Hätte es geben können. Wenn der Fürst nicht so ein Geizhals gewesen wäre.
Heute ist Liechtenstein ein Ländle mit rund 160 km2 Umfang. Das ist nicht viel. Gerade genug Platz für eine Werkzeugfabrik mit brauner Vergangenheit, eine fürstliche Trutzburg, eine Landeshauptstadt und ein paar tausend Stiftungen und Trusts sowie fürstliche und bürgerliche Banken. Und jede Menge Schweinereien, gedeckt von der fürstlichen Justiz.
Aber das hätte auch ganz anders ausgehen können.
Dabei hilft ein Blick in die Geschichte. 1741 wurde Alaska zum russischen Territorium erklärt. Aber was sollten die Zaren mit dieser unwirtlichen Gegend anfangen, schliesslich hatten sie an Sibirien schon genug.
Also suchte Zar Alexander II., der von 1855 bis 1881 herrschte, dringend einen Käufer für dieses damals keinerlei Reichtümer versprechende Riesenstück Land, wo bloss ein paar indigene Völker lebten, die dabei natürlich kein Wörtchen mitzureden hatten.
Aber für die 1,6 Millionen km2 fanden sich nur wenig Interessenten. Die Pelztierbestände waren im Niedergang begriffen, und das russische Reich befand sich nach dem Krimkrieg in einer desaströsen finanziellen Situation.
Da wandte sich der Zar in seiner Not an Prinz Johann II. von Liechtenstein. Der war damals schon reich genug, um Alaska kaufen zu können.
Schliesslich hatte die Fürstenfamilie zuvor ihr heutiges Staatsgebiet auch zusammengekauft. 1699 die Grafschaft Schellenberg und 1712 die benachbarte Grafschaft Vaduz. Die durfte sie dann zum souveränen Staat Liechtenstein zusammenstöpseln.
Und dann diese einmalige Gelegenheit. Sicher, die Hauptstadt Alaskas Anchorage liegt fast 8000 km von Vaduz entfernt. Das Klima Alaskas ist ziemlich rau, und damals wusste man noch nicht, dass dort reiche Goldvorkommen und Erdgas schlummerten.
Offenbar, wie Fürst Hans-Adam II. berichtete, soll es damals in der Fürstenfamilie unterschiedliche Auffassungen gegeben haben. Die einen fanden das Angebot attraktiv, die anderen sahen keine Entwicklungsmöglichkeiten für diesen gigantischen Eisbrocken. Also wurde am Schluss abgelehnt.
Die Fortsetzung ist bekannt. Schliesslich kauften die USA 1867 das Areal für 7,2 Millionen US-Dollar. Das wären rund 160 Millionen US-Dollar in heutiger Kaufkraft. Also ein Klacks für die Liechtensteiner Fürstenfamilie, die heute über ein Vermögen von schätzungsweise 12 Milliarden Euro verfügt. Wobei viele Ländereien und die ungeheuerliche Kunstsammlung gar nicht eingepreist sind.
Hätte der Fürscht damals zugeschlagen, dann gäbe es ein Gross-Liechtenstein. Das gleiche Stammland, dazu aber ein Riesengebiet mit ungeheuerlichen Ressourcen.
Alaska wäre nicht der 49. Bundesstaat der USA geworden, sondern das grösste Fürstentum der Welt. Absolutistisch mit unbeschränkter Machtfülle regiert wie Liechtenstein selbst.
Damit hätte die fürstliche Familie sich im wahrsten Sinne des Wortes auf die weltpolitische Landkarte gehebelt. den Ureinwohnern Alaskas hätte es ziemlich egal sein können, ob sie vom fernen Zar in Moskau oder vom fernen Fürsten in Vaduz regiert werden.
Zur Jahrhundertwende fand der grosse Alaska-Goldrausch statt. In Vaduz wäre in der Trutzburg die Decke weggeflogen, so viele Champagnerkorken hätte man knallen lassen.
