Sie ist finster, trutzig und irgendwie aus der Zeit gefallen. Wie die Liechtensteiner Landesbank (LLB).
Das gilt auch für das Verhalten vieler Liechtensteiner Treuhänder. Sie bereichern sich aus reiner Geldgier an ihnen anvertrauten Stiftungsvermögen. Und leider sind das nicht nur einzelne schwarze Schafe, wie die Treuhandkammer mit treuem Augenaufschlag immer behauptet, sondern es ist ein systemisches Problem.
Da sie von der Fürstenjustiz oft geschützt werden, ist nicht nur das Unrechtsbewusstsein niedrig. sondern auch die Angst, erwischt und bestraft zu werden.
Solche Prozesse gegen Untreuhänder können sich schon mal in der ersten Instanz über Jahre hinstrecken. Allerdings geschieht das alles zwar im Dunkeln, aber nicht unbemerkt. So hat die Welt am Sonntag schon wieder einen Artikel veröffentlicht, der sich dem «gestörten Burgfrieden» widmet.
«Nicht alles läuft glatt», schreibt Autor Cornelius Welp vorsichtig. Denn es ist ihm offensichtlich bekannt, dass dieser Blog untreuhaender.li von der Liechtensteiner Treuhandkammer via sackteuren Zürcher Medienanwalt mit einer 74-seitigen Klageschrift zugeschüttet wurde. In der Hoffnung, ihm so das Maul stopfen zu können.
Was offensichtlich nicht gelungen ist.
Welp greift die beiden Skandale um Thomas Kindler und die Witwe Bacardí aus einer Vielzahl von Fällen heraus. Beide wurden aus ihrem eigenen Stiftungsrat gekübelt, beide mit der hinrrissigen Begründung, sie unterlägen einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision». Was das ist, weiss nur das Hirn eines Liechtensteiner Richters, sonst niemand.
Auf jeden Fall prozessieren beide (bislang erfolglos) seit Jahren gegen ihre Mit-Stiftungsräte; Liechtensteiner Treuhänder, die leider obligatorisch Einsitz in eine Stiftung nehmen müssen. Während die Prozesse laufen und laufen und kosten und kosten, bedienen sich die Stiftungsräte ungeniert mit obszönen Honoraren aus den Geldtöpfen der Stiftungen.
Aber damit nicht genug, natürlich sind auch Liechtensteiner Banken in solches Tun verwickelt. So schreibt Welp über einen Nebenschauplatz der epischen Schlachten von Kindler:
«Berater seiner Bank hatten E-Mails an die von ihm bekämpften Treuhänder herausgegeben, obwohl Kindler das zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Deshalb verwarnte die zuständige Datenschutzstelle das Institut.»
Das muss man sich mal vorstellen. Die Liechtensteiner Landesbank (LLB) pfeift auf Datenschutz, ausdrückliche Weisungen ihres Kunden und auf das Bankgeheimnis. Und macht sich zur willigen Helfershelferin der Gegner ihres eigenen Kunden, die im Streit mit diesem gerne Einblick in einen strikt vertraulichen E-Mail-Verkehr nehmen wollten, um zu schauen, ob sich dort etwas fände, was man gegen Kindler verwenden könnte.
Ein solcher Skandal hätte ausserhalb von Liechtenstein mindestens ein Enforcement-Verfahren ausgelöst, den verantwortlichen wäre möglicherweise die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, entzogen worden. Denn etwas Schlimmeres als Kundenverrat kann eine Bank eigentlich nicht begehen. Auf dieser Webseite kann man die gesamte verfügung einsehen.
Aber in Liechtenstein gibt es lediglich einen Klaps auf die Finger; eine Verwarnung durch die Datenschutzbehörde. Aber immerhin, selbst das hat im Ländle Seltenheitswert.
Apropos Nebenschauplatz; Welp berichtet auch, dass sich Kindler mit einer Strafanzeige herumschlagen muss, die die Stiftungstreuhänder gegen ihn eingereicht haben. Da ein fleissiger Anwalt natürlich von Stiftungsgeld bezahlt wird, hat diese Anklageschrift sagenhafte rund 1700 Seiten.
Wer also daran denkt, sein Geld nach Liechtenstein zu bringen, sollte vielleicht lieber nochmal darüber nachdenken.




Der vollständige Artikel aus der Welt am Sonntag vom 12. Januar 2025 Gestörter Burgfrieden findet sich hier:
https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/
Die Liechtensteinische Landesbank verletzt vorsätzlich das Bankgeheimnis und den Datenschutz und gibt geschützte Bankkorrespondenz an Prozessgegner des Bankkunden weiter.
https://www.liechtensteinaktuell.com/
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist strafbar. Ebenso ist die Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar.
Ja natürlich ist eine Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar und auch eine Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar.
