Wer das Recht hat, …
… sitzt am längeren Hebel. Vor allem in einer Stiftung.
Trotz einer unablässigen Kette von Skandalen, trotz 800 Zombie-Trusts, trotz Misswirtschaft, Bereicherung und Diebstahl soll es immer noch Leute geben, die die Errichtung eines Stiftung in Liechtenstein für eine gute Idee halten.
Dabei ist es eine schlechte Idee.
Denn eine solche Stiftung besteht aus drei Parteien. Da ist zum einen der Stifter, der das Geld gibt. Dann der oder die Begünstigten, die nach vom Stifter festgelegten Ansätzen die Erträge der Stiftung oder auch das Stiftungsvermögen selbst konsumieren dürfen. Und der Stiftungsrat, das Entscheidungsgremium, in das immer mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen muss.
Was vielen nicht bewusst ist: dadurch entsteht eine eindeutige Hierarchie der Macht. Und nicht zugunsten des Stifters oder der Begünstigten.
Der Stifter ist von dem Moment an draussen, als er die Stiftungsurkunde unterzeichnet hat und seine Investition getätigt. Mit ihrer Gründung ist die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit, der Geldgeber hat keine Kontrollmöglichkeiten mehr und kann nur hoffen, dass die Stiftungsräte seinen Weisungen gemäss handeln.
Seine Rechte sind nur dann einforderbar, wenn sie in der Stiftungsurkunde ausdrücklich erwähnt wurden. Insbesondere das Recht auf Information, das Recht auf Ernennung oder Abberufung von Begünstigten oder das Recht, Stiftungsräte zu ernennen oder abzuberufen.
Ein eigentliches Weisungsrecht hat der Stifter hingegen nicht, die Stiftungsräte sind nicht weisungsgebunden und lediglich dazu verpflichtet, dem Stifterwillen nachzuleben – was immer sie darunter verstehen mögen.
Noch schütterer steht es um die Rechte eines Begünstigten. Er hat keine Organstellung innerhalb der Stiftung, er ist lediglich empfangsberechtigt. Auch seine Informationsrechte sind sehr beschränkt, meistens lediglich auf die Ausschüttungen bezogen.
Kontroll- oder Mitwirkungsrechte hat er keine.
Ist der Stifter einmal verstorben (was nicht zu selten vorkommt, da solche Stiftung häufig der Nachlassplanung dienen), gibt es also niemanden mehr, der die Stiftungsräte auch nur ansatzweise kontrollieren kann.
Genau aus diesem Grund gehen immer mehr Begünstigte dazu über, zur Sicherheit selbst in den Stiftungsrat einzutreten. Dort haben sie dann alle Kontroll- und Bestimmungsrechte.
Das ist schön für sie, aber ein Ärgernis für die liechtensteinischen Treuhänder. Denn so kontrolliert, können sie nicht wie gewohnt und ungehemmt ihrer Geldgier nachleben, müssen sich gar für Spesen oder happige Honorarnoten rechtfertigen. Schlimmer noch, sie müssen offenlegen, ob und in welcher Form sie selbst von Anlageentscheiden beim Stiftungsvermögen profitiert haben.
Denn es ist nicht allzu selten, dass der Stiftungsrat solche Anlagen von einer Firma tätigen lässt, die ihm direkt oder über zwei Ecken hinweg gehört. Denn schöner, als auf einer Seite eines Geschäfts zu verdienen, ist natürlich, auf beiden Seiten abzukassieren.
Also wird ein solcher Einsitz eines Begünstigten in den Stiftungsrat gar nicht gerne gesehen. Und dafür gesorgt, dass er hinausgekübelt wird, sollte er mit unangenehmen Fragen zu sehr nerven und das Geldscheffeln unnötig erschweren.
Dafür hat die fürstliche Justiz eine handliche Waffe geschmiedet, die ausserhalb Liechtensteins als absurd und illegal angesehen würde. Nämlich die Erfindung eines «blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision».
Was das genau sein soll, ist völlig egal. Denn diese absurde Konstruktion erfüllt ihren Zweck dadurch, dass sie zur Abberufung eines nervigen Begünstigten aus dem Stiftungsrat verwendet werden kann.
