Mit seinen Kunden wird Liechtenstein locker fertig. Aber auch mit den USA?

Hochmut kommt vor dem Fall. Das Fürstentum Liechtenstein scheint gerade mal wieder die Richtigkeit dieser alten Spruchweisheit zu beweisen.

Der Liechtensteiner Finanzplatz ist sich nach dem Steuerstreit, in dem er einknicken musste, seither nur den Umgang mit kleineren Finanzsubjekten gewohnt. In erster Linie mit Stiftern und Begünstigten. Die können manchmal durchaus namhafte Beträge im Ländle deponieren.

So wie die Familie Bacardí von der gleichnamigen Rumdynastie. Leider liess sie sich aufschwatzen, gigantische Vermögenswerte in eine Liechtensteiner Stiftung einzubringen. Und seither muss sich die Witwe des Stifters mit der Liechtensteiner Justiz herumschlagen, die das unerhörte Verhalten der Stiftungsräte schamlos stützt und schützt.

Es geht hier um die Kleinigkeit von über einer Milliarde US-Dollar. Der Zugriff darauf, obwohl vom Stifter ausdrücklich so bestimmt, wird der Begünstigten vorenthalten, während sich die Stiftungsräte dumm und krumm verdienen. Versuche, diese Untreuhänder durch die Gerichte auf den richtigen Weg zu zwingen, scheiterten bislang allesamt.

Ähnliches gilt auch gelegentlich für reiche Russen, die es für eine gute Idee hielten, ihr teilweise ansehnliches Vermögen in eine Liechtensteiner Stiftung einzubringen. Ländle, putzig, Fürscht, rechtschaffen, ein wenig bieder, aber anständig und ehrlich.

So gelingt es Liechtenstein bis heute, immer wieder naive Zeitgenossen anzuziehen – und anschliessend über den Tisch zu ziehen.

Dabei spielt die Grösse des Vermögens oder die juristische Feuerkraft des Beschissenen eigentlich keine Rolle. Selbstverständlich darf er den Rechtsweg beschreiten, wenn er meint, dass er seines Vermögens beraubt worden sei oder zumindest keine Kontrolle mehr darüber hat.

Das darf er, und dann wird er in einem kafkaesken Gang die Gerichtsleiter hoch und runter prozessiert. Mit entsprechenden Pausen, wenn die Justiz zu ermattet ist, ein Urteil zu fällen. Ein Jahr oder mehr, zwei Jahre oder mehr für banale prozessuale Schritte sind dabei eher die Regel als die Ausnahme.

Die Botschaft der Liechtensteiner Justiz ist glasklar: gib auf. Du hast keine Chance.

Der damit einhergehende Reputationsschaden wird kaltlächelnd weggesteckt. Der mit absolutistischer Macht regierende Fürst, bzw. der herrschende Kronprinz Alois, hätte es in der Hand, mit einem Federstrich diesem wilden Treiben ein Ende zu setzen. Tut er aber nicht. Nicht zuletzt, weil auch die fürstliche Bank LGT davon profitiert.

Auch wenn dem Fürsten vor Kurzem sein Sprachrohr abhanden kam – das Radio Liechtenstein wird nicht mehr mit Steuergeldern am Leben erhalten, um fürstentreue Propaganda zu betreiben –, die Fürstenfamilie in ihrer Zwingburg ob Vaduz ist sich weiterhin sicher: im Ländle haben wir alles im Griff.

Da könnten sie sich aber wieder einmal täuschen. Angesichts der weitgehenden Wirkungslosigkeit ihrer Sanktionen gegen Russland haben es die USA inzwischen mehr und mehr auf Finanzintermediäre, Anwälte und Treuhänder abgesehen, die ihrer Meinung nach Russen und russischen Firmen dabei helfen, Vermögenswerte in Sicherheit zu bringen und sogar weiterhin Geschäfte um die US-Handelssanktionen herum zu tätigen.

Dabei gehen die USA sehr geschickt vor. Sie setzen nicht gleich unbotmässige Staaten auf die Anklagebank. Sondern sie greifen sich zunächst einmal in der Schweiz und in Liechtenstein ein paar Treuhänder und Anwälte heraus und setzen sie auf die Liste der von den USA sanktionierten Personen.

Das ist ziemlich übel für die Betroffenen, denn dagegen gibt es keine Rekursmöglichkeiten, der Sanktionierte wurde vorher nicht gehört, er hat keinerlei Chance, von dieser Liste des Ofac wieder runterzukommen.

Allerdings verhält sich der Liechtensteiner Staat, das Fürstenhaus, die Treuhandkammer, die Politik, die Regierung bislang recht indifferent gegenüber solchen Vorkommnissen, durch die schlichtweg die gesellschaftliche und wirtschaftliche Existenz des Betroffenen zerstört wird.

Keine Bank will mehr etwas mit ihm zu tun haben, seine Kreditkarten und Konten werden gesperrt oder gekündigt, alle Geschäftspartner wenden sich aus Angst, ebenfalls sanktioniert zu werden, von ihm ab.

