force, denen der Begriff Time out geläufig ist. Zum Beispiel beim Basketball kann das verlangt werden, um die Taktik anzupassen oder um sich zu regenerieren.

Heissa, das ist doch die Lösung. Also hat Liechtenstein die entsprechenden Vorschriften im Handelsregister «angepasst». Das bedeutet, dass Verfahren für verwaiste Trust-Strukturen einfach eingefroren werden können. Für unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Keine Zwangsliquidation mehr, super. Zudem kann ein sogenannter «Kurator» eingesetzt werden, der mit behördlicher Genehmigung einzelne Massnahmen zur Vermögenssicherung ergreifen darf und somit hoffentlich vom Bannstrahl der Ofac verschont bleibt.

Das ist weltexklusiv eine einmalige Anwendung vom reinsten fürstlichen «was nicht passt, wird passend gemacht»-Landrecht.

Willkürlich, absurd, spricht einem Rechtsstaat Hohn. Wenn eine vorgeschriebene gesetzliche Massnahme – die Liquidation – aus Schiss nicht durchgeführt werden kann, dann lässt man’s einfach.

In der Hoffnung, dass dem Fürschten oder sonst jemanden irgendwann irgendwas einfallen wird. Sagenhaft.

21 Kommentare
  1. Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung
    Stiftungs- und Trustverwaltung und Justiz in Liechtenstein: Zur Systematik der Rechtsverweigerung sagte:

    Der Fall der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.

    Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.

    Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.

    Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.

    Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.

    Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.

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  2. Werner U.
    Werner U. sagte:

    Die fürstliche Justiz entscheidet immer so, wie es für Fürst und Volk vorteilhaft ist, auch wenn dabei das Recht gebeugt werden muss. Recht ist, was den Einheimischen nützt.

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  3. Untreuhänder
    Untreuhänder sagte:

    Das System in Liechtenstein ist klar erkennbar. Die Verantwortlichkeiten, auch die des Fürsten, sollten überprüft werden.

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  4. Das kriminelle System hinter der Fassade
    Das kriminelle System hinter der Fassade sagte:

    Wer diesen Blog aufmerksam liest, erkennt rasch: Was auf den ersten Blick wie eine Abfolge bedauerlicher Einzelfälle erscheint, fügt sich bei näherer Betrachtung zu einem beunruhigend klaren Gesamtbild. Die einzelnen Vorfälle sind keine isolierten Ereignisse, sondern Fragmente eines Systems, das nach festen Regeln funktioniert – wie Teile eines Puzzles, die sich unweigerlich zu einer dunklen Landschaft zusammensetzen.

    Im Zentrum steht eine seit Jahren praktizierte Methode, mit der liechtensteinische Trusts und Stiftungen systematisch ausgehöhlt werden. Das Vorgehen folgt einem präzisen Drehbuch: kriminelle Treuhänder, die ihre Stellung missbrauchen, veranlassen mit Unterstützung willfähriger Richterinnen und Richter die Abberufung von Stiftern oder Begünstigten aus den zuständigen Gremien. Die Hürden für deren Entmachtung sind auffallend niedrig. Ist dieser Schritt vollzogen, haben die Treuhänder völlig ungehindert Kontrolle über das Trust- oder Stiftungsvermögen. Das gesetzliche Informationsrecht wird nicht gewährt und muss erst jahrelang eingeklagt werden. Regelmäßig wird sogar die Begünstigtenstellung bestritten, so dass auch diese erst jahrelang eingeklagt werden muss. Während dieser Zeit wird der Trust oder die Stiftung ungehindert geplündert.

    Auffällig ist dabei die Asymmetrie der Maßstäbe: Während Begünstigte mit minimaler Begründung aus ihren Funktionen abberufen werden, sind die Anforderungen an die Abberufung liechtensteinischer Stiftungsräte nahezu unüberwindbar hoch. Selbst gravierende Pflichtverletzungen bleiben folgenlos, Verfahren gegen Begünstigte gehen sehr schnell über die Bühne, Verfahren gegen die liechtensteiner Treuhänder hingegen ziehen sich über Jahre hin – verschleppt, vertagt, im Sande verlaufend. Für die Betroffenen bedeutet das faktische Rechtlosigkeit.

    Wer sich zur Wehr setzt, sieht sich nicht selten mit Gegenangriffen der liechtensteiner Treuhänder konfrontiert. Strafanzeigen gegen Begünstigte – sowohl in Liechtenstein als auch in deren Heimatländern – dienen als Druckmittel und Abschreckung.

    Schlußendlich tragen die liechtensteinischen Rechtsanwälte ihren Teil dazu bei, das System nach außen hin als tragische Ausnahme erscheinen zu lassen. Man spricht vom „bedauerlichen Einzelfall“, während hinter den Kulissen ein klares Muster, ein System erkennbar ist, das sich seit Jahren regelmäßig wiederholt – strukturiert, kalkuliert, eingespielt, hoch profitabel.

    Was bleibt, ist ein kriminelles System, das sich selbst schützt. Und eine Maschinerie, die nur funktioniert, weil viele Zahnräder ineinandergreifen – diskret, effizient und mit staatlicher Duldung.

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  5. Rat für Betroffene der Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein
    Rat für Betroffene der Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein sagte:

    Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein sind ein ernstes Problem, das viele Betroffene vor große Herausforderungen stellt. Als überregionale Rechtsanwaltskanzlei haben wir solche Fälle bearbeitet und möchten Ihnen wichtige Ratschläge geben:

    1. Entscheidungen der Liechtensteiner Gerichte anfechten:
    Sollten auch Sie Entscheidungen von Liechtensteiner Gerichten erhalten haben, die nicht neutral erscheinen, eskalieren Sie Ihren Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oft nicht neutral sind. Acht von zehn Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.

    2. Meldung an das Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft:
    Melden Sie Ihren Fall dem Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Außenstelle des amerikanischen Justizministeriums. Aufgrund des RICO Act, eines besonderen amerikanischen Gesetzes, hat dieses Büro weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen. Der RICO Act wurde beispielsweise im Verfahren gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA angewendet.

    Kontakt:
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    Sollten Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, bedenken Sie, dass diese möglicherweise ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.

    Zusammenfassend möchten wir betonen, wie wichtig es ist, entschlossen gegen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorzugehen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern und die notwendigen Schritte zu unternehmen.

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  6. Advice for victims of economic crime in Liechtenstein
    Advice for victims of economic crime in Liechtenstein sagte:

    Economic crime and organized crime in Liechtenstein are a serious problem that poses significant challenges for many affected individuals. As a law firm, we have handled such cases and would like to offer you some important advice:

    1. Challenge Decisions of Liechtenstein Courts:
    If you as well have received decisions from Liechtenstein courts that do not appear to be neutral, escalate your case to the European Court of Human Rights (ECHR). It is well-known that decisions from Liechtenstein courts are often not neutral. Eight out of ten complaints to the ECHR have been successful. Liechtenstein courts are bound by the decisions of the ECHR.

    2. Report to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy:
    Report your case to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy in Bern, a branch of the U.S. Department of Justice. Due to the RICO Act, a special US-law, this office has worldwide jurisdiction in the fight against criminal organizations. The RICO Act was, for example, applied in the proceedings against FIFA officials scattered around the world.

    Contact:
    U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
    Attn: Legal Attaché’s Office
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Bern

    If your Liechtenstein lawyers advise against this, be aware that they may be representing their own interests as Liechtensteiners and not yours.

    In conclusion, we emphasize the importance of taking decisive action against economic and organized crime. Do not hesitate to assert your rights and take the necessary steps.

    Antworten
  7. Consejos para las víctimas de delitos económicos en Liechtenstein
    Consejos para las víctimas de delitos económicos en Liechtenstein sagte:

    El crimen económico y organizado en Liechtenstein es un problema serio que plantea grandes desafíos para muchas personas afectadas. Como bufete de abogados regional, hemos manejado tales casos y queremos ofrecerle algunos consejos importantes:

    1. Impugnar las decisiones de los tribunales de Liechtenstein:
    Si ha recibido decisiones de los tribunales de Liechtenstein que no parecen ser neutrales, escale su caso hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). Es bien sabido que las decisiones de los tribunales de Liechtenstein a menudo no son neutrales. Ocho de cada diez quejas ante el TEDH han tenido éxito. Los tribunales de Liechtenstein están obligados por las decisiones del TEDH.

    2. Informar a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU.:
    Informe su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU. en Berna, una rama del Departamento de Justicia de EE.UU. Debido a la Ley RICO, una ley estadounidense especial, esta oficina tiene jurisdicción mundial en la lucha contra las organizaciones criminales. La Ley RICO se aplicó, por ejemplo, en los procedimientos contra los funcionarios de la FIFA dispersos por todo el mundo.

    Contacto:
    Embajada de EE.UU. en Suiza y Liechtenstein
    Attn: Oficina del Agregado Legal
    Sulgeneckstrasse 19
    3007 Berna

    Si sus abogados en Liechtenstein le aconsejan en contra de esto, tenga en cuenta que pueden estar representando sus propios intereses como liechtensteinianos y no los suyos.

    En conclusión, enfatizamos la importancia de tomar medidas decisivas contra el crimen económico y organizado. No dude en hacer valer sus derechos y tomar las medidas necesarias.

    Antworten
  8. Warnung vor Liechtenstensteiner Trusts
    Warnung vor Liechtenstensteiner Trusts sagte:

    Hohes Risiko bei Liechtensteiner Trusts.

    Leidgeplagte liechtensteinische discretionary trusts: nun auch höchstgerichtliche Rechtsschutzverweigerung

    Während der beneficiary beim common law trust gemeinhin als ,,equity´s darling”gilt, schlägt das Pendel in Liechtenstein zusehends in eine entgegengesetzte Richtung. Hier zeichnet sich ein massiver Abbau des Begünstigtenrechtsschutzes durch die Gerichtsbarkeit ab. Aufgrund der aktuellen Gesetzesanwendung durch die liechtensteinischen Rechtsfürsorgegerichte ist nun ein nachhaltiger Reputationsverlust des „Truststandorts“ Liechtenstein zu befürchten.
    https://kanzleiboesch.com/files/kanzlei-boesch/Publikationen/PDF/Leidgeplagte%20liechtensteinische%20discretionary%20trusts.pdf

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  9. Jakob
    Jakob sagte:

    Also als zuverlässigen, seriösen Stiftungsplatz kann man nach all dem Liechtenstein wohl nicht mehr bezeichnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man um sein Vermögen betrogen wird, dies womöglich noch mit Hilfe der liechtensteinischen Justiz, ist wohl beachtlich.

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  10. Harry
    Harry sagte:

    Kein Land hat im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl so viel von den USA sanktionierte Personen. Die Skandale um Stiftungen reissen nicht ab, derzeit wird gegen den Treuhänder Norbert Seeger ermittelt, der etwa 20 Millionen Fr. Bei uns heute haben soll. Dann noch die hunderten Zombie Trusts, bei denen auch nicht-sanktionierte Russen nicht mehr an ihre Vermögen kommen. Und so etwas nennt sich noch Finanzstandort? Finanzfriedhof wäre wohl zutreffender.

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  11. Das Risiko für Liechtenstein
    Das Risiko für Liechtenstein sagte:

    Das wesentliche Reputationsrisiko für Liechtenstein liegt nicht in einzelnen Skandalen, sondern in:
    – möglicher politischer Nähe zwischen Elite, Finanzsektor und Justiz
    – Wahrnehmung mangelnder institutioneller Distanz
    – internationaler medialer Verdichtung mehrerer negativer Themen

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  12. Liechtenstein und Menschenrechte
    Liechtenstein und Menschenrechte sagte:

    „Liechtenstein hat die Eröffnung der 61. Session des UN-Menschenrechtsrats genutzt, um die Bedeutung der Menschenrechte und internationaler Regeln zu unterstreichen. Im Austausch mit Partnern und NGOs hat die Delegation Liechtensteins Schwerpunkte im Bereich Menschenrechte und Rechenschaftspflichten klar adressiert.“
    https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100938558

    Tönt wunderschön. Ist aber Heuchelei, da Liechtenstein beispielsweise 80 % aller Verfahren, die gegen Liechtenstein zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Menschenrechte geführt worden sind, verloren hat. Und so schlecht können die gerechte in Liechtenstein gar nicht sein, dass dies „versehentlich“ geschehen wäre.

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  13. Folgebericht des Europarats über Antikorruptionsmassnahmen in Liechtenstein
    Folgebericht des Europarats über Antikorruptionsmassnahmen in Liechtenstein sagte:

    Der Europarat hat am 5. Dezember 2025 seinen Folgeberichte über Antikorruptionsmaßnahmen in Liechtenstein veröffentlicht.

    Darin wurde festgestellt, dass die richterliche Unabhängigkeit noch nicht gegeben ist.

    Zwar wurde ein erster Ethik-Schulungskurs für Richter eingeführt
    Aber GRECO fordert weitere Schritte, damit die Rolle der Justiz bei der Auswahl von Richterinnen und Richtern gestärkt wird.
    https://www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-publishes-follow-up-anti-corruption-reports-on-ireland-and-liechtenstein

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