Wehrt der sich dagegen, wird er auf den Instanzenzug geschickt, wo er nach fünf oder mehr Jahren dann vielleicht einsieht, dass in Liechtenstein juristische Gegenwehr völlig sinnlos und reine Geldverschwendung ist.
Das ist die Wahrheit über die Liechtensteiner Stiftung.
Obwohl das Fürstentum alles dafür tut, sie zu unterdrücken, erhebt sie immer häufiger in weiteren Skandalen ihr hässliches Haupt. Und für jeden enteigneten Begünstigten gibt es sicherlich zehn, die das gar nicht mehr werden wollen. Zumindest nicht in Liechtenstein.










Die Zahl der schwerwiegenden und detaillierten Vorwürfe gegen das liechtensteinische Justiz- und Finanzsystem steigt unübersehbar. Immer dringlicher stellt sich die Frage, ob Liechtenstein seinen Anspruch, ein glaubwürdiger und rechtsstaatlich verlässlicher Finanzplatz zu sein, überhaupt noch einlösen kann. Zahlreiche Betroffene treten erstmals an die Öffentlichkeit und berichten von Strukturen, die den Eindruck tiefgreifender systemischer Missstände und korruptionsähnlicher Praktiken erwecken.
Zugleich entsteht das Bild eingespielter Netzwerke aus Treuhändern, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die über Jahre hinweg ein hochgradig routiniertes Vorgehen etabliert haben. Während Geschädigten oft die vertraute Formel vom „bedauerlichen Einzelfall“ präsentiert wird, scheint ein kleiner Kreis von Akteuren weiterhin von einem System zu profitieren, das grundlegende rechtsstaatliche Standards aushebelt und demokratische Kontrolle unterläuft.
Die Fassade des „rechtsstaatlich verlässlichen Finanzplatzes“ Liechtenstein bröckelt – und dahinter zeigt sich ein System, das nach Macht riecht, nicht nach Recht. Immer mehr Betroffene berichten von Netzwerken aus Treuhändern, Richtern und Anwälten, die wie ein geschlossener Zirkel agieren. Zufall? Wohl kaum.
Wie lange will Liechtenstein noch so tun, als ginge es um Einzelfälle, während die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit unter den Teppich gekehrt werden? Wer schützt hier wen – und warum?
Wenn das Land nicht sofort für radikale Transparenz sorgt, wird aus dem „Finanzplatz Liechtenstein“ bald ein Synonym für Selbstbedienung und Kontrollversagen. Die Welt schaut zu. Noch.
Das Problem sind die stets gleichen Richter, die für Stiftungsaufsichtsverfahren zuständig sind und die nicht neutral sind, sondern stets zu Gunsten der lokalen Treuhänder entscheiden, selbst wenn die Entscheidungen noch so absurd sind.
Zu den Machenschaften Liechtensteiner Treuhänder gehört das Erstatten von Strafanzeigen gegen ihnen lästige Begünstigte. Am besten sowohl in Liechtenstein als auch in deren Heimatland. So der Treuhänder Roland Wyss.
Auch die Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner haben im Hartlaub Fall Strafanzeigen gegen die Begünstigten initiiert.
Wenn man so etwas liest, kann man nur dringend vor liechtensteiner Stiftungen und Trusts warnen!
Das sind schon extrem perfide Methoden, die da in Liechtenstein zum Repertoire gehören.
Zu den Standard-Massnahmen gewisser Treuhänder gehört auch, dass den Begünstigten ihr im Stiftungsgesetz festgelegtes Informations- und Kontrollrecht entzogen wird, damit lästige Begünstigte keinerlei Einblick in die Stiftung mehr haben und das Gebaren der Liechtensteiner Stiftungsräte nicht mehr sehen können.
Und die Richter in Liechtenstein sanktionieren dies nicht, d.h. die Gerichte räumen das Informations- und Kontrollrecht allenfalls wieder ein, nach jahrelangen Prozessen durch alle Instanzen. Aber die untreuen Liechtensteiner Treuhänder werden deswegen nicht vom Gericht abberufen. Damit genehmigen und fördern die Gerichte dieses Verhalten untreuer Treuhänder. Denn jeder Treuhänder, der sich nicht so untreu verhält, ist ja dumm, wenn er sich lästige Begünstigte nicht jahrelang vom Leib hält.
