Den Schweizerfranken verwenden – und nebenher verdienen. Typisch.
Vor hundert Jahren übernahm Liechtenstein den Sxchweizerfranken als Landeswährung. So nach Fürstenart. Also ohne Staatsvertrag, sondern einfach durch ein fürstliches Dekret – mit stillschweigender Duldung der Eidgenossen.
Dabei behielt sich Liechtenstein das Recht vor, erzählt Günther Meier in der NZZ, weiterhin eigene Münzen herauszugeben. Gesagt, getan, schnell waren Münzen zu 5, 2 und 1 Franken im Umlauf. Theoretisch nur in Liechtenstein, aber sie rollten natürlich über die offene Grenze auch in die Schweiz.
Darauf reagierte die Schweiz, wie anders, mit einem Kompromiss: «In einer Vereinbarung mit Liechtenstein wurde deshalb festgelegt, dass Silbermünzen im Kanton Graubünden nur in der Bündner Herrschaft und im Kanton St. Gallen bis zur Mitte des Rheintals zugelassen sind. Die Beschränkung auf dieses Gebiet konnte jedoch nicht eingehalten werden, da auch in anderen Teilen der Schweiz immer wieder «Silberlinge» auftauchten.»
Ende 1930 war dann Schluss damit, Liechtenstein verpflichtete sich, keine Silbermünzen mehr herauszugeben, nur solche in Gold. Das tat das Ländle auch flugs ab 1931. Richtig lustig wurde es dann beim Jubiläum «100 Jahre Liechtensteinische Landesbank» im Jahr 1961. Da wollte die Regierung zur Feier zwei Goldmünzen herausgeben. 20’000 Stück sollten bei der Eidgenössischen Münzstätte in Bern geprägt werden. Die sagte aber einfach nein zu diesem Auftrag.
Aber Liechtenstein hatte schon ein entsprechendes Gesetz zur Prägung verabschiedet, dumm gelaufen. Neuer Kompromiss: «Die Regierung ersuchte deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement, die Prägung der liechtensteinischen Goldmünzen dennoch zu bewilligen. Im Gegenzug verpflichtete sich Liechtenstein, die Goldmünzen bei der Landesbank zu hinterlegen – und die Ausgabe erst freizugeben, wenn der Bund die Ausgabe von Goldmünzen wieder bewilligt. In der Folge schlummerten die Goldmünzen lange Zeit im Tresor der Landesbank», weiss die NZZ.
Zum 125-Jahr-Jubiläum erinnerte man sich an diesen Schatz und wollte ihn 1986 unter die Leute bringen. Allerdings: die Goldmünzen waren ein Ladenhüter.
Dennoch probiert es Österreich zum Jubiläum 100 Jahre Schweizerfranken nochmal, sogar mit einer Gold- und einer Silbermünze. Also Münze ist beim Silber eher untertrieben. Das Teil sieht so aus:
Es ist nicht nur furchtbar hässlich, sondern wiegt stolze 1000 Gramm, ein ganzes Kilo. Etwas bescheidener kommt die Goldmünze daher:
Links das Schweizerkreuz, rechts die Fürstenkrone, damit klar bleibt, wer hier das Sagen hat. Diese Goldmünze wird gemeinhin für Fr. 85.- verkauft. Die Philatelie Liechtenstein macht’s allerdings für 95 Franken. Man soll ja keine Gelegenheit auslassen, etwas extra zu verdienen.
Nach der schlechten Erfahrung mit den 20’000 Goldmünzen anno 1986 lässt nun der Fürst (oder wer auch immer) nur kleine Auflagen der Münzen prägen, vom Kilo-Gewicht ganze 100 Stück.
Bleibt dennoch was übrig, wird’s eingelagert. Die NZZ zitiert: «Keinesfalls aber sei vorgesehen, unterstrich der Regierungsbericht an das Parlament, Gold- und Silbermünzen zu verschenken – «weder an Gäste noch an in- oder ausländische Amtsinhaber oder Würdenträger».»
So gehört sich das für ein sparsames Ländle, wo der Fürst lange Zeit einen Franken auf den anderen legen musste, bis er endlich Milliardär wurde.
Wir sind eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, haben schon viele Fälle von Wirtschaftskriminalität in Liechtenstein erlebt und raten allen Betroffenen:
1. Sollten auch Sie Entscheidungen Liechtensteiner Gerichte erhalten haben, die nicht neutral sind, so eskalieren Sie ihren Fall weiter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dort ist bekannt, dass Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen oftmals nicht neutral sind. Acht von 10 Beschwerden zum EGMR hatten Erfolg. Die Liechtensteiner Gerichte sind an die Entscheidungen des EGMR gebunden.
2. Melden auch Sie Ihren Fall dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums, welches aufgrund eines besonderen amerikanischen Gesetzes, dem RICO Act weltweite Zuständigkeit im Kampf gegen kriminelle Vereinigungen hat. Mittels des RICO Act erfolgten beispielsweise das Verfahren und die Verurteilungen gegen weltweit verstreute Funktionäre der FIFA.
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
Sollten Ihnen Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte davon abraten, wissen Sie, dass diese ihre eigenen Interessen als Liechtensteiner vertreten und nicht Ihre.
Donald Trump hat den Kampf gegen organisierte Kriminalität zu einem seiner Schwerpunkte gemacht, die neue Regierung unter Donald Trump wird einen entsprechenden Justizminister ernennen.
