Es trifft nicht immer nur Stifter oder Begünstigte von Stiftungen.
Das idyllische Ländle ist – wenn’s um Geld geht – eine Räuberhöhle mit Fallstricken, doppelten Böden und jeder Menge Fallen.
Das hat zuletzt ein Banker spüren müssen, der zuvor durchaus Karriere machte und daher eigentlich gewohnt sein sollte, mit Intrigen und Mobbing und allen Begleiterscheinungen einer Bankkarriere umzugehen.
Denn Andreas Gerber war immerhin Firmenkundenchef der Credit Suisse. Der inzwischen verblichenen CS. Auf diese Position hatte er sich jahrelang und zäh hinaufgearbeitet. Aber obwohl die Bank eigentlich schon mausetot war, wurde auch dort natürlich weiter fleissig intrigiert und getreten.
Daher musste Gerber im Sommer letzten Jahres ziemlich überraschend abtreten, austreten. Er verliess die Bank eher abrupt. Angeblich, so berichtete tippingpoint, soll ihm zum Verhängnis geworden sein, dass er eine interne Schulung nicht absolviert habe. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er einen Kurs von vielleicht 30 Minuten nicht besucht hatte. Peanuts, wie ein Banker sagen würde, aber manchmal werden so Karrieren beendet.
Dabei ging es vorher Stufe für Stufe das Leiterchen hinauf. Fünf Jahre lang war Gerber Leiter Firmenkunden Region Zürich. Dann sechs Jahre Leiter Firmenkunden Schweiz. Und schliesslich Head Corporate Clients. Und dann Abgang.
Aber dann, man steigt halt doch immer wieder aufs Pferdchen im Bankenkarussell, wurde im März 2024 verkündet, dass Gerber per 1. August neues Mitglied der Gruppenleitung und auch Leiter der Privat- und Firmenkunden bei der LLB werde, der Liechtensteinischen Landesbank.
Aber dann, oh je, zwei Wochen vor Amtsantritt eine neuerliche kalte Dusche. Abends teilte die LBB trocken mit, dass Gerber seine neue Position nicht antreten werde. Warum? Aus «persönlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen».
Das ist nun gelinde gesagt seltsam. Denn eine Anstellung auf dieser Ebene einer Bank wird normalerweise sorgfältig vorbereitet, bevor sie verkündet wird. Dass dann jemand seinen Job erst gar nicht antritt – das gibt’s eigentlich nur im Ländle.
Was war denn nun schon wieder geschehen? Anscheinend holte Gerber nochmals seine Vergangenheit ein. Der Pipifax-Regelverstoss bei der CS. Solche Nebensächlichkeiten werden mit einem Verweis oder einer Rüge geahndet. Aber offenbar nicht im Fall Gerber.
Da soll die Compliance-Abteilung der Bank nicht nur eine Untersuchung angeleiert haben, sondern auch einen Bericht an die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma geschickt haben. Die sah damals dann keinen Handlungsbedarf, weil Gerber kurz darauf entlassen wurde.
Offenbar sollte so der Weg für zwei UBS-Leute freigemacht werden, denen Gerber sonst bei der fusionierten Bank in der Sonne gestanden wäre. Aber das wäre ja eigentlich in der Schweiz geblieben.
Nun ergaben aber Recherchen von tippingpoint, dass wegen dieser leidigen Lappalie die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA zu Schluss gekommen sei, dass deswegen Gerbers «persönliche Integrität» nicht gegeben sei. Und wie in der Schweiz hat die Behörde das Machtmittel der sogenannten Erteilung der Gewähr. Das ist die Lizenz zum Banking in gehobener Stellung. Wird sie nicht erteilt, dann ist fertig Banking.
Im Fall Gerbers wurde sie offenbar nicht erteilt. Das Online-Portal findet dafür harsche Worte:
«Angesichts der mit Skandalen gepflasterten Geschichte des liechtensteinischen Finanzplatzes mutet das Verdikt der FMA geradezu grotesk an.»