Und ab 1957 kamen dann noch grosse Öl- und Gasfunde dazu; das reparierte Dach wäre gleich nochmal weggeflogen.
Allerdings: natürlich hätte dieser grosse Happen für das kleine Fürstentum Begehrlichkeiten anderer Staaten ausgelöst, in erster Linie der USA.
Und spätestens unter Trump wäre es dann wohl recht ungemütlich geworden. Der will ja bekanntlich Kanada zu einem neuen Bundesstaat machen. Da hätte er bei Alaska wohl nicht lange gefackelt.
Dann vielleicht doch lieber andere Goldminen ausbeuten. Halt all das, was bei der Verwaltung Gelder jeglicher Herkunft so abfällt. Und was zudem skrupellos den eigentlichen Besitzern weggenommen werden kann.
Allerdings sorgt auch das zunehmend für Aufsehen und Unmut.




So ist Alaska heute ein Rechtsstaat geworden, anderenfalls wäre Alaska vermutlich auch ein Unrechtsstaat geworden.
Eine Burg, 140 Treuhänder, 800 Zombie-Trusts, ein Theater namens Gerichtsgebäude und ein Alleinherrscher, das wäre Alaskastein.
Wäre Alaska Teil von Liechtenstein, dann würde auch den Eisbären das Fell über die Ohren gezogen werden, nicht nur den Kunden, die gutgläubig ihre Vermögen nach Liechtenstein gebracht haben.
Der Fall der Asturion Stiftung der Witwe und des Sohnes des saudi-arabischen Königs Fahd stellt weder einen Einzelfall noch ein bedauerliches Fehlverhalten dar. Vielmehr handelt es sich um ein exemplarisches Beispiel für ein seit Jahren etabliertes, wiederkehrendes, systematisches Vorgehen innerhalb der liechtensteinischen Stiftungs- und Trustverwaltungspraxis.
Das Muster ist regelmäßig identisch: Treuhänder entziehen Begünstigten ihre Rechte, indem sie deren Begünstigtenstellung zunächst pauschal bestreiten. Diese Vorgehensweise kommt einer faktischen Rechtsverweigerung gleich. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, ihre eigene Berechtigung in langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen der liechtensteinischen Gerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Gerichtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Treuhänder bleiben dabei aus.
Nach Überwindung dieser ersten Hürde folgt regelmäßig die nächste: die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Auskunfts- und Rechenschaftsrechte. Erneut bleibt den Begünstigten keine andere Möglichkeit, als jahrelang zu prozessieren – wiederum durch alle Instanzen und wiederum ohne jegliche Konsequenzen für die Treuhänder.
Auf diese Weise vergehen oftmals Jahre, bis Begünstigte erstmals Kenntnis darüber erlangen, wie mit dem ihnen zugeordneten Stiftungs- oder Trustvermögen verfahren wurde. In diesem Zeitraum agieren Stiftungsräte ohne Kontrolle, können Vermögenswerte verschieben und eigene finanzielle Interessen verfolgen. Das System basiert auf Verzögerung, Zermürbung und der berechtigten Erwartung gerichtlicher Unterstützung.
Diese Praxis ist kein Zufallsprodukt. Sie wird ermöglicht durch eine Justiz, die Pflichtverletzungen durch einheimische Treuhänder systematisch folgenlos lässt, sowie durch das Ausbleiben wirksamer staatlicher Aufsicht auf höchster Ebene.
Dieses Vorgehen wird durch die Regierung und das Staatsoberhaupt geduldet, wodurch diese zur Aufrechterhaltung des Systems beitragen.
Die Treuhänder im Asturion Skandal schrecken nicht einmal davor zurück, die saudische Königsfamilie zu hintergehen. So etwas wie Skrupel gibt es wohl bei liechtensteiner Treuhändern nicht. Warum auch, wenn die Richter ihre Helfeshelfer sind.