Gibt es auch eine Gedenkmünze „25 Jahre dekantieren von Stiftungen“?
We are an international law firm with extensive experience in handling cases of white collar crime in Liechtenstein. Based on our experience, we strongly advise the following steps for those affected:
1. Appeal to the European Court of Human Rights (ECHR):
If you have received court rulings from Liechtenstein that lack neutrality, it is imperative to escalate your case to the ECHR. It is well-documented that Liechtenstein court decisions are often not impartial. The Liechtenstein judiciary is bound by the decisions of the ECHR.
2. Report Your Case to the U.S. Embassy’s Legal Attaché Office in Bern:
Inform the Legal Attaché Office, a branch of the U.S. Department of Justice, about your case. Under the RICO Act (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), the U.S. has global jurisdiction to combat organized crime. The RICO Act has been used in high-profile cases, such as prosecuting officials associated with FIFA across the globe.
Contact Information:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Be cautious of advice from Liechtenstein-based attorneys:
If your Liechtenstein lawyer advises against taking such actions, be aware that they may prioritize their local interests over yours.
Somos una firma de abogados internacional con una amplia experiencia en la gestión de casos de delitos de cuello blanco en Liechtenstein. Basándonos en nuestra experiencia, recomendamos encarecidamente los siguientes pasos para quienes se vean afectados:
1. Apelar al Tribunal Europeo de Derechos Humanos (TEDH):
Si ha recibido sentencias judiciales de Liechtenstein que carecen de neutralidad, es imperativo escalar su caso al TEDH. Está bien documentado que las decisiones judiciales en Liechtenstein a menudo no son imparciales. El poder judicial de Liechtenstein está vinculado por las decisiones del TEDH.
2. Denunciar su caso a la Oficina del Agregado Legal de la Embajada de EE. UU. en Berna:
Informe sobre su caso a la Oficina del Agregado Legal, una rama del Departamento de Justicia de EE. UU. Bajo la Ley RICO (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act), EE. UU. tiene jurisdicción global para combatir el crimen organizado. La Ley RICO se ha utilizado en casos de alto perfil, como el enjuiciamiento de funcionarios vinculados a la FIFA en todo el mundo.
Información de contacto:
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Attn: Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
3. Sea cauteloso con los consejos de abogados con sede en Liechtenstein:
Si su abogado en Liechtenstein le aconseja no tomar tales acciones, tenga en cuenta que pueden estar priorizando sus intereses locales por encima de los suyos.
Neue Goldmünze in Liechtenstein:
„Untreuhänder und Justiz in Liechtenstein – gemeinsam sind wir stark!“
Oder eine Gedenkmünze „Justiz in Liechtenstein – 100 Jahre Dienstleister der Treu- und Untreuhänder“
„Liechtensteinische Treuhandkammer: Experten für den Umgang mit sanktionierten Russengeldern sowie Aktendiebstahl“
Oder
«Liechtensteiner Treuhandkammer:
Mir nähmed Ihne nöd nume d’Arbat ab.»
Das könnte der Fürst tun, um gegen die Wirtschaftskriminalität in seinem Land vorzugehen:
1. Erhöhung der Transparenz:
Förderung von Initiativen zur Verbesserung der Transparenz im Finanzsektor, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Transaktionen mit sanktionierten Geldern zu erschweren.
2. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen:
Vertiefung der Zusammenarbeit mit Institutionen wie der FATF (Financial Action Task Force) oder Interpol, um globale Kriminalitätsnetzwerke besser zu bekämpfen.
3. Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden:
Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die Justiz, Einführung eines Rotationsprinzips, so dass nicht stets dieselben Richter:innen in Trust- oder Stiftungsangelegenheiten zuständig sind und so Korruption erschwert wird.
4. Stärkung der unabhängigen Kontrollmechanismen:
Unterstützung unabhängiger Institutionen, die verdächtige Aktivitäten melden können.
Das würde jedoch voraussetzen, dass der Fürst überhaupt etwas ändern wollen würde. Und das darf wohl bezweifelt werden. Untertanen, die sich bereichern können, sind zufriedene Untertanen. Skandale werden unter den Teppich gekehrt, das Internet wird sehr schnell gesäubert.
Der Fürst weiß das alles selbst. Würde der Fürst tatsächlich etwas gegen die Machenschaften in seinem Land tun wollen, so hätte er das doch längst getan.
Wozu noch Goldmünzen, Richter nehmen heute Bitcoin.
Vorschlag für die nächste Goldmünze:
„Weltrekorde des Fürstlichen Landgerichts:
Antrag von Liechtensteiner Treuhändern im Bacardi-Skandal von Richter Rosenberger am Tag der Antragstellung bereits entschieden. Weltrekord! 🏅
Gegenantrag von Lady Monika Bacardi in selber Sache seit über 3 1/2 Jahren vom Fürstlichen Landgericht nicht entschieden. Weltrekord! 🏅“
Dann ist der Hartlaub-Fall wohl nur der zweite Platz:
Abberufung des ausländischen Stiftungsrats innerhalb von 7 Wochen vom Fürstlichen Landgericht.
Der Abberufungsantrag gegen die zwei Liechtensteiner Stiftungsräte in derselben Stiftung beim selben Fürstlichen Landgericht wurde seit knapp 3 Jahren nicht vom Gericht entschieden.
Wer schreibt „warum tut der Fürst nichts dagegen“ ist naiv.
Hat noch immer nicht jeder verstanden, dass all dies Teil des Geschäftsmodells Liechtensteins ist?