Da bekommen dann Liechtensteiner Treuhänder die gleiche Medizin zu spüren, die sie ab und an ihren eigenen Kunden verabreichen. Nun sind sie aber nicht länger Täter, sondern selbst Opfer.

Na und, sagen da alle offiziellen Stellen in Liechtenstein bislang, shit happens. Und das Fürstenhaus sagt gar nichts.

Allerdings: erfahrungsgemäss ist das nur der Anfang vom Ende. Zunächst werden einzelne sanktioniert. Ändert sich nichts am Geschäftsmodell Liechtensteins, werden ein paar mehr sanktioniert. Ändert sich immer noch nichts, ist dann Liechtenstein selber dran.

Staat und Fürst wären dann sehr unangenehm berührt, wenn ihnen zum Beispiel die Verwendung von Dollar untersagt wird. Das können die USA; denn die Währung gehört ihnen. Und sie würden nicht das erste Mal damit erfolgreich drohen.

So wie Liechtenstein mit dem Kleinen unter seinen Kunden fertigwird, so würden die USA mit Liechtenstein selbst fertigwerden. Denn im Vergleich zur stärksten Militär- und Wirtschaftsmacht der Welt ist Liechtenstein nicht mal ein Zwerg. Es ist mehr eine Fliege. Ein Einzeller.

Ob die Herrschenden im Ländle noch rechtzeitig die Zeichen der Zeit erkennen?

10 Kommentare
  1. Samuel
    Samuel sagte:

    Die drohenden Worte des US-Botschafters für die Schweiz und für Liechtenstein Scott Miller als Sprachrohr der US-Regierung waren klar: „Und bist du nicht willig, so brauche ich Gewalt!“

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  2. DaHo
    DaHo sagte:

    Wenn die LGT in eineinhalb Jahren über 40 Milliarden Franken Geldzuflüsse hat, hat die LGT dann wirklich so genau geprüft, wer wirklich hinter der z.B. zypriotischen Tochtergesellschaft steckt oder hat man nur geprüft, ob die Tochtergesellschaft an sich sauber ist? Na…?

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  3. Anwalt
    Anwalt sagte:

    Lady Monica Bacardi war neben dem Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser aus Vaduz) in der Trustverwaltung des von ihrem verstorbenen Mann für sie und die gemeinsame Tochter errichteten Trusts. Auf Antrag von Bernhard Lorenz wurde sie von Richter Mag. Stefan Rosenberger des Fürstlichen Landgerichts aus der Verwaltung des Trusts abberufen. Begründung: sie habe einen Interessenskonflikt, weil sie gleichzeitig ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer minderjährigen Tochter vertreten hat. Die Entscheidung wurde wie gewohnt vom 1. Senat des Fürstlichen Obergerichts unter Richter Dr. Ungerank bestätigt.

    Die Tatsache, dass es die gesetzliche Verpflichtung einer alleinerziehenden Mutter ist, die Interessen ihrer minderjährigen Tochter wahrzunehmen? Egal. Wurde in den Entscheidungen einfach nicht erwähnt. Einfach drübergefahren.

    Die Tatsache, dass die Tochter sobald sie volljährig wurde die Handlungen ihrer Mutter noch während des laufenden Abberufungsverfahrens genehmigt hatte? Hat Richter Mag. Stefan Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht und der 1. Senat des Fürstlichen Obergerichts unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Ungerank einfach nicht erwähnt. Hätte es doch die gewünschtre Abberufung von Lady Monika Bacardi unmöglich gemacht.

    Seither verwaltet Bernahrd Lorenz den Trust, ohne dass die Begünstigte Monika Bacardi oder ihre Tochter irgendeine Kontrollmöglichkeit hätten.

    Monika Bacardi hat eine Entscheidung in der Schweiz erwirkt, dass sie dort Zugriff auf ein Konto des Trust erhält. Was macht «Treuhänder» Lorenz? Verlegt das Konto einfach ganz schnell nach Liechtenstein.

    So läuft es in Liechtenstei wie geschmiert.

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    • @ Anwalt / Entscheidungen ergehen sogar am selben Tag
      @ Anwalt / Entscheidungen ergehen sogar am selben Tag sagte:

      In dem Rechtsstreit der vorerwähnten Sache führt Richter am Fürstlichen Landgericht Mg. Stefan Rosenberger in seinem Beschluss vom 20. Januar 2022 wörtlich aus:

      «Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 (ON x) regte RA Dr. Bernhard Lorenz LL.M. „in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxx xxxxxxxx Trust» an, das Fürstliche Landgericht als Aufsichsgericht wolle von Amts wegen u.a. RA Dr. xxxxxxxxxxxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx für ein weiteres Jahr zu Treuhändern des The Bastille Trust bestellen und dazu einen Amtsbefehl erlassen und die Genannten bis vier Wochen nach rechtskräfigem Abschluss des aufgrund dieser Mitteilung allenfalls eingeleiteten Aussersteitverfahrens zu einstweiligen zusätzliche Treuhändern des xxx xxxxxxxx Trust, in eventu zu Treuüberwachern, bestellen.
      Noch am selben Tag erliess das Erstgericht einen Beschluss (ON x), mit welchem es Folgendes aussprach:
      „Die Treuhänder Dr. xxxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxx und xxxx xxxxxxx sind auch nach dem 31.12.2019 bis auf weiteres Treuhänder des xxxxxxxx Trust.»»

