Der ehrenwerte Herr Dr. Martin Batliner.
Eine typisch Liechtensteiner Filzkarriere. Von 1999 bis 2004 war der ehrenwerte Dr. Batliner Vizepräsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Seit 2003 ist der der Präsident der Kommission für Flüchtlingsfragen. Von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins. Dann ist er noch seit 2011 Präsident des Liechtensteiner Behinderten-Verbands. Seit 2014 ist er auch noch Vizepräsident der Stiftung Zukunft.li.
In diesem erlauchten Gremium sitzen auch noch Gabriel Brenna, CEO Private Banking der Liechtenischen Landesbank (LLB), Christoph Reich, Group CFO LBB, Natalie Flau, Leiterin Division International Wealth Management der LLB und Patrick Fürer, Group Chief Digital & Operating LLB. Denn es handelt sich um ihre Veranstaltung.
Die Bank lobt sich selbst: «Zusätzlich zu unserem Anspruch, eine faire und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin zu sein, ist es uns auch ein Anliegen, einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu schaffen.»
Ach, und daneben ist er vielfacher Verwaltungsrat und sitzt im Stiftungsrat der Hartlaub Stiftung.
Schliesslich ist er noch Partner von BWBLEgal, «wir bieten Ihnen Spezialisten in allen Rechtsgebieten».
Also ein honoriger Mann. Zumindest nach Liechtensteiner Massstäben. Denn zusammen mit seinem Kumpel Philipp Wanger, einziger Vertreter der Treuhand- und Verwaltung-Anstalt (TVA), zeigt Batliner, was sich aus dem Beziuehungssumpf im Ländle alles herausziehen lässt. Wanger ist übrigens auch noch VR-Präsident der Consensus Partner. Die bieten alles rund um finanzielle Beratung.
Und niemand hält sich in Liechtenstein die Nase zu, wenn einer der beiden den Raum betritt.
Mit dieser begabten Fachkraft nehmen die beiden seit drei Jahren eine Stiftung aus, die sie usurpiert haben, indem der Stiftungsratspräsident herausgekübelt wurde. Mit der hanebüchenen und nur in Liechtenstein möglichen Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision». Was das ist? «Das muss man nicht verstehen», sagte eine mit dem Fall betraute Richterin.
Was die beiden aber ausgezeichnet verstehen, ist Selbstbereicherung. Denn nachdem sie den Stiftungsratspräsidenten losgeworden waren, wehrte der sich natürlich mit juristischen Mitteln dagegen. Willkommener Anlass für die beiden, ihn auch noch als Begünstigten rauszukübeln. Grosser Vorteil: niemand ausser ihnen beiden hat noch Einblick, was in dieser Stiftung, die über ein namhaftes Immobilienvermögen von rund 250 Millionen Euro verfügt, eigentlich passiert.
Eines weiss man allerdings: sie genehmigen sich monatlich ein Honorar von rund 75’000 Franken. Pro Nase und Monat, versteht sich. Seit drei Jahren. Zudem lassen sie den Immobilienbesitz verludern.
Der bekannte englische Strafrechtler Steven Kay schrieb unter dem Titel «Liechtensteins Geist der Straflosigkeit«, als hätte er diesen Fall auch gekannt:
«Die Rechte der Begünstigten – insbesondere die wesentlichen Rechte auf Zugang zu Büchern – sind noch immer schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) müssen zusehen, wie ihre Familientrusts geleert werden, entweder durch Umschichtung in einen anderen Trust oder eine andere Struktur oder durch Insolvenz.»
Auch hier zeigt sich dieser Geist sehr deutlich. Denn nicht nur, dass nach mehr als drei Jahren noch kein Entscheid im Antrag des entrechteten ehemaligen Stiftungsratspräsidenten und Begünstigten auf Abberufung der beiden Usurpatoren vorliegt. Sondern darüber hinaus zögerte Batliner, diese Zierde seines Berufsstands, nicht, sein Netzwerk eiskalt auszuspielen. Um sich gegen seine mögliche Abberufung zu wehren, benützte er den kurzen Amtsweg in der LLB. Ist schliesslich praktisch, wenn man mit der Geschäftsleitung in dieser Zukunftstiftung der LLB sitzt.
