Wenn das der Fürst wüsste
Wer absolutistisch über alles im Ländle herrscht, ist auch für alles verantwortlich.
Es ist nicht so, dass es dem Fürsten und dem Fürstenhaus Liechtenstein und dem herrschenden Erbpinzen Alois an Macht gebrechen würde.
Ganz im Gegenteil. Sie erfreuen sich eines in Europa einmaligen Zustands. Wenn das Volk etwas beschliessen könnte, was ihnen nicht gefällt: sie drohen mit Exil, Abgang, und tschüss. Da erstarrt das Volk und wagt keine Widerworte.
Wenn die Regierung etwas beschliessen sollte, was ihnen nicht behagt: der Fürst kann die Regierung entlassen, feuern. Damit es nie so weit kommt, wird nur Regierungsmitglied, wer huldvoll vom Fürsten dazu ernannt wurde.
Wenn das Parlament etwas beschliessen sollte, was den höchsten Unwillen erregt: dann wird es halt zugesperrt, aufgelöst, heimgeschickt. Auf das ein neues gewählt werde, das sich zu benehmen weiss.
Sollte die fürstliche Gerichtsbarkeit etwas tun, was dem Rechtsverständnis des Fürsten widerspricht: undenkbar, denn der Fürst hat zunächst den Stichentscheid bei der Auswahl neuer Richter, wobei genau die Hälfte der Auswählenden sowieso schon von ihm bestimmt wurde. Da ist es dann doch ausgeschlossen, dass jemand Richter im Ländle wird, der sich nicht der fürstlichen Gnade erfreut.
Das ist schön für den Fürsten, denn das ist einmalig in Europa. Und all diese Machtmittel, das ist noch schöner, musste der Fürst noch nie anwenden. Also gut, mit dem Exil hat er einmal gedroht, aber dann kuschte das Volk auch sofort.
Und wer eine Volksinitiative plant, erkundigt sich zuerst einmal beim herrschenden Erbprinzen, ob deren allfällige Annahme auf sein Durchlauchtigstes Wohlwollen treffen würde. Runzelt er da nämlich die Stirn, wissen die Initianten, dass sie sich die Mühe der Unterschriftensammlung und des Abstimmungskampfes sparen können. Denn ohne die höchste Unterschrift tritt sowieso nichts in Kraft im Fürstentum.
Das ist wirklich schön für das Fürstenhaus, bloss hat es einen kleinen Nachteil. Unter diesem Nachteil leiden alle absolutistischen Herrscher. Denn wer über alles herrscht, ist auch für alles verantwortlich, was in seinem Herrschaftsbereich passiert.
Denn absolute Herrschaft bedeutet absolute Verantwortung.
Natürlich ist der Fürst nicht für jeden kleinen Ladendiebstahl verantwortlich, für jeden betrunkenen Autofahrer, der eine Laterne fällt. Er ist auch nicht für inneneheliche Streitigkeiten seiner Untertanen verantwortlich, zudem wurde ja das Recht der ersten Nacht schon längst abgeschafft.
Oder er ist für all das indirekt verantwortlich, indem sein Polizeisystem, seine Gerichte, seine Strafverfolgungsbehörden das Mögliche und mitteleuropäisch Übliche tun, solche Verstösse oder Straftaten nach Möglichkeit zu verhindern. Oder aber, sollten sie dennoch geschehen, mit der ganzen Härte des Gesetzes zu verfolgen und zu bestrafen.
Natürlich kann sich ein Fürst auch nicht selbst um alles kümmern, sonst käme er ja gar nicht zum Herrschen. Aber sollte doch besorgt sein, dass die ihm zudienenden Staatsorgane im zivilisatorischen Normbereich von Zentraleuropa agieren.
Wenn sich beispielsweise die Fälle häufen, in denen Treuhänder gar nicht so treue Hände haben, sondern eher lange Finger machen – auch wenn es nur eine Minderheit ist –, dann muss der Fürst dafür sorgen, dass dem ein Riegel geschoben wird.
Denn sonst spricht sich das herum, erscheinen Berichte in den Medien, leidet das schöne Geschäft mit den Stiftungen, das auch die fürstliche Schatulle zu füllen hilft.
Da fragt man sich dann schon, wieso der Fürst dem so lange zuschaut, wie hier einige Treuhänder Schindluder treiben.










Ein Märchen aus Tausendundeiner Nacht.
Wer letztlich ist das Sagen hat, ist letztlich auch für alles verantwortlich.
Entscheidungsbefugnis in letzter Instanz bedeutet zugleich Verantwortlichkeit in letzter Instanz. Derjenige, der die Macht oder das Recht hat, in letzter Instanz zu entscheiden, ist auch verantwortlich.
Aber eben auch verantwortlich für den Skandal Bacardi (Treuhänder Bernhard Lorenz), Skandal Perry (Treuhänder LOPAG), Skandal Hartlaub (Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner), Skandal Codex (Treuhänder Thomas Wilhelm) usw.
Alles Skandale, die übrigens von Richter Stefan Rosenberger am Fürstlichen Landgericht entschieden und vom 1. Senat des Obergerichts unter Wilhelm Ungerank bestätigt worden sind.