… und was er sich dabei denkt.
«Ein Herzliches Grüezi, Herr Möller. Womit kann ich Ihnen dienen?»
Sieht nicht nach viel Geld aus, aber man weiss ja nie, also doch einen Kaffee servieren lassen.
«Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Stiftung zu errichten? Ausgezeichnet. Von welchem Stiftungsvermögen sprechen wir?»
Jetzt kommt der entscheidende Moment …
«Aha, alles in allem eine runde Million Euro. Schön, dass Sie über solche Beträge verfügen können.»
Mist, das reicht knapp für eine neue Rolex.
«Sie sind mit den Rahmenbedingungen einer Stiftung nach Liechtensteiner Recht vertraut?»
Der zweite entscheidende Moment …
«Oh, kein Problem, das erkläre ich Ihnen gerne.»
Wunderbar, der hat keine Ahnung.
«Wie Sie wissen, geht bei uns im Ländle alles nach Recht und Gesetz zu.»
He, he, nach fürstlichem Landrecht.
«Ja, Herr Möller, ich heisse ja nicht zu Unrecht Treuhänder. Bei mir ist Ihre Anlage in treuen Händen.»
Wenn der wüsste, aber hoffentlich merkt er es lange nicht.
«Genau, Sie übergeben das zu treuen Händen, ich errichte eine massgeschneiderte Stiftungsurkunde, in der der Stiftungszweck, die Begünstigten und so weiter genau und unverändert festgelegt sind.»
Also der eigentliche Stiftungszweck ist, dass ich mich bereichern kann, aber das will er sicher nicht hören.
«Ja, der Stiftungsrat wacht mit Argusaugen darüber, dass das Stiftungsvermögen genau in Ihrem Sinn verwendet wird. Und vermehrt, nebenbei gesagt, auch das ist natürlich unsere Spezialität.»
Blöd auch, dass das mit den Kick-backs und Retrozessionen nicht mehr so geschmiert wie früher läuft. Aber es gibt Alternativen.
«Nun, ich persönlich werde in den Stiftungsrat Einsitz nehmen, das ist bei uns so Vorschrift, damit alles korrekt abläuft. Dann braucht es noch einen zweiten, da kann ich einen bewährten Kollegen empfehlen.»
Hoffentlich will der nicht auch noch selber rein, dann wird’s wieder komplizierter, und kompliziert mag ich nicht.
«Nein, Herr Möller, Sie müssen sich mit diesem Papierkram und der Verwaltung nicht befassen, das nehmen wir Ihnen alles für eine überschaubare Fee ab.»
Wunderbar, damit ist alles möglich, bis hin zum Dekantieren im Ernstfall.
«Wie überschaubar? Ach, da richten wir uns strikt nach den entsprechenden Reglementen, deren Einhalt die Treuhandkammer, deren Mitglied ich natürlich bin, streng überwacht. Gerade vor Kurzem hat unsere Finanzmarktaufsicht die entsprechenden Vorschriften und Kontrollen weiter verschärft.»
Gut, ab jetzt ist es eigentlich Stehsatz, so wie die massgeschneiderte Stiftungsurkunde.
«Nein, es gibt eine Kostennote für die Errichtung der Stiftung, aber das ist einmalig. Anschliessend ist die Verwaltung sehr überschaubar im Normalfall, da müssen Sie mit maximal 2000 Franken im Jahr rechnen. Das zahlen Sie schon mal für jede Vermögensverwaltung.»
Kostennote und Normalfall, schön, dass mir schon vor vielen Jahren diese Ausdrücke eingefallen sind.
«Wie bitte, Sie hätten von Skandalen und Missbrauch gelesen? Sie wissen doch, wie die Medien sensationshungrig Einzelfälle von schwarzen Schafen aufblasen. Da wird dann auch mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgegriffen. Ich persönlich verwahre mich dagegen, in meiner dreissigjährigen Karriere hat es niemals einen entsprechenden Vorfall gegeben, ich muss doch sehr bitten.»
Beziehungsweise alle wurden weggebügelt, das ist Verlass auf unsere Fürstenrichter. Aha, schon kriecht er zu Kreuze, habe das nicht so gemeint, wollte nur ansprechen, ja, ja, das muss man im Kein ersticken.
«Ja, ich komme dann mit den ausgearbeiteten Unterlagen auf Sie zu, das kann maximal eine Woche dauern.»
Dauert fünf Minuten, neuen Namen in die Textbausteine einsetzen, et voilà. Aber man muss doch wichtig tun.
