Best of Glasl, Part I
Was bekommt man, wenn man sich den teuren Medienanwalt Daniel Glasl mietet?
Einerseits ein Loch im Portemonnaie. Das musste die Liechtensteinische Treuhandgesellschaft gerade schmerzlich erfahren. Sie hat nicht nur den unrühmlichen Abgang ihres Vizepräsidenten zu verdauen, während der amtierende Präsident auch so eine etwas durchwachsene Vergangenheit hat.
Aber statt sich um Reinheit und Sauberkeit in den eigenen Reihen zu kümmern, engagierte sie RA Glasl, um diesen Blog untreuhaender.li fertigzumachen. Nicht etwa mit inhaltlicher Kritik, dazu besteht kein Anlass, denn alle Tatsachenbehauptungen hier entsprechen der Wirklichkeit und Wahrheit.
Aber mit den finanziellen Folgen eines Prozesses. So reichte Glasl seine Klage beim Handelsgericht Zürich ein, nicht etwa beim Bezirksgericht. Macht die Sache schon mal teurer. Dann setzte er den Streitwert auf ungefähr 100’000 Franken fest. Von dieser Summe wird dann die Gerichtsgebühr und die Anwaltsentschädigung gerechnet.
Wobei Glasl natürlich in einer eigenen Liga kassiert.
Und schliesslich pumpte er die Klageschrift mit allen möglichen und unmöglichen Wiederholungen auf sagenhafte 74 Seiten auf. Die im Ernstfall alle hätten widerlegt werden müssen, was einen entsprechenden Verteidigungsaufwand bedingt hätte.
Aber das war dann halt alles nichts. Was bleibt, ist ein schwerer Brocken von Klageschrift mit unzähligen Beilagen. Eine bedauerliche Papierverschwendung, geradezu eine Umweltsünde. Aber immerhin, der Inhalt sorgt für Spass und Tollerei. untereuhaender.li präsentiert ein (unvollständiges) Best of, sozusagen die Hitparade hirnrissiger Anschuldigungen.
Das fängt schon mit dem Betreff an: «Persönlichkeitsschutz /UWG«. UWG ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, und geschützt werden soll die Persönlichkeit der Liechtensteinischen Treuhandkammer. Da erheben sich schon zwei Fragen. Hat diese Treuhandkammer überhaupt eine Persönlichkeit, ist sie also dazu legitimiert, zu klagen? Und ist sie dazu legitimiert, im Namen aller Liechtensteiner Treuhänder zu klagen? Es soll ja auch solche geben, die das bunte Treiben einiger Untreuhänder gar nicht estimieren.
Denn ist die Treuhandkammer gar nicht eine schützenswerte Rechtspersönlichkeit, dann kann sie auch nicht klagen. Womit das Wunderwerk von Glasl nicht mehr nur Papier, sondern Altpapier wäre.
Und untreuhaender.li versichert hier eidesstattlich, dass der Blog keineswegs in Wettbewerb mit der Treuhandkammer treten möchte. Weder lauter, noch unlauter. Denn so tief würden wir niemals sinken.
Das sind schon ganz am Anfang zwei Highlights in der länglichen Rechtsschrift von RA Glasl. Aber nicht die letzten.
So meckert der Anwalt gleich im ersten Beispiel, das er unbedingt gelöscht sehen möchte, an einer durch die Meinungsfreiheit völlig gedeckten Aussage herum. Bezeichnenderweise aus dem Artikel «Drohungen aus Liechtenstein: keine Kritik mehr am Fürsten!»
Lustigerweise kämpft Glasl gleich am Anfang, Hemd näher als Hose, in eigener Sache. Denn dieser Beitrag beschäftigte sich mit der ersten Drohung des Anwalts gegen diesen Blog. Der hatte nämlich in einem Schreiben verlangt, der Ausdruck «Untreuhänder» müsse weg, die Veröffentlichung der Liste aller Liechtensteiner Treuhänder unter dem Titel «Die Liste des Grauens» sei auch eine Sauerei, ausserdem müsse ihm innert vier Tagen der Autor oder die Autoren der Artikel genannt werden – sonst kracht’s. Natürlich reagierte untreuhaender.li nicht auf solche haltlosen Forderungen.
In seiner Klageschrift will Glasl einen Absatz gelöscht haben:
«Im Ländle benützen Untreuhänder ihnen anvertraute Stiftungen als Selbstbedienungsladen. Mit Hilfe der fürstlichen Justiz dekantieren sie oder kübeln störende Stiftungsräte oder Begünstigte raus, damit sie sich ungehemmt bereichern können.»
Nun ist es allerdings so, dass hierfür problemlos der Wahrheitsbeweis angetreten werden könnte; mit einem ganzen Stapel von Beispielen.
Aber nicht nur der Inhalt von Artikeln stösst Glasl sauer auf, auch Kommentare möchte er gelöscht haben. Zum Beispiel diesen hier:
«Meinen der Fürst, die Justizministerin, die Treuhandkammer, die Gerichte und die Treuhänder wirklich, man könne die ganzen Skandale herunterspielen, man glaube die Geschichte vom bedauerlichen Einzelfall noch, man merke nicht, dass es ein System ist, mit dem ausländische Stiftungsräte systematisch abserviert und Stiftungen systematisiert geplündert werden? Meinen die wirklich, man könne das alles unter den Teppich kehren? Für wie dumm soll die Öffentlichkeit denn verkauft werden? Meinen die vielleicht, man könne nicht lesen?»
Nun wird es in diesem Best of einen Moment peinlich. Denn hier muss man einem Medienanwalt erklären, was Meinungsfreiheit in Medien bedeutet. An dieser Meinung gibt es schlichtweg nichts, was bewirken könnte, dass sie gelöscht werden müsste.
Vielleicht kann man Glasl zugute halten, dass nicht er selbst diesen Kommentar löschen wollte, sondern dass er das im Auftrag der Treuhandkammer tat, die sich hier auf den Schlips getreten fühlte.
Aber peinlich ist’s für beide Beteiligte.










Wenn die Treuhänderkammer sich mit Stefan Wenaweser einen Präsidenten wählt, der bei einer Akteneinsicht Dokumente aus Gerichtsakten gestohlen hat, und wenn ihr Vizepräsident Anton Wyss mit OFAC-Sanktionen belegt worden ist, weil er Transaktion mit sanktionierten Russengeldern gefördert hat, dann beweist das, dass die Treuhänder in Liechtenstein doch selbst auf Rechtmässigkeit geschweige denn Seriosität geschweige denn Anstand pfeifen. Und dann soll eine Berichterstattung über den Sumpf unlauteres Verhalten sein???
Die Liechtensteiner Treuhand-Kammer ist genauso heuchlerisch bei ihren zahlreiche Missbrauchsfällen wie die Kirche.
Die katholische Kirche arbeitet die Missbrauchsfälle inzwischen auf, Liechtenstein vertuscht nach wie vor alles und tut so, als sei nie etwas gewesen.
Verletzung der Ehre und des Ansehens des Treuhänderstandes? Und was ist damit:
Mario Staggl
Harry Gstöhl in
Norbert Seeger
Bernhard Lorenz
Martin Batliner
Philipp Wanger
Thomas Wilhelm
Anton Wyss
Warum sollte so ein Satz aus einem Artikel entfernt werden, wenn inzwischen allgemein bekannt ist, dass dies genau der Realität in Liechtenstein entspricht:
«Im Ländle benützen Untreuhänder ihnen anvertraute Stiftungen als Selbstbedienungsladen. Mit Hilfe der fürstlichen Justiz dekantieren sie oder kübeln störende Stiftungsräte oder Begünstigte raus, damit sie sich ungehemmt bereichern können.»
Unsere Mandanten haben sehr schlechte Erfahrungen mit Liechtensteiner Treuhändern gemacht. Insbesondere nach dem Ableben des Stifters und Erstbegünstigten werden Familien-Stiftungsräte mit auffallend merkwürdigen Entscheidungen vom Fürstlichen Landgericht abberufen. Dies im Eiltempo. Verfahren gegen liechtensteinische Stiftungsräte hingegen ziehen sich endlos in die Länge. Auch unter Kollegen anderer Kanzleien wurde derartige Erfahrungen gemacht. Im Österreichischen Stiftungsverband ist dies ein Thema. Das Verhalten liechtensteinischer Treuhänder erscheint zuweilen strafrechtlich relevant, entsprechende Strafanzeigen werden in Liechtenstein jedoch sehr schnell eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen. Die Gerichtsentscheidungen sind oftmals überaus seltsam und merkwürdig, eine neutrale Justiz sehen wir als keineswegs gewährleistet an. Man sollte sich sehr genau überlegen, ob man diese Standortrisiken in Liechtenstein eingehen möchte. Wir jedenfalls raten unseren Mandanten dringend von Liechtenstein ab.
Ich bin kürzlich auf diesen Blog gestoßen und bin entsetzt, was im Fürstentum Liechtenstein alles passiert. Der zweifelhafte Ruf war mir ja bekannt, aber dies hier übertrifft alles.
Obviously there is no freedom of the presss in Liechtenstein. It is a fundamental principle in democratic societies, ensuring that information can be freely disseminated and that the public has access to a variety of viewpoints. But not in Liechtenstein.
Die Treuhänder der Liechtensteiner Treuhandkammer haben teilweise so viel Dreck am Stecken, dass die Treuhandkammer erst einmal bei sich aufräumen sollte.
Wobei, wenn der Vorstand selbst aus Gesetzesbrechern besteht, dann sollte man die Treuhandkammer als rechtswidrig verbieten.
Die von dem immer gleichen Richter am Landgericht sowie dem immer gleichen 1. Senat des Obergerichts ermöglichten Raubzüge mancher Treuhänder durch vermögende Stiftungen oder Trusts sind allenthalben bekannt. Das ist ein System in Liechtenstein von dem jeder in Liechtenstein weiss, selbstverständlich auch die Justizministerin, die Regierung und der Erbprinz und der Fürst. Aber es wird geduldet. Daher ist Liechtenstein eine Räuberhöhle. Gegen Kritiker vorzugehen ist ein verzweifelter Versuch, dies zu vertuschen.
Ach, auch schon Erfahrungen mit Ricxhtern Stefan Rosenberger und Dr. Ungerank gemacht…?