Aber doch dann nicht, wenn es um die LLB und Martin Batliner geht – das ist doch etwas anderes. 🙂
Das isch wieder mal tüüpfli Vetterliwirtschaft im Ländle.
Ein Bilderbuchbeispiel für den unendlichen Sumpf im Ländle.
Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) schafft das Bankgeheimnis in Liechtenstein ab. Eine Bank, die Ihr Vertrauen verdient!
Eine Verletzung des Bankgeheimnisses ist äusserst schädlich für die Reputation einer Bank. Das Bankgeheimnis ist eine der zentralen Säulen des Vertrauens zwischen einer Bank und ihren Kunden. Wenn Kunden befürchten, dass ihre sensiblen Daten offengelegt werden könnten, könnten sie der Bank misstrauen und ihre Geschäfte zu anderen Banken verlagern. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses wird auch öffentlich wahrgenommen. Dies kann den Ruf der Bank langfristig beschädigen. Auch kann eine Verletzung des Bankgeheimnisses strafrechtliche Konsequenzen haben.
Liechtensteinische Bank sucht eine neue Leitung der Rechtsabteilung (m/w/d)..
Grundkenntnisse des Bankgeheimnisses und Datenschutzrechts von Vorteil.
Unsere Bank steht für Werte wie TRANSPARENZ und VETTERNWIRTSCHAFT
Transparenz:
Selbstverständlich geben wir die gesamte Korrespondenz unserer Kunden heraus, wenn ein Prozessgegner eines unserer Kunden danach anfragt, denn nur so kann das Ziel der völligen Transparenz erreicht werden.
Vetternwirtschaft:
Der Zusammenhalt der Grossfamilie steht für unsere Bank an oberster Stelle. Wenn daher Martin Batliner um geschützte Korrespondenz bittet, dessen Cousin und Kanzleipartner Christian Batliner, der Präsident des Verwaltungsrats der Finanzmarktaufsicht ist und dessen Kanzleipartner Ralph Wanger stellvertretender Regierungsrat ist, dann ist es uns eine Verpflichtung, die Vetternwirtschaft in unserem Land zu unterstützen.
http://www.liechtensteinaktuell.com
Ja wenn das so ist, dass der Anstifter für die Verletzung des Bankgeheimnisses Martin Batliner der Cousin und Kanzleipartner des Präsidenten des Verwaltungsrats der Finanzmarktaufsicht Christian Batliner ist, dann kann das ja per Definition kein Verstoss gegen das Bankgeheimnis sein. Und wenn er noch Kanzleipartner des stellvertretenden Regierungsrats Ralph Wanger ist, dann ist auch aus politischer Sicht eine Verletzung des Bankgeheimnisses ausgeschlossen. Und sollte er noch der Patenonkel des Hundes des Fürsten sein, dann hat er ja sowieso Immunität.
Und die LLB gehört dem Land Liechtenstein, die kann ja sowieso nicht gegen das liechtensteinische Gesetz verstossen.
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Die Verletzung des Bankgeheimnisses, Art 14 BankG steht nach Art 63 BankG unter Strafe und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Ich bin durch den Artikel in der gestrigen Welt am Sonntag auf diesen Blog aufmerksam geworden. Der Artikel hat eine Reihe von Mißständen in Liechtenstein angesprochen und auch angedeutet und auf diesen Blog hingewiesen. Wenn man diesen Blog durchsieht, dann kann man kaum glauben, was in Liechtenstein alles passiert. Plünderungen von Stiftungen, eine fragwürdige Justiz, die Landesbank, die gegen das Bankgeheimnis verstößt… All das liest sich wie ein Kriminalroman.
Was für eine Dummheit der LLB. Für eine Gefälligkeit für den Rechtsanwalt Batliner verletzt die LLB vorsätzlich das Bankgeheimnis und den Datenschutz. Schon mal darüber nachgedacht, dass das nicht nur strafbar ist, sondern das Vertrauen in die Bank, die Reputation der Bank und sogar die Reputation Liechtensteins schädigt?
Vetternwirtschaft, Sumpf, Klüngelei, Nepotismus, Amigo-System, Filz, Morast, Intrigennetz,
Denen würde ich niemals mein Geld anvertrauen. Niemals! So ein Skandal!
«Stabilität und Vertrauen – typisch Schweizer Banken»
«Stabile Vetternwirtschaft – typisch Liechtensteiner Landesbank»
Eine Bank, die vorsätzlich das Bankgeheimnis verletzt, um einem Prozessgegner ihres Kunden eine Gefälligkeit zu tun, hat ebenso vorsätzlich das Vertrauen des Marktes in ihre Zuverlässigkeit und Seriosität zerstört. Der Schaden für die Reputation der Liechtensteinischen Landesbank dürfte erheblich und nachhaltig sein.