Die Gerichte unterstützen und fördern dadurch aktiv untreue Treuhänder.
Die Zombie Trusts treffen Lichtenstein als Finanzplatz mit voller Wucht und das gleich doppelt.
Zum einen beweisen sie, dass Liechtenstein kein sicherer und kein zuverlässiger Finanzplatz ist, weil hunderte nicht-sanktionierte Russen seit Monaten nicht mehr an ihre Vermögen kommen.
Zum anderen werden doch die Vermögen der sanktionierten Russen, die allenfalls leicht durchschaubar in halbseidenen offshore-Gesellschaften versteckt wurden, oftmals In liechtensteiner Banken gebunkert. Dies birgt das Risiko, dass auch diese Banken sanktioniert werden.
Der Entzug des gesetzlichen Informationsrechts für Begünstigte ist tatsächlich eine Standard-Massnahme untreuer Treuhänder. Mit der vorgeschobenen Begründung, es sei im Interesse der Stiftung oder das Trusts, wird das Informations- und Kontrollrecht entzogen, der Begünstigte hat dadurch keinerlei Einblick mehr in die Verwaltung der Stiftung oder des Trusts. Und die untreuen Treuhänder sind den lästigen Begünstigten erst einmal jahrelang los, denn der muss erst durch sämtliche Instanzen sein Recht einklagen.
Und die Richter lassen diese Machenschaften untreuer Treuhänder ohne jede Konsequenz. Untreue Treuhänder hebeln daher das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht regelmässig aus, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht ist daher Makulatur und eine Farce, die eine Sicherheit für Begünstigte suggerieren soll, die in Wirklichkeit nicht besteht, weil es von den Richtern quasi ausser Kraft gesetzt wird.
Da die liechtensteiner Richter den Entzug des gesetzlichen Informations- und Kontrollrechts ohne Konsequenzen für die Treuhänder lassen, fördern sie bewusst diese Machenschaften der Treuhänder:
Im Bacardi-Skandal hat der Treuhänder Bernhard Lorenz das Informationsrecht entzogen.
In dem Skandal der Stiftungen des verstorbenen saudischen Königs Fahd (Asturion-Stiftung) war es die Treuhandgesellschaft LNR, Bernhard Lorenz, Wolfgang Rabanser.
Im Hartlaub-Skandal die liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner.
Usw., usw., usw.
In dem Fall der Witwe und des Sohnes des saudischen Königs Fahd hat Richterin Martina Schöpf-Herberstein den Beschluss der Treuhänder, mit welchem den Begünstigten mit einer fadenscheinigen Begründung das Auskunftsrecht entzogen worden war, bestätigt.
Begünstigte haben laut Gesetz ein Auskunftsrecht. Wenn die Treuhänder dieses Auskunftsrecht verweigern oder entziehen, bleibt dies jedoch ohne Konsequenzen für sie.
Das angepriesen der Auskunftsrecht ist daher eine Farce, reine Show.
When trustees can strip beneficiaries of their legal right to information and oversight—and the courts accept this without any sanctions —that’s not a bug, it’s the system.
Years of lawsuits just to win back basic rights while bad actors skate free? That’s not the rule of law; that’s institutionalized corruption. In Liechtenstein, playing fair makes you the sucker—and the courts are in on the game.
So here’s the real question: Does Liechtenstein want to be a trusted financial center or a safe haven for secrecy and self-dealing? The world is watching.
Wenn die liechtensteiner Justiz mitspielt und Gesetze zum Schutz der ausländischen Kunden zur Farce werden lässt, wird Liechtenstein als Finanzplatz zur Farce.
Für die vielen kriminellen Treuhänder in Liechtenstein ist ab dem Moment, in dem der Stifter die Stiftungs- oder Trust-Dokumente unterschrieben hat, das oberste Ziel, an das gesamte Vermögen der Stiftung oder des Trusts zu gelangen. Nur wenn dies dummerweise nicht gelingen sollte, werden sie sich damit zufrieden geben, sich „nur“ der Kontrolle durch die lästigen Begünstigten zu entledigen und die Stiftung oder den Trust „nur“ bestmöglich zu plündern.