Dann wäre aus dem Eis in Alaska auch ein Sumpf geworden.
Beitrag in der SonntagsZeitung, 2013.
«Die Veröffentlichung der Offshore-Leaks-Daten enthüllte, dass mindestens 120 Personen und Firmen aus Liechtenstein in Steuerparadiesen aktiv waren. Trotz der 2009 eingeführten Weissgeldstrategie gerieten Liechtensteiner Treuhänder immer wieder in dubiose Geschäfte. Ein prominenter Fall ist der kasachische Unternehmer Margulan Seisembayew, dessen Offshore-Konstrukte in Liechtenstein und der Schweiz zur Veruntreuung von 1,1 Milliarden Dollar führten. Weitere Untersuchungen zeigten Verbindungen zu russischen Betrügern und Korruptionsfällen wie dem Magnitski-Skandal. Experten kritisieren die unzureichende Kontrolle der Treuhänder, die oft Risiken unterschätzen und in kriminelle Netzwerke verwickelt sind. Trotz negativer Erfahrungen halten einige Treuhänder an riskanten Geschäftsmodellen fest. Der Umbau des Finanzplatzes Liechtenstein hin zu legalen und transparenten Strukturen ist noch im Gange, wobei die steuerliche Legalisierung aller verwalteten Gelder bis spätestens 2016 abgeschlossen sein soll.»
Und was hat sich geändert seit 2013? Nichts. Liechtenstein bleibt sich treu.
Die Versprechen der Finanzmarktaufsicht und der Regierung in Liechtenstein die Aufsicht zu verbessern, sind doch reine Lippenbekenntnisse und doch nicht ernst gemeint.
Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität in Liechtenstein sind ein ernstes Problem, das viele Betroffene vor große Herausforderungen stellt. Als überregionale Rechtsanwaltskanzlei haben wir solche Fälle bearbeitet und möchten Ihnen wichtige Ratschläge geben:
1. Entscheidungen der Liechtensteiner Gerichte anfechten:
Sollten auch Sie Entscheidungen von Liechtensteiner Gerichten erhalten haben, die nicht neutral erscheinen, eskalieren Sie Ihren Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oft nicht neutral sind. Acht von zehn Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Meldung an das Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft:
Melden Sie Ihren Fall dem Legal Attaché’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Außenstelle des amerikanischen Justizministeriums. Aufgrund des RICO Act, eines besonderen amerikanischen Gesetzes, hat dieses Büro weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen. Der RICO Act wurde beispielsweise im Verfahren gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA angewendet.
Kontakt:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, bedenken Sie, dass diese möglicherweise ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Zusammenfassend möchten wir betonen, wie wichtig es ist, entschlossen gegen Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorzugehen. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Untreue, Veruntreuung, Geldwäscherei: So lauten die Vorwürfe nach über fünf Jahren Ermittlungen. Der Beschuldigte wehrt sich – inhaltlich und formal. https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-oldtimer-treuhaender-art-613499
Economic crime and organized crime in Liechtenstein are a serious problem that poses significant challenges for many affected individuals. As a law firm, we have handled such cases and would like to offer you some important advice:
1. Challenge Decisions of Liechtenstein Courts:
If you as well have received decisions from Liechtenstein courts that do not appear to be neutral, escalate your case to the European Court of Human Rights (ECHR). It is well-known that decisions from Liechtenstein courts are often not neutral. Eight out of ten complaints to the ECHR have been successful. Liechtenstein courts are bound by the decisions of the ECHR.
2. Report to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy:
Report your case to the Legal Attaché’s Office of the U.S. Embassy in Bern, a branch of the U.S. Department of Justice. Due to the RICO Act, a special US-law, this office has worldwide jurisdiction in the fight against criminal organizations. The RICO Act was, for example, applied in the proceedings against FIFA officials scattered around the world.
