Eine tolle Sache, wenn sie ein Treuhänder verwaltet. Ein Tollhaus, wenn es ein Untreuhänder tut.

Die trockene Definition lautet: Die Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Sie kann privat- oder gemeinnützig sein. Ihre Vorteile liegen auf der Hand. Der Stifter verabschiedet sich von einem mehr oder minder grossen Teil seines Vermögens und bringt es in eine Stiftung ein.

Damit ist es nicht mehr in seinem Besitz, aber noch unter seiner Kontrolle, wenn er selbst im Stiftungsrat Einsitz nimmt. Den braucht es obligatorisch, wobei er mindestens zwei Mitglieder umfassen muss. Eines davon ist ebenfalls obligatorisch ein Liechtensteiner Treuhänder. Und genau da fangen die Probleme an.

Der Stifter legt in einer Stiftungsurkunde fest, welchen Zwecken diese Stiftung dienen soll. Nicht unüblich ist, dass mit ihr Personen unterstützt werden sollen, die dem Stifter aus welchen Gründen auch immer am Herzen liegen. Das können Verwandte, Kinder, aber auch Freunde oder Geliebte sein.

Damit kann der Stifter auch bis zu einem gewissen Grad die Erbschaftsregeln umgehen. Hat er beispielsweise einen ungeratenen und einen wohlentwickelten Sohn, kann er hier mehr Unterschiede schaffen als durch das blosse Setzen auf den Pflichtteil des ungeratenen.

Und schliesslich kann der Stifter davon ausgehen, dass die Stiftung auch nach seinem Tod genau nach seinem Willen funktionieren wird. Dass also der oder die Treuhänder, von denen die Stiftung verwaltet wird, genau seinen Wille umsetzen. Korrekt, redlich und treu, eben Treuhänder, zu treuen Händen.

An denen bleibt dann auch nicht unziemlich etwas hängen. Natürlich arbeitet der Stiftungsrat nicht für Gotteslohn, aber ein getreuer Treuhänder rechnet redlich ab und bringt dabei einen anständigen Stundenansatz in Anschlag. Normalerweise ist diese Arbeit auch überschaubar, sehr viele der verbliebenen Stiftungen, nachdem das Modell Schwarzgeldbunker in die Luft gesprengt wurde, geben nicht mehr als für 5000 Franken im Jahr zu tun.

Soweit die Story, wie sie auch dem Fürstenhaus gefiele. Aber es wäre ja nicht Liechtenstein, wenn es nicht auch noch die dunkle Seite der Macht der Treuhänder gäbe. Natürlich fallen nicht alle darunter, aber nennen wir diese radikale, aber nicht ganz kleine Minderheit Untreuhänder.

Denen geht es zuallerletzt um den Stifterwillen oder eine akkurate Verwaltung des Stiftungsvermögens. Ihnen geht es einzig und alleine um ihr eigenes Wohlergehen. Und dafür haben sie einige Trümpfe in der Hand. Denn der Stifter hat sich seiner Eigentumsrechte begeben; sitzt er nicht selbst im Stiftungsrat, hat er nur begrenzt Einfluss auf dessen Entscheidungen. Das gilt auch für die Begünstigten.

Für solche Untreuhänder ist es ein Jackpot, wenn der Stifter stirbt. Hat er nicht genaue Instruktionen hinterlassen und Vorkehrungen getroffen, kann es zum Beispiel sein, dass die Begünstigten mit ihren Ansprüchen schlichtweg am Untreuhänder abprallen. Der bezweifelt ihre Begünstigung, verweigert jegliche Auskünfte über den finanziellen Zustand der Stiftung, und im schlimmsten Fall benützt er das Stiftungsvermögen, um sich mit Rechtsanwälten gegen juristische Angriffe der Begünstigten zu wehren.

Er weiss sich dabei meistens des Wohlwollens der fürstlichen Justiz sicher, die ihn gegen Angriffe verzweifelter Begünstigter beschützt. Anfangsverdacht, Dokumente, Beweise, Unterlagen, ach so, die sind alle in der Stiftung? Tja, da könnte ja jeder kommen.

Nun gibt es in jeder Berufsgattung schwarze Schafe. Solange die weissen in der Mehrheit sind, ist alles gut. Und solange die Justiz die schwarzen aussondert, auch.

28 Kommentare
  1. Bacardi-Skandal
    Bacardi-Skandal sagte:

    Im Bacardi Fall hat Lord Bacardi einen Trust, den Bastille-Trust gegründet, als Begünstigte hat er seine Frau und seine Tochter eingesetzt.

