LLB – eine Bank ohne Gewissen
Es gibt Regeln. Und es gibt: das tut man nicht.
Wie alle Banken auf der Welt wird die altehrwürdige Liechtensteinische Landesbank (LLB), die stolz ihr Gründungsdatum 1861 im Logo trägt, nicht müde, ein Wort zu betonen. «unsere Wurzeln, Ihre Zukunft: Ihr Vertrauen, unser höchstes Kapital», flötet sie in ihrer Selbstdarstellung.
Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen. Das ist auch nötig, denn schliesslich vertrauen viele Kunden der Bank ihr Geld an. Und gehen davon aus, dass das auch vertrauenswürdig gelagert, umsichtig verwaltet und ertragreich angelegt wird.
Dazu gehört natürlich auch die Diskretion. Ein Bankkunde muss sich darauf verlassen können, dass alle seine Informationen vertraulich behandelt werden. Der Kontostand, überhaupt seine Bankbeziehung und alles, was dazugehört. Insbesondere natürlich Bankkorrespondenz mit ihm.
Müsste er sich vorstellen, dass die Bank solche Informationen leichtfertig herausgibt, würde er schleunigst das Weite suchen. Das aber für unvorstellbar halten, bei der ältesten Liechtensteiner Bank, die sich zur Hälfte im Besitz des Fürstentums befindet, also sogar fast eine Art Staatsbank ist.
So kann man sich täuschen. Wie ein Bankkunde erleben musste, fragte auf dem kurzen Dienstweg ein Liechtensteiner Treuhänder namens Martin Badliner, der es ja selbst besser wissen müsste, bei der Bank an, ob sie ihm nicht mal die Korrespondenz mit einem ihrer Kunden herausrücken könne. Vielleicht erwähnte noch, dass er mit dem in einem zähen Rechtsstreit liege. Und da könnte er gut frische Munition brauchen.
Denn der Bankkunde ist der gleiche, den dieser Treuhänder aus seiner Position als Stiftungsratspräsident und dann auch noch als Begünstigter schmeissen liess – und der verständlicherweise dagegen vorgeht.
Und da sich Liechtensteiner Untreuhänder solchen Widerstand nicht gewohnt sind, möchte dieser Treuhänder so viel Dokumente wie möglich in die Hand bekommen, mit denen er das mit Causa befasste Gericht überschütten kann.
Und das Unvorstellbare geschah: die Bank rückte diese Korrespondenz gegen den erklärten Willen ihres Kunden raus. Das könnte man allenfalls noch als Fehler eines untergeordneten Angestellten schönreden, der dafür auch streng gerügt wurde.
Aber nein, bei einer Untersuchung der Datenschutzbehörde gegen die Bank wehrte sich die LLB mit immer absurderen Gründen dagegen, in diesem einmaligen Vorfall Kundenverrat, einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz oder das Bankgeheimnis zu sehen.
Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Die können vorkommen und werden dann sanktioniert. Im Allgemeinen, aber nicht imLändle. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anlass, auf eine Strafanzeige wegen Verletzung des glasklar formulierten Bankgeheimnisses eine Untersuchung aufzunehmen. Begründungslos.
Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Aber dann gibt es noch etwas viel Wichtigeres, auf dem das Vertrauen beruht. Nicht darauf, dass der andere etwas nicht tut, weil er Angst vor Bestrafung hat. Sondern dass er nicht macht, weil er weiss: das tut man nicht. Das verstösst gegen die Grundregeln des Anstands, die in zivilisierten Gesellschaften so universell sind, dass sie nicht einmal kodifiziert werden müssen. Die sich nicht einmal auf die Bibel beziehen müssen.
Sondern von denen jeder weiss (oder wissen sollte), dass sie existieren und einzuhalten sind.
Nicht nur derjenige, der in der LLB dagegen verstossen hat, hält sich aber nicht daran. Sondern die gesamte Geschäftsleitung zeigte mit ihrer Gegenwehr gegen eine drohende Rüge, dass sie sie auch nicht kennt. Oder, noch schlimmer, sie kennt, aber im Ernstfall darauf pfeift.
