Klatsche für den Fürsten
Seine Macht ist unbeschränkt. Aber nur in Liechtenstein.
Fortsetzung von «Wage es nicht!»
Der liechtensteinische Verfassungsrichter Herbert Wille hatte es gewagt, öffentlich zu behaupten, dass auch die Kompetenzen des Fürsten Thema von Volksabstimmungen sein können.
Das sah der erzürnte Fürst Hans-Adam II. entschieden anders. Das letzte Wort im Ländle hat – ER. Wer das zu bezweifeln wagt, muss mit Strafe rechnen. Also weigerte sich Seine Durchlaucht, trotz Empfehlung des Parlaments Wille im Jahr 1995 in seinem Amt zu bestätigen.
Aber – zum grossen Zorn und ohnmächtiger Wut des absolutistischen Herrschers – wagte es sein Untertan Wille, nicht etwa duldsam das Haupt zu neigen, sondern den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.
Wille sah Art. 10 EMRK verletzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sowie Art 6 und 13, faires Verfahren und wirksame Beschwerde. Denn selbstverständlich gibt es im Ländle keine Möglichkeit, Entscheide des über dem Gesetz und über allem stehenden Fürschten gerichtlich überprüfen zu lassen.
Am 28. Oktober 1999 muss Seine Durchlaucht, der absolutistische Herrscher, rot angelaufen sein. Denn ohne Rücksicht auf alle ihm von Gott verliehenen Rechte, die er wie seine Vorfahren absolutistisch auszuüben gedachte, urteilte das höchste europäische Gericht:
– Diese Nichtbestätigung in seinem Amt ist eine sanktionierende Massnahme. Und ein Richter darf für seine verfassungsrechtlichen Meinungsäusserungen nicht bestraft oder benachteiligt werden.
– Noch deutlicher: eine solche Massnahme ist in einer demokratischen Gesellschaft weder notwendig, noch statthaft.
Allerdings meinten die obersten europäischen Richter, dass diese Nichtbestätigung ein politischer Akt war, woraus sich kein justiziabler Anspruch ableitet.
Auf jeden Fall wurde Liechtenstein wegen Verletzung von Art 10 EMRK verurteilt, musste Richter Wille eine Entschädigung zahlen und die happigen Gerichtskosten übernehmen.
Hat das Fürstenhaus wenigstens etwas aus dieser Klatsche gelernt? Natürlich nicht.
Der Fürscht bestätigte den Richter auch nachträglich und nach diesem Urteil nicht in seinem Amt. Zudem halte er das Urteil für falsch und problematisch, da es angeblich in die liechtensteinische Verfassungsautonomie eingreife.
In Wirklichkeit griff es höchstens in seine Allmachtvorstellungen ein.
Die Zahlungen werde er selbstverständlich leisten (bei einem Privatvermögen von mindestens 10 Milliarden Euro ein Klacks). Aber selbstverständlich halte er an seinem Bestätigungsrecht bei der Einsetzung von Richtern fest und werde das auch zukünftig wahrnehmen.
Dieses Recht überlebte auch die Verfassungsreform von 2003, die sowieso die absolutistischen Rechte des Fürsten nicht etwa einschränkte, sondern weiter ausbaute. Vorsorglich hatte Seine Durchlaucht angedroht, dass er bei Nichtannahme ins Exil nach Wien abrauschen werde.
Spätestens seit dem Fall Wille weiss jeder Richter in Liechtenstein, wo der Hammer hängt.
Das betrifft natürlich nicht nur öffentliche Meinungsäusserungen, die auf allerhöchstes Missfallen stossen könnten. Das betrifft selbstverständlich auch jedes Urteil, das ein fürstlicher Richter in Liechtenstein fällt.
An der Wand der kargen Gerichtsräume hängt als einziger Raumschmuck ein eher ärmliches Schwarzweissporträt des Fürsten. Als diskreter Hinweis darauf, dass er natürlich im Gerichtssaal präsent ist.
Und entweder zu gefällten Urteilen beifällig nickt – oder zürnend die Stirne runzelt.
Dass das nie passiert, dafür sind die von seiner Gunst und Gnade abhängigen Richter besorgt.