Contact:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
If your Liechtenstein lawyers advise against this, be aware that they may be representing their own interests as Liechtensteiners and not yours.
In conclusion, we emphasize the importance of taking decisive action against economic and organized crime. Do not hesitate to assert your rights and take the necessary steps.
El crimen económico y organizado en Liechtenstein es un problema serio que plantea grandes desafíos para muchas personas afectadas. Como bufete de abogados regional, hemos manejado tales casos y queremos ofrecerle algunos consejos importantes:
1. Impugnar las decisiones de los tribunales de Liechtenstein:
Si ha recibido decisiones de los tribunales de Liechtenstein que no parecen ser neutrales, escale su caso hasta el Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH). Es bien sabido que las decisiones de los tribunales de Liechtenstein a menudo no son neutrales. Ocho de cada diez quejas ante el TEDH han tenido éxito. Los tribunales de Liechtenstein están obligados por las decisiones del TEDH.
2. Informar a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU.:
Informe su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE.UU. en Berna, una rama del Departamento de Justicia de EE.UU. Debido a la Ley RICO, una ley estadounidense especial, esta oficina tiene jurisdicción mundial en la lucha contra las organizaciones criminales. La Ley RICO se aplicó, por ejemplo, en los procedimientos contra los funcionarios de la FIFA dispersos por todo el mundo.
Contacto:
Embajada de EE.UU. en Suiza y Liechtenstein
Attn: Oficina del Agregado Legal
Sulgeneckstrasse 19
3007 Berna
Si sus abogados en Liechtenstein le aconsejan en contra de esto, tenga en cuenta que pueden estar representando sus propios intereses como liechtensteinianos y no los suyos.
En conclusión, enfatizamos la importancia de tomar medidas decisivas contra el crimen económico y organizado. No dude en hacer valer sus derechos y tomar las medidas necesarias.
Neuere Berichte zeigen, dass sich die Auswirkungen über Liechtenstein hinaus auf andere Offshore-Finanzplätze wie die Britischen Jungferninseln, Bahamas und Cayman Islands ausgedehnt haben, da dort verbundene Trust-Strukturen ebenfalls funktionsunfähig sind, weil sie auf Entscheidungen aus Liechtenstein warten. Liechtenstein hat somit eine weltweite Trust-Krise verursacht.
In keinem Land dieser Welt wurden verhältnismässig zu seiner Einwohnerzahl so viele Personen von der US-Behörde OFAC sanktioniert wie in Liechtenstein. Es sind dies 16 juristische und 7 natürliche Personen. Dies sind
Pascal Dominik Büchel
Axel Paul Diegelmann
Fritz Diegelmann
Markus Jakob Giger
Alexander Franz Josef Lins
Roland Oehri
Stefan Anton Wolf
Anton Daniel Wyss
Liechtenstein hat ja nicht einmal die Wirtschaftskriminalität in seinen 160 qkm im Griff (oder wird absichtlich nichts dagegen unternommen), wie wäre das erst, wenn das 10‘000 Mal grössere Alaska dazugekommen wäre?
Besser für Alaska.
Selbst der Europarat hat das Zusammenwirken von Justiz und Finanzelite schon erkannt:
Die Antikorruptionsbehörde des Europarats GRECO sieht deutlichen Verbesserungsbedarf bei der institutionellen Absicherung gegen Korruption – insbesondere in der Justiz, Regierungsmitgliedern und sogar beim Staatsoberhaupt, dem Fürsten
https://rm.coe.int/grecoeval5rep-2024-1-final-deu-evaluation-report-liechtenste/1680b5ece0
Vielleicht ist die Finanzkriminalität so verbreitet in Liechtenstein, dass sie dem Fürsten und der Regierung schon gar nicht mehr auffällt. Aber dem Ausland fällt sie auf und früher oder später wird das in Liechtenstein inhärente kriminelle System dem Land noch auf die Füsse fallen.