Also wäre es doch wenigstens ehrlich, wenn die Bank neue Kunden nicht nur mit ihren vielen Vorteilen locken würde, sondern konkret fragen: Lieber Interessent an einer Bankverbindung mit uns, sind Sie damit einverstanden, dass wir unter Umständen beliebig viele Daten von Ihnen an unbefugte Dritte herausgeben, wenn die uns freundlich darum bitten?










Artikel in dem Fachmagazin für Investment Advisor FINANZ BUSINESS vom 13.01.2025
Big Trouble in little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank
Den vollständigen Artikel findet man hier:
http://www.liechtensteinaktuell.com
The collusive cooperation between the trustee Mr. Martin Batliner and the Liechtenstein Landesbank in the intentional violation of banking secrecy, as well as the Liechtenstein public prosecutor’s denial to pursue the criminal complaint, is striking. At first glance, one might think it is a criminal system.
The incident therefore was reported to the U.S. Embassy in Bern, which has a Legal Attaché’s Office, a branch of the U.S. Department of Justice.
Die Verfügung gegen die LLB ist hier:
https://www.liechtensteinaktuell.com/
Da schreibt die LLB tatsächlich (S. 11):
«Weiter konnten die Beschuldigten (Martin Batliner) nur durch die konkrete und vollständige Kenntnis aller Korrespondenz respektive aller darin enthaltenen Äusserungen beurteilen, ob sie sich ihrerseits gezwungen sehen könnten, gegen den «Anzeigeerstatter» strafrechtlich vorgehen zu können/müssen (üble Nachrede; falsche Verdächtigung; Verleumdung odgl.).»
Die Bank hat die Unterlagen dem Treuhänder Batliner daher absichtlich übersandt, damit sie dieser durchsehen kann, ob sich darin nicht irgendetwas für ihn Brauchbares finden lässt.
Eine vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses durch die Liechtensteiner Landesbank ist dumm. Alleine deswegen muss die Bank, um ihr Gesicht zu wahren, jemanden feuern.
Aber die Begründung der Liechtensteiner Landesbank, dass sie die Dokumente herausgegeben hat, damit der Treuhänder diese durchstöbern kann, ob er nicht etwas daraus gegen den Kunden der Bank verwenden könne, ist noch sehr viel dümmer. Wer das für die Bank geschrieben hat, sollte lieber heute als morgen gefeuert werden, wenn sich die LLB nicht restlos blamieren möchte.
Das ist ja ein Spionage-Thriller, in dem alles zusammenkommt:
– der Treuhänder Martin Batliner stiftet die LLB an, gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz zu verstossen, um Spionage gegen einen Begünstigten der Stiftung zu betreiben
– die LLB verstösst vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis, um die Spionage zu ermöglichen
– die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft kann nichts Strafbares erkennen
Durch einen Zeitungsartikel wurden wir auf diesen Blog aufmerksam gemacht. Von untreuen Treuhändern in Liechtenstein hat man ja schon öfters in den Medien gelesen. Dass aber eine Bank sich zur Gehilfin macht und dann noch eine Staatsanwaltschaft, das ist neu und ist Gesprächsstoff Nummer eins bei uns in der Bank.
Für mein Verständnis ist dieses Zusammenspiel typisch mafiöses Verhalten.
So ist es eben in der ehrenwerten „Familie“ in Liechtenstein. Gemeinsam gegen die Begünstigten, gemeinsam gegen die Bankkunden, Gemeinsam gegen die Erstatter von Strafanzeigen!
Stand ja neulich irgendwo in der Zeitung, dass das in Liechtenstein ein kriminelles System sei.
Liechtenstein „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen
WELT vom 21.01.2025:
Liechtenstein „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus255111372/Kriminelles-System-Die-Vorwuerfe-gegen-das-Geldparadies-der-Superreichen.html
Merci vielmal, liebe Kollege vo de LLB, für d’Chunde, wo suscht zu öich gange wärend.
In Liechtenstein ist die Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar. Gemäss Artikel 14 des Bankengesetzes können Personen, die unbefugt Informationen über Bankkunden weitergeben, mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Natürlich ist die Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar.
Aber doch nicht, wenn der Treuhänder Batliner dazu anstiftet. Und doch nicht, wenn die Liechtensteinische Landesbank die Tat begangen hat.
