Auch hier gibt es salbungsvolle Worte und die Realität.

Zitieren wir zum Einstimmen Otmar Hasler, Liechtensteins Regierungschef a.D. und Partner Kaiser Ritter Partner aus dem Jahre 2009. Das war zu Zeiten, als das Ländle gezwungen wurde, von seiner bewährten Politik, dass der steuerliche Zustand von dort deponierten Geldern völlig egal sei, abzuweichen.

Also raspelte Hasler Süssholz:

«Um das Bankkundengeheimnis, das die Privatsphäre vor unberechtigtem Zugriff schützt, langfristig zu sichern, muss es jedoch vollständig von der Diskussion um nicht deklarierte Gelder entflochten  werden. Das Bankkundengeheimnis war und ist nicht als ein Instrument zur Steuerhinterziehung gedacht, sondern soll einzig und allein dem Schutz des Vermögens dienen.«

War und ist, selten so gelacht. Nun ist es tatsächlich Geschichte, dass die Entflechtung zwischen Stiftungsvermögen und Besitzer dieses Geldes es für das System Batliner selig kinderleicht machte, sich auf diese Weise dumm und krumm zu verdienen.

Aber natürlich legen Liechtensteiner Banken bis heute Wert darauf, dass sie – ausser bei Steuerfragen – die Privatsphäre ihrer Kunden schützen. Korrespondenzen, Konten, überhaupt die Kundenbeziehung – alles vertraulich. Strikt vertraulich. Darauf kann sich der Kunde verlassen, da gleicht die Bank in Liechtenstein der fürstlichen Trutzburg. Undurchdringlich, keine Chance für einen wissbegierigen Dritten.

So wird Liechtenstein immer noch in Rankings als der ideale Ort in Europa für ein Offshore-Konto angepriesen. Dabei gilt auch: Besondere Hürden bei der Kontoeröffnung gibt es für Ausländer abseits der Mindesteinlage nicht. Natürlich muss sich der im Rahmen der KYC-Regeln identifizieren und auch Fragen nach der Herkunft seiner Gelder gefallen lassen. Wobei die je weicher ausfallen, desto höher der Betrag ist, der deponiert werden soll.

Danach kann sich dann der Kontoinhaber auf die Diskretion der Bank verlassen. Kann er das? Das kann er nur bedingt. Denn wie bei fast allem in Liechtenstein gibt es auch hier ein grosser Aber. Genauer ein «im Prinzip ja, aber es gibt Ausnahmen».

Ausnahmen erfolgen, wenn es darum geht, die Interessen Liechtensteiner Treuhänder gegen berechtigte Anliegen von Ausländern, von Stiftern oder von Begünstigten von Stiftungen zu schützen.

So trug es sich vor nicht allzu langer Zeit zu, dass sich ein Stiftungsrat in rechtlichen Auseinandersetzungen mit zwei Untreuhändern verwickelt sah. Gross war dann sein Erstaunen, als die Gegenseite vor Gericht frischfröhlich als Beweisofferten Auszüge aus der strikt vertraulichen Korrespondenz des Stiftungsrats mit seiner Bank vorlegte. Dabei hatte der Stiftungsrat seiner Bank die Weitergabe dieser Korrespondenz zuvor noch ausdrücklich verboten.

Es handelt sich dabei wohlgemerkt nicht um ein steuerliches Problem, wo ja inzwischen auch in Liechtenstein das Bankkundengeheimnis seine Grenzen hat. Sondern es handelt sich darum, dass eine Bank des Ländle eine interne Korrespondenz einfach weitergab, sozusagen auf dem kleinen Amtsweg, oder wie es in Liechtenstein halt üblich ist: eine Hand wäscht die andere. Solange beide Hände Liechtensteinern gehören, versteht sich.

