Geldgier, umgesetzt mit kriminellen Mitteln. Das ist ein Zacken in der Krone Liechtensteins.
Im ersten Teil hat untreuhaender.li die Bestandteile des Reputationsmanagements von Liechtenstein dargelegt. ein Konglomerat von verschiedenen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Sie haben den einzigen Sinn und Zweck, den schönen Schein eines demokratischen Rechtsstaats aufrecht zu erhalten, über dem ein wohlwollender Fürscht thront und in dem alles mit rechten Dingen zugeht.
Von ein paar bedauerlichen Ausnahmen abgesehen. So die offizielle Mär.
Natürlich gibt es eine Mehrheit von wacker arbeitenden Liechtensteinern, die im Schweisse des Angesichts ihr Einkommen verdienen. Es gibt auch Treuhänder, die diesen Namen verdienen.
Aber dann gibt es auch Untreuhänder, die aus reiner Geldgier Methoden entwickelt haben, wie sie sich in den Besitz von Stiftungen bringen können, die sie eigentlich nur zu treuen Händen als Stiftungsrat verwalten sollten. Denn viele Stiftungsgründer und Begünstigte wissen nicht, dass sie mit dem obligatorischen Einsitz eines Liechtensteiner Treuhänders in diesen Rat bereits das trojanische Pferd in den eigenen Reihen haben.
Die kriminelle Energie, die hier angewendet wird, hat sich deutlich verstärkt, seit das Stiftungsmodell Schwarzgeldbunker sehr zum Unwillen von Fürscht und Treuhänderzunft geschleift wurde und zusammengebrochen ist.
Ganz grob kann man da einige Vorgehensweisen unterscheiden, die immer wieder gerne angewendet werden.
- Die Auskunftsverweigerung. Häufig ist es so, dass ein Stifter mit der Errichtung dieses Gefäßes seinen Nachlass regeln möchte und dafür sorgen, dass sein Vermögen in einer von ihm gewünschten Art verteilt wird. Das hat aber zur Voraussetzung, dass er selbst eben nicht mehr Zugriffsrechte auf das Vermögen der Stiftung hat. Er wähnt sich aber in der Illusion, dass der Stiftungsrat auch nach dem Ableben des Stifters in seinem Sinne handeln wird. Tut der aber nicht immer. Klopfen allfällige Erben bei ihm an, bescheidet er denen, dass er, leider, leider, aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses zu keinerlei Auskünften über die Stiftung in der Lage sei. Inhalt, Verwendung, Ausschüttungen? So sorry, mein Beileid für Ihren Verlust, aber nun macht Euch vom Acker.
- Das Rauskübeln unangenehmer Stiftungsräte. Um solchen Diebstahl zu verhindern, sitzt immer häufiger mindestens ein Begünstigter im Stiftungsrat. Der muss also weg, damit der Untreuhänder freie Bahn hat. Also wird der «blosse Verdacht einer möglichen Interessenskollision» konstruiert, und zack, ist der Störenfried raus. Noch schöner: wehrt er sich dagegen, wird er auch noch als Begünstigter abgesägt, he, he. Der Untreuhänder hat freie Bahn.
- Das Totstellen. Im Prinzip ist der Untreuhänder auskunfts- und rechenschaftspflichtig. In der Praxis kann er sich einfach totstellen. Anfragen nicht beantworten, Auskunftsbegehren ins Leere laufen lassen. Sollte ein aufgebrachter Begünstigter versuchen, ihn in seiner Kanzlei aufzusuchen, wird flugs ein fürstlicher Gendarm aufgeboten, der den Eindringling des Büros verweist. Auf diese Art können viele Jahre ins Land gehen.
- Das berühmte Dekantieren. Eigentlich die einfachste Methode des Treuhänders. Kraft seiner Prokura giesst er einfach den Inhalt der von ihm verwalteten Stiftung in ein neues Gefäss, zu dem nur er Zugang hat. Wird nachgefragt, wohin denn plötzlich das ganze Vermögen verschwunden ist, verweist er auf sein Anwaltsgeheimnis, das ihm leider, leider jede Auskunft verbiete.
