Sie gehört zu 51 Prozent dem Fürstentum. Und ist zu 100 Prozent eine Schande.
Ihr Sirenengesang ist verlockend. Kommt her, Ihr Schutzsuchenden aus aller Welt, braucht ihr ein Bankkonto? Bitte sehr, bitte gleich, bitte mit fürstlicher Huld. Wollen Sie bei uns eröffnen? Oder vielleicht bei der LGT, unseren Kollegen, zu 100 Prozent im Besitz des Fürstenhauses?
Bleiben Sie bei uns; unser Angebot LLB Basic kostet schlappe 30 Euro pro Quartal. Online Banking gibt’s oben drauf, und erst noch gratis. Eintrittspreis? Ach, kaum der Rede weg, bloss ab 50’000 Franken in Wertpapieren bei uns anlegen. Dann ist ihr Geld sicher wie in einem Tresor. Rating Aa2 von Moody’s, das ist weltweit Oberliga.
Weitere Bedürfnisse? Aber hallo, kein Problem. Wie wäre es mit einer Privatvermögensstruktur? Mindestertragssteuer läppische 1800 Franken im Jahr, wer bietet das denn sonst noch? Oder vielleicht eine «Stiftung light»? Der gute alte Insurance Wrapper, der Vesicherungsmantel mit Konto und Depot.
Oh, sie haben Probleme mit Gläubigern? Können Sie vergessen, Forderungen vom Fiskus, Vollstreckungstitel aus dem Ausland? Werden im Fürstentum nicht anerkannt. Dort müsste nochmal geklagt werden. Und das ist teuer, aufwendig und nicht wirklich von Erfolg gekrönt.
Also vertrauen Sie uns. Dürfen wir noch ein paar Zahlen regnen lassen? Geschäftsvolumen mehr als 100 Milliarden Franken. Cost-Income-Ratio bei 64,3 Prozent, Tier-1-Ratio 19,8 Prozent, Über 1100 Mitarbeiter in Liechtenstein, in der Schweiz, Österreich, in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Gut, Liechtenstein könnte die LLB genauso wenig retten wie die Schweiz ihre Monsterbank UBS. Zudem hat das Ländle nicht mal eine eigene Notenbank. Aber he, der Staat ist schuldenfrei, der Fürst schwimmt im Geld, da muss man sich auch keine Sorgen machen.
Muss man nicht?
Wie ein aktueller Fall beweist, muss man sehr. Ein skrupelloser Untreuhänder verlangt Einsicht in die strikt vertrauliche Korrespondenz der Bank mit einem ihrer Kunden. Denn er möchte sie gerne in einem Prozess verwenden, den der von ihm herausgekübelte Stiftungsrat gegen den Untreuhänder führt.
Da das ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, gegen das Bankgeheimnis und überhaupt gegen das Vertrauensverhältnis Kunde – Bank ist, dazu gegen jeden Anstand, gegen Diskretion, sagt die LLB natürlich nein.
Sie sagt natürlich ja, denn he, wir sind hier in Liechtenstein. Da gilt der äussere Schein und die innere Dunkelheit, die Fassade und die wahre Fratze.
Damit sind Bank und Unterhänder restlos disqualifiziert. Nein, noch nicht. Denn tatsächlich startet die Liechtensteiner Datenschutzbehörde auf Antrag des Verratenen eine Untersuchung. Und die Bank versucht, sich mit immer absurderen Begründungen herauszuwinden, statt wenigstens einen nicht zu leugnenden Fehler zuzugeben. Aber doch nicht im Ländle.
Dann, oh Schreck, oh Graus, die Behörde verwarnt die Bank wegen dieses eklatanten Verstosses. Immerhin. Obwohl anderswo, in einer zivilisierten und rechtsstaatlichen Welt ein solcher Verstoss mindestens personelle Konsequenzen gehabt hätte. Aber doch nicht im Ländle.
Daher passiert auch dem unverschämten Untreuhänder nichts, der zur Schande seines Berufszweigs die Bank zu diesem Kundenverrat anstiftete.
Dabei handelt es sich zweifelsfrei um einen Straftatbestand. So viele belegte Indizien reichen doch locker für einen Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft braucht, um eine Strafuntersuchung zu beginnen. Aber doch nicht im Ländle, auf die Strafanzeige des Verratenen wird ohne Angabe von Gründen gar nicht erst eingetreten.