    Der Liechtensteiner Treuhänder L. hält die Witwe und die Tochter von dem Trust fern. Die Witwe, die in der Trustverwaltung war, hat ihm offenbar auf die Finger geschaut, L. liess sie vom Fürstlichen Landgericht, Richter R. aus der Verwaltung des Trusts abberufen. Die Witwe und die Tochter klagen seit Jahren in Liechtenstein auf ihr Recht – ohne Erfolg.

    Anders als in Liechtenstein haben die Witwe und die Tochter in der Schweiz Recht bekommen. Ihnen wurde der Zugriff auf das in der Schweiz befindliche Konto des Trusts zugesprochen. Was macht daraufhin Treuhänder L.? Er räumt das Konto in der Schweiz und schafft das Geld nach Liechtenstein, wo die Witwe und die Tochter keinen Zugriff haben.

    Alles im Sinne des Gründers des Trusts, der seine Witwe und seine Tochter als Begünstigte eingesetzt hatte?

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    • Treuhänder Bernhard Lorenz lässt die Familienangehörige Lady Bacardi aus der Verwaltung des Trusts entfernen!
      Treuhänder Bernhard Lorenz lässt die Familienangehörige Lady Bacardi aus der Verwaltung des Trusts entfernen! sagte:

      FROM DECEMBER 2019 TO JUNE 2023

      Dr. Bernhard Lorenz, who was wise to pose as a confidence lawyer for Lady Monika Bacardi from 2004 to the beginning of 2019, applied to the Liechtenstein Regional Court:

      – for Lady Monika Bacardi’s removal as a BASTILLE TRUST family trustee due to an alleged conflict of interest with her daughter Maria Luisa Bacardi (sic!!!!).
      https://www.lord-luisbacardi.com/family/

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  2. Perry-Skandal
    Perry-Skandal sagte:

    Tamar Perry kämpft seit dem Tod ihres Vaters seit einigen Jahren einen juristischen Kampf gegen die Liechtensteinische Treuhandfirma LOPAG und die Treuhänder L. O., D. N. und D. N. Ihr Vater, Israel Perry, war ein israelischer Tycoon. Dieser hatte sein Vermögen in einen Trust eingebracht, Begünstigte waren seine Familienmitglieder.

    Sobald der Trust gegründet war, übernahmen die Treuhänder die alleinige Kontrolle. Tamar Perry über einen der Treuhänder. «After dealing with him in person for more than three years I realise that he is very dishonest.» Die Treuhänder entnahmen sich Honorare in Höhe von über 10 Millionen Euro.

    Richter am Fürstlichen Landgericht war wie beim Bacardi-Fall Richter R.

    https://www.schwarzeschafe.li/2019/04/01/der-perry-case/

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  3. Hartlaub-Skandal
    Hartlaub-Skandal sagte:

    Im Hartlaub Fall hatte der Stifter ein Stiftungsratsmitglied eingesetzt, der auch Begünstigter der Stiftung war. Ein anderer Begünstigter hob sechsstellige Geldbeträge in bar von den Konten der Stiftung ab. Er wurde vom Stiftungsrat aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, wofür er die Gelder verwendet hatte. Als er dies verweigerte, erhob die Stiftung Klage auf Rechnungslegung, also auf Auskunft darüber, wofür der Begünstigte die Gelder verwendet habe, also ob für Stiftungs- oder für Privatzwecke.

    Der Begünstigte erhob daraufhin durch seinen Rechtsanwalt Rabanser Klage auf Abberufung des Stiftungsratsmitglieds. Landrichter R. rief das Stiftungsratsmitglied nach über 20 Jahren Tätigkeit für die Stiftung ab mit der Begründung, dieser habe den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision», was für eine Abberufung ausreiche. Denn wenn der Begünstigte etwas an die Stiftung zurückzahlen müsse, dann würde die Stiftung davon profitieren und dann würde dadurch das Stiftungsratsmitglied mittelbar profitieren. Daher habe dieser einen Interessenskonflikt und sei abzuberufen. Den Massstab «blosser Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» gab es bis dato in Liechtenstein nicht.

    Dabei ist klar, dass wenn jemand etwas zurück bezahlen muss, weil er es unrechtmässig entnommen hat, die Stiftung keinen Profit hat, sondern lediglich da steht, wo sie vor der unrechtmässigen Entnahme stand. Die Stiftung wäre nicht bereichert, sondern nicht mehr entreichert.

    Das Gericht setzte W. als neues Stiftungsratsmitglied ein, welcher B. als weiteres Stiftungsratsmitglied hinzuwählte. Beide berechnen der Stiftung ein jährliches Grundhonorar ohne jede Gegenleistung in Höhe von 25’000 Franken pro Kopf und einen Stundenlohn von 600 Franken. Monatlich berechnen sie der Stiftung zwischen 50’000 und 75’000 Franken. In der Zweischenzeit über siebenstellige Beträge für jeden den zwei Stiftungsräte.