Da kann man doch nebenbei mal fragen, ob man nicht eine Kundenkorrespondenz ausgehändigt bekäme. Man habe da Ärger mit einem grantigen Ex-Stiftungsratspräsidenten, und der sei doch Kunde der LLB.
Strikt vertraulich, der Kunde verbietet ausdrücklich jede Weitergabe nach aussen, Datenschutz, Bankgeheimnis? Papperlapapp, sagte die LLB, bitte sehr, bitte gerne. Und Batliner hatte dann noch die Stirn, diese Dokumente bei Gericht einzureichen – in der gelinden Hoffnung, dass das seinem Kläger schade, zumindest aber den Papierberg etwas anwachsen lasse.
Dass daraufhin die Datenschutzbehörde der Bank eine Rüge verpasste, war etwas überraschend, aber wozu gibt es den Weiterzug, damit noch lange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Denn die Mühlen der Liechtensteiner Justiz, wenn es gegen einen der Ihren geht, mahlen und mahlen und mahlen und mahlen. Und wenn sie nicht aus Altersschwäche zusammengebrochen sind, dann mahlen sie und mahlen und mahlen weiter.
Dass ein Anwalt überhaupt auf die Idee kommt, ein solch unsittliches Ansinnen an eine Bank zu stellen, würde in jedem anderen Rechtssystem ausreichen, um ihm das Patent zu entziehen.
Aber in Liechtenstein wird der feine Herr Batliner nicht belangt, und auch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, der Anzeige wegen Bankgeheimnisverletzung nachzugehen.
Also bleibt Batliner doch ein ehrenwertes und angesehenes Mitglied seiner Zunft.
Email-Affäre bei der Liechtensteinischen Landesbank
FINANZ BUSINESS schreibt am 13. Januar 2025 über die LLB Affäre:
Big Trouble in little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank
Hier ist der vollständige Artikel:
http://www.liechtensteinaktuell.com
Die Verfügung der Liechtensteiner Datenschutzstelle ist hier:
https://www.liechtensteinaktuell.com/
Hat der Leiter der Rechtsabteilung der LLB schon Verantwortungsbewusstsein gezeigt und freiwillig seinen Hut genommen oder krallt er sich an seinem Posten fest und schwurbelt weiter etwas davon, dass die Herausgabe von dem Bankgeheimnis und dem Datenschutz unterliegenden Dokumenten eines Bankkunden doch dann nicht strafbar sei, wenn es an «den Martin» herausgegeben worden ist?
Spionage-Affäre bei LLB
Das ist ja ein ganzer Spionage-Roman, in dem alles zusammenkommt:
– der Treuhänder Martin Batliner stiftet die LLB an, gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz zu verstossen, um Spionage gegen einen Begünstigten der Stiftung zu betreiben
– die LLB verstösst vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis, um die Spionage zu ermöglichen
– die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft kann nichts Strafbares erkennen
Dass ein Rechtsanwalt die landeseigene Liechtensteinische Landesbank (LLB) anstiftet, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen, ist schon kaum zu glauben.
Dass die landeseigene LLB dann tatsächlich gegen das Bankgeheimnis verstößt und vom Bankgeheimnis und vom Datenschutz geschützte Dokumente des Bankkunden herauszugeben, ist noch unglaublicher.
Und dass die Staatsanwaltschaft darin keine Verletzung des Bankgeheimnisses sieht, ist einfach irre.
Liechtenstein ist Lichtjahre von einer Rechtsstaatlichkeit entfernt, wenn dort so etwas ungeahndet passiert.
Niemand, der dies weiß, würde noch mit der LLB oder irgendeiner liechtensteiner Bank Geschäfte machen.
Die LLB macht sich damit zur unprofessionellsten und unanständigsten Bank in ganz Europa. Nicht nur, dass sie damit ihr wertvollstes Gut, nämlich ihre Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit verspielt, nein, sie verspielt damit gleichzeitig die Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit aller Banken in Liechtenstein. Und als landeseigene Bank die Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit in dem Standort Liechtenstein.
Wenn der Treuhänder Batliner sämtliche vom Datenschutz und Bankgeheimnis geschützten Dokumente eines Kunden erhält, warum dann nicht jeder andere Liechtensteiner Treuhänder auch? Die Staatsanwaltschaft hat ja keinerlei Einwände.
So geht Liechtenstein mit seiner Vertrauenswürdigkeit um.
Bewundernswert diese Servicefreundlichkeit bei der LLB. Wenn ich von meiner Bank etwas über mein eigenes Konto wissen möchte, dauert das endlos. Bei der LLB erhalte ich offensichtlich sogar noch schneller alle Informationen über die Konten der anderen Bankkunden. Das nenne ich mal Service!
Als ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein, die die Integrität des Finanzsektors gewährleisten soll, kann die Anstiftung des Treuhänders Martin Batliner, gegen das Bankgeheimnis zu verstossen, per se nicht unanständig sein. Und die Herausgabe von vom Bankgeheimnis geschützten Dokumenten eines Kunden durch die Bank an so eine honorige Person ist doch per se nicht zu beanstanden. Also hat die Staatsanwaltschaft zurecht nichts Strafbares gesehen.
Drei Skandale in einem, das schafft nur Liechtenstein. Und die drei Skandale zusammen sind ein richtig großer Skandal, denn Liechtenstein bewiest drei Mal hintereinander, dass es ein rechtsfreier Raum ist. Finger weg von Liechtenstein!
Wie inkompetent muss eine Bank sein, um so etwas zu tun?
Weil sie alle, auch die geheimen Dokumente dem Treuhänder Batliner aushändigt.
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – so geht es.
Derartige Machenschaften funktionieren in Liechtenstein nur deshalb, weil jeder mit jedem verwandt oder verschwägert ist. So ist der Treuhänder Martin Batliner einer der drei Namenspartner der Rechtsanwaltskanzlei Batliner Wanger Batliner. Der zweite Namenspartner der Kanzlei Christian Batliner Ist nebenamtlich Präsident des Verwaltungsrats der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA). Und der dritte Namenspartner der Kanzlei Ralph Wanger ist nebenamtlich Regierungsmitglied. Und der Cousin des anderen in dem Artikel genannten Treuhänders Philipp Wanger.
Machtmissbrauch, Einschüchterung, Drohung, Zermürbungstaktik, das sind Methoden wie bei der Mafia.
Liechtenstein kann stolz sein auf solche Repräsentanten.
Die Überzeugung mancher Akteure in Liechtenstein, dass sie sich blind darauf verlassen können, dass jede noch so unrechtmäßige Aktion von den Gerichten in Liechtenstein mitgetragen wird, ist frappierend.
Der Ruf Liechtensteins war schon seit jeher zweifelhaft. Was man aber in der Welt und in diesem Blog zu lesen bekommt, ist absurd.
Der Treuhänder Martin Batliner hat wohl die Strafanzeige gegen den Begünstigten initiiert, was wirklich für das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihm und den Begünstigten spricht. Die nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Richterin hat sich jedoch für befangen erklärt, weil sie ein uneheliches Kind mit Batliner hat.
wobei sich die nach dem Geschäftsverteilungspan zuständige Strafrichterin für befangen erklärt hat
Hier findet sich noch mehr über den Abberufungsantrag gegen die Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger: https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/
Wie die WELT geschrieben hat, «kriminelles System». https://www.liechtensteinaktuell.com/
Interessante Methoden:
> Selbst genehmigte Honorare von 75’000-100’000 könnten Veruntreuung sein
> Die Drohung mit dem Entzug der Begünstigung könnte Nötigung sein
> Der Entzug der Begünstigung könnte Untreue sein
> Das mit der LLB könnte Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses sein
So etwas fördert die Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein.
Kann mir bitte jemand erklären, warum das nicht schwere und organisierte Kriminalität sein soll?
Beim Kapern und Plündern («Dekantieren») insbesondere vermögender Stiftungen und Trusts (z.B. im Bacardi-Fall im Wert von etwa 750 Millionen Franken) handelt es sich nicht um «bedauerliche Einzelfälle», wie den unerfahrenen, naiven ausländischen Betroffenen allenthalben in Liechtenstein suggeriert wird. So von der linientreuen Fürstengazette Vaterland, den hiervon profitierenden Liechtensteiner Rechtsanwälten, die abends mit den Tätern beim Bier zusammen sitzen und sich über die «Neuen» kaputtlachen. Die «Neuen» werden ein paar Jahre gemolken, bevor sie eher ohne ihr Recht und ohne ihr Vermögen vom Acker machen und sich über den «bedauerlichen Einzelfall» und die «unverständliche Gerichtsentscheidung» ärgern oder aber im Ausnahmefall mit ihrem Recht und dem restlich verbliebenen Vermögen, nach Zahlung horrender Rechtsanwaltskosten in Liechtenstein.