Normalerweise werden Bankdaten ausspioniert mittels Methoden wie Phishing, Malware oder Identitätsdiebstahl.
Anders bei der LLB, da fragt der Treuhänder Martin Batliner einfach nach den Dokumenten eines Bankkunden und die LLB gibt sie ihm einfach.
Liechtenstein ist eben ein traditionelles Land. 🙂
Sie suchen vertrauliche, vielleicht sogar gesetzlich vom Bankgeheimnis geschützte Daten, Dokumente und Informationen?
Hier ist Ihre Lösung:
Die LLB beschafft Ihnen alle vertrauliche Daten, Dokumente und Informationen, die Sie wünschen. Aufgrund besonders guter Beziehungen zu anderen Stellen auch vom Bankgeheimnis geschützte Dokumente, ohne dass es Probleme gibt, Sie verstehen schon was wir meinen…
LLB – Ihre Auskunftei in Liechtenstein. Seit 1861.
Dieser Treuhänder hat es geschafft, dass sich die Liechtensteinische Landesbank sowie die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft in aller Öffentlichkeit bis auf die Knochen blamiert und ihre Glaubwürdigkeit verloren haben.
Wie verlogen von der LLB! Sich als höchst vertrauenswürdig darstellen und in Wahrheit sogar auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz pfeifen.
So eine Vetterliwirtschaft zerstört nicht nur das Ansehen der Liechtensteiner Landesbank, sondern fällt auf alle Banken in Liechtenstein und auf ganz Liechtenstein zurück!
Eine Bank anzustiften, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen, eine Bank, die mutwillig willfährig dagegen verstößt und eine Staatsanwaltschaft, die das deckt.
Damit begibt sich Liechtenstein auf ein Korruptionsniveau wie der Sudan oder Russland.
So ist das eben in Liechtenstein und in Kalabrien…
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Bankgeheimnis ist besonders gravierend für eine Bank. Solche Verstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben wie strafrechtliche Folgen, eine erhebliche Schädigung des Vertrauens in die Bank, was die Reputation der Bank langfristig schädigt und regulatorische Sanktionen durch Aufsichtsbehörden.
Wie blöd muss eine Bank sein, sich von einem Treuhänder dazu hinreißen zu lassen, ihr eigenes Vertrauen zu zerstören.
Ein Treuhänder, der eine Stiftung verwaltet, spioniert den Begünstigten der Stiftung aus? Das dürfte zum einen kriminell sein und zum anderen beweisen, dass liechtensteiner Stiftungen unbrauchbar bzw. toxisch sind.
In dem letzten Artikel dieses Blogs wurde aufgezeigt, wie in dem Perry Fall der Treuhänder Dieter Neupert die Begünstigte abserviert und kaltgestellt hat.
In diesem Artikel wird dargestellt, wie der Treuhänder Martin Batliner die LLB angestiftet hat, gegen das Bankgeheimnis zu verstossen, was eine Straftat ist, damit er den Begünstigten ausspionieren und gegen ihn vorgehen kann.
Es wirft ein grauenhaftes Licht auf den Finanzplatz Liechtenstein, wenn Treuhänder gegen die Begünstigten vorgehen und wenn selbst die LLB das Recht bricht und sich zur Komplizin macht.
Joo, die Korruption do im Ländle, die isch scho öppas Feins, gäll?
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – so geht es.
Die beiden Stiftungsräte sind wahrhafte Markenbotschafter für Stiftungen oder Trusts in Liechtenstein. Sie sollten vom Fürst eine Ehrenmedallie für besondere Verdienste für den Finanzplatz Liechtenstein erhalten.
Methoden wie in Sizilien…
Die Treuhänder Batliner und Wanger sind die neuen Influencer für den Finanzstandort Liechtenstein. Sie erzielen in den Medien grosse Aufmerksamkeit und eine eine hohe Reichweite zum Themengebiet wie man eine liechtensteiner Stiftung verwaltet.
Der Treuhänder, die LGT und die Staatsanwaltschaft zusammen im Bett! Liechtenstein wie es singt und lacht.