Damit schaffen sie sich eine Arbeitsplatzgarantie.
Mit einem Rechtsstaat hat das allerdings nichts zu tun. Wie nicht zuletzt enteignete Besitzer oder Begünstigte von Stiftungen oder Trusts immer wieder leidvoll feststellen müssen.










Eigentlich ist doch Wien sehr viel schöner als Vaduz, ihre Durchlaucht. Wie wäre es?
„Wille“ war der erste Fall gegen Liechtenstein zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der „Wille“-Fall 1999 war ein Fall, in dem der EGMR festgestellt hat, dass Liechtenstein gegen Artikel 10 (Meinungsfreiheit) und Artikel 13 (Recht auf wirksames Rechtsmittel) verstossen hat.
Das beweist, dass Wille ein sehr guter Jurist ist. Aber das spielt im Ländle scheinbar nur eine untergeordnete Rolle.
8 der 10 Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht worden, wurden aufgehoben. Sind die Richter in Liechtenstein so schlecht, oder waren die aufgehobenen Entscheidungen absichtlich falsch?
Ich finde auch, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung völlig überbewertet und unnötig ist. 🤪
Wenn es tatsächlich so war, dass der Fürst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einfach ignoriert und Richter Wille trotzdem nicht in seinem Amt bestätigt hat, dann hat Liechtenstein ein Staatsoberhaupt, welches vorsätzlich gegen Menschenrechte verstösst.
«Laut europäischem Expertengremium Moneyval Liechtenstein … existierten noch Defizite bei Untersuchungen „raffinierterer Methoden der Geldwäsche, die möglicherweise komplexere Strukturen in Liechtenstein nutzen“.»
«Solche Fälle ziehen das Versprechen maximaler Sicherheit in Zweifel. Seit vielen Jahren prozessiert die in Südtirol geborene Witwe des Schnaps-Unternehmers Luis Bacardi, weil ihr und ihrer Tochterangeblich der Zugriff auf in Liechtenstein gebunkertes Vermögen verwehrt wird.»
«Dass eine Treuhandgesellschaft dennoch auf der schwarzen Liste der zuständigen US-Behörde OFAC landete, bezeichnet die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht in ihrem Jahresbericht als „typisches Reputationsrisiko“ eines Sektors, den sie trotz aller Reformen weniger eng überwachen könne als Banken und Versicherungen.»
https://www.welt.de/wirtschaft/plus251034324/Geld-Abschied-von-Europas-letztem-Geld-Paradies.html
Der Fürst mit seinem Marionettentheater beugen bis heute Grundrechte und Menschenrechte..
Where my money ? I not have time.
Diese Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betraf die Länge von Gerichtsverfahren.
Von Hoffen rügte, dass ihm über viele Jahre ein Verfahren zustand bzw. Ermittlungen geführt wurden, ohne dass es zu einer abschließenden Entscheidung kam.
Der EGMR prüfte, ob Liechtenstein gegen Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat (Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist).
Der EGMR kam zum Schluss, dass Liechtenstein gegen Art. 6 § 1 verstoßen hat. Die Verfahren dauerten unangemessen lange.
Das waren noch Zeiten, als der Fürst nur das eine Problem mit Richter Wille hatte, der ihm nicht unterwürfig war.
Heute hat der Fürst etwa 800 Probleme mit den vor Wut rasenden Russen, deren Trusts und Stiftungen zu „Zombie-Trusts“ wurden. Die Probleme und die Angst vor ihnen sind so groß, dass sich der Fürst überhaupt nicht mehr in die Öffentlichkeit traut und sich versteckt.
Schneller geht es wohl bei LNR ……
LNR, ist das die Kanzlei
Lorenz • Nesensohn • Rabanser • Rosenberger • Ungerank?
Korrekt ,die Österreicher mit dem schnellen Draht zu anderen Österreichern ( Richter Ungerank.. .. )
widde widde wie sie uns gefällt.
Ohne Rücksicht auf das blöde Recht.
