So werden Richter gewählt
Das hier ist das «Richterauswahlgremium». Allerdings abhängig von der Gnade des Fürsten.
Die Mitglieder des Gremiums sind, Ladys first, Manuela Schierscher. Sie wurde auf der «Freien Liste» in den Landtag gewählt. hauptberuflich ist sie die Leiterin der Opferhilfestelle Liechtenstein. Es ist allerdings nicht zu vermuten, dass sich Justizopfer bei ihr melden können. Ihr Wahlkampfmotto lautete «Ändere die Welt; sie braucht es.» Das soll von einem gewissen Bertold Brecht stammen, wahrscheinlich meint sie Bertolt.
Johannes Kaiser ist Medienschaffender und gehörte der FBP an. Vom Fraktionssprecher wurde er zum Schriftführer runtergestuhlt und ist jetzt nur noch gewöhnlicher Abgeordneter. Das liegt daran, dass Kaiser 2018 aus der Fortschrittlichen Bürgerpartei ausgetreten, 2019 aber wieder eingetreten war. Er ist Träger des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens.
Thomas Rehak, obwohl in Chur geboren, ist seit 2017 Abgeordneter im liechtensteinischen Landtag. Seine Parteizugehörigkeit ist etwas unübersichtlich. Zunächst Die Unabhängigen, dann trat er aus, bildete mit zwei weiteren Abgeordneten die «Neue Fraktion«. 2018 gründete er dann die «Demokraten pro Liechtenstein«, wurde gleich deren Präsident und konnte so sein Landtagsmandat behalten. Er ist von Beruf Telekommunikationsberater.
Schliesslich, last, but not least, Thomas Vogt. Er gehört der Vaterländischen Union an. Im Landtag seit 2009, wurde er dreimal wiedergewählt. Er ist immerhin von Beruf Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei in Vaduz. Zudem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied der Vereinigung der Liechtensteinischen Strafverteidiger.
Also immerhin ein Mitglied des Wahlgremiums mit etwas Sachverstand. Auf der anderen Seite ist es natürlich interessant, dass ein Anwalt mit eigener Kanzlei die Richter mitwählen darf, die dann auch über seine Fälle zu bestimmen haben.
Aber das hat selbstverständlich keinerlei Einfluss auf den völlig unabhängigen Gang der Liechtensteiner Justiz. Dieses Gremium hat also die Aufgabe, «im Hinblick auf die Bestellung der Richter die Beurteilung und Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Kandidaten zu treffen».
Allerdings: «Vorsitzender des Gremiums ist der Landesfürst.» Beziehungsweise inzwischen der herrschende Erbprinz Alois, Seine Durchlaucht.
Damit da nichts anbrennt, ernennt der Fürst, beziehungsweise seine herrschende Durchlaucht, nochmal so viele Mitglieder, denn es könnte ja der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass diese Mitglieder des Wahlgremiums sich erfrechten, einen Richterkandidaten auszuwählen, auf dem nicht die Gnade des Fürstenhauses leuchtet. Das wäre dann ganz blöd, daher hat der Fürst –also der herrschende Erbprinz – sicherheitshalber noch den Stichentscheid bei einem Patt.
Das bedeutet mit anderen Worten, dass das Gremium sowieso nicht auf die Idee kommen könnte, einen dem Fürsten nicht genehmen Kandidaten zu nominieren. Wozu auch, das gäbe nur hochwohlgeborenes Stirnrunzeln und im schlimmsten Fall einen Stichentscheid gegen diesen Richter.
Nun kann man sich allerdings fragen, wozu dieses Gremium dann überhaupt gut sein soll.
Das ist eine gute Frage.
Es nimmt natürlich dem Fürsten, der sich ja wirklich nicht um alles selbst kümmern kann, die Vorauswahl von genehmen Richtern ab. Aber sonst? Eigentlich könnte es durchaus auch Richtervorschlagsgremium heissen. Wobei Richterauswahlgremium auch nicht schlecht ist, denn feinsinnig und sprachlich sensibel ist es ja kein Richterwahlgremium, genau gesehen.










Je länger man diesen Blog liest, desto klarer wird, dass die Demokratie in Liechtenstein nur Show ist. Egal, ob es um die Auswahl der Richter oder selbst der Regierung geht, der Fürst, vertreten durch den Erbprinzen, entscheidet. Wenn es um Initiativen wie die zur direkten Wahl der Regierung (Volkswahl) oder um Gesetze geht, der Fürst, vertreten durch den Erbprinzen, entscheidet. Denn wenn der Fürst mit einem Kandidaten als Richter, einer Regierung, einer Initiative oder einem Gesetz nicht einverstanden ist, so ist es schlicht und einfach unmöglich, einen solchen Vorschlag durchzubringen.