    Während das Fürstliche Landgericht das Stiftungsratsmitglied innerhalb von 7 Wochen abberief, ist dessen Klage auf Abberufung der beiden Stiftungsräte W. und B. seit nunmehr 2 Jahren und 5 Monaten beim Fürstlichen Landgericht, ohne dass über deren Abberufung entschieden worden wäre. Der Massstab «blosser Anschein einer möglichen Interessenskollision» soll in Bezug auf die beiden Stiftungsräte hingegen keine Anwendung finden, Begründung des Gerichts: «man muss nicht alles verstehen».
    https://www.nzz.ch/wirtschaft/im-laendle-regiert-richter-kafka-ld.1782602en«.

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    • Beobachter
      Beobachter sagte:

      Die Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner greifen mit diesen Honoraren massiv in die Kasse der Stiftung. Wenn das kein «blosser Anschein einer möglichen interessenkollision» ist…

      Und wie im Bacardi Fall ist die Kanzlei LNR, Lorenz, Nesensohn, Rabanser wieder mit im Spiel, nur diesmal nicht wie im Bacardi Fall mit Bernhard Lorenz, sondern mit Wolfgang Rabanser.

      Und Richter Rosenberger vom Fürstlichen Landgericht hat den Bacardi Fall, den Perry Fall und auch den Hartlaub Fall entschieden. Zufällig immer gegen die ausländischen Begünstigten und für die einheimischen Treuhänder.

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    • Bedienungsanleitung für Treuhänder
      Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

      Philipp Wanger und Martin Batliner machen am Beispiel des Hartlaub Skandals allen anderen Treuhändern vor, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder richtig macht:

      1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 Schweizer Franken pro Monat pro Person. Also für beide 150’000 Franken im Monat oder 1’800’000 Franken im Jahr.

      2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

      3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

      4. Und sollte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.

      Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

      Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Schweizer Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

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  4. Von wegen "bedauerliche Einzelfälle"
    Von wegen "bedauerliche Einzelfälle" sagte:

    Das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ in Liechtenstein, welches von Regierung und Liechtensteiner Rechtsanwälten ihren Mandanten erzählt wird, glaubt kein Mensch mehr.

    Es ist inzwischen bekannt, dass Liechtensteiner Treuhänder mit aktiver Unterstützung der Liechtensteiner Gerichte systematisch Stiftungen kapern. Wie oben im Bacardi-Fall wurde die Familienangehörige vom Landgericht, Richter R. aus der Verwaltung des Trusts abberufen, weil sie einen Interessenskonflikt mit ihrer Tochter (!) hätte. Wie im Hartlaub-Fall wurde der Familienangehörige vom Landgericht, Richter R. aus dem Stiftungsrat abberufen, weil er den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» (!) hätte. Keine Begründung ist zu absurd. Das Schema ist also immer das gleiche, es ist ein System in Liechtenstein.

    Dann werden die Stiftungen oder Trusts geplündert. Im Perry-Fall über 10 Millionen Franken, im Hartlaub-Fall mit 50’000 – 75’000 Franken Honorar im Monat für die Stiftungsräte Philipp Wanger und Martin Batliner. Pro Kopf, versteht sich.

    Fürst und Landesregierung ist das System bekannt, sie unternehmen aber nichts dagegen.

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  5. Maifa Thriller
    Maifa Thriller sagte:

    Bacardi, Pery, Hartlaub. Das liest sich wie ein Mafia Thriller: Familienbegünstigte werden vom Gericht systematisch mit skurilsten Begründungen aus Stiftungsräten und Trust-Verwaltungen abberufen, damit sich Liechtensteiner Treuhänder vollkommen ungehindert und unkontrolliert in Millionenhöhe bereichern können. Was für ein perfides System! Und alle spielen mit…

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  6. Mafiös
    Mafiös sagte:

    Der Namenspartner einer der grössten Rechtsanwaltskanzleien in Liechtenstein Johannes Gasser erklärte in der NZZ wörtlich: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.»

    Die Gerichte in Liechtenstein haben also untreue Treuhänder protegiert – das escheint wirklich mafiös.

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  7. Dem Fürst das Vermögen wegnehmen
    Dem Fürst das Vermögen wegnehmen sagte:

    Nach der Rechtsprechung in Liechtenstein muss das Gericht dem Fürst und dem Erbprinzen deren Vermögen wegnehmen, denn

    1. haben sie einen Interessenskonflikt, da sie zugleich ihr eigenes Vermögen und das ihrer Kinder verwalten (so die Begründung im Bacardi-Fall)

    2. haben sie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» (so die Begründung im Hartlaub-Fall) da sie zugleich ihre eigenen Interessen und die des Volkes vertreten.