Lichtenstein? Run!
Es scheint, als habe Lichtenstein eine ziemlich professionell aufgesetzte Justiz-Show, durch welche Rechtsstaatlichkeit suggeriert werden soll, die es in Wirklichkeit aber nicht gibt.
Es ist vollkommen unverständlich, warum die anständigen Treuhänder in Liechtenstein nichts gegen die untreuen Treuhänder unternehmen, die den Ruf der ganzen Branche zerstören. Gibt es vielleicht überhaupt keine anständigen Treuhänder in Liechtenstein? Oder stecken alle unter einer Decke, weil sie verwandt oder verschwägert sind? Oder haben sie Angst vor Repressalien, weil die untreuen Treuhänder so gut vernetzt sind?
Liechtenstein gilt als ideale Schutzzone für große Geldsummen. Doch Einzelfälle wecken Zweifel daran: So soll vereinzelt der Zugriff auf gebunkertes Vermögen entzogen worden sein. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html
MONEYVAL, der Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hatte festgestellt:
«White-collar crime, in particular investment fraud and embezzlement, seems to be a relatively frequent type of proceeds-generating criminality at domestic level.»
https://rm.coe.int/european-committee-on-crime-problems-cdpc-select-committee-of-experts-/1680716b86
Ebenso wie MONEYVAL, Der Ausschuss des Europarats für Geldwäsche, So hat auch GRECO, Die Antikorruptionsbehörde des Europarats Erhebliche Bedenken im Hinblick auf Liechtenstein. So Werden Antikorruptionsmassnahmen für die Justiz, die Regierungsmitglieder und das Staatsoberhaupt, den Fürsten angeordnet.
https://www.coe.int/de/web/portal/-/greco-recommends-anti-corruption-reforms-for-liechtenstein-s-government-police-and-head-of-state
Wenn man das hier liest, wird einem klar, dass es sich um organisierte Kriminalität handelt.
Es besteht ein konkretes Risiko für LGT, LLB oder jede andere liechtensteinische Bank, von OFAC ins Visier genommen zu werden, wenn sie mit sanktionierten russischen Geldern oder Personen arbeitet.
Ob dieses Risiko realistisch eintritt, hängt stark davon ab, wie transparent die Kundenstruktur ist, wie die Konten geführt werden, und ob die Bank hinreichend Compliance-Mechanismen (“Know Your Customer”) hat.
Bislang gibt es Beispiele, dass ausländische Institute sanktioniert werden, aber nicht alle Banken mit russischen Kunden werden automatisch sanktioniert — es kommt stark auf das Geschäftsmodell an.
Das in Deutschland erscheinende Private Banking Magazin berichtete schon 2015 darüber, wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden:
„So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.“
Hat sich das seither geändert? Nein.
Hätte das geändert werden können, wenn Fürst und Landesregierung es tatsächlich gewollt hätten? Ja.
https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/
Liechtenstein ist ein Schein- Rechtsstaat, in dem eine Rechtsstaatlichkeit vorgetäuscht wird, die in Wahrheit nicht vorhanden ist.
Die OFAC sanktioniert nicht nur Banken ,sondern auch Länder!
Das hat inzwischen jeder mitgekriegt, dass Liechtenstein das europäische Bermudadreieck ist, wo Vermögen ganz einfach verschwinden. Ohne die Justiz in Liechtenstein wäre das nicht möglich. Und ohne die Duldung der Obrigkeit auch nicht.
Treuhänder, die die Interessen der Begünstigten wahrnehmen sollten, gehen gegen die begünstigten vor, indem sie Strafanzeige gegen sie erstatten und in dem sie ihnen deren Auskunfts- und Kontrollrechte entziehen.
So etwas funktioniert nur dann, wenn die Richter und die Regierung und der Fürst mitspielen, sonst wäre so etwas nicht möglich.
Und so etwas mitten in Europa!
The bullshit facade is crumbling. Fassade.