Geradezu belustigend ist dann, dass die Bank auf Anfrage mitteilt, dass sie leider über Kundenbeziehungen keinerlei Auskünfte erteilen könne. Auch der Hinweis, der betroffene Kunde die Bank bezüglich des Fragestellers ausdrücklich vom Bankgeheimnis entbunden hat, nützte nix.

Denn das ist ein weiterer Brauch im Ländle. Mauern, hinhalten, die Zugbrücke hochziehen, keinerlei Auskünfte erteilen, wenn es nicht in den Kram passt.

Das Problem bei diesem Vorgehen ist nur: all das trägt nicht dazu bei, den Ruf des Finanz-, Banken- und Stiftungsplatzes Liechtenstein zu verbessern. Im Gegenteil.

21 Kommentare
  1. Insider
    Insider sagte:

    Die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) hat gegen den ausdrücklichen Willen eines Kunden dessen gesamte interne Korrespondenz eines Jahres mit der Bank an die Liechtensteiner Treuhänder Philipp Wanger und Martin Batliner, die Prozessgegner des ausländischen Bankkunden sind, herausgegeben. Diese haben die Korrespondenz dann in dem laufenden Gerichtsverfahren vorgelegt.

    Eine «Gefälligkeit» der LLB auf dem kurzen Dienstweg, um den beiden Treuhändern entgegenzukommen. Diese «Gefälligkeit» dürfte jedoch im Klartext nichts anderes sein als ein vorsätzlicher Verstoss gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz des Kunden.

    Ob die LLB damit ihrem eigenen Ruf und dem Ruf des gesamten Banken- und Finanzstandorts einen Gefallen getan hat, darf bezweifelt werden.

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  2. FL-Observer
    FL-Observer sagte:

    Der Skandal im Fall der Hartlaub-Stiftung mit den Stiftungsräten Philipp Wanger und Dr. Martin Batliner erhält damit einen neuen, skurilen Aspekt und zieht immer weitere Kreise.

    Der Fall zeigt deutlich, was in Liechtenstein alles möglich und vielleicht auch üblich ist. Bisher war der Fall nur eine Empfehlung für den Stiftungsstandort Liechtenstein. Jetzt ist er auch eine Empfehlung für den Bankenstandort Liechtenstein.

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  3. Banker aus Frankfurt/M.
    Banker aus Frankfurt/M. sagte:

    Hat die Bank ernsthaft gemeint, dass solch eine anscheindend grobe Verletzung des Bankgeheimnisses nicht an die Öffentlichkeit kommt? Gibt es in Liechtenstein nicht so etwas wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die u.a. für den Verbraucherschutz zuständig ist?

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  4. fl finanzplatzbeobachter
    fl finanzplatzbeobachter sagte:

    Statt salbungsvoller, scheinheiliger Worte sollte das Ländle einfach einmal seinen Saustall ausmisten. Untreue Treuhänder und solche, die ihre eigenen Interessen über die der Trusts und Stiftungen stellen (Bacardi/Bastille Trust, Perry Trust, Hartlaub Stiftung usw.) nicht protegieren, sondern ihnen die 180a-Zulassung entziehen. Korrupte Richter nicht versetzen, sondern rauswerfen. Rechtsanwälte, die bei einer Akteneinsicht Dokumente verschwinden lassen, nicht zu Mitgliedern der Standeskommission der Treuhandkammer küren. Liechtensteiner Banken, die vorsätzlich gegen das Bankgeheimnis verstossen, sanktionieren.
    Nur durch einen entschlossenen, ernst gemeinten Befreiungsschlag kann das Land, sprich der Fürst, den Ruf des Landes retten.

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  5. sabine zh
    sabine zh sagte:

    Kleine «Gefälligkeit» – grosse Wirkung.
    Sollte es zutreffen, dass die Bank gegen den Willen des Kunden interne Korrespondenz an dessen Prozessgegner herausgegeben hat, dann hat die Bank und mit ihr der Bankenplatz ein ernsthaftes Problem. Ein Imageschaden, der möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sein könnte.

