Was macht eigentlich ein Treuhänder? Normalerweise und in Liechtenstein?

Die Definition eines Treuhänders ist eigentlich ganz simpel: Ein Treuhänder (trustee) ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhand­vertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.

Das andere Rechtsubjekt ist bei einer Stiftung, in die in Liechtenstein mindestens ein Treuhänder obligatorisch Einsitz nehmen muss, der Stifter und/oder die von ihm durch die Stiftung Begünstigten.

Auch die Definition einer Stiftung ist recht banal: Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Synonym wird auch der Begriff Fundation (von lateinisch fundatio) verwendet.

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Ds ist die sogenannte Stiftungsurkunde.

Die Tätigkeit eines Liechtensteiner Treuhänders beginnt damit, dass er für einen neuen Mandanten eine solche Stiftungsurkunde aufsetzt. Das ist nun nicht gerade Quantenphysik; er holt einfach die Textbausteine aus seinem Archiv und nimmt da und dort kleinere Anpassungen vor. Das Schwierigste ist normalerweise einen noch nicht benutzten Namen für die neue Stiftung zu finden.

Dann gibt es noch etwas Papierkrieg, und eine neue Stiftung ist geboren, ordentlich eingetragen und kann anfangen, ihrem Stiftungszweck nachzugehen.

Dabei gibt es aber ein Problem. Denn mit der Gründung einer Stiftung verdient sich der Liechtensteiner Treuhänder keine goldene Nase. Auch mit den üblichen Unterhaltsarbeiten spült es nicht gerade eine Geldschwemme in seine Kasse.

Um diesen bedauerlichen Zustand zu ändern, hat nun der Liechtensteiner Treuhänder ein paar Möglichkeiten. Dafür verwendet er sich zuerst in einen Untreuhänder. Denn er will nicht länger die Interessen eines anderen Rechtssubjekts (eben des Stifters oder der Begünstigten) wahrnehmen – sondern seine eigenen.

Die haben nun mit dem Stiftungszweck eher wenig zu tun, denn es gibt eigentlich keine einzige Stiftung auf der Welt (und auch nicht im Ländle), die als Stiftungszweck hätte: Das Stiftungsvermögen, bzw. seine Erträge dienen zur Selbstbereicherung des Treuhänders im Stiftungsrat.

Bei dieser Verwandlung in einen Untreuhänder gibt es verschiedene Versionen. Es gibt die sanfte Umwandlung. Das bedeutet, dass der Untreuhänder einfach beginnt, an seinen Honorarnoten zu schrauben, eigentlich sinnlose Tätigkeiten in Rechnung zu stellen, bei der Verwaltung des Vermögens Kick-backs und Retrozessionen nicht an die Stiftung weiterzuleiten.

Eine nächste Stufe erreicht der Untreuhänder, wenn er mit Banken oder mit Fonds Übereinkünfte zur beidseitigen Bereicherung abschliesst. Er investiert zum Beispiel Geld in einen absaufendes Anlagevehikel, das durch diese Neuinfusion wieder etwas attraktiver am Markt erscheint. Das ist zwar für das Stiftungsvermögen ein Verlust, aber he, man kann dem Treuhänder doch nicht vorwerfen, dass er bei all seinen Investitionsentscheidungen immer ein glückliches Händchen hat.

Und das entsprechende Kick-back behält der Untreuhänder natürlich.

Richtig fies wird er, wenn er den pekuniären Inhalt der Stiftung teilweise oder sogar vollständig umgiesst. in Liechtensteiner Kreisen als dekantieren bekannt. Die Nummer ist eigentlich wasserdicht. Im weniger kriminellen Fall wandert ein Teil des Stiftungsvermögens in eine andere Stiftung ab. Wieso das geschehen ist, wer denn der Besitzer oder Nutzniesser dieser anderen Stiftung ist? Sollte der betrogene Stifter oder Begünstigte nachfragen, dann beisst er auf Liechtensteiner Granit.

Täte ihm sehr leid, sagt dann der Untreuhänder mit stockseriösem Augenaufschlag, er möchte ja gerne weiterhelfen, schon alleine rein menschlich, aber leider, leider, das Anwaltsgeheimnis, das Treuhandgeheimnis, das grosse Liechtensteiner Schlossgeheimnis und viele andere Hürden machen es ihm unmöglich, solche Auskünfte zu erteilen.

Richtig blöd sind hingegen Treuhänder, die schlichtweg direkt in die Geldschatulle greifen und dem übrigen Stiftungsrat mit gefälschten Bankauszügen in Sicherheit wiegen wollen. Das kommt meistens früher oder später raus und endet dann in hässlichen Gerichtsverfahren.

Allerdings hat der bestohlene Stifter meistens nicht viel davon, denn der Untreuhänder hat natürlich längst Privatkonkurs angemeldet, und wo nichts ist, ist nichts zu holen. Das passiert dem geschickteren Untreuhänder nach dem Dekantieren allenfalls auch. Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass sein Zugriff auf die versteckten Gelder damit nicht unterbrochen ist.

Nun mag man einwenden, dass das nicht gerade ethisch-moralisch fürstlichem Niveau entspricht. Das ist richtig. Aber merkwürdigerweise unternimmt der absolut herrschende Fürst nichts dagegen.

32 Kommentare
  1. Vermögensverwalter
    Vermögensverwalter sagte:

    Die Zukunftsaussichten für liechtensteinische Stiftungen und Trusts dürften schlecht sein, da bekannt geworden ist, dass illegal handelnde Treuhänder in Liechtenstein von der Justiz, also der Staatsanwaltschaft und Richtern geschützt werden und ausländische Stifter und Begünstigte dadurch oftmals ihre Vermögen verloren haben. Ohne die unabdingbare Rechtssicherheit ist Liechtenstein kein vertrauenswürdiger Finanzplatz.

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  2. Roberto
    Roberto sagte:

    Treuhänder wie Harry Gstöhl, Mario Staggl, Bernhard Lorenz, Martin Batliner, Philipp Wanger, Thomas Wilhelm, Anton Wyss

    Richter wie R. und U.

    Staatsanwälte wie S.

    Wenige Personen reichen aus, um die Reputation Liechtensteins als zuverlässiger Finanzstandort zu zerstören.

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  3. Aktuelles Beispiel für Treuhänder
    Aktuelles Beispiel für Treuhänder sagte:

    Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen in dem Skandal der Hartlaub-Stiftung allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person. Zusätzlich zu den 25’000 Franken Jahresgrundpauschale pro Person natürlich.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informations- und Kontrollrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

    3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

    Und als Kriegskasse nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

    Das ist eine hervorragende Empfehlung für den Finanzplatz Liechtenstein.

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    • Helmut
      Helmut sagte:

      Dann muss die neueste Rechtsprechung in Liechtenstein, nach welcher der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» für eine Abberufung ausreicht, doch in idesem Fall sicher ausreichen, denn hier liegt ja wesentlich mehr als nur der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» vor. Allein wenn sich die Liechtensteiner Stiftungsräte so irrwitzige Honorare bewilligen von der Stiftung, deren Interessen sie vertreten sollten. 25’000 Fr. im Jahr ohne eine Gegenleistung und 75`000 Fr. im Monat sind ja völlig irrwitzige Honorare.

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    • Sag' zum Abschied leise Servus
      Sag' zum Abschied leise Servus sagte:

      So verabschiedet sich die Liechtensteiner Stiftung als Möglichkeit der generationenübergreifenden Vermögenssicherung. Wenn man das liest, dann kann man Liechtenstein nur noch möglivhst weiträumig umfahren.

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  4. Neueste Rechtsprechung in Liechtenstein
    Neueste Rechtsprechung in Liechtenstein sagte:

    Nach der neuesten Rechtsprechung in Liechtenstein kann ein (ausländischer) Stiftungsrat und Begünstigter allein aufgrund des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» abberufen werden. So entschieden von Richter Rosenberger am Fürstlichen Landgericht, bestätigt vom 1. Senat des Obergerichts unter dem Vorsitzenden Richter Ungerank und abgesegnet vom Liechtensteinischen Staatsgerichtshof.
    Dass der Stiftungsrat einen Vermögensverwalter gerichtlich aufgefordert hat, Rechnung zu legen über von diesem in bar abgehobene Gelder haben die Gerichte als «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» angesehen und den ausländischen Stiftungsrat abberufen. Dementsprechend dürfte also allein ein Antrag des ausländische Stiftungsrats auf eine Ausschüttung an ihn ein «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» sein und für eine Abberufung ausreichen. Die Hürden für einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» sind denkbar gering.
    Eine liechtensteinische Stiftung dürfte aufgrund dieser neuesten Rechtsprechung für eine Vermögenssicherung nicht mehr in Betracht kommen.

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  5. "Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden"
    "Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden" sagte:

    Das Private Banking Magazin titelte «Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden»

    Das Entfernen von ausländischen Stiftungsräten durch liechtensteiner Stiftungsräte ist ein perfides System, welches immer wieder angeewendet wird. Das Private Banking Magazin hat schon in einem früheren Artikel hiervor gewarnt:

    «So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.»

    https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/

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  6. Treuhänder im FL vertrauenswürdig???
    Treuhänder im FL vertrauenswürdig??? sagte:

    Der vormalige Vizepräsident der Liechtensteiner Treuhandkammer Anton Wyss ist auf der OFAC-Liste der USA, weil er Transaktionen mit sanktionierten Russengeldern gefördert hat.

    Der aktuelle Präsident der Liechtensteiner Treuhandkammer Stefan Wenaweser hat Dokumente aus Gerichtsakten in dem Fall Karl-Heinz Grasser entwendet und diese erst nach sechs Wochen und zwei Hausdurchsuchungen herausgegeben.

    Die Liechtensteiner Treuhandkammer repräsentiert die Treuhänder in Liechtenstein. Wenn das die Repräsentanten sind, was will man denn dann von den Treuhändern im FL erwarten?

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  7. Helmut
    Helmut sagte:

    Dann muss die neueste Rechtsprechung in Liechtenstein, nach welcher der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» für eine Abberufung ausreicht, doch in idesem Fall sicher ausreichen, denn hier liegt ja wesentlich mehr als nur der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» vor. Allein wenn sich die Liechtensteiner Stiftungsräte so irrwitzige Honorare bewilligen von der Stiftung, deren Interessen sie vertreten sollten. 25’000 Fr. im Jahr ohne eine Gegenleistung und 75`000 Fr. im Monat sind ja völlig irrwitzige Honorare.

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  8. Private Banking Magazin warnt vor FL-Stiftungen
    Private Banking Magazin warnt vor FL-Stiftungen sagte:

    Das deutsche Private Banking Magazin warnt vor Liechtensteiner Stiftungen. Schon in der Zwischenüberschrift steht die Warnung:
    «Wer im Fürstentum aktiv werden möchte, sollte jedoch einiges berücksichtigen, so Stefan Fritz und Christoph Mecking – auch um nicht aus dem eigenen Stiftungsrat zu fliegen. Stichwort: Interessenkollision.»

    https://www.private-banking-magazin.de/stefan-fritz-christoph-mecking-stiftung-meine-meinung-liechtenstein-1/?viewall

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  9. Liechtenstein disqualifiziert sich selbst
    Liechtenstein disqualifiziert sich selbst sagte:

    Liechtenstein disqualifiziert sich als Finanzplatz selbst, wer möchte da auch noch einen Franken, Euro, Dollar oder was sinst noch einem Liechtensteiner «Treuh»händer anvertrauen, wenn er befürchten muss, dass er postwendend enteignet wird.

    Antworten
  10. Liechtenstein disqualifiziert sich selbst
    Liechtenstein disqualifiziert sich selbst sagte:

    Liechtenstein disqualifiziert sich als Finanzplatz selbst, wer möchte da auch noch einen Franken, Euro, Dollar oder was sinst noch einem Liechtensteiner «Treuh»händer anvertrauen, wenn er befürchten muss, dass er postwendend enteignet wird.

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  11. Die Masche ist aufgeflogen
    Die Masche ist aufgeflogen sagte:

    Die Masche, die jetzt aufgeflogen ist, nämlich dass kriminelle Liechtensteiner Treuhänder mit Unterstützung von Staatsanwälten und Richtern systematisch Stiftungen kapern und plündern, erschüttert das Vertrauen in den Stiftungs- und Finanzstandort Liechtenstein. Die Masche war dem Fürst und der Landesregierung bekannt, es wurde jedoch nichts dagegen unternommen.

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  12. Kriminelle ‚Kavaliersdelikte‘
    Kriminelle ‚Kavaliersdelikte‘ sagte:

    Die Skandale, die in Liechtenstein immer und immer wieder passieren, sind doch nur die Spitze des Eisbergs. Die kleineren Verbrechen, bei denen Treuhänder Stiftungen ausnehmen, werden doch nicht einmal von der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft aufgegriffen, das läuft dort unter Kavaliersdelikt.

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  13. Räuberhöhle Liechtenstein
    Räuberhöhle Liechtenstein sagte:

    In Liechtenstein gibt es keine neutrale Justiz und werden Stiftungen regelmässig von kriminellen Treuhändern geplündert. Jeder weiß es, auch der Fürst, aber er unternimmt nichts dagegen, weil es ja seine Untertanen reich macht.

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