Das geht so nur im Ländle.

Es ist ja nicht so, dass es nur im Untreuhänder- und im Finanzwesen schlammig und übel zu und hergeht. Das Liechtensteiner Vaterland berichtet von einer Schmonzette rund um die Universität Liechtenstein, die eines Richters Adam aus dem “Zerbrochenen Krug” würdig wäre.

Da muss man sich jedes Detail auf der Zunge zergehen lassen. Führen wir es in Akten auf.

  1. Akt: Die Uni Liechtenstein entlässt 2021 ihren Datenschutzbeauftragten. Nun gilt hier aber Kündigungsschutz: “Ein Datenschutzbeauftragter darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.” Aber das dürfe nicht mit einem Kündigungsschutz verwechselt werden, räumt die Datenschutzstelle selbst ein. Hier wurde als Begründung für die fristgemässe Kündigung angeführt, dass neuerdings eine gleichzeitige Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter und als Datenschutzbeauftragter nicht mehr möglich sei. Vorher war das absurderweise kein Problem.
  2. Akt: Der Datenschutzbeauftragte focht die Kündigung als unrechtmässig an. Dann muss das Vaterland zitiert werden, denn das gibt es wirklich nur in Liechtenstein: “Die ehemalige Rektorin Ulrike Baumöl, die später selbst ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Uni führte, gab bei der ersten Verhandlungsrunde im Frühjahr 2022 unter Eid zu Protokoll, dass sie der damalige Präsident des Universitätsrats Klaus Tschütscher aufgefordert hatte, den Datenschutzbeauftragten vor die Tür zu setzen.” Dann wird’s unübersichtlich, es gehe da um einen möglichen rechtsradikalen Hintergrund eines Mitarbeiters, so schrieb Tschütscher damals an Baumöl: «Diese Innsbrucker-Gang müssen wir so schnell wie möglich ausdünnen.» Folge: Rücktritt Tschütscher.
  3. Akt: Das Drama nahm seinen Lauf durch die Instanzen. Wie üblich in Liechtenstein dauerte es. Land- und Obergericht hielten die Kündigung für zulässig. Der Oberste Gerichtshof nicht. Er analysierte fein, dass es doch nicht gehen könne, dass man einen Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigen Gründen abberufen, aber jederzeit ordentlich kündigen könne. Kündigung ungültig.
  4. Akt: Da gibt es aber noch den fürstlichen Staatsgerichtshof. Der hielt die Auslegung des Obersten Gerichtshofs für schlichtweg unverständlich. Denn, so versucht das Vaterland, den Durchblick zu behalten: “Der Abberufungsschutz gelte nur «wegen der Erfüllung seiner Aufgaben» – also wenn der Datenschutzbeauftragte  seine Aufgabe korrekt ausführt und er gerade deshalb gekündigt wird.” In diesem Fall habe es aber andere Gründe gegeben, womit die Kündigung unabhängig von der Funktion als Datenschutzbeauftragter erfolgt sei. Schliesslich habe die Uni die Umstrukturierung gut belegt.
  5. Akt: Auch der Schluss des Obersten Gerichtshofs, dass das Arbeitsverhältnis bei unzulässiger Kündigung fortdaure, sei Humbug, vornehmer ausgedrückt “unhaltbar”, meint der Staatsgerichtshof.  Noch etwas Juristenlatein aus dem Ländle: Das würde einer «ewigen Sperrfrist» oder «Pragmatisierung» gleichkommen. Der Datenschutzbeauftragte wurde zurecht entlassen, er hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung seit 2021, Vorhang geschlossen, alle Münder im Publikum offen.

Liechtensteins Justiz braucht in einem relativ überschaubaren Fall von Januar 2021 bis Ende November 2024, also fast vier Jahre, um sich zu einem endgültigen Urteil durchzuringen, nachdem sich verschiedene Instanzen kräftig widersprochen haben und eine hanebüchene Rechtsauffassung durch die nächste ersetzten.

Normalerweise ist es so, dass eine obere Instanz auch überlegenes Fachwissen hat und den unteren Instanzen gerne zeigen möchte, wo der juristische Gott hockt. Das ist in diesem Fall aber beim Obersten Gerichtshof kräftig in die Hose gegangen.

Zur typisch Liechtensteiner Groteske gehört dann auch, dass sozusagen als Nebenfiguren eine ehemalige Rektorin namens Baumöl auftritt, die selbst ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Universität führte. Und dann gibt es noch einen ehemaligen Präsidenten des Universitätsrats, der hemdsärmlig Baumöl dazu aufgefordert haben soll, den Datenschutzbeauftragten rauszuschmeissen. Aufgrund eines lockeren Chatverlaufs musste dann allerdings der Präsident selbst zurücktreten.

Das ist, ausser für den betroffenen Datenschutzbeauftragten, dermassen absurd-komisch, dass sich das niemand ausdenken könnte. Das schafft nur die Liechtensteiner Justiz selbst, sich dermassen lächerlich zu machen.

16 Kommentare
  1. Wladimir
    Wladimir sagte:

    Klaus Tschütscher, der ehemalige Präsident des Universitätsrats, war Honorarkonsul der Russischen Föderation in Liechtenstein von 2014 – 2022.

