Anwalt in Liechtenstein müsste man sein. Dann kann man Geld à gogo kassieren.
Da wird jeder, der seine Brötchen mit anwaltlicher Tätigkeit verdient, grün vor Neid. Denn in Liechtenstein haben Anwälte eine neue Art des Bankomaten entdeckt.
Das ist eine Maschine, die beliebige Mengen Geld ausspuckt. Denn die Quelle, wo es herkommt, sprudelt unablässig; sie ist auch wohlgefüllt. 10’000 Franken, 50’000 Franken, 100’000 Franken, kein Problem; Geld kommt.
Wie das geht? Nun, es braucht nur einige, wenige Vorbereitungen und Handgriffe. Und das geht so. Zunächst muss ein Liechtensteiner Untreuhänder den Stiftungsratspräsidenten rauskübeln. Das geht mit Hilfe der Liechtensteiner Justiz problemlos und schnell. Selbst wenn es keine Handhabe dafür gibt, etwas erfinden lässt sich immer. Und sei es der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision».
Was das sein soll? Weiss niemand, ist auch egal, auf jeden Fall reicht das; der Begünstigte und Stiftungsratspräsident ist weg. Dann gibt es noch einen zweiten Handgriff. Denn als Begünstigter hat er immer noch Einblick in die Verschwendung, Pardon, Verwendung des Stiftungsvermögens. Also muss er auch noch in dieser Funktion weg. Das geht mit Hilfe der Liechtensteiner Justiz problemlos und schnell. Denn natürlich wehrt er sich gegen diese illegale Absetzung – und damit hat er in der Logik Liechtensteins seine Begünstigung verwirkt.
So, nun stehen die Geldtöpfe der Stiftung dem oder den Untreuhändern offen und zur Verfügung. Also greifen sie mit beiden Händen hinein und erfinden Dienstleistungen und Handreichungen à gogo, um sich die eigenen Taschen zu füllen.
Jetzt kommt der Clou des Ganzen. Auch dagegen wehrt sich natürlich der rechtmässige Begünstigte und Verwalter der Stiftung mit allen Mitteln.
Also braucht die Stiftung natürlich einen Anwalt. Am besten einen möglichst skrupellosen und einschlägig bekannten.
Der ballert nun aus allen Rohren auf den ausgeschlossenen ehemaligen Begünstigten. Der Rechtsverdreher schüttet das Gericht (und seinen Widersacher) mit Anträgen, angeblichen Beweisen, Rechtsschriften so zu, dass für das Ausdrucken halbe Wälder abgeholzt werden müssen.
Denn der Anwalt weiss: jede Seite kann er für 1000 Franken verrechnen, jeden Gerichtstag für 17’500. Denn die beiden Untreuhänder, die das gestohlene Geld verwalten, haben kein Problem, ihm fremdes Geld nachzuwerfen. Schliesslich wehrt er sich ja auch für sie.
Aber damit nicht genug, denn so richtig auslastend ist das noch nicht. Wieso also nicht Nebenfronten eröffnen; eine Zivilklage hier, eine Strafanzeige dort. Und immer schön nachlegen. Es gibt zwar selten Strafanzeigen, bei denen der Anzeiger 2000 Seiten Papier produziert, aber wenn jede Seite auf seinem Konto einen Tausender landen lässt, wieso nicht.
Der absurde Wahnsinn ist also: der Enteignete und Entrechtete, der ehemalige Stiftungsratspräsident und Begünstigte, muss erleben, dass er mit seinem eigenen Geld bekämpft wird. Dass seine eigene Stiftung die Gegenwehr gegen ihn bezahlt.
Dass mit dem ihm zustehenden Vermögen weitere Prozesse angeleiert werden, um ihm das Leben zusätzlich schwer zu machen. Ihn zu zermürben und finanziell ausbluten zu lassen.
In jedem anderen zivilisierten Land der Welt würde das die Justiz nicht dulden und als rechtsmissbräuchlich stoppen. Sie würde solchen Untreuhändern einen staatlichen Kontrolleur vor die Nase setzen, der ihre Ausgaben auf das Nötige beschränken würde, bis geklärt ist, ob sie zu recht oder zu Unrecht den wirklichen Besitzer der Stiftung vertrieben haben.
Aber doch nicht in Liechtenstein.
Und der Fürscht, der absolutistische Herrscher, der diesen Unfug, diesen Missbrauch, diese Sauerei sofort abstellen könnte, tut nichts.
Keiner tut was, während das Image von Liechtenstein als Rechtsstaat und sicherer Hort für Geldanlagen und Stiftungen den Bach runtergeht.
Derartige Praktiken des Kaperns und Dekantierens von Stiftungen kommen in Liechtenstein seit etwa zehn Jahren Immer häufiger vor. Die Skandale, von denen man immer wieder liest wie Perry, Bacardi oder Hartlaub sind nur die Spitze des Eisbergs. Gewisse Richter sind willfährige Handlanger der kriminellen Akteure. Das Thema ist bekannt, es wird jedoch nicht dagegen vorgegangen. Man kann den Betroffenen nur raten, bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen.
Wir sind eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei und raten unseren Mandanten, die sich als Opfer untreuer Treuhänder und nicht neutraler Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte) in Liechtenstein fühlen, zu folgenden Massnahmen:
1. Sollten Sie Entscheidungen liechtensteiner Gerichte erhalten haben, die Sie als nicht neutral ansehen, so ziehen Sie ihren Fall auf alle Fälle weiter bis zum Europäischen Gerichtshof.
