Berührungsängste kennt er nicht. Wenn das Honorar stimmt.

Man muss schon ziemlich abgehärtet sein, wenn man Carl Hirschmann vertritt. Der Millionenerbe fiel öffentlich unappetitlich auf – und wurde dann von Glasl gegen die Medien verteidigt.

Die Liechtensteiner Treuhandkammer hat diverse Probleme mit ihrem eigenen Personal, bis hin zum eigenen Vorstand.  So musste der bis im Juni amtierende Vizepräsident Anton Wyss inzwischen seine Treuhandlizenz zurückgeben; eine blöde Verwicklung in sanktionierte russische Gelder. Natürlich alles ein furchtbares Missverständnis der Amis.

Also ein Kunde ganz nach dem Geschmack von Glasl. Der Anschein ist toll: Der Treuhandkammer «obliegen die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Treuhänderstandes».

Ehre und Ansehen, das ist tatsächlich ein Problem. Ein gröberes Problem. Aber kein Problem der Selbstwahrnehmung. Denn statt den eigene Laden aufzuräumen und tatsächlich die Liechtensteiner Treuhänder zu überwachen, ärgert sich die Treuhandkammer – damals noch unter Mitwirkung von Wyss – lieber über die Webseite untreuhaender.li.

Denn wie es im Ländle Brauch ist: Fragwürdiges oder Unanständiges oder gleich grob Kriminelles zu tun, das ist eine Sache. Über die am liebsten der fürstliche Mantel des Schweigens gehüllt wird. Das alles ist halt Business as usual, von irgendwas muss der Treuhänder doch leben, seitdem das Geschäftsmodell Schwarzgeldbunker weitgehend zusammengebrochen ist.

Ganz wild wird aber die Treuhandkammer, wenn ihre hochwohllöblichen Mitglieder kritisiert werden. Das geht gar nicht, da muss der Bote unbedingt geköpft werden. Auftritt Glasl.

Der vertritt die Liechtensteinische Treuhandkammer gegen den kleinen Blog untreuhaender.li, der es sich auf die Fahne geschrieben hat, Licht ins Dunkel des Liechtensteiner Untreuhänderunwesens zu lenken. Faktenbasiert, objektiv und unerschrocken.

Zuhanden des Handelsgerichts Zürich ging Glasl ans Gerät und labert 74 Seiten Klageschrift – plus 19 Beilagen, Anträge auf Parteienbefragung und Pipapo.

Natürlich geht es der Treuhandkammer – und Glasl – in erster Linie ums Geld. «Es sei die Beklagte, unter Androhung einer Ordnungsbusse von CHF 1000 für jeden Tag der Nichterfüllung zu verpflichten, die Webseite www.untreuhaender.li unwiderruflich zu löschen».

Mit diesem Rechtsbegehren käme Glasl allerdings nicht auf das von ihm gewohnte Honorar, also schob er noch 73 Seiten hinterher. Damit – und mit den Gerichtskosten – dürfte die Treuhandkammer locker 100’000 Franken in den Sand gesetzt haben. Denn offensichtlich gibt es die Webseite weiterhin, und sie wird auch nicht müde, um es in Glasls Worten zu sagen, mit schrecklichen Worten «den liechtenstinischen Treuhandstand durch die Masse, Intensität und ständige Wiederholung derselben Vorwürfe, mithin durch eine eigentliche Kampagne, in unlauterer Weise herabsetzt, eventualiter widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt».

Wie denn das nur? Kann Glasl da eindeutig Fälle aufführen, wo er triumphierend sagen könnte: untreuhaender.li schreibt A. Das ist falsch, richtig ist B? Das kann er bei aller Liebesmühe nicht, er meckert an vielen einzelnen Stellen herum, will eventualiter ganze Artikel gelöscht haben (falls das mit der Löschung der gesamten Webseite nicht klappen sollte).

Eigentlich ist seine Aufzählung ein Best of untreuhaeder.li, wir werden darauf zurückkommen. Schliesslich ist es schön, wenn man so aufmerksame Leser hat.

