Gerichte schützen das Recht und den Einzelnen. Ausser in Liechtenstein.
Erst wenn etwas fehlt, bemerkt man schmerzlich, was man daran hat. In Mitteleuropa ist sich der Staatsbürger sicher, dass er in Rechtsststaaten lebt. Das bedeutet, dass er eine grosse, unabhängige Hilfe an seiner Seite weiss, wenn ihm Unrecht geschieht.
Dann kann er nämlich das Gericht anrufen. Natürlich muss es nicht automatisch so sein, dass er dann Recht bekommt. Es gibt auch einige weitere Hürden; wer mehr Geld hat, kann sich einen besseren Rechtsanwalt leisten. Durch die Einführung des Kostenvorschusses bei Zivilklagen braucht es auch hier Geld.
Aber jeder kann gratis und franko eine Strafanzeige stellen, wenn er der Auffassung ist, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dann wird die Polizei diese Strafanzeige aufnehmen und an die Untersuchungsbehörden weiterleiten. Dort wird sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen und den Vorwurf überprüfen. Sollte der Staatsanwalt zur Auffassung gelangen, dass hier tatsächlich ein Verbrechen vorliegt, dann wird er vor Gericht Anklage erheben.
Das muss man hier so langsam und ausführlich erklären, weil das in Liechtenstein nicht existiert. Oder zumindest nur von Fall zu Fall.
Wendet sich hier zum Beispiel jemand mit einem Vorwurf gegen einen Liechtensteiner Untreuhänder an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, wird ihm eigentlich routinemässig beschieden: mangelnder Anfangsverdacht, Nichtanhandnahme, es wird keine Strafuntersuchung durchgeführt. Geschweige denn Anklage erhoben.
Wenn zum Beispiel eine Liechtensteiner Bank unter Bruch des Bankgeheimnisses und einiger weiterer Gesetze höchstpersönliche Kundendaten in einem Prozess der gegnerischen Partei zur Verfügung stellt, dann kann der Betroffene selbstverständlich Anzeige erstatten. Das ist sein gutes Recht.
Es ist dann das schlechte Recht Liechtensteins, dass diese Anzeige so lange wir möglich ignoriert wird. Um dann nach insistierender Nachfrage hohnlächelnd abgeschmettert zu werden.
Wenn zum Beispiel ein Zivilverfahren stattfindet, gibt es in zivilisierten Rechtsstaaten ein Beschleunigungsgebot. Das bedeutet, dass die Justiz sich nicht Jahre Zeit nehmen darf, um zu einem Urteil oder auch nur einem Zwischenentscheid zu kommen.
In Liechtenstein gelten da aber zwei Zeitzonen. Die eine gilt für Liechtensteiner Rechtsanwälte und Untreuhänder. Beantragen die etwas, wird in Windeseile – und natürlich in ihrem Sinn – entschieden. Wagt es aber ein Ortsfremder, sein Recht einzufordern, weil er zum Beispiel von Liechtensteiner Untreuhändern über den Tisch gezogen wurde, dann gilt plötzlich eine andere Zeitzone. Dann lässt sich das Gericht Zeit. Viel Zeit. Monatelang Zeit. Jahrelang Zeit.
Das Problem dabei ist: ohne Rechtsstaat gibt es keine Rechtssicherheit. Ohne Rechtssicherheit gibt es kein Vertrauen. Ohne Vertrauen funktioniert vor allem ein Finanzplatz nicht.
Da hat Liechtenstein gerade einen ganzen Haufen Probleme. Fehlende Rechtssicherheit. Ungestraftes Abzocken durch Untreuhänder. Missachtung von US-Sanktionen. Stänkern gegen die Sanktionsliste der USA. Beihilfe zu ihrer Umgehung.
Das kann nicht gutgehen. Das wird nicht gutgehen.
Die Tatsache, dass die Liechtensteinische Landesbank (LLB) Kundenkorrespondenz an die Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner herausgegeben hat, hat sich herumgesprochen. Das wirft kein gutes Licht auf die LLB und den Bankenplatz Liechtenstein.
Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
Und als Kriegskasse nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
Wenn das an die grosse Glocke gehängt wird, dass die LLB Kundendaten an zwei liechtensteiner Treuhänder herausgegeben hat, dann dürfte das einen lauten Knall machen und ein Skandal für den Finanzplatz Liechtenstein werden. Interessant auch die beiden Beteiligten.
So blöd kann die LLB doch nicht sein, ihren Ruf auf‘s Spiel zu setzen. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
Graziella Marok-Wachter (VU), die derzeitige Justizministerin Liechtensteins, hat bestätigt, dass sie bei den Landtagswahlen 2025 nicht mehr antreten wird.
Vielleicht hat sie die Nase voll von der teilweise korrupten Justiz im Ländle.
Dann kann ja Stefan Wenaweser, der bekanntlich bei einer Akteneinsicht Dokumente aus Gerichtsakten gestohlen hatte und den die liechtensteiner Treuhänder dieses Jahr zum Präsidenten der Treuhandkammer gewählt haben, Justizminister werden.
Dass manche Richter in Liechtenstein nicht neutral sind, ist inzwischen allgemein bekannt. Damit wurde ein paar liechtensteiner Treuhändern ermöglicht, Stiftungen zu erobern und, die Kontrolle über sie zu gewinnen und sie auszunehmen. Damit wurde aber auch erreicht, dass die Reputation Liechtensteins als Finanzplatz schwer in Mitleidenschaft gezogen worden ist, dass vor Liechtenstein als Finanzplatz gewarnt wird.
Wenn es ZUGUNSTEN Liechtensteiner geht, dann entscheidet das Fürstliche Landgericht unter Richter R. schon mal am selben Tag der Antragstellung (so im Bacardi Fall, 07 HG.2019.250) oder innerhalb eines Tages (07 HG.2021.24).
Wenn es GEGEN Liechtensteiner geht, so braucht das Fürstliche Landgericht auch schon mal über 2 1/2 Jahre für eine Entscheidung.
Vielleicht weil in den ersten beiden Fällen die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser den Antrag gestellt hatte.
Warum geht die Liechtensteiner Justizministerin nicht gegen die nicht neutrale Justiz vor? Ist sie nicht dazu fähig? Will sie nicht? Soll sie nicht?
Ich schätze sie soll nicht – Anweiung von ‹oben›.
Das stinkt bis zum Himmel und zurück.