Darf man anderer Ansicht als der Fürscht sein?

Natürlich stehen in der liechtensteinischen Verfassung hochtrabende Worte, wir zitieren Artikel 40:

„Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung innerhalb der Schranken des Gesetzes und der Sittlichkeit seine Meinung frei zu äußern und seine Gedanken mitzuteilen …“

Schranken des Gesetzes, das mag wohl angehen. Aber was sind die Schranken der Sittlichkeit?

Gleich im Anschluss wird dann der Meinungsfreiheit noch ein weiterer Riegel geschoben:

«… eine Zensur darf nur öffentlichen Aufführungen und Schaustellungen gegenüber stattfinden.»

Denn es könnte ja sein, dass Fahrensleut, Schausteller, Schauspieler oder ähnliches subversives Gesocks auf die Idee kommen könnten, wie schon bei der Hochzeit des Figaro klammheimliche Kritik am Fürstenhaus zu üben. Und wo das damals geendet hat, weiss man ja.

Nun ist die Theorie das eine, die Praxis das andere.

Da kam doch ein qualifizierter Fachmann, nämlich ein Richter am Staatsgerichtshof, zur Ansicht, dass die Verfassung oberhalb der Macht des Fürschten anzusetzen sei. So ein Frechdachs aber auch.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste dann in einem Urteil (Fall Wille v. Liechtenstein) feststellen, dass eine staatliche Sanktionierung – hier die faktische Verweigerung einer Wiederernennung eines Richters aufgrund seiner öffentlichen Äusserungen, die den Fürsten betrafen – eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellte.

Das musste der Fürst knirschend zur Kenntnis nehmen, stellte aber klar, dass diese Einmischung in seine Auffassung von Meinungsfreiheit eine Frechheit sei. Und abgesehen davon stehe er selbstverständlich oberhalb der Verfassung, wofür ist man sonst absolutistisch herrschender Fürst.

Nun könnte man sagen, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handle.

Ein weiterer «Einzelfall» ist der Versuch der fürstlichen Treuhandkammer, diesen Blog hier mundtot zu machen, indem der teuerste Medienanwalt Zürichs engagiert wurde, der eine fast 100-seitige Klageschrift verfasste, in der er nichts weniger als die sofortige Einstellung dieser Plattform forderte und natürlich Schadenersatz, Gerichtskosten und alles andere, worauf er lustig war, haben wollte.

Hat er nicht geschafft, aber ein ernsthafter Versuch war’s schon.

Mit diesen Einzelfällen verhält es sich nämlich wie mit den Einzelfällen bei den Skandalen um Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder. Es sind keine Einzelfälle.

Zwar gab es in Liechtenstein schon lange nicht mehr den Begriff der Majestätsbeleidigung. Also besondere Strafnormen, die das Kritisieren der obersten Autorität speziell sanktionierten.

Wenn man hingegen in Liechtensteiner Gazetten oder Medien nach dem Begriff «Kritik am Fürsten« sucht, dann findet man – nichts.

Lobhudeleien zu Hochzeiten und landesväterlichen Auftritten gibt es zu Hauf. Eine ehrfürchtige Berichterstattung über die Thronrede, jeweils zur Eröffnung des Parlaments, wo inzwischen der herrschenden Erbprinz Alois Bescheid stösst, wo’s denn so hingehen soll, darf nie fehlen.

Aber eine Kritik an den  verbalen Auftritten mit dem Zweihänder des alten Fürsten, eine Kritik an der indolenten Haltung des Erbprinzen gegenüber all den Treuhänderskandalen, den Zombie-Trusts, der Entgegennahme von Geldern aus jeglicher Quelle – nichts, null.

Natürlich traut sich auch sonst kein Liechtensteiner, ein böses Wort über den Fürsten oder alle Autoritäten im kleinen Staat öffentlich zu verlieren.

Denn dann gilt nicht mehr: mir kann keiner, ich bin Liechtensteiner.

Dann wird der Nestbeschmutzer ausgegrenzt, geschnitten, geschäftlich ins Eck gestellt.

Wobei das Fürstenhaus wohl bedauern mag, dass der gute alte Schandpfahl inzwischen abgeschafft ist.