«Ich danke für Ihr Vertrauen, Herr Möller, Sie gehören ab sofort zu meinem sehr zufriedenen Kundenkreis, herzlich willkommen im sicheren Hafen Liechtenstein.»
Das war mal wieder einfach, zehn Minuten Gequatsche, und schon die ersten 20’000 verdient. Läuft doch super. Könnte einfach etwas mehr sein, aber Kleinvieh macht auch Mist.




Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen, wie man es richtig macht:
1. Man genehmige sich selbst aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich, die man sich ebenfalls selbst genehmigt hat. Also hat man sich so eine knappe Million Franken pro Jahr selbst von der fremden Stiftung genehmigt. Pro Person, versteht sich.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er erst einmal drei Jahre lang kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen der Stiftung, deren Interessen man eigentlich vertreten sollte.
So geht «Treuhänder» in Liechtenstein. Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen. Sollten sie deswegen nicht vom Gericht abberufen werden, so wäre dies das Drehbuch dafür, wie man Stiftungen kapert und dekantiert. Jeder Treuhänder in Liechtenstein, der es nicht genauso machen würde, wäre dann dumm.
Allein wenn man von solchen perfiden Machenschaften liest, weiß man schon, woran man in Liechtenstein ist. Scheint ja in Liechtenstein so üblich zu sein.
Treuhänder in Liechtenstein meinen wohl auch, dass sie über dem Gesetz stehen. Hält die Justiz und der Fürst die schützende Hand über sie?
Eine wahre Empfehlung für den Finanzplatz Liechtenstein.
Bei uns würde man das als Veruntreuung und Nötigung anzeigen. In Liechtenstein ist das scheinbar business as usual, wird das ständig so gemacht.
Wenn sich zwei «Treuhänder» selbst je 100’000 Franken genehmigen, im Monat, dann ist der Imageschaden für liechtensteiner Stiftungen schon eingetreten. Kein Mensch, der von so etwas erfahren hat, wird noch nach Liechtenstein gehen.
Wer glaubt, dass das nicht normales, staatlich genehmigtes, übliches Verhalten liechtensteiner „Treuhänder“ sei, ist naiv.
As one can see white-collar crime is prevalent in Liechtenstein. One should exercise extreme caution if they are seriously considering moving their assets to Liechtenstein.
Und nicht nur im Wald…
Man fragt sich wirklich, was die Rolle des Fürsten und des Erbprinzen in diesem System, welches wiederholt als «kriminelles System» bezeichnet wurde, ist.
Als Monarch könnte der Fürst etwas gegen diese Machenschaften Unternehmen. Es ist sehr irritierend, dass er dies nicht tut.
Dreimal darfst du raten, warum er nichts dagegen tut…
Zwischen können und wollen liegen eben Welten.
Als Monarch könnte der Fürst etwas gegen die Wirtschaftskriminalität in seinem Land unternehmen. Es ist sehr irritierend, dass er dies nicht tut.
Vielleicht ist der Deal ja so: ihr stellt mich als Fürsten nicht infrage und ich lasse euch eure kriminellen Schweinereien durchgehen, solange ihr das Geld hier im Land unter das Volk bringt, so dass alle etwas davon haben.
Der Fürst und der Erbprinz wissen genau Bescheid, unternehmen aber nichts dagegen.
Im Jahr 2018 hatte die Liechtensteiner Treuhandkammer die Recht der Begünstigten gestärkt und eine Regelung wenn ich Standesrichtlinien aufgenommen, wonach die Begünstigten die Treuhänder ihrer Stiftung abberufen konnten.
Im Jahr 2024 wurde diese Regelung von der Treuhandkammer wieder aufgehoben. Je weniger Rechte für die Begünstigten, desto besser für die Treuhänder.
«Die Ostschweiz»
«Die Liechtensteiner Veruntreuhänder
Im Fürstentum sorgt die Treuhänderzunft regelmässig für Skandale. Auch eine neue Gesetzgebung ändert wenig daran.»