- Das Abkassieren. Im Vergleich zu den anderen Methoden der kriminellen Selbstbereicherung ist das fast harmlos. Der Untreuhänder stellt für seine Tätigkeit exorbitante Rechnungen. Sitzungen, Prüfungen, vertiefte Prüfungen, Besprechungen, allgemeine Verwaltungsarbeiten, Kontrolle der Bankauszüge, da können sich locker Hunderte, wenn nicht tausende von Stunden zusammenläppern. Und das bei einem Ansatz von mindestens 600 Franken, gerne auch mehr. Wobei auch eine Sekretärin oder andere Handlanger mit fürstlichen Gehältern auftauchen. Wozu ist man ein Fürstentum nicht wahr. Widerspruch, Reklamationen? Also bitte, wer wagt es, eine solche seriöse Aufstellung von Leistungen zu bezweifeln?
Ein solches kriminelles Verhalten ist auf Dauer nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen werden die Untreuhänder von Liechtensteiner Banken unterstützt und gedeckt. Auch die verweigern Auskünfte und stellen sich stur, wenn bestohlene Begünstigte oder Stifter sich bei ihnen melden. Denn schliesslich verdienen sie hübsch an den erklecklichen Vermögen, die Untreuhänder bei ihnen deponieren. Da wäscht dann eine Hand die andere.
Zum anderen spielt die Fürstenjustiz eine wesentliche Rolle bei dieser kriminellen Veranstaltung. Denn in einem Rechtsstaat wäre es ja nicht möglich, dass ständig solche Raubzüge stattfinden können. Aber sowohl das Straf- wie auch die Zivilgerichte verfallen in Schneckentempo, wenn es um die Behandlung eines Falles geht, in den ein Liechtensteiner Untreuhänder verwickelt ist. Die Staatsanwaltschaft erspart schon mal jede Menge unnötige Prozesse, indem sie meistens keinen Anfangsverdacht erkennen kann, wenn es gegen einen Untreuhänder geht.
Findet dennoch ein Prozess statt und richtet der sich gegen die Geldgier eines Unterhänders, dann kann er ohne weiteres Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte dauern – ohne zu einem rechtsgültigen Urteil zu gelangen. Geht es aber gegen einen aufmüpfig gewordenen Begünstigten oder Stifter, dann verwandelt sich die Schnecke in eine Gazelle und kommt in Windeseile zu einem – natürlich negativen – Urteil.
Hinter dem schönen Schein ist das die traurige Wirklichkeit. Was für riesige, übelreichende, hässliche Flecken auf der angeblich so blütenweissen Weste des Ländle.
Wir sind eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, haben schon viele Fälle von Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein erlebt und raten allen Betroffenen:
1. Sollten auch Sie Entscheidungen Liechtensteiner Gerichte erhalten haben, die nicht neutral sind, so eskalieren Sie ihren Fall weiter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dort ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oftmals nicht neutral sind. Acht von 10 Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Melden auch Sie Ihren Fall dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums, welches aufgrund eines besonderen amerikanischen Gesetzes, dem RICO Act weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen hat. Mittels des RICO Act erfolgten beispielsweise das Verfahren und die Verurteilungen gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA.
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihnen Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, wissen Sie, dass diese ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
We are an international law firm with extensive experience in handling cases of white collar crime in Liechtenstein. Based on our experience, we strongly advise the following steps for those affected:
1. Appeal to the European Court of Human Rights (ECHR):
If you have received court rulings from Liechtenstein that lack neutrality, it is imperative to escalate your case to the ECHR. It is well-documented that Liechtenstein court decisions are often not impartial. The Liechtenstein judiciary is bound by the decisions of the ECHR.
2. Report Your Case to the U.S. Embassy’s Legal Attaché Office in Bern:
Inform the Legal Attaché Office, a branch of the U.S. Department of Justice, about your case. Under the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), the U.S. has global jurisdiction to combat organized crime. The RICO Act has been used in high-profile cases, such as prosecuting officials associated with FIFA across the globe.
Contact Information:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Be cautious of advice from Liechtenstein-based attorneys:
If your Liechtenstein lawyer advises against taking such actions, be aware that they may prioritize their local interests over yours.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
Мы — межрегиональная юридическая фирма, имеющая значительный опыт работы с делами о экономических преступлениях в Лихтенштейне. Мы советуем всем пострадавшим предпринять следующие шаги:
1. Обжалование решений судов Лихтенштейна в Европейском суде по правам человека (ЕСПЧ):
• Если вы получили решение суда Лихтенштейна, которое считаете несправедливым или предвзятым, подавайте жалобу в ЕСПЧ.
• Известно, что многие судебные решения в Лихтенштейне могут быть необъективными. Статистика показывает, что 8 из 10 жалоб против Лихтенштейна в ЕСПЧ увенчались успехом.
• Лихтенштейн обязан соблюдать решения ЕСПЧ, так как является членом Совета Европы и подписантом Европейской конвенции по правам человека (ЕКПЧ).
2. Сообщите о своём случае в Офис юридического атташе посольства США в Берне:
• Legal Attaché’s Office является подразделением Министерства юстиции США (FBI) и занимается международным правовым сотрудничеством.
• В рамках американского закона RICO Act (Закон о борьбе с рэкетом и коррумпированными организациями) можно преследовать преступные организации по всему миру.
• Закон RICO применялся, например, для привлечения к ответственности высокопоставленных чиновников ФИФА, вовлеченных в коррупционные схемы по всему миру.
Контактные данные для обращения:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern, Швейцария
3. Осторожно при выборе адвокатов в Лихтенштейне:
• Имейте в виду, что некоторые местные адвокаты могут защищать интересы лихтенштейнских структур, а не ваши личные интересы.
• В некоторых случаях может быть полезно привлечь международных адвокатов, которые не зависят от местных органов власти и не подвержены их влиянию.
Если у вас есть вопросы о подаче жалоб в ЕСПЧ или обращении в Офис юридического атташе США, могу предоставить дополнительную информацию.
Die Verzerrung des Rechtssystems in Liechtenstein ist Tatsache. In einem Rechtsstaat wären systematische „Raubzüge“ erst gar nicht nicht möglich. Staatsanwälte wollen oftmals kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen und Richter beschleunigen oder verzögern Verfahren, je nachdem ob es um Liechtensteiner oder lästige Ausländer geht.
Verschieden lange Gerichtsverfahren, je nachdem, ob es zu Gunsten oder zulasten von Liechtensteinern geht. Ist das Recht?
Acht von zehn liechtensteiner Gerichtsentscheidungen, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt worden sind wurden wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention aufgehoben? Ist das ein Rechtsstaat?
Da kann man sein Geld gleich in den Rhein werfen, bevor man über die Brücke nach Liechtenstein fährt, dann weiss man wenigstens wo es ist.
Eine beliebte Masche ist auch, den Begünstigten den Zugang zu ihrem Geld unmöglich zu machen, in der Hoffnung, dass die Begünstigten dann kein Geld mehr haben, um gegen die Treuhänder gerichtlich vorzugehen.
So beim Perry-Skandal, bei dem Mr. Perry (abberufen von Richter Rosenberger) sein restliches nicht in die Stiftung eingebrachtes Vermögen der Stiftung als Darlehen gegeben hatte. Die Stiftung wurde gekapert und Mr. Perry die Darlehen wieder zurück bezahlt, noch die Zinsen bezahlt.
So im aktuellen Bacardi-Skandal, in dem Lady Bacardi (abberufen von Richter Rosenberger) anders als in Liechtenstein in der Schweiz ein Urteil erstritten hatte, womit sie Zugriff auf ein Bankkonto in der Schweiz erhielt. Der Treuhänder Bernhard Lorenz hat das Konto sofort geräumt und das Geld nach Liechtenstein geschafft.
Die Methode ist offenbar eine Standardvorgehensweise in Treuhänderkreisen:.
Auch im aktuellen Hartlaub-Fall wurde ein Begünstigter aus dem Stiftungsrat abberufen (auch von Richter Rosenberger) und bedienen die Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner ebenso Darlehen nicht.
Perfide! Einfach perfide!
Was für ein Intrigenstadel!
Durch das de facto staatlich nicht sanktionierte systematische Kapern und Ausbeuten fremder Stiftungen und Trusts verabschiedet sich Liechtenstein langsam als seriöser und vertrauenswürdiger Stiftungs- und Finanzplatz.