23 Kommentare
  1. «Halblustiger August»
    «Halblustiger August» sagte:

    Was ist mit dem Fall, wo eine Frau den Fürsten als «halblustigen August» bezeichnet hatte und deswegen ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden ist?

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  2. Schöne heile Welt
    Schöne heile Welt sagte:

    Erbprinz Alois sprach in seiner Rede am Staatsfeiertag internationale Herausforderungen durch die weltpolitische Lage an, die technologische sowie die demographische Entwicklung. Ein Schwerpunkt seiner Rede war die rasante technologische Entwicklung, insbesondere künstliche Intelligenz und Smartphones.

    Darüber, dass Liechtenstein in seiner grössten Krise steckt, nämlich im Zangengriff zwischen Russland und den USA wegen der Hunderten Zombie Trusts, verlor er kein Wort. Negative Tatsachen werden in Liechtenstein unter den Teppich gekehrt, darüber spricht man nicht.

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    • Teppichkehrer
      Teppichkehrer sagte:

      Liechtenstein steckt mit den Zombie Trusts seit bald einem Jahr ganz tief im Schlamassel bzw. treffender gesagt in der Sch… Es dürfte eine existenzgefährdende Krise für den Finanzplatz sein. Aber selbst am Staatsfeiertag wird das Thema vertuscht und unter den Teppich gekehrt. Die Untertanen wird so vorgespielt, dass das Problem nicht einmal der Rede wert wäre. Sc etwas Scheinheiliges.

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  3. Untreuhaender.li
    Untreuhaender.li sagte:

    Es verwundert, dass die Treuhänderkammer nicht gegen diesen Blog vorgeht, da dieser Blog offen über das systemische kriminelle System in Liechtenstein berichtet, bei dem kriminelle Treuhänder mit Unterstützung der Richter in Liechtenstein Trusts und Stiftungen kapern und danach ungehindert plündern.

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  4. Das Schweigen des Fürsten – Mitverantwortung durch Passivität
    Das Schweigen des Fürsten – Mitverantwortung durch Passivität sagte:

    Liechtenstein steht wiederholt wegen krimineller Aktivitäten in der Treuhänderbranche in den Schlagzeilen – gekaperte Stiftungen, versteckte sanktionierte russische Gelder, korrupte Justiz usw. Und der Fürst? Schweigt. Kein Statement, keine Distanzierung. In einem Land mit 39.000 Einwohnern, in dem der Fürst reale Macht hat, ist dieses Schweigen mehr als Zurückhaltung – es ist stillschweigende Duldung.

    Ein einziger klarer Satz von ihm könnte ein Zeichen setzen. Doch stattdessen schützt sein Schweigen ein System, das offenbar kriminelles Verhalten deckt oder sogar begünstigt. Wer schweigt, wenn Unrecht geschieht, macht sich mitschuldig – erst recht als Staatsoberhaupt.

    Der Fürst kann nicht nur moralische Autorität beanspruchen, wenn es bequem ist. Er muss sie auch dann zeigen, wenn es unbequem wird. Gerade jetzt wäre ein klares Bekenntnis zu Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Integrität notwendig.

    Liechtenstein braucht keine höfliche Distanz. Es braucht Mut zur Wahrheit – auch von ganz oben.

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    • Christoph
      Christoph sagte:

      Das System in Liechtenstein ist schon sehr ausgeklügelt. Der Fürst tut so, als wisse er von nichts. Dabei weiss er natürlich, dass sein Land kein Rechtsstaat ist, dort Korruption herrscht und ausländische Kunden systematisch beraubt werden.

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  5. Wo ist der Fürst?
    Wo ist der Fürst? sagte:

    Der Fürst ist seit seinem 80. Geburtstag im Februar 2025 nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten. So war er weder am Staatsfeiertag am 15. August noch bei der Hochzeit seiner Enkelin, am 30. August in der Öffentlichkeit zu sehen. Er ist auch nicht auf den veröffentlichten Familienfotos der Hochzeit. In die Kirche hatte er sich durch einen Hintereingang geschlichen. Hat er solche Angst vor den wütenden Russen, denen der Zugang zu ihren Vermögen durch die Zombie Trust verweigert wird, dass er sich versteckt?

