Kann es Rechtsstaat in einer absolutistischen Monarchie geben?
Im idyllischen Ländle ist der Fürscht, beziehungsweise sein herrschender Kronprinz Alois, gottähnlich. Natürlich würden die beiden das als gläubige Katholiken nie so formulieren. Aber es entspricht der Realität.
Der Fürscht war schon immer allmächtig, aber bevor er sich aus der Öffentlichkeit zurückzog, hat er mit einer Verfassungsänderung seine Macht noch ausgebaut. Als sich dagegen gelinder Widerstand bei seinen Untertanen regte, drohte er mit seinem Folterkeller und der Eisernen Jungfrau.
Nein, das wäre im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich. Also drohte er mit etwas mindestens so Fürchterlichem: sollte sein Begehren nicht angenommen werden, dann wandere er nach Wien aus. Im Prinzip verständlich, denn die Schlösser des Fürsten in Wien sind etwas gemütlicher als die Trutzburg ob Vaduz. Und gegen Wien ist Vaduz ungefähr so lebhaft und fröhlich wie der Wiener Zentralfriedhof.
Also kann der Fürscht, der im Übrigen ausserhalb des Gesetzes steht und selbstverständlich auch keine Steuern zahlen muss, so ziemlich alles selbst bestimmen. Sogar wenn er einen Untertanen platt fährt, dürfte das zu keiner Strafverfolgung führen, vorausgesetzt, er täte das bei einer Dienstfahrt. Allerdings fährt man als Fürst natürlich nicht selbst, daher ist die Gefahr gering.
Er kann aber die Regierung absetzen, sollte die irgend etwas tun, was ihm nicht passt. Er kann das Parlament auflösen, sollte das eine Dummheit beschliessen. Er hat das letzte und entscheidende Wort bei der Bestallung von Richtern. Also hat er alle drei Staatsgewalten in der Hand. Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.
Daher gibt es in Liechtenstein keine Gewaltentrennung. Oder nur als Fassade. Denn natürlich regiert die Regierung, parliert das Parlament, sitzen die Richter wichtig zu Gericht. Aber in den Gerichtssälen hängt eine – im übrigen peinlich billig wirkende Schwarzweissfotografie – des Fürsten an der Wand. Im Parlament ist der Fürst – oder in den letzten Jahren sein Kronprinz – ein ehrfürchtig und gern gesehener Gast, der dort auch ungeniert das Wort ergreift und eher Unwichtiges und Unwesentliches über die Welt und das Ländle zum Besten gibt.
Und die Regierung, nun, es versteht sich von selbst, dass vor wichtigen Entscheidungen (und auch vor unwichtigen) im Schloss nachgefragt wird, was Ihro Hoheit, Seine Durchlaucht, denn dazu meinen. Schliesslich wäre es doch peinlich, wenn von der Burg herunter ein Blitz geschleudert werden und ein Beschluss rückgängig gemacht werden müsste. Glücklicherweise ist das noch nie geschehen.
Nun haben aber absolutistische Herrscher, neben allen Privilegien und Schönheiten dieser Position, auch ein Problem. Sie sind so für alles verantwortlich. Denn sie hätten es ja in der Hand, anders und besser zu machen.
Verabschiedet also das Parlament auf Antrag der Regierung zum Beispiel einen neuen Rechtsrahmen für das Treuhandwesen, das grobe Probleme der Amtsausübung von Untreuhändern nicht beseitigt, so hätte es der Fürst in der Hand, das mit einem Federstrich anders, besser zu machen. Tut er aber nicht.
Kommt ein Gericht zu einem absurden Urteil mit der Verwendung des Begriffs «blosser Anschein einer möglichen Blabla», dann könnte Kronprinz Alois sofort einschreiten und den Richter zusammenstauchen. Vor allem, wenn dieser Unsinn noch durch alle Instanzen hindurch Bestand hat.
Schliesslich werden alle Urteile im Ländle «im Namen von Fürst und Vaterland» gesprochen, dazu noch in dieser völlig richtigen Reihenfolge.
Aber es ist mit absolutistischen Herrschern immer das Gleiche. Sie können sich halt doch nicht um alles selber kümmern. Noch schlimmer allerdings: sie wollen sich auch gar nicht um alles kümmern. Denn wer Milliardär ist, eine Riesenkunstsammlung, unzählige Wohnsitze, diplomatische Immunität und Rechtsfreiheit besitzt, will ja auch die schönen Seiten des Lebens geniessen.
Wieso sich also um den Rechtsstaat kümmern, solange die Fassade noch einigermassen hält und verbirgt, dass dahinter die Regeln einer Räuberhöhle gelten …
Dass dadurch eine wichtige Einnahmequelle des Ländle, der Finanzmarkt, immer mehr in Schräglage gerät, das kümmert den Fürsten wohl erst dann, wenn auch die Fürstenbank LGT mal wieder in Schwulitäten gerät. Ist das der Fall, wird dann aber blitzartig gehandelt, das hat der Schwarzgeldkandal bewiesen.
Die Zietung WELT titelt am 02.05.2024 im Wirtschaftsteil
«Abschied von Europas letztem Geld-Paradies»
und führt aus:
«Der Name Liechtenstein taucht immer dann auf, wenn es um große Vermögen geht. Denn im Fürstentum scheint Geld sicherer aufgehoben zu sein als anderswo. Doch immer mehr Fälle lassen Zweifel am zentralen Versprechen des Alpenlandes aufkommen.» https://www.welt.de/wirtschaft/plus251034324/Geld-Abschied-von-Europas-letztem-Geld-Paradies.html
Dadurch, dass kriminelle Treuhänder durch gewisse Staatsanwälte und gewisse Richter beschützt werden, ist Liechtenstein zur Räuberhöhle geworden. Der Fürst ist selber schuld, er geht nicht dagegen vor.
Unter der Überschrift «Wie Stifter in Liechtenstein enteignet werden» schreibt das Private Banking Magazin
«So mancher findiger Anleger hatte in der Vergangenheit sein Geld mittels einer Liechtensteiner Stiftung vor dem Fiskus versteckt. Für manchen gibt es nun ein bösen Erwachen, nicht wegen Datenlecks, sondern weil er von den anderen Stiftungsräten aus der Stiftung verbannt wird.» https://www.private-banking-magazin.de/fehler-bei-stiftungsstatuten-wie-stifter-in-liechtenstein-enteignet-werden-1420651842/
Was da in Liechtenstein veranstaltet wird, ist ein Schmierentheater.
Nachdem diese kriminellen Machenschaften seit Jahren bekannt sind, der Fürst als Quasi-Alleinherrscher jedoch nichts dagegen unternimmt, muss man wohl davon ausgehen, dass der First diese kriminellen Machenschaften in seinem Land duldet.
Oder nicht nur duldet, sondern sich darüber freut, dass seine Untertanen reich werden. Denn reiche Untertanen rebvellieren nicht. Abert so macht er sich zum MIttäter.
Fälle wie der Bacardi-Skandal (Bastille-Trust) bei welchem Lady Monika Bacardi aus der Verwaltung des von ihrem verstorbenen Mann für sie und ihre Tochter errichteten Trusts abberufen wurde (Antragsteller: Mit-Trustverwalter und Liechtensteiner Rechtsanwalt Dr. Bernhard Lorenz der Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser), weil sie einen Interessenkonflikt hätte, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer minderjährigen Tochter vertreten hatte, wozu sie gesetzlich verpflichtet war (Fürstliches Landgericht: Landrichter Mag. Rosenberger, Fürstliches Obergericht: 1.Senat unter dem Senatsvorsitzenden Dr. Wilhelm Ungerank) verwundern. Dies, weil Richter Rosenberger sich über das wesentliche und entscheidungserhebliche Detail, dass die Tochter während des laufenden Abberufngsverfahrens die Handlungen ihrer Mutter genehmigt hatte, einfach hinweggesetzt hat und diese Tatsache in seiner Entscheidung einfach ignoriert hat. Sonst hätte er Lady Bacardi nicht abberufen können, was aber offensichtlich sein Ziel war. Es war ja auch von Bernahrd Lorenz der Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser beantragt und dessen Antrag musste ja durchgehen, wie sonst auch immer. Und der 1. Senat des Obergerichts hat wie gewohnt die Abberufung eines ausländischen Stiftungsrats (Mit-Trustverwalterin Monika Bacardi) abgesegnet. Eine (weitere) vorsätzlich falsche Entscheidung, damit liechtensteiner Trustverwalter an das grosse Geld kommen. 07 HG.2019.250
In Liechtenstein ist das systematische Kapern und Plündern von Stiftungen durch Treuhänder mithilfe willfähriger Richter ein System. In Deutschland nennt man so ein System «schwere und organisierte Kriminalität».
Auch in Österreich heisst man das schwere und organisierte Kriminalität.
Wenn der Fürst das letzte Wort hat und letztlich alles bestimmt, dann ist er auch für alles verantwortlich.
Der Fürst weiss um die Missstände. Es ist daher nicht verständlich, dass er nicht eingreift und für Recht und Ordnung sorgt. Oder ist es ihm lieber, dass ein paar wenige Untreuhänder sich ungehindert bereichern können und das ganze Land dafür in den Schmutz gezogen wird?
Wenn man in Liechtenstein als ausländischer Stiftungsrat und Begünstigter allein wegen des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» abberufen werden kann, wie dies im Fall der Hartlaub Stiftung geschehen ist, dann kann jeder ausländische Stiftungsrat allein deswegen abberufen werden, wenn er z.B. eine Ausschüttung an sich beantragt. Damit kann also JEDER ausländische Stiftungsrat von den liechtensteiner Stiftungsräten JEDERZEIT abberufen werden. Damit bietet nach der aktuelln Rechtsprechung eine liechtensteiner Stiftung KEINERLEI Schutz des Vermögens.
Der schnellster Weg, sich selbst zu enteignen, ist die Gründung einer Liechtensteinischen Stiftung
Liechtenstein möchte sein Stiftungs- und Trustgeschäft ausbauen.
Das ist ein sinnloses Unterfangen, wenn keine Rechtssicherheit und keine Rechtsstaatlichkeit besteht.
Dass der Fürst so etwas nötig hat, hätte man ihm nicht zugetraut.
Das kommt alles erst so langsam ans tageslicht. Da kommt noch mehr, ganz sicher.
Dieser Blog demaskiert Liechtenstein und legt den Sumpf offen.
Ohne Gewaltenteilung ist ein Staat
kein Rechtsstaat. Und ohne neutrale Justiz ist ein Staat kein Rechtsstaat.
Liechtenstein ist daher aus mehreren Gründen kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaaat.
Liechtenstein gibt sich so vornehm, sein Wohlstand beruht aber darauf, dass es sich als Versteck für Schwarzgeld hergegeben hat, als Versteck für durch Korruption erworbene Russengelder und für Casinos. Es ist daher ein Versteck für Räubergelder.