Da wird also eine Show inszeniert, um im Ausland den Schein zu erwecken, Liechtenstein sei eine Demokratie. In Wirklichkeit ist Liechtenstein daher eine reine Monarchie mit demokratischen Showeinlagen.
Das kenne ich von meiner Frau, die tut auch Immer so, als dürfte ich mit bestimmen, obwohl ich in Wirklichkeit nichts zu melden habe.
Aber du hast deine Frau selbst gewählt. Das Volk in Liechtenstein hat den Fürsten nicht gewählt.
Wenn der Fürst bzw. der Erbprinz die Entscheidung bei der Richterwahl hat, dann hat er auch die Verantwortung für das, was seine Justiz entscheidet.
Also beispielsweise auch für die völlig absurde und groteske Entscheidung, dass die Witwe Bacardi aus der Verwaltung des für sie und ihre Tochter gegründeten Trusts abberufen wurde, weil sie zugleich ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer minderjährigen (!) Tochter vertreten hat. Das ist dann eine fürstlich absurde Entscheidung.
Vielleicht sollte mit der völlig schrägen Entscheidung der Treuhänder Bernhard Lorenz mal um ein paar Millionen reicher gemacht werden. Anders ist so eine Begründung nicht zu verstehen.
Wer ist dafür verantwortlich, wenn der Namenspartner der Kanzlei Gasser, Johannes Gasser wörtlich in der NZZ mitteilt: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» Wer ist dafür verantwortlich, die Richter oder derjenige, der die Richter letztlich auswählt?
Wer trägt dafür die Verantwortung, wenn die NZZ titelt „Im Ländle regiert Richter Kafka“?
NZZ: „Im Ländle regiert Richter Kafka“
https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602
Die Entscheidung und Verantwortlichkeit für die Wahl von „Richter Kafka“ liegt demnach beim Erbprinzen.
Die Witwe Bacardi wurde vom Gericht aus der Verwaltung des für sie und ihre Tochter errichteten Trusts abberufen, weil sie gleichzeitig ihre eigenen Interessen und die Interessen ihrer minderjährigen Tochter wahrgenommen hat.
Warum wurde dann der Erbprinz Alois nicht abberufen, als er gleichzeitig seine eigenen Interessen sowie die Interessen seiner minderjährigen Kinder vertreten hat?
Und die „Ostschweiz“ titelte „Justiz nach Fürstenart. Wer die Entscheidung trifft, den trifft auch die Verantwortung, nicht?
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/justiz-nach-fuerstenart-7mbg6B7#:~:text=Das%2520L%C3%A4ndle%2520kehrt%2520zu%2520seinen%2520Wurzeln%2520im%2520mittelalterlichen%2520Absolutismus%2520zur%C3%BCck.&text=Liechtenstein%2520will%2520ein%2520sauberer%2520Finanzplatz,rechten%2520Dingen%2520zu%2520und%2520hergeht.
Wenn der Erbprinz sowieso über die Regierung entscheidet und über die Richter und damit über die Rechtsprechung, warum ist man dann nicht aufrichtig und schafft die Feigenblätter Regierung und Justiz gleich ganz ab?
Die letztliche Entscheidung über die Regierung, die letztliche Entscheidung über Richter, die letztlich Entscheidung über Gesetze, usw., damit ist Liechtenstein eine reine Monarchie mit netten demokratischen Verzierungen.
Zu viel white collar crime in Liechtenstein. Warum unternimmt der Fürst nichts dagegen? Will er vielleicht nichts dagegen tun?
Ich käme mir komisch vor, wenn ich in einem „Richterwahlgremium“ wäre und wüsste, dass ich nur zur Show da wäre.
Auf Schweizerdeutsch sagt man:
Ganz glyych, wer d’Richter wäut, s’Problem isch, dass d’Richter nöd neutral entscheided, sondern bi einheimische Treuhänder anders als bi usländische Usbeutigsopfer. Da git’s unterschiedligi Verfahrensdauern und es wärded unterschiedligi Masssstäb aagsetzt.
Damit isch Liechtästein e Unrechtsstaat.
Und wer ist jetzt verantwortlich für die Skandale wie Perry, Bacardi, Hartlaub usw.?