Jetzt soll aber richtig durchgegriffen werden bei Trusts. Reines Blabla.
Die hochwohllöbliche fürstliche Regierung zu Vaduz hat eine Abänderung der Handelsregisterverordnung verabschiedet. Mit löblichen Absichten:
«Damit sollen insbesondere eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sichergestellt und mögliche Kontrolldefizite ausgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Treuhänderschaften sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Systematik im PGR erfolgt auch eine Anpassung der im Rahmen der Eintragung eines Treuhandverhältnisses in das Handelsregister anzumeldenden Tatsachen (Art. 900 Abs. 2 PGR).»
Wow. Jetzt aber. Jetzt aber gar nichts.
Zunächst befasst sich der Art. 900 Abs. 2 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) keinesfalls mit diesen Tatsachen. Sondern es regelt die gerichtliche Auflösung einer Stiftung. Es gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Stiftung zwangsweise aufzulösen, wenn ihr rechtlicher oder tatsächlicher Zweck nicht mehr tragfähig ist.
Natürlich geht es der Regierung darum, nach mehr als einem Jahr Zombie-Trusts endlich mal etwas zu unternehmen. Denn über 800 Trusts, von ihren Treuhändern fluchtartig im Stich gelassen, dümpeln seit vielen Monaten führerlos vor sich her. Ihre Besitzer oder wirtschaftlich Berechtigten haben keine Zugriff, auch sonst niemand.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Für die ordnungsgemässe Liquidation braucht es einen Treuhänder, der an Bord kommt. Da aber inzwischen alle liechtensteinischen Treuhänder Schiss haben, dadurch auf die Sanktionsliste der US-Behörde Ofac zu kommen, findet sich keiner.
Die Regierung betreibt noch weitere Augenwischerei und Namenskosmetik: «Weiters werden gemeinnützige Treuhänderschaften neu der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellt (Art. 929 Abs. 1 PGR). Um diese Erweiterung der Aufsichtskompetenz auch im Aussenverhältnis darzustellen, wird der Name der Stiftungsaufsichtsbehörde in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert.»
Allerdings gilt weiterhin das Prinzip, dass bei im Handelsregister eingetragenen Treuhandschaften der Treuhänder öffentlich einsehbar ist. Der Treugeber und die Vertragsdetails hingegen nicht.
Völlig zum Witz wird die Übung durch die Tatsache, dass es keine generelle Eintragungspflicht für Treuhandverhältnisse gibt.
Nun gibt es das sogenannte UBO-Register. Das steht für Ultimate Beneficial Owner, also der letztendlich Begünstigte und Besitzer eines solchen Konstrukts.
Selbst wenn der dort angegeben werden sollte (was sich durch Zwischenschaltung weiterer Konstrukte, Holdings und Abstecher auf kleine Inseln im Meer problemlos vermeiden lässt), ist er höchstens behördenintern bekannt. Wenn also eine Holding im HR eingetragen wurde, die von der Treuhandbude Murxer & Murxer betreut wird, dann ist nur dieser Name öffentlich.
Wer tatsächlich Begünstigter und/oder Besitzer ist, wissen nur die Behörden. Und rücken diese Erkenntnis natürlich nur im äussersten Notfall heraus.
Aber auch hier gilt das Liechtensteiner Geschäftsprinzip Nummer eins: was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.
Woher kommt das Geld, das in einen Trust geschüttet wird? Ach, irgendwoher wird’s schon sein.
Wer ist der Begünstigte, der Inhaber? Ach, irgend einer wird’s wohl sein.
Wurde die Herkunft des Gelds abgeklärt, die Person des Begünstigten? Ach, es wurde treuhänderisch versichert, dass da alles mit rechten Dingen zuginge, grosses Ehrenwort.
Das ist Transparenz à la Liechtenstein, fürstliche Transparenz. Ungefähr so transparent wie die Mauern der fürstlichen Trutzburg ob Vaduz.




Wir ändern das Gesetz, verkaufen das so, als ob jetzt sämtliche Kontrolldefizite ausgeschlossen wären… und betrügen genauso weiter wie seit Jahren.
Kein Mensch in Liechtenstein ist doch ernsthaft daran interessiert, an dem korrupten System etwas zu ändern, das ist doch alles nur Theater.
Solange die Justiz Dienstleister der Untreuhaender bleibt, sind die Gesetze doch nur Makulatur.
Die Korruption ist doch das zentrale Problem in Liechtenstein, Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft, Gefälligkeiten, usw.
Der Fall der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Inzwischen drängt sich der Eindruck auf, dass Liechtenstein weniger ein Hort gelebter Rechtsstaatlichkeit ist, sondern vielmehr ein System, das sich vor allem durch seine makellose Selbstdarstellung auszeichnet. Hinter der Fassade eines perfekt inszenierten Rechtsstaats häufen sich Berichte über Vermögensverschiebungen, Veruntreuungen, intransparente Strukturen und eine bemerkenswerte Nähe zwischen zentralen Akteuren im Finanz‑, Treuhand‑ und Justizbereich.