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  6. Urs
    Urs sagte:

    Heiligi Stroosack, ich möchte nicht in der Haut des Kollegen stecken, der dafür verantwortlich ist. Dürfte wohl ein «garden leave» werden oder ein «hat auf eigenen Wunsch die Bank verlassen».

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  7. Rhilipp Pickenbacher
    Rhilipp Pickenbacher sagte:

    Lieber zukünftiger Ex-Mitarbeiter der LLB
    Bei der New-UBS sollen gerade händeringend jede Menge neue Mitarbeiter gesucht werden. Ansonsten ist bei der Bank Bär auch noch ein Job frei.
    Oder du gehst zur Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht, die brauchen Leute, die sich gut mit dem Bankengesetz auskennen.
    Du hast dich ja als hilfsbereiter Teamplayer erwiesen, das wird immer gesucht.

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  8. Bedienungsanleitung für Treuhänder
    Bedienungsanleitung für Treuhänder sagte:

    Philipp Wanger und Martin Batliner machen am Beispiel des Hartlaub-Falls allen anderen Treuhändern vor, wie man es in Liechtenstein als Treuhänder richtig macht.

    1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75’000 Schweizer Franken pro Monat pro Person. Also für beide 150’000 Franken im Monat oder 1’800’000 Franken im Jahr.

    2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er erst einmal mindestens eineinhalb Jahre kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern. Sollte das Gericht das aufheben, macht es nichts, dann geht man in Rekurs und hofft, diesen so ein weiteres halbes Jahr kalt gestellt zu haben. Sollte das Rekursgericht wider Erwarten nicht mitspielen, kann man ja von vorne beginnen und erneut das informations- und Kontrollrecht entziehen. Von der Liechtensteinischen Landesbank erhält man auf dem kurzen Dienstweg die interne Korrespondenz des abservierten Stiftungsrates mit der Bank, die legt man dann in dem Rechtsstreit vor.

    3. Sollte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen. Bis das Gericht darüber entscheidet, vergehen eineinhalb Jahre. Sollte das Gericht das aufheben, dann geht man eben in Rekurs, schon wieder hat man ihn ein weitere halbes Jahr kalt gestellt. Und zur Not beschliesst man einfach erneut, der Begünstigte hätte seine Begünstigung verloren, soll er doch wieder eineinhalb Jahre lang klagen, so lang hat man wieder Ruhe.

    4. Und solte der abservierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann initiiert man eben eine Strafanzeige gegen ihn. Die zuständige Strafrichterin erklärt sich zwar für befangen, weil sie ein uneheliches Kind mit einem der beiden Stiftungsräte hat, aber das macht nichts.

    Und als Kriegskasse für all diese Aktionen nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

    Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Schweizer Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

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  9. Sex and Docs and Rock'n Roll
    Sex and Docs and Rock'n Roll sagte:

    Wow! Was ist denn da im Ländle los???
    Uneheliches Kind mit der Richterin?
    Die LLB gibt interne Korrespondenz (Documents) eines Bankkunden an dessen Prozessgegner heraus?
    Die Stiftungsräte nehmen sich bis zu 75`000 pro Monat pro Person Honorare aus der Stiftung, die sie verwalten sollen? Rockn‘ Roll!

    Also Sex and Docs and Rockn‘ Roll – und das alles in einer Stiftung! Hammer!!!

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  10. Dietmar H.
    Dietmar H. sagte:

    Das Fürstenhaus von Liechtenstein hat in der Vergangenheit das Bankgeheimnis in Liechtenstein verteidigt und als wichtigen Bestandteil der Finanzindustrie des Landes betrachtet.
    Aber das gilt offenbar nur relativ ind situativ, so wie es gerade opportun ist.