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    • Joachim
      Joachim sagte:

      In Moskau ist gestern wieder mal eine Autobombe explodiert. Vielleicht hat man in Liechtenstein Angst vor so etwas wegen der Zombie-Trusts.

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    • Angst von OFAC-Sanktionen?
      Angst von OFAC-Sanktionen? sagte:

      Hat der Fürst Angst, dass er selbst von der US-Behörde Office of Foreign Asset Control OFAC sanktioniert werden könnte?

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  6. Schwere und organisierte Kriminalität
    Schwere und organisierte Kriminalität sagte:

    Das kriminelle System, mit welchem Liechtensteiner Treuhänder Stiftungen und Trusts seit Jahren systematisch und planmässig mit tatkräftiger Hilfe von nicht neutralen Richtern und Staatsanwälten in ihre Macht bringen und dann ausplündern, ist jetzt aufgeflogen und bekannt geworden. Dass es so lange verheimlicht werden konnte, liegt wohl daran, dass die liechtensteiner Rechtsanwälte den betroffenen Opfern das Märchen vom «bedauerlichen Einzelfall» erzählt haben, da auch sie viele Jahre von dem kriminellen System profitiert haben. Fürst und Regierung haben jahrelang weggeschaut und so getan, als wüssten sie von nichts, was ihnen aber auch seit Jahren niemand mehr abnimmt. Bei dem kriminellen System dürfte es sich um schwere und organisierte Kriminalität handeln

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  7. WELT: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen
    WELT: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen sagte:

    Liechtenstein gilt als idealer sicherer Hafen für grosse Geldsummen. Einzelne Fälle wecken jedoch Zweifel: In einigen Fällen wurde angeblich der Zugriff auf versteckte Vermögenswerte widerrufen. Solche Vorwürfe könnten das Versprechen des Finanzplatzes gefährden.

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  8. Johannes
    Johannes sagte:

    In Liechtenstein ist es sicher verboten, über die schwere und organisierte Kriminalität und das kriminelle System im Land zu berichten.

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  9. Hey Ihr Dichter und Denker
    Hey Ihr Dichter und Denker sagte:

    Freie Meinung darf jeder redliche und ehrenwerte Mensch äussern!
    Ihr könnt ja mal über die Redlichkeit und das Ehrenwerte über Weihnachten nachdenken.

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  10. Finanzplatz Liechtenstein in Gefahr
    Finanzplatz Liechtenstein in Gefahr sagte:

    Allein das latente Risiko, dass eine der liechtensteiner Banken von der OFAC sanktioniert werden könnte, schadet dem Finanzplatz Liechtenstein erheblich, denn niemand möchte das Risiko eingehen, sein Geld in einer Bank zu haben, bei der das Risiko besteht, dass sie sanktioniert werden könnte.

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  11. Fall "Wille" und der Verstoss Liechtensteins gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
    Fall "Wille" und der Verstoss Liechtensteins gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sagte:

    „Wille“ war der erste Fall gegen Liechtenstein zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der „Wille“-Fall 1999 war ein Fall, in dem der EGMR festgestellt hat, dass Liechtenstein gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksames Rechtsmittel) verstossen hat.

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  12. Markus
    Markus sagte:

    In Liechtenstein hat zufälligerweise jeder die gleiche Meinung wie der Fürst. Weil wenn er eine andere Meinung haben sollte, kann er sich damit sowieso nicht durchsetzen und macht er sich nur beim Fürsten unbeliebt und kommt auf dessen schwarze Liste. Ist in Russland auch so.

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    • "L’État, c’est moi“
      "L’État, c’est moi“ sagte:

      «L’État, c’est moi“ wird dem französischen König Ludwig XIV. zugeschrieben. So wie er meint auch Fürst Hans-Adam II, dass seine Person und der Staat untrennbar sind.

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  13. Nachtwächter
    Nachtwächter sagte:

    Es wagt wohl niemand, eine andere Meinung, als die des Fürsten zu vertreten. Regimekritiker werden geächtet im Ländle. Huldigungen des Fürsten hingegen werden gerne gesehen.

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