Also soll man nun wirklich sein Geld nach Liechtenstein bringen, auch nur zur LLB?
Soll das eine Frage sein?
Die Verfügung ist hier:
https://www.liechtensteinaktuell.com/
Artikel in dem Fachmagazin für Investment Advisor FINANZ BUSINESS vom 13.01.2025
Big Trouble in little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank
Den vollständigen Artikel findet man hier:
http://www.liechtensteinaktuell.com
Es wäre für die Liechtensteinische Landesbank und die Regierung entscheidend, schnell und transparent auf einen solchen Vorfall zu reagieren, um den Schaden zu begrenzen und das Vertrauen in das System wiederherzustellen.
Erfahrungsgemäss wird dies in Liechtenstein jedoch nicht passieren, sondern wird jeder Skandal vertuscht.
Ich bin Kunde der LLB. Auf meinen Kontoauszügen steht im Betreff gedruckt:
LLB – Ihre vertrauenswürdige Bank
Nach dem, was ich hier gelesen habe, fühle ich mich von der LLB für extrem dumm verkauft.
Die LLB hat das Bankgeheimnis in Liechtenstein abgeschafft. Das ist wahrhaft vertrauenswürdig.
Das ist ja ein ganzer Spionage-Roman, in dem alles zusammenkommt:
– ein Treuhänder stiftet die LLB an, gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz zu verstossen, um Spionage gegen einen Begünstigten der Stiftung zu betreiben
– die LLB verstösst vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis, um die Spionage zu ermöglichen
– die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft kann nichts Strafbares erkennen
Willkommen in Liechtenstein!
Wetten, dass der Treuhänder Batliner, die Liechtensteinische Landesbank und die Staatsanwaltschaft morgen wieder genauso handeln würden? Die pfeiffen doch auf Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit.
Die Liechtensteiner Treuhänder Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 – 100’000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und dann initiiert man noch eine Strafanzeige wegen angeblicher Untreue gegen den Begünstigten.
Und als Kriegskasse für all diese Handlungen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Und ein Vorbild für jeden Treuhänder in Liechtenstein. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – so geht es.
Liechtenstein ist das einzige Land in Westeuropa, in dem wie man sieht die Vetterliwirtschaft höherrangig ist als Recht und Gesetz.
Schlimm ist, dass die Liechtensteinische Landesbank vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis verstößt.
Schlimmer ist, dass die LLB das noch vertuschen und verheimlichen möchte, anstatt den Skandal aufzuarbeiten.
Der Ruf ist dem Treuhänder, der Bank, der Staatsanwaltschaft und dem ganzen Land doch sch…egal. Hauptsache man sorgt dafür, dass weiter abgezockt werden kann.
Das ist der Unterschied zwischen der Schweiz und Liechtenstein. In der Schweiz würde keine Bank das Bankgeheimnis brechen, um einem Treuhänder einen Gefallen zu tun.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist strafbar.
Die Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses ist strafbar.
Wenn eine Staatsanwaltschaft zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses einstellt, ist das Strafvereitelung im Amt.
Akt 1
Der liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder Martin Batliner stiftet die Liechtensteinische Landesbank an, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen und geschützte Kundenkorrespondenz herauszugeben. Dies, damit er diese durchsehen kann, ob sich darin etwas findet, was für ihn nützlich sein könnte in dem Prozess, den der Bankkunde gegen ihn führt.
Akt 2
Die Liechtensteinische Landesbank verstößt gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz und gibt vertrauliche Bankdokumente ihres Kunden an den Treuhänder Batliner heraus.
Akt 3
Die Staatsanwaltschaft stellt eine gegen die Bank wegen Verletzung des Bankgeheimnisses erstattete Strafanzeige ein.
Der Gesetzesverstoss und die Sanktion der Liechtensteiner Datenschutzstelle sind den Ratingagenturen wie Moody’s, Standard & Poor’s (S&P) und Fitch zu melden.