Es setzt noch einen drauf: «Dass Andreas Gerber wegen einer Lappalie seine neue Stelle nicht antreten kann, ist ein Skandal. Die Regulatoren setzen sich dem Verdacht aus, zu willkürlichen Entscheidungen zu kommen. Dies umso mehr, als ihre Erwägungen völlig intransparent sind.»
Allerdings zeugt das nun von einer Unkenntnis Liechtensteiner Sitten. Skandale und Intransparenz sind dort an der Tagesordnung.
Es ist allerdings richtig: wenn Gerber wegen einer solchen Lappalie seine Stelle nicht antreten durfte, dann müsste eigentlich der halben Chefetage der Liechtensteiner Banken die Gewähr entzogen werden. Ausser natürlich, es sind Liechtensteiner, da gelten dann sowieso andere Regeln.
Reicht aber so eine Lappalie für ein Karriereende, dann müssten (fast) alle Liechtensteiner Treuhänder ihre Lizenz zurückgeben. So wie neulich der Vizepräsident der Treuhandkammer. Denn die halten sich doch mit solchen Kleinigkeiten gar nicht erst auf. Sondern genehmigen sich üppige Gehälter, greifen ungeniert in Geldtöpfe, giessen ganze Finanzinhalte in neue Gefässe um oder reissen gleich direkt die Macht in Stiftungen an sich.
Aber, auch hier gilt: ist nicht so schön, aber he, unter uns Liechtensteinern hackt doch eine Krähe der anderen kein Auge aus. Schliesslich werden aus Treuhändern auch mal Richter, aus Richtern auch mal Treuhänder, und die FMA Liechtensteins wird sich hüten, in diesem Saustall kräftig auszumisten.
Denn das lustige Problem ist: laut Gesetz muss in jeder Liechtensteiner Stiftung ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen. Wenn es davon aber kaum mehr welche gibt, wie soll dann diese Vorschrift erfüllt werden?
Es gibt doch noch rund 9000 Stiftungen im Ländle, und selbst zu den besten Zeiten, als es über 50’000 waren, schaffte es selbst der umtriebigste Treuhänder nicht, bei mehr als ein paar Dutzend, vielleicht höchstens zwei- oder dreihundert Stiftungen Einsitz zu nehmen.
Es bleibt allerdings noch zu recherchieren, wem der arme Gerber diesmal in der Sonne stand. untereuhaender.li nimmt aber Wetten entgegen, dass es ein Liechtensteiner ist. Mit guten Beziehungen nach oben, vielleicht sogar ganz nach oben, dorthin wo Gott, Pardon, der Fürscht hockt, beziehungsweise sein herrschender Kronprinz Alois.




Das ist ja interessant:
Dieser Nicht-Liechtensteiner Banker soll nach Ansicht der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht die ‚erforderliche Integrität‘ haben.
Die WYSS & PARTNER AG des vormaligen Liechtensteiner Präsidenten der Liechtensteiner Treuhandkammer, der wegen Förderung von Transaktionen mit sanktionierten Russengeldern selbst auf die OFAC-Sanktionsliste gekommen ist, ist nach wie vor Mitglied der Liechtensteiner Treuhandkammer, hat also offenbar nach Ansicht der FMA die ‚erforderliche Integrität‘.
Der Liechtensteiner Stefan Wenaweser, der Dokumente aus Gerichtsakten gestohlen hat und erst nach sechs Wochen und zwei Hausdurchsuchungen herausgegeben hat, ist nicht nur weiterhin Mitglied der Liechtensteiner Treuhandkammer, sondern sogar deren Präsident, hat also nach Ansicht der FMA die ‚erforderliche Integrität‘.