Es handelt sich vielmehr ganz klar um ein systematisches Vorgehen, welches seit Jahren x-fach zur Anwendung kam, um eine ausgefeilte, jahrelang verfeinerte und eingeübte Methode von hierauf spezialisierten ausgekochten Profis: Jeder im Ländle weiss dies, aber die Omertà verbietet es, hierüber zu sprechen.,
Naiver Betroffener trifft auf ausgekochte Profis, der naive Betroffene braucht erst einmal endlos, bevor er versteht, was hier überhaupt gespielt wird. Das erinnert en einen gutmütigen Rentner aus dem schönen Bergdorf, der am Eifelturm auf ein Vollprofi-Team von ausgekochten Hütchenspielern trifft, die das Spiel seit Jahren spielen. Die sind mit allen Wassern gewaschen, wissen wie man mit Hilfe kapert, plündert, einschüchtert, droht, maximal Druck aufbaut etc.
Liechtenstein eben.
Der Verstoß gegen das Bankgeheimnis ist relevant für die Managementkompetenz der LLB und diese ist wiederum relevant für die Bonität der LLB. Moody’s ist die Ratingagentur der LLB und sollte über den signifikanten Verstoß gegen das Bankgeheimnis informiert werden. Zuständig für den deutschsprachigen Raum ist
Moodys Deutschland
An der Welle 5 ·
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
Wir sind eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, haben schon viele Fälle von Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein erlebt und raten allen Betroffenen:
1. Sollten auch Sie Entscheidungen Liechtensteiner Gerichte erhalten haben, die nicht neutral sind, so eskalieren Sie ihren Fall weiter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dort ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oftmals nicht neutral sind. Acht von 10 Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Melden auch Sie Ihren Fall dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums, welches aufgrund eines besonderen amerikanischen Gesetzes, dem RICO Act weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen hat. Mittels des RICO Act erfolgten beispielsweise das Verfahren und die Verurteilungen gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA.
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihnen Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, wissen Sie, dass diese ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Der Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO Act) ist ein U.S.-amerikanisches Bundesgesetz. Ursprünglich als Anti-Mafia-Gesetz erlassen, ist es eine weltweit anwendbare Rechtsgrundlage für das U.S.-Justizministerium zur Bekämpfung und Verurteilung von kriminellen Aktivitäten von kriminellen Vereinigungen des organisierten Verbrechens. Das Legal Attaché’s Office bei der U.S.-Botschaft in Bern ist Aussenstelle des US-Justizministeriums. So hat das U.S.-Justizministerium den internationalen Fußballverband FIFA als korrupte Organisation im Sinne des RICO Act betrachten. Möglicherweise könnte das U.S.-Justizministerium Banker, Treuhänder, Staatsanwälte und Richter als kriminelle Vereinigung des organisierten Verbrechens betrachten, sollten diese unrechtmässig handeln und kollaborieren.
We are an international law firm with extensive experience in handling cases of white collar crime in Liechtenstein. Based on our experience, we strongly advise the following steps for those affected:
1. Appeal to the European Court of Human Rights (ECHR):
If you have received court rulings from Liechtenstein that lack neutrality, it is imperative to escalate your case to the ECHR. It is well-documented that Liechtenstein court decisions are often not impartial. The Liechtenstein judiciary is bound by the decisions of the ECHR.
2. Report Your Case to the U.S. Embassy’s Legal Attaché Office in Bern:
Inform the Legal Attaché Office, a branch of the U.S. Department of Justice, about your case. Under the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), the U.S. has global jurisdiction to combat organized crime. The RICO Act has been used in high-profile cases, such as prosecuting officials associated with FIFA across the globe.
Contact Information:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Be cautious of advice from Liechtenstein-based attorneys:
If your Liechtenstein lawyer advises against taking such actions, be aware that they may prioritize their local interests over yours.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
Мы — межрегиональная юридическая фирма, имеющая значительный опыт работы с делами о экономических преступлениях в Лихтенштейне. Мы советуем всем пострадавшим предпринять следующие шаги:
1. Обжалование решений судов Лихтенштейна в Европейском суде по правам человека (ЕСПЧ):
• Если вы получили решение суда Лихтенштейна, которое считаете несправедливым или предвзятым, подавайте жалобу в ЕСПЧ.