Der Kandidat der Parte FBP als neuer Regierungschef in Liechtenstein Ernst Walch erklärte ein Vorgehen gegen US-Sanktionen als eine der dringlichsten Aufgaben. Als prompte Reaktion darauf erklärte der US-Botschafter in der Schweiz und Liechtenstein Scott Miller, dass «politische Manöver» im Zusammenhang mit OFAC-Sanktionen der USA «in der Regel mit grossem Misstrauen betrachtet würden».
Man könnte das Anliegen von Ernst Walch, der selbst Treuhänder ist, so verstehen, dass man doch in Liechtenstein gefälligst weiterhin überaus lukrativ sanktionierte Russengelder bunkern dürfen müsse, ohne OFAC-Sanktionen zu befürchten. Dies sei seiner Ansicht nach eine der dringlichsten Aufgaben.
War das seine Idee oder ist er nur Sprachrohr der Banken oder Bank-Eigentümer wie dem Fürsten als Eigentümer der LGT Bank? Man wird es wohl nicht erfahren, da nach der letzten Umfrage die Kandidatin der anderen grossen Partei in Liechtenstein VU, Brigitte Haas einen weiten Vorsprung vor Erwin Walch hat.
Liechtenstein hat 23 sanktionierte Personen und Gesellschaften, kein anderes Land hat im Verhältnis zu seiner Grösse auch nur ansatzweise so viele Verstösse gegen die US-Sanktionen. Liechtenstein ist Sanktions-Weltmeister. https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/Details.aspx?id=51400
https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/Default.aspx
Kapern und Plündern von Trusts und Stiftungen ist Standard Operating Procedure in Liechtenstein.
Dabei wird methodisch, planmäßig und zielgerichtet vorgegangen. Mit einer strukturierten Vorgehensweise, die gut durchdacht, geplant und in einzelnen Schritten abläuft, werden bwusst Situationen herbeigeführt, provoziert oder hochgespielt, die dann von den Liechtensteiner Mit-Treuhändern in einer Trust- oder Stiftungsverwaltung zu vorgeblichen “Interessenskonflikten” hochstilisiert werden. Man wusste bislang stets, bei welchem stets gleichen Richter am Landgericht und bei welchem Senat des Obergerichts man bei Gericht sein werde. Bejahen diese aus welchem Grund auch immer einen “Interessenskonflikt”, so ist das Kapern geglückt und kann und grosse Plündern beginnen.
Dieses Vorgehen, dieses System wurde seit Jahren regelmässig praktiziert und wurde nur deswegen nicht bekannt, weil die Liechtensteinischen Rechtsanwälte ihren Mandanten eben die Geschichte vom “bedauerlichen Einzelfall” erzählt haben, so dass vertuscht werden konnte, dass diese Fälle häufig vorkommen.
Das in Deutschland erscheinende Private Banking Magazin berichtete schon 2015 darüber, wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden:
„So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.“
Hat sich das seither geändert? Nein.
Hätte das geändert werden können, wenn Fürst und Landesregierung es tatsächlich gewollt hätten? Ja.
https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/
Dass nur auf dem Papier vorgeblich etwas unternommen worden ist, aber nicht in der Realität, spricht Bände über Liechtenstein. Man kann nur warnen: Finger weg von Liechtenstein!
Das Private Banking Magazin warnt vor Liechtenstein: von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein.
«Wer im Fürstentum aktiv werden möchte, sollte jedoch einiges berücksichtigen, so Stefan Fritz und Christoph Mecking – auch um nicht aus dem eigenen Stiftungsrat zu fliegen. Stichwort: Interessenkollision.
Sollte ein begünstigter Stiftungsrat eine unliebsame Entscheidung treffen wollen, etwa den Wechsel des Standorts oder des Treuhänders aus Kostengründen, lässt er sich ganz elegant vor die Tür setzen. Der Treuhänder muss sich dafür nicht einmal die Hände schmutzig machen. Das erledigt die gerichtliche Stiftungsaufsicht für ihn. Von Rechtssicherheit kann zumindest für die Familienstiftungen mit entsprechender Governance keine Rede mehr sein.”
Private Banking Magazin vom 25.03.2024:
https://www.private-banking-magazin.de/stefan-fritz-christoph-mecking-stiftung-meine-meinung-liechtenstein-1/?viewall