    Aber nachdem diese Begründungen ja unsinnig sind, werden sie nicht auf den Fürsten und den Erbprinzen angewendet, sondern nur auf ausländische Familienbegünstigte.

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  8. Liechtenstein exposed
    Liechtenstein exposed sagte:

    Wow, das erscheint wirklich wie ein mafiöses System in Liechtenstein, das jetzt aufgeflogen ist.

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  9. Ein Schelm, der Böses dabei denkt
    Ein Schelm, der Böses dabei denkt sagte:

    Bei allen drei oben erwähnten Skandale Bacardi, Perry und Hartlaub hat Richter am Fürstlichen Landgericht Rosenberger entschieden.

    Bei zwei der oben erwähnten Skandale, nämlich Bacardi und Hartlaub, wurden die Familienbegünstigten mit bemerkenswerten Begründungen von Richter am Fürstlichen Landgericht Rosenberger aus der Verwaltung des Trusts bzw. der Stiftung abberufen. Im Bacardi Skandal, weil die Familienbegünstigte Witwe Bacardi einen Interessenskonflikt habe, weil sie zugleich die Interessen ihrer minderjährigen Tochter vertreten hatte (???). Im Hartlaub Skandal, weil der Familienbegünstigte einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» (???) habe.

    Bei zwei der erwähnten Skandale hatte die Kanzlei LNR Lorenz Nesensohn Rabanser die Abberufungsanträge gestellt, denen von Richter am Fürstlichen Landgericht Rosenberger stattgegegben wurde.

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    • Nur die Spitze des Eisbergs
      Nur die Spitze des Eisbergs sagte:

      Diese drei Skandale Bacardi, Perry und Hartlaub sind doch nur die Spitze des Eisbergs, darunter sind doch x-Mal so viele ahnliche Fälle. Das ist doch eine immer und immer wiederkehrende Masche.

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  10. Räuberhöhle
    Räuberhöhle sagte:

    Die liechtensteinischen Gerichte protegieren die einheimischen Treuhänder, während sie die ausländischen Familienbegünstigten systematisch abservieren. Das hat bei manchen Treuhändern das Gefühl der Straflosigkeit, der absoluten Immunität erweckt, dass sie tun und lassen können, was sie wollen und Trusts und Stiftungen nach Belieben dekantieren können.

    Wird Liechtenstein dadurch nicht zu einer kriminellen Räuberhöhle?

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  11. Au Backe!
    Au Backe! sagte:

    Da hat das kleine Land Liechtenstein aber ganz schön viel an der Backe
    * untreue Treuhänder, die reihenweise mit System Stiftungen und Trusts ausrauben
    * Justizskandal wegen zu vieler zu seltsamer Gerichtsentscheidungen
    * Verstoss gegen das Bankgeheimnis durch die Liechtensteinische Landesbank LLB
    * Russengelder, die gegen Sanktionen des US-amerikanischen OFAC verstossen

    Aber jetzt feiern wir erst einmal im Juni den Geburtstag des Erbprinzen und dann hoffen wir mal, dass sich alle Probleme von alleine erledigen oder wir die Skandale wie gehabt unter den Teppich kehren können.

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  12. Johannes Seiler
    Johannes Seiler sagte:

    Das liest sich tatsächlich alles wie in einem Mafia-Thriller. Vielleicht «Das Schweigen der Goodfellas»?

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  13. Casanova
    Casanova sagte:

    Ich habe mir das mal angesehen – echt grusig, was da In Liechtenstein abgeht. Witzig finde ich allerdings, dass in dem einen Fall der eine Stiftungsrat gegen den abgesägten Stiftungsrat vorgehen will, die Richterin sich jedoch für befangen erklärt, da sie mit ihm ein gemeinsames Kind hat. Der Stiftungsrat hatte also scheinbar nicht nur gute Beziehungen zu der Richterin und hat mit ihr erfolgreich zusammen gearbeitet, sondern hatte sogar einen ‚guten Draht‘ zur Richterin.
    https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/

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  14. Johann
    Johann sagte:

    Nennt sich Lichtenstein noch Rechtsstaat oder schon Mafia-Paradies?
    Dass die sich nicht in Grund und Boden schämen!!

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  15. Franz aus Aisis
    Franz aus Aisis sagte:

    Liegt das Ländle noch in Europa oder ist das schon tiefste afrikanische Provinz, wo das Recht des Korrupten regiert?

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  16. Karl
    Karl sagte:

    Was muss man tun, damit man Untreuhänder werden kann? Ich will mir auch die Taschen vollstopfen mit Nichtstun und eine Rolls Royce-Sammlung haben! Das Recht sollte jedem zustehen!

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