Was allerdings an all den bemeckerten Textstellen schlimm sein soll? Zum Beispiel die hier: «Einer der Gründe dafür ist sicherlich die nicht abreissende Reihe von Skandalen, die den Finanzplatz Liechtenstein erschüttern.» Gibt es die nicht? Ist das ehrenrührig? Oder: «Erstaunlich, wieso der Fürst die Untreuhänder die Reputation kaputtmachen lässt.» Stimmt das etwa nicht? Hätte der absolutistische Herrscher nicht alle Möglichkeiten, deren Tun in rechtsstaatlich geordnete Bahnen zu lenken?

Nicht ganz widersprechen möchte untreuhaender.li allerdings folgender Feststellung Glasls auf Seite 65 seiner erschöpfenden Rechtsschrift:

«Wem permanent Selbstbereicherung, Diebstahl, Rücksichtslosigkeit, Abzocke usw. vorgeworfen und wer als «Untreuhänder», «Räuber» oder «Räuberbande» bezeichnet wird, der erscheint in der Wahrnehmung des Durchschnittslesers als geradezu kriminell, zumindest aber als komplett vertrauensunwürdig.»

Das hat was, Herr Anwalt, genauso ist es, gut beobachtet …

21 Kommentare
  1. Armer Rechtsanwalt Glasl
    Armer Rechtsanwalt Glasl sagte:

    Rechtsanwalt Glasl hat es nicht leicht, erst soll er für die liechtensteinische Treuhandkammer deren „Ansehen und Ehre“ retten, obwohl deren ehemaliger Vizepräsident Anton Wyss gerade auf die US-amerikanische OFAC Sanktionsliste gekommen ist und ihr frisch gewählter Präsident Stefan Wenaweser bei einer Akteneinsicht Dokumente aus Gerichtsakten entwendet hatte. Da wird es schwierig, „Ehre und Ansehen“ herbeizureden, welche geschädigt werden könnten.

    Und jetzt soll er noch „Ansehen und Ehre“ von Frau Ameti retten, die mit einer Luftpistole auf die Gesichter von Maria und dem Kind Jesu gezielt und geschossen hat. Auch hier wird es sehr schwierig für ihn „Ansehen und Ehre“ herbeizureden.

    Vielleicht ist der nächste Mandant von Rechtsanwalt Glasl ja Wladimir Putin, dessen „Ansehen und Ehre“ er verteidigen soll. Oder Jack the Ripper.

    https://insideparadeplatz.ch/2024/09/21/ameti-verklagt-ip-23-stunden-spaeter-rueckzieher/

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    • Toni
      Toni sagte:

      Rechtsanwalt Glasl tut seinen Job. Dass die Treuhänder Gesetzesbrecher in den Vorstand der Treuhänderkammer gewählt haben, dafür kann er nichts. Aber wie soll er von einer Schädigung von ‚Ehre und Ansehen‘ schreiben, wenn der Vorstand der Kammer zum Teil mit Gesetzesbrechern besetzt ist? Das ist ja schon an sich widersinnig.
      Es ist schwer für Rechtsanwalt Glasl, sich hier nicht selbst unglaubwürdig zu machen.

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    • Shaun das Schaf
      Shaun das Schaf sagte:

      Wer ist hier eigentlich der Böse und wer der Gute? Ist der Böse das schwarze Schaf, über das berichtet wird oder aber derjenige, der über das schwarze Schaf berichtet? Sind Sie auf der richtigen Seite Herr Glasl?

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  2. RA Glasls ehrenwerte Mandantschaft
    RA Glasls ehrenwerte Mandantschaft sagte:

    Was für eine Mandantschaft, für deren „Ansehen und Ehre“ Rechtsanwalt Glasl tätig ist:

    Carl Hirschmann, allseits bekannt.

    Sanija Ameti, die mit einer Luftpistole auf die Gesichter der Madonna und ihrem Kind gezielt und geschossen hat.

    Die Liechtensteiner Treuhandkammer, deren Vizepräsident Anton Wyss wegen Förderung von Transaktionen sanktioniert Russengelder selbst auf die OFAC-Sanktionsliste gekommen ist und deren Präsident Stefan Wenaweser bei einer Akteneinsicht Dokumente aus Gerichtsakten entwendet hatte.

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  3. Anwalt
    Anwalt sagte:

    Bereits die Antragsbefugnis der Treuhandkammer für eine Klage dürfte zweifelhaft sein: Woher möchte die Treuhandkammer wissen, dass alle Mitglieder gegen eine kritische Berichterstattung über schwarze Schafe in der Treuhänderschaft sind und dagegen klagen möchten? Vielleicht sind ja anständige Mitglieder in der Treuhandkammer froh, wenn die Reputation der Treuhänder nicht durch schwarze Schafe noch mehr in den Schmutz gezogen wird. Vermutlich muss die Treuhandkammer erst einmal einen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung über eine Klageerhebung fassen.

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  4. Die beste Definition von Liechtenstein stammt von RA Glasl selbst
    Die beste Definition von Liechtenstein stammt von RA Glasl selbst sagte:

    «Wem permanent Selbstbereicherung, Diebstahl, Rücksichtslosigkeit, Abzocke usw. vorgeworfen und wer als «Untreuhänder», «Räuber» oder «Räuberbande» bezeichnet wird, der erscheint in der Wahrnehmung des Durchschnittslesers als geradezu kriminell, zumindest aber als komplett vertrauensunwürdig.»

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  5. Wer im Glashaus sitzt…
    Wer im Glashaus sitzt… sagte:

    Das ist schon sehr skuril: da echauffiert sich der Vizepräsident der Liechtensteiner Treuhandkammer Anton Wyss darüber, dass diese Internetseite Kritik an schwarzen Schafen unter den Treuhändern üben würde, was der Ehre und dem Ansehen der Treuhandkammer schaden würde. Und er selber? Fördert Transaktionen mit sanktionierten Russengeldern und wird selbst von den USA sanktioniert. Und der arme Rechtsanwalt soll sich für die Ehre und das Ansehen von Gesetzesbrechern wie ihn einsetzen. Wie frustrierend und deprimierend muss das denn sein, Wenn man weiß, dass man für die falsche Seite tätig ist.

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  6. Zorro
    Zorro sagte:

    Mit einer Klientin wie der Liechtensteiner Treuhänderkammer schadet Rechtsanwalt Glasl doch seiner eigenen Reputation (von Hirschmann und Ameti ganz zu schweigen).

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  7. Erich L.
    Erich L. sagte:

    Bei all den zahlreichen Skandalen der Treuhänder in Liechtenstein von „Ehre und Ansehen“ des Treuhänderstandes zu schreiben, dazu gehört schon viel Chuzpe.

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  8. Ben
    Ben sagte:

    Selbstbereicherung, Diebstahl, Rücksichtslosigkeit, Abzocke, genau damit falllen schwarze Schafe unter den Treuhändern immer wieder auf. Der Rechtsanwalt hat es doch schwer, hier von Ehrenverletzung zu sprechen.

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  9. Ex-Anwalt aus FL
    Ex-Anwalt aus FL sagte:

    Dass es in Liechtenstein zwischen gewissen Treuhändern und gewissen Richtern – es sind bei Stiftungsverfahren ja immer die gleichen Richter – bestimmte sagen wir mal ‚Netzwerke‘ gibt, ist allgemein bekannt. „Mafiöse Strukturen“ darf man das wohl nicht nennen, das wäre wohl unzulässig.

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  10. Falsches Gericht!
    Falsches Gericht! sagte:

    Zu dumm, dass RA Glasl diesen Blog nicht in LiechtensteIn verklagen kann. Denn dort würde die Liechtensteiner Treuhänderkammer bei den namentlich bekannten Richtern hundertprozentig gewinnen, 100 Millionen Schadenersatz zugesprochen erhalten und würde der Blog wegen Volksverhetzung, Majestätsbeleidigung und verfassungsrechtlicher Terrorakte Lebenslänglich bekommen.

    Beim Handelsgericht in Zürich hingegen sieht es schlecht aus…

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  11. Josef Pfister
    Josef Pfister sagte:

    Ich verstehe das nicht. Gibt es in Liechtenstein denn keine Pressefreiheit und kein Recht der freien Meinungsäusserung?
    Bei uns in der Schweiz gibt es das schon und so mancher muss sich in Presseartikeln einiges gefallen lassen. Aber das ist Teil der Presse- und Meinungsfreiheit, die man meiner Meinung nach nicht verbieten darf.

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    • @ Josef Pfister
      @ Josef Pfister sagte:

      So ist es: keine Pressefreiheit, keine Meinungsfreiheit, keine Rechtstaatlichkeit. Das alles garniert mit keiner echten Demokratie.

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