Vielleicht musste die Tochter des Erbprinzen mitten in der Zombie Trust Krise heiraten, damit mitten in der grössten und existenzbedrohenden Krise des Finanzplatzes die Berichte über ihre Hochzeit von der dramatischen Krise ablenken.
Liechtensteiner Treuhänder flüchten vor US -Sanktionen ….
Die Finanzbranche spielt eine herausragende Rolle für die Wirtschaft Liechtensteins. Auch wohlhabende Russen nutzen die Angebote des Fürstentums, um Geld zu parken, zu verstecken oder Steuern zu optimieren. Der lange Arm der US-Sanktionsbehörden versetzt die Branche in Panik.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Liechtensteiner-Treuhaender-fluechten-vor-US-Sanktionen-article25802555.html
Das erste SB-Finanzzentrum in Europa: die Treuhänder bedienen sich selbst.
Das erinnert alles schon sehr an Mafia.
Diese kriminellen Maschen wären ohne die Billigung von ganz oben doch nicht möglich.
Liechtenstein sollte aus dem Europarat und aus allen internationalen Organisationen ausgeschlossen werden.
Das Private Banking Magazin warnt vor Liechtenstein: von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein.
«Wer im Fürstentum aktiv werden möchte, sollte jedoch einiges berücksichtigen, so Stefan Fritz und Christoph Mecking – auch um nicht aus dem eigenen Stiftungsrat zu fliegen. Stichwort: Interessenkollision.
Sollte ein begünstigter Stiftungsrat eine unliebsame Entscheidung treffen wollen, etwa den Wechsel des Standorts oder des Treuhänders aus Kostengründen, lässt er sich ganz elegant vor die Tür setzen. Der Treuhänder muss sich dafür nicht einmal die Hände schmutzig machen. Das erledigt die gerichtliche Stiftungsaufsicht für ihn. Von Rechtssicherheit kann zumindest für die Familienstiftungen mit entsprechender Governance keine Rede mehr sein.”
Das Magazin für Anleger warnt: von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein
Private Banking Magazin vom 25.3.2024
https://www.private-banking-magazin.de/stefan-fritz-christoph-mecking-stiftung-meine-meinung-liechtenstein-1/?viewall
Die EU sollte endlich gegen Liechtenstein vorgehen und Liechtenstein ausgrenzen.
Der Eindruck drängt sich auf, dass wirtschaftskriminelle Praktiken in Liechtenstein nicht bloss Ausnahmen, sondern elementare Bestandteile des dortigen Geschäftsmodells sind.
Wenn Treuhänder Begünstigten systematisch das gesetzlich verankerte Informations- und Kontrollrecht entziehen – und die Gerichte dieses Verhalten faktisch legitimieren –, dann ist das kein Ausrutscher, sondern ein System.
Jahrelange Prozesse, um elementare Rechte zurückzuerlangen, während untreue Treuhänder unbehelligt bleiben? Das ist nicht Rechtsstaat, das ist ein Freibrief für Machtmissbrauch. Wer sich an Regeln hält, gilt als dumm – und die Justiz macht mit.
Liechtenstein muss sich fragen: Will es ein Finanzplatz mit Recht und Ordnung sein oder ein Schutzraum für Intransparenz und Selbstbedienung?
Europarat und GRECO ( Antikorruptionsbehörde) haben genau diese systemischen Mängel in Liechtenstein erkannt und geben Liechtenstein, insbesondere der Regierung ,der Justiz ,der Polizei und dem Fürsten Antikorruptionsreformen vor…..
Europarat und GRECO ( Antikorruptionsbehörde) haben genau diese systemischen Mängel in Liechtenstein erkannt und geben Liechtenstein, insbesondere der Regierung ,der Justiz ,der Polizei und dem Fürsten Antikorruptionsreformen vor…..
Ein Finanzplatz lebt vom Vertrauen – und genau dieses Vertrauen hat Liechtenstein verspielt. Heute gewinnt das Land kaum noch seriöse Neukunden. Wer dennoch kommt, sucht meist einen letzten Zufluchtsort für zweifelhaftes Vermögen, das anderswo längst keine Bank mehr annehmen würde. Der Finanzstandort wirkt damit weniger wie ein vertrauenswürdiger Partner und zunehmend wie die Endstation für zweifelhafte Gelder.