• Известно, что многие судебные решения в Лихтенштейне могут быть необъективными. Статистика показывает, что 8 из 10 жалоб против Лихтенштейна в ЕСПЧ увенчались успехом.
• Лихтенштейн обязан соблюдать решения ЕСПЧ, так как является членом Совета Европы и подписантом Европейской конвенции по правам человека (ЕКПЧ).
2. Сообщите о своём случае в Офис юридического атташе посольства США в Берне:
• Legal Attaché’s Office является подразделением Министерства юстиции США (FBI) и занимается международным правовым сотрудничеством.
• В рамках американского закона RICO Act (Закон о борьбе с рэкетом и коррумпированными организациями) можно преследовать преступные организации по всему миру.
• Закон RICO применялся, например, для привлечения к ответственности высокопоставленных чиновников ФИФА, вовлеченных в коррупционные схемы по всему миру.
Контактные данные для обращения:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern, Швейцария
3. Осторожно при выборе адвокатов в Лихтенштейне:
• Имейте в виду, что некоторые местные адвокаты могут защищать интересы лихтенштейнских структур, а не ваши личные интересы.
• В некоторых случаях может быть полезно привлечь международных адвокатов, которые не зависят от местных органов власти и не подвержены их влиянию.
Если у вас есть вопросы о подаче жалоб в ЕСПЧ или обращении в Офис юридического атташе США, могу предоставить дополнительную информацию.
Das sagt die WELT am 21. Januar 2025:
Liechtenstein „Kriminelles System“? Die heiklen Vorwürfe gegen das Geldparadies der Superreichen:
https://www.liechtensteinaktuell.com
Wenn der Treuhänder Martin Batliner die Liechtensteiner Landesbank anstiften kann, ihr die vom Bankgeheimnis geschützten Bankdokumente eines Bankkunden auszuhändigen und die Bank verstösst vorsätzlich gegen das Banbkgeheimnis und händigt diese Batliner aus, dann ist der Damm gebrochen.
Warum stiftet der Treuhänder Martin Batliner nicht die Liechtensteiner Landesbank an, ihm das vom Gesetz geschützte Bankvermögen des Bankkunden herauszugeben, die Bank würde es ihm doch geben,
Und weil es der Martin ist und die Liechtensteiner Landesbank, könnte die Staatsanwaltschaft darin nichts Strafbares erkennen. «Hey, mir sind doch no z’Liechtästei».
Ich finde es extrem kleinlich von der LLB, dass sie dem Treuhänder Batliner nur die gesamten Bankunterlagen eines einzigen Kunden gegeben hat. Ich finde, dass Batliner ja Liechtensteiner ist und als Liechtensteiner doch einen Anspruch auf online-Zugang zu sämtlichen Kundendokumenten sämtlicher Kunden der LLB erhalten sollte. Wir in Liechtenstein müssen doch zusammenhalten, wir sind doch eine Familie.
Die 75.000 – 100.000 haben die sich selbst genehmigt. Die würden die von den Stiftungsbegünstigten doch nie im Leben erhalten, das ist ja lächerlich!
Offenbar stehen in Liechtenstein manche Treuhänder, die Liechtensteinische Landesbank und die Staatsanwaltschaft über dem Gesetz. Das Gesetz gilt nur für die anderen.
Was für ein Schmierentheater, dieses Liechtenstein! Wo Recht und Gesetz nur Show sind.
Harry Gstöhl wurde wegen Untreue, Betrugs und Geldwäsche zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Mario Staggl wurde wegen Untreue und Betrugs zu einer Haftstrafe von 6,5 Jahren verurteilt.
Der Liechtensteiner Treuhänder Dr. Bernhard Lorenz ist in den Bacardi-Trust-Skandal verwickelt. Im Rahmen der Trustverwaltung, die er gemeinsam mit Lady Monika Bacardi und einem weiteren Treuhänder innehatte, wurde Lady Bacardi auf Antrag von Dr. Lorenz als Treuhänderin des Trusts abberufen. Das Fürstliche Landgericht und das Obergericht bestätigten diese Entscheidung, obwohl Monika Bacardi sowohl für sich selbst als auch für ihre minderjährige Tochter handelte.