Das Wirtschaftsmagazin CAPITAL berichtete:
Treuhänder
Liechtenstein: zu untreuen Händen:
«Er sei mittlerweile davon überzeugt, dass es vereinzelt ein Geschäftsmodell sei, den Kunden als „Selbstbedienungsladen“ anzusehen.»
„Oft sind die Treuhänder eiskalte Menschen, die nur das Geld sehen.“
https://www.capital.de/geld-versicherungen/liechtenstein-zu-untreuen-haenden
Eine Verletzung des Bankgeheimnisses ist äusserst schädlich für die Reputation der Liechtensdteinischen Landesbank. Das Bankgeheimnis ist eine der zentralen Säulen des Vertrauens zwischen einer Bank und ihren Kunden. Wenn Kunden befürchten, dass ihre sensiblen Daten offengelegt werden könnten, könnten sie der Bank misstrauen und ihre Geschäfte zu anderen Banken verlagern. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses wird auch öffentlich wahrgenommen. Dies kann den Ruf der Bank langfristig beschädigen. Auch kann eine Verletzung des Bankgeheimnisses strafrechtliche Konsequenzen haben. Dem Treuhänder Batliner war das als Rechtsanwalt wohl bekannt, er und die LLB haben sich offensichtlich darauf verlassen, dass dies in Liechtenstein nicht sanktioniert wird. Das wiederum macht den Vorfall noch schlimmer, das schadet nämlich der Reputation des Landes Liechtenstein insgesamt.
Ein Treuhänder stiftet die LLB an, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen.
Die LLB verstößt daraufhin vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis und gibt geschützte Korrespondenz ihres Bankkunden heraus.
Eine von dem Kunden erstattete Strafanzeige wegen Verletzung des Bankgeheimnisses wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt, als ob es keine Strafvereitelung im Ant geben würde.
Und sowohl der treu als auch die Bank als auch die Staatsanwaltschaft wissen, dass ihnen nichts passieren wird, denn Liechtenstein ist ein rechtsfreier Raum.
Aber inzwischen weiß das Ausland, dass Liechtenstein ein Wildwest-Land ist, in dem Recht und Gesetz nur auf dem Papier stehen.
Seit dem Hinweis in der Welt am Sonntag verfolgen wir diesen Blog.
Ein Treuhänder, der eine Bank anstiftet, gegen das Bankgeheimnis zu verstoßen und sich damit strafbar zu machen, hat seine Glaubwürdigkeit verloren.
Eine Bank, die vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis verstößt und sich damit strafbar macht, hat ihre Glaubwürdigkeit ebenso verloren.
Das gleiche gilt für die Staatsanwaltschaft, die das hilft zu vertuschen.
Ein Land, in dem also etwas passiert, hat gleichsam seine Glaubwürdigkeit verloren.
Wenn eine Regierung oder eine Herrschaft oder eine staatseigene Bank willkürlich handelt und Gesetze ignoriert, ist das ein “Unrechtsstaat”.
Cool, eine Bank zerlegt ihre Vertrauenswürdigkeit nach Strich und Faden selbst. Da gehört nicht nur der Chief Compliance Officer gefeuert.
Der Vorfall der E-Mail-Affäre wirft ein sehr schlechtes Licht auf das Land Liechtenstein, da das Bankgeheimnis ein zentraler Bestandteil seines Finanzsystems und seines internationalen Rufes ist. Wenn eine der führenden Banken des Landes, wie die Liechtensteinische Landesbank (LLB), vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis verstößt, beeinträchtigt dies nicht nur das Vertrauen in die Bank selbst, sondern auch in das gesamte Finanzsystem Liechtensteins.
Seit dem Verweis in der Welt am Sonntag verfolge ich diesen Krimi auf dieser Webseite. Es ist schier unfassbar, dass denen in Liechtenstein nichts, aber auch gar nichts zu dumm, zu blöd oder zu rechtswidrig ist. Man macht einfach nach Willkür, egal was im Gesetz steht. Der Fürst scheint ja auch diese Sauereien zu dulden, sonst würde er um Aufklärung und Bereinigung bemüht sein.
Zeigen Sie diesen Fall der vorsätzlichen Verletzung des Datenschutzes durch die LLB dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums an, welches aufgrund eines besonderen amerikanischen Gesetzes, dem RICO Act weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen hat:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern