So sieht Justiz nach Fürstenart aus.

Ein inzwischen pensionierter Vorgesetzter in der öffentlichen Verwaltung des Ländles. Eine ihm untergebene Mitarbeiterin. Ein Abhängigkeitsverhältnis. Ein Verhältnis, das wie nicht zu selten bei einem Betriebsausflug mit Übernachtung begann.

«Zur angeblichen Vergewaltigung soll es Wochen später, ebenfalls am Arbeitsplatz, gekommen sein. Der Vorgesetzte habe sich mit den Fingern an ihr vergangen. Auch hier habe sie deutlich gemacht, dass sie das nicht möchte, so die Anklage», berichtet wundo.ch. Und titelt: «Aus einer Affäre am Arbeitsplatz wurde ein Vergewaltigungsvorwurf».

Wie es Affären so an sich haben, endete auch diese. Wobei offenbar auch die Ehegattin des übergriffigen Vorgesetzten nicht sehr erbaut über seine aussereheliche Verlustierung war: «Die Mitarbeiterin habe sich von der Ehefrau des Vorgesetzten bedrängt gefühlt. Als sie diesen darauf ansprach, habe er mit einer negativen Bewertung ihrer Arbeit gedroht.»

Da wurde der Liechtensteinische Richter am Kriminalgericht zunächst mal ganz streng mit dem Angeklagten:

«Sie waren der Vorgesetzte, die Mitarbeiterin war Ihre Untergebene. Was Sie da gemacht haben, war daneben.»

Aber daneben, nun, das ist in Liechtenstein noch lange kein Grund, dass jemand verurteilt wird. Wo käme man da auch hin; alleine in der Treuhänderzunft würde es einsam werden, würden alle Untreuhänder aus dem Verkehr gezogen, die sich daneben benommen haben.

Mal mit einem negativen Arbeitszeugnis  drohen, wenn eine Untergebene aufmüpfig wird und sich über die Frau des Vorgesetzten zu beschweren wagt, also wirklich. Das ist zwar nicht nett, aber wenn es seinen Zweck erfüllt, die Untergebene meckert nicht länger, dann ist’s doch okay.

Also legte sich der fürstliche Richter nach mahnenden Worten in die Kurve, wie wundo.ch weiter berichtet: «Freispruch – im Zweifel für den Angeklagten. Und die Zweifel seien in diesem Fall «erheblich», wie der Vorsitzende Richter ausführte. Das Gericht sei der Auffassung, dass sich die geschilderten Ereignisse so nicht zugetragen haben. Und selbst wenn die Wahrnehmung der Mitarbeiterin so gewesen wäre, wie sie es bei ihrer Einvernahme geschildert hatte, wäre der Tatbestand der Vergewaltigung wohl kaum erfüllt gewesen.»

Der Richter entliess den Freigesprochenen noch mit einer letzten weisen Bemerkung: Die Beziehung sei wohl tatsächlich toxisch gewesen, «aber nicht jede toxische Beziehung ist strafbar».

Davon wissen auch viele Stifter oder Begünstigte von Stiftungen ein Lied zu singen. Da verwandelt sich die Beziehung zum obligatorisch in der Stiftung Einsitz nehmenden Treuhänder auch mal in etwas Toxisches. Vor allem, wenn der Rechenschaft über üppige Honorare, einbehaltene Kick-backs und Kommissionen ablegen soll. Oder gar erklären, wohin denn das ganze Geld verschwunden ist, das er dekantiert hat.

Aber wie sagt da die fürstliche Justiz in ihrer unendlichen Weisheit und Nachsicht: nicht jede toxische Beziehung ist strafbar.

 

12 Kommentare
  1. Toxisch
    Toxisch sagte:

    Diese Beziehung war toxisch.

    Und das System in Liechtenstein, in welchem liechtensteiner Stuftungsräte mit freundlicher und tatkräftiger Unterstützung einer Handvoll bekannter Richter am Landgericht und Obergericht systematisch ausländische Familienstiftungsräte mit abstrusen Begründungen aus Stiftungen und Trusts abberufen lassen und sich dann völlig unkontrolliert aus den Stiftungen und Trusts bereichern und diese plündern, ist nicht nur toxisch, sondern kriminell.

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  2. Die Skandale Perry, Bacardi, Hartlaub usw.
    Die Skandale Perry, Bacardi, Hartlaub usw. sagte:

    Sind da vielleicht gemeint

    * Perry Skandal
    * Bacardi, also Bastille Trust Skandal
    * Hartlaub Skandal

    bei denen stets die gleichen Richter am Landgericht (Richter Stefan Rosenberger) und am Obergericht (1. Senat unter Richter Ungerank) die Stiftungsräte und Familienbegünstigten abberufen haben? Dadurch war dann der Weg frei für die liechtensteinischen Stiftungsräte, die dann die Familienbegünstigten kaltgestellt haben und sich bis heute unkontrolliert aus den Stiftungen bzw. dem Trust nach Belieben bereichern.

    Beim zweiten genannten Skandal war Rechtsanwalt Bernhard Lorenz der Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser der Klägervertreter, beim dritten genannten Skandal Rechtsanwalt Wolfgang Rabanser der Kanzlei Lorenz Nesensohn Rabanser auf Klägerseite. Zufall?

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  3. Werner G.
    Werner G. sagte:

    Gesetze sind in Liechtenstein für bestimmte Richter doch nur lästig. Sie schwurbeln auf 50 Seiten irgendetwas hin und biegen das Recht so lange, bis es für das gewünschte Ergebnis passt.

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  4. Adam Hans
    Adam Hans sagte:

    In der Verhandlungspause vor dem Gericht in Vaduz in einem Rechtsstreit gegen die liechtensteiner Stiftungsräte fragt einer der liechtensteiner Treuhänder den Richter: „Wie spoot isch’s denn?“ Der Richter antwortet dem Treuhänder: „wia spåt wüst denn håbn?“

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  5. Liechtenstein ist zu klein für. eine eigene unabhängige Justiz
    Liechtenstein ist zu klein für. eine eigene unabhängige Justiz sagte:

    Wie soll ein LIECHTENSTEINER Richter In einem Streit zwischen einem Ausländer und einem Liechtensteiner gegen den Liechtensteiner entscheiden. Der Ausländer ist eine Eintagsfliege, den Liechtensteiner sieht er die nächsten Jahrzehnte täglich im Städtle, im Restaurant oder beim Bäcker.

    Wie soll ein vom Land Liechtenstein angestellter ÖSTERREICHISCHER Richter In einem Streit zwischen einem Ausländer und einem Liechtensteiner gegen den Liechtensteiner (Treuhänder) entscheiden, dessen Cousin z.B. in der Finanzmarktaufsicht, dessen Schwager in der Landesregierung und dessen Geliebte ebenfalls Richterin ist?

    Daher ist die Justiz in Liechtenstein nicht neutral.

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  6. Christian
    Christian sagte:

    Liechtenstein könnte das Finanzzentrum Europas sein. Dafür müsste es zuverlässig und vertrauenswürdig sein und Rechtssicherheit bieten. Aber genau daran fehlt es. Skandale mit untreuen Treuhändern werden nicht aufgearbeitet, sondern vertuscht, was das Vertrauen in den Finanzplatz schädigt. Rechtssicherheit besteht wegen eines aus der Zeit gefallenen Chorgeistes nicht. Um einige wenige schwarze Schafe zu begünstigen, wird auf die ganz grosse Chance verzichtet.

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    • Ken
      Ken sagte:

      Schwarze Schafe wird es immer wieder geben und kriminelle Taten lassen sich nie verhindern. Schlimmer aber als die Tatsache, dass sich Treuhänder immer wieder kriminell verhalten ist die Tatsache, dass dies im Fürstentum Liechtenstein gedeckt, vertuscht und verheimlicht wird. Damit wird das Vertrauen zerstört, da man den Eindruck erhält, hier halten alle zusammen, also schwarze Schafe, Finanzmarktauficht, Justiz, Landesregierung und vielleicht sogar der Fürst.

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    • Chris
      Chris sagte:

      Ob die Rechtssicherheit nur wegen eines aus der Zeit gefallenen Chorgesites oder aus ganz anderen Gründen (Stichwort Beuteteilung) nicht gegeben ist, mag sich jeder selbst denken.

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  7. Volkssport im Ländle: Vergreifen
    Volkssport im Ländle: Vergreifen sagte:

    Ein Beamter in der offentlichen Verwaltung im Ländle vergreift sich an seiner Untergebenen, Treuhänder vergreifen sich an dem fremden Vermögen der ihnen anvertrauten Stiftungen. Vergreifen ist offensichtlich Volkssport im Ländle.

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