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/die-liechtensteiner-veruntreuhaender-NY1vgNg
Die Zeitung Welt warnt vor Liechtenstein:
LIECHTENSTEIN: „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen
Liechtenstein gilt als ideale Schutzzone für große Geldsummen. Doch Einzelfälle wecken Zweifel daran: So soll vereinzelt der Zugriff auf gebunkertes Vermögen entzogen worden sein. Für das Versprechen des Finanzstandorts könnten solche Vorwürfe gefährlich werden.
https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html
In Liechtenstein gibt es zahlreiche Berichte über Fälle, in denen Treuhänder und Stiftungsräte ihre Positionen ausgenutzt haben, um sich selbst zu bereichern, oft auf Kosten der Begünstigten
Strukturen wie Stiftungen und Trusts in Liechtenstein bergen ganz erhebliche Risiken, da das Land kein Rechtsstaat ist und keine verlässlichen Rahmenbedingungen bietet. Ohne diese Basis können Stiftungen und Trusts willkürlich behandelt werden und sind nicht geschützt. Ohne eine neutrale Justiz besteht das genz erhebliche Risiko des unrechtmässigen Entzugs von Vermögenswerten.
Wer ist so schön blöd und lässt dort noch sein sauer verdientes Geld? Wissen doch inzwischen alle, dass es dort nur noch korrupt zugeht im Ländle.
Liechtenstein ist ein kleines Land mit einem stark vernetzten und verflochtenen politischen und wirtschaftlichen Umfeld. Dies kann dazu führen, dass Einflussnahmen leicht möglich sind. Dies betrifft insbesondere die Verbindungen und Verflechtungen zwischen der Politik, Wirtschaftsakteuren, Treuhändern und der Justiz.
We are an international law firm with extensive experience in handling cases of white collar crime in Liechtenstein. Based on our experience, we strongly advise the following steps for those affected:
1. Appeal to the European Court of Human Rights (ECHR):
If you have received court rulings from Liechtenstein that lack neutrality, it is imperative to escalate your case to the ECHR. It is well-documented that Liechtenstein court decisions are often not impartial. The Liechtenstein judiciary is bound by the decisions of the ECHR.
2. Report Your Case to the U.S. Embassy’s Legal Attaché Office in Bern:
Inform the Legal Attaché Office, a branch of the U.S. Department of Justice, about your case. Under the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), the U.S. has global jurisdiction to combat organized crime. The RICO Act has been used in high-profile cases, such as prosecuting officials associated with FIFA across the globe.
Contact Information:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Be cautious of advice from Liechtenstein-based attorneys:
If your Liechtenstein lawyer advises against taking such actions, be aware that they may prioritize their local interests over yours.
It seems that white-collar crime is prevalent in Liechtenstein. One should exercise extreme caution if they are seriously considering moving their assets to Liechtenstein.
Wir sind eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, haben schon viele Fälle von Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein erlebt und raten allen Betroffenen:
1. Sollten auch Sie Entscheidungen Liechtensteiner Gerichte erhalten haben, die nicht neutral sind, so eskalieren Sie ihren Fall weiter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dort ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oftmals nicht neutral sind. Acht von 10 Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Melden auch Sie Ihren Fall dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums, welches aufgrund eines besonderen amerikanischen Gesetzes, dem RICO Act weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen hat. Mittels des RICO Act erfolgten beispielsweise das Verfahren und die Verurteilungen gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA.
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihnen Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, wissen Sie, dass diese ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
Мы — межрегиональная юридическая фирма, имеющая значительный опыт работы с делами о экономических преступлениях в Лихтенштейне. Мы советуем всем пострадавшим предпринять следующие шаги:
1. Обжалование решений судов Лихтенштейна в Европейском суде по правам человека (ЕСПЧ):
• Если вы получили решение суда Лихтенштейна, которое считаете несправедливым или предвзятым, подавайте жалобу в ЕСПЧ.
• Известно, что многие судебные решения в Лихтенштейне могут быть необъективными. Статистика показывает, что 8 из 10 жалоб против Лихтенштейна в ЕСПЧ увенчались успехом.
• Лихтенштейн обязан соблюдать решения ЕСПЧ, так как является членом Совета Европы и подписантом Европейской конвенции по правам человека (ЕКПЧ).
2. Сообщите о своём случае в Офис юридического атташе посольства США в Берне:
• Legal Attaché’s Office является подразделением Министерства юстиции США (FBI) и занимается международным правовым сотрудничеством.
• В рамках американского закона RICO Act (Закон о борьбе с рэкетом и коррумпированными организациями) можно преследовать преступные организации по всему миру.
• Закон RICO применялся, например, для привлечения к ответственности высокопоставленных чиновников ФИФА, вовлеченных в коррупционные схемы по всему миру.
Контактные данные для обращения:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern, Швейцария
3. Осторожно при выборе адвокатов в Лихтенштейне:
• Имейте в виду, что некоторые местные адвокаты могут защищать интересы лихтенштейнских структур, а не ваши личные интересы.