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  2. Daniel
    Daniel sagte:

    Das zeigt wieder einmal, dass der Oberste Gerichtshof das Gericht in Liechtenstein ist, das aufgrund seiner Besetzung unabhängig und nach Recht und Gesetz entscheidet ,,, und nicht nach Chorgeist und politischen Erwägungen.

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  3. Liechtenstein ist zu klein für eine unabhängige Justiz
    Liechtenstein ist zu klein für eine unabhängige Justiz sagte:

    Liechtenstein, in dem jeder mit jedem verwandt oder verschwägert ist, ist einfach zu klein für eine neutrale Justiz. Die Justiz ist befangen, nicht neutral und politisch motiviert.

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  4. NZZ: Die «Tschütscher-Chats» bringen die Uni Liechtenstein ins Taumeln
    NZZ: Die «Tschütscher-Chats» bringen die Uni Liechtenstein ins Taumeln sagte:

    NZZ:
    Die «Tschütscher-Chats» bringen die Uni Liechtenstein ins Taumeln
    Einmischung, despektierlicher Tonfall, abfällige Bemerkungen über ausländische Dozenten: Wegen Chat-Nachrichten musste Klaus Tschütscher, Präsident der Uni Liechtenstein, den Hut nehmen. Für die Uni sind die Turbulenzen damit nicht vorbei.

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  5. Immerhin ist der OGH ein neutrales Gericht im FL
    Immerhin ist der OGH ein neutrales Gericht im FL sagte:

    Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein ist wohl das einzige neutrale Gericht in Liechtenstein. Dessen Richter sind überwiegend Universitätsprofessoren oder hohe Richter in Österreich und der Schweiz und neutral und politisch nicht in den bekannten Sumpf in Liechtenstein eingebunden. Daher deren neutrale Entscheidung nach Recht und Gesetz. Der Staatsgerichtshof entschied wie gewohnt nicht nach Recht und Gesetz, sondern politisch motiviert.

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    • Advokat
      Advokat sagte:

      Das kann ich bestätigen. Im Gegensatz zu den anderen Gerichten (einschliesslich StGH) ist der Oberste Gerichtshof neutral. Das liegt an der Besetzung mit weit überwiegend unabhängigen Richtern.

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  6. Justiz in Liechtenstein
    Justiz in Liechtenstein sagte:

    Selbst die Liewo berichtet in ihrem Artikel vom 10. September 2023 auf Seite 15 “Jede Person eines Mitgliedsstaats kann sich an Gerichtshof wenden”:

    “In acht von zehn Fällen wurde festgestellt, dass Liechtenstein ein Grundrecht verletzt hat, in zwei anderen Fällen jedoch nicht. In den Beschwerden ging es um die Befangenheit von Richtern, das korrekte Verfahren von Beweisaufnahmen, die Freiheit der Meinungsäusserung oder übermässig lange Zivilverfahren. Die Urteile des EGMR sind für die Mitgliedsstaaten bindend und müssen eingehalten werden.”

    Also hatte Liechtenstein in 80% der Fälle Grundrechte verletzt. Das ist eine schallende Ohrfeige für die Justiz in Liechtenstein und demaskiert diese als nicht nach Recht und Gesetz handelnd.

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    • Johannes
      Johannes sagte:

      Im nicht unwahrscheinlichen Fall nicht neutraler Gerichtsentscheidungen Liechtensteiner Gerichte unbedingt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. 80 Prozent Erfolgsquote zeigt, wie in der FL-Justiz geferkelt wird.

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    • Franziska
      Franziska sagte:

      In 8 von 10 Fällen hat der Europäische Gerichtshof Liechtensteiner Gerichtsentscheidungen aufgehoben wegen Verstössen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK)?
      Das zeigt, dass die Justiz in Liechtenstein entweder mit Vorsatz, also politisch motiviert, falsche Entscheidungen gefällt hat oder unfähig ist. Beides ist Gift für einen Finanzplatz.

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  7. Mafia oder Dilettanten?
    Mafia oder Dilettanten? sagte:

    8 von10 liechtensteiner Gerichtsentscheidungen wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen aufgehoben?
    Mafia? Dilettanten?

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  8. RDF
    RDF sagte:

    It is now common knowledge that the judiciary in Liechtenstein is not neutral but corrupt. The fact that the Prince does not intervene is worrying and raises certain questions.

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  9. Johannes
    Johannes sagte:

    An wen kann ich mir hier wenden, bin selber von der Väterlejustiz gerade betroffen. Zwar nicht in einem Finanzfall, aber betreffend Rechtsextremismus und Parteipolitik… wird alles unter den Tisch gekehrt.

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    • Hans
      Hans sagte:

      An einen Rechtsanwalt, der NICHT zu der Liechtensteiner Mafia gehört. Am besten einen Rechtsanwalt ausserhalb Liechtenstein ansässig ist. So ist der Präsident der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer Giesinger in Götzis ansässig.

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      • Johannes
        Johannes sagte:

        Danke Hans für das Feedback, ich werde Herrn Giesinger gerne kontaktieren. Ich habe auch die Untreuhänder Redaktion kontaktiert, doch leider keine Antwort bekommen. Ich weiss nicht, wenn nichts passiert, dann muss ich wohl auswandern… die Situation ist echt belastend für mich.

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