Was für ein groteskes Schmierentheater mit den Hauptdarstellern dem Treuhänder, der Liechtensteiner Landesbank und der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein,
Nicht zu fassen, da verletzt die Liechtensteinische Landesbank das Bankgeheimnis, um einem Treuhänder als Handlanger zu dienen und ihn bei seiner Spionage zu unterstützen? Wie dumm ist das denn?
Der Chief Compliance Officer der Liechtensteiner Bank muss die Verantwortung übernehmen und seinen Hut nehmen. Anderenfalls steht die Bank dazu, mutwillig das Bankgeheimnis verletzt zu haben, was es noch schlimmer machen würde.
In Liechtenstein sind die Begünstigten und Bankkunden offenbar die Feinde Nr. 1, die von den Treuhändern, der LLB und der Staatsanwaltschaft bekämpft werden müssen.
Treuhänder stiftet Liechtensteiner Landesbank zur Verletzung des Bankgeheimnisses an, Liechtensteiner Landesbank verletzt tatsächlich Bankgeheimnis und gibt geschützte Dokumente weiter und die Staatsanwaltschaft gibt ihren Segen dazu.
So etwas Abartiges gibt es nur in Liechtenstein.
Das ist ein Musterbeispiel für die Verletzung des Bankgeheimnisses und die Liechtensteinische Landesbank muss dafür ebenso zur Rechenschaft gezogen werden wie der Treuhänder, der sie dazu angestiftet hat. Und wenn die Staatsanwaltschaft so etwas deckt, ist das Strafvereitelung.
It’s interesting that Liechtensteinische Landesbank has waived banking secrecy. And it’s also interesting that the Liechtenstein public prosecutor doesn’t prosecute breaches of banking secrecy. This changes banking in Liechtenstein
Jeder Lernende in einer Bank lernt am ersten Tag seiner Ausbildung, dass man nicht einmal sagen darf, ob jemand überhaupt Kunde der Bank ist und erst recht nicht dessen Anschrift oder Telefonnummer herausgeben darf.
Ausser bei der LLB, da wird einem wohl gezeigt, wie man vom Bankgeheimnis geschützte Dokumente an aussenstehende Dritte weiterleiten kann.
Was für eine Lachnummer!
Der Zusammenschluss des Treuhänders mit der Liechtensteinschen Landesbank und der Staatsanwaltschaft ist unfassbar. Kommt mir aus sizilianischen Filmen bekannt vor.
Nicht ernsthaft! Die Landesbank in Liechtenstein gibt absichtlich Kundendaten an einem Treuhänder, um dem eine Gefälligkeit zu erweisen? Das ist unseriös und unprofessionell.
Nicht ernsthaft! Die Landesbank in Liechtenstein gibt absichtlich Kundendaten an einem Treuhänder, um dem eine Gefälligkeit zu erweisen? Das ist unseriös.
Erbprinz Alois sagte im Neujahrsinterview in Radio Liechtenstein: «Befinden uns in bemerkenswerter Lage». Er meinte wohl bemerkenswerte Schieflage….
Für diejenigen, die so naiv sind und glauben, dass die Skandale alle „bedauerliche Einzelfälle“ und nicht der Regelfall seien:
https://youtu.be/0OUm0sbwW8A?feature=shared
Mit wem hat der Kandidat als Regierungschef Ernst Walch (FBP) zusammengearbeitet? Richtig,
Mario Staggl (sechseinhalb Jahre Haftstrafe wegen Veruntreuung von etwa 30 Millionen Franken).
Ernst Walch hat Erfahrung im Treuhandwesen, er weiss wie es läuft.
The collusive cooperation between the trustee Mr. Martin Batliner and the Liechtenstein Landesbank in the intentional violation of banking secrecy, as well as the Liechtenstein public prosecutor’s denial to pursue the criminal complaint, is striking. At first glance, one might think it is a criminal system.
The incident therefore was reported to the U.S. Embassy in Bern, which has a Legal Attaché’s Office, a branch of the U.S. Department of Justice.
«Die Stiftungsstatuten waren vom späteren Treuhänder und Stiftungsrat K erstellt worden. In Deutschland wäre so etwas wegen sogenannter Interessenkollission ein Fall für den Staatsanwalt
– in Liechtenstein mag dies hingegen als üblich gelten.»
https://www.fiala.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-liechtenstein-enteignet-werden/