• В некоторых случаях может быть полезно привлечь международных адвокатов, которые не зависят от местных органов власти и не подвержены их влиянию.
Если у вас есть вопросы о подаче жалоб в ЕСПЧ или обращении в Офис юридического атташе США, могу предоставить дополнительную информацию.
In Liechtenstein legt doch niemand mehr sein Geld an. Die Zeiten sind vorbei, es gibt viel sichere Möglichkeiten!
Dort wird es einem nur gestohlen.
Die Vertrauenswürdigkeit von Liechtenstein als Finanzplatz dürfte in Frage stehen.
schnappt sich Trump bald Liechtenstein?
Es ist evident, dass Recht und Gesetz in Liechtenstein diskretionär sind. Als Finanzstandort ist es jedoch nicht brauchbar.
Die Financial Times warnt:
Are Liechtenstein’s trust laws fit for purpose?
The tiny European state has been jolted in the past year by court cases in which local financiers have been accused of abusing clients’ funds
“your advisers end up embezzling your money and you can’t see what’s going on,”
In Liechtenstein, Perry says, “the beneficiaries [of a trust] have no rights. If a trustee is stealing your money, you can bang your head against a wall and it will help more than a court in Liechtenstein,” she says — a claim disputed by the trustee.
Liechtenstein has been jolted in the past year by court cases in which local financiers have been accused of abusing clients’ funds. International lawyers question whether its laws on trusts, dating from the 1920s, are fit for purpose in an age of increasing global financial transparency.
In der Zeitung WELT wurde auf diesen Blog hingewiesen. Der Artikel in der Welt mit der Überschrift „Kriminelles System?“ war schon sehr kritisch. Aber sieht man sich auf diesem Blog um, so erschrickt man doch, wie Stiftungen in Liechtenstein Wohl reihenweise ausgeraubt werden. Und das mit staatlicher Billigung. Liechtenstein disqualifiziert sich sich selbst und stellt sein kriminelles System bloss.
Ja, gäll, so ä Mafia, das isch scho öppis Feins.
Das System in Liechtenstein, mit welchem Stiftungen von kriminellen Treuhändern mit Hilfe gewisser Richter gekapert wurden, welche dann die Stiftungen „dekantiert“, also ausgeraubt haben, hat deswegen so lange funktioniert, weil alle zusammengehalten haben. Gewisse, namentlich bekannte Richter haben das Kapern ermöglicht und gedeckt, gewisse, namentlich bekannte Staatsanwälte haben Straftaten nicht verfolgt. Und den Opfern aus aller Welt wurde von ihren liechtensteinischen Rechtsanwälten das Lügenmärchen vom „bedauerlichen Einzelfall“ erzählt. So haben alle zusammen geholfen, um diese Masche am Laufen zu halten. Das ist schwere und organisierte Kriminalität.
Das Private Banking Magazin warnt vor Liechtensteiner Stiftungen.
Überschrift: «Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden»
«So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.»
https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/
Warnung vor liechtensteiner Stiftungen im Private Banking Magazin
Wer im Fürstentum aktiv werden möchte, sollte jedoch einiges berücksichtigen, so Stefan Fritz und Christoph Mecking – auch um nicht aus dem eigenen Stiftungsrat zu fliegen. Stichwort: Interessenkollision.
https://www.private-banking-magazin.de/stefan-fritz-christoph-mecking-stiftung-meine-meinung-liechtenstein-1/?viewall
Das sagt das Private Banking Magazin zur Rechtssicherheit in Liechtenstein:
„Die Rechtssicherheit steht über allem“, konstatiert Patriz Ergenzinger, Partner im Bereich Private Client Services und Familienunternehmen bei Ernst & Young, im Kontext der Umfrage. Genau hier scheint aber eine Schwachstelle des Stiftungsstandorts Liechtenstein zu liegen. Zu dieser Einschätzung gibt zumindest die höchstrichterliche Rechtsprechung im Fürstentum Anlass. Der Begünstigte einer von einem Deutschen in Liechtenstein errichteten Stiftung hatte sich gerichtlich gegen seine Abberufung als Stiftungsratsvorsitzender zur Wehr gesetzt – und war damit 2022 letztinstanzlich vor dem Vaduzer Staatsgerichtshof gescheitert. Begründung: In seiner Rolle als Stiftungsratsmitglied bestehe der Anschein einer Interessenkollision. Anlass dafür war eine – am Ende erfolgreiche – Klage der Stiftung auf Rechnungslegung gegen einen Bevollmächtigten.
Der abgesetzte Stiftungsrat hatte in der betreffenden Abstimmung im zweiköpfigen Stiftungsrat für die Klage gestimmt. Nach Auffassung der Gerichte im Fürstentum hätte er sich aber enthalten müssen, weil er als Begünstigter der Stiftung mittelbar von einem eventuell auf das Ergebnis der Rechnungslegungsklage gestützten Leistungsanspruch hätte profitieren können. Eine tatsächliche Pflichtverletzung, wie sie in Deutschland für eine Abberufung erforderlich wäre, lag hingegen nach einhelliger Auffassung nicht vor. Aus demselben Grund befand das Gericht den Rechtsuchenden auch als „Appointor“ untauglich, unabhängig davon, ob er sich in dieser Funktion etwas habe zuschulden kommen lassen.
Damit war ihm auch die Möglichkeit genommen, einen aus seiner Sicht geeigneten Nachfolger für den Stiftungsrat zu benennen. Stattdessen setzte das fürstliche Landgericht einen lokalen Anwalt ein. „Wildwest-Justiz im Ländle“ titelt der Kolumnist René Zeyer im Medienportal „Die Ostschweiz“ angesichts dieser Rechtsprechung; „Im Ländle regiert Richter Kafka“, heißt es in der NZZ am Sonntag. Aus der Perspektive des deutschen Stiftungsrechtlers fällt an dem Urteil besonders auf, wie locker sich die Gerichte über den erkennbar entgegenstehenden Willen des vorverstorbenen Stifters hinwegsetzten, obwohl der Stifterwille auch in Liechtenstein gesetzlich geschützt ist.
Beim Demissionskriterium „Anschein einer Interessenkollision“ handelt es sich hingegen (nur) um Richterrecht ohne gesetzliche Grundlage. Diese Vorgänge passen jedenfalls nicht zu der von den Liechtensteiner Anbietern regelmäßig als Standortvorteil hochgehaltenen Privatautonomie. Viel schlimmer aber ist: Kein Stifter und kein Begünstigter, der auch eine Gremienfunktion innehat, kann sich noch sicher sein, ob er in dieser Funktion nicht den Anschein einer Interessenkollision erweckt. Denn diese ist bereits in der Konstellation angelegt.
Gestärkt wird wiederum die Position der Berufstreuhänder. Sollte ein begünstigter Stiftungsrat eine unliebsame Entscheidung treffen wollen, etwa den Wechsel des Standorts oder des Treuhänders aus Kostengründen, lässt er sich ganz elegant vor die Tür setzen. Der Treuhänder muss sich dafür nicht einmal die Hände schmutzig machen. Das erledigt die gerichtliche Stiftungsaufsicht für ihn. Von Rechtssicherheit kann zumindest für die Familienstiftungen mit entsprechender Governance keine Rede mehr sein.
Fazit
Die Ergebnisse der Standortumfrage von Liechtenstein Finance sprechen bei kritischer Betrachtung im Ergebnis nicht für die grundsätzliche Überlegenheit eines Stiftungsstandorts im deutschsprachigen Raum, sondern geben zu einer sehr differenzierten Betrachtung unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit, Governance und Rechtssicherheit für jedes einzelne Stiftungsvorhaben Anlass.
It seems that white-collar crime is prevalent in Liechtenstein. One should exercise extreme caution if they are seriously considering moving their assets to Liechtenstein.
Unser Vater hatte in den 80er Jahren einen Großteil seines Vermögens in eine liechtensteiner Stiftung eingebracht. Nach seinem Tod sind meine Geschwister und ich zu dem liechtensteiner Stiftungsverwalter, von dem unser Vater uns immer erzählt hatte. Doch der sagte uns, er habe keine Stiftung unseres Vaters. Wir wissen aber ganz genau, dass auf der Stiftung noch ein 7-stelliger Betrag war. Der Stiftungsverwalter fragte uns nach Belegen, die wir natürlich nicht hatten, da unser Vater immer alle Belege bei ihm gelassen hatte. Wir wissen jetzt, dass uns der Stiftungsverwalter betrogen und beraubt hat. Aber wie wir auch auf dieser Internetseite sehen konnten, sind wir nur einer von vielen derartigen Fällen, ist das wohl so in Liechtenstein, daß man rechtlos ausgeliefert ist.
Das kommt einem alles richtig mafiös vor.
Die oben erwähnten Tatsachen kann ich als Betroffener mit Bezug zu Liechtenstein nur bestätigen!!!!