Tagesspiegel: «Liechtenstein: Hort der Kriminellen»
Das Fürstentum Liechtenstein ist offenbar nicht nur für Steuerflüchtlinge sondern auch für alle Arten von Kriminellen ein Paradies. Eine spanische Zeitung berichtet über Gelder aus Drogengeschäften und Korruption, die in das Land geflossen sind.
https://www.tagesspiegel.de/politik/liechtenstein-hort-der-kriminellen-1619899.html
LOPAG Trust (Louis Oehri, Dominik Naeff), bekannt aus Perry-Skandal.
LNR Rechtsanwälte (Bernhard Lorenz, Oliver Nesensohn, Wolfgang Rabanser), bekannt aus dem Bacardì-Skandal und dem Hartlaub-Skandal.
SEQUOIA Treuhand Trust (Markus Jakob Giger, Roland Oehri, wurden durch US-Finanzministerium OFAC sanktioniert)
NEW HAVEN Trust Comp.(Mario Staggl, hat über 17 Millionen Euro veruntreut und wurde verhaftet)
CODEX Treuhand AG (Thomas Wilhelm, bekannt durch Stiftung, aus welcher Begünstigte entfernt wurden)
Auffällig,dass genau diese Personen immer in Skandale verwickelt sind ……
Für mich ist das Mafia.
enlarvt und gefangen im Spinnenetz…..
Da ist Herr Wille im Recht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, wird aber vom Fürsten bestraft. Das ist ein vorsätzlicher Verstoss gegen die Menschenrechte. Der Fürst sollte sich schämen.
Was juckt den Fürsten die Europäische Menschenrechtskonvention? Da steht er doch drüber.
Unter der Überschrift «Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden» schreibt das Private Banking Magazin
«So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.» https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/
Die Antikorruptionsbehörde des Europarats (GRECO) bescheinigt Liechtenstein Defizite bei Antikorruptionsmassnahmen betreffend die Justiz, Regierungsmitgliedern und dem Staatsoberhaupt, dem Fürsten.
Und den Fürsten interessiert die Europäische Menschenrechtskonvention scheinbar nicht, siehe den Fall des Herrn Wille.
Korruption, Verstoss gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention, wen interessiert das schon in Liechtenstein…?
Liechtenstein ist ein rechtsfreier Raum. GRECO, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… Aber der Ruf scheint Liechtenstein gleichgültig zu sein.
Auch wenn Liechtenstein und der Fürst nach Ihren eigenen Regeln agieren , wird dies Konsequenzen haben .Immerhin ist Liechtenstein EWR Mitglied und unter Druck von USA und Russland.
Viel Spaß!
Weder beim Staatsfeiertag am 15. August noch bei der Hochzeit seiner Enkelin am 30. August hat sich der Fürst der Öffentlichkeit gezeigt. Bei der Hochzeit hat er sich heimlich durch einen Nebeneingang in die Kirche hinein- und wieder hinausgeschlichen.
Und der Erbprinz war mit Leibwächtern umgeben.
Bei der Hochzeit waren in der näheren Umgebung der Kirche nur Einheimische in Tracht, die sonstigen Zuschauer wurden weiträumig abgehalten (ausser Schussweite?).
Die Angst vor den etwa 800 wütenden Russen, denen der Zugriff auf ihre Trusts genommen wurde, muss riesig sein.
Ein sehr seltsames Verständnis von Menschenrechten.
Was juckt‘s den Fürsten, wenn sich die EU dran reibt?
Was soll ich machen, ich armer Fürst? Meine Name ist Hase…
Europäisches Recht interessiert unser Oberhaupt nicht.
Der Fürst sollte ins Exil gehen.Er wird bestimmt fündig ….
Die USA wird sich das Treiben nicht mehr lange ansehen! Trump räumt auf.
Was interessiert unseren Füraten die EU…
Was interessiert uns der Fürst ….
Klare Sache, der Fisch stinkt vom Kopf.
Der Fürst ist nur Monarch in seinem Zwergstaat. Sobald er über den Rhein fährt, hat er die gleichen Rechte wie du und ich. Und der Europäische Gerichtshof steht über dem Gericht in Vaduz, bei dem der Fürst sagt, wie entschieden werden soll.