Die Welt am Sonntag hat mich auf diese interessante Internetseite aufmerksam gemacht,
Der Treuhänder Batliner, der die Liechtensteinische Landesbank angestiftet hat, gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz Bankkorrespondenz seines Prozessgegners herauszugeben, muss doch ebenso mit einer Strafanzeige rechnen wie die Bank selbst.
Es ist völlig unverständlich, dass die Liechtensteinische Landesbank die geschützte Bankkorrespondenz herausgibt, da die Bank doch genau weiß, dass dies ans Tageslicht kommen wird.
Die Bank müsste daher eigentlich zusätzlich wegen grober Dummheit bestraft werden, da sie vorsätzlich ihre Reputation geschädigt hat.
Martin Batliner hat dadurch, dass er die Liechtensteinische Landesbank (LLB) angestiftet hat, das Bankgeheimnis und den Datenschutz zu verletzten, um sich einen vermeintlichen Vorteil gegen seinen Prozessgegner zu verschaffen, nicht nur der LLB Schaden zugefügt, sondern auch dem Land Liechtenstein als Eigentümer der LLB. Und dem Land Liechtenstein als Finanzplatz.
«Vertrauen ist der Anfang von allem»
Deutsche Bank
«Vertrauen in die LLB ist mir gleich, Vetterliwirtschaft ist wichtiger für mich»
Liechtensteiner Treuhänder
Wie soll da noch jemand Vertrauen in die Liechtensteiner Landesbank haben? Und in den Finanzstandort Liechtenstein, wenn eine der zwei großen Banken im Land sich vorsätzlich rechts- und gesetzeswidrig verhält, um einem Amigo eine Gefälligkeit zu erweisen?
Der Artikel in der Welt am Sonntag deutete schon so Einiges an. Wenn man dann diesen Blog durchstöbert, verliert man jedes Quäntchen Vertrauen in Liechtenstein als Finanzstandort.
Der Finanzplatz Liechtenstein zeichnet sich aus durch
1. Skandale am laufenden Band, bei denen Trusts und Stiftungen geplündert werden
2. eine Justiz, die mangels Neutralität einiger Richter mehr als fragwürdig ist
3. eine Landesbank, die vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis verstößt
4. eine Treuhandkammer, deren Präsident Stefan Wenaweser Dokumente aus Gerichtsakten entwendet hat
5. einen ehemaligen Vizepräsidenten der Treuhandkammer Anton Wyss, der selbst von der OFAC sanktioniert wurde
6. nicht weniger als 23 von der US-amerikanischen OFAC sanktionierte Personen und Gesellschaften
Daher sollten auch Sie ihr Vermögen nach Liechtenstein bringen, dort ist es vor Ihrem eigenen Zugriff für immer und ewig geschützt.
Die Bibel beschreibt die Bewohner von Sodom und Gomorrha als moralisch verderbt und feindlich gegenüber Fremden. Das erinnert an manche Personen in Liechtenstein.
Aus langjähriger Erfahrung: Eine Strafanzeige zur Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft gegen die Liechtensteinische Landesbank wegen Verletzung des Bankgeheimnisses wird doch von der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft nicht aufgenommen, eine Beschwerde (Subsidiarantrag) erst endlos verschleppt und dann abgewürgt. Für eine Strafanzeige wegen Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses gilt das Gleiche. Wenn der Betroffene seinen Wohnsitz in einem Land mit Rechtshilfeabkommen mit Liechtenstein zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung hat, wie insbesondere die Schweiz und Österreich, sollte dort Strafanzeige erstattet werden.
Der Artikel «Gestörter Burgfrieden» in der Welt am Sonntag vom gestrigen 121. Januar 2025 beleuchtet kritisch die Probleme und Risiken, die mit liechtensteinischen Stiftungen verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf Interessenkonflikte, rechtliche Auseinandersetzungen und die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein. Der Artikel hebt hervor, dass trotz der Bemühungen um internationale Standards Fälle wie die der Begünstigten Lady Bacardi und Kindler das Vertrauen in die liechtensteinischen Stiftungen erschüttern.
Hier der vollständige Artikel «Gestörter Burgfrieden» aus der Welt am Sonntag vom 12. Jänner 2025
https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/
Der Artikel Gestörter Burgfrieden» ist eine sehr vorsichtig formulierte dringende Warnung vor Liechtenstein, https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/
Auch die Zeitung FINANZ BUSINESS schreibt heute am 13. Januar 2025 über die Affäre bei der Liechtensteinischen Landesbank, die das Bankgeheimnis vorsätzlich verletzt hat.
Big Trouble in little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank
Exklusiv: Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) will in Deutschland weiter wachsen – in der Heimat steht ihr Ärger mit Datenschützern ins Haus. Die Hintergründe bieten Stoff für einen Netflix-Film.
https://finanzbusiness.de/nachrichten/banken/article17795438.ece