Nach Ansicht der FMA haben also selbst Gesetzesbrecher die ‚erforderliche Integrität‘, solange sie Liechtensteiner sind.
https://register.fma-li.li/details/9211aa5b-d78b-e211-b684-005056934935/basedata
Dass in Liechtenstein Gleiches nicht gleich behandelt wird, ist offen sichtlich und bekannt.
Richter R. vom Landgericht entscheidet einen Antrag der ihm nahestehenden Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser einmal am selben Tag, einmal am nächsten Tag. Ein Antrag eines Ausländers wird über 2 Jahre lang nicht entschieden. Das wurde eindrücklich in den Kommentaren zu einem der vorherigen Beiträge belegt.
https://untreuhaender.li/2024/10/10/welche-triebe-beherrschen-die-treuhaender/
Es sind genau diese willkürlichen Entscheidungen, die beweisen, dass Liechtenstein kein Rechtsstaat ist, sondern dass in Liechtenstein gerundsätzlich so entschieden wird, wie es für die Liechtensteiner gerade besser passt. Daher ist Liechtenstein für Ausländer nicht vertrauenswürdig und mit erheblichen Risiken verbunden.
Hymne der Verwaltung, der FMA und der Justiz im Ländle
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Ich mach‘ mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt …
Die willkürlichen Entscheidungen in Verwaltung und Justiz in Liechtenstein schaden dem Vertrauen in den Rechtsstaat, die Rechtssicherheit und die internationale Reputation des Landes. Willkürliche Entscheidungen oder politisch motivierte Gerichtsentscheidungen (z.B. bei Abberufungsverfahren von Lichtensteiner vs. ausländischen Stiftungsräten) widersprechen dem Prinzop der Rechtsstaatlichkeit. Willkürliche oder parteiische Gerihctsentscheidungen zerstören das Vertrauen in das Land Liechtenstein und haben negative Auswirkungen auf den Finanzsektor. Der Ruf als zuverlässiger Finanzplatz ist schwer geschädigt. Der Ruf, keine unabhängige und faire Justiz zu haben, hat Auswirkungen auf das Image Liechtensteins in der internationalen Gesellschaft.
Der Ruf, keine unabhängige Verwaltung, zu der die Finanzmarktaufsicht gehört, und keine unabhängige, neutrale und faire Justiz, zu der Staatsanwaltschaft und Gerichte gehören, zu haben, belastet die Vertrauenswürdigkeit von Liechtensteins als Finanzstandort stark.
In Liechtenstein ist es genau wie bei Hütchenspielern. Zu Beginn scheint alles leicht und fair zu sein und es wird suggeriert, dass der Beteiligte eine reelle Chance hat. Sobald aber echtes Geld im Spiel ist, viel Geld, beginnt der Betrug, und der Beteiligte verliert. Er hat keine Chance, die Komplizen halten zusammen.
In einer Broschüre zum Finanzplatz wirbt Liechtenstein für sein «liberales und bewährtes Stiftungs- und Trustrecht»: Mit Liechtensteiner Stiftungen und Trusts könnten «Vermögenswerte über Generationen hinweg gesichert, geschützt und potenzielle Gefahren wie geopolitische Risiken oder Haftungsrisiken minimiert werden». Dumm nur, wenn sich jene, die das Vermögen eigentlich schützen sollen, selbst daran bedienen. Dann dienen die Vermögenswerte nicht den vom Stifter zu gedachten Personen, sondern einzig und alleine den kriminellen Treuhändern.
Wer bei dem heutigen Wissenstand um die systematisch und kollusiv begangenen Raubzüge in Liechtenstein sein Vermögen noch in eine liechtensteinische Stiftung, einen Trust oder eine andere Struktur überträgt, kann unbesehen entmündigt werden.
Im Ländle ist der Wilde Westen. Verwaltung und Justiz entscheiden rein willkkürlich und begründen das mit irgendeinem fadenscheinigen Argument.
In Liechtenstgein funktioniert die Justiz wie geschmiert. Noch, Weil bis vor Kurzem diese Spielchen nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind.