Justiz à la Liechtenstein
Zwei streiten sich, einer zahlt. Das Spezialmenü der Gerichte im Ländle.
Der Normalfall, wie er weltweit in allen Rechtsstaaten existiert: wenn zwei sich streiten und nicht einigen können, gehen sie vor Gericht. In vielen Fällen benötigen sie die Hilfe von Anwälten, um ihr Anliegen in eine juristisch korrekte Form zu bringen.
Die Aufgabe des Gerichts ist es dann, innert nützlicher Frist zu einem Urteil zu gelangen. Oder aber, einen Vergleich anzuregen, damit sich die streitenden Parteien unnötige Ausgaben sparen können.
Denn der Gang vors Gericht, das ist leider auch überall so, ist nicht billig. Es gibt Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte. Normalerweise gilt hier, dass bei einem Vergleich jede Seite ihre eigenen Kosten begleicht; was für das Gericht angefallen ist, wird aufgeteilt.
Normalerweise ist es auch so, dass wenn es zu einer Gerichtsverhandlung mit Urteil kommt, die unterlegene Partei die eigenen Kosten, die Gerichtskosten und gewisse Kosten der siegreichen Partei übernehmen muss. Das allerdings nach einem Reglement für Anwaltskosten, wobei normalerweise das Gericht diese festlegt, damit kein Schindluder mit exorbitant hohen Anwaltshonoraren getrieben werden kann.
Soweit die Normalität.
Nun zu Liechtenstein. Hier gibt es Prozesse, die sich durch gewisse Besonderheiten auszeichnen. Da wäre zunächst einmal die Dauer. Die ist davon abhängig, ob der Kläger zum Liechtensteiner Klüngel gehört oder ein Ortsfremder ist. Bei Mitgliedern der einheimischen Kaste von Rechtsanwälten und Treuhändern als Kläger geht das normalerweise ruckzuck. Ein paar Tage in der ersten Instanz, wird weitergezogen, ein paar Wochen in der zweiten. Und zack, schon ist das Urteil da.
Ist der Kläger ein frömder Fötzel, sieht es ganz anders aus. Da kann es – bei gleichem Streitgegenstand – auch schon mal locker zwei bis drei Jahre alleine in der ersten Instanz dauern. Und die zweite, da braucht der Kläger ein langes Leben, um das Urteil noch persönlich entgegennehmen zu können.
Aber damit nicht genug. Hier gibt es auch den nicht zu seltenen Fall, dass der Kläger schlichtweg alles zahlt. Seine eigenen Anwälte, die Anwälte der Gegenpartei, sogar die Präsenz der Gegenpartei vor Gericht – und die Gerichtskosten sowieso.
Wie das geht? Ganz einfach. Wenn zum Beispiel der Begünstigte einer Stiftung gegen die Stiftungsräte seiner Stiftung klagt. Dann lassen sich diese Stiftungsräte selbstverständlich ihre Anwaltskosten von der Stiftung bezahlen. Und da es nicht ihr Geld ist, darf der Anwalt (oder die Anwälte) ungeniert zulangen.
Dann müssen die Stiftungsräte ihre wertvolle Zeit im Gerichtssaal verbringen. Auch die, inklusive umfangreicher Vorbereitungsarbeiten, werden natürlich der Stiftung in Rechnung gestellt.
Der Witz, der keiner ist: genau um solches Gebaren abzustellen, hat der Begünstigte der Stiftung überhaupt den Rechtsweg beschritten. Er klagt also auf Absetzung dieser Stiftungsräte, nicht zuletzt deswegen, weil sie sich seiner Meinung nach unziemlich bereichern.
Und was passiert in Liechtenstein? Diese Stiftungsräte bereichern sich nun noch zusätzlich an dieser Klage. Das ist weltweit wohl einmalig …










So funktioniert DAS SYSTEM in Liechtenstein:
1) Stiftungen werden systematisch von Liechtensteiner Treuhändern mit tatkräftiger Hilfe der willfährigen Justiz gekapert, was bisher von der Justiz in wenigen Wochen erledigt wurde. Irgendeine noch so absurde Begründung wurde dafür einfach aus dem Hut gezaubert.
2) Dann werden die Stiftungen dekantiert, also nach Strich und Faden geplündert. Exzessive Honorare, Auftragsvergabe zu exzessiven Honoraren an die Liechtensteinische Verwandschaft usw.
3) Wagt ein Begünstigter mit einem Abberufungsantrag dagegen vorzugehen, wird ihm angedroht, ihm die Begünstigung zu entziehen, sollte er den Antrag nicht sofort zurücknehmen.
4) Lässt sich der Begünstigte nicht einschüchtern, wird ihm die Begünstigung entzogen. Die Treuhänder konnten sich bisher darauf verlassen, dass die Klage des Bergünstigten gegen sie vom Gericht sicher länger als zwei Jahre dauern werde, in der Zwischenzeit können sich die Liechtensteiner Treuhänder ungehindert und unkontrolliert weiter bereichen. Als Kriegskasse, um sich aufwändig gegen die Klage auf Abberufung zu verteidigen, dient natürlich das Stiftungsvermögen.
5) Lässt sich der Begünstigte immer noch nicht einschüchtern, so beauftragt man eben Verwandte und Bekannte mit der Erstellung von noch so absurden ‚Gutachten‘, welches dann den Standpunkt der Treuhändern und den Entzug der Begünstigung oder ein strafrechtliches Verhalten der Begünstigten belegen sollen. Damit können dann angeblich strafrechtlich relevante ‚Verfehlungen‘ der Begünstigten bewiesen werden, welche zum Entzug der Begünstigungen führen sollen, so dass sich dier Treuhänder dann letztlich die Stiftung ganz einverleiben können.
Diese Masche erscheint mir sehr perfide, wenn nicht sogar kriminell oder sogar mafiös!
Auch das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ in Liechtenstein, welches von Regierung und Liechtensteiner Rechtsanwälten ihren Mandanten erzählt wird, glaubt nun wirklich kein Mensch mehr. Es ist inzwischen bekannt, dass Liechtensteiner Treuhänder mit aktiver Unterstützung der Liechtensteiner Gerichte systematisch Stiftungen kapern und ausplündern. Nur wurde darüber nicht berichtet, da die Anwälte ihren Mandanten das Märchen der „bedauerlichen Einzelfälle“ erzählt haben. Das Ganze ist ein perfides System, das staatlich unterstützt worden ist. Erst jetzt und auch dank dieser Internetseiteist das alles ans Tageslicht gekommen.
This seems like a fraudulent scheme, Liechtenstein’s trustworthiness seems at stake and on fire.
Mir kommt das kriminell vor, was da in Liechtenstein passiert.
Eine echte Empfehlung für den „Finanzplatz“ Liechtenstein: sich auf eigene Kosten enteignen lassen.
Wenn in Liechtenstein solche Methoden möglich sind, schafft sich Liechtenstein als Finanzplatz selbst ab.
Philipp Wanger und Martin Batliner machen am Beispiel des Hartlaub Skandals allen anderen Treuhändern vor, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder richtig macht:
1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 Schweizer Franken pro Monat pro Person. Also für beide 150’000 Franken im Monat oder 1’800’000 Franken im Jahr.
2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.
3. Sollte der absservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.
4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn.
Und als Kriegskasse fürt all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.
Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Schweizer Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!
Es hat sich herumgesprochen, dass die Justiz in Liechtenstein nicht neutral und unparteiisch ist und Ausländer anders behandelt als einheimische Treuhänder:
https://insideparadeplatz.ch/2024/03/07/justiz-nach-fuerstenart/
Würde das Land etwas gegen die ständigen Skandale tun wollen, hätte es längst etwas getan. Aber es wird geflissentlich weggeschaut und Untreuhänder werden so lange es geht geschützt. Das ist nur die Spitze des Eisbergs:
Skandal Harry Gstöhl, 12 Jahre Präsident des Liechtensteinischen Staatsgerichtshofes, ca. 50 Mio. Franken veruntreut
Skandal Mario Staggl,ca. 30 Mio. veruntreut
Skandal Norbert Seeger, grösste Rolls Royce Sammlung der Welt
Skandal Perry (Treuhänder Louis Oehri)
Skandal Bacardi Trust (Treuhänder Dr. Bernhard Lorenz)
Skandal Hartlaub Stiftung (Treuhänder Philipp Wanger, Martin Batliner)
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Unglaublich und unfassbar, was in Liechtenstein abgeht. Da wird das Recht mit Füssen getreten, im Namen von Fürst und Volk. Aber ohne die Duldung des Fürsten oder Erbprinzen, die genau wissen, was Sache ist, wäre das alles nicht möglich. Sie hätten die Macht, für Recht und Ordnung zu sorgen. Aber sie müssten es eben auch wollen – und genau das ist das Problem.
Auch unter den Kunden unserer Bank gibt es welche, die sehr schlechte Erfahrungen mit Liechtensteiner Treuhändern gemacht haben. Man kann daher nur abraten, sich auf so ein Risiko einzulassen.
Es gibt Rechtsanwälte in Liechtenstein, die spezialisiert darauf sind, Ausländer aus Stiftungsräten und/oder Trustverwaltungen abberufen zu lassen und die darin respektable Erfolge haben.
So Dr. Bernhard Lorenz der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser im Fall Bacardi oder Dr. Wolfgang Rabanser der Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser im Fall Hartlaub Stiftung.
Gut „vernetzt“ mit „Entscheidungsträgern“…
Richtern?
Wer weiss…
Richter R.?
Man kent sich… man schätzt sich…
Perry Skandal: Richter Mag. Stefan Rosenberger
Bacardi Skandal: Richter Mag. Stefan Rosenberger
Hartlaub Skandal:
Richter Mag. Stefan Rosenberger
Bei Bacardi: Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser (Bernhard Lorenz)
Bei Hartlaub: Kanzlei Lorenz-Nesensohn-Rabanser (Wolfgang Rabanser)
Zufälle gibt’s…
Richter Rosenberger wurde versetzt und ist nicht mehr für HG-Sachen, also nicht mehr für Aufsichtsverfahren in Trust- und Stiftungsangelegenheiten zuständig.
So ein Pech für die Kanzlei LNR aber auch.