Jahrelang wurde Betroffenen vermittelt, es handle sich stets um «bedauerliche Einzelfälle» – eine Erzählung, die erstaunlich lange funktionierte. Dass viele dieser Fälle gleichzeitig auftraten und strukturelle Parallelen aufwiesen, wurde dabei konsequent ausgeblendet oder relativiert. Dieses wiederkehrende Muster wirft Fragen auf, die längst nicht mehr ignoriert werden können.
Heute ist klarer denn je, dass das offizielle Narrativ erhebliche Risse bekommen hat. Die internationale Aufmerksamkeit und die Berichte Betroffener machen sichtbar, was zuvor im Verborgenen blieb: ein System, dessen Realität offenbar deutlich komplexer ist als seine sorgfältig gepflegte Aussenwirkung.
Selbst der Europarat hat das Zusammenwirken von Justiz und Finanzelite schon erkannt:
Die Antikorruptionsbehörde des Europarats GRECO sieht deutlichen Verbesserungsbedarf bei der institutionellen Absicherung gegen Korruption – insbesondere in der Justiz, Regierungsmitgliedern und sogar beim Staatsoberhaupt, dem Fürsten
https://rm.coe.int/grecoeval5rep-2024-1-final-deu-evaluation-report-liechtenste/1680b5ece0
Was nützt es, die Gesetze zu verschärfen, wenn Richter das Recht beugen?
Bereits 2013 hiess es in dem untenstehenden Artikel:
«Der Umbau des Finanzplatzes Liechtenstein hin zu legalen und transparenten Strukturen ist noch im Gange, wobei die steuerliche Legalisierung aller verwalteten Gelder bis spätestens 2016 abgeschlossen sein soll.»
Geändert hat sich seit 2013 bei der Wirtschaftskriminalität dennoch nicht das Geringste. Alles nur Show.
Russisches Roulette in Vaduz»
Beitrag in der SonntagsZeitung, 2013.
«Die Veröffentlichung der Offshore-Leaks-Daten enthüllte, dass mindestens 120 Personen und Firmen aus Liechtenstein in Steuerparadiesen aktiv waren. Trotz der 2009 eingeführten Weissgeldstrategie gerieten Liechtensteiner Treuhänder immer wieder in dubiose Geschäfte. Ein prominenter Fall ist der kasachische Unternehmer Margulan Seisembayew, dessen Offshore-Konstrukte in Liechtenstein und der Schweiz zur Veruntreuung von 1,1 Milliarden Dollar führten. Weitere Untersuchungen zeigten Verbindungen zu russischen Betrügern und Korruptionsfällen wie dem Magnitski-Skandal. Experten kritisieren die unzureichende Kontrolle der Treuhänder, die oft Risiken unterschätzen und in kriminelle Netzwerke verwickelt sind. Trotz negativer Erfahrungen halten einige Treuhänder an riskanten Geschäftsmodellen fest. Der Umbau des Finanzplatzes Liechtenstein hin zu legalen und transparenten Strukturen ist noch im Gange, wobei die steuerliche Legalisierung aller verwalteten Gelder bis spätestens 2016 abgeschlossen sein soll.»
Die Gesetze in Liechtenstein sind doch nicht ernst gemeint. Würden die Gesetze befolgt werden, würde der Finanzmarkt in Liechtenstein einbrechen. Und das wollen der Fürst und die Regierung nicht.
Auch in Russland gibt es strenge Gesetze, so z.B. gegen Korruption, kicher, kicher 😆
Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein sind ein ernstes Problem, das viele Betroffene vor große Herausforderungen stellt. Als überregionale Rechtsanwaltskanzlei haben wir solche Fälle bearbeitet und möchten Ihnen wichtige Ratschläge geben:
1. Entscheidungen der Liechtensteiner Gerichte anfechten:
Sollten auch Sie Entscheidungen von Liechtensteiner Gerichten erhalten haben, die nicht neutral erscheinen, eskalieren Sie Ihren Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oft nicht neutral sind. Acht von zehn Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Meldung an das Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft:
Melden Sie Ihren Fall dem Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Außenstelle des amerikanischen Justizministeriums. Aufgrund des RICO Act, eines besonderen amerikanischen Gesetzes, hat dieses Büro weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen. Der RICO Act wurde beispielsweise im Verfahren gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA angewendet.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, bedenken Sie, dass diese möglicherweise ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Zusammenfassend möchten wir betonen, wie wichtig es ist, entschlossen gegen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorzugehen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Economic crime and organized crime in Liechtenstein are a serious problem that poses significant challenges for many affected individuals. As a law firm, we have handled such cases and would like to offer you some important advice:
1. Challenge Decisions of Liechtenstein Courts:
If you as well have received decisions from Liechtenstein courts that do not appear to be neutral, escalate your case to the European Court of Human Rights (ECHR). It is well-known that decisions from Liechtenstein courts are often not neutral. Eight out of ten complaints to the ECHR have been successful. Liechtenstein courts are bound by the decisions of the ECHR.