Martin Batliner und Philipp Wanger sind in den Fall der Hartlaub-Stiftung involviert. Die Treuhänder entzogen einem Begünstigten dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht, bevor sie ihm die Begünstigung entzogen und dann eine Strafanzeige gegen ihn initiierten.
Diese Fälle zeigen, wie Liechtensteiner Treuhänder und die Justiz des Landes immer wieder in den Fokus internationaler Kritik geraten, insbesondere wegen fehlender Transparenz und Kontrolle bei der Verwaltung von Trusts und Stiftungen.
Das Kapern von Liechtensteiner Stiftungen ist seit vielen Jahren ein ausgeklügeltes System. Mit Unterstützung gewisser Richter werden Stiftungen reihenweise und systematisch gekapert und anschliessend geplündert. Dass dies keineswegs «bedauerliche Einzelfälle» sind, sondern dass es sich dabei um ein ausgefeiltes und eingespieltes System handelt, welches laufend angewendet wird, ist inzwischen bekannt. Das Vertuschen funktioniert nicht mehr. Liechtenstein hat sich demaskiert und steht als Räuberhöhle da.
Der obenstehende Fall, der zudem ein Musterbeispiel für die Vetterliwirtschaft in Liechtenstein ist, ist doch nur einer von vielen. Überhaupt sind die Skandale, die an die Öffentlichkeit kommen, doch nur die Spitze des Eisbergs des white collar crime in Liechtenstein.
Musterbeispiele dafür, dass Liechtenstein keine Finanzhochburg, sondern eine Korruptionshochburg ist.
Die Stars mit ganz erstaunlichen Erfolgen sind die Rechtsanwälte der Kanzlei LNR, Lorenz Nesensohn Rabanser.
Bernhard Lorenz ist es erstaunlicherweise gelungen, im Bacardi Skandal die Witwe Bacardi aus der Verwaltung des für sie und ihre Tochter gegründeten Trusts mit wohl Milliardenvermögen abberufen zu lassen. Richter Rosenberger hat sie aus der Verwaltung ihres Trusts abberufen, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer minderjährigen Tochter vertreten hat. Dass dies ihre gesetzliche Pflicht ist und dass die Tochter, nachdem sie volljährig geworden ist, die Handlungen ihrer Mutter genehmigt hat, haben Richter Rosenberger und in der nächsten Instanz den 1. Senat des Obergericht unter Richter Ungerank nicht gestört.
Wolfgang Rabanser ist es erstaunlicherweise gelungen, im Hartlaub Skandal den Stiftungsrat und Begünstigten abberufen zu lassen. Rechter Rosenberger und in der nächsten Instanz der 1. Senat des Obergerichts unter Richter Ungerank reichte als Massstab hierfür der „blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision“ und schon waren Philipp Wanger und Martin Batliner im Stiftungsrat.
Oliver Nesensohn bemüht sich derzeit in einer milliardenschweren Stiftung den Stiftungsrat rausschmeissen zu lassen.
Nur ist Richter Rosenberger nicht mehr zuständig. Was für en Seich..
Erstaunlich, erstaunlich, erstaunlich…
Meint der Fürst eigentlich, die Welt könne nicht lesen? Oder meint er, es gibt genügend zukünftige Opfer, die nicht deutsch können.
Völlig irre, mit welcher Hemmungslosigkeit und Skrupellosigkeit in Liechtenstein das Recht gebrochen wird!
The extent of corruption in Liechtenstein appears to be massive and seems to have been widely underestimated. This will significantly impact Liechtenstein’s reputation as a financial center.
Aus CAPITAL:
Treuhänder:
Liechtenstein: zu untreuen Händen
„Oft sind die Treuhänder eiskalte Menschen, die nur das Geld sehen.“
«Er sei mittlerweile davon überzeugt, dass es vereinzelt ein Geschäftsmodell sei, den Kunden als „Selbstbedienungsladen“ anzusehen.»
https://www.capital.de/geld-versicherungen/liechtenstein-zu-untreuen-haenden
Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses durch einen Treuhänder, der ehemals im Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht war – grotesk!
Verletzung des Bankgeheimnisses durch die landeseigene LLB – krank!
Staatsanwaltschaft kann nichts Verwerfliches erkennen – absurd!
Zwei Treuhänder genehmigen sich selbst!bis zu 100‘000 Franken aus dem Vermögen der Stiftung, deren Interessen sie wahrnehmen sollen – verrückt!
Treuhänder einer Stiftung drohen den Begünstigten mit dem Entzug der Begünstigung und entziehen ihm dann dessen Begünstigung – krass!
Die Herren tun was für die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein.
Wer nach Liechtenstein geht, nur weil er Steuern sparen will, dem geschieht es Recht, wenn er dort ausgeraubt wird. Bleib zuhause, zahl deine Steuern, dann wirst du auch nicht ausgeraubt.
Liechtenstein stellt sich nach aussen als seriös, ethisch, moralisch und katholisch dar, in Wirklichkeit zeigt allein dieser Artikel, dass Recht und Gesetz weder für manchen Treuhänder, noch für die Liechtensteinische Landesbank noch für die Staatsanwaltschaft irgendeine eine Rolle spielen.
Als Finanzplatz fehlt es daher an der Vertrauenswürdigkeit und an der Glaubwürdigkeit.
Der Fürst hätte die Macht und alle Möglichkeiten, aus Liechtenstein einen Rechtsstaat zu machen. Aber daran hat er wohl kein Interesse. Also bleibt Liechtenstein ein Unrechtsstaat.
Ich würde dem Fürsten oder Erbprinzen nicht die Hand geben.
Nicht mal mit der Beisszange
Land mit
kriminellen Treuhändern
korrupten Richtern
korrupten Staatsanwälten
korrupter Landesbank
Hmmmm
Da, wo Korruption und Vetternwirtschaft System haben würde ich mein Geld nie anlegen.
Ein regelmäßiges, planmäßiges, methodisch strukturiertes, zielgerichtetes Kapern und Plündern von Stiftungen ist in Liechtenstein Programm. Je werthaltiger die Stiftung, desto größer das Risiko, da die zu erwartende Beute höher ist. Typischerweise wird nach dem Ableben des Stifters damit begonnen, Fallen zu stellen, in die (Familien-)Stiftungsräte hineinfallen sollen. Ein Beispiel hierfür sind umfangreiche Auskunftsverlangen, die, wenn diese nicht erfüllt werden, bei bestimmten Richtern ausreichen, um Abberufungen wegen eines Interessenskonflikts vorzunehmen. Dass in Liechtenstein bestimmte Richter nicht nach rechtlichen Erwägungen entscheiden, ist allgemein bekannt. Wenn jemand dies als schwere und organisierte Kriminalität bezeichnet, würde ich nicht widersprechen.
Liechtenstein hat eine neue Natiionalhymne! Da Klau in Liechtenstein ja normal ist, hat man Coolios 90er Hit geklaut:
Been spendin› most their lives
Livin› in the gangsta’s paradise.
Been spendin› most their lives
Livin› in the gangsta’s paradise.
Liechtensteiner Stiftungen werden reihenweise gezielt und planmäßig organisiert gekapert und anschliessend geplündert. Anders als in Liechtenstein dargestellt, handelt es sich nicht um «bedauerliche Einzelfälle», sondern um eine methodische, strukturierte Vorgehensweise, die regelmässig angewendet wird. Dies durch kriminelle Stiftungsräte mit Hilfeleistung bestimmter Richter und Protektion bestimmter Staatsanwälte. Es handelt sich dabei um ein ausgeklügeltes, gezieltes und koordiniertes Vorgehen. Das Plündern («Dekantieren») erfolgt plump durch Verschieben von Vermögenswerten oder subtiler durch massiv überhöhte Honorare, die man sich selbst genehmigt und durch überhöhte Honorare an verbundene oder befreundete Unternehmen, Dienstleister etc.
Was man hier über Treuhänder lesen kann, ist haarsträubend. Da genehmigen sich Treuhänder selbst Honorare von 75.000-100.000 Franken in Monat selbst, drohen Begünstigten mit dem Entzug von deren Begünstigung, entziehen denen die Begünstigung, erstatten Strafanzeige gegen diese und spionieren dann noch deren Bankdokumente aus. Und eine staatliche Landesbank bricht, um dem Treuhänder zu helfen, das Bankgeheimnis.
In Österreich gibt es, wie man bei Benko liest, die «Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft» (WKStA). In Liechtenstein gibt es so etwas wohl bewusst nicht, sonst müsste die sich wohl mit so etwas beschäftigen.
Was sich liest wie ein Kriminalroman, ist in Liechtenstein wohl an der Tagesordnung und normale Realität.