2. Melden Sie auffällige Entscheidungen auch dem Legal Attache’s Office der U.S.-Botschaft in Bern, einer Aussenstelle des amerikanischen Justizministeriums, welche aufgrund eines besonderen Gesetzes, des RICO Act auch in Liechtenstein tätig werden kann. Aufgrund des RICO Act wurden beispielsweise die Ermittlungen des amerikanischen Justizministeriums gegen die FIFA geführt.
U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein
Legal Attaché’s Office
Sulgeneckstrasse 19
3007 Bern
https://ch.usembassy.gov/embassy/bern/sections-offices/
Ihre Liechtensteiner Rechtsanwälte werden Ihnen möglicherweise von beiden Massnahmen abraten. Dies wäre jedoch nur im Interesse Liechtensteins, um dem Ansehen Liechtensteins nicht zu schaden. Es wäre jedoch nicht in Ihrem Interesse und Sie können durch diese Massnahmen nichts verlieren. Sollten Ihnen Ihre Rechtsanwälte daher davon abraten, wissen Sie, wessen Interessen Ihre Rechtsanwälte wirllich vertreten.
Der Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (RICO Act) ist ein U.S.-amerikanisches Bundesgesetz. Ursprünglich als Anti-Mafia-Gesetz erlassen, ist es eine weltweit anwendbare Rechtsgrundlage für die U.S.-Behörden zur Bekämpfung und Verurteilung von kriminellen Aktivitäten von kriminellen Vereinigungen des organisierten Verbrechens. So haben die U.S.-Strafverfolgungsbehörden den internationalen Fußballverband FIFA als korrupte Organisation im Sinne des RICO Act betrachten. Vielleicht könnten die U.S.-Behörden Banker, Treuhänder, Staatsanwälte und Richter als kriminelle Vereinigung des organisierten Verbrechens betrachten, sollten diese unrechtmässig handeln und kollaborieren.
Es gibt einfach kriminelle Treuhänder, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter in Liechtenstein, die das Vertrauen in den Finanzstandort zerstört haben.
Bei dem heutigen Wissensstand muss jeder Rechtsberater, Vermögensberater und jede Bank ihren Kunden aktiv von Liechtenstein abraten, wenn er oder sie sich nicht dem Risiko aussetzen möchte, sich haftbar zu machen.
Jedem, der Opfer von kriminellen Treuhändern und von nicht neutralen Richtern in Liechtenstein geworden ist, ist dringend zu raten, seinen Fall unbedingt an den Europäischen Gerichtshof weiter zu ziehen. Dort ist die Liechtensteinische Justiz bekannt.
Der liechtensteiner Filz ist Inzwischen überall bekannt.
Nicht nur der Liechtensteiner Filz, auch der Liechtensteiner Sumpf und die Liechtensteiner Seilschaften.
Man sollte nicht verallgemeinern. Sicher gibt es in Liechtenstein korrekte und anständig handelnde Treuhänder und Richter. Aber für so ein kleines Land wie Liechtenstein gibt es einfach viel zu viele Skandale durch kriminelle Treuhänder und nicht neutral handelnde Richter und Staatsanwälte. Dies ist bekannt, es fehlt jedoch an dem offen sichtbaren Willen, hiergegen einzuschreiten durch Fürst und Landesregierung. Das ist verstörend und führt zu der Annahme, dass eben nicht eingeschritten werden soll, dass das bestehende System so beibehalten werden soll.
23 OFAC-Sanktionierte auf 39’000 Einwohner – die Anzahl der schwarzen Schafe ist im Ländle einfach extrem hoch. Es wird aber nichts gegegen unternommen, ausser dass man viel Mühe dafür verwendet, das Internet von allen Skandalen zu säubern und alles unter den Teppich zu kehren.
Ohne Duldung der Obrigkeit in Liechtenstein wäre dies nicht möglich.
«Der Fisch stinkt vom Kopf» sagt ein bekanntes Sprichwort.
Erinnert mich in anderer Art und Weise an den damaligen Fall Bambersky. Da musste ein Vater das Verbrechen an seiner 14 jährigen vom Stiefvater missbrauchten und getöteten Tochter erst durch Entführung des in Frankreich verurteilten Stiefvaters/Mörders von Deutschland nach Frankreich selbst in die Hand nehmen. Die Justiz in Deutschland hatte 27 Jahre vertuscht und verschleiert. Der aus Deutschland entführte Mörder wurde in Frankreich sofort hinter Gitter gebracht!
Erinnert mich in anderer Art und Weise an den damaligen Fall Bambersky. Da musste ein Vater das Verbrechen an seiner 14 jährigen vom Stiefvater missbrauchten und getöteten Tochter erst durch Entführung des in Frankreich verurteilten Stiefvaters/Mörders von Deutschland nach Frankreich selbst in die Hand nehmen. Die Justiz in Deutschland hatte 27 Jahre vertuscht und verschleiert. Der aus Deutschland entführte Mörder wurde in Frankreich sofort hinter Gitter gebracht!
Kriminelle Treuhänder sind nur die Hälfte des Problems in Liechtenstein. Die andere Hälfte sind Staatsanwälte und Richter, die nicht neutral sind.