2. Report to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy:
Report your case to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy in Bern, a branch of the U.S. Department of Justice. Due to the RICO Act, a special US-law, this office has worldwide jurisdiction in the fight against criminal organizations. The RICO Act was, for example, applied in the proceedings against FIFA officials scattered around the world.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
If your Liechtenstein lawyers advise against this, be aware that they may be representing their own interests as Liechtensteiners and not yours.
In conclusion, we emphasize the importance of taking decisive action against economic and organized crime. Do not hesitate to assert your rights and take the necessary steps.
El crimen económico y organizado en Liechtenstein es un problema serio que plantea grandes desafíos para muchas personas afectadas. Como bufete de abogados regional, hemos manejado tales casos y queremos ofrecerle algunos consejos importantes:
1. Impugnar las decisiones de los tribunales de Liechtenstein:
Si ha recibido decisiones de los tribunales de Liechtenstein que no parecen ser neutrales, escale su caso hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). Es bien sabido que las decisiones de los tribunales de Liechtenstein a menudo no son neutrales. Ocho de cada diez quejas ante el TEDH han tenido éxito. Los tribunales de Liechtenstein están obligados por las decisiones del TEDH.
2. Informar a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU.:
Informe su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU. en Berna, una rama del Departamento de Justicia de EE.UU. Debido a la Ley RICO, una ley estadounidense especial, esta oficina tiene jurisdicción mundial en la lucha contra las organizaciones criminales. La Ley RICO se aplicó, por ejemplo, en los procedimientos contra los funcionarios de la FIFA dispersos por todo el mundo.
Contacto:
Embajada de EE.UU. en Suiza y Liechtenstein
Attn: Oficina del Agregado Legal
Sulgeneckstrasse 19
3007 Berna
Si sus abogados en Liechtenstein le aconsejan en contra de esto, tenga en cuenta que pueden estar representando sus propios intereses como liechtensteinianos y no los suyos.
En conclusión, enfatizamos la importancia de tomar medidas decisivas contra el crimen económico y organizado. No dude en hacer valer sus derechos y tomar las medidas necesarias.
Welche Gesetzt? Als ob man sich in Liechtenstein daran halten würde.
Die in Liechtenstein stehen doch über dem Gesetz. So wie Donald Trump. 🤪
Gesetze? In Liechtenstein? Nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wären.
Weder der Perry-Skandal noch der Bacardi-Skandal wären durch diese kosmetische Gesetzesänderung verhindert worden. Beide beruhen bekanntlich auf «seltsamen» Gerichtsentscheidungen von Richter Rosenberger. Es sind nicht die Gesetze, sondern deren Anwendung durch die Liechtensteiner Justiz, die Stiftungen und Trusts unbrauchbar machen.
Wenn Liechtenstein tatsächlich und aufrichtig etwas an dem kriminellen System im Land ändern wollen würde, dann würde es das Problem offen ansprechen und eine Lösung dafür erarbeiten. Das wird aber tunlichst vermieden, das kriminelle System soll
beibehalten werden. Das was unternommen wird, ist scheinheiliges Getue.
Liechtenstein should be avoided entirely.
There is a demonstrable and recurring pattern by which settlors—or other individuals deemed inconvenient to certain foundations or trusts—are forcibly removed through the use of compliant, non-independent judges.
Once the settlor has been eliminated, the foundation or trust is left without any effective oversight and is subsequently stripped of its assets. This is not an anomaly or a rare abuse; it is a repeatedly observed modus operandi.
The head of state and the government of Liechtenstein are fully aware of these practices. Rather than intervening, they have concealed them for years.
Any engagement with Liechtenstein structures therefore entails extreme legal, financial, and governance risk and should be approached with the utmost caution, if not avoided altogether.
Die Gesetze sind nicht das Problem, das Problem ist die Korruption in Justiz und Verwaltung, die die Wirtschaftskriminalität ermöglicht.
Dass dieses System rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt, ist evident. Ebenso evident ist, dass der Fürst hiervon Kenntnis hat.
Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Untersuchung durch eine internationale Institution geradezu auf, um zu klären, in welchem Umfang den Fürsten eine rechtliche und politische Verantwortung für dieses systemische Versagen trifft. Als Monarch mit weitreichenden Befugnissen und letztentscheidendem Einfluss – insbesondere bei der Richterwahl – kann eine Verantwortlichkeit nicht mit dem Hinweis auf formale Gewaltenteilung relativiert werden.
Vielmehr steht der begründete Verdacht im Raum, dass es sich um ein strukturell ermöglichtes und geduldetes System handelt, das grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien unterläuft.