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  11. long time deutsch(er) banker
    long time deutsch(er) banker sagte:

    Sollte die Bank tatsächlich vosätzlich das Bankgeheimnis verletzt haben, so wäre dies gewaltig! In unserem Haus würde sofort eine interne sowie eine externe behördliche Untersuchung (BaFin) eingeleitet werden und würde man sich sofort von dem/den verantwortlichen Mitarbeitenden trennen, um weiteren Reputationsschaden von den Bank abzuwenden.

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  12. John
    John sagte:

    It can be substantially harmful to the reputation of the financial center of Liechtenstein if a bank violates banking secrecy. Banking secrecy has long been a key feature of the financial industry in Liechtenstein, helping to strengthen customers‘ trust in the security and confidentiality of their financial affairs. However, if a bank violates banking secrecy by disclosing confidential information or otherwise violating applicable regulations, it can undermine customer confidence and damage the reputation of Liechtenstein as a financial center. This could lead to a loss of customers and investors, as well as negative effects on the country’s image as a trustworthy financial hub.

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  13. Gottfried
    Gottfried sagte:

    Weiss denn niemand bei der Liechtensteinischen Landesbank, dass die Verletzung des Bankgeheimnisses strafbar ist? Abgesehen davon, dass sie einen massiven Imageschaden verursacht?

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  14. Vaduz wie es singt und lacht
    Vaduz wie es singt und lacht sagte:

    In dem Fall der Hartlaub Stiftung ist wirklich alles geboten, was einen seriösen Finanzplatz ausmacht:
    – Abberufung eines ausländischen Stiftungsrats mittels eines noch nie dagewesenen Massstabs
    – Exzessive Honorare, die sich die vom Gericht inthronisierten Liechtensteiner Stiftungsräte selbst genehmigen
    – Ungleichbehandlung durch das Gericht
    – Entzug der Begünstigung durch die Liechtensteiner Stiftungsräte
    – Befangenheit einer Richterin, weil sie ein Kind mit einem der Stiftungsräte hat
    – Verletzung des Bankgeheimnisses durch die LLB, um den Liechtensteiner Stiftungsräten einen Gefallen zu tun
    Der Stiftungs- und Bankenplatz Liechtenstein lässt nichts aus.

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  15. Liechtensteins Alleinstellungsmerkmale
    Liechtensteins Alleinstellungsmerkmale sagte:

    Der Liechtenstein Finance e.V. ist Verein, dessen Mitglieder die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und die liechtensteinischen Finanzplatzverbände sind. Zweck des Vereins ist es, das Profil des liechtensteinischen Finanzplatzes im In- und Ausland durch Informationsarbeit zu den Besonderheiten und Stärken des Standortes zu schärfen.

    Zu den Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmalen, die es sonst an keinem Finanzplatz weltweit gibt, gehören anscheinend (1) untreue Treuhänder, (2) eine nicht neutrale Justiz und (3) ein nicht vorhandenes Bankgeheimnis.

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  16. Bank geheim nix
    Bank geheim nix sagte:

    Eine Verletzung des Bankgeheimnisses ist äußerst schädlich für das Ansehen einer Bank. Das Bankgeheimnis ist ein grundlegendes Prinzip des Bankwesens, das das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit und Vertraulichkeit schützt. Wenn eine Bank vorsätzlich das Bankgeheimnis verletzt, kann dies das Vertrauen der Kunden erschüttern und zu einem erheblichen Reputationsschaden führen. Es könnte auch rechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste für die Bank nach sich ziehen.

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  17. La La Land
    La La Land sagte:

    Untreuhänder, keine neutrale Justiz, kein Bankgeheimnis, keine Demokratie. Meint der Fürst das wirklich ernst?

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  18. Posse
    Posse sagte:

    Die Posse des Hartlaub Falls – ein lustiges und humorvolles Theaterstück mit völlig absurden und übertriebenen Geschehnissen und Charakteren und einer absurden Handlung. Könnte auch eine Vorabendserie oder ein Groschenroman sein.

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