      Es ist bemerkenswert, dass der Richter am Fürstlichen Landgericht Mag. Stefan Rosenberger einen Antrag von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Lorenz (Kanzlei Lorernt Nesensohn Rabanser) in seiner Eigenschaft als Treuhänder des xxxxxxxx Trust AM SELBEN TAG, verbeschieden hat. AM SELBEN TAG, an welchem der Antrag von Rechtsanwalt Lorenz, dem Mit-Trustverwalter von Monika Bacardi und Antragsteller ihrer Abberufung den Antrag gestellt hatte.

      AM SELBEN TAG… wenn es PRO Liechtensteiner Treuhänder ist

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    • @ Anwalt / Entscheidungen am Tag nach Antragstellung
      @ Anwalt / Entscheidungen am Tag nach Antragstellung sagte:

      Ich verfolge diesen Blog sehr interessiert, denn auch ich wurde als Stiftungsratsmitglied einer liechtensteinischen Stiftung mit einem ’seltsamen› Beschluss abberufen. Man beachte die doch sehr beeindruckende Zeitschiene:

      07.04.2021:
      Antrag auf Abberufung gestellt durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Rabanser (Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser).

      08.04.2021, also innerhalb von 24 Stunden:
      Abberufung durch Richter am Fürstlichen Landgericht Stefan Rosenberger – 24seitiger Beschluss.

      Innerhalb von nur 24 Stunden (!) hat Richter Rosenberger somit einen 24seitigen Beschluss verfasst. Das ist schon erstaunlich. Als ob er den Antrag schon früher gekannt hätte.

      Bestätigung des Antrags erwartungsgemäß durch Obergericht Richter Dr. Ungerank, Konrad Lanser, Linn Berger.
      07 HG.2021.24

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    • Keine Entscheidung nach 2 Jahren und 10 Monaten in Sachen der Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Dr. Martin Batliner
      Keine Entscheidung nach 2 Jahren und 10 Monaten in Sachen der Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Dr. Martin Batliner sagte:

      Ein Abberufungsantrag gegen die zwei Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Dr. Martin Batliner in dem Hartlaub-Skandal ist seit 2 Jahren und 10 Monaten in erster Instanz beim Fürstlichen Landgericht hängig, ohne dass es eine Entscheidung gegeben hat.

      Während die Justiz pro Liechtensteiner Treuhänder teilweise am selben Tag oder innerhalb eiines Tages entscheidet, entscheidet sie contra Liechtensteiner Treuhänder in 2 Jahren und 10 Monaten nicht. Keine Entscheidung über eine Abberufung hat die gleiche Wirkung wie keine Abberufung.

      https://www.abberufungsantrag-gegen-martin-batliner-und-philipp-wanger.com/

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  4. LGT USW
    LGT USW sagte:

    Für das Verschieben hoher Summen sanktionierter Gelder wird häufig ein komplexes Netzwerk an Unternehmen und Gesellschaften, überwiegend in Offshore-Staaten wie z.B. der Isle of Man, genutzt. Es besteht der Verdacht, dass die Banken fadenscheinig nur vordergründig diese Unternehmen und Gesellschaften prüfen, aber eben absichtlich nicht genauer prüfen, wer tatsächlich hinter den Unternehmen und Gesellschaften steht. Hier könnte das US-Justizministerium über das Office of Foreign Asset Control (OFAC) eingreifen.

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  5. RICO Act
    RICO Act sagte:

    Den USA stehen ebenso Massnahmen nach Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (kurz RICO oder RICO Act) zur Der Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act (kurz RICO oder RICO Act) zur Verfügung. Der RICO-Act ist eine Rechtsgrundlage zur weltweiten Bekämpfung krimineller Aktivitäten.

    So haben die US-Strafverfolgungsbehörden den internationalen Fußballverband FIFA als korrupte Organisation im Sinne des RICO Act betracht und weltweite Ermittlungen durchgeführt, die zu Verurteilungen geführt haben. OderErmittlungen gegen Donald Trump und Rudy Giuliani wegen des Verdachts organisierter Kriminalität. Das geht also sehr einfach und schnell, was man nicht unterschätzen sollte.

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    • joe
      joe sagte:

      Auf der Grundlage des RICO Act, der als Anti-Mafia-Gesetz erlassen wurde, könnte das US-Justizministerium z.B.gegen die LGT oder sogar gegen Liechtenstein vorgehen.

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